Gute Nachrichten vom Arbeitsmarkt zum Jahresbeginn. Was will man mehr? Vielleicht etwas genauer hinschauen

Das  sind endlich mal positive Schlagzeilen: „Zahl der Beschäftigten erreicht Rekordhoch„, meldet Spiegel Online und die FAZ titelt – fast – synchron: „Zahl der Erwerbstätigen auf Rekordhoch„.
Die Abbildung verdeutlicht die Beschäftigungsentwicklung in Deutschland seit dem Jahr 2005 – wenn man denn diese misst an der Zahl der „Erwerbstätigen“, wie die FAZ richtigerweise im Titel vermerkt hat.

Seien wir ehrlich – wenn die meisten Menschen lesen, dass im nunmehr vergangenen Jahr 232.000 neue „Jobs“ geschaffen worden sind oder die Zahl der „Beschäftigten“ einen Höchststand erreicht hat, dann denken viele an „normale“ oder halbwegs normale Jobs, nicht wenige gehen von einer vollzeitigen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Die hat tatsächlich gerade am aktuellen Rand der Arbeitsmarktentwicklung auch zugenommen. Aber hinter den 232.000 zusätzlichen Erwerbstätigen, die uns das zurückliegende Jahr gebracht haben, kann sich eben vieles verbergen, das auch abweichen kann von der „Normalitätsvorstellung“, die bewusst oder unbewusst in den Köpfen der Menschen herumspukt (übrigens aus guten Grunde).

Hintergrund der Artikel ist eine Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes – übrigens die erste des neuen Jahres: „Anstieg der Erwerbs­tätigkeit im Jahr 2013 verlangsamt„, so die Bundesstatistiker. Die weisen gleich am Beginn darauf hin, dass der Anstieg der Erwerbstätigenzahlen im Jahr 2013 allerdings nur noch halb so hoch ausgefallen ist wie in den beiden Jahren zuvor, was man auch der Abbildung entnehmen kann.

Neben der damit verbundenen abnehmenden Wachstumsdynamik auf dem Arbeitsmarkt muss eine nüchterne Analyse die hier zugrunde gelegte Basis für Beschäftigung – also die „Erwerbstätigkeit“ – einer kritischen Analyse unterwerfen. Denn diese Größe hat das Problem, dass sie sehr ungleiche Tatbestände eindampft auf einen statistisch Beschäftigten. Das kann aber in der Realität ein normal, also vollzeitig Beschäftigter sein genau so wie eine ausschließlich geringfügig, also auf 450-Euro-Basis, beschäftigte Person. Alles wird gleich 1 gesetzt, egal ob kleine Teilzeit oder volle Vollzeit.

Wenn man das weiß, dann wird man in einem ersten Schritt versuchen, eine nach Vollzeit und Teilzeit differenzierte Betrachtung vorzunehmen. Beschränken wir uns dabei auf die Arbeitnehmer, dann zeigt die zweite Abbildung die auseinanderlaufende Entwicklung seit 1991 auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Die Zahl der Teilzeit-Arbeitnehmer ist von 5,8 Mio. Personen im Jahr 1991 auf 12,8 Mio. im Jahr 2012 explodiert, während die Zahl der Vollzeit-Beschäftigten von 29,4 Mio. auf nur noch 24,3 Mio. im Jahr 2012 zurückgegangen ist.
Diese gespaltene Entwicklung manifestiert sich übrigens auch auf einer zweiten Betrachtungsebene – den Arbeitsstunden, mit denen das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen gemessen wird, und das differenziert nach Vollzeit und Teilzeit.

Man muss sich das vor Augen führen: Das Arbeitsvolumen, das über Vollzeit-Arbeitsplätze generiert wird, lag 2012 und liegt auch heute deutlich unter dem Niveau des Jahres 1991, während hingegen das teilzeitige Arbeitsvolumen einen ordentlichen Sprung nach vorne gemacht hat.
Hier zeigen sich fundamentale Verschiebungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt, die ich im November 2013 in dem Blog-Beitrag „Das deutsche „Jobwunder“ zwischen glücksuchenden Zuwanderern, tollen Kopfzahlen und der eigenen Realität an den Rändern, die immer weiter in die Mitte wachsen“  so beschrieben habe: »… in den letzten 20 Jahren (hat) die sozialversicherte Teilzeit kontinuierlich zugenommen, während die Zahl der Vollzeitplätze rückläufig war. So haben sich die Teilzeitjobs mehr als verdoppelt, während etwa drei Millionen Vollzeitjobs in diesem Zeitraum per Saldo verloren gingen.  Aktuell üben lediglich 69,5 Prozent aller Erwerbsfähigen noch eine sozialversicherte Beschäftigung aus, gegenüber 76,8 Prozent vor 20 Jahren. Einen sozialversicherten Vollzeitjob übt nur noch gut die Hälfte aller Erwerbstätigen aus, gegenüber einem Anteil von gut zwei Dritteln 20 Jahre zuvor.«

Insofern kann es nicht überraschen, dass wir aktuell hinsichtlich des gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumens  erst wieder auf dem Niveau angekommen sind, dass bereits bei der Jahrtausendwende vorhanden war – allerdings mit vielen „zusätzlichen Jobs“, wenn man diese nur an den Köpfen zählt.

Nun könnte man an dieser Stelle argumentieren, eine Teilzeitarbeit ist aber eben immer noch besser als gar keine Erwerbsarbeit. Das ist angesichts dessen, was wir wissen über die verheerenden Folgen erzwungener und nicht -freiwilliger Erwerbslosigkeit sicher auch absolut so. Aber eben nicht beispielsweise in unseren sozialen Sicherungssystemen, die in einem doppelten Sinne auf das Vollzeitarbeitsverhältnis fokussiert sind. Zum einen hinsichtlich der betroffenen Arbeitnehmer zumindest beim Arbeitslosengeld und vor allem bei der umlagefinanzierten Rente, denn hier wird die vorhergehende bzw. den gesamten Lebenslauf abbildenden Erwerbsbiografie überführt in die monetären Leistungen aus diesen Systemen. Zum anderen gilt die Fokussierung auf das Vollzeit(normal)arbeitsverhältnis auch deshalb, weil nur darüber ausreichend lohnbezogene Beitragsmittel generiert werden (können), um die Ausgaben refinanzieren zu können. Das wird zunehmend schwieriger und deshalb kommen die „klassischen“ Sozialversicherungssysteme auch immer stärker unter Druck, den man eben nur phasenweise überbrücken kann durch gleichfalls „klassische“ Sparmaßnahmen.

Fazit: Wir sehen in Deutschland ohne Zweifel eine  positive Erwerbstätigenentwicklung, die aber im Kern ein Produkt der expandierenden Teilzeit-Ökonomie darstellt. Und wir haben an dieser Stelle noch gar nicht gesprochen über das Thema Niedrig- und Niedrigstlöhne, vor allem in den Bereichen, aus denen positive Entwicklungen für den Arbeitsmarkt berichtet werden: den Dienstleistungen. Und wenn sich Zwangs- oder freiwillige Teilzeit paart mit niedrigen Löhnen, dann wird es aussichtslos für bestimmte Personengruppen. Und wir reden hier nicht über eine vernachlässigter kleinen Größenordnung. Jeder vierte deutsche Arbeitnehmer arbeitet zu einem Lohn, der im unteren Bereich angesiedelt ist. Drei von vier Betroffenen haben eine Berufsausbildung absolviert oder ein Studium.  Aber darüber kann man mit allgemeinen Phrasen gut hinwegdreschen und das Ende des arbeitsmarktlichen Abendlandes aufgrund von „sagenhaften“ Mindestlöhnen in Höhe von 8,50 Euro an die Wand malen.

Des einen Freud, des anderen (perspektivisches) Leid. Zur Neuordnung der Finanzierung der Krankenkassen

Gesundheitspolitik war schon immer ein Haifischbecken, in dem es um eine Menge Geld geht. Und die Mittel zur Finanzierung der Leistungen und der vielen Anbieter des Gesundheitssystems müssen organisiert, sprich: jemanden genommen werden. Der größte Finanzier sind die Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Und die holen sich den größten Teil ihrer Mittel von den Versicherten über Beitragseinnahmen. In der ganz früheren Welt war die GKV ein nur historisch zu verstehendes Abbild der deutschen Ständegesellschaft, mit Arbeiter- und Angestellten-Krankenkassen. Dann gab es wie so oft in der Sozialpolitik Reformen, die das alte System entsorgt haben. Die Krankenkassen wurden immer weniger und sie sollten „im Wettbewerb“ um die Versicherten miteinander ringen.

Angesichts eines weitgehend gesetzlich und untergesetzlich festgelegten Leistungsspektrums konkurrierten viele Kassen über den kassenindividuellen Beitragssatz. Der konnte sich durchaus erheblich unterscheiden und ein Wechsel zwischen den Kassen war aufgrund des Kontrahierungszwangs für den einen oder die andere durchaus lohnend.

Hinsichtlich der Finanzierung der GKV gab es durch die letzte Große Koalition eine massive Veränderung, denn seit dem 1. Januar 2009 finanzieren sie sich aus den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und sonstigen Einnahmen, zu denen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zählt. Darüber hinaus leistet der Bund aus Steuermitteln einen Zuschuss an den Gesundheitsfonds zur pauschalen Abgeltung der versicherungsfremden Leistungen. Der entscheidende Punkt dieses 2007 beschlossenen Systemwechsels: Die bis dahin unterschiedlichen Beitragssätze der Krankenkassen wurden durch einen einheitlichen Bundesbeitragssatz ersetzt, der von der Bundesregierung festgelegt wird. Und da man schon mal dabei war, wurde eine weitere Systemveränderung vorgenommen: Die bislang paritätische Finanzierung der GKV seitens der Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurde faktisch aufgehoben und perspektivisch sollte das Ziel eines Einfrierens des Arbeitgeberbeitrags erreicht werden.

Denn der einheitliche Bundesbeitragssatz liegt für die versicherten Arbeitnehmer bei 15,5 Prozent des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (7,3 % Arbeitgeberanteil + 8,2 % Versichertenanteil, wobei sich der Arbeitnehmeranteil aus zwei Komponenten zusammensetzt: 7,3 % + 0,9 % zusätzlichen Beitragssatz, den nur der Versicherte trägt). Bei den Rentnern hat man ein spiegelbildliches Verfahren installiert, denn der Rentenversicherungsträger übernimmt die 7,3% wie der Arbeitgeber und die Rentner müssen 8,2% finanzieren. Das angesprochene perspektivische Einfrieren des Arbeitgeberbeitrags sollte durch die folgende Regelung erreicht werden: Der Beitragssatz an den Gesundheitsfonds soll erst erhöht werden, wenn der Fonds die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr zu 95 % deckt (mindestens 5 % also durch alleine von den Versicherten aufzubringende Zusatzbeiträge zu finanzieren sind).

In der Folge hat sich allerdings ein skurriler Wettbewerb um die Vermeidung der Erhebung eines Zusatzbeitrags von den Versicherten zwischen den Krankenkassen entwickelt, denn aufgrund des Sonderkündigungsrechts hatten die Kassen die teilweise berechtigte Angst, dass ihnen bei Inanspruchnahme des zusätzlichen Finanzierungsinstruments gerade die „guten“ Risiken durch Kündigung und Wechsel zu einer Nicht-Zusatzbeitragskasse verloren gehen.

Doch von diesen Sorgen werden die Kassen durch die Neuauflage der Großen Koalition befreit. Im Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien und der SPD finden wir den folgenden Passus die Finanzierung der GKV betreffend:

»Die derzeitige gute Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht darüber hinweg täuschen, dass schon ab 2015 die prognostizierten Ausgaben des Gesundheitsfonds seine Einnahmen übersteigen werden. Dem wollen wir mit einer umsichtigen Ausgabenpolitik begegnen.
Der allgemeine paritätisch finanzierte Beitragssatz wird bei 14,6 Prozent festgesetzt, der Arbeitgeberanteil damit bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben.
Die gesetzlichen Krankenkassen erheben im Wettbewerb den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zukünftig als prozentualen Satz vom beitragspflichtigen Einkommen.
Der heute vom Arbeitnehmer alleine zu tragende Anteil von 0,9 Beitragssatzpunkten fließt in diesen Zusatzbeitrag ein. Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der Krankenkassen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt, ist ein vollständiger Einkommensausgleich notwendig. Die Notwendigkeit eines steuerfinanzierten Sozialausgleichs entfällt damit.« (S. 82/83)

Hinsichtlich des Arbeitgeberbeitrags wird mit dieser Regelung die Abkoppelung von jeder zukünftigen Beitragssatzsteigerungsdynamik einzementiert. Die gesamte zukünftige Beitragssatzsteigerung wird auf die Schultern der Versicherten verlagert.

Vor diesem Hintergrund sind dann Meldungen wie diese einzuordnen: „Experten erwarten Kassen-Zusatzbeiträge von bis zu 40 Euro„, so die Frankfurter Rundschau auf der Basis eines dpa-Artikels oder auch „Krankenkassen dürften teurer werden„. Die Kernbotschaft lautet:

»Versicherte müssen nach einer Schonfrist für ihre Krankenkasse voraussichtlich spürbar mehr bezahlen. Zunächst dürfte die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) noch ausreichend ausgestattet sein. Doch Behörden und Experten rechnen mit Zusatzbeiträgen von mindestens 1,5 Prozent des Einkommens in wenigen Jahren. Hauptgrund sind die steigenden Ausgaben der GKV.«

Noch mal das Kernelement der neuen Finanzierung der GKV: »Der Beitragssatz soll von 15,5 auf 14,6 Prozent sinken. Ein Sonderbeitrag von 0,9 Punkten zulasten der Versicherten, heute Teil des Beitragssatzes, soll entfallen. Arbeitgeber und -nehmer sollen von den 14,6 Prozent jeweils die Hälfte tragen. Brauchen die Kassen mehr Geld, sollen sie prozentuale Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern nehmen können. Pauschale Zusatzbeiträge in festen Eurobeträgen sollen Kassen anders als heute nicht mehr nehmen dürfen.« Der hier beschriebene Mechanismus trifft nun auf die folgende Entwicklungskonstellation des Finanzbedarf betreffend:

Die Ausgaben der Kassen steigen doppelt so schnell wie die Löhne und Gehälter, die den Kassen als Basis für ihre Beitragseinnahmen zur Verfügung stehen. Das Jahr 2014 wird ins Land ziehen mit der erforderlichen Gesetzgebung und der Tatsache, dass die Krankenkassen (noch) auf einem finanziellen Reservepolster sitzen. Aber 2015 wird dann die Stunde der Wahrheit schlagen, denn dann dürften die Kassen wegen des abgesenkten Satzes nicht mehr soviel Geld aus dem Gesundheitsfonds bekommen, wie sie benötigen, so die Prognose des Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem. Er wird so zitiert: „Es gibt Kassen, die brauchen sofort einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, einige auch etwas mehr.“
Hinsichtlich der Zukunft wird neben Jürgen Wasem auch Maximilian Gaßner, der Präsident des Bundesversicherungsamtes, zitiert: «

Gaßner sagte der dpa: „Unter der Annahme, dass sich Einnahmen und Ausgaben wie in der Vergangenheit weiterentwickeln, ist mit einem Zusatzbeitrag im Jahr 2017 von 1,6 Prozent bis 1,7 Prozent zu rechnen.“ Wasem meinte: „2017 dürfte er im Schnitt bei 1,5 Prozent liegen.“ Manchen Kassen dürften einen Aufschlag unter einem, andere einen über zwei Prozent nehmen.

Übertragen auf Fallbeispiele aus der Versichertenwelt und in absoluten Euro-Beträgen: Ein Zwei-Prozent-Zusatzbeitrag würde etwa für Bürokaufleute mit einem monatlichen Durchschnittsgehalt von 2.157 Euro rund 43 Euro betragen. Abzüglich der Belastung durch den heutigen Sonderbeitrag wären es noch 24 Euro pro Monat mehr. Die Bandbreite der zusätzlichen Belastung der Arbeitnehmer streut von 17 bis 40 Euro je nach Beruf.

Der Präsident des Bundesversicherungsamtes weist außerdem darauf hin, dass seine Prognose eines Zusatzbeitrags in Höhe von 1,6 bis 1,7 Prozent für die Versicherten davon abhängt, dass der Bundeszuschuss zukünftig verlässlich in voller Höhe an die GKV fließt. Allerdings: 2013 sank der Bundeszuschuss von 14 auf 11,5 Milliarden Euro. Und mit einer gewissen Plausibilität kann bzw. muss man davon ausgehen, dass der Bund versuchen wird, weitere Teile seiner Finanzierungslasten auf die Beitragszahler zu verlagern. Die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, weist darauf hin,  dass bereits 14 Milliarden Euro weniger als die Hälfte der Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen wie den Versicherungsschutz für Minderjährige decken.

Wohlgemerkt, diese prozentuale Zusatzbeiträge zahlen dann alle Versicherte einer Kasse in prozentualer Abhängigkeit von ihrem Einkommen und damit erwartbar mehr als heute – und die Arbeitgeber haben auf Jahre, was ihren Anteil angeht, Ruhe.

Diese hier beschriebene Entwicklung darf man nicht isoliert betrachten, sondern man muss sie in einen Kontext stellen mit den geplanten Maßnahmen in anderen Bereichen der Sozialversicherung – so die Beitragsfinanzierung der Rentenpläne der Großen Koalition. Dort haben wir bereits handfeste Auswirkungen auf die Beitragszahler, denn eine der ersten Maßnahmen er neuen Regierung war die Verhinderung der eigentlich anstehenden Beitragsentlastung in der Gesetzlichen Rentenversicherung, denn der Beitragssatz dort hätte von 18,9 auf 18,3 Prozent des (beitragspflichtigen) Bruttolohns sinken müssen. Hinzu kommen weitere Komponenten, so der Artikel „Der Staat sorgt für sinkende Nettolöhne“ in der Online-Ausgabe der FAZ vom 02.01.2013:

»Die turnusgemäße Erhöhung der Beitragsbemessunggrenzen in der Sozialversicherung ist diesmal besonders kräftig ausgefallen und wird damit vor allem die Einkommen von Arbeitnehmern der oberen Mittelschicht schmälern … Der Pflegebeitrag steigt laut Beschlusslage der großen Koalition „spätestens zum 1. Januar“ kommenden Jahres um 0,3 Punkte auf dann 2,35 Prozent des Bruttolohns (2,6 Prozent für Kinderlose). Dieses macht bis zu 12,15 Euro je Monat aus. Eine weitere Erhöhung auf 2,55 beziehungsweise 2,8 Prozent folgt laut Koalitionsvertrag noch vor der Bundestagswahl 2017.«

In der Summation werden diese Entwicklungen in den vor uns liegenden Jahren die eigentlich anstehende Debatte nicht nur über „Gerechtigkeitsprobleme“ der bestehenden Art und Weise der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme, sondern darüber hinaus angesichts der Kompression der Beitragsgrundlagen (und der systemlogisch damit verbundenen einseitigen Belastungserhöhung eines Teils der Bevölkerung) über grundsätzliche Alternativen der Finanzierung unserer sozialen Sicherungssysteme vorantreiben. Dazu allerdings findet man im Koalitionsvertrag der Großen Koalition nichts. Nada. Wer aber, wenn nicht eine solche Regierungskonstellation, hätte die Möglichkeit wie aber auch die zu erfüllende Aufgabe vor dem Hintergrund des eigenen, parlamentarisch höchst problematischen Daseins, fundamentale Neuordnungen vorzunehmen. Nach derzeitigem Stand steht allerdings zu befürchten, dass man versuchen wird, die kommenden vier Jahre der Legislaturperiode mit der „Doppelstrategie“ aus „Prinzip Hoffnung“ (= steigende Beitragseinnahmen durch die positive Arbeitsmarktentwicklung) plus zahlreichen, oftmals kleinteilig daherkommenden Maßnahmen zur Belastungsverschiebung auf die Versicherten (bei „stabiler Seitenlage“ für die offiziellen Arbeitgeberanteile) zur Entlastung des Bundeshaushalts zu überstehen. Das kann man so machen, wird aber nichts ändern am innersystemischen Druckanstieg und der Lebensweisheit, dass man zuweilen auch schlichtweg den richtigen Zeitpunkt verpasst, um etwas zu korrigieren, was nicht mehr funktioniert. Das gilt für das Privatleben genau so wie in der Sozialpolitik.

Von dem (eigentlichen) Mehrheitsthema Drogen und Sucht, der Nicht-Debatte darüber und den Erfolgen derjenigen, die an legaler Suchtbefriedigung gut verdienen

Es gibt sozialpolitische Themen, die ganz oben auf der Agenda der Politik stehen – nehmen wir als prominentes Beispiel hierfür die Rente. Und es gibt Themen, die man als „Kellerkinder“ der offiziellen Sozialpolitik bezeichnen muss. Zumeist tauchen die aber auch in der Berichterstattung kaum oder gar nicht (mehr) auf oder wenn, dann in einer punktuellen und überwiegend skandalisierenden Art und Weise. Zu diesen Kellerkindern der Sozialpolitik gehört leider alles rund um die Themen Drogen und Sucht. Obgleich man nun wirklich nicht sagen kann, dass diese Themen nur eine verschwindend kleine Minderheit betrifft, das Thema Drogen und Sucht durchzieht unsere Gesellschaft in millionenfachen Ausformungen und manifestiert sich in den damit verbundenen Schicksalen. Jede Familie ist davon betroffen, auch viele so genannte „Leistungsträger“ haben ein „Suchtproblem“. Oder gleich mehrere. Trotzdem (oder vielleicht gerade deshalb?) gibt es in Deutschland von der Fach- und Betroffenenszene abgesehen keine wirklich relevante sucht- oder gar drogenpolitische Debatte, die breit aufgestellt ist. Das hat nicht nur, aber sicher auch damit zu tun, dass wir es hier mit einem sehr heterogenen Themenfeld zu tun haben, denn die Sucht kann sich auf vieles erstrecken – von den stofflichen Abhängigkeiten bis hin zur Arbeit oder dem Kaufen. Oder dem Internet, in dem auch dieser Blog zu finden ist. Eine wie auch immer geartete „Online-Abhängigkeit“ scheint zumindest als Thema erkannt worden zu sein, während man alle anderen Formen des Suchtverhaltens und der Drogenproblematik schlichtweg wegdefiniert – also zumindest ist das im vorliegenden Koalitionsvertrag so.

Denn schaut man in den Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien und der SPD hinein und prüft den Text auf den Terminus „Sucht“, dann wird man genau einmal fündig: Auf der Seite 143 steht geschrieben:

»Wir sehen neben den Chancen der Digitalisierung auch die Risiken. So wollen wir Präventions- und Beratungsangebote zu online basiertem Suchtverhalten bundesweit ausbauen und wissenschaftlich begleiten.«

Das haut einen jetzt wirklich nicht vom Hocker bzw. es verschlägt allen, die sich mit dem Themenfeld Drogen und Sucht und den damit verbundenen Herausforderungen beschäftigen,  schlichtweg die Sprache ob der offensichtlichen Ignoranz auf Seiten der offiziellen Politik.
An dieser Stelle würde es sich förmlich aufdrängen, im Windschatten der aktuellen internationalen drogenpolitischen Entwicklungen – man denke hier an die Legalisierungsbestrebungen und -aktivitäten in lateinamerikanischen Staaten oder der Marihuana-Legalisierung in einigen US-amerikanischen Bundesstaaten – auf die spannenden Vorschläge für eine Entkriminalisierung und eine regulierte Legalisierung des Drogenkonsums auch bei uns in Deutschland einzugehen. Stellvertretend für die Vorstöße in diese Richtung sei hier auf die folgende, wirklich lesenswerte Zusammenstellung verwiesen, die man als PDF-Datei abrufen kann:

Heino Stöver und Maximilian Plenert: Entkriminalisierung und Regulierung. Evidenzbasierte Modelle für einen alternativen Umgang mit Drogenhandel und -konsum, Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung, 2013

Eine fundierte Übersicht über die Entkriminalisierungs-, Legalisierungs- und Regulierungsdebatte vermittelt auch der Sammelband von

Ralf Gerlach, Heino Stöver (Hrsg.): Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten – Legalisierung von Drogen, Frankfurt: Fachhochschulverlag, 2012

Um es deutlich zu sagen: Diese Debatte hat das „Ghetto“ von am Rande oder gar außerhalb der Gesellschaft stehenden Strömungen verlassen und erobert seit Jahren die „seriöse“ Debatte inmitten der Gesellschaft – stellvertretend hierfür sei auf den beeindruckenden Vorstoß von Strafrechtsprofessoren für eine Legalisierung in Deutschland hingewiesen: »Drogenkonsum ist bei uns strafbar. Fast vierzig Prozent aller deutschen Strafrechtsprofessoren erklären diese Konzept jetzt als „gescheitert, sozialschädlich, unökonomisch“. Sie fordern: Legalize it!«, so berichtete es Oliver Tolmein in seinem Artikel „Auch Ernst Jünger würde sich freuen“ in der  FAZ am 16.12.2013.

Aber in diesem Blog-Beitrag soll es gar nicht um diese grundsätzlichen Fragen einer wirklichen Drogenpolitik gehen, so notwendig diese auch wäre, sondern um ein viel profaner daherkommendes Thema: Um die angedeutete Nicht-Thematisierung in der Vertrags- und Gedankenwelt der Großen Koalition und zugleich um den handfesten Erfolg der Lobby derjenigen, die jeden Tag eine Menge Geld verdienen mit der Sucht und von den Süchtigen. Und das hier anzusprechende Fallbeispiel betrifft auch nicht die üblichen Verdächtigen, also auf der legalen Seite des Drogengeschäfts die Tabak- oder Alkoholindustrie bzw. auf der illegalen Seite die Chrystal Meth-Produzenten in Tschechien oder die Kartelle des organisierten Verbrechens.

Sondern es geht um Glücksspiel-Sucht und Spielhallen. Von den letzteren gibt es überall welche und in vielen Innenstädten immer mehr davon, wie jeder weiß, der offenen Auges durch unsere Städte läuft.

»Für viele ist das Glücksspiel ein harmloses Freizeitvergnügen. Für andere wird daraus bitterer Ernst: sie werden abhängig vom Glücksspiel und ruinieren sich und ihre Familien.« Mit diesen trockenen Worten umschreibt ein Verband ein Thema, der es wissen muss: der Fachverband Glücksspielsucht (tags). Ebenfalls einschlägig der „Arbeitskreis gegen Spielsucht„.  Nach einer Untersuchung der Universitäten Greifswald und Lübeck sind geschätzt rund 193.000 Menschen in Deutschland pathologisch spielsüchtig. In Deutschland soll es je nach Studie zwischen 100.000 und 290.000 Betroffene von Glücksspielsucht geben:

»Die Gesamtzahl der pathologischen Spieler in Deutschland wurde in insgesamt sieben Erhebungen ermittelt, von denen drei durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veranlasst wurden: 100.000 …, 103.000 …, 242.000 …, 290.000 … und 193.000 …, was Prävalenz-Raten von 0,19% bis 0,56% in den untersuchten Altersklassen (14, 16 bzw. 18 bis 64 bzw. 65 Jahre) entspricht. 2011 wurden in zwei Studien Prävalenz-Raten von 0,23% (TNS-Emnid) … bzw. 0,49% (BZgA)… ermittelt.«

Jetzt aber zum eigentlichen Thema Glücksspiel-Lobby, konkreter: zur Spielautomaten-Lobby. Über deren Erfolge im Kampf gegen eine zu enge Regulierung dessen, was sie tun, beschriebt Timot Szent-Ivany in seinem Artikel „Punktsieg für die Glücksspiel-Industrie„. Er schreibt:

»Wenn es um die Interessen der Glücksspiel-Industrie geht, kennt Cheflobbyist Paul Gauselmann kein Pardon: Die Politik wolle die Branche vernichten, doch „diesen Krieg werden wir gewinnen“ – so macht der Chef des Marktführers Merkur und Spitzenmann des Verbandes der Automatenindustrie seinen Kollegen Mut.«

In der Vergangenheit hat man sich bei diesem Anliegen immer auf die FDP verlassen können, aber die ist ja nun vom Wähler versenkt worden – und eigentlich könnte die Große Koalition nun einen neuen Anfang machen bei der von vielen Fachleuten empfohlenen, aber nicht umgesetzten Regulierung dieses Gewerbes. Warum aber findet man dann im Koalitionsvertrag keinen einzigen Hinweis auf suchtpolitische Aktivitäten und damit auch nichts zur Glücksspielsucht? In dem Artikel wird das in einem Zitat verdichtet: „Da klar war, dass es bei diesen Themen Streit geben wird, haben wir es lieber gleich gelassen.“ Dabei besteht gerade hier Handlungsbedarf:  „Die Branche lebt nicht von den Gelegenheitsspielern, sie lebt von den Spielsüchtigen“, wird der Glücksspielexperte Gerhard Meyer von der Universität Bremen zitiert. Dazu auch der Artikel „Zocken bis zum Zusammenbruch“ von Jens Lubbadeh. Szent-Ivany nennt in seinem Artikel den oberen Wert für die Zahl der krankhaft Spielsüchtigen (250.000) und weist darauf hin, dass weitere 250.000 Menschen ein „problematisches“ Spielverhalten aufweisen, was als Vorstufe zum unkontrollierten, zwanghaften Spielen gilt.

Wie ist es eigentlich zu dem Boom an Spielhallen gekommen? Ist dieser Bereich nicht hoch reguliert? Auch hier wieder trifft man Ergebnisse, die von der früheren rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder produziert worden sind. Timot Szent-Ivany hierzu:

»Es war interessanterweise die SPD, die 2005 am Ende der Regierungszeit von Kanzler Gerhard Schröder der Branche einen goldenen Boden bereitete. Durch die von Ex-Wirtschaftsminister Wolfgang Clement forcierte Änderung der sogenannten Spielverordnung wurde der Markt liberalisiert, was zu einem regelrechten Boom führte. Die Zahl der aufgestellten Automaten stieg zwischen 2005 und 2012 um satte 45 Prozent auf 265.000, eine ähnliche Wachstumsrate gab es bei der Zahl der Spielhallen. Der Bruttospielertrag – das ist die Differenz zwischen Spieleinsätzen und den ausgezahlten Gewinnen – stiegt um 87 Prozent auf 4,4 Milliarden Euro.«

Und jetzt werden wir Zeugen eines Vorgangs, den man immer wieder lernt, wenn man sich kritisch mit Regulierung(sversuchen) auseinandersetzt. Eine vielleicht sogar wirklich gut gemeinte Regulierung zum Schutz vor etwas wird durch schnelle Anpassungsreaktionen nicht nur unterlaufen, sondern oftmals in das Gegenteil verkehrt.

Es geht hier um die Spielverordnung, in der man tatsächlich auch konkrete Maßnahmen implementierte, um Sucht zu verhindern und Süchtige zu schützen:
Vorschriften zur Spieldauer (mindestens fünf Sekunden), zum Höchsteinsatz pro Spiel (20 Cent), zum Maximalverlust (80 Euro pro Stunde) und Höchstgewinn (500 Euro pro Stunde).
Aber die Industrie gebar sofort Ausweichstrategien, um diese Restriktionen umgehen bzw. aushebeln zu können: Sie erfand das Punktespiel.

»Steckt man heutzutage Münzen in einen beliebigen Geldspielautomaten, wird der Betrag sogleich in Punkte umgerechnet: ein Cent gleich ein Punkt. Anschließend wird um die Punkte gespielt, nicht mehr um Geld. „Damit werden alle Vorschriften ausgehebelt“ … Schließlich gelten alle Regeln für das Spiel um Geld, nicht um Punkte. Damit darf das Spiel im Sekundentakt ablaufen und es sind Einsätze von 200 Punkten (gleich zwei Euro) möglich. „Es ist ein Skandal, dass sich der Gesetzgeber diese Trickserei gefallen lässt und nichts dagegen tut“ …«

Jetzt wird es richtig politisch, denn zwischenzeitlich hat sich sehr wohl was getan: »… der von SPD und Grünen dominierte Bundesrat sorgte im Sommer für eine substanzielle Änderung der Verordnung. Er stimmte ihr nur unter der Bedingung zu, dass das Punktespiel verboten wird. Damit die Industrie die Vorschrift nicht wieder umgehen kann, bemühten sich die Länder um eine wasserdichte Regelung: „Ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des Einsatzes.“« Wunderbar, denn mit einer Neuauflage von Rot-Grün hat es zwar nicht geklappt, aber das Wirtschaftsministerium, der bisherigen FDP-geführten Wagenburg der Interessen der Glücksspiel-Industrie sitzt ja nun Sigmar Gabriel und der kann das ja jetzt umsetzen, was übrigens nur konsequent wäre, denn schließlich hatte die SPD zuletzt in der Opposition einen konsequenten Spielerschutz und explizit auch ein Verbot des Punktespiels gefordert.
Einen Haken hat die Sache natürlich noch: Die SPD braucht die Zustimmung des Koalitionspartners CDU/CSU. Und die könnte sich sehr schwer tun, dem armen Herrn Gauselmann und seinen Zunftbrüdern weitere Zügel anzulegen.

»2012 zum Beispiel verlieh der CDU-Wirtschaftsrat dem Parteimitglied Gauselmann eine Ehrenurkunde für seine Verdienste um die „Weiterentwicklung der sozialen Marktwirtschaft“.«

Wieder einmal zeigt sich, dass es sich auszahlen kann, nur an möglichst vielen Stellen die Finger im Spiel zu haben. Und so endet der Artikel von Timot Szent-Ivany mit den Worten:

»Und so heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium sehr zurückhaltend, man prüfe weiterhin, wie man nun mit dem Votum des Bundesrates umgehe. Die bisherige Bewertung zeige aber, dass der Beschluss der Länderkammer „zahlreiche technische und rechtliche Fragen“ aufwerfe.«

Für Herrn Gauselmann besteht Anlass genug, den Jahreswechsel optimistisch zu feiern und weiterhin werden viele anonyme Glücksspiel-Biografien in Zerrüttung enden.

Nur damit abschließend kein Missverständnis entsteht: Es geht nicht darum, dass hier dafür plädiert wird, Glücksspiel zu verbieten (was genau so scheitern würde wie die anderen Ansätze bzw. Versuche einer  Prohibitionspolitik). Aber gerade wenn man ein Vertreter einer weitgehenden Legalisierung und eines möglichst rationalen Umgangs mit Suchtverhalten ist, dann bedeutet das gerade nicht, dass man verzichtet auf Regulierung und zuweilen auch auf eine sehr enge Regulierung. Und wenn es gute Argumente gibt, zu denen ein umfassender Konsumentenschutz gehört, dann kann das Spektrum von einer staatlichen Produktion und Abgabe von Heroin für schwer suchtkranke Menschen bis hin zu einem sehr engen Regelungskorsett für Glücksspielautomaten reichen.

Von der Last der Geschenke, ganz lebenspraktischer Hilfestellung vor Ort in Oberbayern, dem Staat als Weihnachtsmann und dem armutsbedingten Smog über griechischen Städten

Viele Menschen hier in Deutschland haben die zurückliegenden Weihnachtstage mit ihren Familien gefeiert und sich im Wert von mehreren hundert Euro beschenkt. Es sei ihnen gegönnt. Zugleich werden viele – das gehört zum Fest irgendwie dazu – das erste und letzte Mal in diesem Jahr einen Gottesdienst besucht und ihre Rolle als Jahresendchristen erfüllt haben. Dabei werden sie – natürlich abhängig von den jeweiligen Pfarrern bzw. ggfs. Pfarrerinnen – entweder mit 0-8-15-Predigten in Gestalt des Wiederkäuens der weichgespülten Fassung der Weihnachtsgeschichte (inklusive eines mehr oder ehrlich gesagt meistens weniger professionell dargebrachten Laienkrippenspiels) oder aber mit Predigten konfrontiert worden sein, in denen der Blick auf die Armen und Ausgeschlossenen, auf die Außenstehenden im wahrsten Sinne der eigentlichen Geschichte gerichtet wurde. Vielleicht wurde dann auch an der einen oder anderen Stelle die in unserem Land eben nicht nur in Spurenelementen vorhandene real existierende Armut angesprochen. Man hätte das durchaus vertiefen können an den Problemen vieler einkommensarmer Menschen, die sich und vor allem den eigenen Kindern eben keine wirklich tollen Geschenke machen können – und viele Kinder werden sich schon fürchten vor dem „Geschenkevergleich“ in den Schulen am Beginn des neuen Jahres, der oftmals die gleiche (verletzende bzw. triumphierende) Qualität hat wie „mein Haus, mein Auto, mein …“, nur eben etwas kleiner. Von den aktuell rund 6,13 Millionen Hartz IV-Empfängern sind 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Für viele Eltern trifft sicher zu, was Miriam Bunjes und Pascal Becher in ihrem Artikel „Die Last der Geschenke“ zitieren: „Sie haben Angst vor Weihnachten“, sagt Dirk Neidull von der Wetzlarer Arbeitsloseninitiative. Vielleicht werden sie sogar noch konfrontiert mit Berichten darüber, dass auch Geschenke ab einem bestimmten Wert angerechnet werden müssen auf die vom Staat gewährte Grundsicherung.

In dem Artikel wird aber auch von einem „Widerstandsnest“ berichtet, wo man vor Ort Helfen ganz praktisch hat werden lassen:

»Das oberbayrische Burghausen hebt die staatliche „Stütze“ zu Weihnachten an. In der 18.000 Einwohner-Kommune an der Grenze zu Österreich gibt es für Empfänger von Sozialleistungen eine „Weihnachtsbeihilfe“ von bis zu 120 Euro. 2005 ließ der SPD-Bürgermeister erstmals im Stadtrat über sie abstimmen – bis heute kommt sie immer durch.
„Weihnachten sollte in Deutschland zum Leben dazu gehören“, erklärt Elisabeth Rummert vom Burghausener Sozialamt. „Dass das von dem vorgesehenen Einkommen nicht geht, ist doch jedem bewusst.“ Burghausen habe als wirtschaftlich erfolgreiche Kommune viele Gewerbesteuereinnahmen. „Solange das so ist, helfen wir an Weihnachten nach“, sagt Rummert.«

In anderen Regionen sieht es hingegen ganz anders aus, beispielsweise im Saarland: »… 120 Euro Weihnachtsgeld würden für den Landkreis Homburg allein fast eine Viertel Millionen Euro zusätzliche Ausgaben bedeuten, sagt Landrat Lindemann: „Das schaffen wir nicht.“ Der Kreis unterstütze aber zumindest die Sozialkaufhäuser in der Region.«

Nun wird jeder halbwegs aufgeklärte Mensch daran zweifeln, ob es wirklich sein kann und darf, dass die Frage eines kleinen Zuschusses zum Weihnachtsfest davon abhängt, ob man im (reichen) Oberbayern oder im (armen) Saarland lebt bzw. leben muss, wobei, das sei hier besonders herausgestellt, ja auch in den „reicheren“ Gegenden keineswegs flächendeckend, sondern eher als Ausnahme versucht wird, Teilhabe auch zu Weihnachten wenigstens etwas wirklich werden zu lassen.

Man könnte dann den Blick über den nationalen Tellerrand werfen, z.B. zu unseren französischen Nachbarn, denn dort übernimmt der Staat durchaus partiell die Aufgabe eines Weihnachtsmanns im praktischen, hier also monetären Sinne:
»Rund 2,2 Millionen Franzosen erhalten dieser Tage eine „Weihnachtsprämie“. Sie beträgt 152,45 Euro für eine alleinstehende Person oder 381,13 Euro für eine fünfköpfige Familie. Nutznießer sind unter anderem ausgesteuerte Arbeitslose, mittellose Pensionisten und oft auch alleinerziehende Mütter mit niedrigem Einkommen«, können wir dem Artikel „Wenn der Staat Weihnachtsmann spielen muss“ von Stefan Brändle aus Paris entnehmen. Übrigens: Eingeführt hatte diese „prime de Noël“ der sozialistische Premier Lionel Jospin 1998 auf Druck der Arbeitslosenverbände.

Bei uns in Deutschland bleibt es dann zumeist bei kleinen Gesten der Wohlfahrtsverbände und Kirchen, die ein paar Lücken vor Ort zu stopfen versuchen – und ansonsten regiert die harte Hand der „staatsprotestantischen Ethik“, ob bewusst oder unbewusst, auf alle Fälle faktisch.

Und diese harte Hand und das damit verbundene (vor- oder nachgängige Denken) beherrscht dann auch den offiziellen Umgang mit den so genannten „Krisenstaaten“ in der Euro-Zone, allen voran „den“ Griechen, die sich jetzt – nachdem sie angeblich in Saus und Braus gelebt haben – die Gürtel aber mal so richtig enger ziehen müssen.

Was das bedeutet, beispielsweise für die griechischen Normalbürger, können sich – das sei hier gar nicht als Vorwurf formuliert – die deutschen Normalbürger sicher nicht vorstellen. Oder wie soll man so eine Information verarbeiten können? »Seit 2009 sind nach Schätzungen der Gewerkschaftsverbände (GSEE-ADEDY) die Einkommen in Griechenland durchschnittlich um fast 40 Prozent gefallen.« Diese Information und mehr konnte man bereits am 24. Dezember dem Artikel „Notwinter in Athen“ von Arnold Schölzel entnehmen, der in der linken Tageszeitung „junge Welt“ erschienen ist und der sich vor allem genau so mit einem Phänomen auseinandersetzt wie der am gleichen Tag in der ebenfalls linken Tageszeitung „Neues Deutschland“ veröffentlichte Artikel „Der Geruch der Armut“ von Kurt Stenger: In griechischen Städten herrscht wegen der gestiegenen Nutzung von Holzöfen Smogalarm. Mittlerweile ist die Gesundheit vieler Menschen gefährdet.
Kurt Stenger berichtet: »Wer derzeit in einer griechischen Stadt unterwegs ist, kann die Armut förmlich riechen und sehen. Ein beißender Geruch nach verbranntem Holz liegt in der Luft. Und der Smog in Athen sowie anderen urbanen Zentren hat ein derart gefährliches Niveau erreicht, dass Gesundheitsminister Adonis Georgiades am Wochenende an Ältere und Asthmatiker appellierte, ihre physischen Aktivitäten zu begrenzen bzw. ihre Inhalatoren häufiger zu benutzen.«

Und die Gefahr für Leib und Leben durch die gewaltige Luftverschmutzung ist so gravierend, dass der Staat hier eine ganz eigene „Notbeihilfe“ kreiert hat, wie Arnold Schölzel berichtet: »Gibt es zu viel Staub, soll der Strom für Arbeitslose und notleidende Familien am betreffenden und dem darauffolgenden Tag kostenlos sein. Anspruch sollen alle Familien mit einem Jahreseinkommen von weniger als 12000 Euro haben. Mit jedem Kind steige diese Grenze um 3000 Euro, hieß es.«
Dadurch könnten Elektroheizungen genutzt werden – so sie denn vorhanden sind, womit wir dann beim nächsten Problem wären.

Aber warum kommt es zu dieser Entwicklung? Die Ursache ist in der „Antikrisenpolitik“ der griechischen Regierung zu finden, wie Stenger ausführt:

»Um Staatseinnahmen zu erhöhen, wurden in den letzten Jahren die Heizöl- und die Mehrwertsteuer mehrmals erhöht. Für einen Liter Heizöl müssen Griechen mittlerweile gut 1,30 Euro berappen – in Deutschland sind es rund 80 Cent. Da gleichzeitig die Einkommen vieler Haushalte in der Krise dramatisch gesunken sind, reicht das Geld nicht dafür, die Ölheizung in Betrieb zu halten. Sehr viele Griechen heizen derzeit – bei Temperaturen etwa wie in Deutschland – entweder gar nicht oder verbrennen Holz, das nicht selten illegal in den ohnehin kargen Wäldern des Landes geschlagen wurde. Meist handelt es sich um Brennstoffe minderer Qualität oder mit hohem Harzanteil. Und Feinstaub- oder Rußfilter sind in den häufig erst wieder instand gesetzten Uraltöfen oder Kaminen Fehlanzeige.«

Mittlerweile hat die Berichterstattung über die Verhältnisse in Griechenland das Ghetto der linken Presse verlassen. So berichtet am 27.12.2013 beispielsweise Spiegel Online über die Lage in Hellas: „Giftiger Smog überzieht griechische Großstädte“ – übrigens zutreffend in der Rubrik „Wirtschaft“. Auch hier wird auf die 2012 vorgenommene drastische Erhöhung der Heizölsteuer eingegangen – seitdem ist der Heizölverbrauch in Griechenland um rund 50 Prozent eingebrochen. Giorgos Christines weist in seinem Artikel aber auch darauf hin, »dass die griechischen Finanzbehörden das Steueraufkommen erhöhen müssen, um die Auflagen der internationalen Kreditgeber zu erfüllen – vertreten durch die sogenannte Troika aus Internationalem Währungsfonds, Europäischer Kommission und Europäischer Zentralbank.« Vor diesem Hintergrund wird dann auch der die Forderung nach einer Senkung der Heizölsteuer ablehnende zynisch daherkommende Kommentar des griechischen Finanzministers Yannis Stournaras „verständlich“, der mit den Worten zitiert wird: „Eine Senkung der Heizölsteuer würde im Extremfall ja auch denjenigen Griechen helfen, die ihre Schwimmbecken beheizen wollen“. Das wird den armen Schluckern jetzt wirklich einleuchten.

Warum das alles – neben der offensichtlichen sozialpolitischen Dimension – durchaus richtig der Kategorie Wirtschaft zugeordnet wird, verdeutlicht vor dem angesprochenen Hintergrund der Weigerung der griechischen Regierung, die Steuern auf Heizöl für die normalen Menschen zu senken, der folgende Tatbestand einer Steuerfreiheit für ganz andere, über den Stölzel in seinem Artikel berichtet: Unverändert bleibt nämlich der Artikel 107 der griechischen Verfassung: Er garantiert den Reedern des Landes Steuerfreiheit. 3.760 Schiffe gehören griechischen Reedern, davon fahren aber nur 862 unter griechischer Flagge – Gewinne aus „internationaler“ Schifffahrt sind steuerfrei. Wie praktisch. Nur so als historische Fußnote: Die Steuerbefreiung ist von den Putschisten von 1967 in die Verfassung geschrieben worden. Eine Erbe der Militärjunta.

Und nicht wirklich überraschend jetzt: »Ihr Geld legen die griechischen Clans in der Schweiz oder in deutschen und britischen Immobilien an.« Insofern treiben dann steuerbefreite Gewinne griechischer Reeder, die in Berliner Mietshäuser investiert werden, die dann über „Modernisierung“ so teuer werden, dass die bisherigen Bewohner raus müssen, den Verdrängungsprozess der einkommensschwachen Menschen in Deutschland voran und wir werden dann mit steigenden Unterkunftskosten“belastungen“ im deutschen Grundsicherungssystem konfrontiert, die „kostendämpfende“ Maßnahmen erforderlich machen.

Letztendlich hängen die Dinge viel stärker zusammen, als viele Menschen in Deutschland (noch) glauben, wenn sie an „die“ Griechen denken, die ja so weit weg erscheinen.

Weihnachten 2013, aus Sicht der Berufskunde und am Beispiel der Pfarrer (und Pfarrerinnen)

Zum Weihnachtsfest gehört auch die Erkenntnis, dass es – oftmals vergessen – viele Menschen gibt, die arbeiten müssen. Da fallen einem sofort die Pflegekräfte in den Kliniken, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten ein, die Erzieher/innen in den Heimen oder Wohngruppen der Kinder- und Jugendhilfe oder die Polizisten und Feuerwehrleute und viele andere mehr. Aber auch für eine ganz bestimmte Berufsgruppe ist Weihnachten vor allem Arbeit und sie stehen dabei gewissermaßen sogar im Mittelpunkt: Gemeint sind die Pfarrer (und je nach Arbeitgeber auch Pfarrerinnen). Schaut man auf die Pfarrer als Berufsgruppe, dann kann man an ihnen interessante Parallelen zur allgemeinen Arbeitsmarktdiskussion entdecken – vom angeblichen oder tatsächlichen „Fachkräftemangel“ bis hin zur Globalisierung der Arbeitsmärkte.

Bezeichnenderweise unter die Überschrift „Den Kirchen fehlt der Nachwuchs“ hat Claudia Keller einen Artikel über die Berufsgruppe der Pfarrer gestellt.
Die Arbeitsbeschreibung liest sich wie der Steckbrief für eine begehrte und nachgefragte Tätigkeit:

»Die Arbeit ist vielseitig, das Amt angesehen und unkündbar. Wer Chef sein will, kommt schnell zum Zuge, und die Bezahlung auf Studienrats- und Oberstudienratsniveau stimmt auch. Wer sich nicht dumm anstellt, hat beste Aufstiegschancen. Und mit 65 Jahren, wenn andere in Rente geschickt werden, kann die Karriere erst richtig Fahrt aufnehmen.«

Eigentlich eine Art Traumjobversprechen. Aber: »Und doch gibt es in Deutschland kaum noch junge Männer, die diesen Weg einschlagen wollen.« Zumindest dann nicht, wenn hinter dieser Stellenbeschreibung das Berufsbild „Katholischer Priester“ steht:

»In den 1960er Jahren wurden jährlich über 500 Priester in Deutschland geweiht, 2012 waren es gerade mal 79. Und so schrumpft die Zahl der Priester kontinuierlich um mehrere hundert jedes Jahr … viele der jetzt aktiven Priester werden sehr bald in den Ruhestand gehen. 2020 werden im Berliner Erzbistum wohl nur noch um die 30 Priester eine Pfarrei leiten – weshalb die jetzt gut hundert Gemeinden sich zu 30 Großpfarreien zusammenschließen sollen.«

Natürlich werden jetzt viele sagen, selbst schuld, die Kathoden, mit ihrem Zölibat und der rigiden „Unternehmensorgansiation“. Und außerdem selbst schuld, wenn man keine Frauen bei den Stellenbesetzungen berücksichtigt.

Dann müsste es in den evangelischen Kirchen besser aussehen, denn hier gibt es kein Zölibat. Und auch kein Beschäftigungsverbot für Frauen auf der Ebene der Pfarrer.
Schauen wir auch hier einmal genauer hin: »… die Zahl der Pfarrer hält sich seit einigen Jahren recht konstant – nach Einbrüchen in den 1990er und frühen 2000er Jahren.« Dann wird aber doch Wasser in den Wein gegossen:

»Doch auch in der evangelischen Kirche gibt es Nachwuchssorgen. Während 1991 über tausend junge Pfarrer ihren Dienst antraten, waren es 2005 noch 405 und 2009 nur noch 260.«

Manchmal wird man bei der Deckung des Fachkräftebedarfs auch Opfer des selbst produzierten schlechten Berufsbildes, das man in der Vergangenheit geschaffen hat:

»Da Anfang der 2000er Jahre Pfarrstellen wegen der sinkenden Zahl der Kirchenmitglieder und des Spardrucks der Landeskirchen gestrichen wurden, hält sich außerdem der Eindruck, dass der Beruf eine unsichere Existenz mit sich bringt. Die Perspektive sei mittlerweile aber wieder so gut, dass sich junge Pfarrer bald aussuchen könnten, wohin sie gehen wollen, heißt es beim Berufsverband der evangelischen Pfarrer. Bezahlt wird wie in der katholischen Kirche und wie beim Staat die Studien- und Oberstudienräte.«

Also, falls jemand jetzt Interesse entwickelt an einer Erstausbildung oder vielleicht einer Umschulung in dieses Berufsfeld, hier das Anforderungsprofil in kürzester Form, wie man es in dem Artikel von Claudia Keller finden kann:

»Wer sich für einen Beruf in der Kirche entscheidet, sollte Lust haben, mit Menschen zu arbeiten, flexible Arbeitszeiten nicht scheuen und bereit sein, zu leben, was er oder sie predigt. Managerqualitäten und sprachliches Talent helfen. Ebenso eine gewisse Demut und besonders in der katholischen Kirche die Fähigkeit, sich in Hierarchien einzuordnen.«

Abschließend der Hinweis, dass die Arbeitsmärkte immer mehr oder weniger flexibel sind und sich eben auch auf Knappheitsrelationen einzustellen versuchen. So ist das auch beim Mangelberuf Pfarrer, besonders in der Unterkategorie „Priester, katholischer“. Und hier kann man eine Entwicklung studieren, die wir auch in anderen Tätigkeitsfeldern sehen: Man importiert Arbeitskräfte aus dem Ausland. Da lohnt es sich, genauer hinzuschauen und das hat Martina Senghas im Rahmen einer wirklich differenzierten Radiosendung für SWR2 gemacht:

»Wer hierzulande einen katholischen Gottesdienst besucht, erlebt nicht selten, dass der Mann am Altar aus einem weit entfernten Kontinent stammt. Besonders häufig ist das im süddeutschen Raum der Fall. In der Diözese Rottenburg-Stuttgart zum Beispiel kommt ein Viertel aller Pfarrer aus Nigeria, Kongo oder Indien. Klar ist: Der Priestermangel in Deutschland stellt die katholische Kirche vor ein pastorales Problem. Ob das allerdings Geistliche aus fernen Ländern wirklich lösen können, ist fraglich. Was bewegt diese Männer, nach Deutschland zu kommen? Wie gelingt es ihnen, sich in ihrem Amt hier zurechtzufinden? Wie erleben sie unser Gemeindeleben? Und wie werden sie von den Gläubigen akzeptiert?«

Die Sendung kann hier als Audio-Datei abgerufen und angehört werden – mein Hörtipp zu Weihnachten:

SWR2: Geistliche Gastarbeiter. Pfarrer aus Entwicklungsländern bei uns (22.12.2013)

Allen Leserinnen und Lesern von „Aktuelle Sozialpolitik“ ein schönes Weihnachtsfest!