Die einen wollen Tariflöhne in der Altenpflege, die anderen die Arbeitgeber genau davor bewahren. Der Weg wird kein einfacher sein

Da ist er nochmal. Rainer Brüderle hat es wieder in den SPIEGEL geschafft. Also in eine Meldung des Nachrichtenmagazins. Der Mann war mal mehr als zehn Jahre Wirtschaftsminister des Landes Rheinland-Pfalz, im zweiten Kabinett Merkel von 2009 bis 2011 Bundeswirtschaftsminister und dann bis zu dem denkwürdigen Oktober 2013, als die FDP aus dem Bundestag geworfen wurde, Vorsitzender der Bundestagsfraktion der FDP.

Aber offensichtlich können solche Leute nicht einfach ihre sicher ordentlichen Pensionen und sonstigen Alterseinkünfte genießen, sondern sie brauchen Nebentätigkeiten. So auch Rainer Brüderle. Und er hat ein Herz für die privaten Pflegeheimbetreiber. Ein Teil von denen ist im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) organisiert und dieser Verband hat einen eigenen bpa-Arbeitgeberverband. Brüderle wurde zum Vorsitzenden dieses Arbeitgeberverbandes gewählt. Das war im Jahr 2015 und im gleichen Jahr – eine interessante Kombination – wurde er auch Vorstandsvorsitzenden des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz.

Hier geht es um die privaten Pflegeheimbetreiber und die sind derzeit mächtig unter Druck. Denn im Kontext der allgemeinen Diskussion über den grassierenden Pflegenotstand und die besonderen Nöte in der Altenpflege tauchen immer öfter kritische Berichte über diesen Teil der Träger von Pflegeeinrichtungen und -diensten in den Medien auf, mit zahlreichen Vorwürfen, wozu die Renditeorientierung in diesem Bereich der menschenbezogenen Dienstleistungen führen kann.

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Bayern erodiert. Bei der Tarifbindung. Und neue Zahlen zur „Rufarbeit“

Bayern wird ja gerne von der CSU, die sich in dem Freistaat als Staatspartei mit Dauerabo versteht, als leuchtendes Vorbild für den Rest der Bundesrepublik Deutschland dargestellt, weil dort alles besser sei. Und es gibt ohne Zweifel auch zahlreiche Bereiche, wo man den Bayern Respekt zollen muss. Aber für Arbeitnehmer stellt sich die Sache weitaus differenzierter dar als man glauben möchte. Eigentlich müssten dort goldene Zeiten für die Beschäftigten angebrochen sein, angesichts der wirtschaftlichen Situation, der niedrigen offiziellen Arbeitslosigkeit, des in vielen Teilen des Landes beklagten massiven Mangels sogar an irgendwelchen Arbeitskräften.

Und dann das: »In Bayern werden nur noch 53 Prozent aller Beschäftigten durch einen Tarifvertrag geschützt. Damit ist der Freistaat das Schlusslicht unter den westdeutschen Bundesländern, die im Durchschnitt nach wie vor eine Tarifbindung von 59 Prozent aufweisen. Lediglich in Ostdeutschland liegt die Tarifbindung zumeist noch niedriger.« Das kann man einem Bericht über eine neue Studie aus dem gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung entnehmen.

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Die Tarifbindung nimmt (weiter) ab und die betriebliche Mitbestimmung verliert (weiter) an Boden

In der aktuellen Debatte über die Arbeitsbedingungen in der Pflege, vor allem über eine Verbesserung der Bedingungen in der Altenpflege, spielt die Tatsache, dass wir es bei vielen Einrichtungen und Diensten dort mit tariflosen Zonen zu tun haben, eine wichtige Rolle. Selbst die Große Koalition hat als Ziel ausgegeben, eine flächendeckende Tarifbindung in diesem Bereich anzustreben, um darüber die Vergütung der Altenpflegekräfte endlich verbindlich nach oben zu heben. Allerdings, das wurde hier schon in mehreren Beiträgen kritisch thematisiert, sind zahlreiche Voraussetzungen für die geforderte Allgemeinverbindlichkeit tarifvertraglicher Regelungen in der Altenpflegebranche gar nicht gegeben (vgl. dazu die genauere Darstellung in dem Beitrag Tariflohn für alle Pflegekräfte in der Altenpflege: SPD und Union sagen: kommt. Die anderen fragen sich: wie denn? vom 24. Februar 2018).

Neben der Tatsache, dass nur ein sehr kleiner Teil der Beschäftigten in der Altenpflege überhaupt gewerkschaftlich organisiert ist, muss man zur Kenntnis nehmen, dass viele Pflegeunternehmen keine wie auch immer geartete Tarifbindung aufweisen. Und Betriebsräte als Kernbestandteil der betrieblichen Mitbestimmung kann man hier ebenso mit der Lupe suchen. Insofern ist diese derzeit so unter medialer Beobachtung stehende Branche ein Paradebeispiel für eine generelle Problematik, um die es in diesem Beitrag hier gehen soll: die (weiter) abnehmende Tarifbindung in Deutschland und parallel dazu die (weiter) abnehmende betriebliche Mitbestimmung. Dazu hat das IAB neue Daten veröffentlicht, die man als äußerst beunruhigend bewerten muss.

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