Einerseits eine massive Kritik an der abschlagsfreien „Rente ab 63“ und andererseits eine höchstrichterlich bestätigte Zwangsverrentung ab 63, die dazu führt, dass die zumeist armen Schlucker lebenslang noch ärmer bleiben werden

Man muss sich das mal klar machen: Da nehmen viele Menschen, die 45 Beitragsjahre nachweisen können, derzeit die von der Bundesregierung geschaffene abschlagsfreie „Rente ab 63“ in Anspruch. Und das wird an vielen Stellen bitter beklagt, ein „Aderlass“ für die deutsche Wirtschaft sei das, eine zusätzliche „Besserstellung“ der „glücklichsten“ Rentner-Generation, die es bislang gab und die es so nicht wieder geben wird. Gleichzeitig wird aber der Pfad in Richtung auf die „Rente ab 67“ keineswegs grundsätzlich verlassen, sondern die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters schreitet weiter voran, so dass die 67 für den Geburtsjahrgang 1964 gelten werden. Und man beklagt von interessierter Seite, dass die vorübergehende Ermöglichung einer abschlagsfreien Rente bereits ab dem 63. Lebensjahr – unter bestimmten, restriktiven Voraussetzungen – die beobachtbare Verlängerung des tatsächlichen Renteneintrittsalters nach oben nunmehr aufhält und bei den Arbeitnehmern falsche Erwartungen geweckt werden. Das gesetzliche Renteneintrittsalter gewinnt seine besondere Bedeutung dadurch, dass es auch die Grenze definiert, deren Unterschreitung beim Renteneintritt, der weiterhin auch vor dieser Grenze möglich ist, zu teilweise erheblichen lebenslangen Abschlägen bei den ausgezahlten Renten führt. Insofern ist es ja auch verständlich, dass viele Arbeitnehmer versuchen müssen, so lange wie nur irgendwie möglich durchzuhalten, damit sie dem Damoklesschwert der Abschläge von den zugleich im Sinkflug befindlichen Renten vor allem seit der Rentenreform der rot-grünen Bundesregierung Anfang des neuen Jahrtausends zu entgehen. Wenn dann die Bundesregierung eine Option anbietet, auch ohne Abschläge in den Rentenbezug zu wechseln, dann darf man sich nicht wirklich wundern, wenn das auch viele machen, die die Voraussetzungen erfüllen (vgl. dazu auch den Beitrag Und tschüss!? Zur Inanspruchnahme der „Rente ab 63“ und ihren Arbeitsmarktauswirkungen vom 7. August 2015).

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Hartz IV-Anwälte dürfen umsonst arbeiten

Immer wieder wird von den zahlreichen Klagen vor den
Sozialgerichten berichtet, die das Hartz IV-System betreffen. Neben den vielen
erfolgreichen Klagen gegen die Jobcenter und der damit verbundenen Rolle der
Anwälte, den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen, gab es auch an der einen
oder anderen Stelle in den Medien Hinweise darauf, dass es findige Anwälte
geben würde, die ein Geschäftsmodell mit Hartz IV-Empfängern aufgebaut haben
und die Jobcenter mit teilweise fragwürdigsten Klagen überziehen (vgl. beispielsweise
den Beitrag Gierige
Anwälte – Das Geschäft mit Hartz IV
im ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus am
25.02.2015: Einige Anwälte, so die These des Beitrags, überziehen die Jobcenter
mit einer Flut von Widersprüchen und Klagen. Finanziell gewinnt der Anwalt
immer).

Eine neue und abweichende Variante lernen wir durch den
folgenden Artikel kennen: Gut
verteidigt, trotzdem pleite
, so hat Antje Lang-Lendorff ihren Beitrag
überschrieben: »Manche Jobcenter zahlen Anwälten von Arbeitslosen kein Honorar
mehr, sondern verrechnen es mit deren Schulden. Anwaltskammer sieht Schutz von
Armen in Gefahr.«

Sie beginnt mit einem konkreten Fall, der die Anwältin
Aglaja Nollmann betrifft:

»Das Jobcenter war der Ansicht, dass ihr Mandant zu viel
Geld ausgezahlt bekommen habe, und verlangte es zurück. Die Anwältin für
Sozialrecht legte Widerspruch ein – und bekam recht. Trotzdem erhält sie für
ihre Leistung nun kein Honorar. Rund 800 Euro, die ihr das Jobcenter hätte
erstatten sollen, seien mit den Schulden ihres Mandanten verrechnet worden,
erzählt sie. Das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg habe dieses Honorar zwar
anerkannt. „Es hat mir aber auch geschrieben, dass ich dieses Geld nicht
kriege.“«

Auch andere im Sozialrecht tätige Anwälte bestätigen eine
solche Vorgehensweise. Wie aber kann das sein?

»In einem Praxishandbuch der Bundesagentur für Arbeit wird
darauf hingewiesen, dass nicht der Anwalt, sondern der Kläger – also der
Arbeitslose – Anspruch auf Kostenerstattung habe. Und weiter: „Vor jeder
Auszahlung von zu erstattenden Kosten (…) ist zu prüfen, ob gegen den Kostengläubiger
Forderungen seitens des Jobcenters bestehen, die aufgerechnet werden können.“
Im Klartext heißt das: Wenn Arbeitslose dem Jobcenter Geld schulden, ist es
gewünscht, dass das Anwaltshonorar mit diesen Schulden verrechnet wird. Die
Anwälte gehen dann leer aus.«

Das kann natürlich dazu führen, dass
Grundsicherungsempfänger Schwierigkeiten bekommen können, überhaupt einen
Rechtsbeistand zu finden, wenn der damit rechnen muss, nicht auf seine Kosten
zu kommen.

Für Rechtsanwälte werde es immer schwerer, den sozial
Schwachen einen wirkungsvollen Zugang zum Recht zu gewährleisten, so Marcus
Mollnau, Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin. Die Anwaltskammer setze sich
dafür ein, „die gesetzlichen Regelungen zu ändern und ein Aufrechnungsverbot zu
verankern“.
Wenn man sich das klar macht – das hat schon was: Der
Mandant eines Anwalts wird (teil)entschuldet auf Kosten des erfolgreichen
Anwalts und zugunsten der unterlegenen Partei, die aber dem Mandaten vorher
einen Kredit gewährt hat.
Und das Problem der Verschuldung von Hartz IV-Empfänger ist
nicht irgendein Randproblem. Ende April 2015 konnte man beispielsweise lesen: Langzeitarbeitslose
brauchen häufiger Kredite
.

»Wenn das Arbeitslosengeld II, Hartz IV genannt, nicht
reicht, geraten Langzeitarbeitslose schnell in eine Abwärtsspirale.
Zehntausende sind jeden Monat auf zusätzliche Darlehen für Waschmaschine,
Kühlschrank, Kleidung oder andere Dinge angewiesen. Im vergangenen Jahr
erkannten die Jobcenter pro Monat im Schnitt bei rund 18.700 Hartz-IV-Beziehern
einen Anspruch auf ein solches Darlehen an. Das geht aus einer Antwort der
Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten
Sabine Zimmermann hervor … Im Vergleich zum Jahr 2013 mit im Schnitt rund
17.800 Darlehen pro Monat ist die Zahl 2014 um mehr als fünf Prozent gestiegen.
Im Jahr 2010 waren es sogar nur 15.500 Kredite pro Monat – seither ist die Zahl
demnach um knapp 21 Prozent gestiegen.«

Falsche Daten? Egal. Untiefen der Statistik über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und das Prinzip des Aussitzens

Bekanntlich sind Statistiken – bei aller Kritik im Einzelfall – eine absolut notwendige, unverzichtbare Basis für politische Entscheidungen. Das gilt gerade in der Arbeitsmarktpolitik. Wie viele Arbeitslose erhalten beispielsweise eine Fördermaßnahme? Und wie hat sich die Zahl wie auch die konkrete Art und Weise der Förderung in den vergangenen Monaten und Jahren entwickelt? Hierzu gibt es eine an sich sehr ausdifferenzierte Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit. So weit, so gut.
Wenn da nicht die Lebenswirklichkeit wäre, in der es nie ideal zu geht und auch nicht gehen kann. Natürlich werden Fehler gemacht, wo Daten produziert werden müssen. Auch das ist an sich nicht problematisch. Aber problematisch wird es dann, wenn man fehlerhafte Daten erkennt, sie aber nicht korrigiert. Und wenn es sich dann nicht um vernachlässigbar kleine Fehler handelt, dann ist das nicht nur begründungsdürftig, sondern nicht akzeptabel.

O-Ton Arbeitsmarkt hat sich dieses Themas angenommen – mit einigen wirklich erschreckenden Ergebnissen: Statistik über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen: Falsche Daten? Egal!, so ist der Artikel vom 18. Juli 2015 überschrieben. Die regionalen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen enthalten immer wieder falsche Daten einzelner Jobcenter. Liefern diese nicht innerhalb von drei Monaten die richtigen Werte nach, bleiben sie unkorrigiert. Das verfälscht die gesamte Bundesstatistik, so die Kritik.

Ein besonders krasser Fall, der in dem Artikel beschrieben wird:

»Beispiel Groß-Gerau in Hessen: Bei der Förderung von Arbeitsverhältnissen, einer Maßnahme der öffentlich geförderten Beschäftigung, meldete das dortige Jobcenter im Mai und Juni 2013 einen Anstieg der Teilnehmerzahlen von 16 auf rund 1.000 Personen! In allen übrigen Monaten nahmen im Mittel 15 Personen teil. Die zuständige Regionaldirektion bestätigte, dass die beiden Werte fehlerhaft seien. Die Maßnahme hatte zu diesem Zeitpunkt bundesweit etwa 6.000 Teilnehmer. Ein Plus von 1.000 Teilnehmern, die es tatsächlich gar nicht gibt, fällt da deutlich ins Gewicht. Entsprechend stieg auch die bundesweite Teilnehmerzahl im Mai auffällig. Korrigiert wurden diese stark fehlerhaften Daten auch nach Hinweis der Hochschule Koblenz bis heute nicht.«

Also man muss jetzt nicht wirklich weiter nachdenken – aber eine Differenz von 1.000 zu in Wirklichkeit 16 Personen ist an sich schon nicht akzeptabel und hat enorme Auswirkungen bis hinauf in die Bundesstatistik denn so viele Förderung der Arbeitsverhältnisse-Fälle gibt es gar nicht, so dass eine solche Verzerrung erheblich zu Buche schlägt. »Der Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit bestätigte … den Fehler – hält ihn aber für tolerierbar. Der Fall Groß-Gerau sei zwar problematisch, die Regel sei dies aber nicht. Grundsätzlich gebe es Über- und Untererfassungen, die sich auf Bundesebene wieder ausglichen.« Nun muss man keine Zahlenkunde studiert haben, um zu erkennen, dass dies eine sehr eigenwillige Interpretation darstellt. Wenn bundesweit 6.000 Förderfälle ausgewiesen werden und darunter aber 1.000-16 Förderfälle aus einem Jobcenter sind, die es gar nicht gibt, dann ist das kein Problem, sondern eine statistische Katastrophe!

Noch ein Beispiel?

»Beispiel Halberstadt in Sachsen-Anhalt: Bei mehreren Maßnahmen tauchen im Januar 2015 sehr hohe und von den Vormonaten stark abweichende Werte bei den Zugängen in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auf. Die Gesamtzahl der Neuzugänge in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im dortigen Jobcenter Harz stieg deshalb zwischen Dezember 2014 und Januar 2015 von 675 auf über 4.600. Auch hier bestätigte die zuständige Regionaldirektion, das Jobcenter habe das gesamte bisherige Jahr falsche Werte geliefert.«

Das ist alles nicht in Ordnung. Entsprechend meine kritische Einordnung des Sachverhalts in dem Artikel von O-Ton Arbeitsmarkt: »Man muss sich offenbar Monat für Monat fragen, ob die Bundesstatistik Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen enthält, die es tatsächlich nie gegeben hat. Das ist keine Lappalie, denn auf Basis dieser Daten werden arbeitsmarktpolitische Entscheidungen getroffen. Wenn falsche Daten die Bundesstatistik teils massiv verzerren, kann das zu falschen Schlüssen auf politischer Ebene führen, die zahlreiche Langezeitarbeitslose betreffen.«