Die Bundesagentur für Arbeit als Little-Facebook oder gar als Miniatur-Ausgabe der NSA? Das „Neuland“ Internet soll jetzt ganz modern durchsucht werden

Ach, die Bundesagentur für Arbeit (BA). So eine große Behörde, Pardon: so ein großes Unternehmen. Moderner Dienstleister am Arbeitsmarkt nennt man sich selbst. Und wer „modern“ ist, macht auch mit im „Neuland“, also diesem Internet mit seinen vielfältigen Ausprägungen.  Da wird ja so viel geschrieben und von sich gegeben. Und hin und wieder auch über die Bundesagentur für Arbeit. Und natürlich: jede große Organisation interessiert sich auch für sich selbst, manche kreisen sogar überwiegend um sich selbst. Da will man doch wissen, was die anderen da draußen so denken, schreiben, posten oder wie das ganze Zeugs so heißt. Aber es gibt so ein unglaubliches Rauschen im Neuland, da muss man systematisch rangehen, also eben modern. Das könnte erklären, warum die Bundesagentur für Arbeit konkrete Arbeitsplätze schaffen will. In der IT-Branche. Was doch erst einmal löblich erscheint. So sucht die BA »auf der Onlinevergabeplattform des Bundes ein Unternehmen, das ihr ein »Social Media Monitoring Tool« (Programm zum Beobachten sozialer Medien) für zunächst zwei Jahre zur Verfügung stellt. Die Firma, die den Zuschlag erhält, soll die Software warten und BA-Angestellte in der Nutzung schulen.

Laut Auftrag geht es um »automatisierte Identifikation und Analyse von Diskussionen und Kommentaren im deutschsprachigen Social Web«. Der Vertrag soll von Mitte März 2015 bis zum Frühsommer 2017 laufen«, berichtet Susan Bonath in ihrem provozierend mit Nürnberger Spionageamt betitelten Artikel. Also Informationen zu bekommen, was die Menschen im Internet so treiben, bestellen und (nicht) machen, daran haben viele Unternehmen ein Interesse, sind doch Daten mittlerweile eine eigenständige „Rohstoff“-Kategorie geworden. Und das Unternehmen wie Facebook oder Google, die mit Werbung ihr Geld verdienen, ein Interesse an diesen Informationen haben, liegt auf der Hand. »Verkäufe bei Ebay, Onlinebuchung eines Fluges, ein Kommentar bei Facebook: An diesen Daten haben … Konzerne Interesse, die Produkte oder Dienstleistungen bewerben wollen.« Aber die Bundesagentur für Arbeit? Die BA als „Little-Facebook“ macht nun wirklich keinen Sinn. Es muss also um etwas anderes gehen.

Nun könnte man an dieser Stelle das Argument vortragen, es geht der Behörde, pardon: dem Dienstleister am Arbeitsmarkt vielleicht nur darum zu erfahren, wie man über sie spricht und diskutiert, wo sie überall auftaucht, welche Meinungen und Stimmungen ausgetauscht werden. Das wäre aus Sicht der Organisation ein durchaus legitimes Interesse, das machen andere auch. Schauen wir also genauer hin, was die BA da eigentlich einkaufen will. Dazu Susan Bonath in ihrem Artikel:

»Mit solchen »Monitoring Tools« können Foren, Blogs, Verkaufsplattformen oder Kommentarspalten im Internet mit Hilfe von Stichwörtern oder Namen abgescannt werden. Konzerne forschen so persönliche Interessen aus und spüren potentielle Kunden im World Wide Web auf, die sie dann mit Werbung überhäufen. Wie der Anbieter Infospeed auf seiner Internetseite erklärt, dient die Software dafür, »benutzergenerierte Inhalte« zu »identifizieren und zu analysieren«, etwa für »Marktforschungszwecke«. Im Gegensatz zum »Webmonitoring«, wo es darum geht, kommerzielle Nachrichten und Artikel zu durchforsten, würden beim »Social Media Monitoring« Einträge und Daten bestimmter Nutzer ausgewertet. Es eröffne sich eine »breite Quelle an Informationen«, etwa zu Kaufentscheidungen, Ansichten und persönlichen Details, heißt es.«

In dem Artikel wird Frauke Wille, die Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit zitiert, die wir hier auch zu Wort kommen lassen wollen, denn was sie zu Protokoll gegeben hat, würde den ersten Erklärungsansatz – also der Beobachter des Arbeitsmarktes beobachtet selbst, wie er beobachtet wird  – stützen: »Mit der Onlinedurchsuchung sollen Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Presse und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) betraut werden.« Wie viele, das stehe angeblich noch nicht fest und wenn doch, dann würde es wahrscheinlich auch nicht bekannt gegeben werden. Und weiter erfahren wir:

»Ermittelt werde unter anderem in Foren, Blogs und sozialen Netzwerken. Verfolgt werden sollten vor allem »aktuelle Diskussionsthemen mit Bezug auf die BA«, so Wille weiter.«

Das ist hinreichend unpräzise, um weitergehenden Spekulationen nicht den Boden zu entziehen. Diese Spekulationen schießen auch deshalb ins Kraut, weil es schon in der Vergangenheit Erfahrungen mit der BA gegeben hat, die an einen anderen – möglichen – Ansatz erinnern: Im November 2013 wurde berichtet, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Internet-Überwachung von ALG-II-Beziehern plane, um mögliche Nebeneinkünfte aufzuspüren. Umgesetzt werden sollte nach den damaligen Vorschlägen die Internet-Fahndung demnach vom Bundeszentralamt für Steuern, das bereits für die Finanzämter nach Steuersündern sucht.

Und auch der damalige Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hatte 2013 seine Erfahrungen mit der BA und ihren Ambitionen hinsichtlich der sozialen Netzwerke machen und eine Rüge aussprechenmüssen, wie Susan Bonath berichtet: »Laut Schaar hatten damals Jobcenter bei ihm nachgefragt, ob sie Infos auf Facebook von Hartz-IV-Beziehern verwenden dürften. Keinesfalls, so seine Antwort, habe die BA das Recht, sich in Foren einzuloggen oder Suchmaschinen zu nutzen, um Klienten zu beobachten. Anders liege der Fall nur, wenn es einen konkreten Betrugsverdacht gebe. »Eine Spionage ins Blaue hinein ist immer illegal«, hatte Schaar erklärt.«

Da ist es doch beruhigend, dass eine Sprecherin der heutigen Bundesbeauftragten für Datenschutz, Andrea Voßhoff, erklärt: „Unsere Auffassung von damals gilt auch heute“. Allerdings besteht hinsichtlich der neueren Vorstöße in die unbekannten Weiten des Netzes noch ein gewisses Informationsdefizit bei den Datenschützern: „Wir wissen nichts von dieser Ausschreibung, so wird die Behördensprecherin zitiert. Sie werde bei der BA nachhaken.

Die wird das alles sicher voll umfänglich aufklären mit ihrer modernen Kommunikationsmaschinerie.

Gutes Hartz IV, schlechtes Hartz IV? Die Diskussion ist mal wieder im Entweder-Oder-Modus. Dabei gibt es eine Menge zu tun

Wenn man sich nur ein wenig mit dem beschäftigt, was im Grundsicherungssystem, umgangssprachlich auch als „Hartz IV“ bezeichnet, passiert und sich die Entwicklungen in diesem Bereich anschaut angesichts der Tatsache, dass jeder zehnte Haushalt in Deutschland SGB II-Leistungen bezieht, dann wird man wieder einmal kopfschüttelnd folgende  Kommentierungen zur Kenntnis nehmen (müssen): »Zehn Jahre nach dem Start von Hartz IV sind viele Kritiker verstummt. Entkräftet ist der Vorwurf, alles sei eine reine Sparmaßnahme. Ganz gelöst ist das Langzeitarbeitslosen-Problem aber leider bis heute nicht.« So hat es Heike Göbel in ihrem Beitrag Gute Hartz-Bilanz formuliert. Dazu auch meine Anmerkungen unter Einer geht noch … einer muss noch sein. Ein Kommentar zur Dauerbaustelle Hartz IV bzw. zu ihrer journalistischen Verwurstung.

Gleichsam als Gegenpol zu diesen rührig daherkommenden Einbettungsversuchen der „Hartz-Reformen“ in die „Erfolgsgeschichte“ vom deutschen „Jobwunder“ stehen Positionierungen wie die des Kölner Politikwissenschaftlers Christoph Butterwegge: Wer arm ist, muss mit Misstrauen rechnen. Seine Bilanz ist vernichtend: »Hartz IV hat in erheblichem Ausmaß zur sozialen Entrechtung, Entsicherung und Entwertung eines wachsenden Bevölkerungsteils beigetragen, der besonders in einer wirtschaftlichen Krisensituation als „unproduktiv“ und „unnütz“ gilt.« An anderer Stelle wird Butterwegge noch deutlicher: »Fragt man nach den immateriellen Schäden, seelischen Verwundungen und Veränderungen im Alltagsbewusstsein, die besonders Hartz IV unter den Betroffenen hervorgerufen bzw. hinterlassen hat, braucht das Gesetzespaket womöglich selbst einen Vergleich mit beiden Weltkriegen nicht zu scheuen«, schreibt er in einem Beitrag mit der Überschrift Hartz IV braucht den Vergleich mit den beiden Weltkriegen nicht zu scheuen für die Online-Ausgabe des Focus. Er spricht von einem totalitären Arbeitsmarkt- und Armutsregime: »Totalitär ist das Hartz-IV-System insofern, als es sämtliche Poren der Gesellschaft durchdringt und die Betroffenen nicht mehr loslässt, ihren Alltag völlig beherrscht und sie zwingt, ihr gesamtes Verhalten danach auszurichten.« Und nun meldet sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zu Wort: DGB geißelt fünf Kernfehler von Hartz IV oder Beschönigt, verschleiert, verfehlt, so lauten die Schlagzeilen in der Berichterstattung der Presse über das, was der DGB in einem Positionspapier zu Protokoll gegeben hat.

Der DGB stellt seine Überlegungen unter die Überschrift: Zehn Jahre Hartz IV: Ziele verfehlt, großer Reformbedarf. Sie basieren auf einem Papier, das Wilhelm Adamy, der Arbeitsmarktexperte des DGB, verfasst hat: DGB-Analyse. Zehn Jahre Hartz IV: Ein Grund zum Feiern?
„Die Ziele dieses Umbaus von Sozialstaat und Arbeitsförderung waren hoch gesteckt. Insbesondere sollte eine ganzheitliche Betreuung und bessere Kombination von Arbeitsförderung und sozialen Hilfen eröffnet und eine Leistung ‚aus einer Hand‘ sichergestellt werden“, heißt es in der DGB-Analyse zu zehn Jahren Hartz IV. Allerdings seien die entsprechenden Maßnahmen zum Teil schlecht umgesetzt worden oder „beschönigten oder verschleierten die tatsächlichen Absichten“.
„Hartz IV wurde nicht nur schlecht gemacht, sondern hat zentrale Eckpfeiler und die Grundarchitektur des bundesdeutschen Sozialsystems massiv verschoben“, so ein Fazit der DGB-Analyse.

Interessant ist natürlich, welche Reformvorschläge vom DGB gemacht werden. Hierzu findet man die folgenden Punkte:

Das Hartz-IV-System muss entlastet und die vorgelagerten Sicherungssysteme (insbesondere die Arbeitslosenversicherung)  ausgebaut werden. So sollten befristet Beschäftigte bei Jobverlust einen besseren Zugang zur Arbeitslosenversicherung erhalten und über ein Mindest-Arbeitslosengeld die Zahl jener reduziert werden, die nach Job-Verlust unmittelbar auf staatliche Fürsorge abrutschen. Sozialversichert Beschäftigte mit aufstockendem Hartz IV sollten gleichfalls von der Arbeitslosenversicherung betreut werden.

Die Arbeitsförderung muss ausgebaut werden. So sollte die Dominanz des „Forderns“ zugunsten des Förderns korrigiert und Rechte für die Betroffenen auf Förderung ausgebaut werden.

Existenzgefährdende Sanktionen müssen aufgehoben werden. Sozialstaatliche Zumutbarkeitsregelungen sind ebenso notwendig, die keine Sanktionen mehr bei nicht existenzsichernder Arbeit vorsehen.

Insbesondere die Mittel für Weiterbildung müssen erhöht und finanzielle Anreize für Hartz-IV-Empfänger geschaffen werden, die einen Berufsabschluss anstreben. Bisher sind sie finanziell schlechter gestellt als jene, die einen Ein-Euro-Job ausüben.

Die sozialen Integrationshilfen und das Ziel der sozialen Teilhabe müssen für jene ausgebaut werden, die auf absehbare Zeit keine Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt haben. Dies sollte mit einer besseren Zusammenarbeit und Kooperation unterschiedlicher Institutionen – wie den Jobcentern und den Krankenkassen – verknüpft werden.

Arbeitsförderung sollte eine „neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“ unterstützen. Prekäre Beschäftigung muss zurückgedrängt und auch Langzeitarbeitslosen Mindestlöhne von 8,50 Euro gezahlt werden.

Um Armut von Erwerbstätigen mit Kindern wirksamer bekämpfen zu können, sollte ergänzend zum Mindestlohn der Kinderzuschlag sowie das Wohngeld für Geringverdiener ausgebaut werden.

Wie die Situation vor Ort aussieht, kann man beispielhaft dem folgenden Artikel entnehmen, der die Lage in einer Großstadt im Ruhrgebiet beschreibt: Essen bekommt Langzeitarbeitslosigkeit nicht in den Griff. Es ist wie das Strampeln im Sack, so wird der Sozialdezernent Peter Renzel zitiert und er meint damit die Frage: Wie kriegt man insbesondere jene Menschen, die seit Jahren arbeitslos sind, wieder in Jobs? Die Zahlen sprechen für sich: Fast zwei Drittel der über 29.000 Jobcenter-Kunden in Essen gelten als langzeitarbeitslos. Und in dem Artikel wird korrekterweise auch auf die fatalen Auswirkungen der massiven Kürzungen in der Arbeitsförderung hingewiesen:

»Essen schrammt knapp am Hartz-Stillstand vorbei: Die drastische Kürzung der so genannten Eingliederungsmittel durch den Bund von 81 Millionen Euro in 2010 auf 55,3 Millionen Euro in diesem Jahr allein für Essen, minimierte die Chancen der Betroffenen massiv. Es ist zu wenig Geld da, um zu qualifizieren, zu stabilisieren oder zu aktivieren für einen Essener Arbeitsmarkt, der überdurchschnittlich hohe Anforderungen stellt … Zwar finden 3.500 bis 4.500 Jobcenter-Kunden jeden Monat einen Job. Doch 40 Prozent von ihnen kommen innerhalb eines Jahres wieder zurück, tausende verlieren ganz den Anschluss. Es ist eine erschreckende Zahl: Inzwischen weist Essen eine SGB-II-Hilfequote von 19,0 Prozent aus. Das ist landesweit der zweitschlechteste Wert. Nur Gelsenkirchen ist mit 22,5 Prozent noch ärmer dran.«

Und da in letzter Zeit immer zu lesen oder zu hören ist, die Zahl der Hartz IV-Empfängern sei rückläufig und die Langzeitarbeitslosen würden auch profitieren von der tollen Arbeitsmarktlage der letzten Jahre, hier ein paar korrigierende Fakten aus Essen: Nicht weniger, sondern über die Jahre eine zunehmende Zahl an Menschen ist auf öffentliche Leistungen aus dem Hartz IV-System angewiesen. »Startete die Grundsicherung in Essen mit 51.415 Hilfebedürftigen, stieg die Zahl der so genannten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auf knapp 62.000 in diesem Jahr. Addiert man deren Nachwuchs hinzu, leben in dieser Stadt 85.326 Menschen von Hartz IV-Leistungen. So viele wie noch nie.«

Und dann der wichtige Hinweis auf eine wichtige Gruppe, an die viele nicht denken, wenn es um Hartz IV-Empfänger geht: die arbeitenden Aufstocker:
»Einen großen Anteil an dieser Entwicklung hat die weiter wachsende Gruppe der Ergänzer. Allein zwischen 2007 und 2014 ist die Zahl der Essener, die arbeiten und dennoch auf SGB-II-Leistungen angewiesen sind, um 5.126 auf jetzt 14.620 gestiegen. Ein Großteil der Menschen kommt in der Leiharbeitsbranche unter oder hat einen Minijob, der allerdings nur geringe berufliche Perspektiven bietet. Auch für sie ist das Strampeln im Sack.«

Der Sozialdezernent Renzel bringt das zentrale Probleme im Bereich der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit auf den Punkt: Es fehlen die Arbeitsplätze für die geringer Qualifizierten. Er macht konkrete Vorschläge, was man durch gesetzgeberische Aktivitäten endlich ermöglichen sollte, denn gerade in Kommunen wie Essen liegt die Arbeit im wahrten Sinne des Wortes auf der Straße und man kann angesichts der Haushaltslage der meisten Kommunen gestrost davon ausgehen, dass der größte Teil dieser Arbeit nicht erledigt werden kann, weil man gar nicht die Mittel hat, um das vor Ort in Form eines regulären Auftrags vergeben zu können:

»Die Lösung für die Zukunft sei eine „öffentlich geförderte Beschäftigung“, meint nicht nur der Sozialdezernent: Mit den Mitteln der Grundsicherung und der Wohnungs- und Heizkosten, die sich für Essen in diesem Jahr auf fast 230 Millionen Euro summieren, müssten Teile der Löhne für Langzeitarbeitslose bezahlt werden, wenn sie bei einem privaten oder gemeinnützigen Unternehmen wie der Essener Arbeit Beschäftigungsgesellschaft (EABG) einen Job bekommen.« Vgl. zur Arbeit der EABG auch das Interview mit Ulrich Lorch, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung dieser Beschäftigungsgesellschaft.

Aber selbst hier hat man schon vorweggenommen, dass man nur das zu hören bekommt, was man seit Jahren hört: Geht nicht, kommt nicht. Was bleibt ist die Bitte um wenigstens einen Modellversuch:
Einen oder mehrere Versuche sei es aber wert, meint Renzel, der an die Verantwortlichen in Berlin appelliert: „Mindestens ein Modell in der Region Ruhrgebiet sollte der Gesetzgeber ermöglichen.“

Abschließend wieder zurück zu einer ganz grundsätzlichen – und im wahrsten Sinne des Wortes zornigen – Sicht auf Hartz IV: Der Jurist Jürgen Borchert, 65, hat im Dezember sein Amt als Vorsitzender Richter am hessischen Landessozialgericht abgegeben und ist in den (Un)Ruhestand getreten. Man kann ihn sicher als einen der streitbarsten Sozialrichter dieses Landes bezeichnen. Die Süddeutsche Zeitung hat ihn interviewt, auch zum Thema Hartz IV: „Ja, es stimmt: Ich bin zornig“, so ist der Bericht über das Interview in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung überschrieben.

„Der Zustand unseres Sozialstaates ist desaströs. Er ist an Intransparenz nicht zu überbieten“, beginnt Borchert. Beispiel Hartz IV: Das Gesetz wurde innerhalb von zehn Jahren mehr als 70 mal verändert hat. Davon einige Male tiefgreifend. Das schaffe kein Vertrauen – es führe dazu, dass die Bürger kein Rechtsbewusstsein mehr entwickelten, so der ehemalige Sozialrichter.

Im Januar werden die Hartz-IV-Reformen zehn Jahre alt und die Zahl der Arbeitslosen ist so niedrig wie seit langem nicht mehr. Auch dies sei, so Borchert, kein Erfolg: „Das Arbeitsvolumen blieb seit 2000 gleich, wurde durch Leih-und Teilzeitarbeit nur auf mehr Personen verteilt. So haben wir eine Abwärtsspirale der Löhne in Gang gesetzt – mit der Folge, dass immer mehr Löhne subventioniert werden müssen.“ Hier handele es sich um eine Marktverzerrung sondergleichen. „Das stinkt nicht nur zum Himmel , sondern konkurriert auch die Arbeitsmärkte unserer Nachbarn in Europa in Grund und Boden.“ Hartz IV erwecke den Eindruck, als ob die Langzeitarbeitslosigkeit ein persönliches Versagen sei. „Man macht Opfer zu Tätern“, so Borchert.

Motivationsgedopte Hartz IV-Arbeitslose nehmen nach Talentdiagnostik und Beschäftigungsradar als „Baumhaus-Bauer“ oder „Blog- und Twitter Ghostwriter“ den Kampf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit auf. Richtig gelesen. Peter Hartz ist wiederauferstanden

Da ist er wieder – pünktlich im medialen Getümmel um „10 Jahre Hartz IV“. Der Namensgeber Peter Hartz. Es handelt sich sozusagen um einen Wiederholungstäter, denn er ist heute ehrenamtlich für die von seinem Sohn geleitete Stiftung „Saarländer helfen Saarländern“ tätig. Dort entwickelt er arbeitsmarktpolitische Konzepte, zuletzt für arbeitslose Jugendliche in Europa. Jetzt hat er ein Interview gegeben. Und wie immer muss man genau hinschauen – die Überschrift wird auf den ersten Blick vielen Kritikern gefallen: Hartz findet Grundsicherung bis heute viel zu niedrig. Und dann kommt: »Der hält seine Reform zehn Jahre nach Einführung für einen Erfolg, gibt aber Fehler zu. Langzeitarbeitslosen empfiehlt er eine Gruppentherapie.«

Erst einmal zur Frage der Höhe der Grundsicherung. Dazu Peter Hartz:

»Wir hatten eine höhere Grundsicherung vorgeschlagen, auf dem Niveau der durchschnittlichen Arbeitslosenhilfe, die damals 511 Euro betrug. Beschlossen wurden dann 359 Euro.«

Allerdings taucht dieser Betrag von 511 Euro in den mir bekannten Dokumenten der Kommission nicht auf. Jedenfalls nicht im Abschlussbericht der „Kommission Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, wie die Gruppe um Hartz offiziell betitelt war.

Vor dem Hintergrund der langjährigen Auseinandersetzungen über die Frage, wer denn die Grundsicherungsempfänger betreuen soll, also Bundesagentur für Arbeit versus Kommunen und dem letztendlichen Kompromiss eines zweigeteilten Systems mit „gemeinsamen Einrichtungen“, wo BA und Kommunen zusammen die Jobcenter bestücken, sowie den Jobcentern in alleiniger kommunaler Trägerschaft, sehr interessant ist auch der folgende Passus aus dem Interview:

»Wir hätten Jobcenter und Arbeitsagenturen bei der Bundesagentur für Arbeit in einer Hand gelassen. Dass ein Teil der Jobcenter von den Kommunen betrieben wird, ist ineffizient.«

Auf die Frage nach dem expandierenden Niedriglohnsektor im Gefolge der „Hartz-Reformen“ hat er eine klare Antwort:

»Es war notwendig. Neue Arbeitsplätze bringt ja nicht der Weihnachtsmann.«
Und dann baut er wieder einen für sich angenehmen Mythos auf:

»Jeder Mensch sollte aber ein menschenwürdiges Einkommen haben. Ein Mindestlohn, so wie er jetzt eingeführt wird, ist ein möglicher Weg, das zu sichern. Wir hatten ja auch 2002 einen geplant.«

Ach ja – und wo steht das in den damaligen Veröffentlichungen? Behaupten kann man viel. Andere Mitglieder der Kommission waren da ehrlicher und haben rückblickend geäußert, dass man einen solchen hätte einführen müssen gleichsam als Gegengewicht zu den erheblichen Verschlechterungen der Bedingungen für die Arbeitslosen, Stichwort Beseitigung der Zumutbarkeitsschutzbestimmungen.
Aber Hartz äußert sich auch zur aktuellen arbeitsmarktpolitischen Problemlage. Und da wird man dann noch unruhiger:

»Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist entschieden zu hoch. Hier sollte die Bundesregierung neue Wege beschreiten. Sie sollte die Erkenntnisse aus der Verhaltensforschung der letzten zehn Jahre anwenden.«

Ah, die Verhaltensforscher. Sollte er es etwa nicht lassen können mit der Psychologisierung und radikalen Individualisierung von Arbeitslosigkeit? Nein, kann er nicht.
Aber lesen wir, was er dazu sagt:

»Man muss Langzeitarbeitslose in einer Gruppe betreuen und sie dazu bringen, sich selbst wieder zu einem Projekt zu machen. Sie müssen zu der Überzeugung kommen: „Ich will es, ich kann es“. Die Leute müssen den Kopf frei bekommen zur Aufnahme von neuen Dingen.«

An dieser Stelle ist dann selbst die Interviewerin, Flora Wisdorff, etwas skeptisch und wirft ein: »Das klingt ein bisschen nach Gehirnwäsche.«

Aber Hartz lässt sich nicht beirren: »Die Bereitschaft zur Aufnahme einer Arbeit muss entwickelt werden.« Wir wollen an dieser Stelle nicht über die Annahmen diskutieren, die hinter solchen Aussagen stehen. Die Interviewerin hakt nach:
»Und das macht man dann in einer psychologischen Gruppentherapie?«
Jetzt kommt der alte Hartz wieder zum Vorschein – schöne neue Begriffswelten schaffen (wie war das noch einmal – „Ich-AG“ oder ganz besonders pikant „familienfreundliche Quick-Vermittlung“):

»Ja, bis der Einzelne bereit ist, wieder in den Arbeitsprozess einzusteigen, wird er dort betreut. Dann kommen unsere Talentdiagnostik und unser Beschäftigungsradar ins Spiel.«

Und dann hebt er in bekannter Manier ab:

»Wir finden heraus, welche besonderen Talente jemand hat. Und dann suchen wir einen Job, den er als Kleinunternehmer, als „Minipreneur“ ausüben kann. Mit Hilfe von Big Data. Damit kann man nämlich nicht nur überwachen, sondern auch die Bedürfnisse für Dienstleistungen bis in die Nachbarschaft hinein messen.«

Auf seiner Website nennt er sogar Beispiele, was einem da drohen würde als motivationsgedopter Arbeitsloser: „Baumhaus-Bauer“ oder einen „Blog- und Twitter Ghostwriter“, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Bevor man sich jetzt anfängt aufzuregen: Bisher hat die BA das Konzept noch nicht übernommen, was Herr Hartz sehr schade findet. Andere sicherlich nicht.