Von der (Nicht-)Wiederbelebung der (ausgesetzten) Wehrpflicht über eine „soziale Pflichtzeit“ hin zu einem kleingeschredderten Drei-Monats-Pflichtdienst-Stöckchen im Sommerloch 2023. Aber real sind handfeste Kürzungen bei den Freiwilligendiensten

Da ist es dann, das Sommerloch des Jahres, in dem bekanntlich allerlei merkwürdige Vorstöße eine reale Chance bekommen, dem nicht den urlaubsbedingten Hitzetod in südeuropäischen Ländern sterbenden daheimgebliebenen Publikum von den zu Hause die Stellung haltenden Journalisten aufgetischt zu werden.

Und in so einer Gemengelage kommen dann schon mal solche Schlagzeilen heraus: SPD will Einführung eines sozialen Pflichtdienstes auf den Weg bringen. Die Überschrift war derart offensichtlich provozierend gewählt, dass die angesprochene SPD am gleichen Tag die Fax-Geräte angeschmissen hat und sofort ein Dementi verbreiten ließ: „Wir planen keinen sozialen Pflichtdienst“. Die Partei stellt klar: »Es gebe keine Pläne. Es handele sich bei Wieses Aussagen lediglich um einen „persönlichen Debattenbeitrag“.« Wiese wer?

Es geht um Dirk Wiese, immerhin SPD-Fraktionsvize im Bundestag. Der taucht in diesem Ausgangsartikel für die aktuelle Sommerloch-Debatte auf: SPD plant neuen Vorstoß für sozialen Pflichtdienst. Da kann man tatsächlich über „die“ SPD lesen: »Mindestens drei Monate und gerne bis zu einem Jahr, so lange soll nach dem Willen der SPD ein künftiger Pflichtdienst im sozialen Bereich dauern. Die Partei von Kanzler Olaf Scholz plant, nach der parlamentarischen Sommerpause die Debatte darüber wieder aufzugreifen. Dies sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese.« Was mittlerweile wieder dementiert wurde, also von der SPD.

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Beim Jobcenter raus, bei der Arbeitsagentur rein? Taschenspielertricks im haushaltspolitischen Verschiebebahnhof. Auf Kosten junger Menschen und mit einer absurden Verkomplizierung komplizierter Strukturen

Die älteren Semester werden sich an die vielen und in der jeweiligen Tagespolitik überaus beliebten haushalterischen Verschiebebahnhöfe zwischen Steuer- und Beitragstöpfen in den 1990er Jahren und danach erinnern. Ein munteres, kurzfristig die potemkinschen Zahlenfassaden aufhübschendes Hin- und Herschieben, wer denn die Rechnung zu begleichen hat. Am Ende war das volkswirtschaftlich nicht nur ein Nullsummenspiel (recht Tasche, linke Tasche), sondern je nach Dreistigkeit der finanzpolitischen Hütchenspielerei gab es dann auch substanzielle Schäden bei den „schwächeren“ Mitspielern, was in der Regel die Sozialversicherungen waren und sind, die nicht nur mehrere Wackersteine in die Tasche gesteckt bekommen (haben), sondern im Nachgang auch noch gescholten wurden angesichts ihrer hohen Ausgaben, die „der Beitragszahler“ zu stemmen habe, so dass man dort nun aber angesichts der „Belastungsgrenze“ dringend Einsparungen vornehmen müsse.

In diesen Sommertagen des Jahres 2023 werden wir nun erneut Zeugen der Fortschreibung dieser langen und unseligen Traditionslinie. Wenn es nur ein buchungstechnisches Hin- und Herschieben von Zahlen in Exceltabellen wäre – im vorliegenden Fall aber werden junge, hilfebedürftige Menschen wie Bauernfiguren auf einem Schachbrett mit ganz handfesten Folgen hin- und hergeschoben und gleichzeitig wird es im Ergebnis zu einer grotesken Verkomplizierung von sowieso schon komplizierten Strukturen der konkreten Arbeit mit den jungen Menschen kommen, abgesehen von dem damit einhergehenden Abräumen (angeblicher) sozialstaatlicher Grundprinzipien wie „Leistungen aus einer Hand“ und wie die Slogans aus den Sonntagsreden auch immer heißen.

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Es geht weiter aufwärts. Mit den Eigenanteilen. Die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen steigt kontinuierlich

»Durch die massiv gestiegenen Kosten in der stationären Pflege erreicht die Belastung der Pflegebedürftigen mit den „Eigenanteilen“ trotz der jüngsten Reformschritte bereits in diesem Jahr ein neues Rekordniveau«, so begann der Beitrag Armutsfalle Pflegeheim? Die Sozialhilfequote in Pflegeheimen steigt (wieder) an, der hier am 23. Februar 2023 veröffentlicht wurde. Da ging es um die wieder steigende Sozialhilfequote unter den Menschen, die stationär in Pflegeheimen versorgt werden. Mehr als jeder dritte Pflegebedürftige ist auf Leistungen der kommunalen Sozialhilfe angewiesen – und das ist gleichsam die andere Seite der Medaille steigende Eigenanteile.

Und das angesprochene Rekordniveau bei den finanziellen Belastungen der Heimbewohner wird nun durch die neuesten Zahlen die Eigenanteile der Pflegeheimbewohner betreffend bestätigt. »Die Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1.7.2023 zeigt erneut einen starken Anstieg der finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen. Die höchsten Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr haben Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts. Hier stieg die monatliche Eigenbeteiligung innerhalb eines Jahres bundesweit im Durchschnitt um 348 Euro (2022: 2.200 Euro; 2023: 2.548 Euro).« Das berichtet der Verband der Ersatzkassen unter der Überschrift Finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen steigt kontinuierlich. Das ist ein Anstieg von fast 16 Prozent innerhalb eines Jahres.

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Ein erheblicher Anstieg der Zahl älterer Menschen in der Grundsicherung, aber (noch) kein Grund zur quantitativen Dramatisierung

»Neue Daten zeigen: Immer mehr Rentner sind auf die Grundsicherung angewiesen. Für Linken-Politiker Bartsch sind die Zahlen alarmierend«, kann man solchen Meldungen entnehmen: Immer mehr Senioren sind auf Hilfe vom Sozialamt angewiesen. »Demnach erhielten zum Ende des ersten Quartals 684.000 Personen Grundsicherung im Alter und damit so viele wie nie zuvor … Auf Jahressicht gesehen nahm die Anzahl der Fälle … um rund 90.000 zu, das ist ein Anstieg um 15 Prozent.«

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Gekommen, um (nicht) zu bleiben. Was wir über die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (nicht) wissen

Ende Februar 2022, als der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine begann, lebten nach Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) etwa 155.000 Staatsangehörige aus der Ukraine in Deutschland. Das war zu dem Zeitpunkt eine relativ stabile Größe, in den Jahren vor 2022 lag die Zahl der Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Deutschland immer um die 140.000. Das hat sich nach dem 24. Februar 2022 massiv verändert. Im Mai 2022 – wenige Wochen nach dem Kriegsausbruch – waren bereits fast eine Million Ukrainerinnen und Ukrainer im AZR erfasst. Bis Ende Dezember 2022 wurden rund 1,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland gezählt – wobei man berücksichtigen muss, dass die Zahlen mit Vorsicht zu behandeln sind. Denn für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine wurde in der EU erstmals die Richtlinie 2001/55/EG aktiviert – die sogenannte Massenzustromrichtlie – und damit gehen erhebliche Unschärfen bei der Erfassung der geflüchteten Menschen einher.

Quelle: Stefan Sell (2023): Geflüchtete aus der Ukraine auf dem deutschen Arbeitsmarkt, in: Soziale Sicherheit. Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Heft 7/2023, S.267

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