Das bislang sozialhilferechtlich geöffnete Portemonnaie der Kinder für die Pflegekosten der Eltern als Objekt politischen Handelns: Das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ und seine Einordnung auf der weiterhin unübersichtlichen Baustelle der Pflegefinanzierung

Das die Eltern für ihre Kinder aufzukommen haben, ist bekannt und von immer vorhandenen Ausnahmefällen abgesehen auch als selbstverständlich akzeptiert. Dass die Unterhaltsverpflichtung aber keine Einbahnstraße ist, stößt dann, wenn es ernst wird, nicht selten auf Erstaunen und auch Verärgerung, weil viele damit nicht gerechnet haben. Und dass sich der Staat, genauer: der Träger der Sozialhilfe, von ihm (vor)finanzierte Leistungen bei den Kindern, die nach den amtlichen Definition als leistungsfähig eingestuft werden, wieder zurückholt bzw. das mehr oder weniger intensiv versucht, ist in Zeiten einer steigenden Zahl an Pflegebedürftigen in Kombination mit einem erheblichen Anteil an selbst zu finanzierenden Pflegekosten beispielsweise bei einer Heimunterbringung naturgemäß eine sichere Quelle für eine wachsende Zahl an Fällen, wo die Kinder in die Finanzierungspflicht genommen werden.

Im Netz hat sich über die Jahre eine Vielzahl an mehr oder weniger seriösen Ratgebern etabliert, wo Menschen, die ein entsprechendes Schreiben eines Sozialamtes bekommen, nachlesen können, was möglicherweise auf sie zukommen wird – bis hin zu Elternunterhalts-Rechnern, mit deren Hilfe man berechnen können soll, wie hoch die monatliche Rechnung ausfallen wird.

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Vom menschlichen Pflege- und renditesuchenden Anlagenotstand. Die Altenpflege als Objekt für Private-Equity-Unternehmen und Immobilieninvestoren

„Im Grunde suchen alle nach dem gleichen Produkt: Neubauten mit 80 bis 120 Pflegeplätzen. Entsprechend hart wird der Markt umkämpft.“ (Marc-Philipp Martins Kuenzel)

»Der Immobilienkonzern verdient zwar weiterhin gut. Doch auch wegen des Mietendeckels sucht die Deutsche Wohnen nach neuen Erlösquellen – etwa Pflegeheime.« Das kann man dem Artikel Deutsche Wohnen will mit Pflegeheimen Geld verdienen entnehmen. Das ist eine der vielen Meldungen, nach denen sich der mittlerweile weit verbreitete Eindruck verfestigen muss, dass man mit Pflegeheimen irgendwie gute Geschäfte machen kann. Gleichzeitig kann man den zahlreichen Berichten über einen personellen (und menschlichen) Pflegenotstand sowie fehlende oder wenn vorhanden, dann zunehmend unbezahlbare Pflegeheimplätze nicht entkommen, wenn man halbwegs mit offenen Augen durch die Medienlandschaft oder bei sich vor Ort wandert.

Und das hier interessierende Thema – die Altenpflege als Objekt von Kapitalanlegern – wurde in den vergangenen Jahren in diesem Blog immer wieder behandelt, zuletzt am 29. April 2019 in dem Beitrag Die Altenpflege als expandierende Spielwiese für Private-Equity-Investoren. Darin findet man diese Hinweise: »Auf Platz 1 der 30 größten Pflegeheimbetreiber finden wir mit 242 Pflegeheimen in Deutschland die (französische) Korian-Gruppe mit der Curanum AG. Und bereits auf Platz 2 taucht Alloheim auf, mit derzeit 198 Heimen und 18.577 Pflegeplätzen kommt dieses Unternehmen auf einen Marktanteil von 2,12 Prozent. Und Alloheim ist in den vergangenen Jahren immer wieder in vielen Medienberichten aufgetaucht, wenn (angebliche oder tatsächliche) negative Auswirkungen des Agierens renditeorientierter Pflegeheimbetreiber an einem Beispielfall illustriert werden sollen. Und die Geschichte dieses Unternehmens liest sich wie ein exemplarischer Fall aus einem Lehrbuch, in dem behandelt wird, was passiert, wenn ein Pflegeheimbetreiber in die Hände von Investoren fällt, denen es nicht um die Sache an sich, sondern um eine möglichst hohe Rendite geht.«

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Immer diese böse Bürokratie. Sie verhindert die Besetzung neuer Stellen in der Altenpflege. So die gut platzierte Botschaft. Ist das aber auch so?

Viele werden sich erinnern: »Wir wollen das Vertrauen der Pflegekräfte durch Sofortmaßnahmen zurückgewinnen und den Alltag der Pflegekräfte schnellstmöglich besser machen. Deshalb sorgen wir mit dem Sofortprogramm Pflege für mehr Personal, eine bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Stationäre Einrichtungen und Krankenhäuser erhalten finanzielle Anreize, um mehr Pflegekräfte einzustellen und auszubilden: Jede zusätzliche Pflegekraft in Krankenhäusern wird finanziert. In der stationären Altenpflege sorgen wir für 13.000 neue Stellen.« So kann man es auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums lesen unter dem Punkt „3. Stellen schaffen (Sofortprogramm Pflege)“ bei den Erläuterungen, wie man sich die Pflegestrategie der Bundesregierung vorstellen soll. Das war im vergangenen Jahr – und ursprünglich sollten es eigentlich nur 8.000 Stellen sein für die stationäre Altenpflege, die hatte man dann nach den ersten Reaktionen – angesichts der Tatsache, dass wir mehr als 13.000 stationäre Pflegeeinrichtungen in Deutschland haben – auf die 13.000 augehübscht.

Unabhängig von einer Bewertung der Größenordnung der zusätzlichen neuen Stellen muss man auch das hier in Erinnerung rufen: Es sollte nicht nur um „irgendwelche“ Pflegekräfte gehen, sondern die 13.000 versprochenen Stellen werden für einen ganz bestimmten Bereich finanziert – der „medizinischen Behandlungspflege“ in den Einrichtungen. Darunter versteht man ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten in diesem Fall in einer stationären Einrichtung durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Es geht hier um Tätigkeiten wie Wundversorgung, Verbandswechsel, die Medikamentengabe, Dekubitusbehandlung oder Blutdruck- und Blutzuckermessung.

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