Heute ist es nach Jahren des Wartens also soweit: Um 10 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Entscheidung zu der Frage verkünden, ob die Sanktionen im Hartz IV-System (SGB II) verfassungsgemäß sind oder (teilweise) nicht. Das Interesse ist groß, auch die Erwartungen bei vielen Betroffenen. Möglicherweise werden die enttäuscht werden. Keiner kann derzeit eine halbwegs sichere Prognose das Urteil betreffend abgeben, wir bewegen uns im spekulativen Raum. Nicht ohne Grund aber hat sich das höchste deutsche Gericht so lange Zeit gelassen mit der Entscheidung, denn das Thema ist nicht nur eine wahrhaft existenzielle Angelegenheit für die (potenziell) Betroffenen, sondern auch eine verfassungsrechtlich harte Nuss, die kaum zu knacken sein wird. Über den Stand der Diskussion über die Sanktionen wurde in diesem Blog in den vergangenen Jahren immer wieder und ausführlich berichtet.
In diesem Beitrag soll es um einen speziellen, von der Wirkung her gesehen aber nicht zu unterschätzenden Aspekt gehen: Um 3 Prozent. Eine Zahl, die in der Berichterstattung ein interessantes Eigenleben entwickelt hat – und bei der es sich lohnt, einmal genauer hinzuschauen.
