Die gesellschaftliche Polarisierung schreitet voran. Eine zunehmende soziale Ungleichheit im Spiegel neuer Befunde

Wir kennen das Muster der offiziellen Erzählung: immer neue Rekordwerte beim Abbau der registrierten Arbeitslosigkeit, noch nie so viele Beschäftigte (gemessen an den Erwerbstätigen), sprudelnde Steuer- und Beitragseinnahmen des Staates und des Parafiskus. „Uns“ geht es gut, „wir“ leben auf der Sonnenseite. Dieses Narrativ wird nur hin und wieder, allerdings nachhaltig gestört durch die Nörgeleien der Berufspessimisten, die von „steigender Armut“, „zunehmender Ungleichheit“ und anderen unangenehmen Dingen berichten, die sie angeblich für Deutschland diagnostizieren müssten. Auch wenn man dann gerne Mainstream-Ökonomen in Anspruch nimmt, die zu „beweisen“ versuchen, dass alles besser geworden ist und das für alle – es bleiben viele irritierende und die angebliche Erfolgsstory doch relativierenden Berichte über zahlreiche und sich auch verschärfende Probleme in den unteren Etagen der Gesellschaft, in denen man sich wahrhaft abstrampeln muss, um über die Runden zu kommen

In dieses Horn stößt auch Thomas Fricke mit seinem Beitrag Schlimmer als in Amerika, in dem er behauptet, »das Gefälle zwischen Besserverdienern und Billigarbeitern erreicht im aktuellen Aufschwung einen Rekord. Und das Drama ist: Die Folgen werden bei uns immer weniger aufgefangen.« Das ist starker Tobak.

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Die Tarifbindung nimmt (weiter) ab und die betriebliche Mitbestimmung verliert (weiter) an Boden

In der aktuellen Debatte über die Arbeitsbedingungen in der Pflege, vor allem über eine Verbesserung der Bedingungen in der Altenpflege, spielt die Tatsache, dass wir es bei vielen Einrichtungen und Diensten dort mit tariflosen Zonen zu tun haben, eine wichtige Rolle. Selbst die Große Koalition hat als Ziel ausgegeben, eine flächendeckende Tarifbindung in diesem Bereich anzustreben, um darüber die Vergütung der Altenpflegekräfte endlich verbindlich nach oben zu heben. Allerdings, das wurde hier schon in mehreren Beiträgen kritisch thematisiert, sind zahlreiche Voraussetzungen für die geforderte Allgemeinverbindlichkeit tarifvertraglicher Regelungen in der Altenpflegebranche gar nicht gegeben (vgl. dazu die genauere Darstellung in dem Beitrag Tariflohn für alle Pflegekräfte in der Altenpflege: SPD und Union sagen: kommt. Die anderen fragen sich: wie denn? vom 24. Februar 2018).

Neben der Tatsache, dass nur ein sehr kleiner Teil der Beschäftigten in der Altenpflege überhaupt gewerkschaftlich organisiert ist, muss man zur Kenntnis nehmen, dass viele Pflegeunternehmen keine wie auch immer geartete Tarifbindung aufweisen. Und Betriebsräte als Kernbestandteil der betrieblichen Mitbestimmung kann man hier ebenso mit der Lupe suchen. Insofern ist diese derzeit so unter medialer Beobachtung stehende Branche ein Paradebeispiel für eine generelle Problematik, um die es in diesem Beitrag hier gehen soll: die (weiter) abnehmende Tarifbindung in Deutschland und parallel dazu die (weiter) abnehmende betriebliche Mitbestimmung. Dazu hat das IAB neue Daten veröffentlicht, die man als äußerst beunruhigend bewerten muss.

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Armut, Krankheit, Überlebenskriminalität – eine Studie aus Großbritannien untersucht die Folgen von Sanktionen ganz unten

“The outcomes from sanctions are almost universally negative.“
Peter Dwyer, University of York 

Über Sanktionen im deutschen Hartz IV-System wurde hier ja schon in vielen Beiträgen berichtet. Und das Thema ist nicht nur äußerst aufgeladen, allein schon aufgrund der Tatsache, dass hier Menschen das Existenzminimum gekürzt oder gar vollständig entzogen wird. Die Frage, ob die Sanktionen überhaupt verfassungsrechtlich zulässig sind, liegt seit geraumer Zeit auf dem Tisch des Bundesverfassungsgerichts, das sich allerdings eine Menge Zeit lässt mit einer Entscheidung, auf die viele warten, da die Politik offensichtlich kein Interesse hat, sich in der Sanktionsfrage zu bewegen.

Aber es gibt auch Befürworter der Sanktionierungspraxis, die das als ein notwendiges Instrument der vielbeschworenen „Fördern und Fordern“-Philosophie der Agenda 2010 verstehen oder die schlichtweg darauf abstellen, dass man manchen Leuten eben auch mit Druck und Strafen kommen müsse, da sie sich sonst nicht einpassen lassen in die Verhaltensanforderungen einer eben nicht-bedingungslosen Grundsicherung.

Auch in Großbritannien hat man seit vielen Jahren Erfahrungen mit der Sanktionierung von Sozialleistunxsempfängern gemacht. „Welfare conditionality“, also die Bindung des Zugangs zu Geld- und Dienstleistungen an die Bereitschaft der Hilfeempfänger, bestimmte Regeln und Verhaltensweisen einzuhalten und bei abweichendem Verhalten die Menschen zu sanktionieren, wurde in Großbritannien seit den 1990er Jahren in das soziale Sicherungssystem eingebaut, wobei sowohl die Reichweite wie auch die Intensität der Anforderungen und der Sanktionen seit 2012 dramatisch zugenommen haben.

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Heimkinder. Kein Auslaufmodell. Ganz im Gegenteil. Und das in Zeiten des Mangels an Plätzen und Personal

Vor kurzem wurde hier über die beklagenswerte Situation in vielen Jugendämtern berichtet: Die Jugendämter auf verlorenem Posten? Eine neue Studie zu einem alten Problem, so ist der Beitrag vom 16. Mai 2018 überschrieben. Auslöser war eine Studie der Hochschule Koblenz zu den Arbeitsrealitäten in den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) der Jugendämter.

Und nun werden wir mit solchen Schlagzeilen konfrontiert: »Die Zahl der Heimkinder wächst seit Jahren stark an. Plätze und Personal sind knapp – darunter leidet die Qualität der Betreuung. Experten warnen vor einem wachsenden Risiko für Übergriffe«, so Tobias Lill in seinem Artikel SOS im Kinderdorf.  Die Zahl der Jungen und Mädchen, die von den Behörden in ihre Obhut genommen werden, ist in den vergangenen Jahren enorm gestiegen – das verdeutlicht auch die Abbildung am Anfang dieses Beitrags. Bereits seit 2006 sehen wir einen deutlichen Anstieg der Zahl der Inobhutnahmen der Jugendämter nach § 42 SGB VIII, so nennt man im Amtsdeutsch die Herausnahme von Kindern und Jugendlichen aus ihren Familien. Der überaus starke Anstieg der Inobhutnahmen in den Jahren 2015 und 2016 ist vor allem durch die „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“, die nach Deutschland gekommen sind, ausgelöst worden.

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Die Ambivalenz der „Ein-Euro-Arbeit“ im Knast und die seit Jahren offene Frage der Rentenversicherung von Strafgefangenen

Wer hat diese Bilder nicht vor Augen – aneinandergekettete Strafgefangene, die im Straßenbau schuften müssen. Früher war die Arbeit in „Chain Gangs“ eine besondere Bestrafung und auch die abschreckende Wirkung auf die Bevölkerung spielte eine Rolle. Nun wird man einwenden, dass das von ganz weit gestern ist. Und richtig: Vor allem in den amerikanischen Südstaaten waren die „Chain Gangs“ früher weit verbreitet – bis sie bereits 1955 im ganzen Land abgeschafft wurden. Also fast. Denn 2012 berichtete die FAZ mit einer Fotostrecke über Maricopa County in Arizona. Dort wurden die aneinandergeketteten Arbeitstrupps im Jahr 1995 wieder eingeführt – für weibliche Strafgefangene. Ansonsten spielt die Arbeit der Strafgefangenen im US-amerikanischen Strafvollzug eine weiterhin wichtige Rolle und angesichts der quantitativen Ausmaße – derzeit  sitzen mehr als 2,2 Millionen Menschen in US-Gefängnissen, das ist fast ein Viertel der weltweit Inhaftierten – überrascht es denn auch nicht, dass deren Billigst-Arbeit auch eine enorme ökonomische Bedeutung hat. Bis hin zu nur auf den ersten Blick skurrilen Aspekten wie der Unverzichtbarkeit der Knacki-Arbeit bei der Bekämpfung der Waldbrände in Kalifornien (dazu der Beitrag Ein sehr spezielles Billiglohnmodell in den USA: Warum man in Kalifornien Gefangene nicht vorzeitig aus dem Knast lassen möchte und was das mit den Waldbränden und ihrer Bekämpfung zu tun hat vom 18. November 2014). Nun sind die Verhältnisse in Deutschland, was den Strafvollzug angeht, wahrlich andere als in den USA. Nicht nur hinsichtlich der Haftbedingungen, sondern allein schon aufgrund der quantitativen Dimensionen.

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