Die Subunternehmen im „System Amazon“ und der Ruf nach einer „Bändigung“ des Online-Handelsgiganten

In Deutschland kaufen viele Menschen bei Amazon ein, gerade in den zurückliegenden Monaten und derzeit boomt der Online-Versandhändler ohne Ende – der Umsatz von Amazon alleine ist im ersten Halbjahr 2020 global um 40 Prozent gestiegen.

Man kann ohne Umschweife sagen: Amazon ist einer der ganz großen „Pandemie-Gewinner“. Dazu bereits dieser Beitrag aus dem Frühjahr 2020: Vera Demary (2020): Onlinehandel: Warum Corona Amazon weiter stärkt. IW-Kurzbericht 32/2020, Köln: Institut der deutschen Wirtschaft (IW), 30. März 2020.

Und nicht nur der Umsatz dieses Giganten wächst und wächst – auch die Zahl der Beschäftigten: »In a year plagued by widespread layoffs, Amazon is bucking the trend. As of October, the company added 427,300 employees, increasing its workforce to 1.2 million … This year, Amazon added roughly 1,400 people a day. Currently listed as the world’s fifth largest employer in the Fortune 500, Amazon’s historic levels of hiring are likely to move it up to third. Walmart, the largest employer, currently employs 2.2 million workers. At Amazon’s current pace of hiring, it would be able to take the title in two years.« Das berichtet Amanda Shendruk in ihrem Artikel Amazon is leapfrogging the world’s largest employers.

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Ein „Doppelpack“ vom Bundesverfassungsgericht zugunsten des Streikrechts der Gewerkschaften

Das mit dem Streikrecht ist in Deutschland so eine Sache. Immer wieder wird auf unsere Verfassung verwiesen, konkret auf Artikel 9 Grundgesetz, der diesen Absatz 3 enthält: »Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.« Das war’s dann auch schon mit dem, was die Verfassung zu einem Streikrecht ausführt. In Deutschland gibt es kein Streikgesetz und auch kein ausdrücklich so genanntes „Recht auf Streik“, doch in langjähriger Rechtsprechungspraxis hat sich das faktische Streikrecht durch die Entscheidungen der Gerichte – vor allem des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts – etabliert und konkretisiert. Wir haben es in diesem Bereich vor allem mit Richterrecht zu tun. Wichtig dabei: Ein Streik muss von einer Gewerkschaft ausgerufen werden und zudem bestimmte Kriterien erfüllen, um nicht rechtswidrig zu sein.

Vor diesem Hintergrund sind zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu lesen, mit denen ausdrücklich das Streikrecht auf Seiten der Arbeitnehmer gestärkt wird.

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Die Einwanderung der einen ist die Auswanderung der anderen: Osteuropa als (bisheriger) Arbeitskräftelieferant

Es wird wieder viele sozialpolitisch relevanten Themen im neuen Jahr geben – und darunter befindet sich auch eine zum Jahresende konkretisierte Gesetzgebung in einem hoch umstrittenen Bereich: Das von der Bundesregierung als Entwurf vorgelegte Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) wird uns noch erheblich beschäftigen. Zum einen, weil man tatsächlich einen Paradigmenwechsel der Einwanderungspolitik konstatieren kann, zum anderen aber stellen sich zahlreiche Folgefragen mit Blick auf das, was da ermöglicht werden soll. Das federführende Bundesinnenministerium informiert uns so: »Durch den Gesetzentwurf … werden die Regelungen für den Aufenthalt und die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaat dem wirtschaftlichen Bedarf entsprechend gezielt geöffnet sowie neu systematisiert und insgesamt klarer und transparenter gestaltet. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz führt erstmals einen einheitlichen Fachkräftebegriff ein: Fachkräfte sind sowohl Hochschulabsolventen als auch Beschäftigte mit einer qualifizierter Berufsausbildung. Liegt ein Arbeitsvertag vor, können Fachkräfte künftig ohne Vorrangprüfung einreisen. Die Arbeitsplatzsuche wird für Fachkräfte mit Berufsausbildung analog zur Regelung für Hochschulabsolventen neu vorgesehen. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Fachkraft über deutsche Sprachkenntnisse verfügt, die der angestrebten Tätigkeit entsprechen, und ihren Lebensunterhalt während der Suche eigenständig sichern kann … Schließlich enthält der Entwurf auch eine neue Beschäftigungsduldung mit klaren Kriterien für gut integrierte Geduldete sowie Anpassungen zur einheitlichen Anwendung der Ausbildungsduldung und deren Ausweitung auf staatliche anerkannte Helferausbildungen.«

Weniger technokratisch die Rezeption in einem Teil der Medien. So jubelt Mathias Oberndörfer unter der Überschrift Mit dem FEG stellt Deutschland die Weichen für die Zukunft: »Deutschland fehlen Fachkräfte. Verstärkung kann nur aus dem Ausland kommen. Bislang war die Zuwanderung für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten ein langer Hürdenlauf. Das soll sich jetzt ändern – es ist höchste Zeit!« Wie gesagt, darüber wird noch intensiver zu diskutieren sein. In diesem Beitrag soll es um die zweite Seite der geplanten Einwanderungsmedaille gehen: Wo kommen diese Arbeitskräfte eigentlich her? Woher sollen sie kommen und werden sie auch in Zukunft noch kommen (können)?

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Nicht nur zu Weihnachten: Von Jahr zu Jahr wird es schlimmer – die Situation der Paketzusteller, was man machen könnte und was passieren wird

In den Wochen und Tagen vor dem großen Fest am Jahresende mit den vielen Geschenken kann man ihnen nicht entkommen – den Berichten über die heiß laufende Branche der Paketdienste und die oftmals noch milde als skandalös titulierten Arbeitsbedingungen der Paketzusteller. Paketzentrum Regensburg: So viele Pakete wie noch nie – so eine der unzähligen Meldungen zum Thema: »Die Belastung für die Mitarbeiter ist kurz vor Weihnachten im Zentrum enorm. Die Anlage fährt auf voller Auslastung. 550.000 Pakete am Tag und 30.000 Sendungen pro Stunde flitzen durch das Förderband-Labyrinth der Anlage … auch wenn im Zentrum selbst alles automatisiert abläuft, müssen die Pakete an den Ausgängen wieder per Hand in die Lkws und Container geräumt werden. In einem Container, der für das Paketzentrum in Saulheim bei Mainz bestimmt ist, stapeln sich die Sendungen schon bis unter die Decke. Das wird diese Woche bis Weihnachten wohl noch so bleiben.«

Und dann die Paketzusteller, die modernen Fußtruppen für die letzte Meile der Logistik-Branche: »330 Millionen Pakete versenden die Deutschen zur Weihnachtszeit. Jedes Jahr werden es mehr. Die Zusteller leiden unter der hohen Belastung und der schlechten Bezahlung. Und die Straßen der Städte verstopfen«, so Florian Gontek in seinem Artikel Paketzusteller zur Weihnachtszeit: Ausgeliefert. Und in aller Deutlichkeit: »In der Paketbranche herrscht Krieg. Und Boten wie Sven sind das Kanonenfutter. Er weiß schon morgens, dass er sein Pensum nicht schaffen wird«, so Svenja Beller in ihrem Artikel Niederlage, jeden Tag. »Er nennt sich für heute Sven. Seit anderthalb Jahren arbeitet er als Paketbote für DHL. Der Name ist ein Akronym der drei Unternehmer Dalsey, Hillblom und Lynn, die den Express-Zustelldienst Ende der sechziger Jahre in San Francisco gegründet haben, seit 2002 gehört er zur Deutschen Post. In Deutschland ist Sven einer der 20.000 Paketzusteller des „gelben Riesen“ … ein athletischer junger Mann, der studiert hat und mehrere Instrumente spielt, aber nach der Uni keinen Job gefunden hat. Für den das hier eine Übergangslösung ist. „Die meisten bleiben hier nur sieben bis acht Monate“, sagt er. Es ist hart, stressig, kräftezehrend. Er hasst diesen Job.« Andere leiden offenbar auch: Krankmachende Arbeit für wenig Geld, so Marie Rövekamp, die Zahlen von den Krankenkassen zitiert: »Statistisch gesehen sind Brief- und Paketboten 25,2 Tage im Jahr krankgeschrieben, die Berufstätigen insgesamt fehlten mit 15,2 Tagen zehn Tage weniger.«

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Streikerlaubnis auf dem Firmengelände. Also unter bestimmten Umständen, so das Bundesarbeitsgericht

Viele werden sich schon daran „gewöhnt“ haben – die regelmäßigen Streiks und Streikversuche der Gewerkschaft Verdi bei Amazon. Auch am heutigen Schnäppchentag Black Friday soll wieder zugeschlagen werden: »Verdi forderte die Mitarbeiter an den Standorten im hessischen Bad Hersfeld und im nordrhein-westfälischen Rheinberg für Freitag zum Ausstand auf. Die Gewerkschaft kämpft seit Jahren dafür, dass die Amazon-Beschäftigten einen Tarifvertrag bekommen und nach dem Tarif für den Einzel- und Versandhandel bezahlt werden. Amazon lehnt dies bislang ab«, so diese Meldung: Streik bei Amazon – und das am Black Friday. Was sagt das Unternehmen dazu? »Die Streiks am Schnäppchentag haben nach Angaben des Online-Händlers keinen Einfluss auf die Bestellungen. „Da die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter weiterhin wie geplant arbeitet, sind Kundenbestellungen vom Streik nicht betroffen“, erklärte Amazon am Freitag.«

Auch wenn man das von außen schwer prüfen kann – wenn es zu Streikaktionen bei Amazon kommt, dann muss man schon festhalten, dass sich viele Beschäftigte nicht daran beteiligen. Die will die Gewerkschaft mit den Streikenden natürlich erreichen, vor allem dann, wenn sie zur Arbeit gehen. Man kennt die Streikwachen vor einem Unternehmen – bei Amazon gab es jetzt aber einen Konflikt, weil die Streikenden die anderen Mitarbeiter auf betriebseigenem Gelände angesprochen haben. Das wollte das Unternehmen untersagen. Mit diesem Ansinnen ist Amazon aber vor dem Bundesarbeitsgericht gescheitert. Streiks auf dem Betriebsgelände sind legal – so ist eine der vielen Meldungen zu der neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts überschrieben. Wie immer bei juristischen Entscheidungen muss man aber genau hinschauen, was wirklich geurteilt wurde. 

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