Ein Nicht-Ausgleich der Inflation kann (angeblich) den Charakter verändern. Beispiel: Das Elterngeld

In den zurückliegenden Monaten ging es an vielen Stellen um den (Teil-)Ausgleich der aus dem Ruder gelaufenen Inflation. Die Gewerkschaften haben in den Tarifverhandlungen für einen nachlaufenden Ausgleich über entsprechend hohe Nominallohnsteigerungen gestritten, der Staat hat unter Verzicht auf Steuer- und Beitragseinnahmen eine Brutto-gleich-Netto-Inflationsausgleichsprämie ermöglicht. Auch die letzte Anpassung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2024 berücksichtigte die Preissteigerungen.

Was passieren kann, wenn es keine die Inflation berücksichtigende Dynamisierung einer staatlichen Leistung gibt, es also bei gleich bleibender nominaler Höhe zu einem teilweise erheblichen Realwertverfall kommt, das kann man beim Elterngeld in Augenschein nehmen.

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Es wird weiter umfangreich „geigelt“. Der Umsatz mit IGeL-Leistungen in Arztpraxen wird auf 2,4 Milliarden Euro geschätzt

Der Medizinische Dienst Bund hat 2012 den sogenannten IGeL Monitor initiiert und betreibt seitdem dieses Informationsportal für Patienten. Bei den „Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)“ handelt es sich um Selbstzahlerleistungen der Patienten in den Arztpraxen. Die Kosten für IGeL-Angebote werden meistens nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen solche Leistungen also in der Regel aus der eigenen Tasche bezahlen. Da diese Leistungen nicht zentral erfasst werden, gibt es weder eine vollständige Auflistung aller IGeL noch eine Übersicht über das Umsatzvolumen. Also muss man sich dem schätzungsweise nähern.

Um verlässliche Informationen zu erhalten, welche IGeL besonders häufig angeboten und von gesetzlich Krankenversicherten in Anspruch genommen werden, führt der IGeL-Monitor regelmäßig Versichertenbefragungen durch und veröffentlicht die Ergebnisse in sogenannten IGeL-Reports. Nun wurden die Ergebnisse des IGeL-Reports 2024 veröffentlicht.

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Wieder raus aus dem inflationsbedingten Tal der Tränen? Zur Entwicklung der Nominal- und Reallöhne – und der Tarifverdienste

Seien wir ehrlich – wie sehr wünscht man sich in diesen Zeiten mal gute Nachrichten. Botschaften, dass etwas besser geworden ist. Da sind solche Meldungen am Ende dieses in mehrfacher Hinsicht niederschmetternden Jahres sehr passend: Tariflöhne steigen 2024 nominal um durchschnittlich 5,5 Prozent – Reallohnzuwachs von 3,2 Prozent gibt erstmals wieder einen kräftigen Kaufkraftschub. Da ist schon die Überschrift mehr als lang. Schauen wir genauer hin, was die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung zu sagen hat:

»Die Tariflöhne in Deutschland steigen im Jahr 2024 nominal gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 5,5 Prozent. Da der Anstieg der Verbraucherpreise im Jahresdurchschnitt 2024 mit voraussichtlich 2,2 Prozent gegenüber den historisch hohen Inflationsraten der Jahre 2022 und 2023 wieder deutlich zurückgegangen ist, erhalten die Tarifbeschäftigten mit durchschnittlich 3,2 Prozent erstmals wieder einen kräftigen Reallohnzuwachs.«

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Grüße aus der Mottenkiste? Die Teilkrankschreibung. Zugleich: Vorsicht bei internationalen Vergleichen

Der Krankenstand in Deutschland wurde diese Tage mal wieder angesichts neuer Zahlen thematisiert und im Geleitzug haben einige versucht, die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung als Ursache für den Anstieg des Niveaus der Arbeitsunfähigkeit in den Raum zu stellen, verbunden mit der Botschaft, dass das eine Einladung sei für die Blaumacher in diesem Land. Dazu ausführlicher der Beitrag Arbeitsunfähigkeit: Ein Land der krank machenden Arbeitnehmer? Oder doch alles nur eine Frage der Statistik? vom 7. Dezember 2024. Dort konnte gezeigt werden, dass die Infragestellung der Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung am Problem vorbeigeht und es gute Gründe gibt, an diesem Instrumentarium festzuhalten.

Im Kontext dieser Debatte wurde von verschiedenen Seiten vorgetragen, dass man bei der Arbeitsunfähigkeit „neue Wege“ gehen sollte: die „Teilkrankschreibung“. Damit wäre es möglich, dass Arbeitnehmer ihrer beruflichen Tätigkeit lediglich für einige Stunden am Tag nachgehen. Auf diese Weise könnte der krankheitsbedingte Mitarbeitermangel in vielen Bereichen und Unternehmen abgeschwächt werden, sagen die Befürworter.

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Arbeitsunfähigkeit: Ein Land der krank machenden Arbeitnehmer? Oder doch alles nur eine Frage der Statistik?

Wieder einmal mussten wir eine dieser für einen kurzen Moment Aufmerksamkeit heischenden Debatten erleben, in denen dann mit – nett formuliert – „zugespitzten“ Thesen das Interesse des schnelllebig konsumierenden Publikums geweckt wird, das dann aber rasch wieder erlischt und sich anderen Baustellen zuwendet. Dabei ist das Thema, das aufgerufen wurde, von grundlegender sozial- und wirtschaftspolitischer Bedeutung: die Arbeitsunfähigkeit. Die ist nicht nur von individuellem Belang, weil im Normalfall dahinter (auch schwere und schwerste) Erkrankungen stehen (können), zugleich reißt das natürlich Lücken in den Belegschaften der Unternehmen und der Ausfall der einen ist in vielen betrieblichen Kontexten zugleich der Anfang und die Verstärkung der Überlastung der anderen, die den Ausfall auffangen müssen und dann nicht selten in die Anschluss-Arbeitsunfähigkeit getrieben werden, was gerade in personalintensiven Bereichen mit Anwesenheitsnotwendigkeit, man denke hier nur an die Pflege oder die Kindertagesbetreuung, oftmals eine fatale Abwärtsspirale auslöst.

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