Es ist jetzt nicht wirklich überraschend, dass zahlreiche Interessengruppen die Hand heben und auch was bekommen möchten aus dem schuldenfinanzierten Topf für Investitionen, den man noch kurz vor dem Start der neuen Bundesregierung mit der alten Bundestagsmehrheit und mit Zustimmung der Bundesländer auf den Weg gebracht hat. »Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht Rekordinvestitionen von Bund, Ländern und Kommunen – für Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen, Forschung und Digitalisierung«, so die Jubelmeldung der Bundesregierung unter der Überschrift Investitionsoffensive für das ganze Land. Wir sprechen hier über ein „Sondervermögen“ von über 500 Milliarden Euro.1 Eine gewaltige Summe, die natürlich vielfältige Begehrlichkeiten weckt.
Kommunen
Innovationen in der häuslichen Pflege? Über „Good Practices“, (wieder einmal) ein bundesweites Online-Portal und die Stärkung der Kommunen
Es wird viel berichtet über die Situation der stationären Langzeitpflege. Meldungen über Insolvenzen von Pflegeheimbetreibern, über horrend hohe „Zuzahlungen“ der Pflegeheimbewohner oder auch über skandalöse Zustände in den Einrichtungen. Weitaus seltener schon sind Berichte über die ambulante Langzeitpflege. Vor allem lokal und regional wird auch hier darüber berichtet, dass Pflegediensten die betriebswirtschaftliche Puste ausgegangen ist oder dass Pflegebedürftige und ihre Angehörige zunehmend Schwierigkeiten haben, überhaupt irgendeinen Pflegedienst zu bekommen.
Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass bei aller Bedeutung der stationären Pflege vier von fünf Pflegebedürftigen zu Hause versorgt werden, entweder von pflegenden Angehörigen allein oder unter partieller Hilfestellung durch ambulante Pflegedienste. Die Versorgung der weit über fünf Millionen Pflegebedürftigen würde innerhalb von Minuten zusammenbrechen, wenn auch nur ein Teil der pflegenden Angehörige nicht mehr machen würde, was sie jeden Tag tun.
Die Älteren und die Berichte über sie. Daran herrscht kein Mangel. Zugleich ein Déjà-vu-Erlebnis
Einmal in jeder Legislaturperiode wird seit dem Jahr 1993 „ein Bericht zu einem seniorenpolitischen Schwerpunktthema“ erarbeitet und veröffentlicht, so das zuständige Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Am Anfang nannte man das noch schnörkellos „Altenbericht“ (vgl. Erster Altenbericht der Bundesregierung, BT-Drs. 12/5897 vom 28.09.1993). Danach wurde das dann ein Stück weit entsubjektiviert und man nennt die Ausarbeitungen nun „Altersberichte“ bzw. ganz korrekt „Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland“.
Und rechtzeitig vor dem vorzeitigen Ende der laufenden Legislaturperiode wurde Anfang des Jahres der nun „Neunte Altersbericht“ veröffentlicht – wobei man wissen muss, dass die Altersberichte von einer Sachverständigenkommission erarbeitet werden, die in jeder Legislaturperiode neu berufen wird – diesmal unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Martina Brandt (TU Dortmund):
➔ Neunter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen, BT-Drs. 20/14450 vom 09.01.2025.
➔ Website zum 9. Altersbericht der Bundesregierung: https://www.neunter-altersbericht.de