Man muss erneut daran erinnern, dass es da noch einige Passagen im Koalitionsvertrag der GroKo gibt, die auf Bearbeitung und Realisierung warten. Beispielsweise dieser Auftrag: »Wir wollen die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen.« So steht es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2018.
Das müsste eigentlich schon seit längerem auf den Weg sein. »So behauptete die frühere Bundesarbeitsministerin, jetzige Fraktionschefin der SPD im Bundestag und designierte SPD-Parteivorsitzende Andrea Nahles in der Maybrit Illner-Sendung vom 22.02.2018, bezüglich der Tarifbindung in der Altenpflege habe man das Problem gelöst, denn man würde die „tarifvertragsähnlichen Regelungen“ der beiden Kirchen und der von ihnen getragenen Einrichtungen und Dienste berücksichtigen und dann könne man mit einer Allgemeinverbindlicherklärung arbeiten. Fazit: Die Tarifentlohnung werde kommen.« Das wurde diesem Beitrag vom 24. Februar 2018 entnommen: Tariflohn für alle Pflegekräfte in der Altenpflege: SPD und Union sagen: kommt. Die anderen fragen sich: wie denn? Und dort findet man dann auch diese Kommentierung der Nahles-Behauptung: »Da reibt sich jeder, der sich etwas auskennt in der Materie, erstaunt die Augen.« In dem Beitrag findet man eine detaillierte Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Möglichkeiten, um Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären – und den Hindernissen, mit denen man speziell in der Altenpflege konfrontiert wird. Der Beitrag endete mit dieser Frage: »Wie soll das beschriebene Wollknäuel genau aufgelöst werden?«