Zwischen Überbrückung und Verfestigung: Die Rolle der Grundsicherung beim Übergang in die Altersrente

Ein Teil der altersarmen Menschen ist auf Grundsicherung im Alter nach SGB XII angewiesen – wobei die Altersarmut auf gar keinen Fall reduziert werden darf auf diejenigen, die in diesem Sozialhilfezweig mehr oder weniger aufgefangen werden. Ausführlicher dazu der Beitrag Altersarmut: Diesseits und jenseits der Grundsicherung im Alter nach SGB XII vom 8. November 2022.

Was aber ist mit denjenigen, die vor dem Übergang in die Altersrente Grundsicherung beziehen? Setzt sich das dann im Rentenbezug fort? Oder dient der Bezug von Grundsicherungsleistungen der Überbrückung, bis der Anspruch auf eine Altersrente die betroffenen Menschen aus der Grundsicherung herausholt?

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Zur Höhe der Hartz IV- bzw. „Bürgergeld“-Leistungen: Die einen geben Gas und gleichzeitig wird gebremst, andere machen sich auf den Weg zum Bundesverfassungsgericht

Mehr als zwei Corona-Jahre liegen hinter uns – mit zahlreichen ausgabenintensiven Rettungsprogrammen und anderen Pandemiebekämpfungsmaßnahmen. Aber eine Verschnaufpause wird nicht gewährt – schon seit Mitte des vergangenen Jahres kommt eine rasant steigende Inflation hinzu und seit dem 24. Februar 2022 ist mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und damit einhergehend den massiven Verwerfungen aufgrund der fatalen Abhängigkeit Europas und insbesondere Deutschlands von russischen Energielieferungen mit der Perspektive schwerster Belastungen der Haushalte und Unternehmen im Herbst/Winter dieses Jahres sowieso alles anders. Und die Bundesregierung hat bereits in den zurückliegenden Wochen mit ersten Entlastungsmaßnahmen auf die Preisentwicklung zu reagieren versucht, konkret sind innerhalb weniger Wochen zwei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von etwa 30 Mrd. Euro verabschiedet worden (vgl. dazu Dullien et al. 2022: Die Entlastungspakete der Bundesregierung – Ein Update). Die Analyse der Entlastungen zeigt für eine Reihe von unterschiedlichen Haushaltstypen, dass Haushalte mit Erwerbstätigen über alle Einkommensgruppen spürbar entlastet werden. Dabei werden insbesondere Erwerbstätigen-Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen begünstigt. Auch Menschen in der Grundsicherung werden sehr deutlich entlastet.

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Von semantischen Kampfansagen bis zu zehn konkreten Vorschlägen der Caritas, wie man Energiearmut verhindern kann

Die Überschrift des Artikels klingt zupackend: Berliner Senat sagt Energiearmut den Kampf an. Aber das, was man dann erfährt, steht in ziemlichen Widerspruch zu der markigen Ankündigung: Im Berliner Abgeordnetenhaus hat man sich mit jenen beschäftigt, die ange­sichts der Infla­ti­on und galop­pie­ren­den Ener­gie­kos­ten kom­plett auf der Stre­cke zu blei­ben dro­hen: den von Armut betrof­fe­nen Men­schen in der Stadt. Auslöser der Debatte war ein Antrag der oppositionellen CDU: „Infla­ti­on trifft die Ber­li­ner. Senat schraubt Gebüh­ren hoch, ver­gisst aber Rent­ner und Stu­den­ten bei der Ener­gie­kos­ten­pau­scha­le“. »War­um der rot-grün-rote Senat für die auf Bun­des­ebe­ne beschlos­se­ne und für ganz Deutsch­land gel­ten­de Ener­gie­kos­ten­pau­scha­le bezie­hungs­wei­se deren Aus­nah­men ver­ant­wort­lich gemacht wer­den soll­te, blieb an die­ser Stel­le das Geheim­nis« der CDU-Fraktion.

»So wirr zusam­men­ge­wür­felt der Antrags­ti­tel wirk­te, so zusam­men­ge­wür­felt wirk­ten dann auch im Gan­zen die von den ein­zel­nen Frak­tio­nen vor­ge­brach­ten For­de­run­gen und Vor­schlä­ge, wie ins­be­son­de­re von Ener­gie­ar­mut betrof­fe­nen Ber­li­nern gehol­fen wer­den kann«, berichtet Rainer Rutz.

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Von einer „höchst unsozialen Inflation“ bis zur Frage, wie man denn wem wodurch (nicht) helfen kann angesichts der Verfestigung hoher Preissteigerungsraten

Schon immer hat man bei der Behandlung des Problems einer zu hohen Preissteigerungsrate darauf hingewiesen, dass Inflation sozial höchst ungleich ist bei ihren Auswirkungen. Das wird auch in diesen Tagen nicht nur thematisiert, sondern Millionen Menschen bekommen das auch zu spüren.

»Mit den Energiepreisen und der Inflation, die wir im Augenblick haben, ist das eine höchst unsoziale Inflation, weil Menschen mit geringen Einkommen das Drei-, Vier-, Fünffache ihres monatlichen Einkommens im Vergleich zu gut verdienenden Menschen für Energie und Lebensmittel ausgeben.« So Marcel Fratzscher, der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in einem Interview mit dem Deutschlandfunk am 19. April 2022, das man hier nachlesen kann: „Das ist eine höchst unsoziale Inflation“. Und tatsächlich sehen wir derzeit Preissteigerungswerte, die seit langem vom gesellschaftlichen Radarschirm verschwunden waren – noch vor einigen Monaten, man darf und muss daran erinnern, kreisten die volkswirtschaftlichen Diskussionen um eine „zu niedrige“ Inflationsrate, gemessen an der Zielinflationsrate der Europäischen Zentralbank (EZB) in Höhe von um die 2 Prozent, die jahrelang nicht erreicht worden ist.

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Zunehmende Energiearmut: Anmerkungen zu der im bestehenden System überaus komplexen Aufgabe der Sicherung des „Energie-Existenzminimums“

»Schon seit Monaten steigen die die Verbraucherpreise in Deutschland, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Entwicklung noch zusätzlich verstärkt. Im März stiegen die Verbraucherpreise auf über sieben Prozent. Besonders hoch ist der Preisanstieg von Energieprodukten, die Haushaltsenergie verteuerte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum fast um 40 Prozent. Aber auch Lebensmittel sind über sieben Prozent teurer. Besonders für Menschen, die sowieso schon in Armut leben müssen, bedeutet der Preisanstieg reale, existenzielle Not. Sie können weder auf Erspartes zurückgreifen noch Ausgaben einsparen, da sie sowieso nur Geld für das Notwendigste haben«, so Lisa Ecke unter der Überschrift Grundsicherung schrumpft. Aber die Bundesregierung hat doch bereits gehandelt? Richtig, auch darauf wird hingewiesen: „Während Erwerbstätige einen Energiekostenzuschlag von 300 Euro erhalten, bekommen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung gerade einmal 200 Euro. Das wird in den wenigsten Fällen ausreichen, die ansteigenden Stromkosten aufzufangen.“ Mit diesen Worten wird Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband zitiert. Man muss der Vollständigkeit halber anmerken, dass es sich bei den genannten Beträgen um Einmalzahlungen handelt.

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