Nehmen, was kommt? Von 13.000 neuen Stellen für die Pflegeheime, den fehlenden Fachkräften und einem gesetzgeberisch freigegebenen Notnagel Hilfskräfte

»Wir wollen das Vertrauen der Pflegekräfte durch Sofortmaßnahmen zurückgewinnen und den Alltag der Pflegekräfte schnellstmöglich besser machen. Deshalb sorgen wir mit dem Sofortprogramm Pflege für mehr Personal, eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Stationäre Einrichtungen und Krankenhäuser erhalten finanzielle Anreize, um mehr Pflegekräfte einzustellen und auszubilden: Jede zusätzliche Pflegekraft in Krankenhäusern wird finanziert. In der stationären Altenpflege sorgen wir für 13.000 neue Stellen.« So kann man es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums lesen unter dem Punkt „3. Stellen schaffen (Sofortprogramm Pflege)“ bei den Erläuterungen, wie man sich die Pflegestrategie der Bundesregierung vorstellen soll.

Immerhin waren es anfangs nur 8.000 zusätzliche Stellen, die man den Pflegeheimen in Aussicht stellen wollte – und nach zahlreichen Unmutsäußerungen hat man dann die Zahl auf 13.000 erhöht, was trotzdem angesichts der Tatsache, dass wir deutlich über 13.000 stationäre Pflegeeinrichtungen in Deutschland haben, weiterhin als berühmter Tropfen auf den heißen Stein charakterisiert wurde. Unabhängig davon, dass der tatsächliche Bedarf an zusätzlichen Stellen vor allem im Altenpflegebereich deutlich größer ist, wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass doch bereits heute zigtausende offene Stellen von den Pflegeheimen gemeldet und offensichtlich nicht oder nur nach langem Suchen besetzbar sind (nach Angaben des im Frühjahr vom Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung veröffentlichten Pflege-Thermometer 2018 muss man von 17.000 nicht-besetzten offenen Stellen nur in den Pflegeheimen ausgehen, davon mindestens 14.000 Stellen für Pflegefachkräfte. Zur Deckung würde es ca. 25.000 zusätzlicher qualifizierter Personen bedürfen, da der Teilzeitanteil in der Pflege weiterhin hoch ist). Wie soll das dann mit den 13.000 neuen zusätzlichen Stellen funktionieren?

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Ein Blick in die (mögliche) zukünftige Zahlenwelt der Altenpflege und die Frage: Wie und mit wem bekommt man das gestemmt?

Das ist mal wieder eine typische BILD-Schlagzeile: Schock-Studie: Bis 2035 brauchen wir bis zu 150 000 Pflegekräfte mehr!, natürlich in den üblichen großen und fetten Lettern gesetzt, damit auch keiner daran vorbeikommt. Und man legt wie gewohnt ordentlich nach: »Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland wird in den nächsten Jahrzehnten dramatisch ansteigen – auf bis zu vier Millionen im Jahr 2035. Einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zufolge droht Deutschland eine wachsende Pflegelücke.«

Da greift man doch lieber gleich zum Original und schaut in die Veröffentlichung des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln: »Bis 2035 könnten bereits vier Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen sein, zeigt eine Simulationsrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft. Doch schon heute fehlen entsprechende Fachkräfte – und die Lücke wird stetig größer. Bund und Länder müssen dringend vorsorgen«, so heißt es dort unter der Überschrift Geld allein reicht nicht mehr. »Bundesweit waren 2015 rund drei Millionen Menschen pflegebedürftig, rund 50 Prozent mehr als im Jahr 1999. Vor allem in Ostdeutschland ist der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung überdurchschnittlich hoch … Bundesweit wird die Zahl in den kommenden Jahren stark steigen, zeigt eine IW-Simulation – auf rund vier Millionen Pflegebedürftige im Jahr 2035.«

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Warum prüfen, wenn man sich auszahlen lassen kann. Über einen modernen Ablasshandel bei Krankenhausrechnungen

Es geht um Geld. Um viel Geld. Bekanntlich wird das Gesundheitswesen und darunter der Krankenhausbereich als das Schwergewicht nicht ohne Grund als Haifischbecken bezeichnet, denn wo so viele Milliarden fließen wird nach allen Regeln des Zulässigen und darüber hinaus um die einzelnen Kuchenstücke gekämpft. Die Behandlung von Patienten in Krankenhäusern ist der größte Kostenblock der Krankenkassen, 2017 sind hier rund 75 Milliarden Euro bewegt worden. Bei solchen Größenordnungen in Verbindung mit den Besonderheiten eines auf DRGs basierenden Finanzierungssystems über Fallpauschalen kann man sich gut vorstellen, dass es zu Manipulationen kommen kann, um mehr Geld aus einer Behandlung zu generieren, als einem eigentlich zusteht.

Nun lässt sich argumentieren, dass es Verfehlungen in derart hochkomplexen Abrechnungssystemen wie zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen immer geben wird, dass man das nicht wird vermeiden können, sondern versuchen muss, durch Kontrollen das Ausmaß zu begrenzen. Aber eine andere Qualität hätte die ganze Sache, wenn es in diesem System strukturelle Anreize geben würde, die einen systematischen Missbrauch befördern. Und noch ärgerlicher wäre es, wenn man von diesen Anreizen weiß, aber nichts dagegen unternimmt.

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Zwischen Gottes Lohn und „marktgerechter“ Vergütung: Was Hilfs- und Fachkräfte in der Pflege verdienen und warum die Altenpflege (auch) entgeltmäßig eine Großbaustelle werden muss

Die Unterschiede bei Löhnen und Arbeitszeiten zwischen den Regionen in Deutschland beinhalten immer auch ein gewisses Aufregerpotenzial. Das kann man bei solchen Meldungen mit den Händen greifen: »Auf dem deutschen Jobmarkt gibt es noch immer ein Ost-West-Gefälle. Beschäftigte in den neuen Bundesländern arbeiten mehr Stunden pro Jahr als in den alten – und verdienen deutlich weniger.« Das kann man in diesem Artikel nachlesen: Ostdeutsche arbeiten länger als Westdeutsche. Die Überschrift ist kurz und präzise ausgerichtet auf das offensichtlich nicht trügerische Gefühl, dass man im Osten unseres Landes abgehängt sei und weniger für mehr Arbeit bekommt. Die aktuelle Berichterstattung über die Unterschiede zwischen West und Ost wurde angestoßen durch die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann von den Linken, die dann mit solchen Worten zitiert wird: Die Spaltung am Arbeitsmarkt halte auch mehr als ein Vierteljahrhundert nach der Wende an. „Die Bundesregierung hat sich offensichtlich mit einem Sonderarbeitsmarkt Ost abgefunden.“

Natürlich kann und muss man die präsentierten Daten differenziert betrachten und man kann einige der Unterschiede auch gut erklären. Beispielsweise mit Verweis auf die deutlich niedrigere Tarifbindung der Unternehmen und der Beschäftigten in Ostdeutschland – und Tariflöhne sind in der Regel eben höher als das, was auf der freien Wildbahn gezahlt wird.

In diesem Beitrag soll das gar nicht weiter vertieft werden. Der Tatbestand einer erheblichen Ost-West-Differenz spielt aber auch bei dem hier interessierenden Thema der Vergütungssituation in der Pflege eine gewichtige Rolle, wie wir gleich sehen werden.

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Konzertierte Aktion Arbeitgeber-Pflege?

Zehntausende zusätzliche Pflegestellen, verbesserte Arbeitsbedingungen, gesteuerte Migration für ausländische Pfleger und konkrete Vereinbarungen innerhalb des kommenden Jahres – das wurde uns Anfang Juli über die Zeitung mit den großen Buchstaben frei Haus geliefert. Und damit das nun auch wirklich rüberkommt bei den bedenkenträgerisch veranlagten Deutschen haben sich gleich drei Bundesminister – Familienministerin Franziska Giffey (SPD), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) – an einen Tisch gesetzt und sogar einen „Pflege-Schwur“ geleistet. Das hat eine schöne Schlagzeile gebracht: Drei Minister leisten den Pflege-Schwur. Die Ziele: mehr Pfleger, bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne. Offensichtlich – so die wirklich nicht mehr subkutane Botschaft der drei Minister – wird diesmal wirklich was getan.

Und schaut man auf die Seite des Bundesgesundheitsministeriums, dann bekommt man das beruhigende Gefühl, dass die einen Plan haben: Schritt für Schritt – So machen wir Pflege besser. Dort werden dem nach einer Strategie Suchenden fünf Punkte serviert, mit denen es vorangehen soll: 1. Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige & Angehörige (Pflegestärkungsgesetze), 2. Ausbildung verbessern (Pflegeberufegesetz), 3. Stellen schaffen (Sofortprogramm Pflege), 4. Stellen besetzen (Konzertierte Aktion Pflege), 5. Standards definieren (Personaluntergrenzen). In diesem Beitrag soll es vor allem um die „Konzertierte Aktion Pflege“ gehen.

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