Stiefkind Altenpflege: Noch eine Studie belegt die unterdurchschnittliche Entlohnung und fordert eine „umfassende Aufwertung“

In diesem Blog wurde und wird seit langem auf das Problem hingewiesen, dass die Altenpflegekräfte deutlich besser vergütet werden müssen – das ist ein wichtiger Baustein, um den absehbaren Kollaps des Systems zu vermeiden. Vgl. dazu nur als ein Beispiel den Beitrag Zwischen Gottes Lohn und „marktgerechter“ Vergütung: Was Hilfs- und Fachkräfte in der Pflege verdienen und warum die Altenpflege (auch) entgeltmäßig eine Großbaustelle werden muss vom 22. August 2018. Und nein, man muss an dieser Stelle nicht mit dem Argument kommen, dass den Pflegekräften mehr Geld „gar nicht so wichtig sei“, sondern vielmehr Wertschätzung und mehr von ihnen. Dass die personelle Unterausstattung der meisten Pflegedienste und Pflegeheime offensichtlich ist und dringend einer Verbesserung bedürfen (beispielsweise über verbindliche Personalschlüssel, die mittel- und langfristig sukzessive angehoben werde), ist dermaßen zwingend, dass man schon gar nicht mehr darüber berichten möchte.

Und zum Thema Vergütung der Altenpflegekräfte wurde nun eine neue Studie veröffentlicht: Michaela Evans und Christine Ludwig haben die repräsentative Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit für die Jahre 2017 und 2012 ausgewertet. Da sind auch die Verdienste der Pflegekräfte verzeichnet.

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Die Rechnung bitte. Was eine bessere Bezahlung von Pflegekräften kosten würde

In den vergangenen Monaten durfte diese Forderung bei keiner Sonntagsrede fehlen. „Die“ Pflegekräfte müssen besser bezahlt werden. Für diese wichtige Arbeit muss man in der Pflege mehr verdienen. Nun sind solche Forderungen immer erst einmal wohlfeil und viele können dem zustimmen – wenn und solange das allgemein und abstrakt bleibt. Richtig interessant wird es dann, wenn man das Mehr beziffert und die notwendigen Kosten zu benennen versucht. Denn die müssen – von wem und wie? – finanziert werden. Dann heißt es: Farbe bekennen.

Nun ist das mit „der“ Pflege und „den“ Pflegekräften immer so eine Sache, bei der es oftmals durcheinander geht. Von welcher Pflege reden wir? Von der Krankenhauspflege? Der Altenpflege und hier den Pflegeheimen oder den ambulanten Pflegediensten? Und wer ist mit Pflegekräfte gemeint – die Pflegehelfer oder die Pflegefachkräfte oder beide gleichzeitig?

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Viele haben die Absicht, Tarifverträge in der Altenpflege allgemeinverbindlich zu erklären (wenn es welche geben würde)? Feuer frei von Seiten der privaten Arbeitgeber

Man muss erneut daran erinnern, dass es da noch einige Passagen im Koalitionsvertrag der GroKo gibt, die auf Bearbeitung und Realisierung warten. Beispielsweise dieser Auftrag: »Wir wollen die Bezahlung in der Altenpflege nach Tarif stärken. Gemeinsam mit den Tarifpartnern wollen wir dafür sorgen, dass Tarifverträge in der Altenpflege flächendeckend zur Anwendung kommen.« So steht es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2018.

Das müsste eigentlich schon seit längerem auf den Weg sein. »So behauptete die frühere Bundesarbeitsministerin, jetzige Fraktionschefin der SPD im Bundestag und designierte SPD-Parteivorsitzende Andrea Nahles in der Maybrit Illner-Sendung vom 22.02.2018, bezüglich der Tarifbindung in der Altenpflege habe man das Problem gelöst, denn man würde die „tarifvertragsähnlichen Regelungen“ der beiden Kirchen und der von ihnen getragenen Einrichtungen und Dienste berücksichtigen und dann könne man mit einer Allgemeinverbindlicherklärung arbeiten. Fazit: Die Tarifentlohnung werde kommen.« Das wurde diesem Beitrag vom 24. Februar 2018 entnommen: Tariflohn für alle Pflegekräfte in der Altenpflege: SPD und Union sagen: kommt. Die anderen fragen sich: wie denn? Und dort findet man dann auch diese Kommentierung der Nahles-Behauptung: »Da reibt sich jeder, der sich etwas auskennt in der Materie, erstaunt die Augen.« In dem Beitrag findet man eine detaillierte Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Möglichkeiten, um Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären – und den Hindernissen, mit denen man speziell in der Altenpflege konfrontiert wird. Der Beitrag endete mit dieser Frage: »Wie soll das beschriebene Wollknäuel genau aufgelöst werden?«

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Die zunehmende Privatisierung des Pflegerisikos am Beispiel steigender Eigenanteile der Pflegebedürftigen und schrumpfender Teilleistungen aus der Pflegeversicherung

Es ist ja wirklich gut, dass die Situation, die Probleme und der Reformbedarf in der Altenpflege Gegenstand vieler Diskussionen ist. Und die Politik reagiert auf die vielen Meldungen aus einem zunehmend heiß laufenden „System“. So wurden Anfang dieses Jahres erste Zwischenergebnisse der „Konzertierten Aktion Pflege“ von gleich drei Bundesministern der Öffentlichkeit vorgestellt (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag 111 Luftballons für mehr Auszubildende in der Pflege oder doch mehr als das? Die Konzertierte Aktion Pflege und eine Zwischenbilanz, präsentiert von drei Bundesministern vom 28. Januar 2019).

Aber selbst wenn wir mal hypothetisch annehmen, der Ernst der Lage wurde erkannt und wir werden in den kommenden Monaten mit mutigen und weit ausgreifenden Veränderungen wie beispielsweise einer deutlichen Anhebung der Vergütung der Altenpflegekräfte in Verbindung mit klaren und schrittweise anzuhebenden Personalschlüsseln konfrontiert, dann öffnet sich sogleich der Blick auf eine andere sehr große Baustelle der miteinander vernetzten Systeme: die Frage der Finanzierung dieser zusätzlichen Aufwendungen und damit die Debatte über einen dringend notwendigen Umbau der Pflegeversicherung einschließlich der Aufteilung des Finanzierungsvolumens diesseits und jenseits der Sozialversicherung.  

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111 Luftballons für mehr Auszubildende in der Pflege oder doch mehr als das? Die Konzertierte Aktion Pflege und eine Zwischenbilanz, präsentiert von drei Bundesministern

Wenn der Jens der „lieben Franziska“ und dem (sicher genauso lieben) Hubertus das Wort erteilt, dann geht es bei einem bundesministeriell so gewichtigen Auftritt um ein Thema, das eine besondere politische Bedeutung haben muss. Also um die Pflege.

Man darf und muss an dieser Stelle an den 1. Juli 2018 erinnern, da wurde uns über ein bewegendes Interview in der Bild am Sonntag mitgeteilt: Drei Minister leisten den Pflege-Schwur. Die Ziele: mehr Pfleger, bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne. Und keiner kann sagen, dass die keinen Plan haben. Also theoretisch. Der Plan geht in Kurzform so: 1. Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige & Angehörige (Pflegestärkungsgesetze), 2. Ausbildung verbessern (Pflegeberufegesetz), 3. Stellen schaffen (Sofortprogramm Pflege), 4. Stellen besetzen (Konzertierte Aktion Pflege), 5. Standards definieren (Personaluntergrenzen).

Hier geht es um die „Konzertierte Aktion Pflege“ (KAP). Was muss man sich darunter vorstellen? Dazu erläutert das Bundesgesundheitsministerium: »Die Konzertierte Aktion Pflege bezieht alle Akteure ein: Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbände, Verbände der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, die Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbände, die Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit sowie die Sozialpartner. Sie sollen gemeinsam mit Bund und Ländern konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der beruflich Pflegenden entwickeln und deren Umsetzung verbindlich festhalten. Die Maßnahmen sollen binnen eines Jahres gemeinsam mit weiteren Expertinnen und Experten in einem Dachgremium und fünf themenbezogenen Arbeitsgruppen entwickelt werden.« Berufskritiker haben hier vielleicht sofort wieder die unzähligen Berater und Theorie-Strategen vor Augen, die sich die meiste Zeit mit der Produktion von Powerpoint-Folien und Ablaufplänen samt „kritischer Meilensteine“ beschäftigen.

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