Ein Sowohl-als-auch-Urteil. Das Bundesverfassungsgericht, die Begrenzung der bislang möglichen Sanktionierung und eine 70prozentige minimale Existenz im Hartz IV-System

Nun endlich also ist es da, das seit Jahren erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu der im wahrsten Sinne des Wortes existenziellen Frage, ob die Sanktionen im Hartz IV-System mit der Verfassung vereinbar sind – oder eben nicht.

Die Richter des Sozialgerichts Gotha haben hier ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben. 2015 wurde ein Vorlagebeschluss an das höchste deutsche Gericht adressiert: Mit Beschluss des Sozialgerichts Gotha vom 26.05.2015 (Az.: S 15 AS 5157/14) stellte die 15. Kammer die Unvereinbarkeit von SGB-II-Sanktionen mit dem Grundgesetz fest. Dabei sahen die Gothaer Richter in der Regelung des § 31a i.V.m § 31 und § 31b SGB II insbesondere eine Verletzung der Menschenwürde und des Grundrechts auf Berufsfreiheit. Das Verfahren wurde dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.

Das hat sich anfangs zu sträuben versucht und wollte den Fall gar nicht erst auf den Tisch bekommen – aber in einem zweiten Anlauf wurde dann das Verfahren doch angenommen. Am 5. November 2019 wurde nun die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts verkündet. Viele Menschen haben teilweise sehnsuchtsvoll darauf gewartet – in der Hoffnung auf eine Klatsche der Verfassungsrichter für die Politik, die über eine vom BVerfG festgestellte Verfassungswidrigkeit der Sanktionen endlich in die Schranken gewiesen werden würde.

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Das kann weg!? Vollsanktionierte Hartz IV-Empfänger, ein Bestätigungsstempel vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen für 100-Prozent-Sanktionen und das Warten auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Thema Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger ist ein Dauerbrenner in der Debatte über die Ausgestaltung der – eben nicht-bedingungslosen – Grundsicherung nach SGB II. Während für die einen die Sanktionierung, also der in Prozentsätzen gestufte Entzug eines Teils der Hartz IV-Leistungen oder der gesamten Geldleistungen aufgrund von Pflichtverletzungen des Leistungsbeziehers, eine notwendige Maßnahme darstellt, um die Mitwirkung des Hilfeempfängers sicherzustellen (oder eben die Nicht-Mitwirkung zu bestrafen), laufen seit Jahren Betroffene und zahlreiche Organisationen Sturm gegen die Absenkung dessen, was das „sozio-kulturelle Existenzminimum“ eines Menschen sicherstellen soll. Und schon vor Jahren ist die Grundsatzfrage, ob Sanktionen an sich gegen das Verfassungsrecht verstoßen, per anfangs zurückgewiesener, dann doch in einem erneuten Anlauf angenommener Richtervorlage seitens des Sozialgerichts Gotha dem höchsten Gericht unseres Landes, also dem Bundesverfassungsgericht, vorgelegt worden.

Das laufende Jahr wurde mit einer großen Anhörung zum Thema Sanktionen beim Bundesverfassungsgericht eröffnet: Am 15. Januar 2019 hat diese in Karlsruhe stattgefunden – mit einem umfangreichen Fragenkatalog des Gerichts (vgl. dazu Verhandlungsgliederung in Sachen „Sanktionen im SGB II“). Und seitdem ist wieder Stille eingekehrt – seit 2016 warten wir nun auf die ausstehende Entscheidung des hohen Gerichts zu dieser im wahrsten Sinne des Wortes existenziellen Frage.

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Und weg sind einige von den vielen, angeblich offenen Stellen in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit. Also möglicherweise

Am 3. Mai 2019 wurde hier der Beitrag Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit als beitragsfinanzierter Steinbruch für Raubritter des modernen Datenhandels veröffentlicht. Am Anfang konnte man ein Screenshot der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit sehen. Dort wurde dem geneigten Leser mitgeteilt, dass man in der Jobbörse am 3. Mai 2019 insgesamt 1.665.603 offene Stellen finden könne. Das hört sich mehr als beeindruckend an und wird sicher bei vielen Menschen auf der Suche nach Arbeit helfen. Dann aber wurde in dem Beitrag das hier berichtet: Datenhändler schalten auf der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit täglich Tausende Stellenanzeigen, die Daten der Bewerber verkaufen sie weiter. SWR-Reportern gelang es, die Masche nachzuweisen. Konkret am Beispiel des Datenhändlers Johann S., der täglich bis zu 3.000 „Stellenangebote“ über die Jobbörse der BA geschaltet hat. Ihm ging es um die Bewerbungen mit den vielen höchst personenbezogenen Daten der Bewerber, denn die hat er an andere Unternehmen verkauft. Man konnte bei ihm die Daten nicht nur zum Festpreis, sondern sogar per „Flatrate“ erwerben: „Wir generieren jeden Monat zwischen 3.000 und 5.000 Datensätze von Bewerbern, auf die Sie dann zugreifen können“, so wird der Datenhändler aus eine Verkaufsgespräch zitiert.

Und wenige Tage später, am 7. Mai 2019, wurde dann dieser Beitrag nachgereicht: Die Berichterstattung über Datenhändler auf der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit beginnt zu wirken. »Die Bundesagentur für Arbeit hat … einen der großen Anbieter gesperrt. Nach eigenen Angaben habe man die gefälschten Stellenanzeigen gelöscht. Die Arbeitsagentur kündigte außerdem an, rechtliche Maßnahmen gegen den Datenhändler zu prüfen und die Nutzungsbedingungen der Jobbörse zu verschärfen. Zudem werde man in Zukunft Anbieter, die eine hohe Zahl an Jobangeboten einstellen, genauer prüfen, „um bei kriminellen Vorhaben schneller agieren zu können“, so die Agentur.« Das hört sich gut an – vor allem vor dem Hintergrund, dass es zahlreiche Hinweise gegeben hat und gibt, dass es sich eben nicht um einen Einzelfall gehandelt hat, sondern das zahlreiche angebliche Stellenangebote Fake-Angebote sind.

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Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit als beitragsfinanzierter Steinbruch für Raubritter des modernen Datenhandels

Wir müssen über die Gelddruckmaschinerie reden, die in der heutigen Zeit der Handel mit Daten geworden ist. Nein, es geht hier nicht um Google oder Facebook, sondern um die Schattenpflanzen, die sich im Verborgenen aufhalten und darauf setzen, dass keiner genau hinschaut, was sie da so treiben. Und wir müssen über den Datenschutz reden. Allerdings nicht mit Blick auf Sportvereine oder kleine Blogger, denen die DSGVO eine Menge teilweise sinnfreier Auflagen macht hinsichtlich der Datenschutzregeln, deren auch nur partielle Nicht-Einhaltung schmerzhafte Abmahnung-Folgen haben kann.

Vor diesem Hintergrund sollte man annehmen können, dass die richtig übergriffigen Daten-Raubritter mit Furor verfolgt und abschreckende Strafmaßnahmen ergriffen werden. Die Berufsskeptiker, auch Realisten genannt, ahnen schon, als was sich diese verständliche, aber letztendlich naive Vorstellung erweisen wird: als ein großes Trugbild, eine Fata Morgana derjenigen, die noch glauben wollen, dass die Systeme nicht die Kleinen hängen und die Großen laufen lassen.

Wir müssen, um konkret zu werden, über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit reden. Eine gewaltige Angelegenheit: 2,17 Mio. Bewerberprofile, 1,67 Mio. „Stellenangebote“ und mehr als 372.000 Ausbildungsstellen – mit diesen großen und beeindruckend daherkommenden Zahlen wirbt die Jobbörse gleich auf ihrer Startseite.

Screenshot der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (03.05.2019)

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Leiharbeit: Verloren im Nirwana der – unabhängigen? – (Nicht-)Kontrolle

Über die Leiharbeit – von den eher positiv gestimmten Betrachtern und der Branche selbst als Zeitarbeit oder noch neutraler daherkommend als Personaldienstleistung bezeichnet – wurde in den vergangenen Jahren mehr als kontrovers diskutiert. Und sie war immer wieder politischen Auseinandersetzungen und gesetzgeberischen „Reformen“ unterworfen, auch in der vergangenen Legislaturperiode hat es Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gegeben (vgl. dazu den kritischen Beitrag Ein „kleingehäckseltes“ koalitionsvertragsinduziertes Abarbeitungsgesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen vom 21. Oktober 2016).

Und auch wenn die Branchenvertreter und zahlreiche Arbeitgeberfunktionäre immer wieder den Untergang der Leiharbeit aufgrund der Re-Regulierung dieses ganz eigenen Modells des Verkaufs und Kaufs von Arbeitskräften vorhergesagt haben – die Daten zeigen das nicht.

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