Das war heute auch für die Parlamentarier im Deutschen Bundestag ein besonderer Tag. Was man beispielsweise daran festmachen kann, dass sie abstimmen durften, ohne dem ansonsten üblichen Fraktionszwang zu unterliegen. Also so, wie es eigentlich im Artikel 38 des Grundgesetzes auch vorgesehen ist, denn dort heißt es im Absatz 1: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Und heute ging es durchaus im wahrsten Sinne des Wortes um Leben und Tod, um eine existenzielle Frage. Auf der Tagesordnung stand die Frage einer Neuregelung der Organspende in Deutschland. Technisch ausgedrückt ging es um den Vorstoß einiger Abgeordneter, statt der bisherigen Entscheidungsregelung eine Widerspruchsregelung einzuführen. Ganz vereinfacht gesagt musste darüber entschieden werden, ob man nicht mehr wie bislang aktiv seine Bereitschaft zur Organspende erklären und bestenfalls über einen Spenderausweis auch dokumentieren muss, sondern alle erst einmal per definitionem Spender sind – und wenn sie das nicht sein wollen, dann müssen sie dem aktiv widersprechen.



