Dauer-Leih-Schwestern vom DRK: Auch in Zukunft im Angebot? Da muss die Ministerin selbst Hand anlegen, um das hinzubiegen

Täglich werden zehntausende Kranke von Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) gepflegt. »In bundesweit 33 Schwesternschaften beim DRK … sind derzeit etwa 25.000 Schwestern organisiert. Einige Tausend arbeiten in DRK-Einrichtungen, 18.000 werden nach Angaben ihres Verbandes über spezielle Vereinbarungen dauerhaft in anderen Kliniken und Krankenhäusern in ihren Pflegeberufen eingesetzt. Die Schwesternschaften überlassen quasi öffentlichen oder privaten Kliniken ihre Vereinsmitglieder. Sie bekommen dafür ein Entgelt, das die Personal- und Verwaltungskosten umfasst«, so die Darstellung in dem Artikel Sind DRK-Schwestern Leiharbeiter? Das hört sich an wie Arbeitnehmerüberlassung, also Leiharbeit. Das wurde aber bislang nicht so gesehen. Bisher haben sie einen Sonderstatus – sie gelten nach der Rechtsprechung auch des Bundesarbeitsgerichts als Mitglieder eines gemeinnützigen Vereins und damit wurde ihr jahrelanger Einsatz in anderen Kliniken nicht als Leiharbeit gewertet.

Wenn man sie hingegen als Leiharbeiterinnen einstufen würde, dann würden sie unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) fallen und mithin auch unter die Höchstüberlassungdauer von 18 Monate nach dem AÜG in seiner am 1. April 2017 in Kraft tretenden Fassung.

Man muss sich klar machen, mit was für einer Beschäftigungskonstruktion wir es hier zu tun haben: Die DRK-Schwestern sind (bis vor kurzem) nach der Definition des Bundesarbeitsgerichts keine Beschäftigte nach dem Betriebsverfassungsgesetz und verfügen über keine Arbeitsverträge und -rechte. Sie besitzen keinen Kündigungsschutz und dürfen auch keinen Betriebsrat wählen. Sie leisten Arbeit aufgrund ihrer DRK-Mitgliedschaft, ihr Gehalt auf Tarifniveau wird ihnen offiziell als „Aufwandsentschädigung für karitativen Einsatz“ von der Schwesternschaft gezahlt. Bei Konflikten zählt ausschließlich die Vereinssatzung.

Aber das ganz Konstrukt wurde in Frage gestellt und der Streit darüber vor die Gerichte getragen. Nicht von einer Schwester selbst, sondern von dem Betriebsrat der Ruhrlandklinik in Essen. Der »verweigerte seine Zustimmung, eine DRK-Schwester auf unbestimmte Zeit im Pflegedienst zu beschäftigen. Er sah darin einen Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Klinik zog wegen der verweigerten Betriebsratszustimmung vor Gericht – und gewann in den ersten beiden Instanzen.«

2015 landete der Fall dann vor dem Bundesarbeitsgericht und das hat sich der Rechtsauffassung der Vorgängerinstanzen angeschlossen und die Nicht-Anwendbarkeit des AÜG bestätigt. Allerdings war man sich wohl nicht sicher in Erfurt, denn: Das BAG hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen: »Es wollte wissen, ob die deutsche Regelung zu den Rotkreuzschwestern mit der europäischen Leiharbeitsrichtlinie vereinbar ist. Der EuGH erkannt im November 2016 (Urteil vom 17. November 2016 – C-216/15) den Sonderstatus der DRK-Schwestern nicht an, übertrug die Entscheidung aber den deutschen Richtern.«

Lange Vorrede, kurze Überleitung in die Gegenwart: Am 21. Februar 2017 hat das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung verkündet: Unter der erst einmal nichtssagenden Überschrift Arbeitnehmerüberlassung – DRK-Schwester erfahren wir: Nun ist Schluss mit dem Sonderstatus.

»Wird eine DRK-Schwester, die als Mitglied einer DRK-Schwesternschaft angehört, von dieser in einem vom Dritten betriebenen Krankenhaus eingesetzt um dort nach dessen Weisung gegen Entgelt tätig zu sein, handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung. Der Betriebsrat des Krankenhauses kann dieser Einstellung die erforderliche Zustimmung verweigern, wenn der Einsatz gegen das Verbot der nicht vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG verstößt.«

Das Schlüsselsatz in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts:

»Der Betriebsrat hat die Zustimmung zu Recht verweigert. Bei der Gestellung der DRK-Schwester handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung.«

Und nun? Die „Rettung“ naht in Gestalt der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die sich doch gerade erst hat feiern lassen, dass sie die Leiharbeit aber jetzt so richtig begrenzt hat – und dabei immer wieder auf die ab April geltende Überlassungshöchstdauer hinweist. Dem eingangs zitierten Artikel Sind DRK-Schwestern Leiharbeiter? kann man das hier entnehmen:

»Weil die Gerichtsentscheidung von Brisanz für das Gesundheitswesen ist, wurde vorgebaut: Ende vergangener Woche verständigten sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und DRK-Präsident Rudolf Seiters auf einen Weg zum Erhalt des Schwesternschaftmodells. Nach Angaben beider Seiten soll das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zwar auf die DRK-Schwestern Anwendung finden. Ein Passus jedoch nicht: Die Befristung von Einsätzen auf 18 Monate.«

Über diesen Ansatz berichtet Kai von Appen in seinem Artikel Die Dauer-Leih-Schwestern: »Für das Deutsche Rote Kreuz (DRK) macht Andrea Nahles eine Ausnahme: Für Krankenschwestern, die das Rote Kreuz ähnlich wie eine Leiharbeitsfirma an Krankenhäuser entsendet, will sie einen Teil des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes außer Kraft setzen.«

Man fragt sich an dieser Stelle dann schon, wie das praktisch umgesetzt werden kann. Dazu Kai von Appen:

»Das Arbeitnehmer­überlassungsgesetz finde zwar Anwendung, aber ohne die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Entsprechend soll das DRK-Gesetz geändert werden. „Dank der zugesagten Ausnahmeregelung wäre auch zukünftig die unbefristete Gestellung von Rotkreuzschwestern möglich“, sagt die Präsidentin des Schwesternschaft-Verbands, Gabriele Müller-Stutzer.«

Dazu auch die entsprechende Pressemitteilung des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK, die am Tag der Urteilsverkündung des BAG unter dieser Überschrift veröffentlicht wurde: BAG revidiert jahrzehntelange Rechtsprechung. Zugesagte Ergänzung im DRK-Gesetz würde aber auch weiterhin unbefristete Gestellung von Rotkreuzschwestern ermöglichen.

Schaut man allerdings in das DRK-Gesetz, ein überaus schmales und aus nur fünf Paragrafen bestehendes Werk, dann fragt man sich schon, was die offensichtlich schon vereinbarte vollständige Ausnahmeregelung für die Schwesternschaften dort zu suchen hätte. Das Gesetz ist ein Bundesgesetz, das in Deutschland auf der Basis der Genfer Konventionen die Rechtsstellung des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), des Malteser Hilfsdienstes (MHD) und der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) sowie die Aufgaben des DRK regelt.

»Das Deutsche Rote Kreuz e. V. ist die … freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich«, so heißt es im § 1 DRKG. Es geht um die Einbindung des DRK und der beiden anderen Hilfsorganisationen in das hoheitliche Gefüge des Staates, unterstützend tätig zu werden.
Eine Formulierung, dass die Schwestern des DRK vom Anwendungsbereich des AÜG ausgenommen werden, passt nicht in dieses Gesetz. Aber irgendwo muss man die – nach dem bestehenden Recht gar nicht zulässige Sonderbehandlung bei den Verleihzeiten – ja unterbringen.

Kai von Appen schreibt dazu:

»Für den Hamburger Arbeitsrechtsanwalt Klaus Bertelsmann, der bereits mehrere Verfahren zur Gleichstellung der DRK-Schwestern geführt hat, ist die Ausnahmeregelung „unerfindlich“. „Die DRK-Schwestern könnten dann – wie bisher – über Jahre und Jahrzehnte hinweg in anderen Krankenhäuser tätig sein, ohne dort angestellt zu sein“, bemängelt Bertelsmann. Anscheinend sei der Druck der DRK-Leitung auf Nahles groß genug gewesen, „um unsinnige Ausnahmen zu schaffen und auch die absurde Stellung der DRK-Mitgliedsschwestern als Nichtarbeitnehmer nicht anzufassen“.«

Eine unbefristete vollständige Herausnehme dieser Personengruppe aus dem Geltungskreis des AÜG wäre ein rechtssystematisch „mutiger“ Ansatz, um das nett zu formulieren. Mögliche Folgeprobleme (beispielsweise die absehbare Forderung anderer Branchen und Unternehmen, eine vergleichbare Sonderregelung für die eigenen Beschäftigten zu bekommen) liegen auf der Hand.

Der Fremdkörpercharakter einer solchen einmaligen Sonderreglung wird erkennbar, wenn man sich anschaut, worauf man sich im nunmehr vergangenen Jahr bei den Änderungen des Auges geeinigt hat. Grundsätzlich gilt: Die zeitliche Limitierung der Überlassungsdauer ist zwingend, da ansonsten der nur temporäre Einsatz des entliehenen Personals in eine Dauerbeschäftigung außerhalb der eigenen Belegschaft (aber zugleich eingebunden in den Betrieb) möglich wird.

Die Zielsetzung des Koalitionsvertrags der Unionsparteien und der SPD aus dem Dezember 2013 hinsichtlich der Überlassungsdauer lässt sich auf diese Formel eindampfen: 18 (+ x).
Damit ist das hier gemeint: Die Präzisierung des „vorübergehenden“ Verleihs soll durch eine Fixierung der zulässigen Höchstdauer auf 18 Monate präzisiert werden – zugleich werden „abweichende Lösungen“ durch tarifvertragliche Regelungen in Aussicht gestellt.

Was ist daraus geworden? Auch hier wieder ein Formel-Ansatz zur Illustration: 18 + (ohne Obergrenze) oder (24).
Die Dauer des Einsatzes von Leiharbeit soll auf 18 Monaten begrenzt werden. Sogleich folgt allerdings die Umsetzung der (+ x)-Öffnungsklausel, denn in einem Tarifvertrag (der Tarifparteien der Einsatzbranche wohlgemerkt) können abweichenden Regelungen und eine längere Einsatzdauer vereinbart werden. Damit gibt es im Fall der tarifvertraglichen Regelung nach oben keine definierte Grenze bei der Überlassungsdauer, festgelegt werden muss nur eine Höchstdauer, die von den 18 Monaten nach oben abweichen kann.
Diese Option gilt aber nicht nur für tarifgebundene Unternehmen auf der Entleiher-Seite, denn: Im Geltungsbereich eines Tarifvertrages der Einsatzbranche können auch nicht tarifgebundene Entleiher von der Höchstüberlassungsdauer abweichende tarifvertragliche Regelungen durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen übernehmen. Bei denen wird dann aber eine zweite Höchstüberlassungsdauergrenze eingezogen, die bei 24 Monate liegt.
Insofern ist es irreführend, wenn immer wieder behauptet wird, dass nach 18 Monaten Schluss sein muss mit Leiharbeit in einem Entleih-Unternehmen. Aber selbst wenn sich die Tarifparteien der entleihenden Branche auf ein Überschreiten der 18 Monate verständigen, muss (irgendeine) Höchstüberlassungsdauer ausgewiesen werden.

Genau davon will man nun bei den DRK-Schwestern irgendwie abweichen, denn ansonsten wäre ja die im Grunde unbefristete Gestellung des Personals nicht mehr möglich.

Es wird spannend sein, ob eine – derzeit noch nicht im gesetzgeberischen Detail bekannte – konkrete Herausnehme der DRK-Schwestern aus diesem Regelwerk vor den Gerichten Bestand haben wird. Fragezeichen wären hier mehr als berechtigt.

Jobcenter: Die Notschlachtung eines Sparschweins für das Auffüllen eines anderen? Wieder ein skandalöser Rekord bei den Umschichtungen von Fördermitteln hin zu den Verwaltungsausgaben

Die Überschrift des Artikels muss man tatsächlich wörtlich nehmen: Jobcenter verheizen Fördergeld für Arbeitslose. »Viel Geld für eigenes Personal statt für die Arbeitslosen: Dass die Jobcenter in den Fördertopf greifen, hat fast schon Tradition. Im vergangenen Jahr waren es 764 Millionen Euro mehr als geplant.«

Und weiter kann man dem Bericht entnehmen: Die mehr als 400 Jobcenter in Deutschland haben im vergangenen Jahr 5,1 Milliarden Euro an Bundesmitteln für ihre Personal- und Verwaltungskosten ausgegeben. Das waren 764 Millionen Euro mehr, als dafür im Bundeshaushalt eigentlich vorgesehen waren. Der zusätzliche Bedarf wurde von den Jobcentern dadurch gedeckt, dass sie weniger Geld für die Förderung von Langzeitarbeitslosen ausgaben als im Bundeshaushalt vorgesehen. Nun wird sich der eine oder andere Frage, wie das sein kann, dass die Jobcenter, um ihre Verwaltungsausgaben zu decken, einfach so in einen ganz anderen Topf greifen und dort Gelder entnehmen können, die doch für ein ganz anderes Anliegen bestimmt sind. „Gegenseitige Deckungsfähigkeit“ nennt man haushaltsrechtlich das, was so ein Vorgehen ermöglicht. Weniger geschwollen könnte man das auch als Fördergeldklau bezeichnen.

Seit Jahren nutzen die Jobcenter stetig steigende Summen der Eingliederungsmittel, mit denen eigentlich arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für Menschen im Hartz IV-System finanziert werden sollen, um ihre Verwaltungskosten zu decken. Und Jahr für Jahr – die Abbildung am Anfang des Beitrags verdeutlicht die Größenordnung der Geldbeträge, um die es hier geht – muss erneut ein jeweils historischer Höchststand bei den Umschichtungen vermeldet werden.

Der neue Wert von 764 Mio. Euro geht zurück auf eine Schriftliche Frage der grünen Bundestagsabgeordneten Brigitte Pothmer an die Bundesregierung und die Antwort des BMAS. Darin wird ausgeführt, dass den Jobcentern zur Finanzierung ihres Personals, der Büromieten und der Heizung, also den Verwaltungskosten, für das vergangene Jahr 4,366 Mrd. Euro im Haushalt zur Verfügung gestellt wurden. Die Hartz IV-Verwalter haben aber tatsächlich 5,313 Mrd. Euro dafür ausgegeben. Offensichtlich war der Finanzbedarf der Jobcenter deutlich – nämlich um 764 Mio. Euro – höher als das, was man für sie im Haushalt angesetzt hat. Nun könnte der unbedarfte Beobachter auf die naheliegende Idee kommen, dass man – wenn man sich verschätzt hat bei der Planung – die fehlenden Mittel eben zusätzlich zur Verfügung stellen muss. Nicht aber in diesem Fall, das Bundesarbeitsministerium schreibt in der Antwort lapidar: „Die Mehrausgaben wurden aus dem Titel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (Eingliederungstitel) gedeckt.

Also schauen wir uns einmal an, was denn dafür zur Verfügung stand und was tatsächlich verausgabt wurde: Im Eingliederungstitel wurden 2016 einschließlich von nicht verausgabten Mitteln in Höhe von 350 Mio. Euro aus dem Vorjahr 4,496 Mrd. Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen ausgewiesen. Tatsächlich ausgegeben aber wurden im vergangenen Jahr nur 3,368 Mrd. Euro. Aus der offensichtlichen Differenz zwischen Soll und Ist hat man nun wie beschrieben 764 Mio. Euro in den Verwaltungskostentopf umgepflanzt und es bleiben dann immer noch 363 Mio. Euro nicht verausgabte Mittel übrig, die nun in das nächste Haushaltsjahr, also das laufende Jahr 2017, übertragen werden.

Zur Einordnung dieser Zahlen muss man wissen, dass die Mittel für Eingliederungsleistungen im Hartz IV-System im Jahr 2010 bei 6,4 Mrd. Euro lagen und dann bis zum Jahr 2013 auf 3,3 Mrd. Euro gleichsam halbiert worden sind – die umfangreichste Kürzung in der Geschichte der deutschen Arbeitsmarktpolitik. Und wir reden hier „nur“ über die zur Verfügung gestellten Mittel, noch gar nicht über die Frage, was man denn überhaupt mit dem Geld machen kann und vor allem, was man tatsächlich fördert. Wenn man diesen Aspekt berücksichtigt, müsste man der Vollständigkeit halber darauf hinweisen, dass parallel das Förderrecht im SGB II in mehreren gesetzgeberischen Schritten deutlich restriktiver ausgestaltet wurde, vor allem im Bereich der für einen nicht kleinen Teil der Hartz IV-Empfänger so wichtigen öffentlich geförderten Beschäftigung, von länger laufenden und mit einem Berufsabschluss versehenen Qualifizierungsmaßnahmen ganz zu schweigen. das hat dazu geführt, dass nicht nur deutlich weniger Mittel zur Verfügung stehen, sondern auch das, was dann noch gemacht wird (werden kann), oftmals mehr als fragwürdige Maßnahmen sind, die dem Muster „quick and dirty“ folgen.

Man könnte an dieser Stelle dieses Fazit zu Protokoll geben:

»Der eigentliche Skandal ist der beklagenswerte Tatbestand einer mittlerweile doppelt skelettösen Unterfinanzierung – sowohl des Budgets für arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen wie auch der Jobcenter an sich. Und das in Zeiten, in denen viele Jobcenter bereits „Land unter“ gemeldet haben bevor die nächste große – wie nennt man das heute? – „Herausforderung“ auf sie zukommt, also die Betreuung und Versorgung mehrere hunderttausend Flüchtlinge.«

Das stammt übrigens aus einem Blog-Beitrag vom 30. Januar 2016: Skelettöse Umverteilung: Aus dem Topf der völlig unterfinanzierten Eingliederungsmittel die auch unterfinanzierten Verwaltungskosten der Jobcenter mitfinanzieren.

Nun könnte mit Blick auf die hier interessierenden Umschichtungen der eine oder andere einwenden, dass die Mittel, die man aus dem Eingliederungstopf für die Arbeitslosen entnommen hat, ja nicht nur der Büromiete der Jobcenter zugute kommt, sondern dass damit auch – so die verteidigende Argumentation vieler Jobcenter – Personal finanziert wird, mit dem man eine bessere Betreuung der Hartz IV-Empfänger organisieren könne, was deren Perspektiven erhöhen würde.

Da muss man dann auch mal genauer hinschauen – und kommt zu so einem Befund: Jobcenter: Umschichten für eine bessere Betreuung? Klingt plausibel, stimmt aber nicht. Jobcenter begründen die enormen Umschichtungen mit höheren Personalkosten für eine intensivere Betreuung der Kunden. Doch die Argumentation hält einer Überprüfung nicht stand.

Wenn die Begründung „Die Betroffenen profitieren von mehr Geld im Verwaltungsetat, denn so finanziere man mehr Personal und damit eine intensivere und bessere persönliche Betreuung“ stimmt, dann muss sich das auf der Ebene der Jobcenter messen lassen, denn wie viele Mittel aus dem Eingliederungstopf umgeschichtet werden, schwankt zwischen den Jobcentern erheblich. Mehr als die Hälfte der Jobcenter haben in der Vergangenheit 10 bis unter 30 Prozent der Eingliederungsmittel umgeschichtet – das geht rauf bis zu 68 Prozent in einzelnen Einrichtungen.

Man kann sich der Prüfaufgabe, ob es einen Zusammenhang gibt zwischen dem Ausmaß der Umschichtungen und dem für die Betreuung zur Verfügung stehenden Personals nähern, in dem man einen Blick wirft auf die Betreuungsschlüssel der Jobcenter.

»Gut ist die Betreuungsrelation, wenn sie den Zielvorgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach § 44c SGB II entspricht oder darunter liegt. Für Jugendliche unter 25 Jahren ist ein Verhältnis von einem Betreuer zu 75 Personen vorgesehen, bei Über-25-Jährigen soll ein Betreuer für maximal 150 Personen zuständig sein.«

Wenn starke Umschichtungen also tatsächlich zu einer intensiveren Betreuung führen, sollten Jobcenter mit hohen Umschichtungsanteilen Betreuungsschlüssel erreichen, die den Vorgaben der BA entsprechen oder diese übertreffen – oder sich das Verhältnis von Betreuer zu Betreutem dort zumindest verbessert haben. Leuchtet ein. Und wie ist das Ergebnis? Mehr als ernüchternd:

Eine Verbindung zwischen den Umschichtungen und den Betreuungsschlüsseln gibt es nicht. Weder haben die Jobcenter mit besonders hohen Umschichtungen besonders gute, noch die Jobcenter mit geringen Umschichtungsanteilen besonders schlechte Betreuungsrelationen.

Für alle Jobcenter (allerdings nur die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen, denn der Betreuungsschlüssel für die 104 zugelassenen kommunalen Träger liegen nicht vor, was ein eigenes Problem ist, denn die rein kommunalen Jobcenter sind datentechnisch in vielerlei Hinsicht eine black box), gilt, was sich sowohl bei den stärksten und geringsten Umschichtern als auch den Jobcentern mit den besten und schlechtesten Betreuungsquoten beobachten lässt: Es gibt keinen statistisch nachweisbaren Zusammenhang zwischen der Umleitung von Fördermitteln für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in den Verwaltungsetat und einer intensiveren Betreuung der Menschen im Hartz-IV-System.

Der Grund für die Umschichtungen scheint wohl tatsächlich ein anderer zu sein, den nur wenige Verantwortliche in den Jobcentern aussprechen. Einer von ihnen ist Bodo Vermaßen, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters Mönchengladbach: „Die vom Bund zugestandenen Mittel für den Verwaltungsaufwand reichen einfach nicht mehr aus“, so wird er in dem Artikel Jobcenter wehrt sich gegen Vorwürfe zitiert. Das Verwaltungsbudget sei seit Jahren nicht an die Entwicklung der Kosten angepasst worden. Der Bund wisse, dass die Jobcenter deshalb zur Umschichtung von Fördermitteln gezwungen seien.

So was nennt man Vorsatz. Auf Kosten der Hartz IV-Empfänger, die am Ende Opfer einer doppelten Kürzung der Eingliederungsmittel werden.



Nachtrag am 01.03.2017: Paul M. Schröder vom Bremer Institut für Arbeitsmarkforschung und Jugendberufshilfe hat eigene Berechnungen die Umschichtungen von den Eingliederungsmitteln zu den Verwaltungsausgaben betreffend vorgelegt und mir zugeleitet. Ich habe seine Ergebnisse in Ergänzung zu der am Anfang dieses Beitrags platzierten Abbildung grafisch aufgearbeitet. 
Zu den Datengrundlagen bei Schröder vgl. auch diese Veröffentlichung des BIAJ vom 6. Februar 2017: Hartz IV: „SGB II-Gesamtverwaltungskosten“ stiegen 2016 auf über 6 Milliarden Euro.
Schröder weist darauf hin, dass es bisher an einer differenzierten, transparenten Darstellung der Gesamtverwaltungskosten (VKFV), analog zu den Ausgaben für Eingliederungsleistungen, mangelt. Aber auch die Umschichtungszahlen, die Schröder berechnet hat, verdeutlichen den massiven Griff in die Kassen zur Gegenfinanzierung der über zu niedrig angesetzte Haushaltsmittel nicht ausreichend gedeckten Verwaltungskosten der Jobcenter.

Bringt der Storch doch die Kinder? Über die eben nicht trivialen Unterschiede zwischen Korrelation und Kausalität

Da hat der designierte Kanzlerkandidat der SPD, Martin Schulz, nur ein paar – teilweise nebulöse – Andeutungen darüber gemacht, was er mit Blick auf die „Agenda 2010“ an der einen oder anderen Stelle verändern würde, schon wird das als große Sau durchs mediale Dorf getrieben: Schulz verabschiede sich von der Agenda 2010 des rot-grünen Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder. Schulz und seine Sozialdemokraten bekommen sofort zu spüren, was Gegenfeuer bedeutet, aus allen Rohren wird geschossen, als hätte der Kandidat irgendeine Reliquie aus der Kirche gestohlen und geschändet. Dabei sind seine konkreten Vorschläge mehr als überschaubar und eines gewiss nicht – eine Infragestellung der Agenda 2010 als solche (vgl. dazu meine Beiträge zum einen zum Thema Verlängerung des Arbeitslosengeld I-Bezugs: Am Welttag für soziale Gerechtigkeit mehr Gerechtigkeit für (ältere) Arbeitslose? Martin Schulz und der alte Wein in alten Schläuchen vom 20. Februar 2017 sowie zum Thema Abschaffung der Möglichkeit, sachgrundlos zu befristen den Beitrag Die befristeten Arbeitsverträge zwischen Schreckensszenario, systemischer Notwendigkeit und Instrumentalisierung im Kontext einer verunsicherten Gesellschaft vom 23. Februar 2017). Die von den Metallarbeitgebern mit Millionenbeträgen gepamperte Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) greift sofort in die Portokasse und schaltet eine ganzseitige Anzeige in der FAZ und in der Süddeutschen Zeitung.

Die Hauptbotschaft lautet: Die Arbeitslosigkeit in Deutschland – aber seien wir schon an dieser Stelle genau: die offizielle Arbeitslosigkeit, die tatsächliche ist weitaus höher als das, was uns monatlich als Zahl der Arbeitslosen und Arbeitslosenquote präsentiert wird, vgl. dazu auch beispielsweise diesen Beitrag vom 7. Februar 2017 – ist in den vergangenen Jahren wegen der Agenda 2010 mit dem Hartz IV-System als Kernbereich zurückgegangen.

Und die Lobbyisten erhalten wieder einmal Schützenhilfe aus dem Lager der Wirtschaftswissenschaftler, beispielsweise in Gestalt von Isabel Schnabel, an der Universität Bonn Professorin für Financial Economics und zugleich Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, umgangssprachlich auch als „fünf Wirtschaftsweise“ bekannt. Die hat den nebenstehenden Tweet abgesetzt mit der klaren Botschaft, dass eine Abkehr von den Reformen, die mit der Agenda 2010 verbunden werden, ein „riesiger Fehler“ wäre, denn man kann ja dem Chart entnehmen, dass die Arbeitslosigkeit (rechte Skala, gemessen an der offiziellen Arbeitslosenquote, während auf der gestauchten linken Skala die absolute Zahl der Erwerbstätigen abgetragen ist) nach 2005 deutlich zurückgegangen sei.

Der Eindruck soll hängen bleiben und das tut er sicher auch bei vielen – es gibt einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Hartz-Reformen und den so ausgewiesenen Rückgang der offiziellen Arbeitslosenquote. Aber etwas, was man am Anfang seines Studiums lernen sollte, darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben: Es gibt einen nicht trivialen Unterschied zwischen Korrelation und Kausalität.

Anders ausgedrückt: Wenn man die Zahl der Störche mit den Geburtenraten in den Stadt- und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland korreliert, dann wird man einen solchen statistischen Zusammenhang finden: je höher der Anteil der Störche, desto höher die Geburtenrate. Dieses plakative Beispiel für eine offensichtliche Scheinkorrelation ist immer wieder publiziert worden, vgl. nur als ein Beispiel die 2001 publizierte Arbeit von Robert Matthews, Der Storch bringt die Babys zur Welt, in der er zeigen kann, dass es eine statistisch hoch signifikante Korrelation gibt zwischen den Anzahl der Störche und der Geburtenrate in europäischen Ländern.
Nun wird die große Mehrheit der Leser natürlich wissen, dass es sich bei dieser offensichtlichen statistischen Korrelation eben nicht um eine kausale Beziehung handelt. Zugleich handelt es sich aber auch nicht um eine ganz triviale Scheinkorrelation, den rechnerischen – aber eben nicht kausalen – Zusammenhang könnte man durch intervenierende Kontextvariablen zumindest teilweise erklären.

Und – so meine Kritik – auch die Wirtschaftsweise suggeriert eine (scheinbare) Kausalität auf der Grundlage einer erst einmal offensichtlich erkennbaren Korrelation zweier unterschiedlich dimensionierter Werte auf der Zeitachse.

Aber was, wenn das eine nichts oder nur wenig mit dem anderen zu tun hat? Anders formuliert: Wäre es nicht auch denkbar, dass der erkennbare Anstieg der Beschäftigung (übrigens gemessen an der Zahl der Erwerbstätigen) sowie die Abnahme der Quote der offiziell registrierten Arbeitslosigkeit aus anderen Quellen gespeist wird als aus der Agenda 2010? Dass es dazu auch oder ähnlich gekommen wäre, wenn man nicht Hartz IV eingeführt hätte?

Die Abbildung suggeriert nämlich auch für den einen oder anderen, dass die Arbeitslosen, die ja laut Quote weniger geworden sind, in den anderen Aggregatzustand gewechselt sind, also (wieder) zu Erwerbstätigen geworden sind. Das kann man aber dieser Statistik gar nicht entnehmen. Möglicherweise sind die aus der Arbeitslosigkeit in die Nicht-Beschäftigung abgegangen, beispielsweise in den Rentenbezug. Oder die Quote, in deren Nenner ja die Beschäftigten stehen, ist auch deshalb so stark gestiegen, weil die Zahl der Beschäftigten stark gestiegen ist, was aber nicht unbedingt etwas mit der Agenda 2010 zu tun haben muss, sondern auf andere Ursachen zurückgeführt werden könnte.

Man könnte – um nur auf zwei Punkte der eben hoch kontroversen Debatte über den (Nicht-)Einfluss der Agenda 2010 einzugehen – zum einen die Frage stellen, was denn die Einführung des Hartz IV-Systems und die Daumenschrauben, die man damit einem Teil der Arbeitslosen angelegt hat, mit dem Beschäftigungswachstum in der Industrie zu tun haben soll? Die Arbeitnehmer in der Automobilindustrie, dem Maschinenbau oder der Chemie bewegen sich auch lohnmäßig in ganz anderen Regionen. Spielt da möglicherweise die seit den 1990er Jahren erkennbare Lohnzurückhaltung der Gewerkschaften bei den Tarifabschlüssen oder außenwirtschaftlich relevante Faktoren wie die Einführung des Euro eine viel größere Rolle und die Agenda 2010 gar keine?

Und als zweites Beispiel sei an dieser Stelle auf die demografische „Entlastung“ der Arbeitsangebotsseite hingewiesen. Bereits seit vielen Jahren verlieren wir beim Arbeitsangebot, dem Erwerbspersonenpotenzial, jedes Jahr erheblich mehr Menschen, die aus Altersgründen aus dem Erwerbsleben ausscheiden, als jüngere nachkommen. Man sieht in der Abbildung, dass sich diese Entwicklung in den vergangenen Jahren auf jährlich über 300.000 Erwerbspersonen ausgeweitet hat – und ein Ende ist definitiv nicht abzusehen, ganz im Gegenteil, denn der Abgang der geburtenstarken Jahrgänge aus dem Erwerbsleben kommt erst noch in den vor uns liegenden Jahren. Dass trotzdem die Zahl der Beschäftigten noch gestiegen und nicht geschrumpft ist, liegt an den kompensierenden Effekten der „Verhaltenskomponente“ (also der Zunahme der Erwerbsbeteiligung der Frauen, vor allem der Mütter mit kleinen Kindern und das spätere Ausscheiden der älteren Arbeitnehmer) sowie dem „Migrationseffekt“, also der Zuwanderung von – potenziellen bzw. tatsächlichen – Arbeitskräften nach Deutschland.

Aber die Wirkkraft der Demografie der letzten Jahrzehnte auf dem Arbeitsmarkt ist enorm – so hat das IAB erst vor kurzem rechnerisch einen Ausblick gegeben auf die Entwicklung des Erwerbspersonenpotenzials bis 2060. Eine rein quantitative Stabilisierung des Arbeitsangebots würde eine jährliche Nettozuwanderung von 500.000 Personen voraussetzen und dann wäre nur ein rechnerischer Ausgleich erwartbar – vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Das Arbeitsangebot wird kleiner werden – auch wenn mehr Zuwanderer nach Deutschland kommen (sollten). Also wahrscheinlich, nach einer neuen Studie des IAB vom 17. Februar 2017.

Es geht an dieser Stelle nicht darum, die Gegenbehauptung aufzustellen, dass die „Hartz-Reformen“ überhaupt keinen Effekt hatten. Darüber kann man streiten. Aber es ist schlichtweg a) entweder Ignoranz oder schlimmer noch b) bewusste Manipulation, wenn man behauptet, dass der arbeitslosigkeitsreduzierende Effekt der Agenda 2010 im Sinne einer kausalen Beziehung belegt sei. Genau davon kann man bei Sichtung der vorliegenden Forschungsevidenz definitiv nicht ausgehen. Es gibt nun wirklich nicht wenige Arbeitsmarktforscher, die eine solche Kausalität in Abrede stellen.

Auf der anderen Seite kann man an den Debatten diese Tage erahnen, was der SPD blühen würde, wenn sie die Agenda wirklich substanziell in Frage stellen würde, also nicht nur einige kleinere Modifikationen am Regelwerk vorzunehmen gedenkt, die bereits für so ein Sperrfeuer sorgen. Also wenn sie das Hartz IV-System einer grundlegenden Revision unterziehen würde. Was natürlich nicht dagegen sprechen würde, so etwas in Erwägung zu ziehen.

Abbildung 1: INSM-Anzeige Zeit für Realismus, Martin Schulz
Abbildung 2: Tweet von Isabel Schnabel vom 22.02.2017

Eine Steuer auf Roboter? Ein sehr reicher Mann mit einer alten Idee in modischer Verkleidung und dem Finger auf einer offenen Wunde

Er steht seit langem auf Platz 1 dieser alljährlich veröffentlichten Liste der Superreichen (Forbes Billionaires: Full List Of The 500 Richest People In The World 2016): Bill Gates. Mit Microsoft hat er es zu diesem sagenhaften Reichtum gebracht – für 2016 werden 75 Milliarden Dollar seiner Person zugeschrieben. Und ein Teil dieses Reichtums setzt er durchaus sehr öffentlichkeitswirksam ein, um über eine Stiftung der Welt seine Wohltätigkeit zu beweisen. Die Bill & Melinda Gates Foundation ist an den Einlagen gemessen angeblich die mit Abstand größte Privat-Stiftung der Welt. Die Stiftung hat ihren Sitz in Seattle und beschäftigt mehr als 1.300 Mitarbeitern. Sie ist mit einem Stiftungskapital von fast 40 Mrd. US-Dollar ausgestattet. Sie vergibt Fördermittel von jährlich rund vier Milliarden Euro für Projekte und Forschung zur Armuts- und Hungerbekämpfung, Landwirtschaft und Gesundheit.

Das hört sich erst einmal gut an, man kann das aber auch sehr kritisch sehen, wie das Kathrin Hartmann in ihrem Artikel Die Privatisierung der Weltrettung macht:

»Wer Geld von der Stiftung bekommt, muss sich nach deren Vorgaben richten. Die Gates-Stiftung verfolgt einen technokratischen Ansatz und setzt den Schwerpunkt auf schnell messbare Ergebnisse sowie die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft in Public Private Partnerships. Zur Hungerbekämpfung setzt die Gates-Foundation auf Gentechnik und mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte industrielle Lebensmittel. Statt öffentliche Gesundheitssysteme zu stärken, konzentriert sich die Stiftung auf wenige Krankheiten wie HIV, Tuberkulose, Malaria und solche, gegen die man impfen kann. Dabei arbeitet die Stiftung mit umstrittenen Konzernen zusammen – mit Coca Cola, Glaxo-Smith Kline und Monsanto. Deshalb wächst die Kritik: Die Stiftung bindet auch öffentliches Geld, weil sie ihre Finanzzusagen an die von Regierungen koppelt.«

Und Hartmann berichtet in ihrem Artikel, dass auch die Bundesregierung mit der Gates-Stiftung zusammenarbeitet:

»Die Bundesregierung arbeitet seit 2006 mit der Stiftung und gehört zu den Financiers der Globalen Allianz für Impfstoffe (Gavi). Die Gates-Stiftung stellt 20 Prozent des Budgets der öffentlich-privaten Partnerschaft. Gavi unterstützt Impfprogramme für Kinder in armen Ländern sowie die Entwicklung von Impfstoffen. Im Gremium sitzen auch Angehörige von Pharmakonzernen wie Pfizer und Sanofi. Ärzte ohne Grenzen kritisieren, dass Gavi die Marktmacht der Konzerne stärkt, weil sie ihnen überteuerte Impfungen abkauft. Deren Patente auf lebenswichtige Medikamente verhindern, dass diese in ärmeren Ländern günstig hergestellt werden können. Daran hat Bill Gates Anteil: Als Microsoft-Chef hatte er sich für das Trips-Abkommen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte eingesetzt.«

Die Bundesregierung gibt auch Geld für diese Zusammenarbeit – und das nicht wenig: »2015 versprach Bundeskanzlerin Angela Merkel, bis 2020 600 Millionen für Gavi bereitzustellen. Das sind im Schnitt 120 Millionen Euro pro Jahr– viermal mehr als der Pflichtbeitrag der Bundesregierung zur Weltgesundheitsorganisation (WHO).« Und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hängt selbst am Geldtropf der Gates-Foundation, denn die stellt 14 Prozent des Budgets.

Und den geneigten Leser wird dann auch diese Seite der Gates-Stiftung nicht wirklich überraschen: »Die Gates-Stiftung ist der größte Geldgeber landwirtschaftlicher Forschung und Entwicklung und hat in vergangenen zehn Jahren mehr als drei Milliarden Dollar in Agrarprojekte gesteckt. Das größte ist die Allianz für eine Grüne Revolution in Afrika (Agra). Sie will die landwirtschaftliche Produktion mit Hilfe von Gentechnik, Dünger und Pestiziden verdreifachen – gegen den Widerstand von Kleinbauern.«

Aber das war nur die Einstimmung auf das eigentliche Thema dieses Beitrags, denn Bill Gates ist ein in jeder Hinsicht umtriebiger Mensch und nun hat er sich zu einem brisanten gesellschaftspolitischen Thema unserer Tage geäußert – den Auswirkungen der technologischen Entwicklung und die Frage der Finanzierung unserer sozialen Sicherungssysteme: Bill Gates fordert Robotersteuer, so ist beispielsweise ein Artikel von Alexander Hagelüken überschrieben. Wie kommt er darauf? Die Digitalisierung bedroht Millionen Arbeitsplätze – und damit auch die Lohnsteuern und Sozialabgaben, die vom Staat darauf erhoben werden. „Natürlich wird es Steuern geben, die sich auf die Automatisierung beziehen“, wird Gates in dem Artikel zitiert. „Bisher werfe die Arbeit von Menschen Steuern und Sozialabgaben ab. „Wenn Roboter diese Arbeit übernehmen, sollte man denken, dass wir den Roboter auf ähnliche Weise besteuern.“

Wenn man wissen will, was er im Original gesagt hat, dann lohnt der Blick in dieses Interview des Onlineportals „Quartz“ mit ihm: The robot that takes your job should pay taxes, says Bill Gates:

»Robots are taking human jobs. But Bill Gates believes that governments should tax companies’ use of them, as a way to at least temporarily slow the spread of automation and to fund other types of employment … Gates said that a robot tax could finance jobs taking care of elderly people or working with kids in schools, for which needs are unmet and to which humans are particularly well suited. He argues that governments must oversee such programs rather than relying on businesses, in order to redirect the jobs to help people with lower incomes.«

Er argumentiert also explizit sozialpolitisch. Hagelüken subsumiert das, was Gates da fordert, unter einen größeren Diskurszusammenhang, der den meisten bekannt sein dürfte: »Die Digitalisierung bedroht Millionen von Arbeitsplätzen – und damit auch die Lohnsteuern und Sozialabgaben, die vom Staat darauf erhoben werden. Maschinen werden in den kommenden 20 Jahren bis zur Hälfte der Jobs in den USA und Europa ersetzen, sagen Studien voraus. „Maschinen werden den Menschen viele standardisierte Arbeitsplätze wegnehmen“, erwartet der Ökonom Thomas Straubhaar. Absehbar „bleiben einige auf der Strecke, weil sie mit der Geschwindigkeit auf der Welt einfach nicht mehr mitkommen“, warnt Siemens-Chef Joe Kaeser. Daher sei „eine Art Grundeinkommen völlig unvermeidlich“. Für diese Idee erwärmen sich auch einige Silicon-Valley-Bosse.« Die mögliche, allerdings heftig umstrittene Ableitung der Notwendigkeit eines bedingungslosen Grundeinkommens als Antwort auf die beschriebene (angebliche) Entwicklung, wurde genauer diskutiert in diesem Beitrag vom 14. Februar 2017: Zwischen Heilserwartung und sozialpolitischen Widerständen. Einige Anmerkungen zum bedingungslosen Grundeinkommen.

Vielen Menschen wird die Argumentation für eine Besteuerung der Roboter aufgrund des damit einhergehenden Verlustes an Arbeitsplätzen (und damit verbundenen Lohneinkommen) erst einmal plausibel erscheinen. Aber eine Diskussion des Vorschlags muss zwei große Hürden nehmen, bevor es sich lohnt, sie weiterzuverfolgen.

Zum einen muss man die Diagnose kritisch diskutieren, dass es aufgrund dessen, was derzeit unter Begriffen wie „Digitalisierung“ und „Roboterisierung“ verhandelt wird, zu einem massiven Jobverlust kommen wird, also das Theorem einer massiven technologischen Arbeitslosigkeit ante portas. Diese Vorstellung einer massenhaften Freisetzung menschlicher Arbeitskraft hat es schon immer gegeben und immer wieder kann man auch an der Rezeption des Themas in den Medien sehen, dass das aufgegriffen und oftmals zum jeweiligen Zeitpunkt apokalyptisch ausgemalt wurde, was die Zukunft angeht. Man nehme nur die drei in der Abbildung dokumentierten Titelgeschichten des SPIEGEL aus den Jahren 1964, 1978 und vor kurzem im Jahr 2016. Frappierend ist die Ähnlichkeit der Titelbilder über die Jahrzehnte – und nicht umsonst taucht immer wieder der Roboter auf, gleichsam eine handfeste Chiffre für die Bedrohung dessen, was bislang Menschen getan haben und (noch) tun, aber eben nicht mehr lange und vor allem nicht in der Menge.

Man könnte an dieser Stelle zu Recht einwenden, dass sich die negativen Szenarien die (damalige) Zukunft betreffend im Nachhinein betrachtet nicht eingestellt haben. Bereits in der Titelgeschichte aus dem Jahr 1964 war von „menschenleeren Fabriken“, von Automatisierung und der „Roboter-Ära“ die Rede. 1978 hieß es dann auf dem Cover des Magazins „Fortschritt macht arbeitslos“ und mit Fortschritt gemeint war die „Computer-Revolution“: „Uns steht eine Katastrophe bevor“, so heißt es dann am Anfang des Artikel. »Winzige elektronische Bausteine bedrohen Millionen von Arbeitsplätzen in Industrie und Dienstleistungsgewerbe. Weder Regierung noch Gewerkschaften wissen, wie sie die Folgen des Fortschritts unter Kontrolle bringen können.« Nun ist die Beschäftigung keineswegs seit 1978 ins Bodenlose gestürzt, ganz im Gegenteil. Aber jetzt kommt das dicke Ende aber ganz bestimmt, also demnächst. Unter der Überschrift „Sie sind entlassen!“ schreibt der SPIEGEL im Heft 36 des Jahres 2016: »Der Angriff der Roboter gefährdet die Existenz der Mittelschicht: Bedroht sind nicht mehr nur Tätigkeiten in der Werkhalle, jetzt trifft die Digitalisierung auch qualifizierte Kräfte in Büros, Kanzleien und Praxen. Welche Jobs werden überleben?«

Man könnte viele Argumente gegen die pessimistische Sicht hinsichtlich der Auswirkungen der technologischen Entwicklung auf den Arbeitskräftebedarf vortragen – aber selbst wenn wir einmal gedanklich davon ausgehen, dass es eine solche enorme Durchschlagskraft im Sinne eines massiven Abbaus von Arbeitsplätzen geben sollte, dann muss man die Frage behandeln und beantworten, ob denn eine „Robotersteuer“ die richtige Antwort wäre, um die bislang über eine Besteuerung und Verbeitragung der Lohneinkommen erhobenen – und in Folge der Rationalisierung nun wegfallenden – Einnahmen zu kompensieren.

Man könnte an dieser Stelle mit Blick auf den Robosteuer-Apologeten Bill Gates mit einer zynischen Ironie die Frage in den Raum stellen, warum eigentlich „nur“ die Roboter und warum nicht eine „Microsoft-Office-Steuer“? Vielleicht sollte man mal kalkulieren, wie viele Sekretärinnen ihren Arbeitsplatz verloren haben, weil mit dem Siegeszug der PCs und des Office-Programms von Microsoft die Leute, die früher alles delegiert haben an die Schreibkräfte, nunmehr ihre Sachen selbst eintippen und statt einen Brief aufzugeben (mit den daran hängenden Arbeitsplätzen) E-Mails selbst verschicken?

Es geht um die Grundsatzfrage, ob eine „Robotersteuer“ überhaupt der richtige Ansatzpunkt für eine alternative Mittelbeschaffung wäre. Diese Steuer ist keine neue Erfindung, sondern die Forderung nach einem solchen Instrument und die kontroverse Debatte verfolgt uns seit Anbeginn der Industrialisierung und würde in früheren Jahrzehnten unter dem Stichwort „Maschinensteuer“ geführt. Nicht wenige Ökonomen werden auf die diskutierten Negativfolgen einer solchen Besteuerung hinweisen, also dass dadurch der technische Fortschritt gebremst wird und – für eine gewisse Zeit vielleicht – der Ersatz menschlicher Arbeitskraft aufgehalten werden kann, aber zugleich dafür der Preis einer Abbremsung der Produktivitätsentwicklung zu zahlen wäre sowie – was besonders wichtig wäre zu berücksichtigen angesichts des enormen Steuerwettbewerbs zwischen den Nationalstaaten – Arbeitsplätze verloren gehen, wenn andere Konkurrenten aufgrund einer davon abweichenden Besteuerung über Verlagerung oder eine eigene dynamische Entwicklung Marktanteile gewinnen und die roboterisierte Fertigung an sich ziehen.

Gerade wenn man den Grundgedanken, der den Modellen einer Maschinen- oder Robotersteuer zugrundeliegt, durchaus sympathisch findet, also dass Unternehmen mit vielen Robotern, Computern, Maschinen und wenigen Arbeitnehmern höher belastet werden als Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern und wenigen Maschinen, wäre zu überlegen, wo man den Besteuerungshebel genau ansetzt.
Um aus dem Selektivitätsdilemma einer punktuellen Besteuerung von Robotern, Maschinen oder welcher partiellen Bemessungsgrundlage auch immer herauszukommen, hat es schon vor vielen Jahren eine intensive Debatte gegeben, die sich an dieser Herausforderung abgearbeitet hat und die eine „Wertschöpfungsabgabe“ zur Diskussion gestellt hat, explizit mit Blick auf die (Um)Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, die überwiegend aus Beiträgen aus sozialversicherungspflichtigen Arbeit gespeist werden. Eine solche Abgabe würde die allgemeine Abgabenbelastung natürlich verschieben von den arbeitsintensiven zu den kapitalintensiven Branchen, die bislang unterdurchschnittlich und indirekt über die allgemeine Besteuerung an der Finanzierung der Sozialleistungen beteiligt sind.

Alexander Hagelüken hat in seinem Kommentar Besteuert Gewinne, nicht Roboter! diese Positionierung vorgenommen:

»Effektiver als eine Robotersteuer wäre, die Gewinne der Firmen weltweit konsequent zu besteuern. Wenn Maschinen immer mehr Produktion und Dienstleistungen übernehmen, landet der Ertrag trotzdem auch bei der Allgemeinheit. Effektiv wäre es zudem, alle Bürger zu Miteigentümern der Unternehmen zu machen. Dann sind alle direkt an der Wertschöpfung der Maschinen beteiligt. Heute hält nur jeder zehnte Deutsche Aktien – bleibt das so, dürfte die Ungleichheit explodieren.«

Nun könnten die Skeptiker an dieser Stelle einwenden, gut gebrüllt, aber sind die vergangenen Jahrzehnte nicht dadurch geprägt gewesen, dass man die Unternehmensseite steuerlich nicht entlastet hat? Und das wir aktuell gerade wieder vor einer neuen Runde im Steuersenkungswettlauf stehen? Darauf wurde in diesem Beitrag im Blog „Aktuelle Wirtschaftspresse“ vom 27. Dezember 2016 hingewiesen: Immer diese Steuern und ihre gar nicht so eindeutigen Umverteilungswirkungen. Und dann noch ein kritischer Blick auf den Steuersenkungswettbewerb in Europa. Beispiel EU:
Seit Beginn der 1980er Jahre wurden die Körperschaftsteuersätze in der EU Zug um Zug massiv gesenkt worden. Allein zwischen 1995 und 2007 ging der EU-Durchschnitt von 35% auf gut 24% zurück. Die Finanz- und Wirtschaftskreise 2007/2008 und deren Folgen haben diese Entwicklung eine Zeit lang in den Stand-by-Modus versetzt. Seit 2010 stagniert daher der EU-durchschnittliche Körperschaftsteuersatz bei etwa 23%.

Und die nächste Runde der Absenkung der Unternehmenssteuern steht schon vor der Tür, darauf verweist Margit Schratzenstaller in ihrem Beitrag Steuersenkungswettbewerb in der EU schadet

»So hat Luxemburg bereits beschlossen, den Körperschaftsteuersatz ab 2017 um gleich 10 Prozentpunkte auf 19% zu verringern. Großbritanniens Premierministerin Theresa May hat in Aussicht gestellt, die erwarteten negativen ökonomischen Effekte des geplanten Ausstiegs aus der EU abzufedern. Sie will den Körperschaftsteuersatz von derzeit 20% deutlich senken. Ungarn ließ kürzlich mit der Ankündigung aufhorchen, Kapitalgesellschaften künftig nur mehr mit 9% statt mit bisher gut 20% zu besteuern. Und auch in Österreich wird gerade über die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 20% diskutiert.«

Und damit wären wir abschließend angekommen bei der tiefen und offenen Wunde, auf die Gates und andere ihren Finger legen: Faktisch geht die Besteuerung der Unternehmen zurück, wir bräuchten aber gerade aus einer explizit sozialpolitischen Sicht deutlich mehr Einnahmen als früher aus der Besteuerung der Wertschöpfung durch Unternehmen, wenn wir die bereits gegebenen und weiter wachsenden Ausgabenbedarfe gerade in den Tätigkeitsfeldern, wo auch nach Gates‘ Verständnis weiterhin menschliche Arbeitskraft (und dann auch noch mehr als heute) gebraucht wird, finanzieren wollen: also in der Pflege, in Bildung und Betreuung, in den personenbezogenen Dienstleistungen, von denen viele eben am Tropf der Finanzierung aus öffentlichen Mitteln hängen und die kann man nur über Umverteilung generieren.

Die befristeten Arbeitsverträge zwischen Schreckensszenario, systemischer Notwendigkeit und Instrumentalisierung im Kontext einer verunsicherten Gesellschaft

Man muss schon sagen – was für ein Impact. Da gibt der designierte Kanzlerkandidat der SPD, Martin Schulz, der BILD-Zeitung ein Interview und hält in Bielefeld auf dem Arbeitnehmerkongress seiner Partei eine Rede unter der Überschrift „Arbeit in Deutschland“.  Und eigentlich hat er nicht wirklich viel inhaltlich gesagt, sondern die ganz großen Linien gezeichnet. Dennoch bricht in der Folge eine intensive Debatte aus, als ob er ein Zehn-Punkte-Programm der Verstaatlichung der deutschen Bankenlandschaft präsentiert hätte. Hat er aber nicht und auch seine Ausführungen zu den beiden Themen, die seit Anfang der Woche im Zentrum der öffentlichen Diskussion stehen, also die Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I (vgl. hierzu bereits den Beitrag Am Welttag für soziale Gerechtigkeit mehr Gerechtigkeit für (ältere) Arbeitslose? Martin Schulz und der alte Wein in alten Schläuchen vom 20. Februar 2017) sowie die Eindämmung der befristeten Beschäftigung, sind mehr als nebulös und wenn, dann erst einmal nur emotional fassbar, was ja auch ihre Funktion ist.

Schaut man beispielsweise in die Bielefelder Rede von Martin Schulz, dann wird man zum Thema befristete Arbeitsverträge das hier finden:

»Wir wollen Sicherheit und Verlässlichkeit für die Beschäftigten!
Deshalb müssen wir auch an die Befristung vieler Arbeitsverhältnisse ran.
Vor allem jungen Menschen wird zu viel zugemutet: Sie sollen eine ordentliche Ausbildung machen, sich im Job weiterbilden, sie sollen eine Familie gründen und wollen sich manchmal auch noch um ihre Eltern kümmern, sie sollen für Wohneigentum sorgen, und im Idealfall sollen sie sich auch noch ehrenamtlich engagieren.
Das alles geht nicht, wenn die eigene Zukunft auf wackligen Beinen steht! Das kann nicht unser Angebot für die Jugend sein!
Und darum werden wir die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen abschaffen!«

Punkt. Das war’s zu dem Thema. Bevor wir uns mit dem Vorschlag nach Abschaffung der sachgrundlosen Befristung genauer auseinandersetzen, muss wieder einmal ein Zahlendurcheinander geklärt werden. Denn ein Teil der Debatte kreist um den Vorwurf, Schulz hätte mit falschen Zahlen hantiert. In einem Interview mit der „Bild“-Zeitung hat der SPD-Kanzlerkandidat den Anteil der jungen Menschen in Deutschland, die einen befristeten Arbeitsvertrag haben, mit rund 40 Prozent angegeben. Das nun hat die Arbeitgeber auf den Plan gerufen, die das kritisiert haben. In der Altersgruppe zwischen 25 und 35 seien tatsächlich rund zwölf Prozent der Beschäftigten befristet angestellt, argumentiert der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

Was stimmt nun? Beide liegen falsch, wie die Abbildung am Anfang dieses Beitrags verdeutlicht. Für 2015 berichtet das Statistische Bundesamt auf der Grundlage der Arbeitskräfteerhebung für alle abhängig Beschäftigten ab 25 Jahre von einem Anteil der befristet Beschäftigten von 8,4 Prozent, in der Altersgruppe 25 bis 34 Jahre seien es hingegen 17,9 Prozent gewesen.

Aber Schulz hat die von ihm genannten 40 Prozent nicht aus der Luft gegriffen, sondern ist schlecht vorbereitet worden, denn dieser Anteilswert taucht an anderer Stelle durchaus auf. Nur nicht als Anteil an den Arbeitsverträgen, sondern als Anteilswert bei den Neueinstellungen. Was etwas anderes ist als der Bestand an Arbeitsverträgen.

Darüber berichtet beispielsweise Thomas Öchsner in seinem Artikel Anteil befristeter Jobs geht bereits weiter zurück. Er operiert allerdings mit einer anderen Datenquelle als die Bundesstatistiker, nämlich mit dem IAB-Betriebspanel. Das IAB der Bundesagentur für Arbeit befragt Jahr für Jahr 16.000 Betriebe und rechnet die Angaben hoch:

»Daraus ergibt sich, dass der Anteil der befristeten Stellen seit 2011/12 leicht rückläufig ist. Damals waren ohne Auszubildende 8,4 Prozent der Arbeitsverträge befristet. 2015 waren nur mehr 8,0 Prozent der Verträge zeitlich begrenzt.
Etwas besser sieht es auch bei den Neueinstellungen aus. 2009, auf dem Höhepunkt der Finanzkrise, musste sich fast jeder Zweite (47 Prozent), der einen neuen Job ergatterte, mit einem Vertrag auf Zeit begnügen. 2015 traf dies noch auf 42 Prozent der Neueingestellten zu.«

Der IAB-Wissenschaftler Christian Hohendanner wird von Öchsner dahingehend zitiert, dass man noch nicht von einer Trendumkehr sprechen könne, aber zu erkennen sei, dass es „keinen weiteren Anstieg mehr gab“. Was sich vor dem Hintergrund der allgemeinen Arbeitsmarktlage aber verbessert habe: »2015 wurden nach Angaben des IAB bereits 40 Prozent der befristet Eingestellten unbefristet übernommen. 2009 konnten sich nur 30 Prozent darüber freuen.«

Nun muss man bei den Befristungen unterscheiden – und Martin Schulz macht das ja auch, denn er stellt eine Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen in den Raum, nicht der Befristungen an sich. Die Befristungen mit Sachgrund will er nicht antasten. Das ist durchaus nachvollziehbar, denn hier kann der Arbeitgeber, selbst wenn er wollte, nicht anders. Nehmen wir als ein Beispiel von vielen eine Kindertageseinrichtung, in der eine dort unbefristet beschäftigte Erzieherin in die Elternzeit geht, aber wiederkommen will und wird, beispielsweise nach zwei Jahren. Die Ersatzkraft für diese Mitarbeiterin kann vom Träger der Kita nur einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen für die Abdeckung dieses Zeitraums, außer der hat an anderer Stelle einen sicheren Arbeitskräftebedarf genau nach Rückkehr der unbefristet Beschäftigten.

Bei den sachgrundlosen Befristungen verhält es sich anders. Hier lohnt der Blick auf die Motive der Arbeitgeber, einen neuen Mitarbeiter befristet einzustellen. Diese Befristungsform hat an Beliebtheit gewonnen und ein wichtiges Motiv in der Privatwirtschaft ist sicher der Aspekt einer dadurch realisierbaren „verlängerten Probezeit“. Man kann den Arbeitnehmer schlichtweg deutlich länger als bei der ansonsten zulässigen Probezeit im Ungewissen lassen, ob man ihn oder sie übernimmt. Die Betroffenen werden natürlich in den maximal zwei Jahren in der Hoffnung auf eine Entfristung ihrer Stelle alles geben.

Es kann natürlich auch andere Gründe für die sachgrundlose Befristung geben, beispielsweise die Tatsache, dass nur eine bestimmte Summe Geld für eine bestimmte Zeit zur Verfügung steht und man keine Sicherheit hat, nach Ablauf dieser Zeit die betroffenen Arbeitnehmer weiterbeschäftigen zu können. Nun wird der eine oder andere einwenden, dann könne man den Betroffenen eben betriebsbedingt kündigen, das aber schafft zum einen mögliche Konflikte, zum anderen gibt es mit dem öffentlichen Dienst einen Bereich, wo es oftmals fast unmöglich ist, sich von den Arbeitnehmern wieder zu trennen, wenn sie denn unbefristet beschäftigt sind, weil immer darauf hingewiesen wird, dass es beispielsweise in einer großen Behörde genügend Ersatzarbeitsplätze geben würde, so dass eine Kündigung scheitert.

Das kann man auch den Zahlen entnehmen – der größte Befrister in diesem Land ist der öffentliche Dienst und ganz besonders schlimm ist es in der Wissenschaft. Genauer unter die Lupe genommen haben das Christian Hohendanner et al. (2016): Befristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst: Öffentliche Arbeitgeber befristen häufiger und kündigen seltener als private, IAB-Kurzbericht Nr. 5/2016, Nürnberg. Die Wissenschaftler berichten darin:

»Etwa 60 Prozent der Einstellungen im öffentlichen Dienst (ohne Wissenschaft) erfolgten laut IAB-Betriebspanel im ersten Halbjahr 2014 befristet. In der Privatwirtschaft waren es 40 Prozent, in der Wissenschaft 87 Prozent.
Die Übernahmequote befristet Beschäftigter fiel im öffentlichen Dienst (ohne Wissenschaft) im ersten Halbjahr 2014 mit 32 Prozent um 10 Prozentpunkte niedriger aus als im privaten Sektor. In der Wissenschaft lag die Übernahmequote bei 9 Prozent.«

Hohendanner et al. arbeiten in ihrer Studie auch den zentralen Unterschied heraus zwischen dem öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft bei den Motivlagen für Befristungen: »Als wichtigste Befristungsmotive nannten öffentliche Arbeitgeber Vertretungen und fehlende Planstellen. Für die Privatwirtschaft ist die Erprobung neuer Mitarbeiter der wichtigste Befristungsgrund.« Und: Öffentliche Arbeitgeber nutzen befristete Arbeitsverträge als zentrales Instrument der Personalanpassung. Letztendlich werden wir hier Zeugen einer massiven Polarisierung der Beschäftigungsstrukturen innerhalb des öffentlichen Dienstes. Auf der einen Seite haben wir hier die sichersten und – nicht nur bei Beamten – mit Unkündbarkeit ausgestattete Arbeitsplätze, auf der anderen Seite reagiert das System darauf spiegelbildlich mit der Schaffung einer hochgradig flexibilisierten Schicht an Beschäftigten, wo im starken Maße mit Befristungen gearbeitet wird (und aus Systemsicht gearbeitet werden muss) und in denen der Unsicherheitsfaktor kombiniert wird mit ausgeprägter Perspektivlosigkeit, was Anschlussoptionen angeht.

Die besonders ausgeprägte Befristungslandschaft in der Wissenschaft spiegelt sich auch wieder in dem Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017. Statistische Daten und Forschungsbefunde
zu Promovierenden und Promovierten in Deutschland. Susanne Klein hat ihren Artikel dazu überschrieben mit Risiko inbegriffen: »Viele Mitarbeiter an deutschen Hochschulen sind prekär beschäftigt: befristete Teilzeitstellen, geringer Verdienst bei unbezahlten Überstunden. Hinzu kommt: Aus dem akademischen Flaschenhals ist ein Nadelöhr geworden.«  In der universitären Forschung und Lehre arbeiten 145.000 befristet Beschäftigte – 76 Prozent mehr als im Jahr 2000. Ohne sie müssten etliche Hochschulen den Betrieb so gut wie einstellen. Neben den teilweise skandalös frustrierenden Arbeitsbedingungen kommt ein großes Karriereproblem hinzu: Die Professorenstellen, die ambitionierte Wissenschaftler irgendwann bekleiden wollen, haben seit dem Jahr 2000 nur um 21 Prozent zugenommen. »Die Zahlen klaffen so weit auseinander wie noch nie, aus dem „akademischen Flaschenhals“ ist ein Nadelöhr geworden«, so Klein. Sie weist darauf hin, dass das Problem ein strukturelles ist. Beispiel: Die Universitäten Sachsens müssen mindestens jeden zweiten Nachwuchswissenschaftler aus befristeten Drittmitteln finanzieren. Es ist offensichtlich aber auch ein sehr deutsches Problem: 93 Prozent der Wissenschaftsmitarbeiter sind in Deutschland befristet angestellt. Dem Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013 konnte man entnehmen, dass es in Frankreich und England weniger als 30, in den USA sogar nur 14 Prozent sind. Es geht also auch anders.

Apropos Nachwuchsbericht 2013 – der hatte doch den Anstoß gegeben, endlich Verbesserungen herbeizuführen: »Mehr und mehr befristete Arbeitsverhältnisse mit zunehmend kürzeren Laufzeiten: Diese Diagnose aus dem Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs hatte vor vier Jahren den Weg für eine Reform freigemacht. In der Großen Koalition war man sich darüber einig, dass das „Befristungsunwesen“ ein Ende haben müsse«, so Amory Burchard unter der Überschrift Statt Dauerstelle Aus nach zwei Jahren. »Mit dem neuen, im März 2016 in Kraft getretenen Wissenschaftszeitvertragsgesetz muss die Laufzeit von Arbeitsverträgen der angestrebten Qualifizierung „angemessen“ sein. Und die Befristung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Drittmittelprojekten soll sich am bewilligten Projektzeitraum orientieren. Doch ein Jahr später scheint sich die Lage der Nachwuchswissenschaftler kaum verbessert zu haben.«

„Die Universitäten und Forschungsinstitute mogeln, jedes Schlupfloch wird genutzt“, sagt zumindest Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und Leiter des Hochschulbereichs der GEW. Wie schon 2015 bei der Vorbereitung der Gesetzesreform befürchtet, werde „alles Mögliche als Qualifizierung deklamiert und erneut für Kurzzeitbefristungen genutzt“.

Wechselt man jetzt wieder auf die generelle Ebene der Befristungen, dann wird deutlich, dass das für die Betroffenen natürlich problematische Auswirkungen haben kann und hat (vor allem, wenn sich diese Befristungen nicht als ein Durchgangsstadium mit einer relativ sicheren Entfristungsperspektive am Ende einer nicht zu langen Wegstrecke darstellt.

Mit den (möglichen) Folgen für die Betroffenen, hier vor allem den überdurchschnittlich oft befristeten jüngeren Arbeitnehmern hat sich das WSI in einer Studie beschäftigt:

Eric Seils: Jugend & Befristete Beschäftigung. Eine Auswertung auf Basis aktueller Daten des Mikrozensus. WSI-Policy-Brief Nr. 8, Dezember 2016

Fast jeder fünfte abhängig Beschäftigte unter 35 Jahren hat nur einen befristeten Arbeitsvertrag, mehr als 60 Prozent aller befristet Beschäftigten in Deutschland sind jünger als 35. Die Studie zeigt: »Befristet Beschäftigte haben deutlich niedrigere Nettoeinkommen als gleich alte Arbeitnehmer mit unbegrenztem Vertrag. Dementsprechend sind sie trotz Arbeit doppelt so häufig von Armut bedroht. Junge Beschäftigte in befristeten Arbeitsverhältnissen sind zudem seltener verheiratet und haben deutlich weniger Kinder als unbefristet Beschäftigte.« „Häufige Stellenwechsel, zum Teil verbunden mit Ortswechseln, erschweren die Bildung stabiler Partnerschaften. Und Kinder kosten Geld, daher dürften viele Paare die Realisierung ihres Kinderwunsches aufgrund wirtschaftlicher Unsicherheit verschieben“, wird der Studienautor Eric Seils zitiert.

Interessant ist ein Blick auf die Qualifikationsprofile junger befristet Beschäftigter: Personen ohne Berufsausbildung und Universitätsabsolventen sind gleichermaßen häufiger befristet beschäftigt sind als Absolventen einer dualen Berufsausbildung oder mit Fachhochschulabschluss. Allerdings führen die Berufswege beider Gruppen später oft in unterschiedliche Richtungen: Uni-Absolventen wechseln im Zeitverlauf häufiger in feste Anstellungen, für gering Qualifizierte stellt der befristete Job oft eine Sackgasse dar. Mit  Zusammenhänge zwischen Beruf und befristeter Beschäftigung beschäftigt sich eine neue Arbeit von Stefan Stuth.

2013 kam eine Studie auf der Basis von SOEP-Daten zu diesem Befund: »Für einen großen Teil der jungen Erwerbstätigen öffnen sich nach einer gewissen Wartezeit die Türen zur normalen Arbeitswelt … durchaus. Obwohl die reformbedingte Heterogenisierung der Erwerbsformen ihre Schatten vor allem auf junge Erwerbstätige wirft, schafft früher oder später ein großer Teil der Arbeitsmarkteinsteiger/innen trotzdem den Sprung in Erwerbssicherheit.« (Marie-Christine Fregin (2013): Generation Ungewiss – Berufseinsteiger auf dem Weg ins Abseits? Empirische Vergleiche zur Chancenentwicklung von befristet beschäftigten Arbeitsmarkteinsteiger/innen. SOEPpapers 581-2013, Berlin, S. 111)

Eigentlich, so könnte man meinen, würde dieser Hintergrund doch insgesamt für die Forderung von Martin Schulz sprechen, die sachgrundlose Befristung als Instrument abzuschaffen. Diese Forderung ist nicht neu, in der auslaufenden Legislaturperiode wurde das seitens der Oppositionsparteien auch immer in den politischen Raum eingebracht.

So gab es beispielsweise eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 17. März 2014. Auslöser dafür war ein Gesetzentwurf der Bundestagsfraktion Die Linke zur sogenannten ’sachgrundlosen Befristung‘ (vgl. hierzu BT-Drs. 18/7 vom 23.10.2013). Der Gesetzentwurf beinhaltet die Forderung,  im Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund abzuschaffen. Zur Stellungnahme aufgefordert war auch das IAB der Bundesagentur für Arbeit. Die dort präsentierten Daten – das IAB bezieht sich dabei auf die Angaben aus dem bereits erwähnten IAB-Betriebspanel – sind interessant: »Die Anzahl sachgrundloser Befristungen hat sich zwischen den Jahren 2001 und 2013 von etwa 550.000 auf 1,3 Millionen erhöht … Damit hat sich der Anteil sachgrundloser Befristungen an allen im IAB-Betriebspanel erfassten Befristungen von 32 auf 48 Prozent erhöht.« Zugleich wird aber deutlich, dass man unterscheiden muss zwischen den sachgrundlosen Befristungen und denen mit (irgendeinem zulässigen) Sachgrund – besonders relevant für die diskutierten hohen Befristungsanteile im öffentlichen Dienst, denn hier wird deutlich, dass die im Zentrum der Forderung von Schulz stehenden sachgrundlosen Befristungen dort eher unterdurchschnittlich vertreten sind: Sachgrundlose Befristungen »werden verstärkt im Groß- und Einzelhandel oder im Verarbeitenden Gewerbe genutzt, während sie … in den öffentlichen und sozialen Dienstleistungen … eine untergeordnete Rolle spielen. Tendenziell zeigt sich, dass sachgrundlose Befristungen in Branchen mit einem hohen Befristungsanteil eher unterproportional genutzt werden.« Anders formuliert: Eine Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen von Arbeitsverträgen würde an dem besonders befristungsintensiven öffentlichen Dienst ziemlich vorbeigehen.

Hinzu kommt, so das IAB: Multivariate Analysen »liefern deutliche Hinweise auf die Brückenfunktion sachgrundloser Befristungen: Je höher der Anteil sachgrundloser Befristungen an den in den Betrieben eingesetzten befristeten Beschäftigungsverhältnissen, umso höher fällt die Anzahl der innerbetrieblichen Übernahmen in unbefristete Beschäftigung aus.« Was letztendlich mit dem in der Privatwirtschaft verbreiteten Motiv einer verlängerten Probezeit zusammenhängt.
Nun könnte man an dieser Stelle einwerfen, dass das aus der betriebswirtschaftlichen Logik der Unternehmen zwar nachvollziehbar ist, der Gesetzgeber aber nicht die Aufgabe hat, den Betriebe verlängerte Probezeiten zu ermöglichen, wenn es andere und kürzere als Normalfall gesetzlich vorgeschrieben gibt. Und man könnte erwarten: Im Idealfall würde eine Abschaffung sachgrundloser Befristungen zu einer deutlichen Erhöhung unbefristeter Einstellungen führen. Aber bei dem Versuch, diese an sich naheliegende These zu belegen, kommt die IAB-Stellungnahme zu einem anderen Befund.

Das arbeitsmarktpolitische Fazit des IAB liest sich so:

»Aus Sicht des IAB ist fraglich, ob die Abschaffung sachgrundloser Befristungen ein adäquates Instrument zur Herstellung von mehr Beschäftigungssicherheit ist. Zum einen verfügen Betriebe über alternative Möglichkeiten der Flexibilisierung: Sie könnten verstärkt auf Befristungen mit Sachgrund und alternative Beschäftigungsformen wie Leiharbeit oder freie Mitarbeit ausweichen. Zum anderen bestünde bei einer Abschaffung der sachgrundlosen Befristung das Risiko, dass sich Arbeitgeber bei Einstellungen zurückhalten und ihr Flexibilitätsspielraum eingeschränkt wird.

Es ist daher wenig wahrscheinlich, dass ein Wegfall sachgrundloser Befristungen zu einer deutlichen Zunahme unbefristeter Einstellungen führt. Schließlich liefern empirische Analysen Hinweise dafür, dass insbesondere sachgrundlose Befristungen häufig als verlängerte Probezeit genutzt werden und als Sprungbrett in unbefristete Beschäftigung fungieren.« (Christian Hohendanner (2014): Befristete Beschäftigung. Mögliche Auswirkungen der Abschaffung sachgrundloser Befristungen. IAB-Stellungnahme, 01/2014, Nürnberg 2014, S. 4)

Man muss diese Schlussfolgerung nicht teilen, aber sie ist sicher das Ergebnis eines Abwägungsprozesses hinsichtlich der Vor- und Nachteile einer Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und der Abschätzung der Verhaltensweisen der Arbeitsmarktakteure, vor allem der Arbeitgeber.

Aber vielleicht ist die Forderung nach einer Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen, wie sie nun auch von Martin Schulz in den politischen Diskursraum geworfen wird, als Chiffre zu verstehen, als Adressierung einer emotionalen Schicht jenseits abstrakter arbeitsmarktlicher Befunde, deren Resonanzboden durch eine verunsicherte Gesellschaft aufgrund vermeintlicher, vermuteter und auch tagtäglich erlebter Abstiege und Ausschlüsse strukturiert ist. Wenn, dann wäre das in einer risikoaversen Gesellschaft wie in Deutschland gut gewählt. Denn die Sicherheitsbedürfnisse werden zumindest für die Betroffenen durch Befristungen – selbst wenn sie am Ende der erwerbsbiografischen Kette nur ein Durchgangsstadium darstellen – massiv verletzt und wer wünscht sich nicht ein stabiles Beschäftigungsverhältnis? Wobei unbefristet faktisch nun gerade nicht lebenslange Beschäftigungsgarantie bedeutet (wenn wir von Teilen des öffentlichen Dienstes absehen), wie die vielen Arbeitnehmer wissen, denen aus welchen Gründen auch immer gekündigt wird.

Insofern hat Martin Schulz sicher aus politpsychologischen Gründen einen Nerv bei vielen getroffen. Aber wie weit Theorie und Praxis dann in der wirklichen Wirklichkeit auseinanderliegen (können), verdeutlicht ein Blick auf das Haus der Ministerin, die bei der Schulz-Rede in Bielefeld auch anwesend war – gemeint ist Manuela Schwesig (SPD). Die hat mal vor einiger Zeit mit Blick auf die (möglichen) Auswirkungen der Befristungen gesagt: „Befristete Jobs wirken wie die Anti-Baby-Pille.“ Und dann berichtet  Johanna Roth in ihrem Artikel Zeitverträge als Anti-Babypille  aus dem Bundesfamilienministerium das hier:

»Die Anzeige klingt, als brauche Manuela Schwesig (SPD) einen ganzen Schwung neuer MitarbeiterInnen: Das Familienministerium sucht derzeit Sozial- und WirtschaftswissenschaftlerInnen „für verschiedene Bereiche des Hauses“, darunter für Familie, Gleichstellung, Kinder, Jugend.
Gefragt sind gute Noten, Fremdsprachenkenntnisse und die Bereitschaft zu Dienstreisen. Eines sollten die BewerberInnen aber besser nicht haben: Kinderwunsch. Denn die ausgeschriebenen Stellen sind auf zwei Jahre befristet …  Im Familienministerium ist der Anteil der befristet Beschäftigten zwischen 2004 und 2013 rasant gestiegen: von 1,2 auf 18,6 Prozent … Damit gehört das Familienministerium zu den Spitzenreitern unter den befristenden Bundesministerien.«

Übrigens weist der Artikel auch auf eine Folge der sachgrundlosen Befristungen hin, die häufig vergessen wird: »Eine zeitliche Befristung von bis zu zwei Jahren ist gesetzlich gestattet, ohne dass dafür ein sachlicher Grund angegeben werden muss. Das ist aber nur zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber in den vergangenen drei Jahren kein Arbeitsverhältnis bestanden hat. In diesem Fall bedeutet das: Werden die Verträge nicht entfristet, sind die WissenschaftlerInnen für die nächsten drei darauf folgenden Jahre für den Dienst bei Bundesbehörden gesperrt und müssen sich ein anderes Arbeitsfeld suchen.«
Man könnte natürlich auf die Idee kommen, dass die Schulz-Forderung nun sofort aufgegriffen und dort mit Leben gefüllt wird, wo man personalpolitische Verantwortung hat. Wie werden sehen, dass das nicht passieren wird, nicht nur, aber eben auch aus systemischen Gründen des öffentlichen Dienstrechts.

Offenbar ist es wieder einmal nicht so einfach, die Sonntagsreden mit dem tagtäglichen Handeln in Übereinstimmung zu bringen. Aber vielleicht war das ja auch gar nicht so gemeint, sondern wie angedeutet ein Sprung in das Planschbecken einer verunsicherten Gesellschaft, die dringend und verständlicherweise auf Symbole wartet, dass man was ändern könnte.