Weiterhin arbeiten viele Menschen – vor allem in Ostdeutschland – im Niedriglohnsektor. Aber der Anteil an allen Beschäftigten geht weiter zurück

Wenn man wissen will, ob jemand im Niedriglohnsektor arbeitet, dann braucht man ein in Euro messbares Kriterium. Hier kommt dann die sogenannten Niedriglohnschwelle ins Spiel. Rechnerisch entspricht sie zwei Dritteln des Median-Bruttostundenverdienstes aller abhängig Beschäftigten (ohne Auszubildende). Das Medianentgelt – also 50 Prozent haben weniger und 50 Prozent mehr als den Medianwert – wird für das Jahr 2023 mit 3.796 Euro im Monat ausgewiesen. Die Niedriglohnschwelle lag im vergangenen Jahr folglich bei 13,04 Euro. Wenn man mit weniger als diesem Brutto-Stundenlohn nach Hause gekommen ist, dann zählte man zu den Niedriglöhnern.

Im Jahr 2023 gab es rund 21,99 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende). Im Niedriglohnsektor befanden sich im vergangenen Jahr 3,36 Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte, das entspricht einem Anteil von 15,3 Prozent.

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Selbst angeblich „selbstlosen Dienern“ steht das Mindeste an Lohn zu, wenn sie in einem Yoga-Zentrum arbeiten. Das Bundesverfassungsgericht beendet eine besondere Variante der versuchten Mindestlohn-Vermeidung

Es ist wahrlich kein Geheimnis, dass es zahlreiche Umgehungsversuche die gesetzliche Lohnuntergrenze für (fast) alle betreffend, gibt. Und dass die Kontrollen viel zu selten und Nachzahlungen noch seltener sind. Es wird immer weniger kontrolliert, zugleich die steigt die Zahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz (vgl. hierzu die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Bundestag: Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland, BT-Drs. 20/12347 vom 19.07.2024).

Man kann sich an einer – der Antwort der Bundesregierung entnommenen – Zahl verdeutlichen, wie viele Menschen darauf angewiesen sind, dass ihre Arbeitgeber sich an das Mindeste auch halten, auf die die Beschäftigten einen Anspruch haben: So wurde nach der Verdiensterhebung aus dem April 2023 in Deutschland bezogen auf 30 Millionen Beschäftigungsverhältnisse mit Gültigkeit des Mindestlohngesetzes in insgesamt 8,4 Millionen Beschäftigungsverhältnissen (ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten, Minderjährige) weniger als 14 Euro in der Stunde verdient. Das sind 28 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Deutschland.

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Bei der Kaufkraft wieder zurück in die Zeit vor der hohen Inflation? Für viele Haushalte wurde die Preissteigerung – auch dank staatlicher Maßnahmen – kompensiert. Aber nicht für alle

Noch Ende des vergangenen Jahres wurde man mit solchen Meldungen konfrontiert: Inflation frisst Lohnsteigerungen auf: »Die Gehaltserhöhungen in Deutschland gleichen die hohe Inflation kaum aus. Wie aus einer Auswertung der Böckler-Stiftung hervorgeht, haben viele Tarifbeschäftigte real weniger Einkommen zur Verfügung als 2022.« Und auch hier wurde in Zeiten der hohen Inflation (gemessen an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex) mit Blick auf die Lohnentwicklung im Jahr 2022 berichtet: Reallöhne auf dem Sinkflug: Die Kaufkraft der Beschäftigten schmilzt wie eine Eiskugel in der Sommer-Sonne. Damals war der Kaufkraftverlust durch die hohen Preissteigerungsraten real und akut, während die Lohnentwicklung mit erheblichen Zeitverzögerungen (auch aufgrund lang laufender Tarifabschlüsse in der Vergangenheit) sowie erst einmal nur für die Tarifbeschäftigten kompensierende Wirkungen entfalten konnte. Mit dem angesprochenen Zeitverzug ist das aber mittlerweile passiert. 

Im Zeitraum vom 4. Quartal 2021 bis zum 1. Quartal 2023 hatten die Beschäftigten durchgängig Reallohnverluste zu verzeichnen, seit dem 2. Quartal 2023 befindet sich die Reallohnentwicklung (wieder) im positiven Bereich.

Quelle der Daten: Statistisches Bundesamt: Reallöhne im 1. Quartal 2024 um 3,8 % höher als im Vorjahresquartal, 29.05.2024. Bei der Darstellung der Nominal- und Reallöhne handelt es sich um eine Abbildung aller Arbeitsverdienste, also nicht nur der Tarifbeschäftigten: »Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab.«

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