Das Bürgergeld ist als Kündigungsgrund? Das geben die Daten nicht her, aber die Erzählung hat sich verselbstständigt

Seit Monaten erleben wir eine sich selbst befeuernde Debatte über das Bürgergeld, die verengt wurde auf die Aussage, dass es sich „nicht mehr lohnen“ würde, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, weil man mit diesem Bürgergeld ohne anstrengende Arbeit das gleiche auf die Hand bekommen würde, als wenn man den Buckel krumm machen muss. Die teilweise extrem vereinfachenden und zahlreiche Komponenten außer Acht lassende „Modellrechnungen“ wurden durch die Medienlandschaft getrieben (die damit transportierte Erzählung von der bürgergeldbedingten Sinnlosigkeit ordentlicher Erwerbsarbeit wurde bereits im Vorfeld der Umoperation von Hartz IV zum Bürgergeld vor allem in den sozialen Medien verbreitet, vgl. hierzu bereits im Oktober 2022 die Veröffentlichung Das Narrativ von der nicht lohnenden Arbeit von Johannes Steffen).

Im vergangenen Jahr hyperventilierte die Debatte und es wurden Berichte lanciert, dass es sogar Beschäftigte in typischen Niedriglohnjobs geben würde, die mit ausdrücklicher Bezugnahme auf das Bürgergeld ihren Job hinschmeißen. So meldete sich – dann vielfach zitiert – im Oktober 2023 der Bundesinnungsverband „Die Gebäudereiniger“ im Rahmen ihrer Herbst-Konjunkturumfrage 2023 zu Wort: »28,4 % der befragten Unternehmen geben an, dass bereits mehrere Beschäftigte mit konkretem Verweis auf das Bürgergeld gekündigt bzw. eine Kündigung in Aussicht gestellt haben.« Und das vor der Anhebung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2024.

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Die Sorgearbeit ist derzeit sicher. Weiterhin überwiegend eine Sache der Frauen

Das mit der Zeit ist so eine Sache. Auf der einen Seite kommt sie als höchst präzise zu messende Angelegenheit daher. Wer es ganz genau wissen will, der kann einen Blick auf die Atomuhr der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt werfen. Genauer kann man es als Normalmensch nicht bekommen, was die Stunde geschlagen hat. Nun kann und soll hier nicht diskutiert werden, dass die Zeit aus Sicht der einzelnen Menschen weitaus heterogener daherkommt, als es die extrem genau Messbarkeit nahezulegen scheint. Mal verfliegt sie rasend schnell, mal dehnt sie sich scheinbar endlos in die Länge. Man denke hier nur an die oftmals zahlreichen und meistens sinnlosen Grußworte auf Veranstaltungen von Menschen, die sich für wichtig halten oder als solches angenommen werden. Das kann sich wie Kaugummi dahinziehen. Das „Zeitempfinden“ ist überaus unterschiedlich und – wie viele ältere Menschen sicher bestätigen können – wird der Fortgang der Zeit im Alter irgendwie anders, häufig beschleunigt wahrgenommen. Vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Warum die Zeit manchmal schleicht und manchmal rast, in dem über die Arbeit von Isabell Winkler berichtet wird, die sich damit beschäftigt hat.

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Kinder statt Inder? Lange ist es her. Wie geht es den Indern, die nach Deutschland gekommen sind (auf dem Arbeitsmarkt)?

Die älteren Semester werden sich noch erinnern, an das Kopfschütteln bis hin zu einer neudeutsch wohl Shitstorm genannten Welle der Empörung über die Äußerung eines Politikers im Jahr 2000. Die ist als „Kinder statt Inder“ etwas verkürzt in die Annalen der bundesdeutschen Geschichte eingegangen, aber ein kurzer Blick auf die damalige Gefechtslage ist aus heutiger Sicht durchaus aufschlussreich, denn rückblickend kommt einem vieles höchst aktuell vor.

Ausgangspunkt im Jahr 2000 war der Vorschlag des Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) auf der Computermesse CEBIT gewesen, zur Linderung des schlimmsten Personalmangels in Zukunftsbranchen 20.000 Computerexperten aus dem Ausland – etwa aus Indien – nach Deutschland zu holen. Die Industrie war begeistert, seit Beginn der 1990er Jahre beklagte die Computerindustrie Nachwuchsmangel, verzweifelt gesucht wurden Computerexperten. In einem Beitrag des ARD-Politikmagazins „Panorama“ aus dem März 2000 unter dem Titel Kinder statt Inder – Die Parolen eines gescheiterten Zukunftsministers hieß es: »Manche Unternehmen gaben schon damals auf und begannen ganze Betriebsteile ins Ausland zu verlegen. Die Lufthansa etwa lässt seit 1992 ihre elektronische Ticketverarbeitung in Indien erledigen. Auch SAP und die Deutsche Bank haben dorthin ausgelagert.«

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Erwerbsminderungsrentner: Mehr Geld trifft auf „IT-Probleme“ einer Massenverwaltung. Die Rentenversicherung als Teil der expandierenden Mangelwirtschaft?

Die Erwerbsminderungsrente ist kein Orchideen-Bereich der Alterssicherung. »Der Verlust der Erwerbsfähigkeit ist ein unterschätztes Einkommensrisiko. Erwerbsminderung ist für die überwiegende Mehrheit gleichbedeutend mit dem Wegfall ihrer wichtigsten Einkommensquelle, ihrem Lohn«, so Johannes Geyer in seinem Beitrag Erwerbsminderungsrente: Weiterer Reformbedarf, der im Mai 2023 veröffentlicht wurde. »Immerhin gehen rund 160.000 Menschen jährlich in eine Erwerbsminderungsrente. Im Rentenbestand sind es 1,8 Mio. Menschen, hinzu kommen etwa 2,7 Mio. Menschen, die inzwischen eine Altersrente beziehen. Bezogen auf alle Alters- und Erwerbsminderungsrenten liegt der Anteil der ursprünglich Erwerbsgeminderten bei immerhin 22 %.« Und er verweist auf die seit langem beklagte Problematik der Armutsbetroffenheit in dieser Gruppe: »Von den Erwerbsgeminderten, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, gilt etwa ein Drittel als armutsgefährdet, die Grundsicherungsquote (bei unbefristeten Renten) liegt aktuell bei 15 %.« Seit Jahren wird eine Verbesserung der Situation der Erwerbsminderungsrentner gefordert. Und es ist nicht nur bei Forderungen geblieben.

Rückblickend muss man sagen: Für die Menschen, die auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind, wurde in den vergangenen Jahren einiges getan. Der Gesetzgeber hat in den zurückliegenden Jahren mehrfach an der wichtigen Stellschraube der „Zurechnungszeiten“ gedreht, um die finanzielle Situation der Erwerbsminderungsrentner zu verbessern.

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Der deutsche Mindestlohn und ein vergleichender Blick über den nationalen Tellerrand am Anfang des Jahres 2024

Regelmäßig veröffentlicht das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung einen Mindestlohnbericht, in dem nicht nur die Entwicklung der allgemeinen Lohnuntergrenze in Deutschland betrachtet wird. Auch die Entwicklung in anderen Ländern wird unter die Lupe genommen. Dabei ist natürlich das, was in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) passiert, von besonderem Interesse.

»Zum Jahreswechsel sind die gesetzlichen Mindestlöhne in der Europäischen Union kräftig gestiegen: Die 22 EU-Staaten mit einem allgemeinen Mindestlohn erhöhten diesen vor dem Hintergrund hoher Inflationsraten im Mittel (Median) um 9,7 Prozent. Besonders stark fielen die nominalen Zuwächse in vielen osteuropäischen Ländern aus, aber auch die Niederlande (+12,9%) und Irland (+12,4%) haben ihren jeweiligen Mindestlohn deutlich angehoben.«

Und was ist in Deutschland passiert? »In Deutschland fiel die Anhebung zum Jahreswechsel mit einem nominalen Plus von nur 3,4 Prozent auf nun 12,41 Euro hingegen deutlich kleiner aus; EU-weit stieg der Mindestlohn nur in Belgien (+2,0%) noch langsamer.« So die Ausführungen der Hans-Böckler-Stiftung unter der Überschrift Mindestlohn: Deutliche Anhebungen in den meisten EU-Ländern – Deutschland mit Mini-Zuwachs weit hinten. Da hat man eine zentrale Botschaft schon im Titel untergebracht – also die von dem nur geringen Zuwachs, den der deutsche gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 verbuchen konnte.

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