Eigentlich ist die duale Berufsausbildung in Deutschland das Rückgrat des Ausbildungssystems in unserem Land – neben der fachschulischen und der hochschulischen Ausbildung. Nun wird bereits seit vielen Jahren davon gesprochen und darüber geschrieben, dass die betriebliche Berufsausbildung einen gekrümmten Rücken hat. Während in den zurückliegenden Jahren die hochschulische Säule stark zugelegt hat (was sich dann in einer Debatte niedergeschlagen hat, in der diese Entwicklung von Skeptikern und Kritikern als „Akademisierungswahn“ verunglimpft wurde), musste man mit Blick auf die duale Berufsausbildung einen fundamentalen und auch demografiebedingten Wandel von „zu viel“ nach „zu wenig“ zur Kenntnis nehmen. In der Vergangenheit gab es – das wird heutzutage allzu oft vergessen – ein „zu viel“ an jungen Menschen, die bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz nicht zum Zuge gekommen sind und denen beispielsweise im „Übergangssystem“ nicht oder nur partiell geholfen werden konnte, die abgetaucht sind in die Welt der un- und angelernten Tätigkeiten, oftmals verbunden oder periodisch unterbrochen durch den Bezug von Transferleistungen, sei es aufstockend oder durch Arbeitslosigkeitsphasen bedingt. Man muss an dieser Stelle auf den Tatbestand hinweisen, dass die Zahl der Ungelernten im Alter von 20 bis 34 Jahren von 1,88 Millionen im Jahr 2014 auf 2,16 Millionen im Jahr 2019 angewachsen ist.
Arbeitsmarkt
Kommt er oder kommt er nicht, der große Einbruch im Herbst/Winter 2022? Einige Szenarien mit Blick in eine beschlagene Glaskugel
Es sind in mehrfacher Hinsicht überfordernde Zeiten. Wir erleben auf zahlreichen Baustellen eine viele Menschen verständlicherweise irritierende Gleichzeitigkeit des Widersprüchlichen. Da wird das Ende der Corona-Pandemie ausgerufen und die meisten Menschen verhalten sich auch so, als sei nun alles vorbei – und gleichzeitig erleben wir nicht nur eine heftige Sommer-Welle mit zahlreichen Arbeitsausfällen, sondern die Politik diskutiert und streitet über eine (angebliche?) Herbst-Welle, mit der dann wieder Einschränkungen und Verhaltensauflagen verbunden sein sollen, die bei einem Teil der Bevölkerung zu erheblichen Aggressionen führen werden.
Oder nehmen wir den den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die schweren wirtschaftlichen Verwerfungen im Gefolge der über viele Jahre aufgebauten einseitigen Energieabhängigkeit, vor allem hinsichtlich der Erdgasimporte aus Russland. Während wir im wahrsten Sinne des Wortes in diesem Sommer vor der Hitze in die Knie gehen, wird über „Wärmehallen“ für arme Menschen und kalte Wohnungen in vielen Häusern im kommenden Herbst und Winter debattiert. Das bekommen manche nur schwer überein.
Auch hinsichtlich der Situation – und der möglichen Entwicklung – auf dem Arbeitsmarkt werden die Bürger mit scheinbar widersprüchlichen Botschaften versorgt. Da wird auf der einen Seite tonnenweise über fehlende Arbeitskräfte berichtet. Und dass nicht nur von Flughäfen oder aus der Gastronomie, was man noch teilweise durch Effekte aus den ersten beiden Corona-Jahren erklären kann. Der Arbeitskräftemangel scheint sich durch die gesamte Volkswirtschaft zu fressen.
Kommt sie oder kommt sie nicht? Über eine mögliche Umwälzung des deutschen Arbeitszeitrechts
Wer erinnert sich noch an den Mai 2019? Damals erschienen Artikel mit solchen Überschriften: Kommt die Stechuhr für alle? Dort ging es um das Plädoyer von Giovanni Pitruzzella, Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), in einem Verfahren, in dem die Frage nach der Dokumentation von Arbeitszeiten im Mittelpunkt stand: »Was Pitruzzella in Bezug auf einen Streit zwischen einer spanischen Gewerkschaft und der Deutschen Bank SAE vorlegt, wird in Expertenkreisen schon als „arbeitszeitrechtliches Manifest“ tituliert. Es könnte der Anfang vom Ende der Entgrenzung der Arbeit sein.«
Nun mag der eine oder andere vielleicht einwenden, was denn wir mit dem spanischen Arbeitszeitrecht zu tun haben. Neben der Tatsache, dass das spanische Recht der Arbeitszeiterfassung große Ähnlichkeiten mit dem deutschen aufweist (so muss bis auf wenige Ausnahmen die Arbeitszeit nur dann festgehalten werden, wenn sie über acht Stunden täglich hinausgeht), war es vor allem das dann vom EuGH verkündete Urteil: EU-Staaten müssen Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichten, so das Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 (C-55/18). Und zwar alle Mitgliedstaaten der EU. Vgl. dazu auch den Beitrag Wieder einmal ein Paukenschlag aus dem EuGH: Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann, der am 14.05.2019 in diesem Blog veröffentlicht wurde.