Schwer umsetzbar, verfassungsrechtlich heikel, politisch umstritten – das ist noch nett formuliert. Das Gesetz zur Tarifeinheit und ein historisches Versagen durch „Vielleicht gut gemeint, aber das Gegenteil bekommen“

Eine notwendige Vorbemerkung getreu dem Motto: Manchmal hilft der Blick ins Gesetz, in diesem Fall sogar in die Verfassung:


»Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden« (Artikel 9 Abs. 3 GG).

Die Rückversicherung auf das, was im Grundgesetz im Artikel 9 Absatz 3 normiert ist, macht Sinn vor dem Hintergrund, dass am heutigen 5. März 2015 im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Gesetzes zur Tarifeinheit stattfinden wird. Der Bundestag selbst teilt uns dazu in seiner Vorschau auf die Plenarwoche mit: »Das Ziel, Tarifkonflikte mehrerer Gewerkschaften in einem Betrieb zu verhindern, verfolgt die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf (18/4062), der ab 12.30 Uhr auf der Tagesordnung steht. Es gehe darum, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern, schreibt die Bundesregierung. Diese wird aus ihrer Sicht gefährdet, wenn in einem Unternehmen mehrere Gewerkschaften für eine Berufsgruppe Tarifabschlüsse durchsetzen wollen und es dabei zu „Kollisionen“ kommt, die der Aufgabe der Ordnung des Arbeitslebens nicht mehr gerecht werden können, begründet die Regierung ihren Vorstoß. Das Gesetz sieht nun vor, die Tarifeinheit in einem Betrieb im Falle von Konflikten nach dem Mehrheitsprinzip zu ordnen. Können sich Gewerkschaften mit sich überschneidenden Tarifverträgen nicht einigen, soll künftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat.«

Die Parlamentarier bekommen passend zur heutigen Behandlung des Gesetzentwurfs warme Worte des höchsten Arbeitgeberrepräsentanten des Landes mit auf den Weg: Arbeitgeberpräsident Kramer: Tarifeinheit sichert Tarifautonomie, so ist die Pressemitteilung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände überschrieben, der wir die folgende Botschaft entnehmen können:


»Ich appelliere an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, den Gesetzentwurf für die Tarifeinheit zu unterstützen und damit die Tarifautonomie in Deutschland zu stärken … Die Wiederherstellung der Tarifeinheit ist ein wichtiger Beitrag, um die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern … Tarifkollisionen führen zu widersprüchlichen Regelungen, die sich im Betrieb nicht umsetzen lassen. Vielmehr tragen sie Streit in die Belegschaften.«


Nun könnte der eine oder die andere schon an dieser Stelle auf die Idee kommen, dass das irgendwie eine sehr einseitige Wahrnehmung dessen ist, was in vielen Betrieben passiert. Denn sind es wirklich (nur) miteinander konkurrierende Gewerkschaften, die zu „Tarifkollisionen“ führen? Was ist mit den vielen Unternehmen, die seit Jahren Teile ihrer Belegschaften „abschichten“ durch Auslagerung in Tochtergesellschaften mit einem anderen, niedrigeren Tarifgefüge? Man schaue sich derzeit nur als ein Beispiel von vielen die Aktivitäten der Deutschen Post DHL an – oder die von Karstadt, bei der Commerzbank und viele andere mehr. Und was ist mit der teilweise hyperkomplexen Nutzung ganz unterschiedlicher Beschäftigungs- und damit auch Lohnarrangements durch Leiharbeit und Werkverträge neben den (noch) tariflich abgesicherten Stammbelegschaften? Da sind die Unternehmen offensichtlich sehr wohl in der Lage, komplexe, sich unterscheidende, nicht selten erheblich miteinander konfligierende Beschäftigungsbedingungen zu managen. Und wird dadurch kein Streit in die Belegschaften getragen?

Wie konnte es überhaupt dazu kommen, dass sich der Deutsche Bundestag heute mit einem Gesetzentwurf zur „Tarifeinheit“ befassen muss? Auf der Seite 50 des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Dezember 2013 findet sich der folgende Auftrag an die Große Koalition: »Um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken, wollen wir den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festschreiben. Durch flankierende Verfahrensregelungen wird verfassungsrechtlich gebotenen Belangen Rechnung getragen.« Diese Vereinbarung muss vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung gesehen werden, denn die Tarifeinheit („ein Betrieb, ein Tarifvertrag“) wurde 2010 vom Bundesarbeitsgericht gekippt. Damals wurde das in den Medien beispielsweise unter der bezeichnenden Überschrift Artenvielfalt im Unternehmen eingeordnet: »Eine Firma – zwei Tarifverträge? Bisher war das nicht möglich. Doch jetzt sagt das Bundesarbeitsgericht: Das geht sehr wohl. Arbeitgeber und die großen Gewerkschaften sind entsetzt, denn kleine Gewerkschaften bekommen mehr Macht.«

Der Hinweis auf das Entsetzen nicht nur auf der Arbeitgeberseite, sondern auch bei den Gewerkschaften ist deshalb von Bedeutung, weil beide Tarifparteien dafür gesorgt haben, dass der bereits zitierte Passus in den Koalitionsvertrag gekommen ist. Beide Seiten wollten vom Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit, um die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss des 10. Senats vom 23.6.2010 – 10 AS 3/10 sowie Beschluss des 10. Senats vom 23.6.2010 – 10 AS 2/10) wieder zu korrigieren. In einer Pressemitteilung zu den beiden damaligen Entscheidungen hatte das Bundesarbeitsgericht ausgeführt: »Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können.« Ganz offensichtlich soll es nun darum gehen, diesen übergeordneten Grundsatz zu schaffen, denn seit 2010 ist der Grundsatz dr Tarifeinheit gekippt und es gilt grundsätzlich die Tarifpluralität.

Allerdings hat die seit langem laufende Debatte über das Für und Wider einer gesetzlichen Regelung der „Tarifeinheit“ hinlänglich aufzeigen können, dass es eine Vielzahl an praktischen Problemen bei einer möglichen Umsetzung geben würde.

Aber die beiden eigentlich entscheidenden Punkte sind ganz andere, es geht hier um grundsätzliche Einwände gegen das geplante bzw. nunmehr als Entwurf vorliegende Gesetz, die bei einer entsprechenden Würdigung nur dazu führen können, dass man den ganzen Ansatz des Gesetzes als einen – möglicherweise historischen – Irrweg bezeichnen muss:

1. Die vielbeschworene Tarifeinheit mag historisch ihren Platz gehabt haben – und grundsätzlich spricht aus strategischen Gründen viel für ein einheitliches Vorgehen der Arbeitnehmerseite -, aber mit der betrieblichen Realität hat das immer weniger zu tun. Dieser Argumentationsstrang stellt nicht nur ab auf das beobachtbare professionelle Spiel vieler Unternehmen mit einer „multiplen (Nicht-)Tariflandschaft“, in der die Arbeitnehmer in ganz unterschiedliche Konfigurationen eingepasst werden. An dieser Stelle nur ein Hinweis auf die betriebliche Realität: Im vergangenen Jahr – und demnächst wieder? – stand ja vor allem der Konflikt bei der Bahn und die Konkurrenzbeziehung zwischen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und der zum DGB gehörenden Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit und der Konflikt wurde immer als Beispiel zitiert für die angebliche Notwendigkeit einer Neuregelung der Tarifeinheit. Eine Berufsgruppe, zwei Tarifverträge – na und?, so die nur scheinbar provozierende Frage von Sabine Hockling in ihrem Artikel aus dem November 2014. Sie verweist in einem ersten Schritt auf die Argumentation der Unternehmensseite: »Die Bahn lehnt es prinzipiell ab, mehrere Tarifverträge für dieselbe Berufsgruppe einzugehen. Denn das bedeutet für sie einen höheren organisatorischen Aufwand: Unterschiedliche Löhne und Zuschläge müssen verwaltet werden, verschiedene Regelungen zu Arbeits- und Ruhezeiten erschweren die Dienstplangestaltung. Auch drohen aus Sicht der Bahn Konflikte innerhalb der Belegschaft, wenn die Angestellten unter verschiedenen Bedingungen arbeiten.« Das scheint prima facie nachvollziehbar, aber:

»Private Verkehrsbetriebe haben – anders als die Bahn – bereits Erfahrung damit, wie es ist, wenn ihre Angestellten mit von unterschiedlichen Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträgen leben müssen. Bei privaten Wettbewerbern der Deutschen Bahn seien parallele Tarifverträge von EVG und GDL eher die Regel als die Ausnahme, sagt Engelbert Recker, Chef von Mofair, dem Verband privater Nahverkehrsunternehmen.

„Man kann alles regeln – wenn man kein Prinzip aus seiner Haltung macht.“ Schwierigkeiten, etwa durch abweichende Arbeitszeiten oder Pausenregelungen, gibt es laut Recker in der Praxis nicht. „Das ist nur eine Frage der betrieblichen Organisation.“«

Es geht aber nicht nur um die Unternehmensseite, sondern auch um inner- bzw. zwischengewerkschaftliche Konflikte, die ein etwas anderes Licht werfen auf die nach außen so beschworene Tarifeinheit.

Beispielhaft hierfür ist der Konflikt zwischen den beiden DGB-Gewerkschaften IG Metall und ver.di. In dem Artikel Wetzels Brandbrief wird das beschrieben am Beispiel des Logistikdienstleisters Stute Logistics. Dort wurde von Gewerkschaftern versucht, mit Unterstützung der IG Metall eine Betriebsratswahl zu organisieren. Gleichzeitig hat ver.di versucht, bei Stute-Standorten Betriebsratswahlen einzuleiten, denn für die Logistik ist formal ver.di zuständig und nicht die IG Metall. Man muss wissen, dass der Hamburger Stute-Standort einst von Airbus ausgegliedert wurde und darauf bezieht sich nun die Argumentation, dass deshalb auch die IG Metall zuständig sei, weil es sich gleichsam um eine Art „verlängerte Werkbank“ handelt. Diese Perspektive ist aus Metallsicht durchaus schlüssig, denn wenn immer mehr Tätigkeiten, die in der Vergangenheit von der Stammbelegschaft ausgeübt wurden, auf Dritte unter Nutzung von Werk- und Dienstverträgen verlagert werden, dann kann man schon nachvollziehen, dass die IG Metall sich nicht beschränken will auf die kleiner werdenden Stammbelegschaften, sondern möglichst die gesamte Wertschöpfungskette, zumindest aber die unmittelbar vor- oder nachgelagerten Bereiche tarifvertraglich einzufangen, was aber kollidiert mit der Zuordnung der Logistikunternehmen, um die es hier vor allem geht, unter das Dach der Gewerkschaft ver.di.

Zurück zum Fallbeispiel Stute Logistics. Der ver.di-Sprecher Christoph Schmitz wird in dem Artikel so zitiert:

»Die IG Metall ist bei Stute wie eine Spartengewerkschaft aufgetreten«, kritisierte Schmitz. »14 Jahre lang hat sie dort keine Tarifforderungen gestellt. Erst nach dem ver.di-Abschluss hat sie an ausgewählten Standorten eine Auseinandersetzung für einen Haustarifvertrag begonnen.« Und das mit Macht. Die Metallergewerkschaft – die über weitaus größere Ressourcen verfügt als ver.di – warb an den Stute-Standorten Bremen, Hamburg-Finkenwerder, Hamburg-Hausbruch und Stade etliche Mitglieder, organisierte fünf Warnstreiks und erreichte daraufhin einen Haustarifvertrag, der den Beschäftigten monatlich 150 Euro mehr und bis Ende 2015 befristete Einmalzahlungen von weiteren 100 Euro monatlich bescherte. Ver.di zog nach und unterschrieb eine gleichlautende Vereinbarung, bei der die Einmalzahlungen allerdings auf einen Schlag überwiesen werden können.«

Unabhängig von der Bewertung des konkreten Sachverhalts – er steht stellvertretend für das Problem, dass es auch innerhalb der etablierten Gewerkschaften grundsätzlich – und so könnte eine These lauten: zunehmend – keine klaren und eindeutigen Zuordnungen zu einer „zuständigen“ Gewerkschaft gibt bzw. geben kann. Hinzu kommt mit einer gewissen Ironie: Die Devise „ein Betrieb, eine Gewerkschaft“ ist aus Sicht der IG Metall genau die Zieldimension, die hier anvisiert wird, denn der vorgelagerte Kontraktlogistiker wird durch die werkvertragliche Einbettung in den Gesamtzusammenhang zu einem „Quasi-Teil“ des Betriebs, den man nun nach seiner Auslagerung wieder unter die industriegewerkschaftlichen Fittiche zu nehmen versucht, was aber wie gesehen zu Konflikten mit anderen Gewerkschaften führt bzw. führen kann. Die Welt ist komplexer als die Theorie.

2. Aber der zentrale Haupteinwand gegen das Gesetz zur Tarifeinheit ist von fundamentaler Bedeutung für die Arbeitsbeziehungen und für das höchst komplexe Gebilde des letztendlich verfassungsrechtlich nur sehr allgemein und konkreter dann durch „Richterrecht“ strukturierten Streikrechts. Der Arbeitskampf bzw. das damit verbundene Drohpotenzial ist von zentraler Bedeutung innerhalb der ansonsten sicher nicht zugunsten der Arbeitnehmer überaus asymmetrisch ausgestalteten Arbeitsbeziehungen. Und an dieser Stelle kann man nur noch einmal darauf hinweisen, dass in den zurückliegenden Monaten zahlreiche Stellungnahmen aus ganz unterschiedlichen Lagern die Verfassungswidrigkeit des geplanten Gesetzes herausgestellt haben. Nach dieser Auffassung wird zu stark in ein Grundrecht eingegriffen. Aus der Flut an Veröffentlichungen zu dieser These vgl. nur den bereits Anfang 2014 publizierten Beitrag Schwarz-rotes Streikverbot von Detlef Hensche oder „Öffentlichkeit wird getäuscht“, ein Interview mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Dieterich: »Es sei eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit, wenn die Bundesregierung behaupte, das Streikrecht werde nicht angetastet.«

In diesem Kontext auch sehr interessant ein Interview mit der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts  Ingrid Schmidt, die vor Einschränkungen des Streikrechts und der Koalitionsfreiheit per Gesetz warnt: Gewerkschaftsfreiheit in Gefahr. »Sie warnt davor, den Grundsatz der Tarifeinheit – „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ – per Gesetz festzuschreiben. Denn dadurch werde der Wettbewerb der Gewerkschaften um den besten Tarif in jedem Unternehmen verhindert.« Es geht deshalb um einen schwerwiegenden Eingriff in die gewerkschaftliche Betätigungsfreiheit. Auch mehrere Gutachten liegen mittlerweile vor, viele bestätigen die These von der behaupteten Verfassungswidrigkeit des Unterfangens.

Selbst der mehr als seriösen Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages hat sich mit der Materie befasst. Darüber berichtet die grüne Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmecke in einem Beitrag auf ihrer Webseite, denn sie hat dem Dienst die Frage einer verfassungsrechtlichen Bewertung des Gesetzentwurfs gestellt: Tarifeinheit – Ministerin sollte Gesetzentwurf zurückziehen.

»Laut dem Gutachten ist davon auszugehen, dass die gesetzliche Tarifeinheit die Koalitionsfreiheit nicht ausgestaltet, sondern dass es sich dabei um ein Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG handelt. Es ist ein Eingriff, weil die Koalitionsfreiheit als Freiheitsrecht das Abschließen von Tarifverträgen und Arbeitskämpfe schützt. Eingriffe in Grundrechte können zwar möglich sein, aber nur wenn sie gerechtfertigt sind. Das Ziel des Gesetzes – also die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern – reicht dafür aber nicht aus. Auch andere Begründungen für das Gesetz – also Zunahme von Arbeitskämpfen, Ordnungsfunktion der Tarifeinheit oder Betriebsfrieden – sind keine Gründe für ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit.

Auch die Betroffenheit Dritter bei Streiks im Bereich der Daseinsvorsorge (z.B. Verkehr) kann nicht als Rechtfertigungsgrund für die gesetzliche Tarifeinheit dienen, denn die Bundesregierung lehnt in der Begründung des Gesetzes genau dies – also eine Regelung ausschließlich im Bereich Daseinsvorsorge – ab. Alles in allem besteht also Zweifel, dass das Gesetz verfassungskonform ist.«

Die vielen unterschiedlichen Einwände haben den Gang der Dinge bislang nicht aufhalten können – und die federführende Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) läuft sehenden Auges in das offene Messer. Ein äußerst unangenehmes offenes Messer, denn zum einen gibt es durchaus sehr plausible Annahmen, dass das Gesetz, sollte es denn endgültig verabschiedet werden, vor dem Bundesverfassungsgericht gestoppt wird, zum anderen aber wird sich möglicherweise eine Sozialdemokratin als diejenige herausstellen, die das Streikrecht von Gewerkschaften im Kern beschnitten hat. Das wird der SPD – man denke an die Erfahrungen mit Hartz IV – sicher nicht gut tun.

Dietrich Creutzburg hat das Grundproblem thematisiert in seinem Artikel Nie wieder Lokführer-Streiks?

»Das Tarifeinheitsgesetz … stellt … allerdings nur neue Regeln für den Fall einer sogenannten Tarifkollision auf – während es das eigentliche Streikrecht jedenfalls nicht ausdrücklich begrenzt. Von einer Tarifkollision ist die Rede, wenn zwei konkurrierende Gewerkschaften jeweils unterschiedliche Tarifverträge für ein und dieselbe Berufsgruppe in einem Betrieb durchgesetzt haben oder durchsetzen wollen. Dann soll, so die Stoßrichtung des Gesetzes, dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden, das er am Ende tatsächlich unterschiedliche Tarifverträge innerhalb einer Berufsgruppe anwenden muss.

Falls sich die Gewerkschaften nicht untereinander auf ein abgestimmtes Vorgehen einigen können, soll daher notfalls – auf Antrag betroffener Tarifparteien – die Mehrheitsregel entscheiden: Diejenige Gewerkschaft, die im betroffenen Betrieb die meisten Mitglieder hat, soll mit ihrem Tarifvertrag den Vorrang erhalten. Die Minderheitsgewerkschaft, die in vielen Fällen die Berufsgewerkschaft sein wird, muss dann zurückstecken und erhält nur das Recht, den Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft „nachzuzeichnen“, damit zumindest dieser auch für ihre Mitglieder gilt.«
Mit diesem Mechanismus behauptet die Bundesregierung einen Weg gefunden zu haben, den Vorwurf eines direkten Eingriffs in das Streikrecht entkräften zu können und damit natürlich auch der Angreifbarkeit des Gesetzes von dieser Seite aus. Aber dem ist nicht so:
»Mittelbar hat diese Regel allerdings auch Auswirkungen auf Streiks. Denn nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (gesetzliche Regeln zu Arbeitskämpfen gibt es in Deutschland nicht) sind Streiks üblicherweise als unverhältnismäßig anzusehen, wenn damit etwas durchgesetzt werden soll, das gar nicht zulässig ist oder nicht angewendet werden kann. Das wäre für Tarifverträge einer Minderheitsgewerkschaft mit einiger Wahrscheinlichkeit der Fall. Die große Koalition setzt darauf, dass die Rechtsprechung im Ergebnis die Berufsgewerkschaften diszipliniert. Mehr noch: Sie hofft, dass alle Beteiligten gerichtliche Konflikte scheuen werden – und die konkurrierenden Gewerkschaften sich deswegen künftig lieber gleich im Voraus auf gemeinsame Tarifforderungen verständigen, um solche Tarifkollisionen zu vermeiden … Die größte Wirkung des Gesetzes wird voraussichtlich eine Unsichtbare sein: In Unternehmen und Branchen, in denen es bisher noch keine Berufsgewerkschaften gibt, werden potenzielle Gründer neuer Berufsgewerkschaften entmutigt – schließlich müssten sie gewissermaßen aus dem Nichts eine Mehrheit aus dem Boden stapfen, um nicht von der Kollisionsregel gebremst zu werden.«

Wie dem auch sei – sollte das Gesetz die parlamentarischen Hürden nehmen, dann wird es mit Sicherheit in Karlsruhe landen, vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Ausgang dieses Verfahrens – bekanntlich ist es schon bei einem „normalen“ Gericht wie auf hoher See, wo man letztendlich in Gottes Hand ist – mag offen sein, wenn auch mit einem höheren Erwartungswert für ein Scheitern. Creutzburg versucht eine noch gleichgewichtige Prognose: »Zwei Gutachten zum Tarifeinheitsgesetz, die im Vorfeld geschrieben wurden, sind besonders prominent. Eines stammt aus der Feder des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio und wertet das Gesetz als unzulässig. Das andere stammt aus der Feder des ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier und gelangt zum gegenteiligen Ergebnis.«

Unabhängig davon hat man den Eindruck, dass hier, ob bewusst oder eher unbewusst, hinsichtlich des Streikrechts die Büchse der Pandora geöffnet werden soll. Während sich die Kanzlerin und die Union zurückhalten und mit dem Thema nicht infiziert werden, muss die Bundesstreikministerin Nahles die ganze Paketlast tragen und folgerichtig wird sich auch die Kritik auf sie und die SPD fokussiert. Und die Gewerkschaften, die anfangs in einem Bündnis mit den Arbeitgebern die neue große Koalition in die Richtung getrieben haben, die nun mit der 1. Lesung des Gesetzes im Bundestag weiter beschritten wird, sehen sich mittlerweile einer belastenden Polarisierung in Befürworter und Gegner ausgesetzt, ein veritabler Spaltpilz in der Gewerkschaftsbewegung. Ob sich das dafür wirklich lohnt? Wohl kaum.

Erzieher/innen verdienen mehr. Tarifpolitik für und mit den Kita-Beschäftigten: Gut gemeint, aber mit welchem Risiko?

In diesem Jahr wird es bei den Erzieher/innen und den Sozialarbeitern eine – wahrscheinlich – heftige Tarifrunde geben. Die Gewerkschaft ver.di will – gemeinsam mit der GEW, bei der auch viele Beschäftigte aus den Kindertageseinrichtungen organisiert sind – die Berufe deutlich aufwerten, indem sie tariflich höher eingestuft und deutlich besser bezahlt werden. Es geht da nicht um eine prozentuale Erhöhung der gegebenen Tarife wie bei einer allgemeinen Lohnrunde, sondern um eine weitaus härtere Nuss, die geknackt werden soll: Zum Jahresende 2014 hat ver.di gegenüber den kommunalen Arbeitgebern die Tarifvorschriften über die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gekündigt.

Es geht um eine „Neuregelung der Eingruppierungsvorschriften und der Tätigkeitsmerkmale im Umfang von durchschnittlich zehn Prozent“ in der entsprechenden Gehaltstabelle, der S-Tabelle, so die Gewerkschaft in einer Pressemitteilung vom Ende November 2014 mit der Überschrift Mehr Wertschätzung für die Beschäftigten. Vor allem mit Blick auf die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen geht es um eine Berufsgruppe, die in den vergangenen Jahren im Mittelpunkt einer  gesellschaftspolitischen Diskussion gestanden haben, die mit dem Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren einhergegangen ist. Durch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen solchen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zum 1. August 2014 und die damit verbundenen quantitativen Ausbauentwicklungen gab es auch in einer breiten Öffentlichkeit eine Sensibilisierung für die Arbeitsbedingungen des Personals in den Kindertageseinrichtungen, angereichert um die Wahrnehmung eines zunehmenden Fachkräftemangels. Auf der anderen Seite muss man zur Kenntnis nehmen, dass sich die Forderungen der Gewerkschaften an die Kommunen richten, die ebenfalls in der öffentlichen Wahrnehmung stehen, allerdings oftmals vor dem Hintergrund, dass ihn vorne und hinten die Finanzmittel fehlen. Insofern stellt sich die berechtigte und zentrale Frage, wie die nunmehr vorliegenden Forderungen zu beurteilen sind, aber auch, was das im Kontext der kommunalen Finanzsituation im Ergebnis bedeuten könnte.

In der Berichterstattung über die gewerkschaftlichen Tarifstrukturveränderungsforderungen hat Yasmin El-Sharif ihren Artikel überschrieben mit einem kompakten Schlecht bezahlt, gut gefordert. Sie versucht sich abzuarbeiten an der Frage, was sollten die Fachkräfte verdienen? Und was ist uns die Betreuung unserer Kinder wert? Das sind nicht nur objektiv beantwortbare, zumindest vergleichend analysierbare Fragestellungen, sondern eben auch höchst normative.

Und darüber hinaus: Auch wenn man zu dem nachvollziehbaren Ergebnis kommen würde, dass die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen (und auch in der Kindertagespflege, was aber aufgrund der besonderen Verhältnisse in diesem Bereich nicht Gegenstand der gewerkschaftlichen Forderungen ist) eine deutliche monetäre Aufwertung bekommen sollten, bleibt die eben nicht triviale Anschlussfrage, wer das denn bezahlen soll. Wir haben es also grob gesprochen mit zwei in sich bereits überaus komplexen Problemstellungen zu tun, die dann auch noch miteinander verbunden sind:

Zum einen die Frage, in welcher Höhe eine „richtige“ Vergütung für die pädagogischen Fachkräfte liegen sollte, zum anderen aber auch der Blick auf die Kostenträgerschaft bzw. der konkreten Verteilung der durch eine solche Veränderung anfallenden erheblichen Mehrkosten auf die unterschiedlichen Ebenen unseres föderalen Systems, also Kommunen, Bundesländer und Bund, hinzu kommen noch die Eltern (jedenfalls in den meisten Bundesländern) über die von ihnen aufzubringenden Elternbeiträge sowie die Träger der Einrichtungen mit ihren Eigenanteilen –  man sieht bereits an dieser überaus gerafften Skizze, dass wir es mit einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure im bestehenden System der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen zu tun haben, wobei generell hier schon die Anmerkung gemacht werden muss, dass es in Deutschland gerade kein „System“ gibt, sondern 16 unterschiedliche, teilweise erheblich voneinander abweichende „Kita-Systeme“, mit einem weiteren Akteur, dem Bund, der auch seine Finger im Spiel hat, sowohl hinsichtlich der Gesetzgebung (SGB VIII wie auch mit Blick auf seine Finanzierungsbeteiligung).

Dabei zeigt bereits ein grober Blick auf die Entwicklung der Kita-Landschaft in den vergangenen Jahren, dass es gute Gründe gibt für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, wobei darunter auch die Vergütung – aber eben nicht nur – fällt. Seit 2006 zeigt sich ein gewaltiger quantitativer Ausbau – sowohl hinsichtlich der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wie auch mit Blick auf die in der Kindertagesbetreuung beschäftigten Menschen. In den letzten acht Jahren stieg die Zahl der in Kitas und der Tagespflege betreuten Kleinkinder um 131%, die Zahl der hier tätigen Personen um 184.000 (+48%) auf über 567.000 im nunmehr vergangenen Jahr (zu den Zahlen und der Abbildung vgl. den Beitrag von Rauschenbach, T.: „Kita 2020“ – eine empirische Zwischenbilanz. Erfolge und Herausforderungen des U3-Ausbaus, in: Kommentierte Daten der Kinder- & Jugendhilfe, Heft 3/2014, S. 4ff.). Das war (und ist, denn der Ausbauprozess ist ja nicht abgeschlossen) ein erheblicher Kraftakt, natürlich vor allem getrieben durch den individuellen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, der am 1. August 2014 scharf gestellt worden ist.

Aber damit bei weitem nicht genug, denn die Anforderungen und die Rahmenbedingungen für die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas haben sich in den vergangenen Jahren massiv verändert. Hierzu an dieser Stelle nur einige wenige Stichworte, die andeuten sollen, was damit gemeint ist: Hinsichtlich der Arbeit lassen sich mehrfach steigende Anforderungen an die Fachkräfte beobachten: durch die bildungs-, familien- und sozialpolitische Aufladung der Einrichtungen (mit der Folge eines steigenden Erwartungsdrucks, sowohl seitens der Politik und Wirtschaft, aber auch eines nicht kleinen Teils der Eltern, was die Inhalte und Angebote angeht), die Öffnung der Kitas „nach unten“ (also immer jüngere Kinder, die aufgenommen werden) und zugleich „nach außen“ (im Sinne einer Familien- und Sozialraumorientierung) sowie „nach oben“ (hier ist der Übergang in das Schulsystem gemeint), eine Verlängerung der Öffnungszeiten (die sich zunehmend von den Betreuungszeiten der Kinder entkoppeln mit allen daraus resultierenden Anforderungen an die Personalpolitik in den Einrichtungen) in Verbindung mit einer Verlängerung der von den einzelnen Kindern in Anspruch genommenen Zeiten (Trend in Richtung mehr Stunden pro Kind, also hin zum Ganztag). Man darf und muss darauf hinweisen, dass in vielen Einrichtungen auch der „pädagogische Schweregrad“ der Kinder gestiegen ist analog zu den Verwerfungen, die man in nicht wenigen Familien beobachten muss.

Mit Blick auf die Beschäftigten sind mehrere Besonderheiten herauszustellen, die oftmals in der Diskussion über „die“ Erzieher/innen vergessen werden: In der „durchschnittliche“ Normal-Kita arbeiten weniger als 10 Beschäftigte, es handelt sich also um eine kleinbetriebliche Struktur (mit allen Vorteilen, aber eben auch Nachteilen). Die möglichen Nachteile machen sich beispielsweise dann bemerkbar, wenn eine oder mehr aus dem Team krankheitsbedingt und das dann auch noch für längere Zeit ausfallen und man nicht eingebunden ist in einer größere und professionelle Trägerstruktur. Da gibt es dann oftmals keine Reserven und trotzdem wird der Betrieb am Laufen gehalten, auch wenn das bis in den Bereich der rechtlich eigentlich nicht zulässigen Einzelbesetzungen in Gruppen reicht. Hinzu kommt eine stetige Alterung der Belegschaften in den Kitas und eine sukzessive Zunahme des Anteils der Teilzeitbeschäftigten.


Vor diesem Hintergrund ist es mehr als nachvollziehbar, dass die betroffenen Fachkräfte endlich eine spürbare Verbesserung der Rahmenbedingungen ihrer Arbeit erwarten. Dazu gehört neben der Vergütungsfrage sicher mindestens genau so wichtig eine Verbesserung des Personalschlüssels.
Insofern werden die Forderungen von ver.di bei vielen Erzieher/innen auf mehr als fruchtbaren Boden fallen. Was die bereits erwähnten Tarifstrukturverbesserungen bedeuten würden, veranschaulicht und konkretisiert die Abbildung zu den Gehaltsstufen der Erzieher/innen nach der aktuellen Eingruppierung und bei einer Umsetzung der Gewerkschaftsforderungen. Für die Arbeitgeber würde das natürlich eine erhebliche Kostensteigerung bedeuten. Und von außen betrachtet sind die Zeiten sehr gut, um solche weitreichenden Forderungen nicht nur zu stellen, sondern nach einer entsprechend harten Tarifrunde auch in die Nähe einer Realisierung zu kommen.

Denn die Beobachtung eines zunehmenden Fachkräftemangels in immer mehr Regionen kann nicht nur als anekdotische Evidenz ins Felde geführt werden. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die in den letzten Jahren zählbare Ausweitung der Beschäftigung in der Kindertagesbetreuung vor allem dadurch ermöglicht wurde, dass es offensichtlich gelungen ist, neben einer verstärkten Ausbildung  auch durch eine Reaktivierung von Fachkräften den steigenden Personalbedarf gleichsam aus dem „früheren“ Bestand zu decken. Die Befürchtung, es würde auch nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt, hat sich bisher nicht bestätigt, neben den Zugängen aus der Ausbildung vor allen bedingt durch die Rückkehr von Fachkräften, die zwischenzeitlich in anderen Tätigkeitsfeldern beschäftigt waren, worauf Mariana Grgic, Britta Matthes und Heiko Stüber in ihrer aktuellen. vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Studie Kindertagesbetreuung in Deutschland: Die Fachkräftereserve ist nahezu ausgeschöpft hinweisen. Aber: »Gleichzeitig wurde die Fachkräftereserve abgebaut, sodass sie nahezu ausgeschöpft ist. Wenn es weiter eine starke Nachfrage geben sollte (z. B. aufgrund von Ersatz- oder Zusatzbedarf), muss deshalb über zusätzliche Strategien zur Gewinnung von Fachkräften nachgedacht werden« (Grgic et al. 2014: 7; ein ausführlicher Forschungsbericht dazu wurde zeitgleich veröffentlicht: Die Fachkräftereserve in der Kinderbetreuung und -erziehung: Ergebnisse für Deutschland und die Bundesländer). Mit Blick auf die Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen ist das eigentlich eine sehr gute Nebenbedingung, neigen sich doch die Knappheitsverhältnisse auf diesem Teilarbeitsmarkt zugunsten der Beschäftigten, was ihre Verhandlungsposition stärken sollte. Also grundsätzlich. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass wir es mit einem besonderen „Markt“ zu tun haben und diese Besonderheiten werden es erschweren, die Forderungen auch umsetzen zu können – bzw. wenn, dann mit möglicherweise problematischen Nebenfolgen.
Auf diese richten Ulrike Plewnia und Herbert Weber in ihrem Artikel „Perverse Nebeneffekte“ in der Print-Ausgabe des Nachrichtenmagazins „Focus“ (Heft 4/2015) ihr Augenmerk, wenn auch mit einem noch zu diskutierenden problematischen Subtext versehen. »Die bislang verbissenste Tarifrunde für die Kinderbetreuung mit wochenlangen Streiks droht.  Eltern von Babys, Klein- und Schulkindern wären davon betroffen. Am Ende stehen, das ist schon sicher, höhere Gebühren und eventuell sogar eine schlechtere Kinderbetreuung.« Wie kommen die beiden Autoren zu dieser Schlussfolgerung?  Sie gehen aus von dem bestehenden System, das bereits heute durch eine markante Unterfinanzierung gekennzeichnet ist (vgl. hierzu und darüber hinaus zu einem möglichen Lösungsansatz ausführlicher Sell, S.: Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung vom Kopf auf die Füße stellen. Das Modell eines „KiTa-Fonds“ zur Verringerung der erheblichen Unter- und Fehlfinanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Remagener Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe 07-2014. Remagen, 2014).

Gleichsam als Kronzeugen berufen sie sich auf Thomas Höhle von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und Personaldezernent der Stadt München.  Er wird in dem Artikel mit der Aussage zitiert, dass die meisten Kommunen angesichts ihrer Haushaltslage gar nicht anders könnten, als die Qualität der Betreuung einzuschränken. Unabhängig von der Frage, ob es sich hierbei nur um eine angesichts der bevorstehenden Tarifauseinandersetzung verständliche Drohung der Arbeitgeberseite handelt, gibt es durchaus Faktoren, die dafür sprechen, dass man dieses Szenario nicht von vornherein verwerfen kann.  Ungeachtet der enormen Heterogenität der kommunalen Finanzlandschaft  ist es unbestreitbar so, dass tatsächlich viele Kommunen mit einer desaströsen Haushaltslage zu kämpfen haben und zugleich, wie bereits erwähnt, die Hauptkostenträger vor allem hinsichtlich der Betriebskosten, die zu weit über 80 % aus Personalkosten bestehen, sind. Und viele Kommunen haben in den vergangenen Jahren enorme Mittel in den Bereich der Kindertagesbetreuung investiert bzw. investieren müssen vor dem Hintergrund der Umsetzung des vom Bundesgesetzgeber implementierten Rechtsanspruchs.

Um die ganze Sache noch etwas komplizierter zu machen, muss man darauf hinweisen, dass von den 557.000 Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen 178.000 bei den Kommunen beschäftigt sind, während die große Zahl von 349.000 bei freien und (wenigen) privaten Kita-Trägern angestellt sind. Die Gewerkschaften führen die Tarifauseinandersetzung, die nun ansteht, aber erst einmal „nur“ mit den Kommunen. In einer zweiten Runde müssten dann die freien Träger möglicherweise vereinbarte Tariferhöhungen in ihre Regelwerke übernehmen bzw. diese entsprechend anpassen. Dieser Hinweis ist auch deswegen von Bedeutung, weil ein möglicher Streik als Druckmittel in den Tarifverhandlungen bei einem Großteil der freien Träger und damit seitens der dort beschäftigten pädagogischen Fachkräfte gar nicht möglich wäre, denn in den Einrichtungen, die konfessionell gebunden sind, gilt der „dritte Weg“ und damit ein faktisches Streikverbot. Wenn also die Erzieherinnen beispielsweise zu Arbeitskampfmaßnahmen aufgerufen werden, dann muss man beachten, dass faktisch ausschließlich die kommunal Beschäftigten diese auch umsetzen können bzw. dürfen.

Auch ein Repräsentant der freien Träger kommt in dem Artikel zu Wort: Wolfgang Stadler, der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, die bundesweit 2.300 Kitas betreibt, erwartet, dass Personal abgebaut wird: „Künftig wird noch schärfer gerechnet, jegliche Puffer und Extrastellen fallen dann weg“, so wird er in dem Artikel zitiert. Das ist besonders problematisch vor dem Hintergrund, dass die Ausstattung mit Personal vielerorts schon jetzt schlichtweg skelettös ist. Aber ob es einem gefällt oder nicht, man muss tatsächlich die Möglichkeit im Auge behalten, dass ein Erfolg der Gewerkschaften hinsichtlich der Tarifstruktur mit den daraus resultierenden Kostensteigerungen vor allem für die Kommunen dazu führen könnte, dass in dem bestehenden – leider völlig unter- und vor allem fehlfinanzierten – System der Rationalisierungsdruck für die Kitas steigt, wenn die kommunalen Haushälter versuchen sollten, das Gehaltsplus an anderer Stelle wieder auszugleichen. Dass sie das durchaus – trotz der bereits erwähnten gegebenen Unterausstattung mit Personal – machen könnten, verweist auf ein weiteres strukturelles Problem in der Kindertagesbetreuung: Es ist bislang nicht gelungen, fachwissenschaftlich fundierte Personalstandards vorzugeben, in vielen Fällen werden noch nicht einmal betriebswirtschaftlich elementare Faktoren einer richtigen Personalkalkulation berücksichtigt, wie beispielsweise die Ausfallzeiten, geschweige denn Vor- und Nachbereitungszeiten.

An dieser Stelle, man muss es in aller Deutlichkeit sagen, rächt sich das strategische „Versagen“ der großen Träger bzw. ihrer Verbände vor der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz, denn damals war die Politik dermaßen verunsichert über ein mögliches Scheitern des notwendigen Ausbaus der Kindertagesbetreuungsangebote, dass man sicherlich – wenn man einen entsprechenden Druck aufgebaut hätte – weiter reichende Zugeständnisse der Politik beispielsweise hinsichtlich der Personalschlüssel, die erforderlich sind, um Kinder unter drei Jahren richtig zu betreuen, hätte herausschlagen können. Die großen freien Träger, die die Mehrzahl der Kitas in Deutschland betreiben, hätten eine Art „Kartell“ auf der Anbieterseite bilden müssen, dessen einziger Forderung darin bestanden hätte, eine Beteiligung an dem Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder unter den Vorbehalt einer entsprechenden fachlich vertretbaren Regelung der Personalschlüssel auch auf der gesetzlichen Grundlage zu stellen. Aus ganz unterschiedlichen, hier nicht zu diskutierenden Gründen ist es nicht gelungen, diesen so wichtigen Weg einzuschlagen. Nun steht man allerdings vor der Situation, dass nicht nur die gegebene Personalausstattung mehr als fragwürdig, mit Blick auf die besonders Kleinkinder teilweise in den Bereich der Kindeswohlgefährdung hineinreichend, ist, sondern ein Erfolg der Gewerkschaften bei den anstehenden Tarifverhandlungen könnte tatsächlich dazu führen, dass die Kommunen den Druck auf die gegebenen Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen erhöhen (müssen).

Das alles bedeutet allerdings nicht, dass man deswegen jegliche Bemühungen und letztendlich am Ende eines möglicherweise erfolglosen Verhandlungsprozesses auch umfangreiche Streikmaßnahmen unterlassen sollte. Aber genau diese Botschaft wird ein Stück weit in dem erwähnten Artikel im „Focus“ transportiert. Dem sollte und dem darf nicht so sein. Es gibt gute Argumente dafür, den Druck im Kessel zu erhöhen, das ist letztendlich die einzige Sprache, die in solchen Auseinandersetzungen vor allem von der Politik gehört und verstanden wird. Aber zur Wahrheit gehört auch der Hinweis,  dass es eben nicht einfach ist, „die“ Erzieherinnen für Arbeitskampfmaßnahmen zu gewinnen, nicht nur aufgrund der Tatsache, dass lediglich die kommunal Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen an die Streikfront geführt werden können, sondern auch vor dem Hintergrund, dass die Erfahrungen beim letzten großen Arbeitskampf in diesem Bereich, der im Jahr 2009 stattgefunden hat, gezeigt haben, dass sehr viele Erzieherinnen sich schwertun mit Streikaktionen, die beispielsweise in anderen Bereichen unserer Wirtschaft, man denke hier an den Metallbereich, aber auch an die Bahn oder andere Beispiele, ohne Bedenken durchgeführt werden. Das hat etwas mit der inneren Verfasstheit der in dem Bereich der Kindertageseinrichtung arbeitenden Frauen zu tun. Insofern muss eine Gewerkschaft, wenn sie denn verantwortungsvoll handelt, diese Restriktionen beachten. Man kann und darf die Erzieherinnen schlichtweg nicht überfordern, es handelt sich hierbei nicht um Arbeitnehmer, die seit Jahren beispielsweise in der IG Metall organisiert sind und entsprechende Erfahrungen gesammelt haben. Das wissen natürlich auch die Arbeitgeber, was das Geschäft nicht einfacher macht.

Daraus nun abzuleiten, dass man von vornherein die Segel streichen sollte, wäre aber eine unzulässige und dem berechtigten Anliegen der pädagogischen Fachkräfte letztendlich auch schadende Schlussfolgerung.

Man kann es drehen und wenden wie man will, wir sind mit einem echten Dilemma konfrontiert. So sehr man den betroffenen Arbeitnehmerinnen und wenigen Arbeitnehmern in diesem Bereich erfolgreiche Tarifverhandlungen wünscht, man muss eben auch die Risiken diskutieren, die derzeit erkennbar sind. Hinzu kommt: Es geht eben nicht um Schrauben oder Autos oder einen Supermarkt, sondern im Mittelpunkt der Arbeit stehen kleine Kinder (und ihre Eltern), was natürlich bedeutet, dass man in jeglicher Hinsicht sensibel vorgehen muss. Einen möglichen Gedanken sollten allerdings strategisch veranlagte Gewerkschaftsfunktionäre lieber nicht weiter verfolgen: Die Erzieherinnen werden keinen „Ersatz“ bieten für die früheren Müllwerker, die für die ÖTV an der Speerspitze von Arbeitskämpfen gestanden haben. Die sind mittlerweile überwiegend privatisiert und teilweise marginalisiert. So hört man immer wieder von Überlegungen aus dem Gewerkschaftslager, dass die Beschäftigten in den Kitas diese Rolle übernehmen (sollen), denn von Streikaktionen in diesem Bereich sind natürlich neben den Kindern, die einen zeitweiligen Nicht-Besuch vielleicht sogar ganz gut wegstecken würden, sehr viele berufstätige Eltern betroffen, die nach einer anfänglichen Sympathiewelle über kurz oder lang auch sehr starken Druck ausüben werden auf die betroffenen Erzieherinnen vor Ort.

 Zugleich – und damit abschließend – verdeutlicht der Hinweis auf die vielen Eltern, deren Erwerbstätigkeit von einer funktionierenden Kinderbetreuung abhängt, andererseits eben auch das gewaltige Druckpotenzial, über das die Branche verfügt. Man stelle sich einfach mal hypothetisch einen großen und längere Zeit dauernden Kita-Streik vor. Sollte es dazu kommen und die betroffenen Eltern, also im Regelfall immer noch die Mütter, müssten schlichtweg zu Hause bleiben, dann würde erkennbar, welche zentrale Bedeutung diese Einrichtungen für die gesamte Wirtschaft in unserem Land haben. Durch einen längeren Ausfall könnte man ganze Branchen empfindlich treffen. Wie gesagt, nur zum Nachdenken und immer vor dem Hinweis, dass so etwas eine lange und intensive Vorbereitung notwendig machen würde, damit man dem gewaltigen Druck gewachsen wäre, der dann entsteht.

Ein Sub-Mindestlohn für Zeitungszusteller reicht einigen offensichtlich nicht. „Kreative“ Umgehungsversuche auf der Unternehmensseite

Bereits im Juli 2014 wurde auf dieser Seite in einem Beitrag über den „verdünnten Mindestlohn“ für die Zeitungszusteller berichtet. Die Verleger hatten eine Sonderregelung angesichts des damals „drohenden“, mittlerweile Realität gewordenen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro pro Stunde durchsetzen können. 2015 gilt für die Zeitungszusteller ein abgesenkter Mindestlohn von 6,38 Euro (also 75% des „eigentlichen“ Mindestlohns) und 2016 sollen es dann 7,22 Euro (85%) werden. Erst ab 2017 muss dann auch für die Zeitungszusteller der heutige Mindestlohn von 8,50 Euro gezahlt werden. Das Politikmagazin „Report Mainz“ hatte die Tatsache, dass es den Verlegern gelungen ist, bei der Politik – teilweise mit subkutanen bis offenen Drohungen garniert – eine Sonderregelung durchzusetzen, in dem Beitrag Ausnahmen beim Mindestlohn: Der Sieg der Lobby völlig zu Recht kritisch aufgegriffen. Aber die Übergangsregelung mit dem abgesenkten Mindestlohn hat das Gesetzgebungsverfahren passiert und ist nun in der Welt. Wer aber aber auf den Gedanke kommen sollte, dass die begünstigten Zeitungsunternehmen nunmehr mal Ruhe geben, der muss jetzt zur Kenntnis nehmen, welche „phantasievollen Tricks“ hinsichtlich des Unterlaufens des Sub-Mindestlohns bei manchen Unternehmen freigesetzt werden.

Von einigen dieser Umgehungsversuche berichtet Jörg Reichel, Gewerkschaftssekretär des ver.di-Fachbereichs Medien, Druck und Papier in Berlin-Brandenburg in dem Interview »Es gibt überhaupt keinen Anlass, neue Arbeitsverträge auszugeben«:

Um den Lohn zu drücken, »bieten Unternehmen den Zeitungsausträgern neue, schlechtere, Arbeitsverträge an, in denen beispielsweise Nachtzuschläge von 25 auf zehn Prozent gekürzt oder sogar komplett gestrichen werden.«

Ein weiteres Beispiel; Man muss wissen, dass für so genannte „Hybridzusteller“, die eine gemischte Zustellung von Zeitungen, Briefen sowie Anzeigenblättern erledigen – teils ohne redaktionellen Inhalt –, ab 1. Januar 8,50 Euro Mindestlohn fällig werden, der abgesenkte Mindestlohn von 6,38 Euro gilt nur für die Zusteller, die ausschließlich Zeitungen austragen. Auch hier setzt eine versuchte Trickserei der Arbeitgeber an: »Um den neuen Mindestlohn zu umgehen, rechnen sie beim „gemischten Austragen“ das Zustellen der Tageszeitungen – als Zeitanteil – einfach heraus. Sie betreiben also eine sekundengenaue Abrechnung der Tätigkeit und vergüten dann unterhalb des Mindestlohns.«

Viele Arbeitgeber führen derzeit »neue sekundengenaue Abrechnungsmodelle ein: Dabei rechnen sie mit Zustellzeiten in Sekunden mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma, die komplett an der Realität vorbeigehen – und das, um auf keinen Fall 8,50 Euro zu zahlen. Sie sagen: Du erhältst zwar den Mindestlohn für deine Tätigkeit, musst aber in einem Zeitraum von wenigen Sekunden die Zeitungen in den Briefkasten geworfen haben. Ergo: Wer zuvor drei Stunden gebraucht hat, erhält plötzlich nur noch eine bezahlt. Arbeitgeber machen unrealistische Vorgaben, in welcher Zeit das erledigt sein muss.« Das ARD Morgenmagazin hatte in diesem Zusammenhang auf ein drastisches Beispiel hingewiesen: Das »Pressezustellservice-Unternehmen PZB soll einem Austräger in Neuenhagen bei Berlin einen Vertrag angeboten haben, in dem die Zustellzeit für eine Tageszeitung in einen Briefkasten auf 6,5 Sekunden verknappt wurde, tatsächlich brauche er dafür mehr als 23 Sekunden. Der Betroffene beklagte, nun statt 20 Euro pro Tag und Tour nur noch 4,07 Euro zu erhalten.« Aber: »Zusteller können rechtlich gegen Sekundenrechnungen vorgehen, die nur dazu da sind, den Mindestlohn zu umgehen«, so wird der Gewerkschaftssekretär zitiert.

Eines scheint sicher: Die Gerichte werden in den kommenden Monaten mit einer Vielzahl an Verfahren und einer beeindruckenden Heterogenität der Umgehungsversuche konfrontiert werden.

Paketdienste segeln auf der Sonnenseite der „Amazon-Gesellschaft“. Aber das hat seinen Preis, dessen Bezahlung wieder mal ungleich verteilt ist

Jetzt ist wieder Hochsaison für die Paketdienste. Unmengen werden in diesen und den kommenden Tagen verschickt und müssen zugestellt werden. Aber auch unabhängig vom Weihnachtsgeschäft boomt die Branche. Denn unsere Gesellschaft mutiert immer mehr zu einer „Amazon-Gesellschaft“. Online bestellen und real an- und beliefern lassen setzt sich immer mehr durch. Laut einer Studie des Bundesverbandes Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) wurden im Jahr 2013 knapp 2,7 Milliarden Sendungen verschickt. Das sind 57 % mehr als im Jahr 2000. Immer mehr gelbe, braune oder weiße Laster quälen sich im Schneckentempo durch die überfüllten Straßen – und dass sie in vielen Städten schon heute ein veritables Verkehrschaos anrichten, wie Michael Haberland in seinem Artikel Sie parken mitten auf der Straße: Wie Paket-Dienste Städte verstopfen beklagt, ist die eine durchaus problematische Auswirkung dieser Erfolgsstory. Besonders problematisch ist aber die Tatsache, dass die Expansion der Branche in vielen Fällen auf Kosten der dort arbeitenden Menschen vorangetrieben wird. Die teilweise skandalösen Arbeitsbedingungen sind schon oft und von vielen beleuchtet worden (vgl. beispielsweise den Blog-Beitrag Da schreit jemand – nicht – vor Glück. Die (noch) Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Paket- und Kurierdiensten und Wildwest bei den Arbeitsbedingungen oder auch Amazon mal wieder. Ab in den Osten und zurück mit dem Paketdienst).

Die Abbildung verdeutlicht einen trockenen, für die Betroffenen aber teilweise im wahrsten Sinne des Wortes schmerzhaften Aspekt: In den vergangenen Jahren hat es bei den Paketdiensten eine enorme Produktivitätssteigerung gegeben, gemessen an der Zahl der zugestellten Sendungen je Beschäftigten. Fast 22% mehr innerhalb der vergangenen zehn Jahre. Nun ist sicher jedem klar, dass man in diesem Bereich kaum durch technische Innovationen einen solchen Produktivitätssprung hinbekommen hat, sondern hier spiegelt sich u.a. eine massive Arbeitsverdichtung und eine Ausweitung der Zustellbezirke. Frank-Thomas Wenzel hat das, was hier angesprochen wird, schon in der Überschrift zu seinem Artikel auf den Punkt gebracht: Lange Tage, wenig Geld: »Unter den Paketdiensten herrscht ein gnadenloser Konkurrenzkampf. Leidtragende sind die Zusteller. Sie müssen oft unter massivem Zeitdruck und für einen Hungerlohn die Sendungen zum Kunden bringen.«

Da kann es dann nicht überraschen, wenn man beispielsweise in der Deutschen Verkehrs-Zeitung lesen muss: Paketdienste suchen Fahrer. „Gegenüber Branchen, die schrumpfen, ist das Schöne bei uns, dass der Paketmarkt wächst“, so wird Rico Back, Chief Executive Officer (CEO) der GLS-Gruppe, in dem Artikel zitiert. Doch die steigenden Mengen bescheren den Dienstleistern ein ganz praktisches Problem: Ihnen könnten eines Tages die Zustellfahrer ausgehen.

»Derzeit sind schätzungsweise rund 110.000 Fahrer für die Kurier-, Express- und Paketdienste in Deutschland unterwegs sind. Allein die Deutsche Post setzt aktuell rund 60.000 Mitarbeiter in der Paket- und Verbundzustellung ein. Knapp 15.000 davon sind Paketzusteller. Die vor allem auf dem Land tätigen sogenannten Verbundzusteller liefern Briefe und Pakete zusammen aus. Sie sind in der Regel mit dem Auto unterwegs.
Zu ihren jetzigen 50.000 Fahrern brauchen die Wettbewerber des Bonner Logistikkonzerns angesichts der erwarteten Zuwächse an Paketen pro Jahr sechs bis sieben Prozent mehr Fahrer, schätzt Back. Allein für GLS sind derzeit 5000 Fahrer im Einsatz. „Bis Ende dieses Jahrzehnts werden 20.000 weitere Fahrer benötigt“, ergänzt Boris Winkelmann, CEO beim DPD.«

Und was bedeutet das für die Branche? »Um diesen Bedarf zu decken, schaut sich der Paketdienst auch jenseits der Grenzen um. „Wir sind im Gespräch mit unserem spanischen Partner Seur, um Fahrer bei uns zu beschäftigen“, erläutert Winkelmann«, der CEO beim DPD. Das nun aber kann sich dann mit einer anderen Klage seitens der Unternehmen überschneiden: »Hermes-Geschäftsführer Thomas Horst weist auf einen anderen Aspekt hin: „Es wird immer schwieriger, Zusteller zu finden, die die qualitativen Anforderungen der Kunden auch tatsächlich erfüllen können. In Berlin ist es beispielsweise schwierig, überhaupt noch deutschsprachige Zusteller zu gewinnen.“« Ob das nun durch Fahrer aus Spanien besser werden würde?

Man könnte ja an dieser Stelle durchaus auch auf die Idee kommen, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu verbessern und dadurch die Attraktivität zu steigern. Davon findet man nichts. Lediglich einen Hinweis, dass das durchaus ein wichtiger Punkt sein kann, um genügend geeignetes Personal finden zu können: »Die Deutsche Post geht davon aus, durch die steigenden Paketvolumina bis 2020 weitere 12.000 Arbeitsplätze in der Paket- und Verbundzustellung zu schaffen. Zugleich verweist eine Pressesprecherin des Logistikkonzerns auf die tarifgebundenen und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze, die das Unternehmen biete. Deshalb, so die Schlussfolgerung, „sehen wir derzeit keinen echten Mangel an Kräften in der Paketzustellung“.« Man achte auf die Formulierungskunst der Pressesprecherin: „derzeit keinen echten Mangel“.

Ach, die Deutsche Post. Ist sie im Vergleich mit den rabenschwarzen Konkurrenten vielleicht so etwas wie eine ziemlich graue Lichtgestalt, so transformiert sie sich derzeit eher in Richtung auf die Dunkelheit, um in der bildlichen Sprache zu bleiben. Diese Tage erst war sie wieder in der öffentlichen Diskussion angesichts der Klagen der Gewerkschaft ver.di über die vielen Befristungen: »Von den bundesweit insgesamt rund 127 000 Beschäftigten in den 49 Niederlassungen Brief arbeiten gut 21 000 Beschäftigte dauerhaft oder als Aushilfe mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Das sind 17 Prozent aller Beschäftigten«, so ver.di in einer Pressemitteilung bereits im August dieses Jahres.

Und man kann es auch so aufrufen, wie das bereits in einem früheren Beitrag zum Thema formuliert wurde: »Inzwischen hat sich in der Branche eine Zwei-Klassengesellschaft entwickelt. Viele große Paketdienste haben Tarifverträge, die halbwegs akzeptable Konditionen bieten. Allerdings hat Postchef Frank Appel gerade angekündigt, dass neu Eingestellte künftig mit niedrigeren Löhnen rechnen müssen. Zugleich lagern die Konzerne einen großen Teil ihrer Aufträge aus. Daraus entsteht ein System von Sub-Sub-Unternehmen. Am Ende der Kette stehen Zusteller, die als Selbstständige arbeiten und mit Privatwagen die Pakete ausfahren. Als Lohn bleiben dann nach Recherchen des WDR  nicht selten gerade einmal 1000 Euro brutto im Monat übrig. Diese „Selbstständigen“ müssen dann ihren Verdienst mit Hartz IV aufstocken, um über die Runden zu kommen« (vgl. Frank-Thomas Wenzel: „Sklavenähnliche“ Arbeitsbedingungen).

Wie bekannt, jede Medaille hat zwei Seiten und die eine kann manchmal ganz schön hässlich sein.

1974 reloaded? Die Gewerkschaft ver.di will im Schnitt zehn Prozent mehr (nicht nur) für Erzieher/innen. Dagegen wären GDL & Co. fast schon tarifpolitische Softies

Das ist mal eine tarifpolitische Nachricht: Ver.di fordert im Schnitt zehn Prozent mehr Geld für Erzieher: Die Gewerkschaft »will die Berufe von Erziehern und Sozialarbeitern deutlich aufwerten, indem sie tariflich höher eingestuft und deutlich besser bezahlt werden. Die Verhandlungen dürften schwierig werden.« Das kann man wohl plausibel annehmen. Die üppig daherkommende Steigerung von 10% soll nicht in einer allgemeinen Lohnrunde über eine Anhebung der bestehenden Vergütungen erreicht werden, sondern es geht um eine Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste, in dem die Beschäftigten in eine höhere Tarifgruppe eingruppiert werden sollen. »Ver.di hat die Eingruppierungsregeln zum Ende dieses Jahres gekündigt. Die Tarifkommission soll die Forderungen am 18. Dezember beschließen.« Dann sollen Verhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) aufgenommen werden. Es geht unter anderem um Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen, Heilpädagogen und Sozialarbeiter in kommunalen Kindertagesstätten und Sozialeinrichtungen. 2009 hatte es während der Tarifverhandlungen wochenlang Streikaktionen von ver.di und der Gewerkschaft GEW gegeben und auch jetzt wird sofort wieder ein Streikszenario in den Medien diskutiert (eine »Vorstellung, die bei berufstätigen Eltern große Unruhe auslöst«, wie Spiegel Online anzumerken meint). Ein solches Szenario würde aber – wenn überhaupt – erst im Frühjahr des kommenden Jahres relevant werden. Aus Sicht der Arbeitgeber übrigens gibt es hier gar keinen Verhandlungs- oder gar Änderungsbedarf: So wird Katja Christ, die Pressesprecherin des Arbeitgeberverbandes VKA, von Johannes Supe mit den Worten zitiert, dass der Verband »gar keine Notwendigkeit sieht, neu zu verhandeln«. Die Frauen im Sozial- und Bildungsbereich seien bereits »angemessen bezahlt«. Das ist mal eine Ansage, die schon beim ersten Hinschauen auf die Realität in diesem Feld mehr als wagemutig daherkommt.

Die Gewerkschaft ver.di hat ihre Mitteilung über das, was sie zu fordern gedenkt, unter die Überschrift „Mehr Wertschätzung für die Beschäftigten“ gestellt. Und es gibt tatsächlich eine ganze Reihe an guten Argumenten, die Fachkräfte in den Einrichtungen – an dieser Stelle sollen die Kindertageseinrichtungen in den Blick genommen werden – besser zu vergüten. Dies nicht nur grundsätzlich, sondern selbst aus einer rein betriebswirtschaftlichen Sicht spricht viel für eine andere Eingruppierung, denn die Kita-Landschaft hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert:

Die Kindertageseinrichtungen standen nicht nur in den vergangenen Jahren im Zentrum eines gewaltigen quantitativen Ausbaus, was die Betreuungsangebote angeht, sondern zugleich sind die bildungspolitischen Erwartungen an die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas erheblich nach oben geschraubt worden – sowohl von Seiten der Politik wie auch von einem immer größer werdenden Teil der Eltern. Hinzu kommt, dass die Öffnungszeiten der Einrichtungen in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich ausgeweitet worden sind, mit der Folge, dass sich die Öffnungszeiten der Kitas von den Betreuungszeiten der einzelnen Kinder immer stärker entkoppelt haben. Dies muss vor dem Hintergrund gesehen werden, das gleichzeitig der Anteil der Teilzeitbeschäftigten unter den pädagogischen Fachkräften deutlich angestiegen ist, was zu einer erhöhten Fluktuation während eines Arbeitstages beiträgt. Zugleich – man denke hier an die Einführung des Rechtsanspruchs ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – sind die Kinder immer jünger geworden, die heute in die Kindertageseinrichtungen kommen und zugleich bleiben sie tendenziell immer länger. Und natürlich kann man auch nicht leugnen, dass es viele Kinder gibt, die aus „schwierigen“ Familienverhältnissen kommen und die einer besonderen Sorge bedürfen, zugleich aber auch die Fachkräfte teilweise vor erhebliche Herausforderungen stellen, wenn man beispielsweise an die zunehmende Zahl von Kindern aus anderen Nationen, mit anderen kulturellen und religiösen Hintergründen denkt, die mittlerweile in den Kindertageseinrichtungen angekommen sind. Parallel zu diesen Veränderungen hat es eine enorme inhaltliche Aufwertung des frühpädagogischen Handelns gegeben, was sich weniger in der Tatsache manifestiert, dass es seit einigen Jahren an Hochschulen in Deutschland auch entsprechende Studiengänge der Kindheitspädagogik gibt, sondern das Wissen und die Forschungslage sind in den vergangenen Jahren deutlich erweitert worden und das soll alles aufgenommen und reflektiert werden von den pädagogischen Fachkräften. Man könnte die Aufzählung durchaus noch erheblich erweitern, aber die bislang skizzierten Entwicklungslinien sollten reichen, um eine entsprechende Aufwertungsforderung substantiell zu unterfüttern.

Aus einer fachpolitischen Sicht besteht überhaupt gar keinen Zweifel daran, dass eine bessere Vergütung in diesem so wichtigen Bereich gut begründet und wünschenswert ist.

Allerdings muss man eben auch die restriktiven Rahmenbedingungen sehen und zur Kenntnis nehmen, die das Handlungsfeld bestimmen. Ein besonderes Problem ist die spezifische Finanzierungsstruktur, in die die Kindertageseinrichtungen eingebettet sind.  Kurz gesagt: Die Finanzierung ist dergestalt deformiert, dass die Kommunen die Hauptlast der Kosten zu tragen haben, während hingegen die Bundesländer und vor allem der Bund sowie die auf der Ebene des Bundes angesiedelten Sozialversicherungen am meisten von der Kindertagesbetreuung profitieren in Form höherer Steuern und Beitragseinnahmen. Die Kommunen wiederum – als letztes Glied in der Verwertungskette – stehen vor dem Problem, dass sie in den vergangenen Jahren einen vom Bundesgesetzgeber eingeführten Rechtsanspruch auf (irgendeinen) Betreuungsplatz umsetzen mussten, gleichzeitig aber haushaltsmäßig oftmals in einer desaströsen Verfassung sind. An die Kommunen aber richtet sich nunmehr die Forderung von ver.di. Angesichts der haushaltspolitischen Lage, in der sich viele Kommunen befinden, erscheint die Durchsetzung eines Steigerungsbetrags von 10 % völlig unrealistisch.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht unrealistisch, wenn man davon ausgeht, dass die Gewerkschaft im kommenden Frühjahr zum Mittel des Arbeitskampfes greifen muss. Hierbei sollte allerdings berücksichtigt werden – und die Erfahrungen, die während der Streikaktionen im Jahr 2009 gesammelt wurden, belegen das eindrücklich –, dass die Erzieherinnen (zu über 95 % haben wir es in den Kindertageseinrichtungen mit Frauen zu tun) keinesfalls hinsichtlich einer notwendigen Streikbereitschaft die Rolle übernehmen können, die früher im öffentlichen Dienst die Müllwerker oder die Busfahrer gehabt haben, bevor sie in vielen Städten privatisiert worden sind. Zumindestens 2009 haben sich sehr viele Erzieherinnen sehr schwer damit getan, ihre Einrichtung länger als einen oder zwei Tage zu bestreiken, denn viele zeichnen sich durch ein ausgeprägtes Verantwortungsgefühl gegenüber den Kindern und deren Eltern aus, so dass ihnen ein Arbeitskampf schon grundsätzlich nicht leicht fällt. Und während am Anfang eines Arbeitskampfes und vor allem bei einer Begrenzung auf kurze Zeiten noch davon auszugehen ist, dass es eine große bzw. zumindestens spürbare Sympathie auf Seiten der betroffenen Eltern und in der allgemeinen Öffentlichkeit geben wird, muss und wird sich das ändern, je länger gestreikt wird bzw. werden muss. Anders ausgedrückt: Wir können bei den Erzieherinnen eben nicht davon ausgehen, dass wir es mit streikerprobten oder gar streikfreudigen Personen zu tun haben. Nun hat sich allerdings die Situation seit 2009 verhindert. Der Organisationsgrad der Erzieherinnen in den Gewerkschaften Verdi und GEW hat sich nach oben entwickelt und seit dem quantitativen Ausbau vor allem der Kleinkindbetreuung wird zunehmend von einer aggressiveren Stimmung unter vielen Fachkräften berichtet, was die konkreten Arbeitsbedingungen angeht. Insofern könnte man annehmen, dass die Bereitschaft, sich nunmehr wenn es nicht anders geht auch mit Arbeitskampfmaßnahmen zu wehren, in den vergangenen Jahren angestiegen ist.

Dabei muss aber eine weitere Besonderheit des Feldes berücksichtigt werden: Von den mehr als 52.000 Kindertageseinrichtung, die es derzeit in Deutschland gibt, befinden sich nur ein Drittel in kommunaler Trägerschaft, zwei Drittel der Einrichtung werden von freien Trägern betrieben. Genau so sieht es aus bei den Beschäftigten, denn von den insgesamt 472.000 pädagogisch tätigen Fachkräften arbeiten 33,5 % bei einem öffentlichen Träger, der Rest entfällt auf die freien Träger. Unter diesen stellen Einrichtungen in evangelischer oder katholischer Trägerschaft die größte Gruppe dar, allein hier arbeiten mit über 163.000 pädagogischen Fachkräften mehr Menschen als in allen kommunalen Kindertageseinrichtungen zusammen. Hier nun aber besteht die Besonderheit darin, dass in diesen Einrichtungen aufgrund der tradierten Sonderrechte der Kirchen im Arbeitsrecht schlichtweg gar nicht gestreikt werden darf, auch wenn die Betroffenen das wollten. Die einzigen, die also bei einem Arbeitskampf spürbar und überhaupt tätig werden können, sind die Erzieherinnen in den kommunalen Kindertageseinrichtungen. Wenn man sehenden Auges in diese Richtung marschieren will, dann sollte man die Leute gut vorbereiten, ganz besonders gut, sonst endet das in einem Desaster.

Auch wenn es den Betroffenen absolut zu wünschen wäre, eine deutliche Verbesserung ihrer Vergütungssituation zu erfahren – die 10% sind „eine steile Forderung“, so zitiert die Gewerkschaft ver.di selbst eine Betroffene. Die Forderung kommt in die Nähe dessen, was in den 1970er Jahren sogar am Ende eines Arbeitskampfes erreicht worden ist: Anfang 1974 streikt der öffentliche Dienst und der damalige ÖTV-Chef Heinz Kluncker erzwang eine Lohnerhöhung von elf Prozent. An dieser Stelle könnte man skeptisch fragen, warum man sich auf eine so hoch daherkommende Forderung verständigt hat – was, wenn da deutlich weniger bei raus kommt? Die Gefahr von teilweise massiven Enttäuschungen am Ende eines solchen Prozesses auf Seiten der Erzieher/innen sollte nicht unterschätzt werden.

Man darf gespannt sein, wie sich diese Runde entwickeln wird. Eine mutige Forderung, die Zeichen setzt. Verdient hätten es die betroffenen Fachkräfte auf alle Fälle, aber zwischen Wunsch und Wirklichkeit gibt es ja oft eine zuweilen sehr große Diskrepanz. Und auch auf die muss man vorbereitet sein. Gerade in diesem Bereich.

Foto: © Stefan Sell