Ers vor kurzem wurde der seit langem erwartete Abschlussbericht über ein System der Personalbemessung für die stationäre Langzeitpflege veröffentlicht (vgl. dazu Rothgang et al. 2020). Während in der Medienberichterstattung vor allem die eine große Zahl herumgereicht wurde – nach dem Gutachten müsste die Zahl der Pflegekräfte in den Einrichtungen bei Anwendung des vorgeschlagenen Personalbemessungssystems um insgesamt 36 Prozent oder mehr als 100.000 erhöht werden, von jetzt rund 320.000 auf dann knapp 440.000 -, wurde kaum darüber diskutiert, dass die Gutachter damit weniger bis gar nicht Pflegefachkräfte gemeint haben, sondern der zusätzliche Personalbedarf, der bereits für die heutige Personalausstattung in den Heimen identifiziert wird, soll fast ausschließlich im Bereich der „Assistenzkräfte“ anfallen. Vgl. dazu ausführlich die kritischen Anmerkungen in dem Beitrag Die Zukunft der stationären Altenpflege zwischen Mindestlohn und wenn, dann mehr Hilfskräften? Kritische Anmerkungen angesichts einer doppelten Absenkung in einem ganz besonderen Arbeitsfeld vom 25. Februar 2020.
Das Gutachten bezieht sich ausschließlich auf den Bereich der stationären Alten- bzw. Langzeitpflege. Geht es um den Personalbedarf insgesamt, dann muss man natürlich auch die ambulanten Pflegedienste berücksichtigen und die Pflegekräfte in den Krankenhäusern. Und das alles dann unter dem Vorzeichen, dass der Bedarf an neuen und zusätzlichen Pflegekräften nicht nur deshalb enorm zunehmen wird, weil viele Pflegekräfte in den kommenden zehn, fünfzehn Jahren altersbedingt das Feld verlassen werden, sondern auch, weil wir es mit einem stark steigenden Pflegebedarf in der Bevölkerung zu tun haben.