Die Armen kommen ganz durcheinander: Die „Münchhausen-Theorie“ des aus dem Gefängnis der Sozialhilfe ausbrechenden edlen Armen und die fatalistische Botschaft von der nicht aufhebbaren Klassengesellschaft. Und das an einem Tag

Also die armen Menschen haben es in vielerlei Hinsicht nicht einfach. Auch, was ihre (Nicht-)Perspektiven angeht. Da schreibt der eine, Torsten Krauel, „Die deutsche Sozialhilfe wird zum Gefängnis“ und behauptet, dass der Anspruch des Staates, mittels Sozialhilfe Armut zu bekämpfen, zum Phlegma und zur Unmündigkeit seiner Bürger führe. Und dann kontert der andere, Rainer Hank, damit: »Die Klassengesellschaft lebt. Soziale Mobilität wird überschätzt. Noch nicht einmal Revolutionen kehren die Verhältnisse um.« Und er stellt in seinem Artikel „Die neue Klassengesellschaft“ die Frage: »Müssen wir alle zu Fatalisten werden?«. Gute Frage.

Schauen wir uns zuerst einmal das – scheinbar – einfachere Beispiel an, also den Text von Krauel mit der „Sozialhilfe als Gefängnis“. Der Autor beginnt mit einer rührseligen Geschichte, perfekt abgestimmt auf die bildungsnahen Schichten, wie das heute wohl so heißt:

»Als der später weltberühmte Neurochirurg Ben Carson noch ein Gettokind in Detroit war, auf der Straße herumzulungern begann und sich für Designerklamotten zu interessieren anfing, tat seine Mutter zwei Dinge. Erstens zwang sie ihn, jede Woche ein Buch aus der Leihbücherei zu lesen und ihr darüber bis zum Sonntag einen Bericht zu schreiben. Denn sonntags ging die Mutter nicht bei reichen Menschen die Villen putzen, sondern in die Kirche. Zweitens bekam Ben Carson eines Tages die knappe Haushaltskasse ausgehändigt: Hier, diese Woche sorgst du für unsere Familie, und wenn du dann einen Weg findest, Geld für Designerklamotten übrig zu haben – bitte, dann kauf dir welche.
Es war natürlich nicht ein Cent übrig. Die Leseberichte schrieb Carson erst widerwillig, dann fleißig. Er fing an, sich für das Gelesene zu interessieren. Seine Zeugnisse wurden besser, und er hörte auf, sich als Klassenclown anzubiedern.«

Der geneigte Leser ahnt schon, wie diese moderne „Vom Tellerwäscher zum …“-Story enden muss: Mit 33 Jahren war Ben Carson Chef einer der renommiertesten Neurokliniken Amerikas und bald darauf Millionär – er, der zwanzig Jahre vorher fast ein Crackdealer geworden wäre, so Krauel in seinem Artikel. Den Ben Carson gibt es wirklich. Für Krauel ist das alles nur Staffage für seine Botschaft, die er unter das Volk bringen möchte: Carsons Lebensweg sei auch für Deutschland ein Beispiel dafür, »… dass Mangel Leistung mobilisiert und nicht nur Kriminalität – sofern die Menschen in ihrem eigenen Leben darauf beharren, dass es ein Richtig und ein Falsch, dass es ein Gut und ein Böse gibt. Carsons Mutter ist ein Beispiel dafür, dass Armut kein naturgegebenes Schicksal ist – sofern der Einzelne die Auskunft der Politik ignoriert, aus eigener Kraft sei der moderne Mensch nicht mehr imstande, sein Leben in den Griff zu bekommen.«

Vor diesem wahrhaftigen Sittengemälde des Aufstiegs von ganz unten kommt der Verfasser dann zur Sache, die daraus besteht, den Irrweg der Deutschen anzuprangern: »Die deutschen Parteien sehen den Menschen … aus der Perspektive feudalistischen Denkens. Für sie ist der Mensch in Hilflosigkeit geboren, nicht in Freiheit.« Einmal warm geworden, steigert er sich in sich selbst hinein: Seiner Meinung nach »schlüpfen (die Parteien) in die Rolle der Freiherren. Sie erziehen die Menschen nicht mehr zur Freiheit. Sie erziehen die Menschen zu etwas anderem – dazu, in den Kategorien angestammter Lehen, zu erobernder Vorrechte, lebenslang vom Staat verliehener Rechtstitel denken zu lernen statt in den Kategorien von Arbeit, Aufstieg, Leistung, Opfer und Selbstverantwortung.« Und dermaßen in Fahrt rundet er seine Argumentation ab mit einer clipartigen Kurzfassung der Geschichte:

»Vermögen sind in Deutschland nur dort entstanden, wo es … Not als Anreiz zur Kreativität (gab) – in Schwaben, Sachsen, dem Sauerland, in Berlin und Hamburg. Not war die Bedingung für die Entstehung des deutschen Mittelstands, und dieser die Voraussetzung für Deutschlands Aufstieg zur Exportmacht.«

Kurzum – ein wenig mehr Not würde den deutschen Armen schon gut tun. Wenn sie dann noch irgendeine intrinsische Kraftquelle haben, dann klappt das schon mit dem Aufstieg zum erfolgreichen und reichen Mediziner. Auch von ganz unten.

Aber man lässt unsere Armen nicht alleine mit einer solchen Botschaft. Parallel zu Krauel’s Hymne auf die Wadenbeißer von unten, die den Aufstieg geschafft haben wurden wir in der Online-Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) mit dem Artikel „Die neue Klassengesellschaft“ aus der Feder von Rainer Hank konfrontiert, der nun ganz andere Signale aussendet – schlechte Nachrichten für die „Freunde von Gerechtigkeit und Gleichheit“, wie sie von Hank abschätzig tituliert werden:

»Wer an Aufstiegschancen für jedermann glaubt, einerlei aus welcher Familie, Sippe oder Religion, ist ein Illusionär. Herkunft lässt sich nicht überspielen; was zählt, ist die Familie. Oben bleibt oben, und unten bleibt unten. Daran ändern weder deutsche Sozialpolitiker noch kommunistische Revolutionäre etwas.«

Also doch nichts mit der „Münchhausen-Theorie“ eines Krauel und anderer, dass man sich selbst aus dem Sumpf der Armut und der ewigen Wiederkehr der Armut ziehen kann, wenn man nur intrinsisch motiviert  genug an die heilige Bibel des Aufstiegs durch Bildung glaubt?

Damit jeder mögliche Einwand gleich am Anfang niederkartäscht wird, zerrt Hank sogar den alten Mao auf die Zeugenbank, denn der ist ja nun wirklich nicht zimperlich vorgegangen bei der Installierung eines revolutionären Gesellschaftssystems:
»… eines hat Mao … nicht vermocht: die Oberschicht auszurotten, die Habenichtse an die Macht zu bringen und ein Reich von lauter Gleichen zu schaffen. „Die Nachkommen der vorrevolutionären Eliten sind im heutigen China immer noch so dominant wie die Kaste der Brahmanen im heutigen Indien“, schreibt der Historiker Gregory Clark in einem neuen Buch«, so Hank. Bei dem Buch handelt es sich um „The Son Also Rises„. Hank fasst eine der Kernaussagen von Clark so zusammen: »Der Historiker will nachweisen, dass der Weg von unten nach oben praktisch nicht möglich ist (oder, vorsichtiger gesprochen, sich über Hunderte von Jahren hinzieht) und dass die Eliten, die schon oben sind, auch immer oben bleiben (oder, vorsichtiger gesprochen, Hunderte von Jahren oben bleiben).«

Und in einer mehr als passenden Entsprechung zu den skizzierten Ausführungen von Krauel bekommen wir von Hank eine richtig dicke Packung:

»All die zu Herzen gehenden Tellerwäschergeschichten, wie der kleine Oliver Twist aus dem Armenhaus zu bürgerlichem Ansehen gelangt und der kleine René Obermann es aus dem Prekariat heraus an die Spitze der Deutschen Telekom schafft, wären demnach, statistisch gesehen, Einzelfälle, die ein falsches Bild von Chancengerechtigkeit vermitteln und bestenfalls unsere Wunschvorstellung von einer fairen Weltordnung befriedigen. Weil wir gerne in einer Welt sozialer Mobilität leben wollen, glauben wir, dass wir auch tatsächlich in einer solchen Welt leben.«

Man kann das als eine „frohe Botschaft“ begreifen, je nach Klassenstandpunkt: So sei das eine gute Nachricht für die »Oberschichtseltern, die in ständiger Angst vor dem sozialen Absturz ihre Kinder schon als Babys auf Leistung trimmen und an teure Privatschulen und -universitäten schicken, weil die Konkurrenz bekanntlich nicht schläft«. Denn die können im Lichte der neuen Forschungsbefunde von Clark deutlich entspannen.

Und Clark gehört zu der Gruppe der quantitativ arbeitenden Historiker, er fördert beispielsweise diesen erschreckenden Befund im Sinne einer sozialen Nicht-Mobilität zu Tage:

»Das Maß intergenerationeller Mobilität liegt in allen Gesellschaften zwischen 0,7 und 0,9, wobei 0 vollkommene soziale Mobilität bedeutet, während 1 völlige Starrheit der Klassen bedeuten würde. Frühere Untersuchungen hatten deutlich höhere Mobilität ermittelt, mit Werten zwischen 0,15 und 0,65. Der Fehler, so Clark, liegt darin, dass stets alle Kriterien der Zugehörigkeit zur Oberschicht (Einkommen, Wohlstand, Bildung, Berufsstand, Langlebigkeit) gleichzeitig berücksichtigt werden müssen: Wer bei Bill Gates nur auf die Bildung achtet, muss ihn als Versager ansehen, denn er hat nicht einmal ein Hochschulstudium absolviert.«

Ja gibt es denn keine Hoffnung für die Armen?

Natürlich – und an erster Stelle steht diesmal nicht etwa die Bildung, wie so oft in den heutigen Sonntagsreden. Sondern die Heirat. Oder sagen wir korrekter: die richtige Heirat.

»Die Unterschicht muss in die Oberschicht heiraten – und umgekehrt. Denn das ist das beste Mittel, die Talente zu mixen und statistisch jene „Regression zur Mitte“ zu beschleunigen, welche die soziale Mobilität in Schwung bringen könnte.«

Aber – die Menschen halten sich nicht nur beim Rauchen immer viel zu selten an die guten Ratschläge. »Gleich und Gleich gesellt sich gern, und Reiche lieben am liebsten Reiche. Der Trend verstärkt sich sogar.« Womit diese Aufstiegsperspektive für die Armen wieder in sich zusammenfällt. Und natürlich endet Hank mit einer steilen These: »Dass bestimmte Gruppen besonders lange Elite (Juden, Kopten, Brahmanen) oder Unterschicht (Schwarze in Amerika, Sinti) bleiben, dürfte jedenfalls auch mit dem sozialen Paarungsverhalten der Menschen zusammenhängen.«

„Soziales Paarungsverhalten“ – ob das mal eine Kategorie wird in einem deutschen Jobcenter? Bis zur Bedarfsgemeinschaft ist man da ja schon gekommen.

Wenn Ökonomen „Kinder an die Macht“ fordern, dann sind Fragen angebracht. Vor allem, wenn es um eine angebliche „Diktatur der Rentner“ geht

Viele kennen und mögen den Song „Kinder an die Macht“ von Herbert Grönemeyer. Darin findet man den Passus „Gebt den Kindern das Kommando, sie berechnen nicht, was sie tun“. Das berührt bei vielen eine sehr deutsche, also idealistische Vorstellung von „unschuldigen“ Kindern, mithin ein Gegenbild zum Typus des angeblich immer nur eigennutzmaximierenden Politikers. Zugleich haben wir seit langem in Deutschland eine doppelt funktionalisierende Sichtweise auf Kinder und Jugendliche, die sich aus einem ökonomischen und sozialpolitische Denken speist: Zum einen die Konzeptualisierung des „Nachwuchses“ im so genannten „Generationenvertrag“ und damit die Funktion der Kinder als Rückgrat des Alterssicherungssystems, zum anderen wird beklagt, dass die Interessen der nachwachsenden Generation in der politischen Arena zu wenig Berücksichtigung finden, da sie keine Stimmenrelevanz aufgrund des fehlenden Wahlrechts haben und deshalb die Parteien ihre Agenda ausrichten werden auf die Interessen der Wahlberechtigten – und wenn die aufgrund des demografischen Wandels immer älter werden, dann führt das in dieser Argumentationslinie zu einer noch schwächeren Berücksichtigung der Interessen der Jüngeren. Aber die – scheinbare – Lösung für dieses Problem liegt auf dem Tisch: Die Kinder und Jugendlichen müssen zu einem relevanten Faktor  im Parteienstaat gemacht werden, in dem man ihnen das Wahlrecht gibt. Schauen wir genauer auf diesen Vorschlag.

Thomas Straubhaar ist Direktor des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) sowie Universitätsprofessor für Volkswirtschaftslehre, insbesondere internationale Wirtschaftsbeziehungen, an der Universität Hamburg. In einem aktuellen Beitrag für die Tageszeitung DIE WELT führt er aus: »Die Rentenpolitik der Regierung macht deutlich: Schon heute lässt sich in Deutschland gegen die Macht der Senioren keine Politik mehr machen.« Diese Wahrnehmung gipfelt in der Überschrift seines Beitrags: „Deutschland verkommt zur Diktatur der Rentner„. Er wirft der schwarz-roten Koalition vor, sie sei »auf einen Schmusekurs mit den Senioren eingeschwenkt«. Das rote Tuch für den gebürtigen Schweizer Straubhaar ist die „Rente mit 63“, denn die »verdeutlicht mit einer kaum zu vertuschenden Arroganz, bei wem in Deutschland die Macht liegt: den Älteren, deren politisches Übergewicht zunehmend dramatischer wird.« Straubhaar sieht im wahrsten Sinne des Wortes grau:

»Wahlsiege und Mehrheiten gibt es nur noch mit und nicht mehr ohne Zustimmung der Senioren. Wer das verkennt, hat in alternden Demokratien keine politische Überlebenschance. Er wird vom lauten, oft schrillen, manchmal gar gehässigen Protest der Grauhaarigen aus dem Amte gemobbt.«

Wenig wissenschaftlich, sondern wenn überhaupt feuilletonistisch daherkommend geht es bei Straubhaar weiter im Reigen der schlichten Gemütern durchaus eingängigen Behauptungen:

»Das Diktat der Alten wird die Richtung der deutschen Politik verändern. Verharren wird vor Verändern kommen. Gegenwart wird wichtiger als Zukunft. Die Lebensqualität der heutigen Generation bestimmt das Tun und nicht die Interessen der Kindeskinder. Eine älter werdende Bevölkerung … hat kürzere Zeithorizonte und will den Status quo eher bewahren als an neue Realitäten anpassen.«

Das klingt prima facie für viele eilige Leser sicher nicht unplausibel. Und einmal in Fahrt steigert sich Straubhaar so richtig hinein in seine eigene Argumentationslinie und legt semantisch noch eine Schippe drauf:

»Mit jedem Tag steigt das Medianalter weiter an, und die politischen Gewichte verschieben sich noch stärker zugunsten der älteren Bevölkerung. Je länger gewartet wird, sich dem Diktat der Alten zu widersetzen, umso schwieriger wird es für die junge Generation und ihre Kindeskinder werden, die Machtübernahme durch die Senioren zu verhindern.«

„Diktat der Alten“, „Machtübernahme durch die Senioren“ – starke Behauptungen. Aber sind sie auch belegt? Oder vielleicht eher ein in den öffentlichen Raum gestelltes Gefühl? In dem Artikel werden sie als quasi unumstößliche Gewissheiten verkauft. Was sie aber nicht sind. Doch bevor dieser kritische Einwand fundiert wird mit einem Blick auf das, was wir derzeit (nicht) wissen, soll zuerst noch der Lösungsansatz des Herrn Straubhaar entfaltet werden:

»Um die Jungen gegen eine Diktatur der Alten zu schützen, sollten Kinder das aktive Wahl- und Stimmrecht erhalten. Für unter 18-Jährige müssten Eltern oder Sorgerechtsvertreter die politischen Interessen ihrer Zöglinge bis zu deren politischer Volljährigkeit wahrnehmen können. Das tun sie als Erziehungsberechtigte ja sowieso in allen anderen Bereichen.«

Das ist nun kein neuer Vorschlag, sondern das hier propagierte „Familienwahlrecht“ wird schon seit Jahren immer wieder von unterschiedlichen Akteuren gefordert: Im Jahr 2008 haben 46 Bundestagsabgeordnete im deutschen Bundestag den Antrag für ein Wahlrecht von Geburt an eingebracht (vgl. „Der Zukunft eine Stimme geben – Für ein Wahlrecht von Geburt an“, Bundestags-Drucksache 16/9868 vom 27.06.2008). Auch die Stiftung für die Rechte der zukünftigen Generationen (SRZG) macht sich seit langem für ein Wahlrecht ohne Altersgrenze stark.

Hinsichtlich einer kritischen Bewertung der Ausführungen von Thomas Straubhaar müssen zwei seiner zentralen Argumentationslinien beleuchtet werden:

  1. Zum einen die Behauptung, dass die älteren Menschen, die ohne Zweifel immer stärker an Wahlgewicht gewinnen aufgrund der demografischen  Entwicklung, bei ihrer Wahlentscheidung überwiegend oder gar ausschließlich die eigenen Interessen durchzusetzen versuchen, was – wenn es so wäre – bei den politischen Parteien gleichsam zwangsläufig den Impuls auslösen muss, sich an diesen Interessen auszurichten.
  2. Zum anderen muss das Argument geprüft werden, dass ein Familienwahlrecht, bei dem die Erziehungsberechtigten der Kinder und Jugendlichen stellvertretend die Wahlentscheidung ausüben können, im Ergebnis dazu führt, dass die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der faktischen Wahlentscheidung auch zum Ausdruck gebracht werden.

1.) Auch wenn es für viele auf den ersten Blick durchaus plausibel erscheint, dass die älteren Wähler ihre eigenen Interessen in den Mittelpunkt ihrer Wahlentscheidung  rücken, so kann man bereits ohne Rückgriff auf empirische Studien aus der Wahlforschung die Auffassung vertreten, dass die letztendliche Wahlentscheidung ein höchst komplexer Vorgang ist, bei der ganz unterschiedliche Zielsysteme miteinander austariert werden müssen. Man könnte zugespitzt formuliert die Gegenthese aufstellen, das zumindestens die älteren Wähler, die eigene Kinder haben, bei ihrer persönlichen Wahlentscheidung ganz besonders auf die Interessen der Jüngeren achten werden. Wenn also beispielsweise Großeltern an ihren eigenen Töchtern bzw. Schwiegertöchtern mitbekommen, mit welchen vielfältigen Problemen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie hierzulande junge Frauen konfrontiert sind, wenn sie Kinder bekommen, dann kann gerade das dazu führen, dass sie Parteien wählen, die sich explizit für eine Verbesserung dieser Situation einsetzen und beispielsweise erhebliche Investitionen in den Ausbau der Kindertagesbetreuung in ihrem Programm vertreten.

Man kann auch einen Blick werfen in die Befunde der Wahlforschung – und die geben uns zahlreiche Hinweise darauf, dass es die bei Straubhaar unterstellte eindimensionale Bindung der Älteren an deren (vermeintlichen) Interessen, die als gegen die Jüngeren gerichtet behauptet werden, so nicht gibt. Als ein Beispiel von vielen sei hier die Publikation von Sabine Pokorny: Mit 60 Jahren fängt das Wählen an. Das Wahlverhalten der älteren Generation, St.Augustin 2013, herausgegriffen. Dort findet man am Beispiel eines Vergleichs der Wahlentscheidungen für Unionsparteien und Grüne den folgenden Hinweis:

»Die stärkere Affinität älterer Wähler zu den Unionsparteien führt … nicht dazu, dass die Zugewinne bei den Älteren überproportional ausfallen. Gleichzeitig verzeichnen die Grünen keine überdurchschnittlichen Verluste bei den Senioren. Stattdessen profitieren die Parteien in allen Altersgruppen gleichermaßen von einer ihnen gewogenen Stimmung. Umgekehrt verlieren sie in allen Gruppen etwa gleich stark, wenn sich die Stimmung dreht« (S. 44).

Und weiter:

»… legen die Analysen nahe, dass das Alter nicht der entscheidende Faktor für das Wahlverhalten ist. Wenn eine Partei Stimmen hinzugewinnen möchte, kann sie das nur, indem sie alle Altersgruppen anspricht. Denn eine positive Wahrnehmung der Partei oder des Kandidaten wirkt sich unabhängig vom Alter auf alle Wähler aus« (S. 45).

Allein dieses eine Beispiel verdeutlicht, dass man vorsichtig sein sollte, wenn man „Alter“ als eigenständige Kategorie konzeptualisiert. Dagegen sprechen gute und gewichtige Argumente. „Alter“ ist eine mehr als heterogene Kategorie und zahlreiche Unterschiede, die es schon bei den Jüngeren gibt und die durch Bildung, politische Partizipationserfahrungen im bisherigen Leben, Einkommens- und Vermögenslage usw. determiniert werden, haben eine sehr starken Einfluss auf Parteipräferenzen und Wahlbeteiligung. Das prolongiert sich dann in die höheren Altersgruppen. Vgl. dazu z.B. auch die Analyse von Thomas Petersen et al.: Politische Partizipation und Demokratiezufriedenheit vor der Bundestagswahl 2013, Gütersloh 2013.

2.) Bleibt der Vorschlag, ein „Familienwahlrecht“ einzuführen, um die Machtverhältnisse auf dem „Wählerstimmen-Markt“ zu verschieben zugunsten der jüngeren Menschen. Ein flüchtiger Blick auf die Zahlen gibt diesem Ansatz eine gewisse Attraktivität: 2013 waren nach Schätzungen des Bundeswahlleiters mehr als 20 Millionen Wahlberechtigte über 60 Jahre, aber nur etwa zehn Millionen Wahlberechtigte waren unter 30 Jahre. Hinzu kommt, dass unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wahlbeteiligung von Jüngeren und Älteren die älteren Wähler bereits bei der letzten Bundestagswahl die strukturelle Wählermehrheit hatten.
Man könnte jetzt in die Details eines möglichen Familienwahlrechts einsteigen, dann würden sich zahlreiche Fragen aufdrängen: Was passiert eigentlich bei der Stellvertretungsregelung, also die Erziehungsberechtigten können das Wahlrecht für ihre Kinder wahrnehmen, wenn sich beide nicht einig sind? Die Mutter will Partei A, der Vater hingegen Partei B wählen? Man könnte jetzt noch zahlreiche weitere Fallkonstellationen ausbreiten und vertiefen.

Aber hier soll abschließend eher eine grundsätzlich skeptisch stimmende Frage aufgeworfen werden: Wer sagt denn, dass die Eltern im Interesse der Jüngeren abstimmen werden? Und vorgelagert zu dieser Frage: Wer bestimmt denn, was „die“ Interessen der Jüngeren sind? Straubhaar sieht die aktuell im Entstehen befindliche „Rente mit 63“ als eine die Interessen der Jüngeren verletzende Maßnahme an. Aber warum eigentlich? Und ist es nicht bezeichnend, dass er die ebenfalls vor der Einführung stehende „Mütterrente“ von ihm gar nicht erwähnt wird, obgleich damit ganz erhebliche Kosten verbunden sind, die – von vielen Seiten kritisiert – nicht aus Steuermitteln, sondern aus Beitragsmitteln finanziert werden wird? Fragen über Fragen.

Nun wirklich abschließend und nur als Anregung zum Weiterdenken gedacht: Wenn man der inneren Logik folgt, dass man die Familien über das vorgeschlagene Familienwahlrecht mit einem stärkeren Gewicht gegenüber den Älteren (und den Kinderlosen) ausstattet, damit deren scheinbar berechtigten Interessen stärker berücksichtigt werden müssen von den Parteien (so die Hoffnung) – wer kann denn grundsätzlich dem Argument widersprechen, dass wir möglicherweise in eine „Diktatur der von staatlichen Transferleistungen abhängigen Menschen“ hineinrutschen und dass diejenigen, die die Mittel erwirtschaften müssen, um diese Leistungen finanzieren zu können, eigentlich ein stärkeres Gewicht bei Wahlen bekommen sollten, damit die Parteien sich nicht – institutionenegoistisch völlig rational – bei ihren Plänen und Programmen immer stärker an denen ausrichten, die mehr Transferleistungen haben möchten? Eine „Leistungsträgerwahlrecht“ also? Nur mal so als Gedanke.

Journalisten in der Zwickmühle zwischen (Nicht-)Können und (Nicht-)Wollen. Über schwieriger werdende Arbeitsbedingungen und die Schwierigkeiten, das aufzuhalten oder gar zu verändern

Die Medien und damit die Journalisten gelten seit langem als „vierte Gewalt“ neben der  Exekutive, Legislative und Judikative. Schon Jean-Jacques Rousseau hat die Presse als die „vierte Säule“ des Staates bezeichnet. Insofern üben die Medien und insbesondere die klassische Presse eine ganz zentrale Funktion aus innerhalb des demokratischen Gemeinwesens. Aber bekanntlich hat jede Medaille eine zweite Seite und als die muss man im vorliegenden Fall die Instrumentalisierung bis hin zum Missbrauch der Macht, die die Medien haben, bezeichnen. Aber das soll hier nicht das Thema sein. Es geht – scheinbar viel profaner – um die Bedingungen für diejenigen, die die Funktion einer „vierten Gewalt“ sicherstellen sollen bzw. müssen. Es geht konkret um die Arbeitsbedingungen der Journalisten. Die waren schon immer – um das vorsichtig auszudrücken – heterogen und in den sehr breiten Randbereichen oftmals fragil bzw. prekär. Ein Blick auf die aktuellen Auseinandersetzungen verdeutlicht, dass wir nunmehr vor einer neuen Runde der Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen stehen. Dazu schreibt Josef-Otto Freudenreich in seinem lesenswerten Artikel „Streiken im Keller„: »Noch nie haben die Verleger und ihre Manager derart dreist die Daumenschrauben angezogen. Bis zu 20 Prozent wollen sie die Einkommen ihres journalistischen Personals kürzen, ran ans Urlaubs- und Weihnachtsgeld, an die Altersversorgung und hin zu einer Entlohnung, gestaffelt nach regionaler Kaufkraft. Und dafür wollen sie immer mehr: Content für die gedruckte Zeitung, fürs Internet, für Facebook & Co., Fotos und Videos. Alles am besten gleichzeitig, von immer weniger Personal, was einleuchtet, weil den meisten von ihnen ohnehin egal ist, was drin- und draufsteht. Hauptsache billig.«

Die Forderungen der Arbeitgeberseite sind schon richtig heftig: »So hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) den Manteltarifvertrag gekündigt und will bei Neueinstellungen nur noch 30 Tage Urlaub gewähren. Außerdem sollen das Urlaubsgeld und die Höhe der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall reduziert werden. Die Verleger wollen die Gehälter künftig an der Kaufkraft im Verbreitungsgebiet ihrer jeweiligen Zeitung ausrichten«, so Mirko Knoche in seinem Artikel „Starkes Stück Panikmache„.

Vor diesem Hintergrund müssten die Beschäftigten, also die Journalisten, eigentlich Sturm laufen gegen die geplanten Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen. Allerdings, so Freudenreich, passiert das nicht. »Was geschieht, sind fruchtlose Verhandlungen zwischen Verlegern und Gewerkschaften, schon sieben seit August vergangenen Jahres.« Allerdings ist es nicht ganz richtig zu sagen, dass gar nichts passiert, denn in den vergangenen Tagen ist eine Warnstreikwelle durch den deutschen Blätterwald geschwappt.

Auf der Arbeitnehmerseite stehen den Verlegern vor allem zweier Organisationen gegenüber, zum einen die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di) und zum anderen der Deutsche Journalisten-Verband (DJV).

Dennoch muss man zur Kenntnis nehmen, dass es offensichtlich erhebliche Probleme gibt, die Beschäftigten zu organisieren, geschweige denn, in einem größeren Umfang Arbeitskampfmaßnahmen durchführen zu können. Dies hängt natürlich auch zusammen mit der Heterogenität der Branche, aber auch den bereits heute erheblich ausdifferenzierten Beschäftigungsformen, in denen journalistisch gearbeitet wird bzw. werden muss. Hinzu kommt für die weniger werdenden festen Arbeitsverhältnisse im inneren Kern der Medienlandschaft, dass die unter starkem Konkurrenzdruck stehen zu den „freien“ Journalisten, was natürlich eine Asymmetrie zugunsten der Verleger-Seite darstellt. Diese strukturelle Dimension verbindet sich mit einer massiven Krise des Geschäftsmodells vieler Print-Produkte. Es muss an dieser Stelle angemerkt werden, dass es bei dem aktuellen Tarifkonflikt nicht nur um die Journalisten im engeren Sinne geht, ebenfalls betroffen sind die Drucker und auch Personengruppen, an die man nicht im ersten Moment denkt, beispielsweise die Zeitungsausträger. Hierzu Mirko Knoche:

»Die Turbulenzen im Pressegeschäft nutzt der Verlegerverband weidlich aus. So fordert er für Zeitungsausträger eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn und führt dafür eine Gefährdung der Pressefreiheit ins Feld. »Ein starkes Stück und reine Panikmache« ist das für Werneke, der als Fachbereichsleiter Medien im ver.di-Bundesvorstand sitzt. Stundenlöhne von vier Euro oder Stücklöhne seien keine Seltenheit für die Austräger, welche frühmorgens bei Wind und Wetter durch die Straßen ziehen.«

Der DJV verweist auf die beobachtbaren Entwicklungen der letzten Jahre: »In letzter Zeit sind immer mehr Verlage dazu übergegangen, die Tarifbindung zu umgehen. Zu den genutzten Fluchtwegen gehören das Outsourcen von Redakteuren in eigenständige, nicht tarifgebundene Gesellschaften, der Einsatz von Leiharbeitnehmern in den Redaktionen sowie die so genannte OT-Mitgliedschaft im Verlegerverband. OT steht für „ohne Tarifbindung“. Ebenfalls genutzt wird die Möglichkeit, Volontäre nicht mehr im Verlag, sondern an Journalistenschulen anzustellen und so die Tarifverträge für Volontäre, insbesondere hinsichtlich des Gehalts, zu umgehen.« Konkrete Beispiele werden in einer instruktiven Übersicht auf der Seite „Tarifumgehung der Verlage“ dokumentiert, die zugleich verdeutlicht, wie weit verbreitet Tarifflucht und Kostensenkungsmaßnahmen zulasten der Beschäftigten mittlerweile sind.

Im Folgenden sollen zwei konkrete Beispiele vorgestellt werden, die verdeutlichen, wie schwierig mittlerweile die Situation für viele Beschäftigte ist. Dabei wurden ganz bewusst zwei Beispiele ausgewählt, bei denen man eher nicht erwartet hätte, dass sie sich durch Tarifumgehung bzw. -verweigerung „auszeichnen“: Zum einen der zur SPD gehörende Vorwärts-Verlag und zum anderen die „Frankfurter Rundschau“.

Der Vorwärts-Verlag ist klamm – er bezahlt unter Tarif, es drohen Kündigungen. Grund: Die SPD zahlt für ihre Publikationen nicht den vollen Preis, so beginnt ein Interview mit Andreas Köhn, Fachbereichsleiter Medien, Kunst und Industrie beim ver.di Landesverband Berlin-Brandenburg. Seit Herbst 2013 verhandelt ver.di bislang ergebnislos mit der Geschäftsführung der Vorwärts-Verlagsgesellschaft über einen Tarifvertrag für die rund 35 Beschäftigten.  Die Monatsgehälter von einem Drittel der Beschäftigten liegen drei-, teilweise sogar vierstellig unter Tarif. Der Verlag argumentiert mit einer „besonderen wirtschaftlichen Situation“, die es unmöglich mache, Tariflöhne zu zahlen. Woraus die besteht und was das mit der SPD zu tun hat, erläutert Andreas Löhn so: »Der SPD-Parteivorstand bestellt Veranstaltungen, Agenturleistungen und Zeitschriften in dem Wissen, dass sich diese nicht durch Mitgliedsbeiträge, Abos, Kioskverkauf, Anzeigenerlöse und Sponsoring tragen. Der Verlag soll dies über Anzeigenerlöse abdecken, was der Anzeigenmarkt aber momentan schlicht nicht hergibt. Hier ist Wunschdenken der SPD im Spiel.«
Jahrelange Bezahlung unter Tarif in einem SPD-Verlag. Das hat was.

Das zweite Beispiel betrifft die altehrwürdige „Frankfurter Rundschau“, ehedem Aushängeschild einer linksliberalen Tradition der Presseberichterstattung und SPD-nah. Der Schock war groß, als die FR in die Insolvenz gehen musste.  Aktuell schreibt die FR wieder schwarze Zahlen, hat aber zuvor unter Regie des Kölner Verlags DuMont/Schauberg 120 Redakteure auf die Straße gesetzt. Und es gibt eine weitere hässliche Seite des bestehenden Geschäftsmodells, wie man einem Interview mit Hans-Ulrich Heuser entnehmen kann: »54 der zur Zeit 88 Redakteurinnen und Redakteure der FR sind bei der Pressedienst Frankfurt GmbH (PDF) angestellt, einer ehemaligen Leiharbeitsfirma … Altersversorgung über das Presseversorgungswerk wird den Redakteurinnen und Redakteuren nicht gewährt. Sie haben einen geringeren Urlaubsanspruch, erhalten weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld.«

Die Liste mit den bedenklichen Beispielen ließe sich problemlos fortführen.

Übrigens – die nächste Verhandlungsrunde zwischen BDZV, dju und Deutschem Journalistenverband (DJV) findet am 8. März statt.

Was soll bzw. kann (nicht) durchgesetzt werden mit der „Durchsetzungsrichtlinie“? Die EU, das Lohngefälle und die Arbeitnehmerrechte

Bekanntlich dauern viele Prozesse und vor allem Entscheidungen auf der europäischen Ebene sehr lange. Zahlreiche Akteure müssen beteiligt werden, immer wieder ungeklärt sind teilweise die Zuständigkeiten bzw. die Mitbestimmungsmöglichkeiten der einzelnen Institutionen im europäischen Gefüge. Und allein schon die Koordination von so vielen Ländern, die Mitglied in der EU sind, stellt mehr als ein mathematisches Problem dar. Besonders schwierig wird es, wenn die Interessen der einzelnen Länder stark voneinander abweichen und es dann auch noch um Arbeitnehmerrechte gehen soll. Dann können sich die damit verbundenen Prozesse wie ein überaus hartnäckiges, an den Schuhsohlen klebendes Kaugummi erweisen. Deutlich machen kann man diesen Tatbestand am Beispiel der so genannten „Entsenderichtlinie“. Eigentlich eine gut gemeinte Sache. Es geht ganz korrekt um die „Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern“. Dazu muss man wissen, dass die Entsenderichtlinie ursprünglich geschaffen worden war, um ins Ausland „entsandte Arbeiter“ vor einer Verschlechterung zu schützen. Und nun verhandeln EU-Kommission, EU-Ministerrat und Europaparlament seit geraumer Zeit über eine so genannte „Durchsetzungsrichtlinie“, mit der – auch hier wieder steht am Anfang eine gute Absicht – auf die massive Kritik an Wirksamkeitsproblemen der Entsenderichtlinie reagiert werden soll.

Zur Bewertung dessen, was derzeit diskutiert wird, muss an dieser Stelle hervorgehoben werden, dass es am Anfang darum ging, die besser geschützten bzw. abgesicherten Arbeitnehmer bei einer Tätigkeit im europäischen Ausland davor zu bewahren, schlechteren Bedingungen ausgesetzt zu werden. So konnten beispielsweise Franzosen damit im EU-Ausland arbeiten, ohne die großzügige französische Sozialversicherung zu verlieren. Bekanntlich ändern sich die Zeiten – und gerade die Franzosen müssen das seit einiger Zeit schmerzhaft erleben, wie das Stefan Brändle in seinem Artikel „Feldzug gegen Billigarbeit“ am Beispiel der Zahl der „Lowcost-Arbeiter“ aus anderen Ländern in Frankreich beschrieben hat. Baufirmen oder Großbauern in Frankreich haben im vergangenen Jahr etwa 350.000 Arbeiter vorwiegend aus Osteuropa geholt, wie Schätzungen der französischen Arbeitsverwaltung besagen. Osteuropäer werden angeheuert, kosten sie im Durchschnitt doch dreimal weniger – statt rund 20 bloß etwa sechs bis sieben Euro pro Stunde, Sozialabgaben eingerechnet. Wie es zu solchen Kostenunterschieden kommen kann? Brändle dazu:

»Ein Rumäne kostet seinen französischen Arbeitgeber deshalb deutlich weniger, weil die Sozialabgaben in seinem Land viel niedriger sind als in Frankreich. Er hat zwar laut Direktive Anspruch auf den im Land oder der Branche gültigen Mindestlohn. Den erhält er aber nur auf dem Papier: Meist werden davon diverse Ausgaben für Kost und Logis abgezogen – selbst wenn er auf dem Zeltplatz oder im Hühnerstall übernachtet.«

Europaweit soll eine Million Arbeiter aufgrund der EU-Richtlinie in Partnerstaaten „entsandt“ sein. Frankreich stellt damit ein Drittel dieser „Lowcost-Arbeiter“. In Deutschland sollen es laut Bundesregierung 180.000 sein – wahrscheinlich sind es aber viel mehr, denn die als Scheinselbständige hierher geschickten Wanderarbeiter werden nicht mitgezählt, da sie als „Selbständige“ offiziell nicht unter die Entsenderichtlinie fallen.

Eigentlich, so könnte man es formulieren, ist aber doch die Rettung bereits unterwegs, denn seit längerem wird im Angesicht der kritischen Befunde über die entsenden Richtlinie über eine Weiterentwicklung derselben diskutiert und die EU-Kommission hat bereits vor längerem einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Allerdings wurde bereits Anfang des vergangenen Jahres heftige Kritik an den Plänen der Kommission geübt: »Eine überarbeitete Fassung soll Abhilfe schaffen, doch das Gegenteil ist der Fall«, so Ruth Reichstein in ihrem Beitrag „Arbeitnehmerschutz ist zweitrangig„. Auf Druck der Gewerkschaften hatte die EU-Kommission 2012 eine neue Richtlinie vorgelegt – angeblich um die bestehende Gesetzgebung im Sinne der Arbeitnehmer zu verbessern. Und bereits damals wurden Gewerkschafter zitiert mit einer vernichtenden Kritik an der angeblich guten Absicht des Entwurfs, denn: „Die EU-Kommission schränkt die Kontrollmöglichkeiten der Behörden stark ein.“

Diese Diskussion wird aktuell wieder belebt, da derzeit die Verhandlungen über die so genannte „Durchsetzungsrichtlinie“ in den letzten Zügen liegen. Und an der Kritik hat sich nichts geändert, ganz im Gegenteil droht eine Verschlechterung der bestehenden Situation. Darauf weist Stefan Kaiser in seinem Beitrag „Wie Sklaven gehalten“ hin.  Deutlich machen kann man das an zwei Punkten, um die sich der aktuelle Streit dreht:

  • »So sehe der EU-Entwurf zwar eine „Generalunternehmerhaftung“ vor: Das federführende Unternehmen soll dafür verantwortlich sein, dass auch in beauftragten Betrieben die geltenden Mindeststandards und Schutzbestimmungen eingehalten werden. Allerdings soll diese Haftung auf die Ebene unmittelbar beauftragter Firmen beschränkt bleiben. Für nachgelagerte Subunternehmen, die meist auf Werkvertragsbasis Hungerlöhne zahlen, wäre der Generalunternehmer dann nicht mehr verantwortlich.« So fordert der DGB eine verbindliche Generalunternehmerhaftung für die gesamte Kette von Subunternehmen, wie sie in Deutschland zum Beispiel im Baugewerbe bereits existiert. Zu dieser an und für sich richtigen Forderung der Gewerkschaften sei allerdings kritisch angemerkt: Auch im Baugewerbe in Deutschland gibt es erhebliche Probleme im Bereich der Entsende-Arbeiter. Dazu ein Beispiel von Mihai Balan von der Frankfurter Anlaufstelle für Wanderarbeiter „Faire Mobilität“ in dem Artikel „Schutzlosere Wanderarbeiter“ von Eva Völpel: „Irgendwo in Osteuropa werden über eine Briefkastenfirma Arbeitnehmer zum Arbeiten nach Deutschland geschickt. Hier werden sie über Subunternehmer beispielsweise auf dem Bau beschäftigt. Auf dem Papier bekommen sie den Bau-Mindestlohn von mindestens 13,55 Euro. Aber es werden pauschal nur Gehälter von 1.000 oder 1.500 Euro ausbezahlt, die Leute arbeiten jedoch mehr Stunden. So werden Mindestlöhne unterlaufen.“
  • Aber selbst eine – wenn auch amputierte „Generalunternehmerhaftung“ würde vollends zur Makulatur werden, »sollte das Herkunftslandprinzip eingeführt werden, das einige osteuropäische Länder fordern. Damit erhielten Beschäftigte, die zum Beispiel von einer bulgarischen Firma nach Deutschland entsandt werden, auch bulgarische Löhne. So entstünde eine für deutsche Unternehmen unschlagbare Billiglohnkonkurrenz. Kein Wunder, dass nicht nur Gewerkschaften, sondern auch Verbände des Handwerks, der Bauindustrie und des Baugewerbes gegen die Herkunftslandregelung Sturm laufen.«

Was wäre – eigentlich – zu tun?

Dazu habe ich bereits am 12.12.2013 in einem Blog-Beitrag auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ ausgeführt:

»Eine … „richtige“ Lösung wäre die konsequente Umsetzung des Ziellandprinzips, also alle entsandten Arbeitnehmer bekommen die Mindeststandards des Ziellandes. Und man würde nicht darum herumkommen, nicht nur die Zahlung der Mindestlöhne, so es sie denn gibt, zu verlangen, sondern auch die erhebliche Kluft zwischen den Sozialabgaben setzt zahlreiche Dumping-Anreize, die man schließen müsste.«

Durchaus hoch relevant vor dem Hintergrund der nunmehr anlaufenden Debatte über die Einführung eines allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohns auch in Deutschland und der damit verbundenen Hoffnungen, den Lohndruck zu mildern, ist der Hinweis in dem zitierten Passus, dass nicht nur die Mindeststandards des Ziellandes für die Entsende-Arbeitnehmer gelten müssen, sondern dass die erhebliche Kluft zwischen den Sozialabgaben beispielsweise in Deutschland oder Frankreich und den osteuropäischen Entsende-Ländern beseitigt werden muss, ansonsten ist das Kostengefälle zwischen einem zu einheimischen Bedingungen zu bezahlenden Arbeitnehmer und den „Lowcost-Arbeitern“ aus den Billiglohnländern der EU weiterhin viel zu groß.

Aber auch dann dann bliebe noch genug zu tun, beispielsweise im Bereich der Kontrollen und einer möglichst abschreckenden Sanktionierung von Verstößen gegen die Bestimmungen.

Im vorliegenden Fall der „Durchsetzungsrichtlinie“ wäre sogar ein Scheitern der Verhandlungen nicht die schlechteste „Lösung“, vor dem Hintergrund, dass im Mai dieses Jahres ein neues Europaparlament gewählt wird und dann die Verhandlungen erneut von vorne beginnen müssten.

G9 statt G8: Kehrtwende auf einem Irrweg? Ein Sieg der „Entschleuniger“ über die Hybris der „Bildungszeitoptimierer“? Wenn es denn so einfach wäre

Seien wir ehrlich – es gibt Institutionen und Begriffe, die bei vielen Menschen eine zwischen resignativer Frustration und Aggression schwankende Grundstimmung auslösen. In Deutschland gehören dazu die „Kultusministerkonferenz“ und der Terminus „Schulreformen“. Beides steht zumindest aus der Perspektive vieler Eltern für leidvolle Erfahrungen, die man in einem komplexen föderalen System mit 16 teilweise erheblich voneinander divergierenden Schulsystemen machen kann bzw. muss. Und es ist ja auch nicht von der Hand zu weisen, dass man ein intensives Studium betreiben muss, um die Vielfalt der Schularten und Schulformen sowie die unterschiedlichen Wege zu unterschiedlichen Abschlüssen auch nur ansatzweise nachvollziehen zu können. Eines der Top-Themen, die zu wahren Hyperventilationen bei den Beteiligten führen konnte, war die Schulzeitverkürzung von dreizehn auf zwölf Jahre, um den heiligen Gral des deutschen Bildungssystems, also das Abitur, erreichen zu können  – von G9 auf G8, so heißen die entsprechenden Kürzel. Die haben sogar Eingang gefunden in die Wahlforschung, dort spricht man von den „G9-Mamas“ bzw. „G9-Papas“ als ziemlich wirkkräftige – und das kann bedeuten: wahlentscheidende – Kategorie für die Parteien. Doch nunmehr ist eine veritable Kehrtwendung zu beobachten: Immer mehr Bundesländer, die im vergangenen Jahrzehnt das achtjährige Gymnasium einführten, drehen diese umstrittene Reform zurück.

So kommen die aktuellen Schlagzeilen daher: „Spekulation über Kehrtwende bei G8“ wird aus Bayern gemeldet, wo Seehofers Regierung vor dem Hintergrund eines anlaufenden Volksbegehrens zur Wiedereinführung von G9 offenbar an einer Exit-Strategie arbeitet. Und aus dem Norden des Landes wird berichtet: „Niedersachsen schafft Turbo-Abi wieder ab„. Das Besondere hier: »Zum Schuljahr 2015/16 will Niedersachsen das Turbo-Abi kippen. Erstmals kehrt damit ein Bundesland flächendeckend zum neunjährigen Gymnasium zurück, das Abitur nach acht Jahren bleibt aber als Option erhalten. Andere Länder könnten dem Beispiel folgen.«

Nun könnte man zu dem Ergebnis gekommen, dass die hier erkennbare Rückentwicklung eine positive Sache ist, da die Politik endlich mal auf die offensichtliche und überwältigende Ablehnung eines ihrer Reformprojekte bei einem Teil der davon Betroffenen, hier vor allem bei den Eltern, reagiert und eine Entscheidung, die zu großem Unmut geführt hat, revidiert.  Hinzu kommen könnte eine klammheimliche Freude über die offensichtliche Niederlage der neoliberal fundierten „Bildungszeitoptimierer“ und damit letztendlich der Erfolg eines Widerstands gegen die zunehmende Ökonomisierung unserer Gesellschaft. Vielen Eltern wird es an dieser Stelle herzlich egal sein, in welche ideologische oder soziologische Schublade ihrer Abneigung bis hin zu ihrem Protest gesteckt wird. Sie werden argumentieren, dass es ihren Kindern besser gehen wird, wenn sie nicht unter schulzeitverkürzten Bedingungen den heiligen Gral der bildungsnahen Schichten erreichen müssen.  Aber an dieser Stelle soll dennoch ein genauerer Blick auf das Thema geworfen werden.

Viele gesellschaftliche Strukturen, Prozesse und vor allem Institutionen sind nur zu verstehen, wenn man sie historisch einordnet, denn auch die aktuellen Entwicklungen sind immer stark pfadabhängig. An dieser Stelle mögen einige kursorische Stichworte genügen: Die Existenz einer 13 Jahre andauernden Schulzeit bis zum Abitur ist keine alttestamentarische  Überlieferung, sondern entspringt einem typischen Kompromiss, wie wir ihn in der Bildungspolitik immer wieder  antreffen, und er datiert auf die Zeit der Weimarer Republik: »Die Sozialdemokraten der Weimarer Republik wollten Arbeiterkindern mehr Bildung ermöglichen – die Grundschulzeit wurde 1920 auf vier Jahre verlängert. Die Lehrer an den Gymnasien wollten aber ihre Wirkungszeit nicht beschnitten sehen, so verlängerte sich die Schulzeit für Abiturienten insgesamt auf 13 Jahre«, so  Jonas Leppin und Oliver Trenkamp in ihrem Artikel „Turbo-Abi in der Reifeprüfung„.

  • Man sollte gerade im Zusammenhang mit der gegenwärtig so umstrittenen Schulzeitverkürzung im letzten Jahrzehnt darauf hinweisen, dass es bereits vorher eine Abkehr von der 13 Jahre umfassenden Schulzeit bis zum Abitur gegeben hatte: Mit Erlass vom 30. November 1936 wurde die höhere Schulzeit auf zwölf Jahre verkürzt. Diese Maßnahme der Nationalsozialisten stand im damaligen Kontext der Wiederaufrüstung, da die Offiziersanwärter durch die Schulzeitverkürzung schneller zur Verfügung standen.
  • Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es dann eine geteilte Entwicklung in Deutschland. Während in Westdeutschland das G9 restauriert wurde, bildete sich in der DDR ein anderes System heraus: für relativ wenige Schüler gab es die EOS mit einer zwölf jährigen Schulzeit und Samstagsunterricht, die zum Abitur führte. Daneben wurde eine einphasig ausgestaltete Berufsausbildung mit Abitur mit einer Laufzeit von drei Jahren installiert, im Anschluss an die zehnte Klasse der POS. 
  • Nach der Wiedervereinigung sind von den neuen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zum G9 gewechselt, weniger aus innerer Überzeugung, sondern angesichts der Wochenstundenvorgabe der Kulturministerkonferenz (nach dieser Vorgabe muss es 265 Jahreswochenstunden geben, was bei G8 im Durchschnitt 33 statt ansonsten 30 Stunden Unterricht pro Woche bedeutet). Im Jahr 2000 sind die genannten Bundesländer dann wieder zu der 12jährigen Schulzeit zurückkehrt. In Sachsen und Thüringen übrigens wurde zu keinem Zeitpunkt die 12jährigen Schulzeit bis zum Abitur aufgegeben.

Vor diesem Hintergrund ist die Überschrift des Artikels von Barbara Kerbel „Mehr Zeit für Westschüler“ ein Volltreffer: Sie verweist darauf, dass in den ostdeutschen Bundesländern die Schüler, Eltern und die Lehrer offensichtlich gut zurechtkommen mit der zwölfjährigen Schulzeit. Streng genommen haben wir es offensichtlich mit einem „West-Problem“ zu tun. So auch die Wahrnehmung bei Barabra Kerbel, die darauf hinweist: »Vor allem die Eltern in den westdeutschen Flächenstaaten laufen Sturm gegen G8. Sie beklagen lange Schultage, ein kaum zu bewältigendes Lernpensum und immensen Leistungsdruck. Lehrer und einige Bildungsforscher kritisieren, die Reform sei überstürzt eingeführt, die Lehrpläne nicht entsprechend entrümpelt worden. Die Debatte ist aufgeheizt und emotional, von „gestohlener Kindheit“ ist bei vielen Eltern die Rede.«
Angesichts dieser massiven und weit verbreiteten Kritik an einem der Kernstücke der „Bildungsreformen“ muss diskutiert werden, wie es überhaupt zu der in Westdeutschland fast flächendeckenden Schulzeitverkürzung kommen konnte. »Das Saarland war das erste westdeutsche Land, das zum Schuljahr 2001/02 die Gymnasialzeit reformierte. Einzig Rheinland-Pfalz, wo das Gymnasium traditionell nur 12,5 Jahre dauert, ging einen Sonderweg und führte G8 nicht flächendeckend, sondern nur an einzelnen Ganztagsgymnasien ein«, so Kerbel.

Es ist an dieser Stelle nicht ohne eine gewisse Ironie, dass der Aspekt der „verlorenen Zeit“ für die jungen Menschen, der sich heute in der Formulierung von der „gestohlenen Kindheit“ Ausdruck verschafft, auch von einem der großen politischen Befürworter einer Verkürzung der Schulzeit verwendet wurde, allerdings ganz im Gegenteil von „verlorener Kindheit“ im Sinne einer „verlorenen Zeit“ im Schulsystem. In seiner „Berliner Rede“ von 1997 hatte der damalige Bundespräsident Roman Herzog mit den folgenden Worten Stellung genommen:

»Wie kommt es, daß die leistungsfähigsten Nationen in der Welt es schaffen, ihre Kinder die Schulen mit 17 und die Hochschulen mit 24 abschließen zu lassen? Es sind – wohlgemerkt – gerade diese Länder, die auf dem Weltmarkt der Bildung am attraktivsten sind. Warum soll nicht auch in Deutschland ein Abitur in zwölf Jahren zu machen sein? Für mich persönlich sind die Jahre, die unseren jungen Leuten bisher verloren gehen, gestohlene Lebenszeit.« (Berliner Rede 1997 von Bundespräsident Roman Herzog, „Aufbruch ins 21. Jahrhundert“, Hotel Adlon, Berlin, 26. April 1997)

Wir sehen in dieser Formulierung des damaligen Bundespräsidenten zum einen den Ausdruck des Zeitgeistes der Neunzigerjahre, der – wenn auch holzschnittartig – als ein neoliberaler Zeitgeist charakterisiert werden muss. Es waren die Hochjahre eines „naiven Ökonomismus“  mit seiner Verherrlichung der Beschleunigung und dem Leitbild einer Effizienzoptimierung, die auch vor den Schulen nicht Halt machen sollte. Vereinfacht gesagt stand hinter der Vorstellung des Bundespräsidenten das Modell einer permanenten Produktivitätssteigerung, von der man auch die Schüler nicht ausnehmen wollte. Auf der anderen Seite reflektierte seine damalige Kritik durchaus auch reale Abweichungen von der Situation in den meisten Bundesländern. Denn im internationalen Vergleich gab und gibt es mehrheitlich zwölfjährige Schulsysteme.

Meine kritische Anfrage an diejenigen, die mit der nun beobachtbaren Rückkehr zum alten 13 Jahre Schulzeit umfassenden System in den westdeutschen Bundesländern einen gesellschaftlichen Fortschritt im Sinne der betroffenen jungen Menschen sowie ihre Eltern sehen, lässt sich folgendermaßen auf den Punkt bringen: Ist es wirklich so, dass die Kinder und Jugendlichen mit einer längeren Schulzeit per se vor den Widrigkeiten einer immer schnelllebigeren, sich permanent beschleunigenden Gesellschaft geschützt werden, dass sie die Chance bekommen, mit der Zeit lernen zu können? Wenn man diese Frage spiegelt an der Realität in den meisten Schulen, dann muss man leider zu einer differenzierten Einschätzung kommen. Die von vielen Eltern wahrgenommene und deutlich kritisierte „Überlastung“ der Schüler resultiert zum einen aus dem Tatbestand, dass man die Schulzeit von 13 auf zwölf Jahre verkürzt hat, ohne substantielle Veränderung am Lehrplan und vor allem nicht am Volumen des Lernstoffs vorzunehmen. Zum anderen wurde die Beschleunigung und Verdichtung an vielen Schulen vollzogen, die nicht im Format einer Ganztagsschule gleichzeitig über deutlich mehr Zeitressourcen verfügen als die klassische Halbtagsschule.

Aber der aus meiner Sicht entscheidende Punkt ist ein anderer: Was wird in welcher zur Verfügung stehenden Zeit unterrichtet bzw. soll den jungen Menschen beigebracht werden?  Das ist die entscheidende Frage, die man stellen muss: hier hätte man sich gewünscht, dass vor einem einfachen zurückdrehen der Verhältnisse die Debatte nachgeholt wird, die man bei der Schulzeitverkürzung eigentlich hätte führen müssen. Um es deutlich zu sagen: Das Problem in vielen deutschen Schulen besteht doch darin, dass wir es mit einer quantitativ gesehen voluminösen Ausgestaltung des abzuarbeiten Lehrplan zu tun haben, gleichzeitig die eigentlich zur Verfügung stehenden Lernzeiten im Laufe eines Jahres aufgrund der vielen Unterbrechungen und der langen Ferienzeiten auf ein sehr überschaubares Maß zusammengeschrumpft sind, so dass die Schüler in sehr kurzer Zeit sehr viel lernen sollen/müssen und ansonsten konfrontiert sind mit durchaus sehr generös ausgestalteten Zeiten des Leerlaufs.  Dies kann und muss zu erheblichen Schwierigkeiten für diejenigen Schüler führen, die schlichtweg mehr Zeit brauchen, um bestimmte Dinge lernen und wiedergeben zu können. Gleichzeitig führt die enorme Verdichtung der eigentlichen Lernzeit in Verbindung mit vielen Inhalten, die abgearbeitet werden müssen, dazu, dass kaum etwas Substantielles gelernt wird, denn das bedeutet auch immer, dass man die Lerninhalte wiederholt und vor allem übt. Dass man sie transferiert auf Sachverhalte aus der Realität.

Insofern wäre erst dann von einem tatsächlichen Geländegewinn gegenüber der Ökonomisierung unserer Gesellschaft und damit auch unseres Bildungssystems auszugehen, wenn es uns gelingen würde, zum einen die Lerninhalte neu zu adjustieren und vor allem die Inhalte zu verdichten und neu auszurichten nach dem Motto „weniger ist mehr“. Meine Befürchtung ist, dass man mit einer reinen Schulzeitverlängerung in Umkehrung der bisherigen Entwicklung lediglich das Gefühl vermittelt, man hätte Probleme, die wir in unserem Schulsystem ganz offensichtlich haben, beseitigt. Letztendlich sind wir an dieser Stelle mit der gleichen Problematik konfrontiert, auf die Bildungsforscher hinweisen, wenn es um die Verkleinerung von Klassen geht, denn die rein quantitative Reduzierung der Klassengröße ist nach dem Stand der Bildungsforschung keine Garantie für bessere Lernleistungen, wenn die Lehrer genauso weitermachen wie vorher.  Anders formuliert – den jungen Menschen mehr Zeit in einem vielfältig ineffektivem System zu gewähren, ist unter dem Strich keine Verbesserung der Situation. Möglicherweise führt ein solcher „Pyrrhussieg“ über das G8 in Westdeutschland dazu, das man erneut einige Jahre verschenkt auf dem Weg der notwendigen Debatte über die Frage der Ausgestaltung des Unterrichts sowie der Inhalte.

Aber selbst wenn man nicht so weit gehen und Grundsatzfragen der Bildungspolitik aufrufen möchte: Jan Friedmann weist in seinem Kommentar „Den Preis zahlen nun Schüler und Lehrer“ zur neueren Entwicklung auf erwartbare „Kollateralschäden“ hin:

»Der Anspruch auf einigermaßen einheitliche, vergleichbare Gymnasialstrukturen in den Bundesländern ist auf Jahre passé. Die Schullandkarte der Bundesrepublik wird mehr denn je zum Flickenteppich … Rund 70.000 bis 80.000 Schülerinnen und Schüler wechseln jedes Jahr das Bundesland. Sie und ihre Familien müssen sich im Dschungel der föderalen Regeln zurechtfinden. Und selbst der Schulwechsel innerhalb eines Landes wird künftig aufwendiger, etwa wenn die einzelnen Schulen unterschiedliche Optionen anbieten.«

Nur müssen mit den Folgen dieser Entwicklung die einzelnen Familien irgendwie zurechtkommen. Meistens alleine.