Aus den Untiefen der Lieferbotengesellschaft: Lieferando lässt liefern und entlässt 2.000 eigene Fahrer. Das wird erst der Anfang sein und die „Schattenflotte“ wird weiter wachsen

Wie kommuniziert man als Unternehmen die Entlassung von 2.000 Beschäftigten? Man verschickt eine Pressemitteilung, die so überschrieben ist: Lieferando erweitert seinen Lieferservice um zusätzliche Flottenpartner und expandiert in weitere Städte. Alles klar? 

Hier ist es wie bei Versicherungen. Man sollte sich nicht blenden lassen von den auf Hochglanz polierten Überschriften (wie beispielsweise „Premium“- oder „De luxe-Absicherung“ in allen Risikolagen und das auch noch sensationell günstig), sondern muss sich der Qual des genauen Hinschauens auf das Kleingedruckte aussetzen. Also lesen wir weiter (dabei vor allem zwischen den Zeilen), was uns der führende Lieferdienst mit auf den Weg gibt.

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Die „Beschäftigungsmaschine“: Amazon, die Picker und Packer – und die KI-optimierten Roboter

Vor dreißig Jahren, am 16. Juli 1995, ging die Handelsplattform Amazon online. Damals als ein Versandhändler für Bücher. Wir alle wissen, was daraus geworden ist. Ein globaler Gigant. Ein Unternehmen, dass den Online-Handel in vielen Ländern dominiert. In Deutschland beträgt der Marktanteil von Amazon (mindestens) 60 Prozent. Der Eigenhandel von Amazon.de wird auf 17 Prozent des deutschen E-Commerce-Umsatzes taxiert, dem Amazon-Marketplace werden weitere 43 Prozent zugeschrieben. In seiner Bilanz-Meldung an die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC nennt Amazon für Deutschland 2024 einen Nettoumsatz (net sales) in Höhe von 40,9 Milliarden US-Dollar (bei einem konsolidierten Gesamtumsatz weltweit von 638 Milliarden US-Dollar). Damit bleibt Deutschland nach den dominanten USA der größte Ländermarkt für Amazon, vor Großbritannien und Japan. 

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Busfahrer, die echt alt aussehen – das hat Folgen (nicht nur) für die (dringend notwendige) Verkehrswende

Es ist ja nicht so, als wenn nicht gleichsam pausenlos darauf hingewiesen wird, was auf uns zukommt in den kommenden Jahren (genau genommen hat das schon seit einiger Zeit an Fahrt aufgenommen), wenn die geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand gehen: »Ob Bus- und Lkw-Fahrer, Gärtner oder Maurer: Der Fachkräftemangel in vielen Berufen in Deutschland dürfte sich mit dem Renteneintritt der geburtenstarken Babyboomer-Generation noch verschärfen«, so beispielsweise diese Meldung aus dem Januar 2025: Wenn die Babyboomer in Rente gehen, wird es eng. »Besonders betroffen sind unterschiedliche Berufe im Bereich Verkehr: So waren etwa 44 Prozent der Fahrerinnen und Fahrer von Bussen und Straßenbahnen 2023 mindestens 55 Jahre alt. Auch rund 40 Prozent der Berufskraftfahrer im Gütertransport sind mindestens 55 Jahre alt. Unter den Straßen- und Tunnelwärtern – die etwa für Verkehrssicherheit, Winterdienst und die Instandhaltung von Straßen sorgen – gehört ein Drittel zur Altersgruppe 55plus.«

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Die „atypische“ Beschäftigung schrumpft (weiter). Drei von vier „Kernerwerbstätigen“ sind normal beschäftigt

Da kommen positive Nachrichten aus dem Statistischen Bundesamt. Nach Angaben der Bundesstatistiker lag der Anteil atypisch Beschäftigter an allen „Kernerwerbstätigen“ im Jahr 2024 bei 17,2 Prozent. Damit hält der kontinuierliche Rückgang seit Beginn der 2010er Jahre an (vgl. Atypische Beschäftigung 2024 weiter rückläufig).

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Es geht runter. Zur Entwicklung der Befristungen bei Neueinstellungen

Der Arbeitsmarkt ist keine statische Angelegenheit, sondern ein überaus dynamisches Gebilde. Da geht es raus aus Beschäftigungsverhältnissen und gleichzeitig werden in vielen Betrieben neue Mitarbeiter eingestellt. Und zwar in erheblichem Umfang. Auf der Basis der IAB-Stellenerhebung1 wissen wir, dass beispielsweise im Jahr 2024 die Betriebe in Deutschland rund 4,4 Millionen sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen (ohne Auszubildende und ohne Mini-Jobs) vorgenommen haben.

Und seit vielen Jahren wird darüber kritisch berichtet und diskutiert, dass es „viele“ Befristungen der Beschäftigungsverhältnisse geben würde. Die Befristung ist einer der Merkmale der sogenannten „atypischen Beschäftigung“ (im Sinne einer Abweichung von einem vor langer Zeit einmal fixierten „Normalarbeitsverhältnis“, das verstanden wird als unbefristete, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche, die zudem nicht in Leiharbeit stattfinden darf, um „normal“ zu sein).

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