Die Besserstellung gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag ist verfassungsrechtlich zulässig

Das Trittbrettfahrerproblem ist ein Dauerbrenner in der Diskussion über Tarifverträge und deren Nutzen. Die Ökonomen diskutieren die mit diesem Begriff angesprochene Problematik im Kontext echter öffentlicher Güter (bei denen nicht alle Nutzer dieser Güter bereit sind, für deren Entstehungs- und Unterhaltskosten aufzukommen) und auch bei den Allmendegütern, wo es zu einer Übernutzung kommen kann. Das alles, weil man Nutznießer werden kann, ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen, da man vom Konsum bzw. der Inanspruchnahme nicht ausgeschlossen werden kann.

Mit einer vergleichbaren Problematik sind die Gewerkschaften, die mit den Arbeitgebern Tarifverhandlungen führen und einen Tarifvertrag abschließen, gegenüber den Arbeitnehmern konfrontiert, die zwar die vereinbarten Entgelte und deren Erhöhung gerne „mitnehmen“, aber auf eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft und damit auf die Zahlung eines Mitgliedsbeitrags verzichten. Und der Homo oeconomicus unter den Beschäftigten würde an dieser Stelle – rational durchaus begründet – die Frage aufwerfen: Warum soll ich zahlen und mich vielleicht sogar noch zusätzlich in der Gewerkschaft engagieren, wenn ich die Vorteile auch so mitnehmen kann? Denn der Tarifabschluss gilt ja für alle Beschäftigten des tarifgebundenen Unternehmens, ohne Differenzierung nach Gewerkschaftszugehörigkeit. 

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Der gesetzliche Mindestlohn hat den Arbeitnehmern ganz unten ordentliche Lohnzuwächse gebracht. Aber auch 2016 bekam jeder fünfte Beschäftigte im „Jobwunderland“ Deutschland nur einen Niedriglohn

Das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen legt regelmäßig Zahlen zur Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland vor. Die Datengrundlage für die Zahlen des Instituts sind Befragungsergebnisse aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP), das – anders als z.B. Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) – auch die Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten und Minijobber erlaubt, die überproportional häufig von niedrigen Stundenlöhnen betroffen sind.

Für das Jahr 2016 werden folgende wichtigen Ergebnisse berichtet:
➔ Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland hat in den Jahren 2015 und 2016 zu deutlichen Steigerungen der durchschnittlichen Stundenlöhne am unteren Rand des Lohnspektrums geführt.
➔ Der durchschnittliche Stundenlohn im Niedriglohnsektor erreichte im Jahr 2016 knapp 77% der Niedriglohnschwelle und damit immerhin fast vier Prozentpunkte mehr als 2014 (73%).
➔ Trotz dieser Lohnerhöhungen stagniert der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten auf einem im Vergleich der EU-Länder besonders hohen Niveau: 22,7% aller abhängig Beschäftigten in Deutschland arbeiteten im Jahr 2016 für einen Niedriglohn.
➔ Die Niedriglohnschwelle (berechnet auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit) hat sich in den letzten drei Jahren von 9,60 € pro Stunde im Jahr 2013 auf 10,44 € im Jahr 2016 erhöht.
➔ Die internationale Forschung legt nahe, dass zur Begrenzung des Anteils von Niedriglöhnen nicht nur ein gesetzlicher Mindestlohn, sondern vor allem auch eine hohe Tarifbindung wichtig ist.

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Mehr Tarifbindung in Zeiten abnehmender Tarifbindung? Gewerkschaftliche Fragezeichen und eine „Wünsch-dir-was-Welt“ der Arbeitgeberfunktionäre

„Wir sind heute bei der Arbeitszeit so flexibel, dass jede Behauptung, die Tarifverträge behinderten passgenaue betriebliche Lösungen, entweder bösartig ist oder in Unkenntnis der Tarifverträge erfolgt“.
(Dieter Hundt, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Handelsblatt, 20. April 2000)

Diese wegweisende Aussage des damaligen Chefs der BDA wurde vor 18 Jahren gemacht – aber auch heute noch wird im öffentlichen Diskurs von interessierter Seite immer wieder das Narrativ in die Öffentlichkeit geworfen, dass die Tarifverträge die Flexibilität reduzieren würden, einen Hemmschuh darstellen. Man kann sich sogleich vorstellen, was dann an Änderungsvorschlägen vorgetragen wird. Aber bevor wir einen genaueren Blick auf die tarifpolitischen Aussagen der Arbeitgeber werfen, muss man zur Kenntnis nehmen, dass der seit Mitte der 1990er Jahre zu beobachtende Sinkflug der Tarifbindung weiter anhält, wenn man sich die neuesten Daten anschaut:

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Lohnentwicklung: Erfreuliche Nachrichten von der Tariffront. Wenn man nicht im tarifpolitischen Niemandsland arbeiten muss

Das hört sich doch erst einmal gut an: Tariflöhne steigen 2018 durchschnittlich um 3,1 Prozent, so hat das WSI-Tarifarchiv seine Zwischenbilanz für das laufende Jahr überschrieben. »Unter Berücksichtigung der im 1. Halbjahr 2018 abgeschlossenen Tarifverträge und der in den Vorjahren für 2018 bereits vereinbarten Tariferhöhungen steigen die Tariflöhne in diesem Jahr um durchschnittlich 3,1 Prozent. Die Tariferhöhungen fallen damit deutlich stärker aus als in den beiden Vorjahren, in denen sie um jeweils 2,4 Prozent zugenommen haben … Bei einem durchschnittlichen Anstieg der Verbraucherpreise von 1,7 Prozent im ersten Halbjahr 2018 ergibt sich demnach ein Reallohnzuwachs von 1,4 Prozent.«

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Die einen wollen Tariflöhne in der Altenpflege, die anderen die Arbeitgeber genau davor bewahren. Der Weg wird kein einfacher sein

Da ist er nochmal. Rainer Brüderle hat es wieder in den SPIEGEL geschafft. Also in eine Meldung des Nachrichtenmagazins. Der Mann war mal mehr als zehn Jahre Wirtschaftsminister des Landes Rheinland-Pfalz, im zweiten Kabinett Merkel von 2009 bis 2011 Bundeswirtschaftsminister und dann bis zu dem denkwürdigen Oktober 2013, als die FDP aus dem Bundestag geworfen wurde, Vorsitzender der Bundestagsfraktion der FDP.

Aber offensichtlich können solche Leute nicht einfach ihre sicher ordentlichen Pensionen und sonstigen Alterseinkünfte genießen, sondern sie brauchen Nebentätigkeiten. So auch Rainer Brüderle. Und er hat ein Herz für die privaten Pflegeheimbetreiber. Ein Teil von denen ist im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) organisiert und dieser Verband hat einen eigenen bpa-Arbeitgeberverband. Brüderle wurde zum Vorsitzenden dieses Arbeitgeberverbandes gewählt. Das war im Jahr 2015 und im gleichen Jahr – eine interessante Kombination – wurde er auch Vorstandsvorsitzenden des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz.

Hier geht es um die privaten Pflegeheimbetreiber und die sind derzeit mächtig unter Druck. Denn im Kontext der allgemeinen Diskussion über den grassierenden Pflegenotstand und die besonderen Nöte in der Altenpflege tauchen immer öfter kritische Berichte über diesen Teil der Träger von Pflegeeinrichtungen und -diensten in den Medien auf, mit zahlreichen Vorwürfen, wozu die Renditeorientierung in diesem Bereich der menschenbezogenen Dienstleistungen führen kann.

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