Neue Zahlen über den mittleren Verdienst eines Teils der Pflegekräfte in den Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten

»Der Pflegebranche fehlen akut Fachkräfte. In der aktuellen Corona-Krise könnte sich die Lage noch einmal deutlich verschärfen. Als eine Ursache für den Fachkräftemangel werden u. a. zu niedrige Gehälter angeführt. Seit dem Jahr 2012 sind die Entgelte in der Krankenpflege im Großen und Ganzen entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung gestiegen, in der Altenpflege waren die Steigerungen überdurchschnittlich.« Mit diesen Worten beginnt die zusammenfassende Darstellung einer neuen Auswertung der Lohneinkommen von Pflegekräften, die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf der Grundlage der Beschäftigtenstatistik veröffentlicht wurde:

➔ Jeanette Carstensen, Holger Seibert und Doris Wiethölter (2020): Aktuelle Daten und Indikatoren: Entgelte von Pflegekräften, Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), 4. November 2020

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Pflegeberufe: Mehr Auszubildende, vor allem in der Altenpflege. Mehr Männer. Endlich Erfolgsmeldungen, aus der Welt der Pflegeausbildungen. Wenn da nicht diese Fragezeichen wären

Seit Jahren bekommt man fortlaufend negative Berichte aus der Welt der Pflege serviert. Auch in diesen Tagen einer erneuten Zuspitzung der Corona-Krise wird die Öffentlichkeit von vielen Seiten mit „Land unter“-Meldungen die Pflegekräfte betreffend versorgt. Nur ein Beispiel: »Der Mangel an Pflegepersonal in deutschen Krankenhäusern entwickelt sich nach Ansicht von Ärztevertretern zum zentralen Problem bei der Versorgung von COVID-19-Patienten. Viele der Zusatzbetten, die geschaffen worden seien, könnten „nicht belegt werden, weil das Personal zur Versorgung der Patienten fehlt“, sagte der Präsident der Deutschen Inter­disziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), Uwe Janssens … Zwar würden in­zwischen ausreichend Kapazitäten an freien Intensivbetten und Beatmungsgeräten be­reitstehen. Das allein helfe aber nicht weiter. Grob geschätzt fehlten bundesweit 3.500 bis 4.000 Fachkräfte für die Intensivpflege«, so der Artikel Ärzte und Krankenhäuser warnen vor dramatischem Mangel an Pflegekräften. Und ein Blick in die von der Bundesagentur für Arbeit im Mai 2020 veröffentlichte Analyse Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich zeigt eindrücklich für die Fachkräfte in der Altenpflege, das ganz Deutschland rot eingefärbt ist, also überall haben wir heute (schon) einen teilweise eklatanten Fachkräftemangel zu beklagen (S. 16).

Es ist seit langem unbestritten, dass wir deutlich mehr Fachkräfte brauchen in der Pflege, ob im Alten- oder Krankenpflegebereich. Und immer wieder wurde und wird die Befürchtung geäußert, dass die angesprochene negative Berichterstattung in den Medien dazu beiträgt, dass immer weniger junge Menschen eine der Pflegeausbildungen anfangen werden. An dieser Stelle scheint nun das Statistische Bundesamt mit einer Entwarnung signalisierenden Botschaft aufwarten zu können: Gestiegenes Interesse an Pflegeberufen: 71.300 Menschen haben 2019 eine Ausbildung begonnen. Die Zahlenlieferung der Bundesstatistiker wurde sogleich von vielen Medien aufgegriffen: Interesse an Pflegeberufen steigt, so ist einer der vielen daraus entstandenen Meldungen überschrieben. »Sowohl die Zahl der Azubis als auch die der Absolventen ist in der Pflege in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen«, so Matthias Wallenfels in der „Ärzte Zeitung“ und setzt seinen Beitrag unter diese Überschrift: Pflege anscheinend doch attraktiv für junge Leute. Und ein Blick auf die Entwicklung der Zahl derjenigen, die eine der Pflegeausbildungen angefangen haben, scheint die positive Botschaft zu unterstreichen:

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Ein un-mögliches Geschäftsmodell: Die sogenannte „24-Stunden-Betreuung“ als eigene Säule des deutschen Pflegesystems wird von der Rechtsprechung ins Visier genommen

Es gibt zahlreiche Urteile, die Tag für Tag von deutschen Gerichten gefällt werden. Die meisten interessieren nur die unmittelbar Betroffenen. Aber einige Entscheidungen haben über den konkreten Einzelfall hinaus eine solche Bedeutung, dass sie ein Erdbeben verursachen und viele andere, nur scheinbar Unbeteiligte, mehr als unruhig werden. Mit einer solchen hat man es zu tun, wenn man sich das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. August 2020, Az. 21 Sa 1900/19, anschaut: Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung, so ist die Pressemitteilung des Gerichts dazu überschrieben. Schauen wir uns zuerst den Sachverhalt an, der dem Verfahren zugrundelag:

»Die Klägerin, eine bulgarische Staatsangehörige, wurde auf Vermittlung einer deutschen Agentur, die mit dem Angebot „24 Stunden Pflege zu Hause“ wirbt, von ihrem in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt, um eine hilfsbedürftige 96-jährige Dame zu betreuen. In dem Arbeitsvertrag der Klägerin war eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich vereinbart. In dem Betreuungsvertrag mit der zu versorgenden Dame war eine umfassende Betreuung mit Körperpflege, Hilfe beim Essen, Führung des Haushalts und Gesellschaftleisten und ein Betreuungsentgelt für 30 Stunden wöchentlich vereinbart. Die Klägerin war gehalten, in der Wohnung der zu betreuenden Dame zu wohnen und zu übernachten.
Mit ihrer Klage hat die Klägerin Vergütung von 24 Stunden täglich für mehrere Monate gefordert und zur Begründung ausgeführt, sie sei in dieser Zeit von 6.00 Uhr morgens bis etwa 22.00/23.00 Uhr im Einsatz gewesen und habe sich auch nachts bereithalten müssen, falls sie benötigt werde. Sie habe deshalb für die gesamte Zeit einen Anspruch auf den Mindestlohn. Der Arbeitgeber hat die behaupteten Arbeitszeiten bestritten und sich auf die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit berufen.«

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