Von hungrigen Produzenten, einer „klebrigen“ Preissteigerung bei Lebensmitteln und den Abweichungen von der durchschnittlichen Inflationsrate

Endlich geht sie wieder zurück, die Inflationsrate. Das werden viele gedacht haben, als das Statistische Bundesamt am 13. April 2023 berichtet hat: »Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im März 2023 bei +7,4 %. Im Januar und Februar 2023 hatte die Inflationsrate noch bei jeweils +8,7 % gelegen.« Und weiter: „Die Inflationsrate hat sich abgeschwächt, bleibt jedoch auf einem hohen Niveau“, so Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. Die dann noch Wasser in den Wein gießt: „Für die privaten Haushalte fielen im März die erneut höheren Preise für Nahrungsmittel besonders ins Gewicht.“

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Neues aus der Welt einer entgrenzten Sterbehilfe: Demenzkranke Menschen als am stärksten wachsende Teilgruppe und jetzt auch Kinder

»Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.«

Mit diesen Worten hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 eine dieser wegweisenden Entscheidungen gefällt, die wie ein Fallbeil wirken. Es handelt sich um den Anfang der Mitteilung des hohen Gerichts, die unter der unmissverständlichen Überschrift Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig gestellt wurde. Die wegweisende Entscheidung des Gerichts im Original und damit in aller Ausführlichkeit: BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15

Seit diesem Urteil des BVerfG ringt die Politik um eine notwendig gewordene Neuregelung der Suizidassistenz und man tut sich damit sehr schwer, was nicht nur, aber auch daran zu erkennen ist, dass es bis heute keine entsprechend vom Verfassungsgericht geforderte Neuregelung gibt. Aber sehr wohl intensive und höchst kontroverse Debatten (vgl. dazu als nur ein Beispiel dem Bericht über eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 28. November 2022: Intensive Befassung mit einer möglichen Neuregelung des assistierten Suizides.

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Kein Zurück mehr in die alte Zeit. Zur Entwicklung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge

In diesen Zeiten ist man dankbar, wenn uns überhaupt irgendwelche positiv daherkommenden Meldungen erreichen – und wenn die dann auch noch aus dem so bedeutsamen Bereich der Berufsausbildung kommen, dann hat man (scheinbar) doppelt Grund zur Freude. Dazu diese Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 12. April 2023: Duale Berufsausbildung: Zahl neuer Ausbildungsverträge im Jahr 2022 leicht gestiegen, so ist die überschrieben. Der Berufsskeptiker wird bei der Formulierung der Überschrift hellhörig, denn da ist von einem „leichten“ Anstieg im vergangenen Jahr die Rede. Die immer sehr korrekten Bundesstatistiker verstärken die angedeutete Skepsis sogleich mit einer zentralen Aussage direkt unter dem Titel: »Zahl neuer Ausbildungsverträge steigt im zweiten Jahr in Folge, erholt sich aber weiterhin nur langsam vom starken Einbruch im Corona-Jahr 2020.« Und weiter kann man der Mitteilung entnehmen: »Im Jahr 2022 haben 468.900 Personen in Deutschland einen neuen Ausbildungsvertrag in der dualen Berufsausbildung abgeschlossen. Das waren nach vorläufigen Ergebnissen… 0,6 % mehr als im Vorjahr (2021: 466.200 Neuverträge). Damit stieg die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach dem starken Einbruch im Corona-Jahr 2020 … im zweiten Jahr in Folge leicht an.« Allerdings wird sofort eingeschränkt: »Allerdings war die Zahl neuer Ausbildungsverträge um 8 % geringer als im Jahr 2019 und lag damit weiterhin deutlich niedriger als vor der Corona-Pandemie (2019: 510.900 Neuverträge).«

Schauen wir uns vor diesem Hintergrund einmal die längerfristige Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge an:

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