Pflegereform, die nächste: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will „den“ Eigenanteil in der stationären Pflege auf 700 Euro im Monat begrenzen. Da muss man wieder einmal genauer hinschauen

Bei den Eigenanteilen, die von den Pflegebedürftigen zugezahlt werden müssen, wenn sie in einem Pflegeheim leben, ist seit langem die Rede von ihrer Begrenzung, denn sie steigen und steigen und immer öfter wird in der Berichterstattung deutlich herausgestellt, dass das so nicht weitergehen kann bzw. darf. Der Anteil der Menschen, die mit ihren Renten (und dem zu verwertenden Vermögen) nicht mehr in der Lage sind, die steigenden Kosten zu decken, so dass die Sozialhilfe nach SGB XII einspringen muss, nimmt (wieder) zu – gerade die Entlastung der kommunalen Sozialhilfe war eines der wichtigsten Motive Anfang der 1990er Jahre gewesen, eine umlagefinanzierte Pflegeversicherung einzuführen.

Aber nun ist Erlösung in Sicht: »Die Kosten für Pflegebedürftige steigen immer weiter. Gesundheitsminister Spahn plant nun, den Eigenanteil für die stationäre Pflege zu begrenzen. Auch will er im Zuge der Pflegereform eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte durchsetzen.« Das kann man dieser Meldung entnehmen, die bereits in der Überschrift eine konkrete Euro-Summe in Aussicht stellt, wo zukünftig Schluss sein soll: Spahn will Eigenanteil auf 700 Euro begrenzen. „Mein Vorschlag ist, dass Heimbewohner für die stationäre Pflege künftig für längstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen“, sagte Spahn der „Bild am Sonntag“. „Das wären maximal 25.200 Euro. Zwar bleibt die Pflegeversicherung auch dann eine Teilkaskoversicherung. Aber der Eigenanteil wird berechenbar.“

Quelle: Screenshot Online-Ausgabe der Bild, 04.10.2020

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Verschoben, aber nicht aufgehoben. Die Diskussion über eine Reform der Finanzierung der Pflege(versicherung) und die überaus komplexen Herausforderungen, wenn es nicht nur um die Kostenverteilung gehen soll

Bis zum Ausbruch der Corona-Krise gab es eine anschwellende Debatte über eine immer dringlicher werdende Reform der Finanzierung der Pflegeversicherung, denn das bestehende fragmentierte System einer Teilleistungsversicherung läuft zunehmend „heiß“, wenn man das zum einen aus der Perspektive der betroffenen Pflegebedürftigen vor allem in der stationären Versorgung hinsichtlich der kontinuierlich steigenden Eigenanteile betrachtet, zum anderen aber auch mit Blick auf unbedingt erforderliche strukturelle Verbesserungen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals (sowohl im Sinne einer höheren Vergütung wie auch verbesserten Personalschlüsseln). Denn im bestehenden System einer gedeckelten Teilleistungsversicherung werden die zusätzlichen Kosten auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen abgewälzt, die steigen und steigen.

Und auch „neben“ oder inmitten der Corona-Krise beginnt nun wieder die Debatte an Fahrt aufzunehmen (vgl. dazu bereits die Beiträge Auch die Pflegeversicherung soll/muss an den Steuertropf gehängt werden. Vorerst nur ausnahmsweise. Zugleich wird die Vor-Corona-Debatte über eine Finanzierungsreform wiederbelebt vom 16. Juni 2020 sowie Die Eigenanteile in der stationären Pflege steigen weiter – und damit der Druck, eine Reform der Pflegefinanzierung endlich anzugehen vom 1. August 2020. Dort findet man auch eine Darstellung der Reformvorschläge, die derzeit (wieder) diskutiert werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wollte ursprünglich im Sommer ein Reformkonzept vorlegen, dann kam die Corona-Krise und nunmehr will das Ministerium im Herbst eine Debatte führen, wie es weitergehen kann und soll.

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Die Eigenanteile in der stationären Pflege steigen weiter – und damit der Druck, eine Reform der Pflegefinanzierung endlich anzugehen

»Bewohner von Pflegeheimen müssen einen immer höheren Eigenanteil aufbringen. Im Schnitt liegt er inzwischen bei über 2.000 Euro pro Monat. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind groß«, so eine der vielen Meldungen in diesen Tagen: Eigenanteil in der Pflege steigt weiter. Ganz korrekt müsste es heißen: Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen steigen weiter. Dazu bereits der Beitrag Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen (nicht nur) in den Pflegeheimen steigen – und warum der Plural wichtig ist für die Diskussion über eine Begrenzung des Eigenanteils vom 20. Februar 2020. Die Abbildung über die Zusammensetzung der Finanzierungsanteile in der vollstationären Pflege verdeutlicht, warum man den Plural verwenden sollte:

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