Was „Aufstocker“ im Hartz IV-System (nicht) mit dem Mindestlohn zu tun haben

Es ist eine bekannte Lebensweisheit, dass man mit Zahlen viel machen kann und mit Überschriften erst recht. Vor dem Hintergrund der kontroversen Debatte über die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns von besonderer Relevanz sind dann Überschriften, die einem ins Auge springen (sollen/müssen): „Zahl der Niedriglöhner seit Jahren überschätzt“ oder „BA-Statistik liefert Mindestlohn-Gegnern Nahrung„. Müssen die Apologeten eines Mindestlohns jetzt in Sack und Asche gehen? Was genau ist hier passiert und vor allem – hat das alles wirklich mit dem Mindestlohn zu tun?

Dem FAZ-Artikel kann man entnehmen, dass es hier nicht um „die“ Niedriglöhner geht, sondern es geht um eine bestimmte Gruppe unter ihnen: Die „Aufstocker“, also Menschen, die trotz bzw. wegen ihres Erwerbseinkommens noch einen Anspruch haben auf aufstockende Leistungen aus dem Grundsicherungssystem (SGB II). Und die diese Aufstockungsmöglichkeit auch tatsächlich in Anspruch nehmen:

»In Deutschland sind weitaus weniger vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen als bisher in der politischen Auseinandersetzung über Mindestlöhne unterstellt wurde. Dies ist das überraschende Ergebnis einer aktuellen Revision der entsprechenden Statistik der Bundesagentur für Arbeit … die Gesamtzahl der Vollzeitbeschäftigten, die wegen eines niedrigen Arbeitslohns die staatliche Einkommensaufstockung beziehen, (ist) um fast ein Drittel geringer als bisher vermutet. Die Zahl der allein lebenden Vollzeitbeschäftigten, die eine Aufstockung benötigen, ist sogar um 41 Prozent geringer.«

Jeder, der sich in den Tiefen und Untiefen der Statistik auskennt, ahnt an dieser Stelle schon, dass es sich a) um eine komplizierte Angelegenheit handeln muss, die man b) nachvollziehen sollte mit einem Blick in die Erläuterungen der Verursacher dieser Datenveränderung.
Aber Dietrich Creutzburg geht in seinem Artikel gleich in die politische Interpretation der Zahlen:

»Die Neufassung der Statistik bringt politischen Zündstoff, da sie eines der zentralen Argumente der Befürworter des gesetzlichen Mindestlohns deutlich relativiert. Dieses besagt, dass ein immer größerer Teil der Arbeitnehmer trotz Vollzeitarbeit nicht von seinem Lohn leben kann.«

Seiner Meinung nach geht es hier um den grundsätzlichen Anspruch, dass jeder Mensch durch Vollzeitarbeit mindestens seinen eigenen Lebensunterhalt sichern können soll. Und dieser Anspruch muss im Lichte der neuen Zahlen, so Creutzburg, neu gelesen werden, denn:

»Legt man die nun revidierte Aufstockerstatistik der Bundesagentur für Arbeit als Maßstab zugrunde, dann war dieser politische Anspruch zur Jahresmitte 2013 für genau 46.814 von 21,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeitarbeit nicht erfüllt; das ist ein Anteil von 0,2 Prozent. Sie hatten keine Familie zu versorgen und brauchten dennoch neben der Vollzeitarbeit Hartz IV. Vor der Revision war die Bundesagentur von 80.000 Betroffenen ausgegangen.
Bezogen auf die insgesamt 1,2 Millionen abhängig erwerbstätigen Aufstocker machen die alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten nun 3,9 Prozent aus, statt 6,4 Prozent wie zuvor vermutet. Ähnlich drastisch ist die Verschiebung in der Gesamtgruppe der Vollzeitbeschäftigten, die eine Aufstockung erhalten: Sie umfasst laut den neuen amtlichen Daten noch 218.000 Personen. Das sind fast 113.000 weniger als vor der Revision; ihr Anteil beträgt damit 16,6 Prozent und nicht 26,3 Prozent.«
»Spiegelbildlich zur verringerten Zahl der Vollzeit-Aufstocker hat sich die Zahl der Aufstocker mit Teilzeitstelle stark erhöht: Sie belief sich nach dem neuen Datenstand auf 363.000 zur Jahresmitte 2013. Das sind 119.000 mehr als bislang vermutet.«

Das scheint doch alles sehr beeindruckend zu sein. Also doch Sack und Asche für die Mindestlohnbefürworter?

An dieser Stelle empfiehlt sich der Blick in das Original, denn die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat „Hintergrundinformationen“ zu dem Thema veröffentlicht: „Neue Ergebnisse zu sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosengeld II-Beziehern in Vollzeit und Teilzeit„.
Die BA fasst die quantitativen Befunde so zusammen:

»Die neuen Ergebnisse zeigen nun von Juni 2011 bis Juni 2013 für die sozialversicherungspflichtigen Arbeitslosengeld II-Bezieher einen Rückgang der Vollzeitbeschäftigten um 113.000 auf 218.000 und einen fast komplementären Anstieg der Teilzeitbeschäftigten um 119.000 auf 363.000. Die Summe aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosengeld II-Bezieher (einschließlich der Beschäftigten ohne Angabe zur Arbeitszeit) hat sich dagegen nur wenig verändert und nur geringfügig um 5.000 auf 582.000 zugenommen.«

Wie kommt es aber nun zu dieser nicht geringen Verschiebung der beschäftigten Arbeitslosengeld II-Bezieher von Vollzeit- auf Teilzeitbeschäftigung? Wurde hier seitens der BA in der Vergangenheit (oder aber jetzt) „getrickst“? Einige Medien verbreiteten zumindest einen solchen Eindruck, so beispielsweise der Artikel „Bundesagentur verrechnet sich bei Niedriglöhnern“ auf Welt Online mit der Ergänzung: „Heikle Statistikpanne“. Und in die gleiche Richtung, dabei aber weitaus subtiler die Stoßrichtung in dem Kommentar „Revisionsbedarf“ von Dietrich Creutzburg, in dem es im Untertitel heißt: »Der große Statistik-Skandal der alten Bundesanstalt für Arbeit liegt zwölf Jahre zurück. Nun stellt sich heraus, dass die Zahl der Niedriglöhner im Hartz-IV-System statistisch überzeichnet war. Es wäre auch eine politische Parallele wünschenswert.« Damit wird für den eiligen Leser eine klare Assoziation aufgebaut. Subtil ist das, weil der Autor dann selbst schreibt: »Der aktuelle Vorgang ist anders gelagert als der große Statistikskandal der alten Bundesanstalt für Arbeit im Jahr 2002 – und doch …«.

Erstens ist die nun vorgenommene Revision der Daten nicht wirklich eine „Schuld“ der BA, sondern hier zeigt sich erneut, dass wohl sehr viele Journalisten schlichtweg keine Ahnung haben, wie schwierig und mit welchen Fehlerquellen behaftet statistische Datenerhebung in praxi ist, auch bei gutem Willen.

Inhaltlich aber wesentlich relevanter: Unabhängig von der Tatsache, dass man nun wirklich kein Interesse bei der BA erkennen kann, die Zahl der Vollzeitbeschäftigten, die gleichzeitig ergänzend Hartz IV-Leistungen beziehen, höher auszuweisen als sie tatsächlich ist: Die Ursache ist viel banaler und wir landen wieder beim ersten Punkt, der eben nicht trivialen Frage, wie die Daten gemeldet werden: Die Verschiebung »dürfte zum weitaus größten Teil eine Auswirkung der Umstellung auf das neue Meldeverfahren zur Sozialversicherung sein. Die Umstellung hat dazu geführt, dass Angaben zu Arbeitszeit bei kontinuierlich Beschäftigten überprüft und korrigiert wurden (Aktualisierungseffekt) und bei neuen Beschäftigten die Arbeitszeit besser er- fasst wird als in der Vergangenheit (Sensibilisierungseffekt)«, so die Erläuterung der BA in ihren Hintergrundinformationen.
Zusammenfassung: Mit der Umstellung des Meldeverfahrens waren Arbeitgeber gezwungen, die Angaben zur Arbeitszeit ihrer Beschäftigten in ihren Lohnabrechnungsprogrammen anzupassen. Daraus hat sich offenbar ein massiver Aktualisierungseffekt durch Korrekturen der Arbeitszeit bei Bestandsfällen ergeben.

Jetzt kommen wir aber inhaltlich zu dem entscheidenden Punkt: In der zitierten Berichterstattung wird ja argumentiert, dass ein angeblich zentrales Argument der Mindestlohnbefürworter weggebrochen sei, weil die Zahl der Niedriglöhner deutlich niedriger ausfällt – was natürlich nicht stimmt, denn korrigiert wurden die absoluten und relativen Zahlen bei den aufstockenden Hartz-IV-Empfängern, also weniger aufstockende Vollzeitarbeitskräfte und entsprechend mehr teilzeitarbeitende Menschen. Da fehlt doch aber was:

  • Gezählt werden hier wie gesagt die tatsächlichen „Aufstocker“ im Grundsicherungssystem. Aber zwangsläufig nicht berücksichtigt werden diejenigen, die aus welchen Gründen auch immer einen Anspruch haben auf aufstockende Leistungen, diese aber aus welchen Gründen auch immer nicht in Anspruch nehmen. Und dabei handelt es sich nicht um eine kleine Gruppe. Nach Simulationsrechnungen des IAB wurde im vergangenen Jahr bekannt, dass zwischen 3,1 bis 4,9 Millionen Menschen, die eigentlich Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben, diese Leistungen nicht abrufen. Das sind zwischen 34 bis 44% aller Leistungsberechtigten. Die Studie des IAB kann hier eingesehen werden: Bruckmeier, K. et al.: Simulationsrechnungen zum Ausmaß der Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung (= IAB Forschungsbericht 5/2013), Nürnberg. Wir sprechen hier über die „verdeckte Armut“.
  • Ein weiterer Punkt: Gerade bei den Vollzeiterwerbstätigen, die teilweise mit relativ geringen Beträgen aufstocken, kann es durch Änderungen in nebengelagerten Bereichen, beispielsweise beim Wohngeld oder dem Kinderzuschlag zu einem formalen Rückgang der Aufstocker-Zahlen kommen, nur werden die Leistungen jetzt aus anderen Töpfen gezahlt.
  • Und zum Mindestlohn: Johannes Steffen hat berechnet, wie hoch der Stundenlohn sein müsste, damit kein aufstockender Leistungsanspruch mehr besteht im SGB II-System: »Auf Basis dieser Annahmen lässt sich die Höhe des Mindestlohns bestimmen, der bei typisierender Betrachtung einen Anspruch auf aufstockende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II oder »Hartz IV«) ausschließt. Nach gegenwärtigem Stand wäre dies ein Brutto-Stundenlohn in Höhe von 7,95 Euro oder monatlich 1.298 Euro. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben verbleiben netto 977,50 Euro, wovon als sogenannter Erwerbstätigenfreibetrag insgesamt 300 Euro von der Anrechnung auf die Grundsicherung freigestellt sind. Das ergibt ein anrechenbares Einkommen von 677,50 Euro, so dass rechnerisch kein Anspruch mehr auf aufstockende SGB-II-Leistungen besteht« (Quelle: Steffen, J.: Ein Mindestlohn für Arbeit und Rente. Erforderliche Höhe eines existenzsichernden Mindestlohns, Bremen, 10.04.2013). Aber: Diese 7,95 Euro reichen wiederum bei der Rentenversicherung bei weitem nicht aus, um eine gesetzliche Rente erwirtschaften zu können, die über dem Grundsicherungssatz liegt. Da bewegen wir uns bei Stundenlöhnen von 11,31 Euro ansteigend. Berücksichtigt man diese Punkte, dann kann ich nicht erkennen, warum ein zentrales Argument der Mindestlohnbefürworter weggebrochen sein soll.
  • Schlussendlich wieder zurück in die Untiefen der Statistik bzw. der Datenqualität: Auf der Seite 10 der Erläuterungen der BA findet man den folgenden aufschlussreichen Passus: »Weiterhin erklärungsbedürftig bleibt die Frage, wie es bei Vollzeitbeschäftigten zu Bruttoer- werbseinkommen von weniger als 600 Euro kommen kann. Ein solcher Betrag kann im Fall einer 40-Stundenwoche nur bei einem Stundenlohn von 3,50 Euro realisiert werden. Hier können nur Vermutungen über die möglichen Gründe angestellt werden, statistische Belege liegen nicht vor … Gleichwohl werden auch im Juni 2013 noch knapp 30.000 vollzeitbeschäftigte Arbeitslosengeld II-Bezieher mit einem Bruttoerwerbseinkommen von weniger als 600 Euro ausgewiesen.« Ds wäre doch auch eine Schlagzeile wert gewesen – oder?

Und eine letzte Anmerkung zu den „Aufstockern“ und Mindestlöhnen: Auch bei einem Mindestlohn von 9 oder 10 Euro wird es Aufstocker geben – bei der Hauptgruppe der nur teilzeitarbeitenden Menschen und bei denen, die alleine eine Familie ernähren müssen. Aufgrund der Defizite beim Familienlastenausgleich. So lange die bestehen.

Fazit: Man sollte schon immer den Kontext berücksichtigen und keine voreiligen Schlüsse hinausposaunen. Ansonsten muss man „Revisionsbedarf“ bei der Forderung nach einem Mindestlohn als das bezeichnen, was es wohl ist: Billige Propaganda.

Und noch eins: Selbst wenn es so wäre, dass die Zahl der von Hungerlöhnen betroffenen Menschen eingedampft wäre (was wie gezeigt nicht der Fall ist): Gerade dann müsste doch die Forderung nach einem moderaten Mindestlohn seinen Schrecken verloren haben, denn offensichtlich zahlen dann doch die Unternehmen schon viel besser. Warum also dann dieser Widerstand? Logisch wäre das nicht. Aber Logik und Ideologie waren noch nie eng befreundet.

Verloren auf dem Verschiebebahnhof der Sozialversicherungen und in der Unterversorgung. Der Weg psychisch kranker Menschen in die Frühverrentung

Die Rente ist derzeit ja inmitten der aktuellen sozialpolitischen Diskussion. Vor allem die Ausweitung der „Mütterrente“ und die „Rente mit 63“ werden kontrovers diskutiert. Da passt eine solche Meldung und stimmt einen nachdenklich: »75.000 Menschen sind im vergangenen Jahr wegen psychischer Erkrankungen in Frührente gegangen, das sind 25.000 Menschen mehr als vor zehn Jahren … Im Durchschnitt sind die Frührentner, die ihren Job wegen einer psychischen Erkrankung aufgeben mussten, erst 49 Jahre alt – und mehr als ein Viertel gilt als arm. Eine Erwerbsminderungsrente beträgt durchschnittlich rund 600 Euro.« Die Überschrift zu dieser Meldung liefert schon eine (scheinbare) Erklärung für das, was hinter diesen Zahlen steht: Stress treibt Arbeitnehmer in die Frührente. Aber schauen wir genauer hin. Was ist hier los?

Die zitierten Zahlen sind einer Studie entnommen, die von der Bundespsychotherapeutenkammer in Auftrag gegeben worden ist – eine Kurzfassung der wichtigsten Ergebnisse findet sich in der Pressemitteilung „Fast jede zweite neue Frührente psychisch bedingt. BPtK-Studie zu psychischen Erkrankungen und Frührente„.

Die Befundlage, die man der Studie entnehmen kann, ist deutlich: »Fast jede zweite neue Frührente ist inzwischen psychisch verursacht (42 Prozent). Dabei haben seit 2001 vor allem Depressionen (plus 96 Prozent), Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (plus 74 Prozent) sowie Suchterkrankungen (plus 49 Prozent) als Grund zugenommen. Psychische Erkrankungen sind seit mehr als zehn Jahren die Hauptursache für gesundheitsbedingte Frührenten – mit großem Abstand vor körperlichen Erkrankungen.«

Der Weg, auf den viele Betroffene geschickt werden, lässt sich so zusammenfassen: „Erst arbeitsunfähig … dann erwerbsunfähig“:

Zur Arbeitsunfähigkeit:
»Psychische Erkrankungen sind immer häufiger die Ursache für Krankschreibungen von Arbeitnehmern. Auch 2012 stiegen sowohl der Anteil der Krankschreibungen (AU-Fälle) als auch der Anteil der betrieblichen Fehltage (AU-Tage), der psychisch bedingt ist. Der Anteil der AU-Tage hat sich von 2000 bis 2012 fast verdoppelt (plus 96 Prozent). Inzwischen gehen knapp 14 Prozent aller betrieblichen Fehltage auf psychische Erkrankungen zurück. Diese Zunahme ist vor allem auf die immer längere Dauer der Krankschreibungen zurückzuführen. 2012 fehlte ein psychisch erkrankter Arbeitnehmer durchschnittlich 34 Tage. Insgesamt fehlten 2012 Arbeitnehmer über 80 Millionen Tage in ih-ren Betrieben. Psychische Erkrankungen sind damit der zweithäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit nach Muskel-Skelett-Erkrankungen.«

Aber warum landen dann so viele dieser Menschen in der Erwerbsunfähigkeit?

»Wegen psychischer Erkrankungen müssen Arbeitnehmer weit vor dem gesetzlichen Rentenalter aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Ein Versicherter, der aufgrund einer psychischen Erkrankung in Rente gehen muss, ist durchschnittlich erst 49 Jahre alt. „Dass psychische Erkrankungen so häufig und so früh zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit führen, liegt auch daran, dass psychisch kranke Menschen nicht oder nicht rechtzeitig behandelt werden“, stellt BPtK-Präsident Richter fest. Psychisch kranke Menschen warten in Deutschland rund drei Monate auf einen ersten Termin in einer psychotherapeutischen Praxis. Viele geben bei der Suche nach einem Behandlungsplatz auf und bleiben unbehandelt. In Deutschland erhält überhaupt nur jeder dritte psychisch Kranke eine Behandlung.«

Also man kann den Ausführungen entnehmen, dass die Versorgungslage defizitär ist, als Problempunkte lassen sich identifizieren: Zu lange Wartezeiten, bis es zu einem Erstkontakt mit einem Therapeuten kommt und insgesamt bleiben viele Krankheitsfälle unbehandelt. Wir haben es hier also mit einer gravierenden Unterversorgung psychisch kranker Menschen zu tun. Das ist schon problematisch an sich, wird jetzt aber sozialpolitisch gedoppelt. Und das geht so:
Vor allem Menschen mit psychischen Erkrankungen erhalten zu selten oder nicht auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Rehabilitationsleistungen, die ihnen die Rückkehr ins Arbeitsleben ermöglichen könnten. Auch hier sind die Daten mehr als eindeutig:

»Jeder zweite psychisch kranke Frührentner erhielt in den fünf Jahren vor dem Rentenbescheid keine Reha-Leistung. Und weniger als zehn Prozent der psychisch kranken Frührentner wurden eine medizinische oder berufliche Rehabilitation empfohlen. Die Zahl der Reha-Maßnahmen ist nicht im gleichen Maß gestiegen wie die Zahl der Erwerbsminderungsrenten wegen psychischer Erkrankungen. Im Jahr 2011 waren psychische Erkrankungen für rund 40 Prozent der neuen Frührenten verantwortlich. Aber nur 20 Prozent der Reha-Leistungen wurden für Menschen mit psychischen Erkrankungen eingesetzt.«

Und dann geraten die betroffenen Menschen auch noch in einen veritablen Verschiebebahnhof unseres Sozialversicherungssystems. Wer sich für Pingpong-Spielereien auf Kosten von kranken Menschen interessiert, kann hier wieder einmal was lernen:

»Die Krankenkasse kann Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, aktiv auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen. Wenn aber der Gutachter einer Reha keine „Erfolgsprognose“ bescheinigt, wird der Reha-Antrag automatisch zu einem Rentenantrag. Circa die Hälfte der Rentenanträge wird bewilligt. Werden Krankenversicherte zu Frührentnern, entfällt ihr Anspruch auf Krankengeld. Krankenkassen können somit Ausgaben für Krankengeld zulasten der Rentenversicherung sparen, wenn sie Versicherte, die schon lange krankgeschrieben sind, auffordern, einen Reha-Antrag zu stellen.
Der Antrag auf Reha-Leistungen wird von einem Gutachter geprüft, der entscheidet, ob eine medizinische und berufliche Rehabilitationsleistung Erfolg versprechend ist. Ein wichtiger Grund, der zu einer Ablehnung führt, ist, dass der Versicherte zunächst noch einer weiteren Krankenbehandlung bedarf. Der Versicherte wird damit von der Renten- zurück an die Krankenversicherung verwiesen.«

Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer (2014)
Alles klar? Die Bundespsychotherapeutenkammer hat den Weg in die Armut, der mit der Frühverrentung der psychisch kranken Menschen verbunden ist, in einer sehr hilfreichen Ablaufgrafik nachgezeichnet, zugleich angereichert um die Forderungen, was man an den einzelnen Stellen tun sollte.
Es ist nachvollziehbar, dass der Weg der Frühverrentung für nicht wenige Betroffenen in der Verarmung endet – und zugleich wird auch die überdurchschnittliche Betroffenheit der Langzeitarbeitslosen hingewiesen:

»Die Erwerbsminderungsrenten sind seit 2000 stark gefallen. Ihre Höhe betrug 2012 durchschnittlich rund 600 Euro pro Monat. Mehr als ein Viertel der erwerbsunfähigen Rentner lebt in Einkommensarmut.
Auch Langzeitarbeitslose sind überdurchschnittlich häufig psychisch krank und von Armut bedroht. 37 Prozent der Hartz-IV-Empfänger (Arbeitslosengeld II) sind psychisch krank. Zum Vergleich: Bei den Berufstätigen sind nur 22 Prozent und bei den Empfängern von Arbeitslosengeld I 28 Prozent psychisch krank. Das heißt: Rund 1,6 Millionen Hartz-IV-Empfänger sind psychisch krank.«
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) stellt vor diesem Hintergrund die folgenden Forderungen auf: 
  • bessere betriebliche Prävention und Früherkennung von psychischen Erkrankungen,
  • Abbau der Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie,
  • mehr Behandlungsplätze für psychisch Kranke,
  • eine bessere Abstimmung zwischen Kuration und Rehabilitation.
Darauf aufbauend fordert die BPtK eine bessere medizinische und berufliche Rehabilitation:
  • der Grundsatz „Reha vor Rente“ muss stärker befolgt werden,
  • Rehabilitationsleistungen für psychisch kranke Menschen müssen angepasst und bedarfsorientiert ausgebaut werden,
  • es darf keinen Automatismus vom Reha- zum Rentenantrag geben: Patienten müssen beteiligt und besser informiert werden,
  • Mitarbeiter von Arbeitsämtern sollten mehr Schulungen zu psychischen Erkrankungen erhalten.

Jenseits der sozialpolitischen Baustellen in Deutschland, aber inmitten der Frage nach unserer Mit-Verantwortung: Bangladesch, Katar und Indien

Screenshot-Collage Süddeutsche Zeitung, Spiegel Online und Guardian

Immer wieder ist es angebracht, über den nationalen Tellerrand der sozialpolitischen Baustellen hinauszuschauen und den Blick zu weiten. Schauen wir also nach Bangladesch, nach Katar und nach Indien.

Viele werden sich erinnern: Es war die (bisher) größte Katastrophe in der Geschichte der Textilindustrie: 1.130 Menschen starben im April 2013 beim Einsturz einer Fabrik in Bangladesch, 332 Menschen gelten immer noch als vermisst. Es gab mindestens 1.800 Verletzte. Eine kurze Zeit lang wurden die Arbeitsbedingungen der vielen Näherinnen in Bangladesh thematisiert und eine im Ansatz kritische Diskussion über unsere Mit-Verantwortung schaffte es gar auf die Talkshow-Ebene, beispielhaft sei hier erinnert an die Sendung „Billigkleidung aus Bangladesch – sind wir schuld am Tod der Näherinnen?“ von Günther Jauch im ARD-Fernsehen am 26.05.2013 – um dann schnell wieder abgelöst zu werden von anderen Themen und Ereignissen. Immerhin hieß es dann, die betroffenen Menschen und Familien vor Ort in der Textilhölle werden entschädigt und einige Textilkonzerne übten sich nach außen in Nachdenklichkeit. Vor diesem Hintergrund muss dann diese Meldung wieder einmal enttäuschen: »Fast ein Jahr danach warten die Näherinnen immer noch auf Hilfe der Firmen, für die sie geschuftet haben. Doch die schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu«, so kann man es dem Artikel mit der zutreffenden Überschrift „Im Stich gelassen“ entnehmen.

In dem Artikel von Hans Leyendecker und Anne Ruprecht wird beispielhaft die Geschichte der Näherin Jasmin Akther erzählt. Sie »arbeitete in der achtstöckigen Textilfabrik Rana Plaza in Dhaka, der Hauptstadt von Bangladesch. Sie nähte Blusen für Deutschland, T-Shirts für England und was sonst noch so alles im Dauer-Akkord produziert werden musste. Immer war „Deadline“. Ihr Monatslohn lag weit unter 50 Dollar, trotz der vielen Überstunden.« Dann kam der Einsturz der Fabrik, in der sie gearbeitet hat. »Jasemin Akther überlebte. Aber sie wurde schwer verletzt, kann kaum noch gehen, nicht mehr arbeiten. Ihre Familie kommt nur schwer über die Runden. Sie hat einen Kredit aufnehmen müssen und muss für diesen Kredit 40 Prozent Zinsen zahlen. Die Näherin wartet auf Hilfe der Unternehmen, für die sie geschuftet hat. Sie wartet auch auf Hilfe deutscher Firmen.«

Was wurde den Menschen nicht alles versprochen, so lange die Journalisten aus aller Welt ihr Blitzlicht auf die Szenerie gerichtet hatten. Das ist nun aber schon lange vorbei.
Großzügige Entschädigungen für die Hinterbliebenen der Toten, volle Bezahlung der medizinischen Kosten, Weiterzahlung von Löhnen und, wenn irgend möglich, sichere Renten wurde den Menschen wie eine nicht erreichbare Wurst vor die Augen gehängt.

Und wie sieht die Bilanz aus?

»Nur die irische Firma Primark hat eine Million Dollar für Soforthilfe auf den Weg gebracht und sich um medizinische Versorgung gekümmert.« Und die anderen? Schätzungsweise 29 Modeunternehmen aus aller Welt haben aus Rana Plaza Waren bezogen. Billigketten wie Walmart (USA) waren darunter. Auch Marken des mittleren Segments wie etwa Benetton (Italien). Auch die drei deutschen Unternehmen, KiK, Adler Mode und NKD waren darunter. Auf Initiative von Gewerkschaften und der Kampagne für saubere Kleidung (CCC) wurden alle Unternehmen Mitte September vergangenen Jahres nach Genf zu Entschädigungsverhandlungen bei der ILO, der Internationalen Arbeitsorganisation der UN, eingeladen. Ganze neun Unternehmen schickten Leute nach Genf. Aus Deutschland kam nur Kik. Die allermeisten Unternehmen blieben den Verhandlungen fern.
Die Unternehmen warten ab, verweisen auf dunkle Sub-Lieferanten.

Der Artikel endet nicht ermutigend: »Die Näherin Jasemin Akther erkennt die KiK-Bluse aus der „Verona Pooth Kollektion 2013“, die in den Trümmern lag, sofort wieder. Sie drückt sie an sich – eine Erinnerung an diesen schrecklichen Tag, den viele da draußen längst vergessen haben.«

Dass internationale Aufmerksamkeit und Protest schnell wieder verpufft und man so weiter machen kann wie vorher – diese Erfahrungen machen nicht nur Näherinnen in Bangladesch, sondern auch die Sklavenarbeiter aus dem Nepal und anderen asiatischen Ländern, die auf den Baustellen für die Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar schuften müssen. So kann man dem Artikel „Erneut Dutzende Tote auf WM-Baustellen“ entnehmen: »Die internationalen Proteste gegen die menschenunwürdigen Bedingungen auf den WM-Baustellen in dem Wüstenland haben nichts bewirkt – es sterben nach wie vor Dutzende ausländischer Arbeiter.« Bereits im September des vergangenen Jahres wurde weltweit über skandalöse Zustände auf den Baustellen in Katar berichtet und man hätte erwarten können, dass sich wenigstens etwas ändert. Nun aber neue Schreckensmeldungen, deren Quelle ein Artikel ist, der im „Guardian“ veröffentlicht wurde: „Qatar World Cup: 185 Nepalese died in 2013 – official records„. Eine erschreckende Bilanz tut sich hier auf:

»According to the documents the total number of verified deaths among workers from Nepal – just one of several countries that supply hundreds of thousands of migrant workers to the gas-rich state – is now at least 382 in two years alone. At least 36 of those deaths were registered in the weeks following the global outcry after the Guardian’s original revelations in September.«

Wie in dem Zitat bereits angedeutet – es war ebenfalls der „Guardian“, der im verhangenen Jahr die öffentliche Wahrnehmung für die unhaltbaren Zustände in Katar überhaupt erst hergestellt hat, vgl. hierzu den Artikel Revealed: Qatar’s World Cup ’slaves‘ vom 25. September 2013.
»Die Gesamtzahl der Opfer, die das umstrittene Großereignis inzwischen gefordert hat, dürfte wesentlich höher liegen. Denn die Regierungsdokumente, die dem „Guardian“ vorliegen, stammen nur aus Nepal. Die Nepalesen stellen aber lediglich ein Sechstel der insgesamt rund zwei Millionen Mann starken Gastarbeiterarmee in Katar – Tote aus weiteren Nationen sind also sehr wahrscheinlich«, so Spiegel Online.

Die Bestandsaufnahme ist ernüchternd: Die katarischen Scheichs »beuten die Gastarbeiter weiterhin systematisch aus, pferchen sie in armselige Unterkünfte und scheren sich nicht um die Sicherheit auf den WM-Baustellen. Und die Fußballfunktionäre setzen ihnen kaum etwas entgegen.« Und genau da liegt der Link zu unserer Mit-Verantwortung, denn natürlich könnten und müssten die nationalen Fußballverbände und unter ihnen besonders die großen und einflussreichen Druck ausüben auf die Funktionäre der Fifa, damit die sich endlich bewegen.

Statt dessen lernen wir eine weitere Lektion, die vor allem für die Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) eine ganz wichtige darstellt: Die Scheidegrenze zwischen konkreter Verbesserung der Lebenslage der Menschen, für die man sich einsetzt, und der Instrumentalisierung durch die, die sich an den Menschen bereichern, ist eine ganz schmale. Das muss CCC gerade von den Textilkonzernen in Bangladesch erfahren und im Fall von Katar erfahren wir:

»Der Chef des WM-Organisationskomitees, Hassan al-Thawadi, verkündete in der vergangenen Woche via „Bild“-Zeitung erste Erfolge. So sei eine Charta für den Arbeitsschutz entwickelt worden, die mit Human Rights Watch und Amnesty International besprochen worden sei. Bei den Organisationen ist das Papier allerdings bislang nicht angekommen. In der „Süddeutschen Zeitung“ dementierten Sprecher beider Organisationen, ein entsprechendes Papier gesehen zu haben.«

Abschließend soll noch über Indien berichtet werden – ein weiteres Beispiel für das, worum es sowohl in Bangladesch wie auch in Qatar letztendlich geht: Sklavenarbeit in „modernen Zeiten“. Und wieder hat das wie in Katar mit einer boomenden Bauwirtschaft zu tun, nur in diesem Fall nicht, um für einige wenige Wochen gigantische Fußball-Arenen in die Wüste zu setzen, damit sich die Weltfußballgemeinde für ein paar Spiele daran ergötzen kann, sondern in Indien geht es um einen generellen Bauboom, der mit dem wirtschaftlichen Wachstum dieses riesigen Schwellenlandes verbunden ist und von diesem vorangetrieben wird.  Ein Bestandteil dieses Baubooms ist eine stetig steigende Nachfrage nach Ziegeln, für deren Produktion Menschen, darunter sogar Kinder, unter sklavenähnlichen Bedingungen eingesetzt werden. So jedenfalls die Erkenntnisse, die man einem Artikel des „Guardian“ entnehmen kann: „Blood bricks: how India’s urban boom is built on slave labour„.  Es handelt sich um einen wirklich beeindruckenden Artikel, den man unbedingt gelesen haben sollte. Man schätzt, dass es landesweit mehr als 150.000 Ziegeleien gibt, in denen etwa 10 Millionen Menschen beschäftigt sind.

Andrew Brady von Union Solidarity International (USI), einer NGO aus Großbritannien, die sich für die Verbesserung der Arbeite- und Lebensbedingungen der in der indischen Ziegelindustrie beschäftigten Menschen engagiert, wird mit einer harten Bewertung zitiert: “It’s modern-day slavery“. Und weiter wird er zitiert mit den Worten: »Entire families of men, women and children are working for a pittance, up to 16 hours a day, in terrible conditions. There are horrific abuses of minimum wage rates and health and safety regulations, and it’s often bonded labour, so they can’t escape.« Ein BBC-Bericht hat Anfang des neuen Jahres sogar vierjährige Kinder entdeckt, die zur Arbeit eingesetzt worden sind.

Und auch hier werden wir – wie so oft – Zeuge der enormen Kluft zwischen Theorie und Praxis:

»New guidelines for multinationals, introduced in 2011 by the United Nations and the Organisation of Economic Cooperation and Development, specify that such companies should have direct responsibility for human rights abuses anywhere in their supply chains. But little is being done to enforce these regulations.«

Zumindest gibt es jetzt eine „Blood Bricks Campaign„, die versucht, ein Stück weit Öffentlichkeit herzustellen. Man sollte das nicht geringschätzen:
»In partnership with Indian human rights group, Prayas, they have been working to organise brick kiln workers into unions, an initiative that has already seen 70% wage rises in some areas.«

Aber die Akteuere sind sich bewusst, dass es mehr internationalen Druck geben muss, damit sich was ändert:

»The campaign comes after the Observer’s recent revelations of horrific labour abuses on Abu Dhabi’s new pleasure island of Saadiyat, where new outposts of the Louvre and Guggenheim museums are under construction. The investigation discovered thousands of workers living in squalid conditions, passports confiscated and trapped until they paid back hefty recruitment fees.«

Und so schließt sich wieder der Kreis zu den anderen Beispielen: „It’s a world-wide issue“, so wird Andrew Brady von Union Solidarity International (USI) zitiert. Und er soll hier auch das Schlusswort bekommen:

“We’re merely using India as the example, but we’ve seen the same abuses with projects in Qatar and Brazil for the World Cup and Olympics – iconic projects built on the back of the blood and sweat of bonded labour. It’s time to put an end to this trade in blood bricks.”

Studierst Du endlich oder willst Du ewig darben? Bildung lohnt sich ein Leben lang, vor allem für die Akademiker. Jedenfalls war das bisher so

Quelle: A. Schmillen und H. Stüber: Bildung lohnt sich ein Leben lang.
Lebensverdienste nach Qualifikation (= IAB-Kurzbericht Nr. 1/2014)

Das ist mal ein klare Ansage: Bildung zahlt sich aus. Personen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, verdienen über ihr Erwerbsleben hinweg im Schnitt knapp 250.000 Euro mehr als Personen ohne Berufsausbildung und Abitur. Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Für Abitur, Fachhochschul- oder Universitäts-Studium liegen die Bildungsprämien durchschnittlich bei rund 500.000 Euro, 900.000 Euro und 1.250.000 Euro. So stellt man sich ein hierarchisches Entsprechungsverhältnis von Bildungsabschluss und Einkommen vor. Und erneut wird das Auswirkungen haben auf die Entscheidungen der Eltern und der betroffenen Jugendlichen hinsichtlich der eigenen Bildungsbiografie. Ein Abitur sollte es schon sein – und ganz offensichtlich wird man dabei doch mehr als gestützt durch die Befunde der Wissenschaft. Die Daten entstammen einer Studie von Achim Schmillen und Heiko Stüber, die unter dem Titel „Bildung lohnt sich ein Leben lang. Lebensverdienste nach Qualifikation“ veröffentlicht worden ist.

Wenn man sich die Unterschiede zwischen den durchschnittlichen Lebensverdiensten anschaut, die man mit einer Berufsausbildung oder mit einem Hochschulabschluss bekommen kann, dann werden solche Werte mit Sicherheit eine Debatte befeuern, die seit einiger Zeit unter der etwas reißerisch angelegten Überschrift „Akademisierungswahn“ geführt wird. Denn bei den (potenziellen) Adressaten dieser Information, die vor der Frage stehen, welchen Bildungs- und Berufsweg sie selbst oder ihre Kinder einschlagen sollen, ist die Botschaft doch mehr als eindeutig: Ein Abitur und ein Studium sollten es schon sein. Koste es, was es wolle. Zu offensichtlich scheint der Beleg für den Tatbestand „Je (formal) höher, desto (materiell) besser“. Nun lohnt es sich, einmal genauer hinzuschauen und dabei nicht nur die Daten zu hinterfragen, sondern diese (vergangenheitsbezogenen) Werte einzuordnen in eine noch schwierigere Diskussion, also ob alles so bleiben wird, wie es war, oder ob es anders kommen kann, als man heute denkt.

Es soll und kann an dieser Stelle nicht vertiefend um die aktuelle Diskussion in Deutschland gehen, die unter dem Etikett „Akademisierungswahn“ geführt wird.  Hierzu ist neben den Wortmeldungen von Julian Nida-Rümelin (dazu das Interview „Wir sollten den Akademisierungswahn stoppen„, erschienen in der FAZ im September 2013) ) eine ganze Reihe an zustimmenden, aber natürlich auch ablehnenden Stellungnahmen erschienen. Es sei hier stellvertretend nur auf die im November 2013 vorgelegte Publikation „Wie viel akademische Bildung brauchen wir zukünftig? Ein Beitrag zur Akademisierungsdebatte“ von Hartmut Hirsch-Kreinsen oder den Sammelband „Die Akademiker-Gesellschaft. Müssen in Zukunft alle studieren?„, herausgegeben von Tanjev Schultz und Hurrelmann hingewiesen, in denen die Debatte gut abgebildet wird.

Hier soll es vor allem um den so selbstverständlich daherkommenden Begriff der „Bildungsprämie“ gehen, denn darauf basiert ja die ganze Argumentationslinie der Studie des IAB. Und die wird so dargestellt, dass es für jeden offensichtlich ist, dass sich ein Studium einfach lohnen muss. Auch umgangssprachlich ist es so, dass man bei dem Wort „Prämie“ an etwas denkt, was „on top“ kommt, oben drauf, zusätzlich. So muss man das auch hier verstehen, denn die Hochschulabsolventen bekommen nach der Studie mehr als 1,2 Mio. Euro über ihr Erwerbsleben hinweg „mehr“ als diejenigen ohne eine Berufsausbildung, also die „ganz unten“. Die sind die Bezugsgröße für alle berechneten „Prämien“ der anderen.

Wie sieht die Datengrundlage aus? Basis ist die sogenannte Stichprobe der Integrierten Arbeitsmarktbiografien (SIAB). Für zwei Prozent aller Personen auf dem deutschen Arbeitsmarkt enthält sie alle Episoden sozialversicherungspflichtiger oder geringfügiger Beschäftigung – bedeutet zugleich auch, dass Selbstständige, Beamte oder Studierende dagegen nicht im Datensatz enthalten sind. Was hat man jetzt gemacht? Für alle in der genannten Stichprobe enthaltenen (Vollzeit-) Beschäftigungsepisoden aus den Jahren 2008, 2009 und 2010 wurden die Durchschnittslöhne nach Bildung und Alter berechnet. Die Summe aller Jahresentgelte vom 19. bis zum 65. Lebensjahr ist dann das Lebensentgelt, wobei aber darauf hinzuweisen ist, dass man die Beträge z.B. der 25jährigen Personen aus den Beträgen ermittelt hat, die in den drei Jahren 2008 bis 2010 bei dieser Altersgruppe jeweils angefallen sind – und man hat dann diese Werte auf die Lebensentgelte der einzelnen Gruppen hochgerechnet. Die Studienautoren sprechen deshalb auch von einer „synthetischen Kohorte“, es handelt sich also nicht um die tatsächlichen Einkommen, sondern um hochgerechnete aus dem kleinen Zeitfenster 2008-2010. Dass das nicht ohne ist, wissen die Verfasser der Studie selbst, schreiben sie doch auf den Seiten 5/6 des IAB-Kurzberichts:

»Einschränkend muss aber betont werden, dass die hier vorgelegten konkreten Zahlen eher als Ergebnis einer Modellrechnung denn als exakte Prognose individueller Entgelte verstanden werden sollten. Unsere Befunde beziehen sich nur auf die betrachtete synthetische Kohorte. Es ist davon auszugehen, dass sich für tatsächliche Geburts- oder Arbeitsmarkteintrittskohorten mehr oder weniger große Abweichungen ergeben.«

Ein Fazit:

  • Schon der Blick zurück ist nur eine Annäherung, es handelt sich nicht um die tatsächlich gemessenen Werte bei den Betroffenen, sondern um eine Konstruktion aus den Daten einer Stichprobe und dem Zeitraum 2008-2010. 
  •  Und durchaus bedeutsam ist die Feststellung, dass auch wenn die Annäherung an die Realität in der Vergangenheit trotz aller zwangsläufigen und nicht vermeidbaren Abweichungen gelungen sein sollte: es bleibt die offene Frage, ob man die Niveauunterschiede einfach so in die Zukunft prolongieren kann. Dieser Aspekt soll an einem Beispiel verdeutlicht werden:  Möglicherweise sind die deutlich höheren Einkommen der Akademiker im Durchschnitt über alle Studiengänge in der Vergangenheit schlichtweg dadurch bedingt gewesen, dass die in der Vergangenheit vorhandenen Akademiker tatsächlich aufgrund ihrer relativ geringen Zahl ausschließlich gut bezahlte Positionen besetzt haben. Angesichts der Tatsache, dass in den 1980er Jahren, gerade aber auch in den davor liegenden Jahrzehnten lediglich 20-25 % eines Jahrgangs überhaupt die Hochschulreife erworben haben, um auf dieser Basis ein Studium absolvieren zu können, muss man zumindestens in Erwägung ziehen, dass heute, wo beispielsweise in Rheinland-Pfalz 52 % der Schulabgänger über irgendeine Form der Hochschulreife verfügen,  die dann auch fast alle über kurz oder lang irgendein Hochschulstudium absolvieren, die Situation aufgrund der völlig veränderten Angebotsrelationen auf dem Arbeitsmarkt eine andere sein muss.  Wenn also immer mehr studieren und dadurch bedingt das Angebot an Akademikern kontinuierlich ansteigt, dann muss es nach allen Gesetzen der Ökonomie zu einem Preisverfall kommen, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Nachfrage nicht gleich geblieben ist, sondern aufgrund der Teil-Akademisierung der Beschäftigung in vielen Berufsfeldern eine Ausweitung erfahren hat.  Das könnte zu mindestens relativ plausibel bedeuten, dass Akademiker, die in der Vergangenheit aufgrund der Knappheitsrelationen eine relativ hohe Vergütung bekommen haben, nunmehr nicht in der Lage sind bzw. sein werden, in der Zukunft ihre Einkommensposition halten zu können. Das würde im Ergebnis dazu führen, dass die Betroffenen nicht mit den Vergangenheitswerten vergleichbare (dazu noch auf der beschriebenen durchaus schmalen empirischen Basis konstruierten) Lebenseinkommen werden realisieren können.

Die Würde des Menschen ist unantastbar – „es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig“. Das soll jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht zum Thema gemacht werden

Die Menschen ”haben Angst davor, Objekt der Pflegeindustrie zu werden und sich dann dem Tod entgegenzuhandeln«, so die Formulierung von Heribert Prantl in seinem Artikel „Pflegenotstand verletzt systematisch das Grundgesetz„, der bereits im November des vergangenen Jahres in der Süddeutschen Zeitung erschienen ist und in dem er über die Erkenntnisse aus der Dissertation der Rechtswissenschaftlerin Susanne Moritz berichtet. Die Arbeit (vgl. dazu Susanne Moritz: Staatliche Schutzpflichten gegenüber pflegebedürftigen Menschen, 2013) kommt zu einem dramatischen Ergebnis: Die praktische Umsetzung des Pflegerechts in den Pflegeheimen unterschreite insgesamt offensichtlich „die Grenze zu einer menschenwürdigen Existenz“. Susanne Moritz »zieht spektakuläre rechtliche Konsequenzen aus der desaströsen Situation, der unzureichenden Reaktion der Politik darauf und der gesetzgeberischen Untätigkeit: Der Staat verletzte mit seiner Untätigkeit seine Schutzpflichten gegenüber Pflegebedürftigen so massiv, dass der Weg zum Verfassungsgericht eröffnet sei.« Und genau dieser Weg soll nun beschritten werden.

Und zwar auf der Grundlage einer von Prantl in seinem Artikel bereits beschriebenen Schlussfolgerung der jungen Rechtswissenschaftlerin: »Die Verfassungsbeschwerden, so analysiert Moritz, können nicht nur die aktuell betroffenen Heimbewohner erheben; beschwerdebefugt seien alle potenziell später pflegebedürftigen Menschen – also jeder: „Eine solche Verfassungsbeschwerde wäre zulässig und hätte aufgrund der evidenten Schutzpflichtverletzung Aussicht auf Erfolg“.«
Dieser – in der Fachdiskussion als durchaus „gewagt“ apostrophierten – Gedankengang ist aufgegriffen worden, denn »nun will ein Münchner Anwalt die Politik zum Handeln zwingen – und die Mängel in Heimen vor das Bundesverfassungsgericht bringen«, berichten Sven Loerzer und Dietrich Mittler in ihrem Artikel „Aufschrei und Anklage„. Sie verdeutlichen den Stellenwert, den gerade in der Pflege eine Stellvertreter-Klage hätte:

»Menschen, die umfassend auf Hilfe angewiesen sind und deswegen in einem Pflegeheim leben, sind wegen ihrer Erkrankungen oft selbst nicht mehr in der Lage, sich über Mängel in der Pflege zu beklagen oder gar vor Gericht zu ziehen. Wer es könnte, der schweigt lieber: Bei schlechtem Service kann man zwar von einem Tag auf den anderen ein Hotel wechseln, aber nicht ein Pflegeheim. Am Tag nach der Beschwerde kommt dasselbe Personal, ohne dessen Hilfe gar nichts geht. Auch die Angehörigen bleiben deshalb meist vorsichtig und zurückhaltend, wenn sie Versäumnisse und Mängel in der Pflege bemerken.«

Nun ist – wie bereits angesprochen – die Klage des direkt Betroffenen eigentlich eine zwingende Voraussetzung, um den Gang nach Karlsruhe machen zu können bzw. genauer: persönliche Betroffenheit und nach erfolglosen Klagen durch die Instanzen. Die kurz skizzierte Argumentation von Susanne Moritz eröffnet nun theoretisch die Möglichkeit, über eine Verfassungsbeschwerde als „potenziell später pflegebedürftige Menschen“ angesichts der evidenten Schutzpflichtverletzung des Staates doch noch im Ergebnis eine stellvertretende Klage hinzubekommen.
Der Münchner Rechtsanwalt Alexander Frey von „Forum Pflege aktuell“ will nun diesen Weg versuchen – während beispielsweise der Sozialverband VdK sich mit der Klage noch etwas Zeit lassen will, um sie sorgfältig vorzubereiten und sich nach einem Verfassungsrechtler umzuschauen. Was ist das für ein Mann, der nun nach Karlsruhe ziehen will?

»Seit fast vier Jahrzehnten steht Alexander Frey immer wieder mit an vorderster Front, wenn es darum geht, alle juristischen Mittel auszuschöpfen, um für behinderte und alte Menschen bessere Lebensbedingungen zu schaffen. In den Achtzigerjahren kämpfte er vor dem Verwaltungsgericht darum, dass sich Menschen mit Behinderungen nicht aus Kostengründen in Heime abschieben lassen mussten, sondern ausreichend Hilfe erhielten, damit sie in den eigenen vier Wänden leben konnten. Oft waren es langwierige Verfahren, nicht immer brachten sie Erfolg, aber immer war das Echo in der Öffentlichkeit gewaltig. Denn Frey hat sich nie im Grau geschliffener und wohl abgewogener rechtlicher Argumente verloren, sondern seine Schriftsätze ganz bewusst kräftig mit Emotionen aufgeladen, sehr zum Unwillen mancher Richter … Den Staat endlich zu einem wirksameren Schutz von Heimbewohnern zu zwingen, diese Chance wittert Frey, der nach eigenen Angaben seit 1978 mehr als 100 Prozesse geführt hat, „in denen es um Unterlassung, Widerruf und Schadensersatzansprüche wegen kritischer Behauptungen zu Pflegemissständen oder um Minderung der Heimentgelte wegen ungenügender Pflege ging“.«

Den Versuch, nun direkt vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, begründet Frey so: „Die Länge der Verfahren verhindert effektiven Rechtsschutz“. Denn allein bis zwei Instanzen entschieden haben, vergehen oft vier bis fünf Jahre: „Das erlebt fast kein Pflegeheimbewohner.“ Zudem seien gebrechliche Menschen oft nicht in der Lage, das Prozesskostenrisiko gegen einen finanziell übermächtigen Gegner einzugehen. Das sind gewichtige Gründe.

Die Reaktionen in der Fachwelt sind ambivalent. Loerzer und Mittler berichten hierzu:

»Als „kühn“ wertet der Freiburger Rechtswissenschaftler Thomas Klie die Thesen der Doktorarbeit … Er betont aber: „Menschenrechtsverletzungen in Pflegeheimen sind empirisch belegbar.“ Im Ergebnis komme der Staat „vielerorts seiner Verantwortung, Bürger wirksam vor Menschenrechtsverletzungen und Gewalt zu schützen, nicht nach“. Das Bundesverfassungsgericht könnte deshalb dem Gesetzgeber aufgeben, „seine Instrumente wirksamer und konsequenter zu gestalten und einzusetzen“.«

Mittlerweile hat Alexander Frey mit Datum vom 09.01.2014 eine 21 Seiten umfassende Verfassungsbeschwerde formuliert. Insofern darf man gespannt sein, ob dieser Vorstoß etwas bewirken wird.

Aber dazu müsste das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde erst einmal zur Entscheidung annehmen. Im langjährigen Durchschnitt erwiesen sich nur 2,4 Prozent der eingereichten Beschwerden als erfolgreich. Und auch höhere Mächte sind relativ machtlos: Sogar ein Ausschuss der Vereinten Nationen hat die Bundesrepublik aufgefordert, die Situation in den Pflegeheimen zu verbessern. Doch geschehen ist seitdem nicht viel.

Aber Geschichte muss sich ja nicht immer wiederholen.