Tarifbindung mit Schwindsucht und einige Bundesländer, die was gegen die Rutschbahn nach unten tun wollen

Über die rückläufige Tarifbindung (wie auch die abnehmende Zahl an Betriebsräten in den Unternehmen) in unserem Land wurde immer wieder berichtet. Beispielsweise in dem Beitrag Die Tarifbindung nimmt (weiter) ab und die betriebliche Mitbestimmung verliert (weiter) an Boden vom 24. Mai 2018. Die Daten sind hier mehr als eindeutig.

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Zwei Jahre nach der Reform der Leiharbeit zeigt sich: Tarifverträge führen nicht immer zu besseren Regelungen

»Seit April 2017 gelten die neuen Regelungen zu Equal Pay und die Höchstüberlassungsdauer im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Zielsetzung der Reform liest sich noch heute ambitioniert. „Arbeitnehmerüberlassung soll gute Arbeit sein“, wozu „berufliche Sicherheit ebenso wie ein fairer Lohn“ gehören (Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze, Bundestagsdrucksache 18/9232, Begründung, S. 14). Mit dem Gesetz soll „die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert, die Stellung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer gestärkt“ werden (Bundestagsdrucksache 18/9232, S. 1). Nach der Einigung beim Koalitionsgipfel am 10. Mai 2016 hatte die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles gesagt, es sei klar das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit ohne Schlupflöcher verabredet worden (Reuters, 10. Mai 2016).«

So die Vorbemerkung in der Anfrage „Bilanz zwei Jahre nach der Reform der Leiharbeit“ der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung. Und die mit der Bundestags-Drucksache 19/9779 vom 29.04.2019 geantwortet.

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Bis zum nächsten Jahr. Der „Tag der Arbeit“ zwischen erneut ausfallender Revolution und Gottesdienst-Dilemma

Gestern war es wieder soweit: Der „Kampftag der Arbeiterklasse“ stand auf der Tagesordnung. Na ja, selbst der Deutsche Gewerkschaftsbund hat seine nicht nur an Lehrer gerichtete Darstellung der Geschichte des 1. Mai so überschrieben: Vom Kampftag zum Feiertag. Und das drückt dann wohl ziemlich genau aus, wie die meisten Menschen den gestrigen Tag wahrgenommen und genutzt haben.

An die Umrisse, was ein „Kampftag“ in einer ganz unmittelbaren Form auch bedeuten kann, erinnern nicht nur Bilder aus der fernen Vergangenheit: »Frankreich ringt um die Reformen von Präsident Macron. Mehr als tausend Vermummte greifen in der Hauptstadt Sicherheitskräfte an. In der Türkei geht die Polizei hart gegen Demonstranten vor«, kann man dieser Meldung entnehmen: Straßenschlachten in Paris, 80 Festnahmen in Istanbul. Ja, es gibt sie, die Länder wie die Türkei, in der engagierte Menschen sogar ihr Leben aufs Spiel setzen, um an diesem Tag auf die Straße gehen zu können.

Davon sind wir in Deutschland – glücklicherweise – ganz weit weg. Hier hat man aber sogar dem Rot der DGB-Plakate zum 1. Mai jeden aggressiven Grundton entzogen und um ganz sicher zu gehen auch inhaltlich auf amorphe, jedenfalls keinen wirklich beunruhigende Nicht-Aussagen gesetzt: „Europa. Jetzt aber richtig!“ Das könnte so erst einmal auch ein Christian Lindner von der FDP unterschreiben.

Maiplakate: Die Plakatmotive des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum 1. Mai 2019, dem Tag der Arbeit

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Wenn der starke Arm es will, dann gibt es mehr in der Brieftasche. (Nicht nur) kräftige Lohnzuwächse bei den Tariflöhnen werden für 2018 bilanziert

Mit den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder hat die Tarifrunde 2019 Fahrt aufgenommen. Die Forderungen der Gewerkschaften liegen zumeist zwischen 5,5 und 6,0 Prozent. Damit bewegen sie sich auf einem ähn- lichen Niveau wie im Vorjahr – und für das liegt nun eine detaillierte Bilanzierung des Erreichten vor. „Kräftige Lohnzuwächse und mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit“, so ist der Tarifpolitische Jahresbericht 2018 des WSI-Tarifarchivs überschrieben.

»Wie das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung in seinem … tarifpolitischen Jahresbericht 2018 aufzeigt, sind die Tarifvergütungen im Jahr 2018 nominal im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt um 3,0 Prozent gestiegen. Gegenüber Steigerungsraten von jeweils 2,4 Prozent in den beiden Vorjahren hat die Lohnentwicklung damit deutlich an Dynamik gewonnen. Nach Abzug des Verbraucherpreisanstiegs von 1,9 Prozent ergibt sich für 2018 ein realer Zuwachs der Tarifvergütungen um 1,1 Prozent.«

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Ein flächendeckender Tarifvertrag für die stationäre und ambulante Altenpflege? Es ist und bleibt kompliziert

Manche Dinge lassen sich leichter formulieren als in die Wirklichkeit bringen. So findet man im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2018 diese schlanke Absichtserklärung:

»Wir wollen die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen. Wir wollen angemessene Löhne und gute Arbeitsbedingungen in der Altenpflege. Dafür schaffen wir die gesetzlichen Voraussetzungen.«

Wie so oft im Leben hört und liest sich das einfacher als es dann in der Praxis ist. Die Altenpflege heute ist ein mehr als vermintes Gelände für die Absicht, eine flächendeckende Tarifbindung erreichen zu können. Dies hat mehrere Gründe. Einer die wichtigsten Aspekte dabei ist die Tatsache, dass es gar keinen auch nur annähernd relevanten Tarif in diesem Bereich gibt. Das wiederum resultiert zum einen aus der Trägerschaft der ambulanten und stationären Altenpflege.

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