Die Notwendigkeit der Beherrschung „höherer Mathematik“ im Allgemeinen und bei der „Mütterrente“ im Besonderen

Nur weil am vergangenen Freitag das „Rentenpaket“ verabschiedet worden ist, sollte man nicht glauben, dass die Diskussionen darüber nun erledigt sind. Vielleicht wird das „hysterische Gejaule“ verstummen, von dem die Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) mit Blick auf die Nörgler und sonstigen Kritiker verächtlich gesprochen hat. Nicht aber der nüchterne Blick und die daraus abgeleiteten Anfragen an das, was die Regierenden der Bevölkerung und dem Rentensystem ins Nest gelegt hat. Nehmen wir als ein Beispiel die so genannte „Mütterrente“, korrekt formuliert die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten. Bekanntlich wollte man auch hier eine „Gerechtigkeitsverbesserungsoperation“ vornehmen, denn die bisherige Rechtslage hat unterschieden zwischen Kindern, die vor und solche, die nach 1992 das Licht dieser Sozialstaatswelt erblickt haben. Für die einen, die vor dem Stichtag geboren wurden, gab es nur einen Rentenpunkt, für die jüngeren Racker immerhin drei. Nun hat man diese „Gerechtigkeitslücke“ zwar nicht geschlossen, aber immerhin halbiert, denn in Zukunft soll es für die älteren Exemplare zwei, wenn auch nicht drei Punkte geben.

In den westlichen Bundesländern ist ein solcher Punkt vom Juli 2014 an 28,61 Euro wert, im Osten sind es 26,39 Euro. Also bekommt eine – im Regelfall ist es die – Mutter für ein Vor 1992-Westkind 57,22 Euro monatlich bei der Rente cash auf die Hand, für ein entsprechendes Ost-Pendant wären das dann 52,78 Euro. Es soll hier nun nicht darum gehen, dass das Ostkind (immer noch) weniger wert ist als das Westkind, das liegt in der Systematik der unterschiedlichen Rentenwerte begründet. Es soll hier um das berühmte „Kleingedruckte“ gehen, mit dem wir alle schon sicher unsere Erfahrungen im Leben gemacht haben. Stefan Sauer hat das in seinem Artikel Die Mütterrente und das Kleingedruckte aufgearbeitet.

Also, wenn wir mal von der Nur-Halbierung der „Gerechtigkeitslücke“ großzügig absehen, dann ist die Sachlage also klar: Es gibt mehr Geld für die Mütter, die einen Teil ihres Lebens mit der Pflege, Betreuung, Bespaßung und Bildung der kleinen (potenziellen) zukünftigen Beitragszahler verbracht haben. Also eigentlich. Und schon ist wieder da, das „aber“. Denn das „mehr Geld“ »gilt allerdings nur für Frauen, die während der Erziehungszeiten kein oder ein nur geringes sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielten. Mütter, die bald nach der Geburt ihrer Kinder wieder in den Beruf einstiegen und gut verdienten, profitieren von der Mütterrente hingegen weniger – und im Extremfall gar nicht. Dies betrifft vornehmlich ostdeutsche Frauen.«

Ups – wie das?

Jetzt braucht der geneigte Leser profunde Kenntnisse der Schulmathematik, um den erläuternden Ausführungen folgen zu können. Hilfsweise ganz langsam lesen und sich Notizen machen:

»Vereinfacht gesagt werden der Rentenpunktwert, der in einem Jahr durch Berufstätigkeit erworben wurde, mit dem Rentenpunkt der Mütterrente verrechnet, wenn bestimmte Obergrenzen überschritten sind. Ein Beispiel: Im Jahr 1975 konnten westdeutsche Arbeitnehmer, die den Höchstbeitrag in den Rentenkassen zahlten, maximal 1,54 Rentenpunkte erwerben. Die Mutter eines 1974 geborenen Kindes, die 1975 aufgrund ihres Arbeitseinkommens 1,2 Rentenpunkte angesammelt hat, erhält für das Erziehungsjahr 1975 daher nicht einen vollen Rentenpunkt, sondern nur 0,34 Punkte – im Westen also nicht 28,61 Euro, sondern 9,28 Euro.«

Also 9,28 Euro sind weniger wert als 28,61 Euro. Das versteht jeder. Und jetzt wieder diese Ostrentner mit ihren ständigen Abweichungen, denn Mitte der 1970er Jahre herrschte der real existierende Sozialismus in der damals noch existierenden DDR und damit auch keine D-, sondern die Ostmark. Man muss als umrechnen:

»Hierfür gibt es die „Umrechnungswerte“, mit denen das DDR-Einkommen mal genommen wird, um auf vergleichbare Westentgelte zu kommen. Der Umrechnungswert für 1975 liegt bei 2,62. Bei einer Frau mit dem damals in der DDR für die Rentenberechnung gängigen Monatseinkommen von 600 Mark werden also 1.576,30 DM als beitragspflichtiges Einkommen berücksichtigt (600 mal 2,62). Das Durchschnittseinkommen im Westen lag damals bei 1.817 Mark, wofür es einen Rentenpunkt gab. Für 1.576,30 werden der Frau also 0,87 Rentenpunkte gut geschrieben. Für ihr Kind erhält sie nun eigentlich einen weiteren Punkt. Da die erreichbare Obergrenze 1975 im Westen aber bei 1,54 Punkten lag, werden der Mutter nur 0,67 Punkte für die Mütterrente gut geschrieben (1,54 minus 0,87). Sie erhält nicht 26,39 pro Monat zusätzlich, sondern nur 17,68 Euro.«

Und dann wird noch ein „Sahnehäubchen“ oben drauf gesetzt: »Als wäre all das nicht kompliziert genug, wird diese Rechnerei nur bei Frauen vorgenommen, die nach dem 30. Juni diesen Jahres in Rente gehen. Für alle „Bestandsrentnerinnen“ wird pauschal pro Kind ein Rentenpunkt aufgeschlagen. Sie erhalten also den vollen Punktwert.« Alles klar?

Ja klar – aber 17,68 Euro sind nun mal mehr als 9,28 Euro für unser beispielhaftes Westkind. Die westdeutschen Mütter werden also scheinbar „benachteiligt“ gegenüber den werktätigen Ex-DDR-Mädels, könnte jetzt auch eine Conclusio aus der dargestellten Rumrechnerei sein. Die natürlich nicht wirklich stimmt, denn der aufmerksame Mitrechnet wird natürlich in Erinnerung haben, dass die Westwerktätige über dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen verdient hat, während es bei der Ostwerktätigen genau das damalige durchschnittliche Arbeitseinkommen war. Deshalb bekommt die mehr, weil die weniger verdient hat und insofern werden die also eigentlich gleich behandelt. Alles klar?

Was den Fall so „interessant“ macht hinsichtlich seines „logischen Gehalts“: Der „normale“ Bürger wird bislang davon ausgehen, ein Rentenpunkt mehr für ein Vor 1992-Kind ist ein Punkt mehr. Nichts da. Wir haben gesehen, dass der Rentenpunkt im Falle der frühzeitigen Erwerbstätigkeit eindampft auf ein anteiliges Rententeilpünktchen. Das ist – um das hier nur anzumerken – per se nicht unlogisch, denn den vollen Punkt soll es ja als Kompensation für die Nicht-Erwerbsarbeit und der daraus abgeleiteten Beitragszahlungen und korrespondierend Rentenansprüche später gewährt werden. So sind wir konfrontiert mit der Tatsache, dass viele Betroffene offensichtlich (noch) nicht wissen, dass es weniger als einen Punkt in „Nach-dem-30.Juni-Rentenfällen“, geben wird – und die Aufklärung des Durchschnittsbürgers wird didaktisch angesichts der zu berücksichtigenden Parameter auch eine echte Herausforderung werden.

An dieser Stelle mal ein großes Dankeschön an die Bundesrentenministerin Andrea Nahles: Wie viele unlösbare Klausuraufgaben kann der Hochschullehrer für Sozialpolitik aus diesen neuen Regelungswelten konstruieren? Damit schaffen wir jede Durchfallquote, die gewünscht wird, um die Zahl der Studierenden zu reduzieren 😉

Eine „Höchstquote“ für Studienabbrecher? Über abbrechende Weiterstudierende, Schein-Studierende mit Semesterticket und am System Gescheiterte. Und einige kritische Anfragen an unser Bildungssystem

Da ist wieder so ein Vorhaben, das einen leider bestärken kann in dem Empfinden, dass in unserem Bildungssystem einiges richtig schief läuft: Unis lehnen Höchstquote für Studienabbrecher ab. Also bekanntlich gibt es ja ganz viele Quoten, für Frauen in Aufsichtsräten, für Syrien-Flüchtlinge usw. – aber eine „Höchstquote“ für Studienabbrecher? Schauen wir einmal genauer hin, um was es hier geht: Die rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in Gestalt der Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) plant eine Pflicht zur Absenkung der Studienabbrecher-Quoten an den Hochschulen in NRW.

Was sagt die Wissenschaftsministerin dazu?

»Rot-Grün will im „Hochschulzukunftsgesetzes“ festschreiben, dass die Hochschulen künftig Abbrecherquoten bilanzieren, hinterfragen und absenken sollen. „Es ist eine Verschleuderung von Talenten, wenn jeder zweite sein Ingenieurstudium abbricht“, sagte Schulze. Sie erwarte, dass bei besserer Unterstützung mehr Studenten den Abschluss schafften.« Das hört sich doch erst einmal nicht unplausibel an, wer kann denn etwas gegen mehr Unterstützung haben? Wenn man dadurch die Abbrecher-Zahl verringern kann, ist das doch eine gute Sache.

Ja, genau. Wenn.

Scheinbar passt dazu die heutige Meldung auf Spiegel Online: »Den Masterabschluss schaffen die meisten, doch im Bachelor sieht es teils finster aus: Jeder Vierte verlässt hier vorzeitig die Hochschule, in Mathematik scheitert sogar jeder Zweite«. Aber man muss genauer lesen, denn dann findet man diesen wichtigen Hinweis:
»Die Studie basiert nur auf statistischen Berechnungen: Die Forscher haben den Absolventenjahrgang mit relevanten Studienanfängerjahrgängen ins Verhältnis gesetzt. Fach- und Hochschulwechsler gehen nicht in die Quote ein. Die Ursachenforschung laufe, die aktuelle Veröffentlichung sei aber „rein deskriptiv“.«

Die Studie ”Die Entwicklung der Studienabbruchquoten an den deutschen Hochschulen. Statistische Berechnungen auf der Basis des Absolventenjahrgangs 2012″ des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) kann im Original als PDF-Datei abgerufen werden.

Anders gesagt: Wenn in einem Fach beispielsweise 50% der Studierenden, die angefangen haben, keinen Abschluss machen, dann kann das heißen, dass die alle das Studium abgebrochen haben und jetzt entweder unter der Brücke schlafen oder aber irgendwas anderes machen. Es kann aber auch so sein, dass von denen, die das Fach abgebrochen haben, viele in einem anderen Studienfach gelandet sind, wo sie ihr Studium mit Erfolg beendet haben. Oder es kann darunter Menschen geben, die sich nur eingeschrieben haben, weil man beispielsweise als Studierender ein höchst attraktives Semester-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr bekommt.
Wenn man das alles berücksichtigen würde, dann würden sich die Abbrecherquoten schon mal ganz anders darstellen.

Aber auch wenn wir davon ausgehen, dass die Studierenden das Studium abgebrochen haben, weil sie schlichtweg kognitiv gescheitert sind an den basalen Anforderungen des Studiums – wir reden hier beispielsweise von dem halbwegs sicheren Umgang mit Prozentrechnung (also nicht etwa Differential- oder Integralrechnung) im Studium der Wirtschafts- und anderer Sozialwissenschaften. Jeder neutrale Beobachter würde sicher zugestehen, dass das eine unabdingbare Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss eines Studiums in diesen Bereichen sein sollte. Oder die Fähigkeit, einen Brief oder einen Bericht in einem halbwegs fehlerfreien Deutsch zu verfassen. Wenn diese Studierenden dann an den zwangsläufigerweise immer selektierenden Hürden einer Klausur auch im dritten Anlauf scheitern und deshalb ausscheiden – ist das wirklich ein Problem? Ist es nicht eher eine Selbstverständlichkeit, dass man dann auch sagen können muss, das passt nicht?

Zum Problem könnte es dann werden, wenn die Strukturen, in denen sich die Studierenden bewegen müssen, keinerlei Hilfestellung anbieten, wenn die Dozenten einen miesen Unterricht machen, der zum Scheitern maßgeblich beiträgt. Dann könnte man sagen, dass es hier ein Stück weit um Systemversagen geht, das sich in scheinbar individuellen Versagen ausdrückt und eine Investition in widergelagerte Strukturen wäre sinnvoll und hilfreich. Aber auch die Hilfestellung hat ihre Grenzen, nicht alle können auch durch eine gute Förderung auf das notwendige Niveau gehoben werden, außer – ja, außer man senkt das Niveau ab. Und auf diese Gefahr verweist auch der Einwand des Rektors der Uni Duisburg-Essen, Ulrich Radtke: »Die Gefahr von „Fehlsteuerungen“ sei groß, wenn die Zahl der Abbrecher zum gesetzlichen Qualitätsmerkmal erhoben werde«. Klar, weil die Systeme dann auf diese Anforderung entsprechend reagieren werden (müssen), also wird man die Zahl der Abbrecher mit allen Mitteln zu verringern versuchen, auch wenn das mit einer erheblichen Absenkung des Niveaus verbunden wäre. Das kann dem einen oder der anderen möglicherweise helfen, einen Abschluss zu bekommen – auf dem Papier. Aber hilft es auch der Sache und am Ende auch den Betroffenen? „Besser der eine oder andere Ingenieur bricht ab als später die Brücke“, so wird der Rektor der Universität Duisburg-Essen zitiert.

Man betritt hier vermintes Gelände – aber nur, weil es irgendwie nicht konform ist, sollte man es sich trotzdem nicht so leicht machen wie viele andere, einfach den Gegenstand der Beobachtung zu umschiffen oder einfach auszublenden. Und gerade wenn man den Standpunkt vertritt, dass es wichtig ist, Strukturen und Prozesse des Förderns, des Begleitens und des Untersützens zu stärken und einzufordern, gerade dann hat man das Recht und die Pflicht, auch die andere Seite einzufordern. Beispielsweise Anstrengung, Mitarbeit und Engagement. Und auch die Akzeptanz, das manche Dinge nicht passen und auch nicht passend gemacht werden können.
In diese Richtung gehen nur scheinbar kulturpessimistisch daherkommenden Ausführungen zur Lage an der „Bildungsfront“, wie man sie beispielhaft finden kann in dem Kommentar von Jürgen Kaube über den man sicher streiten kann, der aber einige diskussionsbedürftige Wahrheiten enthält: Die Bildungsmisere hört nie auf.
Kaube denkt in Spiralen. Das geht so: »Eine Spirale ist das: Die Politik verspricht den Aufstieg für alle. Das finden alle gut, außer denen, die nicht dran glauben, und denen, die schon aufgestiegen sind, die wollen nur nicht absteigen. Aber das sind Minderheiten. Der Aufstieg für alle soll über Bildung erfolgen. Also sollen alle aufs Gymnasium und von dort ins Studium.«

Hierzu nur eine Zahl als Illustration: Anfang der 1980er Jahre haben vielleicht 25% eines Jahrgangs die allgemeine Hochschulreife erlangt. Im vergangenen Jahr waren das in Rheinland-Pfalz mehr als 52% aller Schulabgänger. Und durch das, was wir unter dem Stich- und Reizwort „Akademisierungswahn“ diskutieren, kommen die meisten auch an die Hochschulen oder in das, was sich also solche bezeichnet.

Aber weiter bei Kaube, der sich an dem Aufstiegsversprechen für alle abarbeitet:

»Wenn das nicht allen auf Anhieb gelingt, weil natürlich Integralrechnung, Iphigenie und Zitronensäurezyklus nach wie vor schwierig sind, stimmt etwas mit dem Gymnasium nicht. Denn dann ist es ja ein Aufstiegshindernis. Also muss man das Gymnasium abschaffen. Das geht schwer. Oder man muss es so ändern, dass man leichter drüber hinwegkommt. Das geht leicht. Man druckt einfach mehr Abiturzeugnisse und setzt die Namen ein. Anschließend muss man allerdings noch im Hochschulbau etwas machen. Denn hochschulreif ist dann ja bald nicht mehr ein Viertel, sondern die Hälfte eines Jahrganges. Doch das Doppelte soll der Aufstieg aller nun auch wieder nicht kosten.«

Durch die Hauptspirale »drängen sich nun fast alle in der Aufstiegszone, wobei das Gedränge noch zunimmt durch doppelte Jahrgänge (G8), gebührenfreies Studieren, Herunterreden der Berufsbildung und Heraufreden der Wissensgesellschaft. Wenn dieses Gedränge einen kritischen Wert erreicht, fangen die Hochschulen an, Studienhürden zu errichten.« Das kann man tatsächlich derzeit flächendeckend erleben an den deutschen Hochschulen. Knapp die Hälfte aller Bachelorstudiengänge hat schon einen Numerus clausus; die Hochschulrektoren haben gerade gedroht, es könnten noch mehr werden.

Und dann der entscheidende Passus, der zeigt, wie sich die Systeme (alle kriegen ihr Fett weg) auf den Wahnsinn einstellen und ihn perpetuieren, gleichsam zur Vollendung bringen:

»Du hast zwar ein Spitzenabitur, teilt das mit, aber das reicht natürlich nicht, um Zahnarzt oder Kostenrechner zu werden, das können nur Genies. Also müssen die Abiturnoten noch besser werden, damit es zum Aufstieg für alle kommt. Dem werden sich die Schulen gewiss nicht versperren. Haben sie ja auch in den vergangenen Jahren nicht getan. Inzwischen muss man sich echt anstrengen, damit am Ende eine Drei vor dem Komma steht. Man kann die Lehrer da auch verstehen, wer möchte schon durch allzu strenges Abprüfen von Iphigenie und Zitronensäure eine Zahnarztkarriere verhindern oder den Arbeitsmarkt auch nur um eine einzige Unternehmensberaterin bringen? Also durchgelassen. Was ja auch für Hochschulen gilt, die nur nach unten gern streng tun, sonst jedoch ebenfalls alles – mit Durchschnitts(!)note 1,8 – loben, was sich zur Prüfung angemeldet hat. Am Ende werden dann alle zur 1,0 aufgestiegen sein.«

Damit hier keine Missverständnisse aufkommen – gerade die Hochschulen, um die es ja bei dem eingangs zitierten Beispiel mit der „Höchstquote“ für Studienabbrecher geht, zeichnen sich aus durch einen erheblichen Weiterentwicklungsbedarf, gerade hinsichtlich Didaktik und Rahmenbedingungen. Zugleich ist die Ausstattung viele Hochschulen unterirdisch, vor allem hinsichtlich der Betreuungsrelationen. Es ist sicher keine Übertreibung zu sagen, dass die Privatisierung weiter Teile des Studiums eine substanzielle Bedingung des erfolgreichen Bestehens ist, also betriebswirtschaftlich gesehen das Outsourcing gewichtiger Teile der Ausbildung auf die Studierenden selbst. Nur kann man an dieser Stelle einwenden – war das nicht eigentlich immer schon so, gleichsam ein Wesenszug der akademischen Ausbildung? Auch wenn das stimmt – hier schlägt es wieder zu, das Gesetz der großen Zahl sui generis. Denn das Modell mag funktionieren, wenn nur eine Minderheit in den Genuss oder die Möglichkeit kommt, ein Studium aufnehmen und absolvieren zu können. Wenn das aber mehr als die Hälfte eines Jahrgangs ist, dann wird es automatisch auch mehr Scheiternsfälle geben müssen, es sei denn, man senkt die Anforderungen noch weiter ab.
Aber damit wäre nur kurzfristig etwas gewonnen. Gerade wenn man die Gebührenfreiheit des Studiums fordert und auch mittlerweile so gut wie flächendeckend durchgesetzt hat, darf man angesichts der erheblichen steuerfinanzierten Ausgaben für die Hochschulen auch von den Studierenden eine adäquate Gegenleistung erwarten.

Die Sorge um die einen schließt eine gut begründete Leistungserwartung an die anderen nicht aus – man könnte sogar auf die Idee kommen, das eine bedingt das andere. Wie immer – auf die Zusammenhänge kommt es an.

„Die EU ist keine Sozialunion“, sagt die Bundeskanzlerin. Sozialleistungen an EU-Ausländer seien „eine große soziale Errungenschaft, die man mehr würdigen sollte“, sagt ein Sozialrechtler

Immer wieder wirft man der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor, sie würde eigentlich nie richtig Position zu umstrittenen Fragen beziehen. Nunmehr – wenige Tage vor den Europawahlen – scheint sie von dieser Linie abzuweichen: »Angela Merkel macht Sozialmissbrauch durch Ausländer zum Wahlkampfthema. In einem Interview lehnt die Bundeskanzlerin eine „Sozialunion“ in Europa ab. EU-Bürger, die in Deutschland Arbeit suchen, sollten kein Hartz IV erhalten«, kann man dem Artikel „Die EU ist keine Sozialunion“ entnehmen. Und in den Berichten über die Aussagen der Kanzlerin hat sich die Verwendung des Begriffs „Sozialmissbrauch“ ohne jegliche Anführungszeichen verselbständigt, so beginnt beispielsweise der Artikel Merkel will „keine Sozialunion“ in der FAZ mit der Feststellung: »Die Bundeskanzlerin verschärft in der Debatte über Sozialmissbrauch durch EU-Ausländer den Ton«. Aber es gibt natürlich auch eine andere Seite der Debatte: Pauschale Ressentiments gegenüber EU-Ausländern seien oft falsch, sagte Eberhard Eichenhofer, Professor für Sozialrecht an der Universität Jena, im Deutschlandfunk. „Europa hat nämlich ein soziales Gesicht, was selten gesehen wird.“ Er spricht sogar von einer großer sozialer Errungenschaft, die man mehr würdigen sollte, als es zuweilen geschieht (Interview mit Eberhard Eichenhofer im Deutschlandfunk). Und Gudula Geuther kommentiert: Der Ton bei Zuwanderungsfragen stimmt nicht.

Man wolle „Hartz IV nicht für EU-Bürger zahlen, die sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten“, so die Bundeskanzlerin in einem Interview mit der Passauer Neuen Presse. Hintergrund ist ein derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) laufendes Verfahren (Az. C-333/13). Nach einer Stellungnahme des Generalanwalts beim EuGH, Melchior Wathelet, darf Deutschland Bürgern aus anderen EU-Staaten Hartz-IV-Leistungen verweigern, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Sozialhilfe einreisen. Das eigentliche Urteil des Gerichtshofs wird vermutlich erst in einigen Monaten fallen. Zum Hintergrund des derzeitigen Verfahrens vor dem EuGH:

»Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Zahlung von Hartz IV geklagt hatte. Das dortige Jobcenter hatte ihr die Leistungen zur Grundsicherung verweigert. Die Rumänin wohnt mit ihrem in Deutschland geborenen Sohn seit mehreren Jahren in Leipzig in der Wohnung ihrer Schwester. Die Frau hat keinen erlernten oder angelernten Beruf und war bislang weder in Deutschland noch in Rumänien erwerbstätig. Sie reiste den Angaben zufolge offenbar nicht nach Deutschland ein, um Arbeit zu suchen und bemüht sich auch nicht um eine Arbeitsstelle. Gutachter Wathelet vertrat die Auffassung, das EU-Recht erlaube EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen, sich für drei Monate in einem anderen Mitgliedstaat aufzuhalten – solange sie die Sozialhilfeleistungen dieses Mitgliedstaats nicht unangemessen in Anspruch nehmen. Wenn sie länger als drei Monate bleiben wollen, müssten sie über ausreichende Existenzmittel verfügen, sodass sie keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmestaats in Anspruch nehmen müssen.«

Nunmehr wird aber in der aktuellen Debatte eine ganze Menge durcheinander geworfen. Also ein etwas genauerer Blick auf die Frage, welche Sozialleistungen EU-Bürgern zustehen. Grundsätzlich gilt
»Staaten können EU-Zuwanderern in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts Sozialleistungen verwehren, das erlaubt Artikel 24 der Aufenthaltsrichtlinie ausdrücklich. Damit können sich die Länder gegen Einwanderung in ihre Sozialsysteme schützen.«

Aus der genannten Aufenthaltsrichtlinie kann man dem Artikel 24 entnehmen: Grundsätzlich »genießt jeder Unionsbürger, der sich aufgrund dieser Richtlinie im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats aufhält, im Anwendungsbereich des Vertrags die gleiche Behandlung wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats. Das Recht auf Gleichbehandlung erstreckt sich auch auf Familienangehörige«. Dann aber kommt der entscheidende Passus: Der »Aufnahmemitgliedstaat (ist) jedoch nicht verpflichtet, anderen Personen als Arbeitnehmern oder Selbstständigen … während der ersten drei Monate des Aufenthalts oder gegebenenfalls während des längeren Zeitraums … einen Anspruch auf Sozialhilfe … zu gewähren.«

Das hat der Generalanwalt beim EuGH nun in seiner Stellungnahme bestätigt. Aber auch nicht mehr und zu dem mehr gehören viele Dinge, die jetzt unzutreffenderweise in einen Topf mit der beschriebenen Fallkonstellation geworfen werden. Grundsätzlich ist Deutschland verpflichtet, Zuwanderern aus anderen EU-Staaten Sozialleistungen zu zahlen und daran kann auch nichts geändert werden. Es gibt also zahlreiche Sozialleistungen, die völlig rechtmäßig an EU-Ausländer geleistet werden (müssen), ob einem das gefällt oder nicht. Allerdings vermischen sich jetzt die unterschiedlichen Ebenen, wenn man beispielsweise in dem FAZ-Artikel Merkel will „keine Sozialunion“ lesen muss:

»Im Vorjahr haben in Deutschland lebende Ausländer Hartz-IV-Leistungen in Höhe von rund 6,7 Milliarden Euro bezogen – etwa ein Fünftel des Gesamtvolumens. Auf die rund 900.000 Ausländer aus Nicht-EU-Staaten entfielen 5 Milliarden Euro, auf die 311.000 Zugewanderten aus den anderen EU-Ländern 1,7 Milliarden Euro. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Darin sind Gesamtaufwendungen für Hartz-IV-Leistungen von 33,7 Milliarden Euro ausgewiesen. Bundesbürger erhielten davon 26,8 Milliarden Euro.«

Ja und was hat die Darstellung des Gesamtvolumens mit dem konkret anhängigen Fall zu tun? Der weniger eingeweihte Leser könnte auf die Idee kommen, hier wird das Volumen dessen beschrieben, was vorher im Text ohne Anführungszeichen als „Sozialmissbrauch“ bezeichnet wurde, dann wäre das angesichts von 6,7 Mrd. Euro eine schockierende Nachricht. Aber der größte Teil dessen, was hier ausgewiesen wird, steht gar nicht zu gesetzgeberischen Disposition, was natürlich auch der Bundeskanzlerin bekannt ist, wird sie doch einige Zeilen vorher so zitiert: „Wir wollen Hartz IV nicht für EU-Bürger zahlen, die sich allein zur Arbeitsuche in Deutschland aufhalten.“ Zum Kindergeld gebe es in der EU Freizügigkeitsregelungen und ein klares Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Danach hätten in Deutschland arbeitende EU-Bürger grundsätzlich Anspruch darauf, wenn sie in Deutschland erwerbstätig sind (vgl. zur vor kurzem durch die Medien getriebenen Thema Kindergeld für EU-Ausländer zum einen das Interview mit mir im ZDF-Mittagsmagazin sowie ausführlicher den Blog-Beitrag Brandstifter unterwegs. Osteuropäische Saisonarbeiter in der Druckerpresse der Stimmungsmache kurz vor den Europawahlen. Und die Zahlen werden gebogen, bis sie passen).

Hier haben wir einen zentralen Punkt: Wenn beispielsweise ein Rumäne oder Bulgare nach Deutschland kommt und eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, mit der er so wenig verdient, dass er aufstockend Anspruch hat auf Leistungen aus dem Grundsicherungssystem, dann bekommt er die auch und die sind in den Beträgen oben mit enthalten. Und wenn ein osteuropäischer Wanderarbeiter für einige Monate in Deutschland arbeitet, beispielsweise als Erntehelfer, dann bekommt er den Differenzbetrag zwischen dem Kindergeld in Deutschland und dem in seinem Heimatland für seine Kinder ausgezahlt, wenn er unbegrenzt steuerpflichtig ist.

Aber offensichtlich fürchtet sich die Bundesregierung vor einer Instrumentalisierung des Themas durch EU-kritische Parteien in den letzten Tagen vor der Europawahl und deshalb wirft Merkel sich jetzt auch so in die Bresche – übrigens, das sei hier der historischen Richtigkeit angemerkt, Angst vor der Instrumentalisierung einer Debatte, die von der in der Regierung vertretenen CSU ausgelöst worden ist, was nicht einer gewissen zynischen Ironie entbehrt: Man will Handlungsstärke demonstrieren, man will vermitteln, dass man sich darum kümmert. Und schon wird ein Gesetzesentwurf vorgelegt – in einem Tempo, das man sich für andere, weitaus drängendere Themen wünschen würde (vgl. hierzu nur als ein Beispiel meine Kritik an der offensichtlichen Arbeitsverweigerung der Bundesregierung beim Thema Schein-Werkverträge: Nicht nur für Banken gibt es einen „Reservefallschirm“. Auch für faktisch entleihende Unternehmen, die einen (Schein-)Werkvertrag nutzen).

Zum Gesetzentwurf können wir dem FAZ-Artikel entnehmen:

»Dem neuen Gesetzentwurf zufolge sollen unter anderem bei Sozialbetrug fünf Jahre lange Einreiseverboten und Beschränkungen beim Kindergeld drohen. Die Grundzüge des Vorhabens sind schon seit zwei Wochen bekannt – jetzt liegen auch die angepeilten Detailregelungen vor, die nach einem Kabinettsbeschluss allerdings noch durch Bundestag und Bundesrat müssen. Wer sich durch falsche oder unvollständige Angaben eine Aufenthaltserlaubnis erschleicht, muss demnach mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Den unberechtigten Bezug von Kindergeld will man dadurch verhindern, dass der Antragsteller künftig Steueridentifikationsnummern für sich und das jeweilige Kind vorlegen muss. EU-Zuwanderer sollen zur Arbeitssuche zudem in der Regel nur noch ein auf sechs Monate befristetes Aufenthaltsrecht bekommen.«

Da wird schweres Geschütz aufgefahren – da wird Gefängnis bis zu drei Jahre in Aussicht gestellt, wenn man bei falschen Angaben erwischt wird. Auch hier wieder beschleicht einen das Gefühl, dass das immer irgendwie ungleichgewichtig daherkommt, wenn man beispielsweise an die Ausbeuter denkt, die auf deutschen Baustellen von der Beschäftigung scheinselbständiger osteuropäischer Bauarbeiter profitieren und gegenüber denen eine solche Keule nicht geschwungen wird (vgl. dazu den Beitrag „Miese Geschäfte mit Arbeits-Migranten“ des ZDF-Wirtschaftsmagazins WISO am 05.05.2014).

Ungerechtfertigte Griffe in die Sozialkassen – auch durch EU-Ausländer – zu verhindern, ist richtig. Aber in Zuwanderungsfragen mache der Ton die Musik, kommentiert Gudula Geuther, und der stimme im Kontext des Gesetzesentwurfes gegen Sozialleistungsmissbrauch derzeit nicht. Geuther stört sich an der Scheinheiligkeit des schnell zusammen geschusterten Gesetzentwurfs. Ein Beispiel:

»Da ist die Begrenzung des Aufenthalts für Arbeitssuchende. Bisher gibt es eine solche Grenze nach dem Buchstaben des Gesetzes nicht. Nach einem halben Jahr soll in Zukunft in der Regel nur bleiben dürfen, wer das aus anderen Gründen darf, zum Beispiel weil er sich selbst versorgen kann. Das klingt naheliegend. Tatsächlich ist es so naheliegend, dass es die Regelung längst gibt. Schon bisher ziehen Gerichte in der Regel bei sechs oder neun Monaten die Grenze. Man kann das trotzdem ins Gesetz schreiben. Aber wer das heute und ohne Erklärung tut, der tut so, als wäre Deutschland voll von vermeintlich arbeitsuchenden Nichtstuern aus den Nachbarstaaten. Und er tut so, als versuche Deutschland ständig erfolglos, EU-Ausländer aus den Grenzen zu weisen. Auch da ist das Gegenteil der Fall. Im Vollzug der Ausweisung ist man zurückhaltend.«

Treffer und versenkt. Eine Art Staatsversagen beim Vollzug bestehender rechtlicher Regelungen wird hier übertüncht mit symbolischer Gesetzgebung – allerdings mit falschen Symbolen. Und man möchte anfügen – wieder einmal spielt die Politik hier aus sehr kurzsichtigen wahlkampfstrategischen Überlegungen mit dem Feuer.
Deshalb zum Abschluss und als Kontrapunkt die ganz anders getaktete Positionierung des Sozialrechtlers Eberhard Eichenhofer im Interview mit dem Deutschlandfunk:

Es sei die Idee Europas, „dass Wanderarbeit nicht mit sozialrechtlichen Nachteilen verbunden sein soll“, sagte Eichenhofer. „Europa hat nämlich ein soziales Gesicht, was selten gesehen wird. Das erste Gesetz, was die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft erließ, betraf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, dazu gehört die Regelung über die Kindergeldzahlungen. Das ist eine große soziale Errungenschaft, die man mehr würdigen sollte, als es zuweilen geschieht.“

Aber mit so einer Position kann man eben kein Krawall machen. Richtig bleibt sie trotzdem oder gerade deswegen.

„Hier regnet es Geld“: Von „guten“ und „schlechten“ Bettlern. Sogar bei denen gibt es eine Unter- und Mittelschicht. Und „Luxusverdiener“

Das sind Überschriften, mit denen man in der Normalwelt punkten kann: Ein Blick ins Innere der Bettlermafia, so ist ein Artikel aus Österreich überschrieben: »In Wien hat das Bundeskriminalamt ein Jahr lang die Strukturen durchleuchtet. Entdeckt wurde ein System voller Ausbeutung, Folter und Menschenverachtung«, folgt man Andreas Wetz in seinem Beitrag. Aufhänger ist die Geschichte eines 33-jährigen Rumänen, der durch einen Unfall zum Krüppel wurde, und den Kriminelle mitten in Wien jahrelang zum Betteln zwangen. Haben wir es also mit einem „Geschäftsmodell“ zu tun? Müssen wir uns verabschieden von der zuweilen fast schon romantisch daherkommenden Verklärung des bemitleidenswerten Einzelschicksals in der Fußgängerzone, das uns immer auch daran erinnert, dass wir es besser haben und nicht so enden möchten? Andere hingegen sehen in der Bettelei lediglich eine Störung ihrer Entfaltung in den Konsumzonen der Städte, ein (ästhetisches) Ärgernis, ein ordnungsrechtliches Problem, um das sich die zuständigen Stellen zu kümmern haben im Sinne einer Entfernung aus dem öffentlichen Raum.

Aber zurück nach Wien, Österreich: »Seit Juli 2013 durchleuchtet eine Arbeitsgruppe des Bundeskriminalamts die Wiener Bettlerszene. Die Beamten unterscheiden zwischen selbstbestimmtem Betteln auf Grund von Armut (legal), organisiertem Betteln zur Profitmaximierung (Verwaltungsübertretung) sowie der Ausbeutung von Bettlern durch Menschenhändler (eine Straftat).« Auf der Basis ihrer Grundlagenrecherche behauptet das österreichische Bundeskriminalamt, »dass der organisierte und der strafrechtlich relevante Teil der Bettler zusammen in Wien bereits den halben „Markt“ besetzt haben dürfte. Die betroffenen Personen stammen fast ausschließlich aus den ärmsten Regionen der Europäischen Union, konkret aus den Ländern Slowakei, Bulgarien und Rumänien.«

Andreas Wetz beschreibt das „Geschäftsmodell“ so:

»Meistens beginnt es in den Heimatländern, wo die Bosse Mittellose, Behinderte und Arbeitslose zu regelrechten Bewerbungsgesprächen laden. In den betroffenen Regionen spricht sich herum, dass durch gemeinsames Betteln im wohlhabenden Österreich für den Einzelnen pro Monat zwischen 100 und 200 Euro „Einkommen“ bleiben. Eine Summe, die in diesen Ländern einiges wert ist. Noch mehr jedoch verdienen die Banden.
Diese betreiben zwischen Bukarest und Wien eine Art Linienverkehr, der die Bettler transportiert. Hier angekommen, werden sie nach festgelegten Dienstplänen an zuvor zugewiesene Standorte gebracht. Die Nacht verbringen sie in Massenquartieren, wo sie 130 Euro pro Monat und Matratze bezahlen.
Aus den Ermittlungen geht auch hervor, welch gutes Geschäft die Vermieter dieser Wohnen machen. Bei Razzien wurden 50 Quadratmeter große Substandardwohnungen mit 40 eingemieteten Bettlern entdeckt. Ein anderes Mal besuchten Polizisten ein Haus, in dem offiziell 47 Personen gemeldet waren. Letztendlich hielten sich dort 220 Personen auf. Im Visier haben die Beamten auch einen Vermieter, der in Wien 70 entsprechende Quartiere betreiben soll.«

Von dem 33-jährigen Rumänen, der als Kronzeuge fungieren soll, erfährt man ganz erstaunliche „Umsätze“, der der körperlich schwer behinderte Mensch angeblich realisiert hat, denn es »stellte sich heraus, dass dieser im Durchschnitt 300 Euro am Tag einnahm, von denen er alles abgeben musste. In der Vorweihnachtszeit erreichte er Spitzenwerte von 1.000 Euro. Wurde das Tagespensum einmal nicht erreicht, setzte es brutale Schläge und Essensentzug.« Auf die Frage, warum er in Österreich gelandet ist, antwortet der rumänische Mann: „Hier regnet es Geld“.
Nun wird man sich an dieser Stelle sofort die Frage stellen (müssen): Ist das jetzt von eher anekdotischer Evidenz? Oder steht der Mann stellvertretend für eine „Branche“?

Zumindest sind die genannten Beträge – die wohlgemerkt von einem Einzelfall berichtet werden – Gegenstand einer heftigen Distanzierung seitens der österreichischen Caritas: Bettler: Caritas-Kritik an Bundeskriminalamt, so ist die Stellungnahme überschrieben.
Klaus Schwertner, Generalsekretär der Caritas der Erzdiözese Wien, zitiert eine Studie:

»Laut einer Studie würden Bettler zwischen 20 und 30 Euro pro Tag erhalten, Menschen mit Behinderung etwas mehr. Dass das … in die Höhe von 300 Euro im Schnitt und 1.000 Euro zu Spitzenzeiten gehen könne, wies Schwertner zurück.«

Insgesamt kommt die Stellungnahme sehr forsch daher: Wenn man von einem „Geschäftsmodell Bettelei“ spricht, dann hätte man von der Realität keine Ahnung. »Menschen, die betteln, geben ihr Wissen weiter, bilden Fahrgemeinschaften, nehmen Sammeltaxis in Anspruch oder teilen sich Wohnungen, weil sie sich die Mieten sonst nicht leisten können. An diesem Verhalten lässt sich nichts Verwerfliches erkennen, es wird aber derzeit als ‚organisiertes‘ Betteln bestraft“, betonte Schwertner.« Die Botschaft ist eindeutig: „Vom Betteln wird niemand reich. Hören Sie auf die Bevölkerung zu verunsichern und Bettler zu kriminalisieren!“, so wird Schwerter zitiert. Dem einen oder der anderen wird dieses Statement als einer dieser typischen Reflexreaktionen vorkommen, nach dem Muster wenn du eine bestimmte Personengruppe negativ etikettierst, dann werde ich generell Absolution erteilen und das herausgestellte Problem zu einem Nicht-Problem erklären. Wie so oft bewegen wir uns faktisch in einem Kontinuum der unterschiedlichen Formen der Bettelei und beide Pole des Geschehens sind vorfindbar, also der „alteingesessene, normale“, nicht-aufdringlich daherkommende Bettler existiert neben den von wem auch immer organisierten Bettlergruppen vor allem aus Osteuropa. Es kann an dieser Stelle nur darauf hingewiesen werden, dass die hier erkennbarer unterkomplexe Polarisierung nicht nur, aber auch einer defizitären bzw. sogar fehlenden empirischen Durchdringung des Phänomens geschuldet sein könnte. Dabei hätten gerade die Österreicher die Möglichkeit, auf eine der wenigen wissenschaftlich fundierten Versuche der Ausleuchtung des Themenfeldes zurückzugreifen: Im Jahr 2012 wurde der von Ferdinand Koller herausgegebene Sammelband „Betteln in Wien. Fakten und Analysen aus unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen“ veröffentlicht.

Offensichtlich bewegen wir uns hier in einem Spannungsfeld der bewusst-unbewusst vorgenommenen Unterscheidung zwischen „guten“ und „schlechten“ Bettlern – ein generell im Diskurs über Armut und Arme immer wieder auftauchender Strukturierungsversuch. Das findet man beispielsweise auch prominent platziert im Vorspann der Diskussionssendung Warum betteln Menschen im Sozialstaat? Mitleid als Geschäftsmodell, die vom SWR2 ausgestrahlt wurde (Audio-Datei der Sendung):

»Heute ist das Betteln teilweise zu einem professionellen Geschäftsmodell krimineller Organisationen geworden, die ihre Mitleids-Strategien immer weiter verfeinern. Und doch gibt es daneben ebenso die Einzelkämpfer, die durch einen persönlichen Schicksalsschlag auf der Straße gelandet sind.«

In dieser Sendung haben Stefan Gillich von Evangelische Obdachlosenhilfe, Diakonisches Werk in Frankfurt, Hans-Jörg Longen vom Ordnungsamt der Stadt Stuttgart sowie Dr. Iulia-Karin Patrut, Kulturwissenschaftlerin von der Universität Trier miteinander diskutiert über Bettler und Bettelei – übrigens wohltuend  differenziert und viele unterschiedliche Aspekte ansprechend.

Die Verwendung des Terminus „Bettlermafia“ ist übrigens keine österreichische Besonderheit, auch in Deutschland zieht sich das seit längerem durch die Medienberichterstattung und immer wieder gab es in der Vergangenheit Berichte etwa aus Berlin, Köln und München, wonach dort Gruppen Einwanderer aus Osteuropa „organisiert“ betteln und durch die „Bettelmafia“ ausgenutzt würden: Wie die Bettelmafia aus Mitleid Geld macht, Die rumänische Bettelmafia von Köln oder bereits vor einem Jahr in der Berliner Zeitung der Artikel Die Bettelmafia schnorrt jetzt mit Hunden, ein Phänomen, was gerade diese Tage von der BILD-Zeitung als „Neuigkeit“ verkauft wird, wenn sie mit ihren großen Buchstaben die Frage abfeuert: Warum haben so viele Bettler Luxus-Hunde?

Vielleicht steht das ganze Problem, das hier mehr schlecht als recht mit fragwürdigen Begriffen wie „Bettlermafia“ etikettiert wird, in der Traditionslinie von Stellvertreter-Themen. Damit ist gemeint, dass es eigentlich um etwas anderes geht, als das, worüber man scheinbar spricht. Da wäre auf der einen Seite der ordnungspolitische, sich auf die Anwendung von Ordnungsrecht bis hin zur Exklusionsversuchen des Problems kaprizierende Ansatz, nach dem das Problem primär eines der Störung der öffentlichen Ordnung ist, das man beseitigen möchte. Bei dieser Gruppe besteht die Gefahr, die Vielgestaltigkeit der Bettelei und der sie betreffenden Menschen aus den Augen zu verlieren und die Betroffenen zum Problem zu verengen. Auf der anderen Seite stehen die, die advokatorisch und praktisch helfend für die Menschen arbeiten (wollen) und die sich schützend vor diese stellen, dabei aber ebenfalls in die Gefahrenzone der Verengung geraten, in dem sie alle problematischen Fallkonstallationen wie die Strukturen und Prozesse einer organisierten Ausbeutungs-Bettelei als übertrieben oder gar nicht existent bewerten, oftmals weil sie Angst haben, das ansonsten alle anderen unter die Räder der von den Medien natürlich gerne, weil mit Skandalisierungspotenzial ausgestatteten Berichterstattung über diese eine Variante der Bettelei geraten werden.

Nicht selten hilft es, sich bei einem Thema, dass von den Medien als Neuigkeit in der immer flüchtiger werdenden Aufmerksamkeitsökonomie hochgespielt wird, klar zu machen, dass schon vor Jahren darüber diskutiert wurde und die Gesellschaft seitdem immer noch existiert. Ein Beispiel ist der Beitrag Bettelei ist schließlich kein Verbrechen von Patrick Bernau in der FAZ aus dem Jahr 2009 am Beispiel der Stadt Köln. Er versucht sich dem Thema aus einer distanziert-ökonomischen Sicht zu nähern. So zitiert er ein junge Bettlerin mit den folgenden Worten, die sich wie eine zielgruppengerechte Beschreibung der Tätigkeitsanforderungen liest: „Schnorren ist ein Knochenjob. Du musst bei jedem Wetter draußen stehen, immer nett sein und immer ’nen neuen guten Spruch auf den Lippen haben. Wenn du schlechte Laune kriegst, hast du schon verschissen.“ Offensichtlich kann man das nicht nur als einen „Job“ ansehen, sondern hier wirken ähnliche Grundmuster wie in der „normalen“ Wirtschaft: »Zehn Euro in der Stunde schaffen nur wenige. Denn Bettler müssen investieren, wollen sie gut verdienen. Ein Hund, eine Quetschkommode, eine Krücke verbessern den Umsatz.« Und auch sonst reproduzieren sich die gesellschaftlichen Strukturen, so dass sich auch bei den Underdogs eine Unter-, Mittel- und Oberschicht herausgebildet hat:

»… selbst bei denen, die in der Gesellschaft ganz unten sind, gibt es Abstufungen und Schichten. Das muss man sich ganz konkret und im Wortsinn vorstellen: Am schlechtesten geht es jenen Bettlern, die still auf dem Boden sitzen. Sie sind die Unterschicht.
Die Mittelschicht besteht aus Leuten, die aufstehen und aktiv andere ansprechen. Und zur Oberschicht der Bettler gehört, wer Programm macht – auf einer Geige spielt oder mit einer Krücke daherkommt. Wie in der großen Gesellschaft bezieht die Oberschicht am meisten Einkommen und Prestige. Doch wer aufsteigen will, muss investieren.«

Auch eine nüchterne Analyse der historischen Entwicklung des Bettlerwesens kann einige Aufschlüsse geben über das auch hier wirkende Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Dazu Bernau:

»Im Mittelalter bevölkerten noch viel mehr Bettler die Städte. Sie standen zwar damals schon am Rand der Gesellschaft, waren aber besser gelitten als heute. Armut galt als gottgegeben, und wer einem Bettler ein Almosen gab, sicherte sich sein Seelenheil – die Bettler nahmen also nicht nur, sondern lieferten dafür eine Leistung: Sie beteten, dass dem Spender seine Sünden vergeben werden. Kein Wunder, dass Bettler gut verdienten und das Gewerbe regen Zulauf bekam. Immer mehr Gauner mischten sich darunter, und am Ende verloren die Bettler die Akzeptanz. Im Bayern des 16. Jahrhunderts wurde mancher Bettler sogar hingerichtet.«

Der heute von dem einen oder dem anderen wahrgenommen „Aufschwung“ der Bettelei – wobei angemerkt werden muss, dass es hierzu keine auch nur halbwegs gesicherte Datenlage gibt – hat seine strukturelle Basis wie so vieles andere auch in den 1970er Jahren, konkret in der Herausnahme des Bettelverbots aus dem Strafgesetzbuch im Kontext der Strafrechtsreformen dieser Zeit.
Und auch in dem Beitrag von Bernau aus dem Jahr 2009 taucht der Mafia-Terminus schon auf, allerdings im Vergleich zur heutigen Debatte in einer gleichsam wohltuend differenzierte Art und Weise, wenn er auf die „Luxusverdiener“ unter den Bettlern zu sprechen kommt:

»Das sind die wenigen organisierten Bettler, die „Schnorrermafia“,wie sie von den anderen genannt werden. Seit ein paar Jahren gibt es sie in vielen Städten: Oft sind das Gruppen von Osteuropäerinnen, die morgens mit dem Kleinbus gemeinsam in die Stadt gebracht und abends wieder abgeholt werden. Manchmal tragen sie Babys auf dem Arm, die nicht ihre sind. Sie stützen sich auf eine Krücke, obwohl sie gut laufen können. Oder sie sitzen in einem Rollstuhl, aus dem sie abends wieder aufstehen … Dass diese Leute eine richtige Mafia sind, glauben allerdings weder die Polizei noch Forscher, die die Szene untersucht haben. Meistens arbeiten da einfach ein paar Leute zusammen, die miteinander verwandt sind oder einander aus dem Heimatdorf kennen. Das ist effektiv. Die Bettlerbanden ziehen mit Krücken und Babys genügend Aufmerksamkeit auf sich. Umso mehr erbost das die „normalen“ Bettler. Denn was die Banden tun, passt nicht zu dem rücksichtsvollen Umgang, den die Bettler sonst untereinander pflegen.«

Na ja – und dass die Zahl der bettelnden Menschen gerade aus osteuropäischen Ländern in unseren Städten zugenommen hat und – da kann man sehr sicher sein – weiter ansteigen wird, hängt auch mit Angebot und Nachfrage zusammen. Wenn man sich nur einmal das gewaltige Wohlstandsgefälle zwischen den Armenhäusern und den Reichtumsinseln innerhalb der EU, also bei Personenfreizügigkeit, anschaut, dann wird verständlich, warum bei dieser Konfiguration der Nachschub für die Bettelei aus dem Ausland sicher ist. Hinzu kommen die Inländer, die aus welchen biografischen Gründen auch immer bei uns durch alle Roste fallen und auf der Straße landen.

Apropos Menschen – die unglaubliche Heterogenität der Gründe, warum Menschen auf der Straße landen und welche Geschichten in ihnen stecken, kann man sich auf der Facebook-Seite Streets of Berlin anschauen. Ein beeindruckendes Projekt.

Ein Geben und Nehmen: Die Große Koalition einigt sich auf das vorerst endgültige Design des „Rentenpakets“

Nun soll sie also vorliegen, die finale Version des „Rentenpakets“ der Großen Koalition. Im Internet wurde ein Schriftstück veröffentlicht von heute, 13 Uhr, anderthalb Seiten zum Rentenpaket und eine knappe Seite zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe „Flexible Übergänge in den Ruhestand“ mit möglichen Ansätzen zur Verbesserung des geltenden Rechts. Nahles bekommt ihre Rente mit 63 – aber mit Modifikationen zum bisherigen Gesetzentwurf. Und am kommenden Freitag wird es noch mal spannend: »Dem Vernehmen nach dürfte am Freitag auf Antrag der Opposition über die einzelnen Teile des Rentenpakets getrennt abgestimmt werden. Einen solchen Antrag kann die Koalitionsmehrheit nicht ablehnen, hieß es.« Da darf man gespannt sein, wie groß die Zahl der Abweichler aus der Unionsfraktion bei dem Teil sein wird, der die ungeliebte „Rente mit 63“ beinhaltet. Was aber sind nun die Kompromisse, auf die man sich angeblich verständigt hat?

Dazu muss man noch mal kurz in Erinnerung rufen, dass das „Rentenpaket“ eigentlich aus vier Bausteinen besteht, von denen aber nur zwei überhaupt in der öffentlichen Debatte wahr- und auseinandergenommen werden: Also zum einen die „Rente mit 63“ und die so genannte „Mütterrente“, hinzu kommen noch Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und den Reha-Leistungen.

Den meisten Aufruhr gab und gibt es um die „Rente mit 63“, für die einen das Herzstück der sozialdemokratischen Wiedergutmachungspolitik gegenüber den (Industrie-)Gewerkschaften, für die anderen ein zentraler Angriff auf die in der Vergangenheit vorgenommenen Weichenstellungen hin zu  einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit („Rente mit 67“). Insofern überrascht es nicht, dass es an dieser Stelle die meisten Infragestellungen seitens der Kritiker gab und zum anderen aber auch die SPD-Seite versuchen muss, ihr zentrales Anliegen zu retten und der anderen Seite nicht zu sehr entgegenzukommen. Hier die angeblichen Ergebnisse der Kompromisssuche:

  • Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs werden wie bereits im vorliegenden Entwurf ohne zeitliche Beschränkungen angerechnet. Um (angebliche) Missbräuche auszuschließen, hat man sich nun darauf verständigt, dass Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor der abschlagsfreien Rente mit 63 nicht mehr mitgezählt werden bei der Berechnung der erforderlichen 45 Beitragsjahre. Eine Ausnahme von diesem Ausschluss ist jedoch dann vorgesehen, wenn die Arbeitslosigkeitszeiten durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurden. Damit folgt der hier skizzierte Kompromiss dem, was bereits in den vergangenen Tagen diskutiert wurde (vgl. hierzu den Beitrag Angekündigter Doppelbeschluss: Die Rente mit 63 soll mit der Arbeitslosigkeit bis 61 fusioniert werden).
  • Im bislang vorliegenden Gesetzentwurf (wie übrigens auch im bereits geltenden Recht, was die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 65 betrifft) gab und gibt es keine Regelung, dass der Rentenanspruch ohne Abschläge auch mit freiwilligen Beiträgen begründet werden kann. Dies ist also im ursprünglichen Entwurf der Rente mit 63 bewusst herausgenommen worden. Das Problem hierbei ist, dass zu den freiwillig Versicherten, die damit nicht in den Genuss dieser Möglichkeit eines vorzeitigen und vor allem abschlagsfreien Renteneintritts kommen können, insbesondere selbstständige Handwerker gehören, die nach 18 Jahren Pflicht Beitragszahlung in die freiwillige Versicherung wechseln können, häufig jahrelang für Arbeitnehmer eingezahlt und damit ihren Beitrag erbracht haben. Sie sollen jetzt auch bei der abschlagsfreien Altersrente ab 63 berücksichtigt werden. Es sei an dieser Stelle nur angemerkt, dass man das gesetzestechnische sicher nicht auf die Handwerker wird begrenzen können, sondern den Tatbestand der Erfüllung der erforderlichen Beitragsjahr auch durch freiwillige Beiträge auf alle freiwillig Versicherten ausdehnen muss.
  • Als dritter Punkt in dem so genannten Kompromisspapier, das heute veröffentlichte wurde, finden sich Hinweise auf das Thema flexible Übergänge von Beruf in die Rente, offensichtlich eine Reaktion auf die Forderungen aus den Reihen der Gegner der „Rente mit 63“, das wenn man schon die Kröte schlucken muss, dann klare und verbindliche Schritte in Richtung auf eine „Flexi-Rente“ vereinbart werden müssten. Hierzu findet sich in dem vorliegenden Papier der folgende Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass es „Wünsche von Arbeitgebern und Arbeitnehmern“ geben würde, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze und darauf bezogener Beendigungsvereinbarungen einvernehmlich das Arbeitsverhältnis für einen von vornherein bestimmten Zeitraum rechtssicher fortsetzen zu können. Dies will man offensichtlich über die folgende Formulierung erreichen bzw. den Protagonisten in Aussicht stellen: „soweit bereits vereinbart ist, dass ein Arbeitsverhältnis mit erreichen der Regelaltersgrenze endet, kann dieser Zeitpunkt künftig über das Erreichen der Regelaltersgrenze – gegebenenfalls auch mehrmals – hinausgeschoben werden. Die Vereinbarung über das Hinausschieben muss während des laufenden Arbeitsverhältnisses geschlossen werden.“
  • Der Vollständigkeit halber sollte nicht vergessen werden, dass das vorliegende Kompromisspapier als vierten Bestandteil die Einsetzung einer Arbeitsgruppe vorsieht, die Vorschläge entwickeln soll wie Arbeit und Rente besser als bisher miteinander kombiniert werden können.

Insgesamt zeichnet sich das vorliegende Papier dadurch aus, dass die „Rente mit 63“ ohne größere Blessuren aus dem sich in den vergangenen Tagen erheblich aufschaukelnden Disput zwischen den Befürwortern und Gegnern innerhalb der großen Koalition herausgekommen ist. Ob die „rotierende Stichtagsregelung“, die so zwar nicht genannt, aber beschrieben wird, auch Verfassung fest ist, wird die Zukunft erweisen. eines aber wird immer klarer erkennbar: Die Aufladung der „Rente mit 63″  mit Gerechtigkeitsüberlegungen erweist sich immer mehr als das, was es ist – eine große Illusion. Nehmen wir nur als Beispiel die neu gefundene Ausnahmeregelung, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit zwei Jahre vor dem Renteneintritt in die abschlagsfreie Rente mit 63 dann anerkannt werden können bei der Berechnung der Beitragsjahre, wenn sie aus einer Insolvenz des Unternehmens resultieren. Die Besserstellung dieses Falls wird dem Arbeitnehmer sicher nicht besonders gerecht erscheinen, der mit 61 von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde, beispielsweise aus betriebsbedingten Gründen und dem vielleicht ein oder gerade die zwei Jahre fehlen, um die abschlagfsreie Rente mit 63 in Anspruch nehmen zu können.

Besonders lehrreich ist der nunmehr auftauchende Kompromiss, dass auch Zeiten einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Bestimmung der zu erfüllenden Beitragsjahre berücksichtigt werden können. Man hat dies nicht ohne Grund im bisherigen Entwurf der Rentengesetzgebung ausgeschlossen. Denn anders, als jetzt in dem Kompromisspapier artikuliert, geht es eben nicht nur um die Fälle, in denen selbstständige Handwerker, die zuvor jahrelang ihre Pflichtbeiträge abgeführt haben und die sich ordentlich weiter freiwillig versichert haben, sicher erhebliche Gerechtigkeitsanfragen an das System stellen bzw. stellen würden, wenn ihre freiwilligen Versicherungsjahre bei der abschlagsfreien Rente mit 63 nicht berücksichtigt werden. Soweit so gut. Aber hierunter fallen eben auch andere Fälle in der Rentenversicherung, die nunmehr – gleichsam im Windschatten der Regelung für die Handwerker – von der Anrechnung auf die Beitragsjahre mit profitieren werden.

Thorsten Denkler und Thomas Öchsner haben in ihrem Artikel Paradoxe Intervention darauf hingewiesen, dass es gerade die CSU war, die explizit mit Gerechtigkeitsaspekten eine Forderung nach einer Ausweitung der „Rente mit 63“ (es sei ungerecht, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden sollen, nicht aber freiwillige Beitragsjahre) begründet hat. Nun fallen darunter wie gesagt aber nicht nur die Handwerker, wo man der Argumentation sicher voll folgen kann. »Von den 324.000 Menschen, die freiwillig gesetzlich rentenversichert sind, zahlen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) 88 Prozent den Mindestbeitrag von 85 Euro im Monat. Die Höchstgrenze liegt bei 1.124 Euro.« Die freiwillig Versicherten können übrigens die Beitragshöhe – vom zu zahlenden Mindestbeitrag abgesehen – übrigens selbst festlegen. Was ist nun das Problem an dieser Stelle? Die Öffnung könnte dazu führen, dass freiwillig Versicherte sich mit einem sehr geringen Beitrag die Abschlagsfreiheit erkaufen können: »Wem für die abschlagfreie Rente mit 63 etwa nur ein Versicherungsjahr fehlt, der zahlt einfach den Betrag nach und schon geht es aufs Altenteil.«

Dem aufmerksamen Leser wird aufgefallen sein, dass in dem nun heute veröffentlichten Kompromisspapier über die „Mütterrente“ überhaupt kein einziges Wort verloren wird. Dabei gibt es natürlich auch hier erhebliche Fragezeichen, die in der breiten Öffentlichkeit nicht mal ansatzweise so diskutiert werden, wie die (angeblichen und tatsächlichen) Probleme der „Rente mit 63“. Aber auch bei der Mütterrente gibt es Licht und Schatten. Eine ausführliche Diskussion findet sich in der vor wenigen Tagen veröffentlichten Studie von Bach, S. et al. (2014): Die Verteilungswirkungen der Mütterrente. Es geht hier weniger um das Thema Finanzierung, also die Kritik, dass die „Mütterrente“ nicht aus Steuer-, sondern Beitragsmittel finanziert werden soll. Die „Witwerrente“ kommt zwar bei den Rentnerinnen mit kleinen und mittleren Renten an, nicht aber bei den fast 300.000 Rentnerinnen, die derzeit in der Grundsicherung sind, denn hier wird der zusätzliche Rentenbetrag voll auf den Grundsicherungsanspruch angerechnet, anders ausgedrückt: In diesen Fällen zahlt sich der Staat die Mittel der Rentenversicherung aus. Nur bei den Betroffenen kommt keinen Cent an. Dazu passt dann diese Einordnung: »Mit geschätzten Zusatzkosten von 6,7 Milliarden Euro ist die Mütterrente der teuerste Teil des von der großen Koalition geplanten Rentenpaketes … Von den 6,7 Milliarden Euro bleiben den Wissenschaftlern zufolge nur etwa 5,3 Milliarden letztlich bei den begünstigten Rentnerinnen. Der Rest fließe über höhere Steuern und Sozialbeträge oder eingesparte Transferzahlungen wieder an den Staat zurück.«

So oder so – das Ding wird jetzt am Freitag durch den Bundestag geschoben werden. Die Fragezeichnen allerdings bleiben, vor allem aber die Systemfragen.