Flüchtlingspolitik: Von oben geht es an die Substanz und von unten drücken die Dringlichkeiten praktischen Handelns

Wir sind unausweichlich Gefangene des Moments. Mit mehr oder weniger Entsetzen beobachtet man die sich entfaltende Szenerie eines Europas, in dem die „nationalstaatlichen Schließmuskeln“ zu arbeiten beginnen, mit der Folge, dass Tausende Flüchtlinge hin und her geschoben werden zwischen Ländern oder in einem bis vor kurzem nicht vorstellbaren Niemandsland an den Rändern des Wohlstandskerns der EU hängen bleiben. Parallel reist der deutsche Außenminister in die Türkei, was vor diesem Hintergrund nun wirklich nicht ohne ist: Der türkische Präsident Erdogan bekämpft die Kurden, gängelt die Opposition und schikaniert die Medien.

Trotzdem trifft Außenminister Steinmeier ihn, ganz gewiss mit einem zentralen Anliegen, auch wenn man sich dafür die Finger schmutzig machen muss: Zu verhindern, dass sich noch mehr Menschen aus den Kriegsgebieten aufmachen in Richtung Europa, genauer: nach Deutschland: »Außenminister Frank-Walter Steinmeier ist trotz aller Bedenken angesichts der innenpolitischen Lage in der Türkei nach Ankara gereist und hat weitere Hilfe bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise angeboten. Er lobte den Nato-Partner für die Aufnahme von um die zwei Millionen Menschen allein aus Syrien. Wichtig sei es, eine „Rückkehr-Perspektive“ zu ermöglichen. Ziel ist es zu verhindern, dass sich noch mehr Flüchtlinge auf den Weg nach Europa machen. Die Türkei hat mehr als 2,3 Millionen Menschen aufgenommen, auch aus dem Irak und Afghanistan. Viele wollen inzwischen weiter nach Europa«, so auch Christoph Schult in seinem Artikel Diplomatie statt Demokratie. Angesichts der Härte, mit der Erdogan sein Land in bürgerkriegsähnliche Zustände zu treiben bereit ist, um das „Kurdenproblem“ zu beseitigen, bleibt der Eindruck der Angst im Windschatten des Steinmeier-Besuchs. Denn er weiß: Nachdem nun auch Russland offen in den Syrien-Konflikt einzugreifen bereit ist und somit das geschundene Land vollends zu einem Spielfeld der Großmachtinteressen absinkt, wird jedem klar, dass der gewaltige Exodus aus diesem Land nicht aufhören wird und zugleich wird den betroffenen Menschen, die bislang in der Nähe ihrer Heimat, also in der Türkei, in Jordanien oder im Libanon Schutz gesucht haben, immer klarer werden, dass es kaum realistische Chancen auf eine baldige Rückkehr geben kann – dann aber wird der Blick auf Europa gerichtet und die Geschichten derjenigen, die es schon in das „Merkel-Land“ oder nach Schweden geschafft haben, wird eine gewaltige Sogwirkung entfalten. Und wir reden bislang „nur“ über Syrien und haben noch nicht die vielen anderen „sicheren“ Quellen an kommenden Flüchtlingen erwähnt.

Parallel zu den außenpolitischen Aktivitäten, die sich auch auf den Binnenraum der offensichtlich völlig überforderten EU beziehen (so die Diskussion über ein wie auch immer geartetes „Quotensystem“ und über die Androhung von Sanktionen gegen EU-Staaten, die sich dem entziehen wollen), müssen wir in Deutschland eine vorsichtig formuliert irritierende Jo-Jo-Politik zur Kenntnis nehmen. Nach einem kurzen „Sommermärchen“ der Hilfsbereitschaft und der unkonventionellen Behandlung des ersten Flüchtlingsansturms beginnt das System sich nun wieder zu sortieren – und das in den erwartbaren Bahnen einer über Jahrzehnte kultivierten Abschreckungspolitik, deren Aktualisierung vorangetrieben wird durch den die Systeme überfordernden Zustrom an Flüchtlingen. Dazu gehört zum einen der Gesetzentwurf zu Änderungen im Asylrecht (vgl. dazu den Blog-Beitrag Jetzt mal die Daumenschrauben auspacken. Wenn Juristen über einen Katalog der Grausamkeiten nachdenken und das in Worte fassen. Die andere Seite der Flüchtlingspolitik vom 17. September 2015) und in einer zweiten Stufe wird das jetzt angereichert mit einer substanziellen Infragestellung  des Asylrechts auch in dessen Kernbereich, bei den politisch Verfolgten. Und zwar nicht von irgendeinem Hinterbänkler, den man ignorieren könnte, sondern vom Bundesinnenminister höchst persönlich.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière will mit einem neuen europäischen Asylrecht die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland begrenzen, kann man dem Artikel „Wir können nicht alle Menschen aufnehmen“ entnehmen. Man muss sich das vor Augen führen, wie hier nicht nur Grundrechte zur Disposition gestellt werden, sondern mit einigen Federstrichen gleich eine neue Architektur des Umgangs mit dem „Flüchtlingsproblem“ gezeichnet wird:

„Der richtige Weg wäre, dass wir uns in der EU zu festen großzügigen Kontingenten für die Aufnahme von Flüchtlingen verpflichten.“ So werde sichergestellt, dass Europa nur so viele Flüchtlinge aufnehme, wie es auf Dauer auch verkraften könne. Das geltende deutsche Asylrecht will der Innenminister zwar beibehalten; de facto würde es aber bei einer europaweiten Regelung an Bedeutung verlieren … Wenn die Kontingente ausgeschöpft sind, will de Maizière politisch Verfolgte in ihre Heimatregionen zurückschicken … Europa brauche starke Außengrenzen, sagte de Maizière. Flüchtlinge, die zum Beispiel über das Mittelmeer illegal in die EU einreisen wollten, sollten „an einen sicheren Ort in Afrika“ gebracht werden. Sonst mache eine Kontingentlösung wenig Sinn, so der Bundesinnenminister.«

Noch mal auf den Punkt gebracht: Die EU-Staaten sollen sich also gemeinsam auf länderspezifische Kontingente zur Aufnahme der Flüchtlinge verständigen. Wenn die Obergrenzen in den festgelegten Kontingenten erreicht sind, dann sollen die Schutzsuchenden wieder zurückgeschickt werden. Und die alte Idee von einer „Lagerlösung“ in Afrika wird auch wieder aufgewärmt. Da muss man erst einmal schlucken, wenn man so was von einem Bundesinnenminister lesen muss. Interessant in diesem Zusammenhang auch die Kommentierung dieser Überlegungen in einem Teil der Presse, so bei Albrecht Meier: Thomas de Maizière hat eine gute Idee – aber zum falschen Zeitpunkt. Er kritisiert gerade nicht den Ansatz an sich, sondern das schlechte Timing:

»Aber de Maizière geht mit seinem Vorschlag bereits den zweiten Schritt, bevor der erste überhaupt getan wurde. Eine europäische Kontingentregelung würde voraussetzen, dass sich sämtliche EU-Staaten erst einmal auf das Prinzip einer halbwegs gerechten Verteilung der Flüchtlinge einigen.«
Ziemlicher Unsinn ist natürlich die folgende Fragestellung des Kommentators: »Offen bleibt auch, wie das Grundrecht auf Asyl hierzulande gewahrt bleiben soll, wenn gleichzeitig eine europäische Obergrenze zur Aufnahme der Flüchtlinge eingezogen werden soll.« Nein, das ist nicht offen, sondern das Grundrecht auf Asyl wäre damit de facto abgeschafft, außer man würde das eigene Quotensystem wieder ad absurdum führen.

Diese Vorstöße gemeinsam mit dem neuen Gesetzentwurf zeigen an, in welche Richtung es nach außen gehen soll: Abschreckung und Rückführung .

Bleiben die, die schon da sind und nicht mehr rauszubekommen sind und natürlich auch diejenigen, die noch kommen werden – und sei es irgendwann einmal über eine Quote. Bei denen muss es natürlich um basale Daseinssicherung gehen. Also zum einen die Unterbringung und zum anderen die Integration in Ausbildung und Arbeit (vgl. dazu bereits mit ersten Hinweisen den Blog-Beitrag Zwischen Ad hocerie-Dominanz und Masterplan-Illusion: Die Flüchtlinge und der Arbeitsmarkt. Segeln auf Sicht und viele Köche rühren in der Suppe vom 18. September 2015).

Mit Blick auf eine Integration in Ausbildung und Arbeit wurde mehrere Positionierungen in den vergangenen Tagen veröffentlicht mit teilweise sehr konkreten Vorschlägen:

»Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat … am 18. September zu einem Spitzengespräch eingeladen, bei dem er gemeinsam mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und Bundesbildungsministerin Johanna Wanka sowie den weiteren Partnern der Allianz für Aus- und Weiterbildung Maßnahmen für die Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeitsmarkt abgestimmt haben«, berichtet das Bundeswirtschaftsministerium. Dabei hat man sich auf zentrale Schneisen geeinigt: Den zügigen Ausbau von Deutschkursen, die Ermittlung von Kompetenzen und Qualifikationen von Flüchtlingen und die Integration der Menschen in Ausbildung und Arbeit. Die Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung hat dazu eine Erklärung veröffentlicht, in der die geplanten Maßnahmen skizziert werden.

Auch der DGB hat sich zu Wort gemeldet: Teilhabechancen eröffnen. Zugänge in Bildung, Ausbildung, Studium und Qualifizierung für junge Flüchtlinge schaffen, so ist das Positionspapier überschrieben worden.

Sehr ambitioniert ist das, was aus den Reihen der Opposition kommt, so beispielsweise von Brigitte Pothmer, der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Grünen im Bundestag: Masterplan „Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“ auflegen – Hilfe aus einer Hand organisieren, so hat sie ihr Papier überschrieben. Ihr Schwerpunkt ist die Situation der Arbeitsagenturen und Jobcenter und entsprechende Verbesserungsvorschläge.

Überall in diesen Papieren findet man durchaus sinnvolle Vorschläge und Empfehlungen. Das Nadelöhr wird jetzt sein, wer das genau umsetzen kann, denn wir bewegen uns in einem föderalen System. In diesem Kontext macht dann auch die Berufung des BA-Chefs Frank-Jürgen Weise zum gleichzeitigen Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Sinn, geht es doch jetzt in den Niederungen des Alltags darum, die Systeme kompatibel zu machen und die angestrebte Sortierung der Flüchtlinge zu organisieren, also nicht nur die Rückführung effizienter und effektiver aufzustellen, beispielsweise durch die Einrichtung von bundesweiten Erstaufnahmezentren, in denen die angesprochenen Sortierprozesse schneller und in Kooperation der Behörden ablaufen können, sondern über die dann zum einen eine schnelle Ausweisung derjenigen, die nicht bleiben dürfen, wie aber auch eine möglichst schnelle personenbezogene Durchleuchtung und erste Einbindung derjenigen, die bleiben werden, in die notwendigen Integrationsprozesse (Sprachkurse, Vermittlungsaktivitäten usw.) gestaltet werden können, bevor die Menschen verteilt werden auf die Kommunen. Den dafür notwendigen Personaltausch kann Weise durch seine Doppelfunktion jetzt schneller und effektiver managen. Es bleibt allerdings der Hinweis, dass der Preis für eine vor allem auf den Arbeitsmarkt orientierte Strategie des Umgangs mit der Tatsache konfrontiert sein wird, dass die Gruppe der Flüchtlinge sehr heterogen ist und Menschen betroffen sind, bei denen es um ganz andere Fragen geht, beispielsweise die Integration in das Bildungssystem (vor allem in die Kitas und Schulen) oder die Frage des Umgangs mit den schwer traumatisierten Flüchtlingen.

Auch wenn es naturgemäß keinen Masterplan bei dieser hyperkomplexen Aufgabe geben kann, so werden bestimmte Komponenten eines solchen erkennbar, allerdings nicht in dem angesprochenen Gesetzentwurf zum Asylrecht, sondern beispielsweise in einem Vorstoß der Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten der Bundesregierung, Aydan Özoguz: Die SPD-Politikerin hat ein Strategiepapier geschrieben, über den unter der euphemistischen Überschrift Das ist der Masterplan zur Integration der Flüchtlinge berichtet wird. Eine zentrale Botschaft kann man dem Papier wohl entnehmen: Flüchtlinge müssen schnell Deutsch lernen. Hier wird das Papier konkreter und adressiert auch das Problem, das an anderer Stelle bereits angesprochen worden ist – das Auseinanderfallen der Erkenntnis, wie wichtig Sprach- und Integrationskurse sind, zugleich aber die Tatsache, dass gerade hier teilweise nur als hanebüchen zu bezeichnende Verhältnisse für diesigen herrschen, die das machen sollen (vgl. dazu den Beitrag 1.200 Euro im Monat = „Top-Verdienerin“? Lehrkräfte in Integrationskursen verständlicherweise auf der Flucht oder im resignativen Überlebenskampf vom 2. September 2015 sowie daran anschließend Auf der Flucht im doppelten Sinne. Ein Update zu den Sprachlehrkräften sowie den Chancen und Risiken dahinter vom 14. September 2015):

»Deutschkurse für Asylbewerber muss es bereits in den Erstaufnahme-Einrichtungen geben. Dort sollten „erste Sprachmodule“ angeboten werden, „mit denen sich Flüchtlinge im Alltag verständigen können und in denen sie auch erste Kenntnisse über unser Land erwerben“, so Özoguz. „Mit dem Erwerb der deutschen Sprache steht und fällt die Integration“, schreibt sie. Özoguz fordert zudem, die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Umfang von 600 Stunden für Asylbewerber und Geduldete mit Bleibeperspektive sofort zu öffnen und die erforderlichen Mittel durch den Bund bereitzustellen. Überfällig sei auch, die Honorare und Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte zu verbessern. An den Universitäten soll „Deutsch als Zweitsprache“ massiv ausgebaut werden, damit Lehrer sich entsprechend qualifizieren können.«

Es bleibt eine Aussicht, die der Soziologe Heinz Bude in einem Gastbeitrag für die ZEIT unter der Überschrift Der gute Mensch ist nicht dumm so formuliert:

»Es wird demnächst um Praktiken schneller Zurückweisung und unvoreingenommener Aufnahme gehen, um Modelle der Stellenvermittlung und der Wohnraumbeschaffung, um die Regelung von Beschäftigungsverhältnissen und Versorgungsansprüchen. Man hat sofort eine institutionelle Mechanik vor Augen, in der individuelle Schicksale aus dem Blick geraten, weil die formale Rationalität kein Pardon kennt.«

Zwischen Ad hocerie-Dominanz und Masterplan-Illusion: Die Flüchtlinge und der Arbeitsmarkt. Segeln auf Sicht und viele Köche rühren in der Suppe

Es kommen immer mehr Menschen als Flüchtlinge nach
Deutschland. Darunter viele, die hier werden bleiben dürfen, beispielsweise
Kriegsflüchtlinge aus Syrien. Aber auch immer noch viele, beispielsweise aus
den Staaten des Westbalkans, die mit über 99 prozentiger Sicherheit keine
Chance bekommen werden, hier Asyl zu erhalten. Viele von ihnen werden wieder
zurück gehen oder auch abgeschoben, andere tauchen schlichtweg unter und
verschwinden von der offiziellen Bildfläche, leben aber als Illegale unter uns.
Und dann sind da auch noch die Flüchtlinge, die eigentlich zurück müssten, weil
ihr Asylantrag abgelehnt worden ist, aber aus ganz unterschiedlichen Gründen
als „Geduldete“ hier bleiben dürfen, da man sie nicht abschieben kann. Bereits
diese noch vollkommen grobschlächtige Aufzählung verdeutlicht einerseits, dass
es eben nicht „die“ Flüchtlinge gibt, sondern eine Vielzahl an
unterschiedlichen aufenthaltsrechtlichen Konstellationen zu bedenken sind. Die
andererseits auch deshalb von Bedeutung sind, weil mit ihnen ganz
unterschiedliche Konsequenzen hinsichtlich der Möglichkeit, eine Arbeit oder
Ausbildung aufzunehmen, verbunden sind.

Wer sich da vertiefend mit beschäftigen will, der kann sich
beispielsweise die an Arbeitgeber gerichtete Informationsbroschüre Potenziale
nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen
der Bundesagentur für Arbeit
heranziehen. Da wird darauf hingewiesen, dass es Asylsuchende mit einer
Aufenthaltsgestattung, anerkannten Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis oder
eben Geduldete gibt.
Nun wird nicht nur darüber diskutiert, wie viele Menschen
eigentlich zu uns kommen werden – wer erinnert sich nicht daran, wie
„beweglich“ diese Größe ist: Anfang des Jahres hieß es, es könnten 450.000
Menschen sein, die im laufenden Jahr kommen werden. Dann wurde bzw. musste die
Prognose auf 800.000 angehoben werden und mittlerweile gibt es gar Stimmen aus
der Bundesregierung, die eine Million Zuwanderer für möglich halten. Eines der
zentralen Probleme in den vor uns liegenden Monaten der kalten Jahreszeit wird
die existenzielle Frage sein, wie und wo man diese Menschen überhaupt halbwegs
erträglich unterbringen kann. Darüber hinaus läuft aber eine Diskussionslinie
parallel, die sich mit der Frage der Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge
beschäftigt. Aber auch die steht vor einem vergleichbaren Problem wie bei der
Unterbringungsfrage: Letztendlich ist es immer eine (quantitative) Frage von
Angebot und Nachfrage und dann in einem zweiten Schritt eine (qualitative)
Frage der Passungsfähigkeit von konkreten Stellen und den Einzelpersonen.

Die in den Medien geführte Debatte über die
Arbeitsmarktperspektiven der Flüchtlinge ist vor diesem zweifachen Hintergrund
auffällig unterkomplex. Während die eine Seite die Gefahren und Probleme
herausstellt bis hin zu der Warnung, dass es eine gefährliche Mixtur werden
würde, wenn sich »Dienstleistungsproletarier und prekär Wohlhabende … in
einem diffusen Misstrauen gegen das gesellschaftliche System in Deutschland
verbünden«, so der Soziologe Heinz Bude in seinem Gastbeitrag für die FAZ unter
der Überschrift Die
Koalition der Angst
, wird an anderer Stelle die Vision eines „neuen
Wirtschaftswunders“ durch die vielen Zuwanderer in den Raum gestellt, so
beispielsweise Daimler-Chef
Zetsche hält neues Wirtschaftswunder für möglich
.  In der Meldung wird er so zitiert:

»Mehr als 800.000 Menschen aufzunehmen, sei eine
Herkulesaufgabe, sagte Zetsche … „Aber im besten Fall kann es auch eine
Grundlage für das nächste deutsche Wirtschaftswunder werden – so wie die
Millionen von Gastarbeitern in den 50er und 60er Jahren ganz wesentlich zum
Aufschwung der Bundesrepublik beigetragen haben.“ Natürlich sei nicht jeder
Flüchtling ein brillanter Ingenieur, Mechaniker oder Unternehmer, sagte
Zetsche. Aber wer sein komplettes Leben zurücklasse, sei hoch motiviert. „Genau
solche Menschen suchen wir bei Mercedes und überall in unserem Land.“«

Sie
steigern das Bruttosozialprodukt!
, so die scheinbar folgerichtige
Überschrift eines Artikels von Ingo Arzt in der taz, der allerdings sogleich
anmerkt: »Doch der Ökonomisierung von
Menschen sind Grenzen gesetzt.« Auch Kristiana Ludwig arguemntiert in die
ökonomische Richtung. In ihrem Artikel in der Print-Ausgabe der Süddeutschen
Zeitung vom 17.09.2015 unter der Überschrift „Flüchtlinge als Wirtschaftsmotor“
schreibt sie: »Zuwanderer helfen der Konjunktur – weil sie öffentliches Geld
ausgeben.« Sie bezieht sich auf Ferdinand Fichtner, der die Abteilung
Konjunkturpolitik am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) leitet. »Wenn dieses Jahr zu Ende geht,
werden voraussichtlich 800000 Menschen nach Deutschland gekommen sein.
Zuwanderer, die Lebensmittel kaufen und zum Friseur gehen. Die Kleidung
brauchen und Decken, Möbel und Mietwohnungen. Flüchtlinge bringen nicht viel
mit, aber sie bekommen Geld vom Staat und werden es ausgeben – für deutsche
Produkte. Die „konsumnahen Unternehmen“ werden am meisten von Flüchtlingen
profitieren.« Das DIW schätzt, dass Bund, Länder und Kommunen im kommenden Jahr
insgesamt 9,2 Milliarden Euro in die Unterbringung und Versorgung von
Flüchtlingen investieren werden.


Und dann kommt vom DIW auch was zum hier besonders
interessierenden Arbeitsmarkt:
Das DIW »schätzt, das dem Arbeitsmarkt in diesem Jahr
zusätzlich 47.000 erwerbstätige Flüchtlinge zur Verfügung stehen werden. In den
kommenden zwei Jahren seien es jeweils etwa 120.000. Zusammen mit den
Zuwanderern aus den europäischen Nachbarstaaten glichen sie den demografischen
Wandel aus.« Was sich hinter dieser Formulierung verbirgt, mag die folgende
Abbildung verdeutlichen, die ich erstellt habe auf der Grundlage der jährlichen
Arbeitsmarktberichte des IAB, in dem immer auch die Arbeitsangebotsseite
behandelt wird, also wie viele Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehen, was nicht bedeutet, dass sie auch arbeiten (können).

Für das laufende Jahr schätzt das IAB, dass der Verlust an
Arbeitsangebot durch die demografische Entwicklung, also dadurch, dass mehr
Menschen altersbedingt den Arbeitsmarkt verlassen als „unten“ an jungen
Erwerbspersonen nachkommen, vor allem durch den Migrationseffekt, also aus der
Zuwanderung, kompensiert werden kann.
Aber das sind erst einmal nur nackte Zahlen über
Größenordnungen. Angebot und Nachfrage müssen nicht immer zueinander passen und
bekanntlich ist genau dieses Auseinanderfallen auf dem Arbeitsmarkt ein
zentrales Problem. Mit Blick auf die Flüchtlinge wird das offensichtlich: Auch
wenn man zeitweise den Eindruck hatte, es kommen nur noch hoch qualifizierte
Kräfte nach Deutschland, vor allem aus Syrien, so muss man doch konstatieren,
dass der syrische Neurochirurg eher die absolute Ausnahme ist.
Umso erstaunlicher bzw. entlarvender ist die Tatsache, dass
Ökonomen in der Debatte gerne die eine oder die andere Seite der angeblichen
Qualifikation heranziehen, um ganz andere, nämlich ihre Interessen unter das
Volk zu bringen. Zwei Beispiele dazu:
Da gibt es zum einen die Vorreiter derjenigen, denen es vor
allem darum geht, das Arbeitsangebot – das wie gezeigt allein aus
demografischen Gründen stark rückläufig ist – wieder zu erhöhen, denn
bekanntlich gilt die Regel, dass der Preis steigen müsste, wenn das Angebot zurück
geht, die Nachfrage aber gleich bleibt oder gar steigen sollte. Der Preis auf
dem Arbeitsmarkt sind die Löhne. Protagonist dieser Richtung ist Michael
Hüther: »Der Direktor des Instituts der Deutschen Wirtschaft fordert die
Politik auf, Flüchtlinge und Zuwanderer stärker nach den Bedürfnissen des
Arbeitsmarktes zu steuern. Er hält jährlich 500.000 Zuwanderer für verkraftbar«,
verkündet er in einem Interview.
Und dann legt er richtig los: » Keiner muss wegen der Flüchtlinge um seinen Job
fürchten – … Sogar der Bundeshaushalt mit seiner schwarzen Null bietet
derzeit genug Spielraum, um die Integration zu finanzieren.« Dann ist ja alles
gut. Arbeitsmarktlich besonders relevant ist dann so eine Äußerung: »Viele
Zuwanderer sind hoch qualifiziert. Zehn Prozent aller erwachsenen Zuwanderer
haben einen Hochschulabschluss in einem MINT-Fach. In der Gesamtbevölkerung
Deutschlands sind es nur sechs Prozent.« Punkt.

Nun wird sich der eine oder
andere kritische Geist vielleicht trauen zu fragen: Woher weiß er das
eigentlich? Ist es nicht vielmehr so, dass wir keine wirklich validen
Erkenntnisse haben, wie der Qualifikationsstand der Flüchtlinge, die es zu uns
geschafft haben, ist?

So ist das. Was wir derzeit haben sind alles nicht
repräsentative Daten dazu. Das IAB der Bundesagentur für Arbeit hat die
Qualifikationsstruktur der Flüchtlinge zusammengestellt. Hier die Ergebnisse,
die sich auf Befragungsdaten des SOEP aus dem Jahr 2013 (!) und auf
Asylbewerber und Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis, die sich schon relativ
lange in Deutschland aufhalten, beziehen:
Hochschulabschluss 13%, mittlerer Bildungsabschluss 24%,
kein Berufsabschluss 58%
Bei den erst vor kurzem eingereisten Flüchtlingen ist die
Lage noch ungünstiger. Eine Befragung unter 20.000 Teilnehmern am ESF-
geförderten „Bleiberechtsprogramm“ ergab folgendes:
24 Prozent haben eine berufliche Bildung abgeschlossen. 18
Prozent haben eine Hochschule besucht, unter ihnen haben 40 Prozent ihr Studium
abgeschlossen. Rund zwei Drittel der Befragten verfügten über keine
abgeschlossene Berufsausbildung. Eine Befragung unter den Teilnehmern an Early
Intervention kam zu ähnlichen Ergebnissen (vgl. IAB: Asyl- und
Flüchtlingsmigration in die EU und nach Deutschland
. Aktuelle Berichte
8/2015, Nürnberg 2015). So viel dazu.
Und auch andere Interessenvertreter rühren fleißig in der
Suppe. So die Ökonomen, die lange gegen einen gesetzlichen Mindestlohn  gewettert haben und jetzt – bei ausbleibenden
Katastrophenmeldungen vom Arbeitsmarkt, die sie vorhergesagt haben (vgl. dazu
meinen Beitrag Es
tut doch gar nicht weh … Gewerkschaften zwischenbilanzieren den – natürlich
erfolgreichen – Mindestlohn und die Gegenseite greift auf Flüchtlinge zurück,
um es noch mal zu versuchen
vom 15. September 2015) – versuchen, über die
Flüchtlinge den zum Leben erweckten gesetzlichen Mindestlohn  wieder zu kippen. Protagonist dieser Seite
ist Hans-Werner Sinn. In einem Artikel mit der knackigen Überschrift Ohne
Abstriche beim Mindestlohn finden viele Zuwanderer keine Arbeit
doziert er:
»Viele Migranten sind schlecht qualifiziert und haben Sprachprobleme. Damit sie
trotzdem eine Arbeit finden, bedarf es einer stärkeren Lohnspreizung in
Deutschland.« Ja was denn nun, wird sich der eine oder andere an dieser Stelle
völlig zu Recht fragen. Und man wird sich daran erinnern, was Zetsche und
Hüther gesagt haben, wenn man diese Zeilen liest:

»Die Menschen, die kommen, sind jung und arbeitswillig, aber
im Durchschnitt nur wenig gebildet. So ist der Anteil der Analphabeten unter
ihnen sehr viel höher als unter der in Deutschland ansässigen Bevölkerung. Deutschland
wird viel Geld aufwenden müssen, um die Flüchtlinge auszubilden und
einzugliedern. Daher ist die Bedeutung, die die Zuwanderer für die deutsche
Wirtschaft haben, nicht vergleichbar mit der Rolle der Flüchtlinge nach dem
Zweiten Weltkrieg, die dank ihres Könnens damals ganz erheblich zum
wirtschaftlichen Aufstieg Deutschlands beitrugen.«

Und es ist für den Mainstream der deutschen
„Volkswirtschaftslehre“ nicht verwunderlich, dass sich dann bei der
Legitimation der eigentlichen Zielsetzung, also den Mindestlohn wieder
aufzubohren, die betriebswirtschaftliche Denke Bahn bricht:

»Um die neuen Arbeitskräfte in den regulären Arbeitsmarkt
zu integrieren, wird man den gesetzlichen Mindestlohn senken müssen, denn mehr
Beschäftigung für gering Qualifizierte gibt es unter sonst gleichen Bedingungen
nur zu niedrigerem Lohn. Nur bei einem niedrigeren Lohn rutschen
arbeitsintensive Geschäftsmodelle über die Rentabilitätsschwelle und finden
sich Unternehmer, die bereit sind, dafür ihr Geld einzusetzen.«

Die gleiche
Argumentation haben wir im Vorfeld der Einführung des gesetzlichen
Mindestlohnes hören müssen.

Das führt uns nicht wirklich weiter. In der Realität sind
wir hingegen mit zahlreichen Schwierigkeiten konfrontiert, die sich daraus
ergeben, dass die gewachsenen Regelsysteme 
enorme Probleme haben, mit dieser Ausnahmesituation klar zu kommen.
Zahlreiche Beispiele findet man in solchen Artikeln: Heute
Flüchtling, morgen Arbeitsloser?
von Kolja Rudzio  So
schwer ist es, Jobs für Flüchtlinge zu schaffen
von Timo Stukenberg oder Flüchtlinge
einstellen ist kompliziert
von Stefan Sauer.
Fazit: Wenn es einem um wirkliche Arbeitsmarktintegration
geht, dann muss man aktuell klare Prioritäten setzen – und bei denen steht an
erster Stelle der Aspekt der Sprach- und Integrationskurse. Und die so schnell
wir möglich. Auch wenn davon möglicherweise Flüchtlinge profitieren, die nicht
hier werden bleiben können. Egal. Aber die Sprachkenntnisse – in Verbindung mit
einer Einführung und Heranführung an unser Gesellschaftssystem – sind das A und
O einer Gelingensmöglichkeit von echter Arbeitsmarktintegration. Dazu müsste
man jetzt sehr viel Geld in die Hand nehmen – aber wenn man überlegt, was die
Betroffenen später an Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abdrücken, wenn
sie eine Ausbildung und eine Arbeit bekommen, dann ist das eine richtig
spannende Investition. Von oben betrachtet, nicht vom Einzelfall. Zugleich sind
diese Kompetenzen, die man erst einmal schaffen muss, unabdingbare
Voraussetzung für eine Integration in Berufsausbildung, gerade im Handwerk und
der klassischen Facharbeit in der Industrie. Und die muss man ebenfalls
fördern, beispielsweise durch das 3+2-Modell bei den geduldeten Flüchtlingen,
also man garantiert den Menschen, die eine Ausbildung machen, dass sie diese
absolvieren können und nicht abgeschoben werden. Und wenn sie die bestanden
haben, dann können sie noch (mindestens) zwei Jahre arbeiten. Das alles wird
aber erst einmal erhebliche Investitionen erforderlich machen, man stelle sich
einfach mal mit Blick auf die Sprache vor, wir würden in den arabischen Raum
flüchten müssen und sollen nun die dortige Sprache erlernen. So geht es gerade
vielen Flüchtlingen. Auch den besser Qualifizierten.
Aber da beißt die Maus keinen Faden ab – man muss darauf
hinweisen, dass sich die Konkurrenzsituation vor allem in den unteren Etagen
des Arbeitsmarktes in der vor uns liegenden Zeit massiv verschärfen wird. Und
nicht nur das: Wir werden einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit unter
den Flüchtlingen erleben. Auch der BA-Chef Frank-Jürgen Weise, der heute „in
Personalunion“ auch noch Präsident des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge geworden ist (vgl. dazu meine kritischen Anmerkungen in dem Beitrag
Aber
selbst einer, der Herkules wäre, kann nicht zugleich noch Odysseus sein. In
Deutschland wird gerade genau das mal ausprobiert
auf der Facebook-Seite
dieses Blogs), sieht das, was auf uns zukommt: Vielen
Flüchtlingen droht Arbeitslosigkeit
. Daraus:

»Für das laufende Jahr hält Weise an der Prognose von knapp
2,8 Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt fest, da die Konjunktur gut
sei und viele Flüchtlinge wegen des Registrierungsprozesses in der
Arbeitsmarkt-Statistik schlicht noch nicht auftauchten. 2015 verzeichnet die
Arbeitsagentur bislang rund 380 000 neue Arbeitssuchende aus den klassischen
Herkunftsländern Afrikas oder des Nahen Ostens. Genauso viele Menschen aus
diesen Regionen seien schon in Deutschland sozialversichert beschäftigt … Eine
… Hürde ist die geringe Qualifikation vieler Flüchtlinge. Laut erster Daten
der Agentur dürfte mehr als die Hälfte keine abgeschlossene Berufsausbildung
haben …  Selbst bei vorhandener
Qualifikation stehen einer erfolgreichen Vermittlung an Arbeitgeber häufig noch
mangelnde Deutschkenntnisse im Weg, sagt Weise … „Die vielen
Geringqualifizierten bringen mehr Druck in die Arbeitswelt“, schätzt Weise.«

 Mehr Druck in die Arbeitswelt – das lassen wir mal so im
Raum stehen. 

Jetzt mal die Daumenschrauben auspacken. Wenn Juristen über einen Katalog der Grausamkeiten nachdenken und das in Worte fassen. Die andere Seite der Flüchtlingspolitik

»Die Bundesregierung plant die schärfsten Leistungseinschränkungen für Flüchtlinge, die es in der Bundesrepublik je gab,« berichtet Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung unter der Überschrift Regierung plant Verschärfung des Asylrechts. Es geht um einen Gesetzentwurf, der sich seit Montag in der Ressortabstimmung befindet und heute von der Organisation Pro Asyl öffentlich gemacht wurde. Sicherlich nicht mit Zustimmung und Unterstützung der Bundesregierung, denn die dort enthaltenen Maßnahmen haben es wahrlich in sich.

Von den teilweise drastischen Einschränkungen betroffen wären im Wesentlichen – soweit man das derzeit beurteilen kann – drei Flüchtlingsgruppen:

Zum einen die so genannten „Dublin-Flüchtlinge“.

»Nach dem Dublin-System ist stets derjenige Staat, den der Flüchtling auf seiner Flucht nach Europa als erstes betreten hat, für das Asylverfahren und die Aufnahme zuständig. Dieses System war unter dem Druck der hohen Zahl von Flüchtlingen zumal aus Syrien in den vergangenen Wochen zusammengebrochen … (das) würde grundsätzlich auch die Syrer betreffen, die in den vergangenen Wochen über Ungarn und Österreich nach Deutschland gekommen sind.«

Sie sollen veranlasst werden, sich wieder in den Staat zu begeben, den sie in der EU als erstes betreten haben. »Sie werden künftig, „ausschließlich eine Reisebeihilfe zur Deckung des unabweisbaren Reisebedarfs“ erhalten. Sie sollen auch keinen Anspruch auf ein Bett oder ein Dach über dem Kopf haben, auch keinen Anspruch auf medizinische Betreuung. Das Asylbewerberleistungsgesetz wird für sie quasi abgeschaltet. Die Bundesregierung will offenbar auf diese Weise das Dublin-System wieder stabilisieren.«

In der Konsequenz würde das bedeuten, dass zahlreiche Flüchtlinge in der Obdachlosigkeit landen, wenn es denn zu diesem radikalen Leistungsausschluss käme.

»Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten (auch Albanien, Kosovo und Montenegro sollen dazu zählen) müssen statt wie bisher drei künftig bis sechs Monate im Aufnahmelager bleiben. In dieser Zeit sollen sie kein Bargeld, sondern nur Sachleistungen erhalten.«

Und drittens wären auch geduldete Flüchtlinge von einer Verschlechterung betroffen.

»Ein Teil derjenigen Flüchtlinge, die bisher eine „Duldung“ erhalten haben, weil sie nicht abgeschoben werden können, wird künftig einen noch wackeligeren Status haben – der ihnen mit einer neueingeführten „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht“ attestiert wird. Menschen mit diesem Papier darf „Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden“. Der Übergang von der Duldung in einen legalen Aufenthalt … wird in diesen Fällen künftig unmöglich sein: ohne Arbeit keine Stabilisierung des Aufenthalts.«

Besonders skurril kommt dieses Vorhaben daher:

»Bei der Versorgung derjenigen Flüchtlinge, denen ein medizinischer Anspruch zusteht, wird künftig auch auf „Asyl- und Schutzsuchende zurückgegriffen werden, die über ärztliche Ausbildung verfügen“. Für sie soll „eine Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde befristet eingeführt werden“.«

Also anders gesprochen: Die sollen sich offenbar untereinander behandeln, denn die befristete Zulassung zur Ausübung der Heilkunde bezieht sich nur auf die Versorgung der Flüchtlinge, „denen ein medizinischer Anspruch zusteht“.

Neben diesem Katalog der Grausamkeiten gibt es eine erwähnenswerte Verbesserung im Vergleich zu heute:

»Zu den Erleichterungen des neuen Rechts zählt, dass Flüchtlinge, deren Asylantrag voraussichtlich Erfolg haben wird, schon während des Asylverfahrens zu Sprach- und Integrationskursen zugelassen werden können.«

Hier wird sich in der Praxis natürlich sofort die Frage stellen, wer denn wie beurteilt, ob der Asylantrag „voraussichtlich Erfolg haben wird“.

Abschließend sei angemerkt, dass es sich um einen ersten Gesetzentwurf handelt, der sicher so nicht das Licht der Welt erblicken wird. Auf der anderen Seite lässt es tief blicken, mit welcher Radikalität man hier Vorschläge in Paragrafen gegossen hat.

Die Organisation Pro Asyl, die den Entwurf in die Öffentlichkeit gehoben hat, betitelte ihre Pressemitteilung dazu mit Abschottung, Abschreckung und Obdachlosigkeit werden zum Programm.

Der fast 150 Seiten umfassende Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Flüchtlingspolitik mit weitreichenden Einschnitten im Aufenthalts-, Asyl- und Sozialrecht kann hier im Original als PDF-Datei abgerufen werden:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze, Stand: 14.09.2015

Auf der Flucht im doppelten Sinne. Ein Update zu den Sprachlehrkräften sowie den Chancen und Risiken dahinter

Ein Land im Ausnahmezustand. Die ganze Berichterstattung dreht sich um die vielen Flüchtlinge, die in den vergangenen Tagen stündlich zu uns gekommen sind. Und jetzt die Wiedereinführung der Grenzkontrollen nach Österreich und die Aussage, man sei „am Limit“ angekommen, es gehe so nicht weiter. Trotz der verständlichen Fokussierung auf die Nöte und praktischen Herausforderungen durch die, die bei uns ankommen, muss man natürlich auch weiterdenken, denn es geht ja nicht nur um die Aufgabe, diese Menschen irgendwie unterzubringen und zu versorgen. Viele von ihnen werden bleiben und darunter auch viele Kinder und Jugendliche, bei denen es auch um die Schulpflicht geht. Für viele Schulen beginnt das neue Schuljahr nicht nur mit „normalen“ neuen Schüler/innen, sondern immer mehr schlagen natürlich auch die Flüchtlingskinder in einem System auf, das schon unter Normalbedingungen eine Vielzahl an Problemen aufweist. Es ist nicht wirklich überraschend, dass aus den Reihen der Insider des Schulsystems lauthals Bedenken geäußert werden hinsichtlich einer Überforderung durch diese Situation und das man dringend mehr Personal brauche.

Und – nicht als Vorwurf gemeint – seien wir ehrlich: Viele Lehrer/innen sind doch schon mit der „normalen“ Heterogenität der Schülerschaft überfordert – wie soll da die „en passant“-Aufnahme von Flüchtlingskindern, aus ganz unterschiedlichen Nationen und Kulturkreisen, ohne irgendwelche deutsche Sprachkenntnisse, zwischen (bisher) solider Schulbildung im Herkunftsland bis hin zu vielen Analphabeten, die nicht nur eine neue Sprache an sich lernen müssen, gelingen?
Aber dafür gibt es ja auch Experten, die den Kernbereich bilden (könnten) für eine Bildungsoffensive in diesem Feld. Gemeint sind die pädagogischen Fachkräfte mit einem Zusatzstudium „Deutsch als Fremdsprache“. Um diese Gruppe herum könnte man dann die motivierten und engagierten „normalen“ Lehrer/innen (teilweise auch reaktiviert aus dem Ruhestand) sowie – das wird gar nicht ohne sie gehen – ehrenamtliche Kräfte gruppieren und versuchen, den Andrang halbwegs sinnvoll zu bewältigen.

Nun wird sich der eine oder andere daran erinnern, dass in diesem Blog am 2. September 2015 der Beitrag 1.200 Euro im Monat = „Top-Verdienerin“? Lehrkräfte in Integrationskursen verständlicherweise auf der Flucht oder im resignativen Überlebenskampf veröffentlicht wurde. In diesem Beitrag wurde kritisch auf die Situation der Lehrkräfte aufmerksam gemacht, die in den Sprach- und Integrationskursen arbeiten – und nur als skandalös schlecht zu bezeichnenden Bedingungen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat bislang rund 24.000 Lehrer für den Unterricht in Integrationskursen zugelassen. Sie müssen dafür neben einem akademischen Abschluss ein Zusatzstudium „Deutsch als Fremdsprache“ oder eine gleichwertige pädagogische Qualifikation vorweisen. Nur ein geringer Teil der Lehrkräfte ist festangestellt bei den Trägern der Maßnahmen wie Volkshochschulen oder Wohlfahrtsverbänden. Das bedeutet, die meisten Lehrkräfte arbeiten als (Schein-)Selbständige auf Honorarbasis – zu überaus miesen Bedingungen.

Hintergrund dieser Situation ist auch, dass die Träger – 1.800 private und öffentliche Träger sind für Integrationskurse zugelassen – mit einer Pauschale pro Teilnehmer vergütet werden – das BAMF zahlt den Kursträgern 2,94 Euro pro Teilnehmer und Kursstunde (bzw. 1,74 Euro für Teilnehmer, die einen Eigenanteil leisten). Die Notwendigkeit einer Anhebung dieser vollkommen unzureichenden Beträge sei nach Auskunft des zuständigen Bundesinnenministeriums und der BAMF nicht geplant. Trotz aller Sonntagsreden und vor allem trotz aller Erkenntnisse über die Bedeutung der Sprach- und Integrationsangebote für eine gelingende Integration. Wenn sich das noch mehr zum Flaschenhals entwickelt, dann werden wir in Zukunft ganz erhebliche Folgekosten serviert bekommen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich vor wenigen Tagen noch zu diesem Thema zu Wort gemeldet im Kontext der gerade abgeschlossenen Haushaltsberatungen im Bundestag: GEW: „Flüchtlinge: Zugang zur Bildung für alle – Fachkräfte und Einrichtungen unterstützen“ mit der Forderung nach einem bildungspolitischen Soforthilfeprogramm. Die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe wird mit diesen Worten zitiert: „Wir benötigen ein Förderprogramm des Bundes für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften für ‚Deutsch als Zweitsprache‘ (DaZ). Weil es viele zu wenige Lehrkräfte mit dieser Qualifikation gibt, schlagen wir eine Doppelstrategie vor: Für ausgebildete Pädagoginnen und Pädagogen müssen jetzt ‚Crashkurse‘ angeboten, gleichzeitig muss deutlich mehr Geld für die reguläre Ausbildung von DaZ-Lehrkräften in die Hand genommen werden.“ Außerdem: Um guten, sinnvollen Unterricht für geflüchtete Jugendliche und Heranwachsende zu ermöglichen, müsse die Schulpflicht in allen Bundesländern bis zum 21. Lebensjahr verlängert werden. Projekte mit Schulangeboten für Flüchtlinge, die bis zu 25 Jahre alt sind, zeigen: Viele Heranwachsende können so in Ausbildung und Beschäftigung vermittelt werden. Alles durchaus nachvollziehbare Forderungen.

Nun aber schlagen die Gesetzmäßigkeiten von Angebot und Nachfrage durch und führen dazu, dass sich auf der einen Seite die individuelle Situation der bereits vorhandenen Sprachlehrkräfte verbessern kann, während gleichzeitig die angesprochene Flaschenhalsproblematik an Schärfe gewinnen wird, weil die individuelle Verbesserung einhergeht mit einem „Abwerben“ der Fachkräfte aus den bisherigen Angeboten.

So berichtet Martin Klesmann in seinem Artikel Berlin sucht Lehrer für Willkommensklassen: Für »Schüler und Schülerinnen ohne Deutschkenntnisse immer mehr Willkommensklassen eingerichtet. Allein hierfür qualifiziertes Lehrpersonal zu finden ist schwierig. Viele prekär Beschäftigte bewerben sich.«  Bereits 478 Lerngruppen sind es. Aus den bisher rund 480 Lerngruppen mit 5.000 Schülern können schnell 600 Gruppen mit 6.000 Kindern werden. Oder noch mehr. Es wird immer schwieriger, hierfür qualifizierte Lehrer zu finden. Und damit öffnet sich jetzt an dieser Stelle ein ganz neuer Chancenraum für die Fachkräfte, die bislang in den unterfinanzierten Sprach- und Integrationskursen gearbeitet haben – mit einem deutlichen Gefälle, das verständlich macht, für wen man sich entscheiden würde:

»Eine der Bewerberinnen ist Marlene Bergermeier. Wie viele hier hat sie Deutsch als Fremdsprache studiert und schlägt sich mit Honorarverträgen durch. Marlene Bergermeier unterrichtet Deutsch an einer privaten Ausbildungsstätte für berufsqualifizierende Maßnahmen. Dort wird man stundenweise bezahlt, die Einkünfte liegen bei 16 bis 22 Euro pro Unterrichtsstunde. Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle gebe es nicht, auch Sozialabgaben spare sich der Arbeitgeber so, sagt sie … Andere Bewerberinnen arbeiten ebenfalls bei privaten Sprachschulen für Menschen ohne Deutschkenntnisse oder in den Integrationskursen, die auch die Volkshochschulen anbieten. Meist befristet. So auch Gudrun Nebe. Sie hat schon arabischsprachigen Kindern Deutsch beigebracht.«

Und was bietet die Gegenseite? Sie bietet letztendlich an, einen Fuß in die Tür des staatlichen Schuldienstes zu bekommen. Mit einem Arbeitsvertrag und einer ganz anderen Bezahlung:

»Auch im staatlichen Schuldienst sollen die meisten Willkommensklassen-Lehrer erst einmal befristet bis zu den nächsten Sommerferien beschäftigt werden. Doch angesichts der vielen Flüchtlingskinder rechnen die Bewerber, die in der Regel kein reguläres Lehramtsstudium aufweisen, damit, irgendwann fest übernommen zu werden. Ihre Aufgabe ist es, den Schülern die deutsche Sprache so gut zu vermitteln, dass sie spätestens innerhalb eines Jahres in eine Regelklasse wechseln können. Oft klappt es schon nach wenigen Monaten.«

Weitere Hinweise finden sich in dem Artikel Senat sucht Sprachlehrer – und wird fündig von Susanne Vieth-Entus, die ebenfalls auf den Pool an prekäre Beschäftigten aus den Sprach- und Integrationskursen hinweist, die in der Vergangenheit keine Chance hatten, in den regulären Schuldienst zu kommen, beispielsweise Editha Lemke: »Die 34-Jährige hat Linguistik mit einer Spezialisierung auf Deutsch als Fremdsprache studiert, sechs Jahre lang in Brasilien gelebt und in Bolivien Waisenkinder alphabetisiert. Auch sie arbeitet jetzt an einer privaten Sprachenschule und unterrichtete bis vor kurzem Akademiker aus Syrien, die den Kursus vom Jobcenter finanziert bekommen.« Und ein weiteres Beispiel: „Sprachenschulen zahlen schlecht“, sagt Marlene Bergermeier, 36. Sie hat an der Humboldt-Universität ebenfalls Linguistik und Deutsch als Fremdsprache studiert und wäre ebenfalls froh, wenn sie an eine allgemeinbildende Schule wechseln könnte.« Und das angesprochene Gefälle wird an den folgenden Zahlen mehr als ersichtlich:

Die »Bildungsverwaltung bietet je nach Voraussetzungen rund 3.000 Euro brutto im Monat, während die Lehrer an den Sprachschulen von Stundenlöhnen um die 15 Euro berichten – ohne Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.«

Noch Fragen?

Allerdings wird durch den absolut verständlichen und die individuelle Situation der Betroffenen verbessernden Wechsel das andere System massiv geschwächt, denn die Rahmenbedingungen dort werden offensichtlich einfach ignoriert, es gibt derzeit keine Signale aus der Politik, die zu verbessern. Das wird sich hinsichtlich der Integration bitter rächen.

Wie wichtig Schule, Lernen und mehr vor allem für die betroffenen Kinder und Jugendlichen ist, zugleich aber auch welche enormen Chancen sich für das Aufnahmeland ergeben (könnten), verdeutlichen dann Artikel, von denen hier nur auf zwei hingewiesen werden soll: Ab in die Schule, Alima, Bassam und Chipo!, so haben Katharina Schuler und Parvin Sadigh ihren Beitrag überschrieben: »Der Ziegenhirte aus Afghanistan ist jetzt Elektrotechniker in Deutschland. An den Schulen soll sich diese Erfolgsgeschichte mit Tausenden Flüchtlingskindern wiederholen.« Hört sich nach einer rührseligen Utopie an, aber: Den afghanischen Jungen gibt es wirklich – und er bereitet sich gerade auf seine Meisterprüfung vor.

Um welche Größenordnung es hier geht, verdeutlichen einige wenige Zahlen: »Etwa ein Drittel aller Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche, davon etwa zwei Drittel im schulpflichtigen Alter, das ist die Faustformel, mit der sich die Länder derzeit behelfen, um den Bedarf abzuschätzen.«
In Baden-Württemberg etwa rechnet das Kultusministerium mit 20.000 schulpflichtigen Flüchtlingskinder allein in diesem Jahr, die zusätzlich in die Schulen kommen. Wie immer gibt es an solchen Stellen die berechtigte Frage: Ist das nun viel oder eher wenig?

Dazu eine zahlenmäßige Annäherung, die vor allem die unglaubliche Dynamik verdeutlicht:
Vergleicht man die 20.000 neuen schulpflichtigen Flüchtlingskinder allein dieses Jahr »mit den knapp 18.000 Schülern, die bereits jetzt in besonderen Deutschkursen unterrichtet werden und bei denen es sich ja nur zu einem Teil um Flüchtlinge handelt, lässt sich erahnen, wie stark der Bedarf an zusätzlichen Angeboten steigen wird.« Das muss man erst einmal organisieren und geregelt bekommen, in einem System, das nicht per se durch Flexibilität gekennzeichnet ist.
Und ein zweites Beispiel verdeutlicht, dass es auch an anderer Stelle Gewinner im positiven Sinne geben kann: Flüchtlinge retten Grundschule: Syrische Kinder für Golzow, so ist der Beitrag von Heike Klovert überschrieben: »Die Grundschule im brandenburgischen Golzow wäre langsam ausgestorben, hätte der Bürgermeister nicht zwei syrische Familien in das Dorf geholt. Nun gibt es doch eine erste Klasse – und der kleine Ort macht vor, wie Integration gelingen kann.«

Es gibt sie, die positiven Nachrichten. Man sollte aber eben ach nicht verschweigen, dass die bestehenden Systeme wenig bis gar nicht fassungsfähig sind hinsichtlich einer flexiblen und dann auch noch die vielen Einzelfälle sinnvollerweise berücksichtigenden Strategie. Und das man es angesichts der Dynamik und der schieren Größenordnung mit einem beweglichen Ziel zu tun hat, das selbst ausgebuffte Profis überfordern (muss). Und man darf sich nicht nur verengen lassen auf die Akthilfe, so nachvollziehbar das ist, sondern bereits jetzt investieren, auch wenn die Ergebnisse beispielsweise in Form neuer Sprachlehrkräfte erst im kommenden Jahr oder später wirksam werden können.

Flüchtlingsbetreuung sticht Mindestlohn-Kontrolle. Der Zoll muss umverteilen – und es trifft vor allem die Mindestlohn-Kontrolleure

Um die vielen Flüchtlingen zu betreuen, zieht der Zoll
Personal von anderen Abteilungen ab. Und wer ist besonders davon betroffen? Die
Mindestlohn-Kontrolleure. So der Artikel Mindestlohn-Kontrolleure
für Flüchtlingsbetreuung abgezogen
.
„Hunderte Beschäftigte der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit von den bitter nötigen Mindestlohnkontrollen abzuziehen, ist
kontraproduktiv und kommt einer Einladung an die schwarzen Schafe unter den
Arbeitgebern gleich, den Mindestlohn zu umgehen“ Mit diesen Worten wird Stefan
Körzell vom DGB-Bundesvorstand zitiert.

»Auch die Gewerkschaft der Polizei hält Kontrollen für
wichtig. „Bis die zusätzlichen 1600 Stellen mit ausgebildetem Personal
ausgestattet sind, vergehen einige Jahre“, sagte Frank Buckenhofer,
Vorsitzender der Bezirksgruppe Zoll in der Gewerkschaft der Polizei (GdP), dem
Tagesspiegel. „Zumal jetzt gerade 320 neue Kolleginnen und Kollegen wegen
der Flüchtlingsbetreuung zur Bundespolizei und zum Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge abgeordnet werden sollen.«

Der Zoll ist personell seit Jahren unterbesetzt. Das war und
ist schon für die eigentlich notwendigen Mindestlohn-Kontrollen, die ja seit
Anfang des Jahres als zusätzliche Aufgabe hinzugekommen sind, ein Problem. Aber
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit würde ja weitere Aufgaben bekommen, wenn es
gelingen sollte, immer mehr Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren –
denn seien wir realistisch, diese Personengruppe wird sicher nicht an vorderster
Front stehen (können), wenn es um die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzrechten
geht.

Der Artikel von Cordula Eubel und Alfons Frese liefert auch
einige statistische Informationen zum Thema Mindestlohn-Kontrollen (vgl. dazu auch genauer die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Thema „Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns“:

»Bis Ende Juni wurden bundesweit 24.970 Betriebe überprüft.
Insgesamt wurden in dem Zeitraum 297 Verfahren eingeleitet. Zu 146 Verfahren
kam es, weil das Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde.
Weitere 134 Verfahren wurden aufgenommen, weil die Aufzeichnungen fehlerhaft
waren oder nicht vorlagen.«

Und etwas differenzierter erfahren wir:

»Die meisten Verstöße gegen das Mindestlohngesetz hat es …
bisher im Hotel- und Gaststättenbereich gegeben. Nach 3817 Überprüfungen wurden
dort bis Ende Juni 141 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Mindestlohngesetz
eingeleitet … Im Bau hingegen konnten die Prüfer trotz intensiver Kontrollen
nicht annähernd so viele Verstöße feststellen (10.120 Überprüfungen, 17
Verfahren). Weitere Kontrollschwerpunkte waren die Speditions- und Transportdienstleistungsbranche
(1394 Überprüfungen, 15 Verfahren) sowie der Bereich der
Arbeitnehmerüberlassung (514 Überprüfungen, keine Ermittlungsverfahren).«

Ergänzend sollte man darauf hinweisen, dass das auch im
Zusammenhang gesehen werden muss mit weiteren Aufgaben für die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit, die bereits in der Pipeline sind. Erinnert sei hier daran, dass
es im Herbst noch eine gesetzliche Regelung die Werkverträge betreffend geben
soll (vgl. dazu auch den Beitrag Outsourcing mit Folgen: Werkverträge im Visier. Die IG Metall versucht, den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen vom 1. September 2015. 
Schaut man in den Koalitionsvertrag von Union und SPD aus dem Dezember 2013, dann wird man mit dieser Zielsetzung konfrontiert, die nun gesetzgeberisch umgesetzt werden soll:

»Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen verhindern
Rechtswidrige Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen
zulasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen verhindert werden.
Dafür ist es erforderlich, die Prüftätigkeit der Kontroll- und Prüfinstanzen
bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu konzentrieren, organisatorisch
effektiver zu gestalten, zu erleichtern und im ausreichenden Umfang zu
personalisieren, die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats
sicherzustellen, zu konkretisieren und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu
sanktionieren. Der vermeintliche Werkunternehmer und sein Auftraggeber dürfen
auch bei Vorlage einer Verleiherlaubnis nicht bessergestellt sein, als
derjenige, der unerlaubt Arbeitnehmerüberlassung betreibt. Der gesetzliche
Arbeitsschutz für Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer muss
sichergestellt werden.
Zur Erleichterung der Prüftätigkeit von Behörden werden die
wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien
zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz gesetzlich
niedergelegt.« (S. 49)

Wie (und ob überhaupt) auch immer das
Bundesarbeitsministerium die Abgrenzungskriterien zwischen „guten“
und „schlechten“ Werkverträgen hinbekommt – auf alle Fälle sollen die Kontroll- und
Prüfinstanzen sollen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit angesiedelt und
konzentriert werden. Vor dem allgemeinen Hintergrund der gegebenen und der
erwartbaren Personalsituation wird das keine wirklichen Ängste auslösen (müssen) bei
denen, die sich nicht korrekt verhalten (werden).