Im September 2016 konnte man hier lesen: »Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will … schärfer gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Bedürftigkeit selbst verursacht oder verschlimmert haben. Demnach sollen Betroffene, die ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen, sie verschärfen oder nicht verringern, künftig sämtliche erhaltenen Leistungen für bis zu drei Jahre zurückzahlen müssen. Strenger ahnden sollen die Ämter demnach auch „sozialwidriges Verhalten“ von Hartz-Empfängern.« Das ist ein Zitat aus dem Artikel Jobcenter sollen „sozialwidriges Verhalten“ sanktionieren. Was muss man sich denn darunter vorstellen – „sozialwidriges Verhalten“? Das war die Leitfrage in dem hier am 2. September 2016 veröffentlichten Beitrag Wo soll das enden? Übergewichtige und Ganzkörpertätowierte könnte man doch auch … Ein Kommentar zum „sozialwidrigen Verhalten“, das die Jobcenter sanktionieren sollen. Es ging damals um neue Weisungen der BA auf der Grundlage einer Rechtsänderung, in denen dieses „sozialwidrige Verhalten“ konkretisiert wurde: »Betroffen seien etwa Berufskraftfahrer, die den Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verlieren und dann auf Hartz IV angewiesen sind … Die schärferen Bestimmungen könnten demnach auch Mütter treffen, die sich weigern, die Namen der Väter ihrer Kinder zu nennen. Denn dieser müsste möglicherweise Unterhalt zahlen, das Jobcenter müsste dann weniger Leistungen an die Mütter überweisen.«
Grundsicherung
Ein befristetes bedingungsloses Corona-Krisen-Grundeinkommen oder eine bedingungsarme Grundsicherung oder gar nichts davon?
Jetzt ist das bedingungslose Grundeinkommen auch im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages auf- oder eingeschlagen. Auslöser ist diese Petition vom 14. März 2020: Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Die Mitzeichnungsfrist lief bis zum 17. April 2020 und in diesem Zeitraum wurde die Petition von 176.134 Menschen online unterzeichnet, so dass das für eine Befassung des zuständigen Ausschusses erforderliche Quorum von mindestens 50.000 mehr als erreicht wurde. Um was genau geht es dabei?
Hier der Text der Petition im Original (➞ Text und Begründung):
»Mit der Petition wird gefordert, dass aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona Pandemie und der damit verbundenen Einkommensausfälle für viele Bürgerinnen und Bürger, kurzfristig und zeitlich begrenzt, aber solange wie notwendig, ein Bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürgerinnen und Bürger eingeführt wird. Das Grundeinkommen muss existenzsichernd sein und die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Vorstellbar ist ein Betrag von 1000 € pro Person.«
Am 26. Oktober 2020 hat sich nun der Petitionsausschuss des Bundestages der Sache angenommen – danach ging es dann um die Anhebung der Altersgrenze für die Teilnahme im Mammographie-Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen in Deutschland von 69 auf 75 Jahre sowie der Forderung nach einer besseren medizinischen und pflegerischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
Arbeitsuchende und Unionsbürger ohne Aufenthaltsrecht haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland. Das Bundessozialgericht und nun der EuGH sehen das teilweise anders
Kinder können ein Anker sein für ihre Eltern, wenn die als EU-Bürger beispielsweise in Deutschland sind und man ihnen dort Sozialleistungen nicht gewähren will, weil man andere abschrecken möchte, es ihnen nachzumachen und die dann möglicherweise – so der immer mitlaufende Gedanke – nur deshalb hierher kommen, weil in Deutschland „großzügige“ Sozialleistungen wie Milch und Honig vom Himmel fließen. Angebliche und tatsächliche Beispiele für eine solche „Armutszuwanderung“ werden in regelmäßigen Abständen immer wieder durch die Medien getrieben und jeder einzelne Fall löst dann große Empörungswellen aus. Die Politik fordert dann reflexhaft gesetzliche Änderungen, um die die Daumenschrauben anzuziehen und die Menschen aus den Armenhäusern der EU davor zu „bewahren“, hierher zu kommen. Das hört sich klarer an als es sich dann wirklich darstellt, denn zugleich bewegen wir uns auf einem „schwierigen“ Terrain dergestalt, das eine der zentralen Grundfreiheiten in der EU die Personenfreizügigkeit ist. Und deren Gewährleistung wird vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überwacht.
Und seit vielen Jahren tobt nicht nur eine mediale und (partei)politische Schlacht um das Thema Zuwanderung und Sozialleistungsansprüche, sondern die Konflikte werden auch auf der offene Bühne der Rechtsprechung ausgetragen. Dabei sollte man nicht automatisch davon ausgehen, dass die „deutschen“ Gerichte gegen die Zuwanderer und der EuGH für sie votieren, die juristische Gefechtslage war in den vergangenen Jahren immer wieder mehr als unübersichtlich.
Mit Wumms aus der Krise? Licht und Schatten des umfangreichen Konjunkturprogramms für Menschen mit niedrigen Einkommen
Das war eine länger als geplante Partie, die da in Berlin gespielt wurde, bis endlich am vergangenen Mittwoch Abend das Ergebnis zweitägiger Verhandlungen über ein großes Konjunkturprogramm verkündet werden konnte. Das aber hatte es dann durchaus in sich. Bundesfinanzminister Olaf Scholz von der SPD hat versucht, einen semantischen Fußabdruck zu setzen, als er sagte, man wolle nun „mit Wumms aus der Krise kommen“. Folgt man der Häufigkeit, mit der sein „Wumms“ in den Medien aufgegriffen wurde, dann ist ihm das auch gelungen. Und man muss sich vor Augen halten, dass wir hier über gigantische Größenordnungen sprechen: Allein das nunmehr geschnürte Konjunkturpaket der Bundesregierung wird ein Volumen von (mindestens) 130 zu den bisherigen Rettungsprogrammen zusätzlichen Milliarden Euro haben, während gleichzeitig die Europäische Zentralbank (EZB) ihr zu Beginn der Krise aufgelegtes neues Anleihekaufprogramm von 750 auf 1.350 Milliarden Euro aufgestockt hat.
Im Mittelpunkt der allgemeinen Berichterstattung über das neue Konjunkturprogramm stehen Aspekte wie die erwartete, von vielen kritisierte und dann schlussendlich gestoppte Kaufprämie für alle Neuwagen, also auch Benziner und Diesel-Fahrzeuge. Oder der auch für viele Ökonomen eher überraschende Schritt, (vorerst) für ein halbes Jahr die Mehrwertsteuer abzusenken und zu hoffen, dass das auch an die Verbraucher weitergegeben wird. Insgesamt wird man wohl bilanzieren dürfen, dass es von vielen Seiten eine grundsätzliche Zustimmung zu dem 57 Maßnahmen umfassenden Paket (Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken. Ergebnis Koalitionsausschuss 3. Juni 2020) gibt, wenngleich jetzt, nachdem der erste Nebel verzogen ist, Detailaspekte auch kritisch diskutiert werden (beispielsweise, dass es offensichtlich nicht so ist, dass eine kurzfristige Mehrwertsteuersenkung einfach per Knopfdruck umgesetzt werden kann, vgl. dazu z.B. Handel fürchtet Millionenkosten durch Mehrwehrtsteuersenkung.)
Aber hier soll es um einen ganz besonderen Aspekt gehen: Was bringt das umfangreiche Maßnahmenpaket Menschen mit niedrigen Einkommen (nicht)?
Corona-„Familienbonus“: 300 Euro pro Kind. Warum nicht gleich 600 Euro? Für alle. Wirklich für alle?
Dass derzeit Unmengen an Geld ausgeschüttet oder zumindest versprochen werden, deren Ausmaße man sich vor wenigen Wochen, als Hinweise auf dringend erforderliche Ausgabenbedarfe selbst für existenzielle Angelegenheiten mit dem Textbaustein „das ist nicht finanzierbar“ in den Papierkorb befördert wurden, nicht annähernd vorstellen konnte, ist nun jedem bekannt. Und eigentlich sollte es, bei all den unterschiedlichen und für sich genommen sicher verständlichen Hilferufen nach staatlichen Hilfen, keinen großen Widerspruch auslösen, dass man das nicht unbegrenzt fortführen kann und das man die begrenzten Mittel fokussieren sollte zum einen auf diejenigen, die einen besonderen Hilfebedarf haben, zum anderen aber staatliche Subventionen zu vermeiden sind, wenn Mitnahmeeffekte dominieren, angestrebte Wirkungen nur zu einem Bruchteil erreichbar sind oder wo bestehende Ungleichheiten auch noch potenziert werden.
Das könnte man durchaus durchaus durchdeklinieren am Beispiel der nun doch – nach einer gewissen „Schamfrist“ im Anschluss an den „Autogipfel“ vor wenigen Wochen bei der Bundeskanzlerin – offensichtlich beabsichtigten Wiederbelebung der „Abwrackprämie“ in modernem Gewand, also einer Subventionierung des Kaufs neuer Autos durch Steuermittel. Aber das soll hier nicht passieren. Denn es tut sich ein weiteres Spielfeld auf, wo ebenfalls Milliarden-Beträge fließen würden und dann auch noch für eine augenscheinlich sozialpolitisch höchst relevante Zielgruppe: Familien. Denn die sollen einen „Familienbonus“ bekommen, eine einmalige Geldleistung in Abhängigkeit von der Kinderzahl.