Armut. Armutsgefährdungsquoten. Ein Durchschnitt und mehrere andere Durchschnitte. Zum neuen Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes über die regionale Armutsentwicklung

Es gibt ja bekanntlich den bedenkenswerten Spruch: Auf die Verpackung kommt es an. Dies kann man in gewisser Hinsicht auch auf ein heute durch die mediale Öffentlichkeit getriebenes Thema anlässlich einer neuen Veröffentlichung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes übertragen: Die zerklüftete Republik. Bericht zur regionalen Armutsentwicklung in Deutschland 2014, so ist der aktualisierte Bericht überschrieben worden. Es gibt einige zentrale Befunde, die vom Paritätischen hinsichtlich der Armutsentwicklung herausgestellt werden: »Die Armut in Deutschland hat mit einer Armutsquote von 15,5 Prozent ein neues Rekordhoch erreicht und umfasst rund 12,5 Millionen Menschen. Der Anstieg der Armut ist fast flächendeckend. In 13 der 16 Bundesländer hat die Armut zugenommen … Die Länder und Regionen, die bereits in den drei vergangenen Berichten die bedenklichsten Trends zeigten – das Ruhrgebiet, Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern – setzen sich ein weiteres Mal negativ ab, indem sie erneut überproportionale Zuwächse aufweisen. Die regionale Zerrissenheit in Deutschland hat sich im Vergleich der letzten Jahre verschärft. Betrug der Abstand zwischen der am wenigsten und der am meisten von Armut betroffenen Region 2006 noch 17,8 Prozentpunkte, sind es 2013 bereits 24,8 Prozentpunkte. ls neue Problemregion könnte sich neben dem Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen auch der Großraum Köln/Düsseldorf entpuppen, in dem mehr als fünf Millionen Menschen leben, und in dem die Armut seit 2006 um 31 Prozent auf mittlerweile deutlich überdurchschnittliche 16,8 Prozent zugenommen hat.« Und wer ist besonders betroffen?

»Erwerbslose und Alleinerziehende sind die hervorstechenden  Risikogruppen, wenn es um Armut geht. Über 40 Prozent der Alleinerziehenden und fast 60 Prozent der Erwerbslosen in Deutschland sind arm. Und zwar mit einer seit 2006 ansteigenden Tendenz. Die Kinderarmut bleibt in Deutschland weiterhin auf sehr hohem Niveau. Die Armutsquote der Minderjährigen ist … auf 19,2 Prozent gestiegen und bekleidet damit den höchsten Wert seit 2006 … Bedrohlich zugenommen hat in den letzten Jahren die Altersarmut, insbesondere unter Rentnerinnen und Rentnern. Deren Armutsquote ist mit 15,2 Prozent zwar noch unter dem Durchschnitt, ist jedoch seit 2006 überproportional und zwar viermal so stark gewachsen. Keine andere Bevölkerungsgruppe zeigt eine rasantere Armutsentwicklung.«

Soweit die wichtigsten Aussagen aus dem Bericht, der im übrigen Daten präsentiert, die nun keineswegs neu oder originell sind – man kann die alle abrufen auf der Website www.amtliche-sozialberichterstattung.de, dort gibt es eine eigene Seite mit den so genannten „Armutsgefährdungsquoten“. Aus diesem Datensatz sind auch die Abbildungen in diesem Beitrag erstellt worden, nicht aus dem Bericht des Paritätischen, der sich ebenfalls auf die amtliche Statistik bezieht.

Und sogleich stoßen wir auf eine erste, nicht nur – wie man auf den ersten Blick meinen könnte – semantische Differenz zwischen dem Wohlfahrtsverband – der kurz und bündig von „Armut“ spricht – und der sehr technisch daherkommenden Wortwahl der amtlichen Statistiker, die mit dem Terminus „Armutsgefährdungsquote“ hantieren. Beide beziehen sich auf die gleichen Daten.

Natürlich liegt hier nicht etwa Wortklauberei vor, sondern es geht um die höchst komplexe und letztendlich hoch normative Frage, was man unter „Armut“ versteht und wie man diese dann messtechnisch abbildet. Es soll an dieser Stelle nicht erneut die seit ewigen Zeiten ventilierte Frage nach „der“ Armut aufgerufen werden. Aber um ein Grundproblem kommt man natürlich nicht herum: Ab wann spricht man legitimerweise von „Armut“? Pia Ratzesberger schreibt dazu in ihrem Artikel Wie arm ist arm?:

»Fast 13 Millionen Menschen gelten in Deutschland als armutsgefährdet. Das ist immerhin fast jeder Sechste. Nun gibt es Menschen, die behaupten in einer Industrienation wie Deutschland gebe es keine Armut mehr. Von vier Euro am Tag könne man schließlich gut essen und gegen die Kälte in der Wohnung einen Pullover überziehen. Was also heißt das überhaupt, arm sein? Ist nur der arm, dessen Geld kaum reicht, um jeden Tag ausreichend auf dem Teller zu haben? Der, der sich keine eigene Wohnung mehr leisten kann? Oder auch der, der kein Internet hat, keinen Fernseher und kein Telefon?«

Der entscheidende und auch für die Einordnung des neuen Armutsberichts des Paritätischen relevanter Punkt ist die in der Armutsforschung bekannte Unterscheidung zwischen absoluter und relativer Armut. Man könnte sich bei der Suche nach offiziellen Armutsdefinitionen auf die 1,25 US-Dollar pro Tag beziehen (also etwa ein Euro), die von der Weltbank als absolute Armutsgrenze verwendet werden. Das wäre gleichsam eine „veterinärmedizinische“ Definition von Armut, der nur Zyniker folgen werden – obgleich man an dieser Stelle darauf hinweisen muss, dass mehr als eine Milliarde Menschen unterhalb dieser Armutsschwelle leben müssen. Würde man aber diese Grenze auch für Deutschland heranziehen, dann wäre Armut in unserem Land kein Thema, denn keiner wird unter diese Grenze fallen, selbst Obdachlose nicht.

Für die entwickelten Länder ist nicht der absolute, sondern der relative Armutsbegriff relevant und für den gibt es ebenfalls eine gleichsam offizielle Definition, die auf der EU-Ebene Anwendung findet: »Die entscheidende Grenze liegt in Europa bei 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung, das sind hierzulande momentan 979 Euro netto im Monat. Wer weniger hat, gilt als von Armut bedroht, ihm bleiben am Tag also etwas mehr als 30 Euro«, so Ratzesberger in ihrem Artikel. Sicher sind die 60 Prozent des – am Median, nicht am arithmetischen Mittel gemessenen – durchschnittlichen Einkommens. Schon weniger sicher sind die konkreten Euro-Beträge, denn im Armutsbericht des Paritätischen finden wir auf der Seite 2 einen anderen Betrag für die gleiche Größe: »2013 lag die … errechnete Armutsgefährdungsschwelle für einen Singlehaushalt bei 892 Euro. Für Familien mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag sie bei 1873 Euro.«
Was denn nun, wird der eine oder die andere fragen: 979 oder doch nur 892 Euro pro Monat für einen Alleinstehenden, was ja durchaus einen Unterschied macht? Die 979 Euro (für das Jahr 2012) stammen aus einer vom Statistischen Bundesamt im vergangenen Jahr veröffentlichten Veröffentlichung im Kontext der Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) und der Wert basiert auf Berechnungen auf der Grundlage einer Befragung von 12.703 private Haus­halte sowie 22.585 Personen ab 16 Jahren in diesen Haushalten.

Die 892 Euro (für das Jahr 2013) stammen aus einer anderen Quelle: dem Mikrozensus. Beim Mikrozensus wird nach einer Zufallsstichprobe etwa 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland befragt. Dies sind ca. 390.000 Haushalte mit etwa 830.000 Personen, also weitaus umfangreicher als die Befragung im Rahmen von EU-SILC. Durch die hohe Haushalts- und Personenzahl sind zudem relativ tiefe regionale Analysen möglich, ohne dass die statistischen Unsicherheiten zu groß werden. Zur Berechnung von Armutsgefährdungsquoten auf Basis des Mikrozensus aus Sicht der amtlichen Statistik kann man diese Erläuterungen einsehen.

Insofern könnte man also an dieser Stelle das Zwischenfazit ziehen, dass die Angaben im neuen Armutsbericht des Paritätischen auf statistisch besseren Füßen stehen. Aber die großen Fragezeichen bleiben weiter, der Paritätische geht in seiner Veröffentlichung selbst direkt darauf ein: »Regelmäßig wird bei der Veröffentlichung solcher Quoten auch immer wieder neu die Frage gestellt, ob es sinnvoll sei, eine einheitliche Armutsschwelle für die gesamte Bundesrepublik als Messlatte der Entwicklung anzusetzen. Dürfen Einkommensverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt mit denen in Wiesbaden, Hamburg oder München verglichen werden? Darf man das Ruhrgebiet mit Stuttgart „über einen Kamm scheren“?« (S. 3). Die Verfasser des Berichts geben darauf diese Antwort: »Unter methodischen Gesichtspunkten würde die sehr kleinräumige Berechnung regionaler Armutsschwellen dazu führen, dass die Armut schlicht „verschwindet“. Wo keiner etwas besitzt, gibt es auch keine Einkommensungleichheit und damit keine Armut. Wo Unterversorgung der Standard ist, können keine relativen Armutsquoten berechnet werden.

Oder salopp formuliert: In einem Armenhaus gibt es keine relative Armut.« Vor diesem Hintergrund operiert der Armutsbericht des Paritätischen mit „Armutsquoten“, die sich auf ein bundesweites durchschnittliches Einkommen beziehen – die amtliche Sozialberichterstattung hingegen weist die „Armutsgefährdungsquoten“ aus gemessen am Bundesdurchschnitt, aber auch an den regionalen Durchschnittseinkommen, die natürlich in Mecklenburg-Vorpommern deutlich niedriger sind als in Baden-Württemberg. Die Folgen hinsichtlich der Höhe der ausgewiesenen Quote sind in der Abbildung dargestellt.

Nehmen wir als Beispiel Bremen. Misst man Armutsgefährdung an den 60 Prozent vom bundesweiten Einkommensdurchschnitt, dann liegt die Quote in diesem relativen Armenhaus der Republik bei 24,6 Prozent. Mithin würde fast jeder vierte Bürger dieses Bundeslandes aus Sicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes arm sein bzw. vorsichtiger formuliert aus der Perspektive der amtlichen Sozialberichterstattung armutsgefährdet. Bezieht man die 60 Prozent-Grenze hingegen auf das regionale Durchschnittseinkommen, dann schrumpft die Quote auf „nur“ noch 18,9 Prozent. Das ist fast ein Viertel weniger als vorher. Noch krasser ist die Differenz in Mecklenburg-Vorpommern: Gemessen am Bundesdurchschnitt liegt die Quote bei 23,6 Prozent – legt man hingegen das regionale Durchschnittseinkommen zugrunde, rauscht die Quote runter auf nur noch 13,6 Prozent.

Es ist klar, dass solche erheblichen Unterschiede Munition für Kritiker liefern. Aber ein weiterer Blick auf die Unterschiede ist hilfreich, denn nicht nur die auch im neuen Bericht entsprechend ausgewiesenen Bundesländer mit sehr hohen Armuts(gefährdungs)quoten haben deutlich geringere Werte, wenn man die regionalen Durchschnitte zugrunde legt, sondern die reicheren Bundesländer aus dem Süden der Bundesrepublik haben dann teilweise erheblich höhere Quoten, man schaue sich nur die Differenzen zwischen den beiden Quoten in Bayern und Baden-Württemberg an.

Das mag genügen, um anzudeuten, dass es eben nicht so einfach ist, von „Armut“ in einer konkret daherkommenden Größenordnung zu sprechen, wie das auch heute wieder vom Paritätischen gemacht wird, wobei Armut hier ausschließlich gemessen wird als Einkommensarmut.

Dabei ist die ganze Thematik weitaus komplexer und damit aber auch schwieriger bis gar nicht abbildbar. Dazu wieder ein Zitat aus dem Artikel von Pia Ratzesberger: »Armut bedeutet Mangel. Nicht allein an Geld, sondern auch an Gesundheit, an Bildung, an sozialen Kontakten. Einer Frau, der das Laufen sehr schwer fiel, hatte ein Mitarbeiter einer deutschen Tafel-Einrichtung einmal angeboten, dass er ihr das Essenspaket nach Hause bringen könne. Sie lehnte dankend ab. Schließlich komme sie doch nicht nur wegen der Lebensmittel, sondern vor allem auch wegen der Gespräche, sagte sie. Wer wenig hat, der kann sich nicht im Café verabreden oder nach der Arbeit gemeinsam mit den Kollegen in die Kneipe gehen. Der hat womöglich nicht einmal ein Telefon, um sich bei den Freunden zu erkundigen, wie es geht.

Der Ökonom und Nobelpreisträger Amartya Sen definiert Armut deshalb als das Fehlen von Verwirklichungschancen. Arm ist der, der sein Leben nicht frei gestalten kann, der trotz vorhandener Fähigkeiten nicht die Möglichkeiten hat, diese zu entfalten. Auf diesen Ansatz geht zum Beispiel der Human Development Index der Vereinten Nationen zurück, bei dem auch Schulbildung und Lebenserwartung berücksichtigt werden.«

Was bleibt ist eine gehörige Portion Skepsis gegenüber dem forsch daherkommenden Argumentationsstrang von der (steigenden) „Armutsquote“. Aber plausibel für jeden, der sich intensiv mit Sozialpolitik beschäftigt, sind die Ausführungen zu einzelnen „Risikogruppen“, die teilweise (wie übrigens auch Regionen bis hinunter auf die Ebene von Stadtteilen) auf Dauer und – angesichts der parallel ebenfalls ablaufenden Entwicklung von höheren Einkommen am anderen Ende der Skala – auch immer stärker abgehängt werden von der gesellschaftlichen Entwicklung in der Mitte und oben:

»Die gefährdeten Gruppen sind und blieben auch 2013 die Alleinerziehenden, Kinder und Langzeitarbeitslose. Ihre Lage werde „von Jahr zu Jahr schlimmer“, bilanzierte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider. Er warnte zudem vor einer „rasant steigenden“ Altersarmut. Sie sei seit 2006 um 48 Prozent gewachsen und werde 2015 erstmals über dem Durchschnitt aller Bevölkerungsgruppen liegen. „Wir haben extreme Verteilungsprobleme bei zunehmendem Wohlstand“, bilanzierte Schneider.«

Hier sind die großen Baustellen unseres Sozialstaates markiert, auf denen unbedingt gearbeitet werden muss.

8,17 Euro, 10,98 Euro bzw. eigentlich 11,94 Euro pro Stunde. Und 2028 dann 17,84 Euro. Es geht um den existenzsichernden Mindestlohn

Immer wieder wurde und wird in der Mindestlohndiskussion auf die existenzsichernde Funktion des gesetzlichen Mindestlohns verwiesen. Man soll von der Arbeit leben können – und beispielsweise nicht auf ergänzende, das Erwerbseinkommen aufstockende Hartz IV-Leistungen aus dem Grundsicherungssystem angewiesen sein. Und eine Altersrente oberhalb der Grundsicherung für Ältere soll auch drin sein. Aber kann das mit den 8,50 Euro pro Stunde, die nunmehr seit Jahresanfang für viele, wenn auch nicht für alle alle als Lohnuntergrenze Gültigkeit haben, gelingen? Dieser Frage geht Johannes Steffen mit aktualisierten Berechnungen nach, die er auf dem Portal Sozialpolitik veröffentlicht hat: Ein Mindestlohn für Arbeit und Rente. Erforderliche Höhe eines existenzsichernden Mindestlohns, so ist seine hilfreiche Ausarbeitung überschrieben. Und seine Ergebnisse verdeutlichen Licht und Schatten des Hoffnungsträgers gesetzlicher Mindestlohn. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Befunde von Steffen.

Vor allen Berechnungen über die notwendige Höhe eines existenzsichernden Mindestlohns muss man einige Annahmen machen, was die relevanten Fallkonstellationen angeht. Steffen hat sich für die folgende Konfiguration entschieden: »Als Referenzgröße für Lohn und Lohnersatz (Rente) dient hier ein Single in Vollzeitbeschäftigung. Die durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit betrug laut WSI-Tarifarchiv … zuletzt 37,7 Stunden und als (potenzielle) Lebensarbeitszeit wird die sogenannte Standarderwerbsbiografie mit 45 Beitragsjahren zugrunde gelegt. Zudem wird beim Existenzminimum auf ein Zwölftel des steuerlichen Grundfreibetrags (2015: 8.472 Euro …) zurückgegriffen – das sind 706 Euro im Monat. Bei einem Regelbedarf von aktuell 399 Euro (Regelbedarfsstufe 1) entfallen damit implizit 307 Euro auf Unterkunft und Heizung (KdU).«

Wenn man auf dieser Grundlage die Frage stellt, welcher Stundenlohn notwendig ist, damit ein Single in Vollzeitarbeit keinen Anspruch mehr hat auf aufstockende Leistungen aus dem Grundsicherungssystem (SGB II), dann ergibt sich der erste Wert für einen existenzsichernden Mindestlohn: »Nach gegenwärtigem Stand wäre dies ein Brutto-Stundenlohn in Höhe von 8,17 Euro oder monatlich 1.333 Euro«, so Johannes Steffen. Insofern könnte man an dieser Stelle also zu dem Ergebnis kommen, dass der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zu einer Existenzsicherung führt, wenn man diese daran bemisst, dass man keine Ansprüche mehr auf SGB II-Leistungen hat. Allerdings gilt das nur unter den beschriebenen Rahmenbedingungen, also eine alleinstehende Person in Vollzeit. Anders würde es aussehen, wenn weitere Haushaltsmitglieder dazu kommen und vor allem natürlich, wenn Teilzeit gearbeitet oder – bei Aufstocken sehr häufig – nur eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Aber das kann man nicht dem Mindestlohn an sich anlasten. Für den hier definierten Referenzfall Alleinstehende und Vollzeit würde es funktionieren mit en 8,50 Euro.

Anders stellt sich die Situation dar, wenn es um eine existenzsichernde Rentenleistung geht. Hier kommt Steffen zu einem ernüchternden Befund: Er berechnet das notwendige Erwerbseinkommen, um nach 45 Beitragsjahren eine Nettorente in Höhe von 706 Euro erzielen zu können: »Nach den vorläufigen Werten für 2015 sind dies monatlich 1.793 Euro, so dass bei einer 37,7-Stunden-Woche ein Stundenlohn von 10,98 Euro für eine existenzsichernde Altersrente notwendig wäre.« Das nun ist ein deutlich höherer Wert als die 8,50 Euro. Aber selbst die 10,98 Euro reichen eigentlich nicht, denn man muss die Rentenniveausenkungen berücksichtigen, die im bestehenden Rentenrecht verankert sind und die derzeit nicht von der Regierung nicht in Frage gestellt werden. Und wenn man das berücksichtigt, was Steffen nachvollziehbar in seinen Berechnungen offenlegt, dann kommen zwei weitere Werte zum Vorschein:

»Zur Wahrung einer existenzsichernden Rente müsste (der derzeitige Mindestlohn) c. p. bis zum Jahr 2028 um gut 62 Prozent auf 17,84 Euro steigen. Und: Der nach heutigen Werten fürs Alter als existenzsichernd ermittelte Mindestlohn von 10,98 Euro erweist sich im Nachhinein – also aus Sicht des Jahres 2028 – als zu niedrig. Denn als Minimum ist dann bereits im Schnitt der 45 Beitragsjahre eine Entgeltposition von 67 (statt 61) Prozent des Durchschnitts nötig. Rückblickend wäre im Jahr 2015 demnach ein Mindestlohn von 11,94 Euro erforderlich gewesen. Der Grund für den Wertverlust des aus heutiger Sicht mit 10,98 Euro noch ausreichend hohen Mindestlohns liegt in dem künftig deutlich niedrigeren Rentenniveau.«

Der ausgewiesene Rentenexperte Johannes Steffen kommt zu einem sehr ernüchternden Fazit, wenn es um die Perspektive einer existenzsichernden Rente geht:

»Erforderlich sind vielmehr ein Stopp der weiteren Absenkung des Leistungsniveaus sowie die Rückkehr zu einer lebensstandardsichernd ausgerichteten Rente. Denn ohne Abkehr von dem unter Rot-Grün eingeleiteten Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik bleiben alle Instrumente sowohl auf der Ebene der Primärverteilung, wie etwa ein Mindestlohn, als auch auf der Sekundärverteilungsebene (beispielsweise die nachträgliche Hochwertung niedriger Pflichtbeitragszeiten) im Kampf gegen Altersarmut weitgehend stumpf.«

Foto: © Stefan Sell 

Diesseits und jenseits der Kümmerexistenz. Arme und reiche (Solo)Selbständige, die vielen dazwischen und die Frage, was sich denn wie lohnt

Es ist ja zu einer gewissen Unsitte geworden, dass man Studien vor ihrer allgemeinen Veröffentlichung exklusiv irgendeinem Medium zur Verfügung stellt, das sich dann hoffentlich bedankt mit einer entsprechend prominent platzierten Berichterstattung, an die man ansonsten vielleicht nicht gekommen wäre. Das kann Sinn machen, kann aber auch zuweilen zu einem Ergebnis führen, das man so nicht haben wollte. Weil Berichterstattung kann nur sehr selektiv sein, muss verkürzen und zuweilen greift man nur einen und dann noch nicht einmal den für die Studienverfasser wichtigsten Aspekt heraus, weil der gerade gut in die Landschaft passt. Diese Tage kann man dieses allgemeine Muster wieder einmal exemplarisch studieren am Beispiel einer neuen Studie des DIW Berlin zur Selbständigkeit in Deutschland. So berichtete Philip Plickert in der FAZ unter der Überschrift Selbständig – aber oft arm über eine der Zeitung vorliegende „neue, noch unveröffentlichte Studie“ des DIW. »Der Sprung in die Selbständigkeit ist mit Risiken verbunden. Und es winken noch nicht einmal immer gute Einkommen. Fast jeder fünfte Selbständige ohne Mitarbeiter verdient je Stunde weniger als das Mindestlohnniveau«, kann man da lesen. Und der DIW-Forschungsdirektor Alexander Kritiklos wird in dem Artikel zitiert mit den Worten, dass die Zahl der „Kümmerexistenzen“ höher sei als er erwartet hätte. Um das zu untermauern, werden auch Zahlen geliefert: „18 Prozent der Solo-Selbständigen in Deutschland, das sind etwa 400.000, verdienen weniger als 5 Euro netto je Stunde und haben damit weniger als den aktuellen Bruttomindestlohn“, so Kritikos. Unter den abhängig Beschäftigten lag nur jeder Zehnte unter 5 Euro Nettolohn. Nur einen Tag nach der Veröffentlichung geht das DIW dann mit dieser Pressemitteilung an die Öffentlichkeit: Selbständigkeit lohnt sich doch. Schon die Überschrift deutet an, dass hier wohl „korrigierend“ auf die Berichterstattung im Vorfeld der Veröffentlichung der angesprochenen Studie reagiert werden soll.

Das kann man auch der Formulierung gleich am Anfang der Pressemitteilung entnehmen:

Der Schritt in die Selbständigkeit lohnt sich finanziell für viele, denn auch Solo-Selbständige verdienen nicht generell weniger als vergleichbare Angestellte … Alexander Kritikos, einer der Autoren der Studie und Forschungsdirektor am DIW Berlin, widerspricht damit einem weit verbreiteten Vorurteil, viele Selbständige würden ein Kümmerdasein fristen. Selbständige mit Mitarbeitern erzielen mit großer Wahrscheinlichkeit ein höheres Einkommen als Angestellte. „Aber auch Solo-Selbständige“ – so Kritikos – „stellen sich finanziell nicht selten besser als Angestellte, insbesondere wenn sie sich am oberen Ende der Einkommensverteilung befinden oder wenn sie über ein Abitur, aber keine weitere berufliche Ausbildung verfügen.“

Unabhängig von diesen medialen Manövern kann man nun auch einen direkten Blick in die zitierte Studie des DIW werfen, denn sie wurde zwischenzeitlich allen zugänglich gemacht:

Michael Fritsch, Alexander S. Kritikos und Alina Sorgner: Verdienen Selbständige tatsächlich weniger als Angestellte? In: DIW Wochenbericht Nr. 7/2015, S. 134 ff.

Zur Datenbasis der Studie eine wichtige Hintergrundinformation: Die Wissenschaftler haben die Daten des Mikrozensus 2009 ausgewertet, die den Forschern zufolge in ihrer Verteilungsstruktur im Wesentlichen auch heute so gültig seien. Was man gesondert diskutieren könnte.

Insgesamt gibt es in Deutschland 4,2 Millionen Selbständige, davon 2,3 Millionen Solo-Selbständige und 1,9 Millionen mit Angestellten. Und das die Gruppe der Selbständigen sehr heterogen ist, wird niemanden überraschen, der sich die unterschiedlichen Typen von Selbständigen vor Augen führt: Das reicht dann von kleinen Ladenbesitzern, Kiosk- und Kneipenbetreibern oder Dienstleistern über Handwerkermeister oder Angehörige der Freien Berufe bis hin zu den „klassischen“ großen Unternehmern. Entsprechend breit muss auch die Streuung der Einkommen sein. »Die relativ starke Streuung der Einkommen von Selbständigen weist darauf hin, dass unternehmerische Selbständigkeit mit hohen Einkommens- chancen, aber auch mit hohen Einkommensrisiken behaftet ist.« Diese Schlussfolgerung erscheint zwingend und ist nicht wirklich überraschend. Wir sind konfrontiert mit sehr hohen Einkünfte einer Minderheit der Selbständigen und einer kaum vorhandene „Unternehmer- rendite“ für viele andere Selbständige.

Hinsichtlich der Einkommensverteilung bei den Selbständigen (und deren Vergleich zu den abhängig Beschäftigten) kommen die DIW-Wissenschaftler zu folgenden Erkenntnissen:

»Während Selbständige am unteren Ende der Einkommensverteilung sehr geringe Einkommen in Kauf nehmen müssen, übersteigen die Werte am oberen Ende der Einkommensverteilung die Werte für die abhängig Beschäftigten bei weitem. Ein Beispiel: Rund 18 Prozent (etwa 400 000) der Solo-Selbständigen, aber auch etwa zehn Prozent (185 000) der Selbständigen mit weiteren Beschäftigten verdienten im Jahr 2009 weniger als fünf Euro netto pro Stunde. Allerdings mussten sich auch zehn Prozent aller abhängig Beschäftigten (rund 3,65 Millionen) mit weniger als fünf Euro netto pro Stunde zufrieden geben … (Nach den Nettoeinkommensdaten) ist die Streuung für Selbständige um mehr als das Dreifache höher als für abhängig Beschäftigte … So verdienen die untersten zehn Prozent der Selbständigen mit Beschäftigten (das zehnte Perzentil) pro Stunde weniger als die untersten zehn Prozent der abhängig Beschäftigten … mehr als 40 Prozent aller Solo-Selbständigen realisieren ein höheres Einkommen als abhängig Beschäftigte, allerdings nur in den höheren Einkommenskategorien … Der Median-Selbständige mit weiteren Beschäftigten verdient pro Stunde 22 Prozent mehr als ein vergleichbarer abhängig Beschäftigter. Der Median-Solo-Selbständige verdient hingegen sechs Prozent weniger.«

In ihrem Fazit kommen die Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass die »Analyse verdeutlicht, dass es keinen Grund gibt, insbesondere die Solo-Selbständigkeit grundsätzlich in ein schlechtes Licht zu stellen. Im Gegenteil: Bei Solo-Selbständigen ist die Streuung der Einkommen besonders hoch, sie erwirtschaften also sowohl sehr niedrige als auch überproportional hohe Einkommen.«

Soweit einige zentrale Befunde aus der DIW-Studie. Ganz offensichtlich möchte man vermeiden – so ist die Pressemitteilung des Instituts zu lesen -, dass es eine Fokussierung auf den unteren Rand vor allem der Solo-Selbständigkeit gibt, deshalb die fast schon allergisch daherkommende Reaktion auf den dann auch noch von der FAZ aufgegriffene Begriff von den „Kümmerexistenzen“. Dies muss sicher auch im Kontext der vielen Bemühungen gesehen werden, Existenzgründungen in die Selbständigkeit hinein zu befördern.

Aber genau hier sind eben auch eine nicht wegzudiskutierende sozialpolitische Relevanz und zugleich ein weitgehend ungelöstes sozialpolitisches Problem zu verorten: Denn viele der nun mal auch tatsächlich vorhandenen Solo-Selbständigen, die schon derzeit kaum oder gar nicht über die Runden kommen, induzieren reale sozialpolitische Leistungen in der Gegenwart bzw. und vor allem mit Blick auf die Zukunft erhebliche Sicherungslücken, vor allem im Bereich der Alterssicherung.

Ein Teil der auch in der DIW-Studie beschriebenen Solo-Selbständigen mit den sehr niedrigen Einkommen findet man wieder im Grundsicherungssystem (SGB II) und hier als Aufstocker. Die Abbildung mit der Entwicklung der Zahl der selbständigen Aufstocker verdeutlicht, dass es seit einigen Jahren eine erkennbare Konstanz gibt, was die Zahl der Betroffenen angeht. Die unvollständige Existenzsicherung dieser „Kümmerexistenzen“ wird also über Steuermittel gewährleistet. Und Steuermittel werden auch bei vielen Solo-Selbständigen spätestens im Alter fällig werden, denn sie zeichnen sich aus durch oftmals nur rudimentär oder gar nicht vorhandene Altersvorsorge – woher auch, wenn sie mit den laufenden Einkommen schon gegenwärtig nicht oder gerade so über die Runden kommen. Hier wird in aller Deutlichkeit und Konsequenz ein nur historisch zu verstehendes Sicherungsdilemma erkennbar, denn die weitreichende Herausnahme „der“ Selbständigen aus der gesetzlichen Rentenversicherung war ein gleichsam ständisches Abbild der Gesellschaft in der Vergangenheit, in der man tatsächlich oftmals davon ausgehen konnte, dass der Selbständige über andere, private Formen der Altersvorsorge selbst in der Lage war, sich gegen die mit dem Alter verbundenen Einkommensrisiken abzusichern. Das ist aber bei vielen Solo-Selbständigen im unteren und mittleren Einkommensbereich heute schlichtweg eine Illusion und wird nicht funktionieren können. Im Ergebnis wird das dann dazu führen, dass die Betroffenen im Alter auf Leistungen aus der Grundsicherung für Ältere angewiesen sein werden.

Das Problem ist schon lange bekannt. Und sogar Versuche des Gegensteuerns hat es gegeben, die allerdings schnell wieder beerdigt worden sind. Man erinnere sich an dieser Stelle nur an die blutige Nase, die sich die damalige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), geholt hat, als sie in der letzten Legislaturperiode davon gesprochen hat, dass es die „Notwendigkeit einer Pflichtvorsorge“ geben würde, die man gegenüber den Selbständigen durchsetzen müsse, da das Risiko der Altersarmut nicht auf die Gesellschaft abgewälzt werden dürfe. Der im Frühjahr 2012 von ihr in die Diskussion eingebrachte geplante Zwang zur Alterssicherung wurde bereits wenige Monate später sang- und klanglos beerdigt (vg. hierzu beispielsweise schon im August 2012 Zwangsrente für Selbständige steht vor dem Aus).

Aber nur, weil man den Kopf in den Sand steckt angesichts der Widerstände und der auch vielen tatsächlichen technischen Schwierigkeiten – das Problem verschwindet ja deshalb nicht einfach von der Tagesordnung, wenn man darüber nicht mehr nachdenkt und nach Lösungen sucht.