Die oftmals vergessenen stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit (zu) wenig Personal und sanktionsfähigen Personaluntergrenzen

Die Neuordnung der Krankenhauslandschaft in Deutschland ist zum einen verbunden mit zahlreichen föderalen Zuckungen und noch lange nicht gelösten Finanzierungsfragen gesetzgeberisch auf den Weg gebracht worden, zum anderen läuft vor und neben diesem ambitionierten gesundheitspolitischen Unterfangen eine „kalte Strukturbereinigung“ der Kliniklandschaft mit zahlreichen Insolvenzen. Dazwischen angesiedelt sind Vorreiter wie Nordrhein-Westfalen, die bereits mit dem Umbau der dortigen Krankenhäuser begonnen haben. Das ist nicht nur eine finanzielle Großbaustelle, es ist auch ein hochgradig emotionalisiertes Themen- bzw. besser: Minenfeld.

Den meisten wird dabei noch gar nicht aufgefallen sein, dass ein in den vielen hitzigen Debatten über die Krankenhausversorgung oftmals vergessener Bereich explizit nicht Bestandteil der großen Um- und Abbaupläne ist: gemeint sind hier die stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik. Die haben auch schon Anfang des Jahrtausends bei der Einführung eines „durchgängig fallpauschalierenden Systems“ der Krankenhausvergütung gespielt. Und so ist das auch jetzt wieder. Dabei reden wir über einen wichtigen Versorgungsbereich des Gesundheitswesens, dessen Bedeutung man gar nicht überschätzen kann.

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Über würdige und unwürdige Arme: „Seine Kleidung soll schäbig, aber sauber, er selbst frei von Schuld an seinem Mißgeschick sein“. 1961, München

Nach Monaten des intensiven medialen Dauerfeuers auf das „Bürgergeld“ und der dabei oftmals mitlaufenden oder im Kern stehenden Infragestellung der Grundsicherung sowie einer fast schon Sehnsucht nach der harten Hand der Sanktionierung könnte ein unbefangener Beobachter der Szenerie zu dem Eindruck gelangen, dass das Deutschland des Jahres 2025 ein Hort der unberechtigt Sozialleistungen beziehenden und sich in der sozialen Hängematte ausruhenden nicht wirklich bedürftigen Menschen geworden ist, bei denen man verständlicherweise die sanktionsstaatlichen Daumenschrauben anziehen muss, um wieder Ordnung zu schaffen.

In solchen Situationen hilft zuweilen der lange Blick zurück. War das nicht schon mal alles so, wie es jetzt diskutiert wird? Ist es wirklich so, dass es früher alles besser war, selbst mit diesen „vermeintlich“ Armen? Zuweilen ist das Stöbern im Archiv durchaus erhellend. Nehmen wir als ein Beispiel das Jahr 1961. Und eine Stadt wie München.

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Milliarden-Beträge von der Pflege- an die Rentenversicherung und was unten ankommt. Zugleich ein weiteres Lehrstück für die Komplexität sicher gut gemeinter sozialpolitischer Systeme

Die Pflegekassen haben 2023 rund 3,7 Milliarden Euro an Beiträgen für pflegende Angehö­rige in die Rentenkasse eingezahlt. Damit hätten sich die Zahlungen fast vervierfacht. Zehn Jahre zuvor waren es 900 Millionen Euro. So eine Meldung, die Ende 2024 veröffentlicht wurde: Pflegekassen zahlen 3,7 Milliarden Euro in Rentenversicherung. Das ist schon eine Hausnummer. Der eine oder andere wird in Zeiten, in denen von massiven Finanzproblemen der Pflegeversicherung berichtet wird, angesichts der Größenordnung schlucken. Und zugleich daran denken, dass diese Summe aus Beitragsmitteln der umlagefinanzierten sozialen Pflegeversicherung aufgebracht werden muss – für eine Leistung, die man durchaus gesamtgesellschaftlichen Aufgaben zuordnen kann, womit wir mittendrin wären in der Diskussion über (möglicherweise) versicherungsfremde Leistungen der Sozialversicherung.

Und vielleicht erinnert sich der eine oder andere daran, dass hier bereits vor Jahren das Thema Rentenbeiträge für pflegende Angehörige durchaus kritisch behandelt worden ist: Wieder einmal: Von gut gemeinten Verbesserungen für pflegende Angehörige, diesmal bei der Rente. Und einem nicht nur rechnerischen Irrgarten als Folge bürokratischer Differenzierung, so ist der Beitrag überschrieben, der am 15. April 2018 publiziert wurde. Nicht ohne Grund wird die damalige Überschrift erneut aufgegriffen.

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