Es werden mehr und mehr: Über 3,5 Millionen Mehrfachbeschäftigte. Zwischen gerne mehr bei einigen und mehr müssen bei vielen

Noch ein paar Tage und man hätte das Jahr rund gehabt beim Wiederaufruf eines Themas: Inhaltlich geht es um die – weiter steigende – Zahl an Mehrfachbeschäftigten, um die Neben- oder auch Multijobber. Dazu wurde hier am 3. Februar 2019 dieser Beitrag veröffentlicht: Immer das gleiche Spiel: Die Zahl der Menschen mit einem Nebenjob steigt an, die einen sehen darin die Not und die anderen die Freude an der Arbeit. Und auch damals wurde das ausgelöst durch Meldungen, die für einen Tag durch die Medienlandschaft gereicht wurden:  Zahl der Nebenjobs steigt auf Rekordzahl oder 3,4 Millionen Menschen haben mehrere Jobs, so waren die vor knapp einem Jahr überschrieben. Und heute, um nur eine von den vielen herauszugreifen: Immer mehr Deutsche haben einen Nebenjob. Nur die Zahl hat sich etwas verändert: »Etwa 3,5 Millionen Mehrfachjobber zählt die Bundesagentur für Arbeit einem Bericht zufolge. Für mehr als jeden Zweiten sind finanzielle Schwierigkeiten ausschlaggebend für eine Nebentätigkeit.« In solchen Ausführungen steckt eine quantitative Tatsache (3,5 Millionen) und eine vermutliche Größenordnung die Motive betreffend. Bleiben wir zuerst einmal bei den Zahlen.

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Der Europäische Gerichtshof kann manchmal auch anders: Billigere Arbeitnehmer aus Ungarn in österreichischen Zügen – kein Problem

Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird immer wieder – je nach Standpunkt missbilligend oder dankend – in Rechnung gestellt, dass er sich in vielen früher rein national geregelten Kernbereichen der Sozialpolitik einmischt und Urteile zugunsten der Arbeitnehmer bzw. der betroffenen Personengruppen fällt. Erst vor kurzem wurde hier beispielhaft darüber berichtet: Ein „menschenwürdiger Lebensstandard“ – das Existenzminimum in der europarechtlichen Variante, so ist der Beitrag vom 21. Dezember 2019 überschrieben. »Der Gerichtshof hat … ausgeführt, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, einen würdigen Lebensstandard dauerhaft und ohne Unterbrechung sicherzustellen«, kann man der Entscheidung des EuGH entnehmen.

Und auch mit Blick auf die „Entsendearbeitnehmer“ innerhalb der EU hat der Gerichtshof immer wieder ein schützendes Auge auf die betroffenen Arbeitnehmer geworfen. Um ein aktuelles Verfahren vor dem EuGH als Beleg aufzurufen, lohnt ein Blick auf die Schlussanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-610/18. Die Mitteilung des Gerichts ist so überschrieben: „Nach Auffassung von Generalanwalt Pikamäe ist Arbeitgeber von abhängig beschäftigten Lastkraftwagenfahrern im internationalen Straßentransport das Transportunternehmen, das sie auf unbestimmte Zeit eingestellt hat, eine tatsächliche Weisungsbefugnis gegenüber ihnen ausübt und faktisch die Gehaltskosten zu tragen hat.“

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Crowdworker bleiben (vorerst) allein zu Haus. Ohne ein Arbeitsverhältnis. Die IG Metall zeigt sich enttäuscht, andere hingegen sind zufrieden

In den vergangenen Jahren musste man nur von Crowd- oder Clickworkern raunen, um bereits eine mehrfach so hohe Aufmerksamkeit zu bekommen als wenn man über scheinbare „banale“ Arbeiten spricht, die jeder zu kennen glaubt. Die aber wiederum von Millionen Arbeitnehmern gemacht werden.

Aber allein die Frage, wie viele tun es denn, die Arbeit in der Crowd, ist gar nicht so einfach zu beantworten. Wenn, dann nur näherungsweise und Pi-mal-Daumen. Das Bundesarbeitsministerium teilt uns dazu mit: »Wie der erste Bericht des „Crowdworking-Monitors“ zeigt, geben derzeit rund fünf Prozent (4,8 %) der Befragten an, auf so genannten Gig-, Click- oder Crowdworking-Plattformen aktiv zu sein. Rund 70 % von ihnen erzielen auf diese Weise ein Erwerbseinkommen – zumeist im Nebenverdienst. Allerdings arbeitet auch rund ein Drittel der befragten Crowdworker mehr als 30 Stunden pro Woche plattformvermittelt, 24 % sogar mehr als 40 Stunden pro Woche. Insgesamt 40 % der befragten aktiven Crowdworker erzielen dementsprechend Verdienste über 1000 € pro Woche.« Das Ministerium bezieht sich hier auf diese im vergangenen Jahr vorgelegte Veröffentlichung von Oliver Serfling (2018): Crowdworking Monitor Nr. 1. Ein Blick in das Original hilft, die Datenqualität einzuschätzen: »Die vorliegenden Ergebnisse basieren auf einer kontinuierlichen Online-Erhebung die vom Online-Umfrage-Unternehmen Civey … durchgeführt wird.« Es ist eben ein relatives neues und weitgehend umbeackertes Feld.

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Die neue EU-Entsenderichtlinie: Weniger Konkurrenz und mehr Gerechtigkeit? Das Bundesarbeitsministerium hat Änderungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf den Weg gebracht

»Ob auf Baustellen, in Gastronomie oder Pflege: Viele ausländische Arbeitskräfte wurden bislang schlechter bezahlt als ihre heimischen Kollegen. Das soll sich nun ändern«, so beginnt dieser Bericht. »Nach monatelangen Verhandlungen erzielten Unterhändler des Europäischen Parlaments, der EU-Länder und der EU-Kommission eine entsprechende Grundsatzeinigung. Sozialkommissarin Marianne Thyssen sprach von einem Durchbruch und einem ausgewogenen Kompromiss nach dem Prinzip: gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit am selben Ort.«

Das hört sich gut, vor allem im Lichte solcher Zahlen: Mehr als 2,3 Millionen entsandte Kräfte arbeiten nach offiziellen Angaben in einem anderen EU-Land, über 440.000 in Deutschland. Viele werkeln auf dem Bau, bei Speditionen, in Gaststätten oder in der Pflege.

»Die Debatte über die Folgen der Entsendungen von Arbeitnehmern wurde und wird nicht nur unter dem Schlagwort vom „Lohndumping“ geführt, das man nun tatsächlich erheblich eindämmen könnte, wenn die Richtlinie mit den Änderungen kommt und wenn sie auch eingehalten wird.« So wurde und musste das noch am 1. März 2018 in diesem Beitrag hier formuliert werden: Mit einer neuen Entsenderichtlinie gegen Lohndumping in der EU. Also in ein paar Jahren, mit Einschränkungen und Ausnahmen. Und wir können Vollzug melden, denn die neue EU-Entsenderichtline wurde im vergangenen Jahr verabschiedet (vgl. dazu beispielsweise EU-Parlament verabschiedet neue Vorschriften gegen Lohndumping) und muss nun in das jeweilige nationale Recht der Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden. Dafür haben die bis spätestens Mitte 2020 Zeit.

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Eine scheinbar widersprüchliche Angelegenheit: Einerseits Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel, anderseits eine konjunkturell und strukturell steigende Arbeitslosigkeit

Derzeit werden zahlreiche Berichte über die wieder steigende Arbeitslosigkeit veröffentlicht. Und tatsächlich zeigt ein Blick auf die Daten aus der Arbeitsmarktstatistik, dass wir am aktuellen Rand einen deutlich erkennbaren Anstieg der Zugänge in Arbeitslosigkeit aus einer Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt zur Kenntnis nehmen müssen, vor allem aus dem Bereich der Industrie, Verkehr und Lagerhaltung und aus der Leiharbeit (vgl. dazu genauer den Beitrag Arbeitsmarkt: Winter is coming? Ein Blick in die Arbeitsmarktstatistik vom 8. August 2019). Offensichtlich beginnt die konjunkturelle Entwicklung in Verbindung mit den anhaltend unsicheren Erwartungen ihre Spuren auch auf dem Arbeitsmarkt zu hinterlassen. Mit Blick auf die weitere, von nicht wenigen eher pessimistisch bewertete Entwicklung werden zugleich strukturelle Faktoren ins Feld geführt, die auf erhebliche Beschäftigungsrisiken hindeuten. Dabei spielt natürlich auch die wahrscheinliche technologisch bedingte Arbeitslosigkeit eine Rolle – die gesamtwirtschaftlich vermutlich durch einen (fortgesetzten) Beschäftigungsaufbau an anderer Stelle ausgeglichen werden kann, was aber für viele einzelne Betroffene nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass sie nicht arbeitslos und einige auch auf Dauer abgekoppelt werden von dem Beschäftigungswachstum an anderer Stelle.

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