Eine schlimme Sache: Psychische Erkrankungen, Berufsunfähigkeit und die Frauen. Aber auch damit kann man auf Geschäfte hoffen

Es gibt Meldungen, die fallen bei vielen Medien auf einen fruchtbaren Boden der Weiterverbreitung: »Psychische Krankheiten sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit in Deutschland. Betroffen sind vor allem Frauen.« So beispielsweise dieser Artikel: Immer mehr Menschen wegen psychischer Erkrankungen arbeitsunfähig. Und weiter erfährt der beunruhigte Leser: »Mehr als ein Drittel aller Arbeitnehmer (37 Prozent) scheiden vorzeitig aus ihrem Beruf aus, weil sie unter psychischen Krankheiten wie Burnout, Depression oder Angststörungen leiden. Im Jahr 2009 waren es noch 26,6 Prozent – das ist ein Anstieg von knapp 40 Prozent.«

Wo haben die solche Zahlen her? »Das geht aus einer Studie des bayerischen Versicherers Swiss Life hervor.« Eine Studie also. Gibt es die im Original? Nun ja, eine Pressemitteilung gibt es von dem Versicherungsunternehmen, aus der sich auch die Berichte in den Medien bedienen: Swiss Life-BU-Report: Anstieg um 40 Prozent. Immer mehr Menschen werden wegen psychischer Erkrankungen berufsunfähig, so ist die überschrieben. Dort erfahren wir am Anfang für die kurzatmigen Leser: »Frauen deutlich häufiger betroffen als Männer • Psychische Leiden sind über viele Berufsgruppen hinweg seit Jahren auf dem Vormarsch und die Ursache Nummer eins für eine Berufsunfähigkeit (BU). • Das Risiko ist für Frauen mit 44 Prozent deutlich höher, aufgrund psychischer Ursachen ihren Beruf aufgeben zu müssen als für Männer (28 Prozent). • 30-jährige Frauen sind mit 47 Prozent besonders stark betroffen.«

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Über den (Nicht-)Zugang zur Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird als Versicherungsleistung der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt, wenn Versicherte wegen Krankheit oder einer Beeinträchtigung unter den allgemeinen Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht mehr in der Lage sind, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten. Beträgt die Arbeitsfähigkeit weniger als drei Stunden am Tag, wird eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Beim Erreichen der Regelaltersgrenze wird diese Rente in eine Altersrente in gleicher Höhe umgewandelt.

Die Erwerbsminderungsrente steht unter anderem deshalb in der Kritik, weil ihre Höhe oftmals nicht ausreicht, den einmal erreichten Lebensstandard zu erhalten. Nicht selten müssen Versicherte zudem ergänzende Grundsicherungsleistungen beziehen und sind von Armut bedroht.

So beginnt die Anfrage „Die Erwerbsminderungsrente“ der Bundestagsfraktion der Grünen aus dem vergangenen Jahr, die auf Bundestags-Drucksache 19/1208 vom 19.03.2018 von der Bundesregierung beantwortet wurde. Darin findet man zahlreiche Informationen zu dieser besonderen Form der Alterssicherung. Fast 20 % der jährlichen Rentenzugänge entfallen auf Erwerbsminderungsrenten. Wir sprechen hier über 180.000 Menschen – pro Jahr. Insgesamt wurden 2017 Erwerbsminderungsrenten an mehr als 1,8 Millionen Menschen ausgezahlt.

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Die zukünftige Personalausstattung in den psychiatrischen Einrichtungen soll neu bemessen werden. Und nun steht die zentrale Studie hierfür unter dem Verdacht der Manipulation

Seit Januar 2019 sind sie in Kraft – die Pflegepersonaluntergrenzen, die der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz nicht für alle, aber für vier ausgewählte Bereiche in den Krankenhäusern auf den Weg gebracht hat: Seit 1. Januar 2019 müssen deutsche Krankenhäuser auf Intensivstationen, geriatrischen und kardiologischen Stationen sowie in der Unfallchirurgie Untergrenzen für den Einsatz von Pflegepersonal einhalten. Eine Verordnung schreibt die maximale Anzahl von Patienten vor, für die eine einzige Pflegekraft zuständig sein darf. In der Unfallchirurgie beispielsweise für zehn Patienten in der Tagschicht und für 20 Patienten nachts.

Dieser Anlauf im Kampf gegen den Pflegenotstand wurde im Vorfeld von mehreren Seiten mit ganz unterschiedlichen Argumenten kritisiert. Auch hier wurde beispielsweise bereits am 18. Mai 2017 in dem Beitrag Pflegekräfte ziemlich allein gelassen. In der Krankenhaus-Realität und im internationalen Vergleich darauf hingewiesen: „Es besteht die Gefahr, dass viele Krankenhäuser die Kennzahlen nicht als Unter-, sondern als Obergrenze verstehen.“ Die Kritik an den Pflegepersonaluntergrenzen wurde dann im Vorfeld ihrer Einführung in diesem Beitrag vom 3. Juni 2018 erweitert: Wenn das aus der Systemlogik definierte Unterste am Ende zum Obersten wird, sollte man sich nicht wundern. Zur Ambivalenz der geplanten Personaluntergrenzen in der Krankenhauspflege. Nunmehr haben wir die ersten Monate an Erfahrungen sammeln können – und die derzeitigen Berichte klingen alles andere als beruhigend.

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Arbeit im Homeoffice zwischen heimeligen Erwartungen und tatsächlichen Fallstricken

Erst vor kurzem wurde wieder einmal mit den Hoffnungen vieler Menschen, wenn man zu Hause arbeiten kann und darf, dann wird das schön, gespielt: Die SPD fordert einen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Hört sich nur im ersten Moment toll an. Unabhängig von den praktischen Umsetzungsschwierigkeiten eines solchen Rechtsanspruchs und den inneren Begrenzungen auf einige ganz bestimmte Jobs (denn beispielsweise die Pflege alter Menschen lässt sich nicht von zu Hause erledigen), muss man sehen, dass diese Forderung, die explizit mit angeblichen Vorteilen für die Frauen und darunter die Mütter kleiner Kinder im Werbeblock verpackt wird, unterm Strich genau die gegenteilige Wirkung entfalten kann. Dazu ausführlicher bereits der Beitrag Homeofficeritis zwischen rosarotem Marketing und einem Desaster gerade für Frauen vom 10. März 2019.

Die dort vorgetragene Skepsis an dem emanzipatorischen Gehalt der Arbeit im Homeoffice wird durch solche Meldungen zusätzlich unterstrichen: Auch Arbeit im Homeoffice kann krank machen: »Arbeitsweg gespart, nebenbei die Wäsche gemacht – zu Hause arbeiten erscheint praktisch. Für Körper und Psyche kann es aber Nachteile haben, besagt eine neue ILO-Studie.«

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Krankenhäuser: „Tarifsteigerungen werden voll refinanziert statt Sparen zu Lasten der Pflege“. Hört sich gut an. Aber wie immer muss man auf das Kleingedruckte achten

Die Bundesregierung wirbt damit, dass sie durch zahlreiche gesetzgeberische und andere Maßnahmen den Kampf gegen den Pflegenotstand aufgenommen habe. Von besonderer Bedeutung gerade für die Krankenhäuser des Landes ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) als ein bereits umgesetzter Teil des „Sofortprogramms Pflege“. Dazu berichtet das Bundesgesundheitsministerium unter Leitung von Jens Spahn (CDU) unter der Überschrift „Krankenhausindividuelle Vergütung von Pflegepersonalkosten“: »Künftig sollen Pflegepersonalkosten besser und unabhängig von Fallpauschalen vergütet werden. Die Krankenhausvergütung wird ab dem Jahr 2020 auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt wird. Dieses Pflegebudget berücksichtigt die Aufwendungen für den krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf und die krankenhausindividuellen Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen. Die DRG-Berechnungen werden um diese Pflegepersonalkosten bereinigt … Die Krankenhäuser und Kostenträger vor Ort vereinbaren die krankenhausindividuelle Pflegepersonalausstattung in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen auf der Grundlage der von den Krankenhäusern geplanten und nachgewiesenen Pflegepersonalausstattung und der entsprechenden Kosten (krankenhausindividuelle Kostenerstattung). Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist nachzuweisen.«

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