Ein gesetzlicher Mindestlohn von mehr als 13 Euro? Dazu ein Blick in die USA: „Fight for $15“ und neue Befunde aus der US-amerikanischen Mindestlohnforschung

In diesen Tagen wurde in den Medien daran erinnert, dass vor fünf Jahren in Deutschland die Grundlagen für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde gelegt wurden. Und viele werden sicher noch die Schlammschlacht im Vorfeld der Einführung des Mindestlohns vor Augen haben, mittendrin damals zahlreiche Akteure der Mainstream-Ökonomie, nach deren Berechnungen hunderttausende Jobs über die Wupper gehen werden müssen, wenn die Lohnuntergrenze für (fast) alle scharf gestellt wird. Nun hat sich das „Jobkiller“-Menetekel als Fata Morgana erwiesen, das wurde bereits hinlänglich behandelt (vgl. dazu beispielsweise den Beitrag „Manche sind einfach schlechte Verlierer“. Keine Beschäftigungsverluste durch den Mindestlohn? Dann ist er eben für keine möglicherweise entstandenen Jobs verantwortlich vom 18. Dezember 2016. Selbst im Jahr 2019 wird das offensichtliche Versagen der Mindestlohnkritiker hinsichtlich der Vorhersage der Beschäftigungseffekte immer wieder aufgerufen, vgl. dazu den Beitrag von Patrick Schreiner: Die Arbeitsmarkt-Fehlprognosen der Mindestlohn-Gegner hatten (auch) ideologische Gründe vom 11. Juli 2019).

Zugleich gibt es seit längeren eine intensive Debatte über die von vielen als zu niedrig kritisierte Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Dabei wird immer wieder ein Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde gefordert – neben der Tatsache, dass man für eine solche Erhöhung von derzeit 9,19 Euro allerdings erst einmal das gesetzliche Regelwerk die regelmäßige Anpassung des Mindestlohns betreffend ändern müsste (vgl. dazu ausführlicher Der nicht-politische Mindestlohn und seine regelmäßige Politisierung, wenn es gelegen kommt. Ein erneuter Vorschlags-Luftballon, diesmal von Herrn Scholz vom 3. November 2018), melden sich sofort erneut viele Ökonomen zu Wort und weisen darauf hin, dass das ein „viel zu hoher“ Mindestlohn sei und dann aber definitiv viele Jobs vernichtet werden.

In den USA wird seit längerem eine vergleichbare Debatte geführt – zugleich wird man dort mit auch für uns aufschlussreichen Befunden aus der modernen Mindestlohnforschung konfrontiert.

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Tarifbindung mit Schwindsucht und einige Bundesländer, die was gegen die Rutschbahn nach unten tun wollen

Über die rückläufige Tarifbindung (wie auch die abnehmende Zahl an Betriebsräten in den Unternehmen) in unserem Land wurde immer wieder berichtet. Beispielsweise in dem Beitrag Die Tarifbindung nimmt (weiter) ab und die betriebliche Mitbestimmung verliert (weiter) an Boden vom 24. Mai 2018. Die Daten sind hier mehr als eindeutig.

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Zwei Jahre nach der Reform der Leiharbeit zeigt sich: Tarifverträge führen nicht immer zu besseren Regelungen

»Seit April 2017 gelten die neuen Regelungen zu Equal Pay und die Höchstüberlassungsdauer im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Zielsetzung der Reform liest sich noch heute ambitioniert. „Arbeitnehmerüberlassung soll gute Arbeit sein“, wozu „berufliche Sicherheit ebenso wie ein fairer Lohn“ gehören (Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze, Bundestagsdrucksache 18/9232, Begründung, S. 14). Mit dem Gesetz soll „die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert, die Stellung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gestärkt“ werden (Bundestagsdrucksache 18/9232, S. 1). Nach der Einigung beim Koalitionsgipfel am 10. Mai 2016 hatte die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles gesagt, es sei klar das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit ohne Schlupflöcher verabredet worden (Reuters, 10. Mai 2016).«

So die Vorbemerkung in der Anfrage „Bilanz zwei Jahre nach der Reform der Leiharbeit“ der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung. Und die mit der Bundestags-Drucksache 19/9779 vom 29.04.2019 geantwortet.

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Bis zum nächsten Jahr. Der „Tag der Arbeit“ zwischen erneut ausfallender Revolution und Gottesdienst-Dilemma

Gestern war es wieder soweit: Der „Kampftag der Arbeiterklasse“ stand auf der Tagesordnung. Na ja, selbst der Deutsche Gewerkschaftsbund hat seine nicht nur an Lehrer gerichtete Darstellung der Geschichte des 1. Mai so überschrieben: Vom Kampftag zum Feiertag. Und das drückt dann wohl ziemlich genau aus, wie die meisten Menschen den gestrigen Tag wahrgenommen und genutzt haben.

An die Umrisse, was ein „Kampftag“ in einer ganz unmittelbaren Form auch bedeuten kann, erinnern nicht nur Bilder aus der fernen Vergangenheit: »Frankreich ringt um die Reformen von Präsident Macron. Mehr als tausend Vermummte greifen in der Hauptstadt Sicherheitskräfte an. In der Türkei geht die Polizei hart gegen Demonstranten vor«, kann man dieser Meldung entnehmen: Straßenschlachten in Paris, 80 Festnahmen in Istanbul. Ja, es gibt sie, die Länder wie die Türkei, in der engagierte Menschen sogar ihr Leben aufs Spiel setzen, um an diesem Tag auf die Straße gehen zu können.

Davon sind wir in Deutschland – glücklicherweise – ganz weit weg. Hier hat man aber sogar dem Rot der DGB-Plakate zum 1. Mai jeden aggressiven Grundton entzogen und um ganz sicher zu gehen auch inhaltlich auf amorphe, jedenfalls keinen wirklich beunruhigende Nicht-Aussagen gesetzt: „Europa. Jetzt aber richtig!“ Das könnte so erst einmal auch ein Christian Lindner von der FDP unterschreiben.

Maiplakate: Die Plakatmotive des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum 1. Mai 2019, dem Tag der Arbeit

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Wenn der starke Arm es will, dann gibt es mehr in der Brieftasche. (Nicht nur) kräftige Lohnzuwächse bei den Tariflöhnen werden für 2018 bilanziert

Mit den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder hat die Tarifrunde 2019 Fahrt aufgenommen. Die Forderungen der Gewerkschaften liegen zumeist zwischen 5,5 und 6,0 Prozent. Damit bewegen sie sich auf einem ähn- lichen Niveau wie im Vorjahr – und für das liegt nun eine detaillierte Bilanzierung des Erreichten vor. „Kräftige Lohnzuwächse und mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit“, so ist der Tarifpolitische Jahresbericht 2018 des WSI-Tarifarchivs überschrieben.

»Wie das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung in seinem … tarifpolitischen Jahresbericht 2018 aufzeigt, sind die Tarifvergütungen im Jahr 2018 nominal im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt um 3,0 Prozent gestiegen. Gegenüber Steigerungsraten von jeweils 2,4 Prozent in den beiden Vorjahren hat die Lohnentwicklung damit deutlich an Dynamik gewonnen. Nach Abzug des Verbraucherpreisanstiegs von 1,9 Prozent ergibt sich für 2018 ein realer Zuwachs der Tarifvergütungen um 1,1 Prozent.«

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