Bei den Eigenanteilen, die von den Pflegebedürftigen zugezahlt werden müssen, wenn sie in einem Pflegeheim leben, ist seit langem die Rede von ihrer Begrenzung, denn sie steigen und steigen und immer öfter wird in der Berichterstattung deutlich herausgestellt, dass das so nicht weitergehen kann bzw. darf. Der Anteil der Menschen, die mit ihren Renten (und dem zu verwertenden Vermögen) nicht mehr in der Lage sind, die steigenden Kosten zu decken, so dass die Sozialhilfe nach SGB XII einspringen muss, nimmt (wieder) zu – gerade die Entlastung der kommunalen Sozialhilfe war eines der wichtigsten Motive Anfang der 1990er Jahre gewesen, eine umlagefinanzierte Pflegeversicherung einzuführen.
Aber nun ist Erlösung in Sicht: »Die Kosten für Pflegebedürftige steigen immer weiter. Gesundheitsminister Spahn plant nun, den Eigenanteil für die stationäre Pflege zu begrenzen. Auch will er im Zuge der Pflegereform eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte durchsetzen.« Das kann man dieser Meldung entnehmen, die bereits in der Überschrift eine konkrete Euro-Summe in Aussicht stellt, wo zukünftig Schluss sein soll: Spahn will Eigenanteil auf 700 Euro begrenzen. „Mein Vorschlag ist, dass Heimbewohner für die stationäre Pflege künftig für längstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen“, sagte Spahn der „Bild am Sonntag“. „Das wären maximal 25.200 Euro. Zwar bleibt die Pflegeversicherung auch dann eine Teilkaskoversicherung. Aber der Eigenanteil wird berechenbar.“
Quelle: Screenshot Online-Ausgabe der Bild, 04.10.2020