Die Katze aus dem Sack lassen. Unionspolitiker fordern eine explizite Verankerung des Streikverbots für kleine Gewerkschaften und in der „Daseinsvorsorge“ Einschränkungen des Streikrechts für alle

Am 5. März 2015 wurde der Beitrag Schwer umsetzbar, verfassungsrechtlich heikel, politisch umstritten – das ist noch nett formuliert. Das Gesetz zur Tarifeinheit und ein historisches Versagen durch „Vielleicht gut gemeint, aber das Gegenteil bekommen“ veröffentlicht. Am Ende des Textes findet man die Formulierung, man kann »den Eindruck (gewinnen), dass hier, ob bewusst oder eher unbewusst, hinsichtlich des Streikrechts die Büchse der Pandora geöffnet werden soll.« Lassen wir nun das noch nett formulierte „ob bewusst oder eher unbewusst“ einfach weg und einigen uns auf „bewusst“. Beleg für diese Zuordnung: »Der Wirtschaftsflügel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ein Streikverbot für die kleineren Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes gefordert. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das der Wirtschaftsflügel an den Vorsitzenden der Unionsfraktion Volker Kauder geschickt hat«, kann man dem Artikel Tarifeinheitsgesetz: Unionspolitiker fordern Streikverbot für kleine Gewerkschaften entnehmen. Und dieses Papier lässt die Katze sprichwörtlich aus dem Sack und legt die Karten offen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), deren Ministerium den Gesetzentwurf vorgelegt hat, hat stets bestritten, dass das Streikrecht für die kleineren Gewerkschaften in einem Betrieb durch die geplanten Maßnahmen eingeschränkt werden soll. Kritiker haben das immer bezweifelt und darauf hingewiesen, dass es durch die Ausgestaltung im Gesetzentwurf für die kleinere Gewerkschaft ein faktisches Streikverbot geben würde.

Aber das reicht den Vertretern des Wirtschaftsflügels der Union offensichtlich nicht, sie sprechen sogar von einer „Mogelpackung“, weil die Unzulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung eines nicht anwendbaren Tarifvertrags in der Begründung „versteckt“ sei, aber als Kernbestandteil explizit in des Gesetzestext eingebaut werden sollte. Und wenn man schon mal dabei ist, dann kann man auch gleich den anderen, also den „normalen“ Gewerkschaften eins auf die Finger geben:

»Zudem fordern die Unionspolitiker, dass das Streikrecht im Bereich der „Daseins­vorsorge“ eingeschränkt wird, beim Luft- und Bahnverkehr zum Beispiel, aber ebenso im Erziehungswesen, der Energie- und Wasserversorgung und der medizinischen Versor­gung. Für diese Bereiche sollen künftig „spezifische Verfahrensanforderungen“ gelten, zum Beispiel ein obligatorisches Schlichtungsverfahren nach Scheitern von Tarifverhandlungen oder die Pflicht, einen Streik vier Tage vorher anzukündigen.«

Das Papier des Wirtschaftsflügels der Union ist erfrischend deutlich: „Der Ergänzungsvorschlag für die Daseinsvorsorge erfasst Streikfälle mit besonderer Breitenwirkung“. Die sollen in die Mangel genommen werden.

Dazu passt dann leider auch der Artikel Ziel: Kampf dem Arbeitskampf von Claudia Wrobel. Sie berichtet von einem „Hearing zum Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes“, zum dem der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion (dbb) in Berlin geladen hatte. Die  Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU hatten keine Vertreter zu dem Symposium geschickt. An anderer Stelle, in der Realität der Gesetzgebung, sind die wesentlich aktiver: Im Dezember vergangenen Jahres wurde der Gesetzentwurf im Kabinett behandelt und bereits ab 1. Juli soll das Tarifeinheitsgesetz nach dem Willen der Koalitionäre in Kraft treten. Am 4. Mai wird es Thema einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales sein. Wrobel notiert am Ende ihres Artikels, dass viele an dem Symposium Teilnehmenden oft »bemerkten …, dass es der Bundesregierung vor allem darum gehe, die Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) einzuschränken. Allerdings traue sie sich nicht, dies öffentlich zuzugeben.« Da passt dann die Ankündigung der GDL, in dieser Woche erneut zu streiken, wie die Faust aufs Auge.

Fazit: Spätestens an dieser Stelle sollten die Gewerkschaften, die weiterhin an dem Gesetzgebungsvorstoß – scheinbar zu ihren Gunsten – festhalten, aufwachen und begreifen, dass sie möglicherweise und nicht ganz unplausibel am Ende des Prozesses mit heruntergelassenen Hosen da stehen werden.

Wird die „Vertafelung“ unserer Gesellschaft durch eine unaufhaltsame Effizienzsteigerung auf Seiten der Lieferanten erledigt?

Eine Zeit lang war die – nur mit dem Anstieg von Umsatz und Gewinn von Apple vergleichbare – quantitative Expansion des Tafelwesens in Deutschland für die einen offensichtlicher Indikator der zunehmenden Verarmung in unserem Land, so dass man diese moderne Variante einer Suppenküche braucht, während sich die anderen kritisch abarbeiten an der angeblichen oder tatsächlichen Funktionalität der Tafeln im Sinne einer neuen „Abspeisung“ von Menschen, denen man zu geringe Sozialleistungen gewährt und die man dann auf die fast flächendeckende Versorgungsinfrastruktur der Tafeln verweisen kann, bei denen man sich ja das besorgen kann, was nicht über die staatlichen Leistungen abgedeckt werden kann. Kritische Bücher wurden über die Tafeln verfasst – allen voran von dem Soziologen Stefan Selke. In diesem Umfeld entstand eine eigene Website – Tafelforum -, allerdings ist die (wie so viele andere Webseiten auch), seit einiger Zeit in den Ruhemodus übergegangen. Und anlässlich des 20jährigen Bestehens der Tafeln in Deutschland im Jahr 2013 hatte sich sogar ein „Kritisches Aktionsbündnis 20 Jahre Tafeln“ gebildet, ebenfalls mit einer eigenen Website, die allerdings eingeschlafen ist. Nur auf der Facebook-Seite dieses Aktionsbündnisses gibt es noch sporadische Aktivitäten.

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Die „echten Helden unserer Leistungsgesellschaft“ dürfen sich freuen. Alleinerziehende werden steuerlich entlastet. Über ein dann letztendlich doch nur kümmerliches Kümmern

Im Jahr 2013 gab es in Deutschland knapp  8,1 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern. In diesen Familien lebten insgesamt 18,6 Millionen Kinder, darunter knapp 13 Millionen Kinder unter 18 Jahren. Trotz der rückläufigen Entwicklung traditioneller Familien waren im Jahr 2013 die Ehepaare mit minderjährigen Kindern mit 70 % die häufigste Familienform. Alleinerziehende Mütter und Väter machten 20 % der Familien mit Kindern unter 18 Jahren aus. Im Jahr 1996 hatten diese Anteile noch 81 % (Ehepaare) bzw. 14 % (Alleinerziehende) betragen. So kann man es beim Statistischen Bundesamt nachlesen. Wir reden also nicht von irgendeiner unbedeutenden Randgruppe, sondern davon, dass jede fünfte Familie aus einer Ein-Eltern-Familie besteht. Wir sprechen über 1,6 Millionen alleinerziehenden Mütter und Väter.

Nun gibt es nicht „die“ Familie und eben auch nicht „die“ Alleinerziehenden. Die sind genau so bunt wie das, was man als „herkömmliche“ Familien etikettieren würde. Und auch der Status Alleinerziehende ist nichts Festes, die einen sind das sehr lange, die anderen nur für eine kurze Zeit. Die einen sind richtig alleine, die anderen haben eine Partnerschaft, aber leben formal alleine mit ihrem Kind oder den Kindern.

Was man aber sagen kann bei aller Heterogenität – nicht immer, aber in einer erheblichen Größenordnung bedeutet die Realität der Alleinerziehenden ein manifestes Armutsrisiko. Die Zahlen sind hier leider eindeutig: Fast 40 Prozent der Alleinerziehenden benötigen staatliche Grundsicherung, befinden sich also im Hartz IV-System.

Und als vor kurzem die Große Koalition ihr „Familienpaket“ der Öffentlichkeit vorgestellt hat, da war die gerade seitens der SPD geforderte steuerliche Entlastung der Alleinerziehenden gar nicht enthalten, weil der Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) kein Cent für dieses Anliegen locker machen wollte aus dem allgemeinen Haushalt. Mit dem im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags  sollen alle Leistungen rückwirkend zum 1. Januar 2015 angepasst werden. So soll das Kindergeld für dieses Jahr um vier und 2016 um weitere zwei Euro im Monat erhöht werden. Da haben sich schon ganz viele „normale“ Familien sicher ganz doll gefreut – vor allem die wohlhabenderen unter ihnen aufgrund der für sie relevanten Anhebung der Kinderfreibeträge. Und jetzt hat man, gleichsam in Vorwegnahme des Weihnachtsfestes mit seinen Bescherungen, auch ein Einsehen bei den Alleinerziehenden und will ihnen doch den einen oder anderen Euro zukommen lassen. Da muss offensichtlich ordentlich was bei rumkommen, wenn man solche Schlagzeilen zur Kenntnis nimmt: Bundesregierung will Alleinerziehende deutlich besser stellen, berichtet die Süddeutsche Zeitung und Spiegel Online schreibt schon etwas gedämpfter Koalition will Alleinerziehende stärker entlasten.

Und auf der semantischen Ebene überschlägt sich die Politik mit einem Anerkenntnis der oftmals schwierigen Lebenslage und der besonderen Leistungen, die von Alleinerziehenden erbracht werden müssen: So wird uns in einem Beschluss der beiden geschäftsführenden Fraktionsvorstände von Union und SPD zur Begründung für die nun beabsichtigte steuerliche Entlastung der Alleinerziehenden ausgeführt:

»… alleinerziehende Erwerbstätige würden „enorm viel“ leisten. Sie gingen „arbeiten, kümmern sich um ihren Nachwuchs und führen den Haushalt – was sich Elternpaare teilen können, schultern sie allein“. Alleinerziehende seien dabei überdurchschnittlich häufig erwerbstätig, sie verfügten im Schnitt jedoch über deutlich geringere Haushaltseinkommen als Paarfamilien und seien „überproportional von Armut betroffen“. Außerdem hätten erwerbstätige Alleinerziehende häufig hohe Kinderbetreuungskosten. Diese besondere Lebenssituation wolle die große Koalition jetzt „besser berücksichtigen“.

Und auch der Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wird so zitiert:

»SPD-Chef Sigmar Gabriel sagte am Donnerstag in Berlin, Alleinerziehende leisteten enorm viel für ihre Kinder und die Gesellschaft. „Es ist bitter notwendig und längst überfällig, ihnen mehr Unterstützung zukommen zu lassen.“«

Und die Steigerungsform von toll ist die Heldenbeschreibung des Fraktionschefs der Sozialdemokraten im Deutschen Bundestag, Thomas Oppermann, der so zitiert wird:

»SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann betonte am Rande der Klausur in Göttingen: „Wir haben immer mehr Alleinerziehende in unserer Gesellschaft.“ Diese Personen hätten eine ganz besondere „Dreifachbelastung“. Neben der Arbeit müssten sie auch beide Elternrollen garantieren. „Deshalb sagen wir, das sind echte Helden unserer Leistungsgesellschaft.“

Da wird es jetzt aber Zeit, einmal genauer hinzuschauen, was denn nun auf die Alleinerziehenden, also die echten Helden unserer Leistungsgesellschaft nach der Oppermann’schen Terminologie, zukommen soll. Man habe sich darauf verständigt, dass der Entlastungsbetrag um 600 Euro auf 1.908 Euro erhöht werden soll. Und oben gibt es auch was dazu: Der Entlastungsbetrag soll künftig auch nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Basisbetrag von 1.908 Euro um jeweils 240 Euro. Das hört sich ordentlich an.

In einer ersten kritischen Anwandlung darf und muss man darauf hinweisen, dass der derzeitige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro pro Jahr seit seiner Einführung im Jahr 2004 nie angepasst worden ist. Er ist bis heute, 2015, eingefroren auf dem damaligen Niveau. Kinderfreibetrag und Kindergeld wurden seitdem um mehr als 20 Prozent erhöht.

Der echte Berufsskeptiker wird sich vor dem Hintergrund der Tatsache, um wie viele Alleinerziehende es in unserem Land geht, in seiner an Versprechungen grundsätzlich erst einmal zweifelnden (bzw. verzweifelnden) Grundhaltung bestätigt fühlen, wenn er herausfindet, um welches Finanzvolumen es hier geht: »Die Besserstellung der rund 1,6 Millionen alleinerziehenden Mütter und Väter wird rund 80 Millionen Euro im Jahr kosten«, so Spiegel Online in einem Artikel über den neuen großkoalitionären Beschluss. Das wären ja, umgelegt auf die Alleinerziehenden insgesamt, 50 Euro. Pro Jahr. Was aber nicht stimmt, wir wollen wenigstens hier korrekt mit den Zahlen hantieren, denn es handelt sich um eine steuerrechtliche Maßnahme und da ist der Bund nur einer der Beteiligten. So ist das auch hier, denn die 80 Mio. Euro beziehen sich nur auf das, was der Bund aufbringen muss. Berücksichtigt man die anderen Ebenen unseres föderalen Systems, dann belaufen sich die Gesamtkosten geschätzt auf etwa 200 Mio. Euro, was dann stolze 125 Euro pro Jahr und echtem Held unserer Leistungsgesellschaft, also Alleinerziehende, wären.

„Es geht hier nicht um Milliarden, sondern um 80 Millionen. Die Ministerien werden eine Lösung finden“, so wird denn auch Unions-Fraktionschef Volker Kauder. Allerdings bezogen auf die Frage, die die Buchhalter sofort aufwerfen, wo denn das Geld (also das Bundesgeld) – ob nun wenig oder viel – herkommt. Und hier werden wir – trotz der überschaubaren Summe, mit der hier hantiert wird – vertröstet, folgt man dem Beschluss zwischen Union und SPD: „Die notwendige Finanzierung aus dem Haushalt des Familienministeriums muss zwischen diesem und dem Finanzministerium vereinbart werden.“ Man achte auf die Formulierung: Klar ist eines: aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums. Das war auch schon vorher die Forderung von Schäuble gewesen und Manuela Schwesig wollte das nur mit dem Geld, das für das „Betreuungsgeld“ vorgesehen ist, machen. Wir werden uns überraschen lassen.

Aber der hier wirklich entscheidende Punkt ist ein ganz anderer: Hinsichtlich einer Gesamtbewertung der beschlossenen Maßnahme trifft es diese Überschrift am besten: Nur kümmerliches Kümmern, so hat Falk Steiner im Deutschlandfunk seine Kommentierung betitelt. Und Steiner bringt es auf den Punkt:

»Denn mit der Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende wird eines nicht einhergehen: wesentliche Veränderungen an der Situation jener, bei denen die Kasse tatsächlich zu knapp ist. Von finanziellen Wohltaten ist man meilenweit entfernt, bei den meisten Alleinerziehenden dürfte es sich am Ende um eine Steuerersparnis zwischen 100 und 200 Euro handeln – jährlich, wohlgemerkt. Und auch diese nur dann, wenn sie denn, nach Abzug aller Freibeträge, überhaupt über steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Was gerade bei Alleinerziehenden mit Teilzeitjobs im unteren Einkommensbereich keineswegs selbstverständlich ist. Dort, wo das Geld von vornherein schon nicht reicht, ändert die nun so tapfer von der SPD vorgetragene Erfolgsmeldung zur Alleinerziehendenfreibetragserhöhung nichts.«

Ach ja, wie so oft in der Geschichte, kaum ist man zum Held erklärt worden, vergessen einen die Leute schon wieder, weil der nächste Held durchs Dorf getrieben wird.

Das Betreuungsgeld und seine juristische Infragestellung: Zur Berichterstattung über die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht

Am 14.04.2015 fand die mündliche Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht anlässlich der Klage des Stadtstaates Hamburg gegen das Betreuungsgeldgesetz statt. Über die Hintergründe wurde in dem Beitrag Ach, das Betreuungsgeld. 150 Euro eingeklemmt zwischen dem Bundesverfassungsgericht, den nicht nur bayerischen Inanspruchnehmern, den ostdeutschen Skeptikern und logischen Widersprüche ausführlich berichtet. Ein großer Teil der Presseberichte über diese Anhörung vermittelt das Bild eines zweifelnden Senats des höchsten deutschen Gerichts: Karlsruher Richter rütteln am BetreuungsgeldVerfassungsgericht zweifelt an Rechtmäßigkeit von Betreuungsgeld, gar Juristisch durchgefallen oder – irgendwie ein wenig beleidigt daherkommend – Die Kneifer von Karlsruhe, um nur einige Beispiele aufzurufen.

Wolfgang Janisch beginnt seinen Bericht von der Anhörung in Karlsruhe so:

»Irgendwie hatte es für die bayerische Staatsregierung schon nicht gut angefangen. Zum Auftakt der Anhörung zum Betreuungsgeld stellte Vizepräsident Ferdinand Kirchhof, dem Karlsruher Ritual entsprechend, die Anwesenheit im Gerichtssaal fest – und vergaß ausgerechnet den Freistaat Bayern. Also den Hauptbetreiber des Betreuungsgeldes und, aus bayerischer Sicht, den einzig aufrechten Verteidiger.«

Und seine Wahrnehmung vom Ablauf der mündlichen Verhandlung liest sich so:

»War der Bund überhaupt zuständig für die Einführung des Betreuungsgeldes? Ein Richter nach dem anderen meldete sich zu Wort, mit Fragen, die sich am Ende zu einem lauten und nicht mehr zu überhörenden Zweifel verdichteten: Das Betreuungsgeld ist wohl eher Ländersache – der Bund hat seine Kompetenzen überschritten.«

In die gleiche Kerbe schlägt auch der Artikel Verfassungsgericht zweifelt an Rechtmäßigkeit von Betreuungsgeld:

»Die Berichterstatterin des Verfahrens, Richterin Gabriele Britz, hatte betont, für die Gesetzgebungskompetenz des Bundes müsste die Differenz der Lebensverhältnisse erheblich sein. Beispielsweise müsste der Ausbau von Kita-Plätzen in alten und neuen Bundesländern unterschiedlich stark vorangekommen sein. Verfassungsrichter Johannes Masing fragte, ob tatsächlich „problematische Entwicklungen“ zu befürchten wären, wenn das Betreuungsgeld nicht gezahlt würde.«

Allerdings gibt es – wenn man diesem Artikel folgt – auch Stimmen, die davon ausgehen, dass das BVerfG die Klage der Hamburger ablehnen wird bzw. muss:

»Staatsrechtler Ulrich Battis räumte der Hamburger Klage kaum Hoffnung auf Erfolg ein. „Ich rechne mit einer Abweisung“ … Auch der Staatsrechtler Christoph Degenhart hatte … Zweifel an dem Erfolg der Klage geäußert: Der Bund könne seine Gesetzgebungskompetenz in der Regel sehr weit auslegen, wenn es um öffentliche Fürsorge gehe.«

Insgesamt ist die Einschätzung hinsichtlich des Ergebnisses in diesem Artikel sehr zögerlich: »Mit einer Entscheidung wird in einigen Monaten gerechnet. Möglich ist, dass die Richter die Leistung kippen. Eine Tendenz ließen sie aber zunächst nicht zu erkennen.«

Da wird Dietmar Hipp in seinem Bericht unter dem Titel Juristisch durchgefallen schon deutlicher, denn so seine Wahrnehmung, »die kritischen Fragen von der Richterbank zeigten doch in eine klare Richtung: Das Betreuungsgeld war zwar 2013 das Ergebnis eines an sich nicht völlig unvernünftigen politischen Kompromisses innerhalb der damaligen schwarz-gelben Koalition … Aber gerade diese Kompromisshaftigkeit dürfte dazu führen, dass die Regelung durch die verfassungsrechtliche Prüfung fällt.« Interessant sind auch die Hinweise von Hipp auf die Verrenkungen des Kölner Staatsrechtsprofessors Michael Sachs für die Position der Bundesregierung. Der charakterisiert das Betreuungsgeld so:

»Eine „Anerkennungsleistung“ für Eltern, die diese staatliche Förderung für ihre Kinder nicht in Anspruch nehmen wollen – schließlich solle es ja auch keine „Zwangsbeglückung“ mit Kita-Plätzen geben. Politisch brachte er damit den Kompromiss auf den Punkt. Einen starken Eindruck bei den Verfassungsrichtern hinterließ das aber eher nicht.«

Das ist nun auch mehr als verständlich, denn das Betreuungsgeld – darauf habe ich schon im Vorfeld der Einführung dieser neuen Geldleistung kritisch angemerkt – durchbricht seine eigene und angebliche Logik einer „Anerkennungsleistung“ für die Eltern, also vor allem für die Mütter, denn die Leistung wird vollständig angerechnet auf eventuelle Grunsicherungsleistungen, also die Hartz IV-Eltern gehen schlichtweg leer aus.

Heribert Prantl kann in seiner Kommentierung die Enttäuschung nicht verbergen: Die Kneifer von Karlsruhe, so die Überschrift seines Textes.
Zuerst einmal muss man feststellen – auch Prantl hat bereits nach diesen ersten Stunden den Eindruck, dass die Entscheidung nur so ausfallen kann, wie sich die Gegner dieser Leistungen das erhoffen:

»Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Bundesgesetz zu erlassen, ist es unbedingt notwendig, kein Bundesgesetz zu erlassen. Dieser leicht abgewandelte Satz von Montesquieu bereitet dem Betreuungsgeld nun den Garaus: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner mündlichen Verhandlung wenig Zweifel daran gelassen, dass der Bund für diese Materie keine Zuständigkeit hat.«

Prantl kritisiert eine Verengung des Gerichts auf die Frage, ob der Bund zuständig ist und es sieht für eine inhaltliche Prüfung keine Veranlassung.

»Karlsruhe wird also, wie es aussieht, in Sachen Betreuungsgeld eine inhaltliche, eine materiell-rechtliche Entscheidung vermeiden; es wird sich damit begnügen, eine formelle, eine Verfahrensentscheidung zu treffen. Der familienrechtlichen Grundsatzentscheidung geht Karlsruhe aus dem Weg. Nein, das ist nicht salomonisch, das ist einem Verfassungsgericht nicht angemessen. Ein Verfassungsgericht ist nicht dafür da, vor schwierigen Entscheidungen zu kneifen.«

Ach, das Betreuungsgeld. 150 Euro eingeklemmt zwischen dem Bundesverfassungsgericht, den nicht nur bayerischen Inanspruchnehmern, den ostdeutschen Skeptikern und logischen Widersprüchen

Was war das im Jahr 2013 für eine erregte Debatte. Wieder einmal ging es – typisch für viele deutsche Diskussionen – um ganz grundsätzliche Fragen des Seins und wie es sein sollte bzw. nicht sein darf. Und dann ging es auch noch um „die“ Familie, ein normativ und emotional hochgradig aufgeladenes Terrain mit vielen Fettnäpfchen, von denen man kaum alle umgehen kann. Entweder so oder anders. „Zu Hause“ oder „Fremdbetreuung“ (eine Wortschöpfung, die genau so antiquiert daherkommt und ist wie das wenig einladende „Fremdenzimmer“ im ländlichen Übernachtungswesen). Die damals anstehende Scharfstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zum 1. August 2013 und die aufgeregte Diskussion über ein drohendes „Kita-Chaos“ war schon spannungsgeladen genug und wurde dann auch noch angereichert durch das ebenfalls vor der Einführung stehende „Betreuungsgeld“, dem jüngsten Sprössling in der langen Geschwisterreihe „familienpolitischer“ Leistungen. Eine überaus skurrile Geldleistung im Kanon der anderen Förderungen und Kostenerstattungen.

Und während die überschaubare Zahl an Betreuungsgeld-Befürwortern, vor allem aus der bayerischen Unionswelt, die Inanspruchnahme dieser Nicht-Inanspruchnahme-Leistung zu einer familienpolitischen Grundsatzfrage auf Leben und Tod hochstilisierte, mit der erkennbaren Absicht, bei einem Teil ihrer Wählerschaft kostengünstig (weil eine Geldleistung aus Bundesmitteln und dann auch noch in einer überschaubaren Höhe von anfangs 100, mittlerweile 150 Euro) als familienpolitischer Löwe zu punkten, wurde von der anderen Seite mit „Herd“-, „Kita-Fernhalte“- und sonstigen Prämienbegriffen provoziert. Und immer wieder das Argument, dass die anfangs 100, nunmehr 150 Euro gerade bei Familien „mit Migrationshintergrund“ oder aus „bildungsfernen“ Schichten dazu führen würde, dass die Kinder aus diesen Familien nicht in die für sie doch so gewinnbringende Kita geschickt werden, nur, um das Geld zu kassieren – eine Position, die im vergangenen Jahr scheinbar durch eine „Studie“ belegt wurde, die sofort über viele Kanäle verteilt wurde als „Beweis“ für die Richtigkeit dieser Unterstellung, obgleich sich schnell herausgestellt hat, dass diese Studie das nun gerade nicht belegen konnte (vgl. dazu meine kritische Aufarbeitung in dem Beitrag Immer diese Jahrestage. Wie wär’s mit dem Betreuungsgeld? vom 27. Juli 2014). 

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