„Pflegebonus“: Wenn man „den“ Pflegekräften erneut eine Geldprämie zuwerfen möchte und vorher aber noch die potenziellen Nutznießer eindampfen muss

In den ersten Tagen des neuen, dritten Corona-Jahres werden wir mit dem nunmehr dritten Akt eines Trauerspiels konfrontiert, in dem es erneut um eine vielleicht gut gemeinte Absicht geht: Pflegekräfte sollen eine handfeste materielle Gratifikation in Form eines „Pflegebonus“ bekommen.

Es klang so tatkräftig, was Olaf Scholz in der Geburtsstunde der Ampel-Koalition versprach: „Für die besonders geforderten Pflegekräfte in den Krankenhäusern und in den Pflegeheimen werden wir eine Bonuszahlung veranlassen.“ Eine Milliarde Euro stehe dafür bereit, so der damals noch designierte Kanzler bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages Ende November 2021. Und das ist denen nicht neu eingefallen, sondern Angela Merkel und die Ministerpräsidenten hatten die Prämie zuvor bereits in Aussicht gestellt – speziell für die Intensivpflege, als Anerkennung ihrer Leistung in der vierten Welle. Der scheidende Gesundheitsminister Jens Spahn hatte sogar „5.000 Euro plus x“ gefordert.

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Erzwingungshaft gegen einen wohnungslosen, drogenabhängigen und im Rollstuhl sitzenden Obdachlosen? Nein, sagt das Amtsgericht in Dortmund

Dortmund ist eine große und bunte Stadt mit vielen tollen Menschen und interessanten Entwicklungen gerade vor dem Hintergrund des montanindustriellen Erbes, mit dem sich diese Stadt des Ruhrgebiets auch in den 2020er Jahren noch herumschlagen muss. Und so, wie man diese Stadt keinesfalls auf den Bundesligisten Borussia Dortmund reduzieren darf, sollte man nicht von dem eigenartigen Verhalten eines Teils der Dortmunder Bürokratie auf alle schließen. Soweit die einschränkende Vorbemerkung, wenn es im Folgenden um ein neues Urteil des Amtsgerichts Dortmund geht.

Mit Beschluss vom 8. Dezember 2021 hat der Dortmunder Richter am Amtsgericht Dröge unmissverständlich festgestellt: »Der Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft wird zurückgewiesen, weil der Betroffene zahlungsunfähig ist.«

Um wen und was geht es hier? »Der betroffene ist drogenabhängiger und obdachloser Rollstuhlfahrer. Die Stadt Dortmund hat in verschiedenen Verfahren gegen den Betroffenen Bußgelder in Höhe von insgesamt 7.325,00 Euro zzgl. Verfahrenskosten festgesetzt.«

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Eine Warnung vor steigenden Beiträgen zur Pflegeversicherung? Im bestehenden System und selbst in einer anderen Pflegewelt sind die unausweichlich

»Die gesetzlichen Krankenkassen befürchten, dass die Beträge zur Pflegeversicherung im ersten Halbjahr 2022 steigen werden. Hintergrund ist ein Milliarden-Defizit aus dem vergangenen Jahr. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer, sagte, es könnte eine Erhöhung von 0,3 Prozentpunkten nötig werden.« Damit beginnt diese vielfach geteilte Meldung: Pflegeversicherung: Krankenkassen befürchten Beitragserhöhung. Die Gesamtausgaben für 2021 seien etwa um knapp zwei Milliarden Euro höher als die Einnahmen gewesen – also gibt es ein Defizit von zwei Milliarden Euro. Dieses Defizit konnte gerade noch durch die Rücklagen ausgeglichen werden, so Gernot Kiefer. Die sind jetzt verfrühstückt und die Pflegeversicherung hat ihre gesetzliche Mindestreserve erreicht. Dann bleibt im bestehenden System ohne Interventionen von außen nichts anderes übrig, als neuen, zusätzlichen Finanzstoff zu besorgen, also die Beiträge an die Pflegeversicherung zu erhöhen.

Dabei ist doch genau das bereits in den vergangenen Jahren mehrmals gemacht worden.

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