Beamen wir uns zurück in das erste Corona-Jahr. Bereits im Frühjahr 2020 begann die erste Folge der Serie „Corona- bzw. Pflegebonus“: »Ach, die „Corona-Prämie“. Am Anfang stand die gute Absicht: Die Pflegekräfte in der Altenpflege sollten eine handfeste materielle Würdigung in Form einer Prämie bekommen. So entstand vor einigen Wochen die Idee, die besonderen Leistungen der Altenpflege mit einer „Corona-Sonderprämie“ von 1.500 Euro für die mehr als eine halbe Million Beschäftigten zu honorieren«, so begann dieser Beitrag, der hier am 27. April 2020 veröffentlicht wurde: Nur nicht sich selbst bewegen und mit dem Finger auf andere zeigen: Die Sonderprämie für Beschäftigte in der Altenpflege und die Reise nach Jerusalem bei der Frage: Wer zahlt (nicht)? Damals ging es noch darum, wer die frohe Botschaft am Ende bezahlen sollte. Das war schon schwierig genug. Es wurde dann gerade vor dem Hintergrund der Budgetgrenzen, innerhalb derer man sich dann bewegen musste, bei der Umsetzung noch komplizierter, was beispielsweise am 3. September 2020 dann diesen hier publizierten Beitrag zur Folge hatte: Wenn eine am Anfang sicher gut gemeinte Anerkennungsprämie zu einem toxischen Spaltpilz mutiert. Bei der Corona-Prämie für Pflegekräfte sortiert und differenziert man sich ins Nirwana. Und die Serie ging weiter: »In den ersten Tagen des neuen, dritten Corona-Jahres werden wir mit dem nunmehr dritten Akt eines Trauerspiels konfrontiert, in dem es erneut um eine vielleicht gut gemeinte Absicht geht: Pflegekräfte sollen eine handfeste materielle Gratifikation in Form eines „Pflegebonus“ bekommen.« So begann der hier am 9. Januar 2022 veröffentlichte Beitrag „Pflegebonus“: Wenn man „den“ Pflegekräften erneut eine Geldprämie zuwerfen möchte und vorher aber noch die potenziellen Nutznießer eindampfen muss. Dort wurde von einer Milliarde Euro berichtet, die man für diese erneute Prämie zur Verfügung stellen wollte, was man am Ende auch gemacht hat: Im Sommer dieses Jahres hat dann auch tatsächlich die dritte Runde einer „Corona-Prämie“ das gesetzgeberische Licht der Welt erblickt.
Reallöhne auf dem Sinkflug: Die Kaufkraft der Beschäftigten schmilzt wie eine Eiskugel in der Sommer-Sonne
»Obwohl unsere Löhne im Schnitt um 2,3 Prozent stiegen, können sich Deutsche davon deutlich weniger kaufen als im Vorjahr. Lohnschwund-Alarm!«, schrillt es aus der Online-Ausgabe der BILD-Zeitung: Die Inflation frisst unsere Gehälter auf! Dabei wird Bezug genommen auf eine höchst seriöse Quelle: dem Statistischen Bundesamt. Von dort aus wurde diese Mitteilung in die Öffentlichkeit gegeben: Hohe Inflation führt im 3. Quartal 2022 zu Reallohnrückgang von 5,7 %: »Die anhaltend hohe Inflation in Deutschland hat im 3. Quartal 2022 erneut zu einem Reallohnrückgang geführt: Zwar war der Nominallohnindex im 3. Quartal 2022 nach vorläufigen Ergebnissen der neuen Verdiensterhebung um 2,3 % höher als im Vorjahresquartal, allerdings stiegen die Verbraucherpreise im selben Zeitraum um 8,4 %.« Das ergibt einen realen (preisbereinigten) Verdienstrückgang von 5,7 %.

Immer noch 7,5 Millionen abhängig Beschäftigte, aber: der Niedriglohnsektor ist etwas geschrumpft
19 Prozent und damit fast jeder fünfte abhängig Beschäftigte in Deutschland haben im April 2022 im Niedriglohnsektor gearbeitet. Damit wurden rund 7,5 Millionen Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle von 12,50 Euro brutto je Stunde entlohnt. Das waren 514.000 niedrig entlohnte Jobs weniger als im April 2018 (8,0 Millionen), berichtet das Statistische Bundesamt unter der Überschrift 0,5 Millionen weniger Niedriglohnjobs im April 2022 gegenüber April 2018. Der Anteil der niedrigentlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen ist somit bundesweit von 21 Prozent auf 19 Prozent gesunken.
Mit Blick auf die Schrumpfung des so gemessenen Niedriglohnsektors gibt es erhebliche Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland – und das lässt sich auf die Anhebung des Mindestlohns in den Jahren 2018 bis zum Frühjahr 2022 zurückführen: »Der Anteil an Beschäftigten im Niedriglohnsektor sank in Ostdeutschland mit einem Rückgang von 29 % auf 23 % im Zeitraum April 2018 bis April 2022 deutlich stärker als in Westdeutschland, wo er von 20 % auf 18 % zurückging. Eine Erklärung dieser Entwicklung ist der zwischen April 2018 und April 2022 von 8,84 Euro auf 9,82 Euro gestiegene gesetzliche Mindestlohn, der die Verdienstentwicklung in Ostdeutschland stärker beeinflusste als in Westdeutschland.«
Eine abgesenkte „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in Sammelunterkünften verstößt gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
Zu diesem Ergebnis ist das Bundesverfassungsgericht gekommen. Der erste Senat des BVerfG hat entschieden, »dass § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar ist.«
Wenn das BVerfG von einem „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ spricht, dann ist das ist zum einen natürlich für die betroffenen Menschen in diesem Fall interessant, aber generell auch vor dem Hintergrund der parallel laufenden Diskussionen und gesetzgeberischen Entscheidungen im Kontext der Einführung eines „Bürgergeldes“, mit dem Hartz IV abgelöst werden soll, denn auch in der Grundsicherung nach SGB II (sowie SGB XII) geht es um dieses Grundrecht, das hier so prominent hervorgehoben wird.
Kindertageseinrichtungen: Neben fehlendem Personal auch ein Investitionsstau auf der kommunalen Ebene
Man kann mittlerweile Schrankwände füllen mit Berichten aus immer mehr Orten in diesem Land, in denen ausgeführt wird, dass es vorne und hinten an Fachkräften für die Kindertagesbetreuung fehlt. Da wird der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes immer öfter zu einem Papiertiger – aber selbst diejenigen, die einen Platz ergattert haben, werden mit einem Dauermangel an Personal in vielen Einrichtungen konfrontiert, oft verbunden mit Verkürzungen der Betreuungszeiten, tageweiser Schließung oder wenn dennoch geöffnet wird, mit in manchen Fällen schlichtweg kindeswohlgefährdenden Personalschlüsseln.
Und so kann es durchaus die Konstellation geben, dass Räumlichkeiten für eine Kindertagesbetreuung vorhanden sind, aber es fehlt an erforderlichen Fachkräften, um diese auch mit lebenden Kindern zu füllen. Als wenn das nicht schon schwierig genug ist – es gibt auch die Problematik, dass auf der kommunalen Ebene vor Ort zu wenig investiert wird in die Schaffung erforderlicher neuer Betreuungsplätze oder dem Erhalt vorhandener baulicher Kapazitäten.