Der Gesetzgeber will den Selbstständigen mit niedrigen Einkommen bei den Krankenkassenbeiträgen helfen. Zur doppelten Ambivalenz der geplanten Absenkung des Mindestbeitragssatzes durch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Schon seit langem wird die Absicherung der Selbstständigen in der Sozialversicherung, sowohl in der gesetzlichen Kranken- wie auch in den Rentenversicherung diskutiert. Immer wieder gab es kritische Medienberichte vor allem über die Problematik der hohen, teilweisen extremen Belastung von Selbstständigen mit geringen Einkünften durch den Mindestbeitrag als freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung – zumeist im Zusammenhang mit den stark steigenden Beitragsschulden der Krankenkassen. Die steigen und steigen. So berichtet beispielsweise Florian Staeck unter der Überschrift Kassen laufen 8,2 Milliarden Euro hinterher: »Die vergangene GroKo hat das Problem wachsender Beitragsschulden ausgesessen. Das rächt sich: Der Schuldenberg ist allein im Vorjahr um über zwei Milliarden Euro gewachsen.« Und man kann dem Artikel auch das entnehmen: „Die größten Schulden liefen bei freiwillig Versicherten auf und innerhalb dieser Gruppe dürften vor allem die kleinen hauptberuflich Selbstständigen betroffen sein“, so wird Ann Marini, die Sprecherin des Spitzenverbandes der GKV, zitiert. Allgemeine Versicherungspflicht und Beitragsbestimmung passten bei dieser Gruppe oft nicht mit ihrer Lebens- und Einkommenssituation zusammen. „Hier brauchen Krankenkassen wie Versicherte eine rechtliche Anpassung“, so Marini. Anders werde man die Spirale aus hohen Grenzen der Beitragsbemessung, unsteten geringen Einnahmen und wachsenden Säumniszinsen nicht in den Griff bekommen. Klare Problembeschreibung, Hinweis auf das, was zu tun wäre – doch bislang wurde das seitens der Verantwortlichen ausgesessen. Aber nun scheint der Gesetzgeber ein Einsehen zu haben und will als eine der ersten Maßnahmen im Bereich der Gesundheitspolitik eine Veränderung der Mindestbemessung auf den Weg bringen. 

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Ein Schlag ins Gesicht der Pflege, vor allem der Altenpflege. Nach dem Muster: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass

Quelle: Screenshot BILD Online vom 23.04.2018

»Die Arbeitgeber warnen vor einer Verschärfung des Pflegenotstands, weil die Ausbildung der Pflegekräfte zu anspruchsvoll wird. Viele Bewerber seien damit überfordert, würden die Ausbildung abbrechen.« Das teilt uns Dirk Hoeren in der BILD-Zeitung mit unter der reißerischen und in den üblichen großen Buchstaben gesetzten Überschrift Neues Gesetz überfordert Altenpflege-Azubis! Was soll da mit den armen Azubis passieren, mag der eine oder andere gedacht haben. Und wieso überhaupt warnen hier die Arbeitgeber, die doch ansonsten eher das Schwachmatentum unter den Azubis beklagen? Schauen wir genauer hin.

»Nach dem neuen Pflegeberufegesetz werden die eigenständigen Berufe Altenpfleger, Krankenpfleger und Kinderkrankenpfleger abgeschafft. Ab 2020 soll es nur noch Pflegefachfrau/-mann geben. Sie sollen für alle Bereiche ausgebildet werden – und das auf viel höherem Niveau als bisher.«

Das ist nun schon mal – um es nett zu formulieren – nur in Umrissen richtig. Dazu gleich mehr. Der eigentliche Punkt der Arbeitgeber-Bedenken geht so:

»Laut Ausbildungsverordnung müssen sie z. B. „über ein breites Verständnis von spezifischen Theorien und Modellen zur Pflegeprozessplanung“ verfügen. Und sie sollen „pflegebezogene Daten anhand von pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen erheben und interpretieren“ sowie über „ein integratives Verständnis von psychosomatischen Zusammenhängen verfügen“. Dabei hat über die Hälfte der Altenpflege-Azubis Hauptschulabschluss.«

Und dann wird mit Ingo Kramer der Präsident der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) – bislang noch nicht als Pflegeexperte in Erscheinung getreten – höchstselbst zitiert:

„Wir brauchen junge Menschen mit normalen Schulnoten, aber viel Herzenswärme und Geduld gerade in der Altenpflege. Wenn wir sie mit Anforderungen eines Studiums ‚Medizin light‘ abschrecken und überfordern, verschärfen wir den Pflegenotstand.“

Man kann sich vorstellen, wie an dieser Stelle einer Menge Menschen aus der Pflege die Hutschnur hochgeht. Denn die Stoßrichtung der Arbeitgeber-Ausführungen liegt nun wirklich auf der Hand: Man macht sich offensichtlich erhebliche Sorgen um die Personalbeschaffung für die Altenpflege. Und dafür gibt es gute Gründe.

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Wird ein „staatlich organisierter Raub“ endlich beendet? Die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten ist mal wieder Thema im Bundestag

Blicken wir zurück in die Zeiten der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder, konkret in das Jahr 2004. Zu Beginn dieses Jahres trat das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ in Kraft. Seinerzeit waren die Sozialkassen klamm und die rot-grüne Bundesregierung suchte fieberhaft nach neuen Einnahmequellen. Unter der damals zuständigen Ministerin Ulla Schmidt (SPD) wurde auf der Suche nach zusätzlichen Geldern für die Gesetzliche Krankenversicherung die volle Beitragspflicht für Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt – und das auch rückwirkend für alle Altverträge.

Dass das als ein massiver Vertrauensbruch von den dadurch Betroffenen wahrgenommen wurde und wird, überrascht jetzt nicht wirklich. Die von den Betroffenen als kalte Enteignung wahrgenommene Doppelverbeitragung wird von ihnen – und beispielsweise vom Verein Direktversicherungsgeschädigte – seit Jahren immer wieder kritisiert und eine Korrektur eingefordert. 

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