Die Besserstellung gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag ist verfassungsrechtlich zulässig

Das Trittbrettfahrerproblem ist ein Dauerbrenner in der Diskussion über Tarifverträge und deren Nutzen. Die Ökonomen diskutieren die mit diesem Begriff angesprochene Problematik im Kontext echter öffentlicher Güter (bei denen nicht alle Nutzer dieser Güter bereit sind, für deren Entstehungs- und Unterhaltskosten aufzukommen) und auch bei den Allmendegütern, wo es zu einer Übernutzung kommen kann. Das alles, weil man Nutznießer werden kann, ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen, da man vom Konsum bzw. der Inanspruchnahme nicht ausgeschlossen werden kann.

Mit einer vergleichbaren Problematik sind die Gewerkschaften, die mit den Arbeitgebern Tarifverhandlungen führen und einen Tarifvertrag abschließen, gegenüber den Arbeitnehmern konfrontiert, die zwar die vereinbarten Entgelte und deren Erhöhung gerne „mitnehmen“, aber auf eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft und damit auf die Zahlung eines Mitgliedsbeitrags verzichten. Und der Homo oeconomicus unter den Beschäftigten würde an dieser Stelle – rational durchaus begründet – die Frage aufwerfen: Warum soll ich zahlen und mich vielleicht sogar noch zusätzlich in der Gewerkschaft engagieren, wenn ich die Vorteile auch so mitnehmen kann? Denn der Tarifabschluss gilt ja für alle Beschäftigten des tarifgebundenen Unternehmens, ohne Differenzierung nach Gewerkschaftszugehörigkeit. 

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Die Leiharbeit trotzt der angeblich existenzbedrohenden Regulierung und die Gewerkschaften wollen mehr, sind aber auch Teil des Systems

Als die letzte GroKo im Jahr 2016 Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), der gesetzlichen Grundlage für die Leiharbeit, vorgenommen hat, da war die Wehklage aus der Branche groß – und manche der Leiharbeit geneigten Medien fabulierten von einem „Erdrosselungseffekt“ für diese angeblich so wichtige Branche für den Arbeitsmarkt. Damit würde man eine bedeutsame Brücke, über die (ebenfalls angeblich) viele Arbeitslose in eine ordentliche Beschäftigung wandern, weiter destabilisieren.

Im September dieses Jahres konnte man dann solche Meldungen zur Kenntnis nehmen: Anteil der Leiharbeiter auf Rekordhoch: »In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Menschen in Zeitarbeit um gut 40 Prozent erhöht. Ein Übergang in einen regulären Job gelingt eher selten.« Der Anteil der Leiharbeiter an der Gesamtbeschäftigung lag 2017 bei 2,8 Prozent. In der Metallbearbeitung und im Lager- und Postbereich ist er mit 14,9 beziehungsweise 12 Prozent deutlich höher gewesen. Es wurde berichtet, dass Leiharbeit nur bedingt reguläre Beschäftigung ermöglicht. Demnach hatten rund 40 Prozent der Menschen, die im zweiten Halbjahr 2017 ein Beschäftigungsverhältnis in Leiharbeit beendeten, 90 Tage danach noch keinen neuen Job. Rund 60 Prozent hätten in diesem Zeitraum eine neue Beschäftigung gefunden – etwa 40 Prozent von ihnen jedoch ein weiteres Mal in Leiharbeit. 

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Mehr Tarifbindung in Zeiten abnehmender Tarifbindung? Gewerkschaftliche Fragezeichen und eine „Wünsch-dir-was-Welt“ der Arbeitgeberfunktionäre

„Wir sind heute bei der Arbeitszeit so flexibel, dass jede Behauptung, die Tarifverträge behinderten passgenaue betriebliche Lösungen, entweder bösartig ist oder in Unkenntnis der Tarifverträge erfolgt“.
(Dieter Hundt, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Handelsblatt, 20. April 2000)

Diese wegweisende Aussage des damaligen Chefs der BDA wurde vor 18 Jahren gemacht – aber auch heute noch wird im öffentlichen Diskurs von interessierter Seite immer wieder das Narrativ in die Öffentlichkeit geworfen, dass die Tarifverträge die Flexibilität reduzieren würden, einen Hemmschuh darstellen. Man kann sich sogleich vorstellen, was dann an Änderungsvorschlägen vorgetragen wird. Aber bevor wir einen genaueren Blick auf die tarifpolitischen Aussagen der Arbeitgeber werfen, muss man zur Kenntnis nehmen, dass der seit Mitte der 1990er Jahre zu beobachtende Sinkflug der Tarifbindung weiter anhält, wenn man sich die neuesten Daten anschaut:

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Lohnentwicklung: Erfreuliche Nachrichten von der Tariffront. Wenn man nicht im tarifpolitischen Niemandsland arbeiten muss

Das hört sich doch erst einmal gut an: Tariflöhne steigen 2018 durchschnittlich um 3,1 Prozent, so hat das WSI-Tarifarchiv seine Zwischenbilanz für das laufende Jahr überschrieben. »Unter Berücksichtigung der im 1. Halbjahr 2018 abgeschlossenen Tarifverträge und der in den Vorjahren für 2018 bereits vereinbarten Tariferhöhungen steigen die Tariflöhne in diesem Jahr um durchschnittlich 3,1 Prozent. Die Tariferhöhungen fallen damit deutlich stärker aus als in den beiden Vorjahren, in denen sie um jeweils 2,4 Prozent zugenommen haben … Bei einem durchschnittlichen Anstieg der Verbraucherpreise von 1,7 Prozent im ersten Halbjahr 2018 ergibt sich demnach ein Reallohnzuwachs von 1,4 Prozent.«

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Reale Tarifflucht im Einzelhandel, der Protest dagegen sowie ein Blick auf „unkonventionelle“ Arbeitgeberverbände und „gelbe“ Gewerkschaften

»Die Gewerkschaft Verdi will die Metro-Tochter Real bestreiken. Dies geht aus einem „Streikaufruf“ an die rund 34.000 Beschäftigten des Unternehmens hervor, der der WirtschaftsWoche vorliegt. Bereits an diesem Freitag und Samstag (13. und 14. Juli) seien „bundesweite Arbeitsniederlegungen in einer Vielzahl der 280 Filialen“ geplant«, konnte man diesem Artikel vom 11. Juli 2018 entnehmen: Verdi ruft zu Streiks bei Real auf. Und weiter: Die Gewerkschaft Verdi hat die rund 34.000 Real-Mitarbeiter aufgerufen, … zu streiken. Metro-Chef Olaf Koch hat dafür kein Verständnis. Er sieht das Lohnniveau als „absolut marktgerecht“. Und Matthias Schiermeyer ergänzte einen Tag später unter der Überschrift Streiks sollen den Flächentarif retten.  »Nach dem Ausscheren der Metro-Tochter Real aus dem Verdi-Flächentarifvertrag ruft die Gewerkschaft an diesem Freitag und Samstag zu bundesweiten Arbeitsniederlegungen auf. Ziel ist es auch, Nachahmer von einer Tarifflucht abzuschrecken.«

Da wird nicht nur der eine oder andere treue Leser dieses Blogs ein Déjà-vu-Gefühl bekommen. Im Sommer 2018 ist das eine Nachricht, die einem sehr bekannt vorkommt. So wurde am 1. Oktober 2015 hier unter der Überschrift Tarifflucht des Arbeitgebers und Zwangsteilzeit für die Beschäftigten. Das ist Real. Wieder einmal über eine Branche auf der Rutschbahn nach unten berichtet: Die Unternehmensleitung von Real ist aus der Tarifbindung ausgestiegen und will einen Haustarif mit geringerer Bezahlung verhandeln, so die Meldungen damals. »Aus der Gewerkschaft ver.di wird berichtet, der Konzern wolle die Wochenarbeitszeit erhöhen, das Stellenpensum der Belegschaft aber gleich belassen. Unbezahlte Mehrarbeit wäre die Folge für die Beschäftigten. Das treibt die Arbeitnehmer/innen verständlicherweise auf die Straße. Vor diesem Hintergrund haben mehrere Tausend Mitarbeiter der Supermarktkette Real haben am Mittwoch bundesweit gegen Lohnkürzungen demonstriert. Die zentrale Kundgebung fand in Düsseldorf vor der Zentrale des Real-Mutterkonzerns Metro statt. Dort tagte gleichzeitig der Aufsichtsrat. Rund 25.000 Unterschriften zum Erhalt des Tarifvertrags seien an Vertreter des Metro-Managements übergeben worden.« Das war 2015.

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