Briefkastenfirmen nicht nur in Panama, sondern auch auf deutschen Schlachthöfen. Und „ausgeflaggte“ Lastkraftwagen gibt es auch

Anfang April dieses Jahres rauschte der Terminus Briefkastenfirma durch die Medien. Auslöser war die Veröffentlichung der „Panama Papers“. 2,6 Terabyte Daten, ​11,5 Millionen Dokumente, 214.000 Briefkastenfirmen: Die Panama Papers sind das größte Daten-Leak, mit dem Journalisten bislang gearbeitet haben. Es konnte zahlreiche Personen entschlüsselt werden, die ihre Gelder in dubiosen Steueroasen parken. Was ist eigentlich eine Briefkastenfirma?

»Briefkastenfirmen sind im Grundsatz bloße Hüllen mit einem offiziellen Eintragungsdatum und Firmennamen, hinter denen keine oder nur eingeschränkte wirtschaftliche Aktivität steckt. Letztlich haben sie nur die Aufgabe, ein Vermögen zu verwalten. Sehr häufig sind sie in fernen Regionen in sogenannten Steueroasen wie auf den Bahamas oder den British Virgin Islands beheimatet, deswegen werden sie auch „Offshore-Firmen“ genannt. Dort sind nur sehr wenige Steuern fällig, Geschäfte können dort diskret und relativ unbeobachtet abgewickelt werden.«

Aber was bitte hat das mit sozialpolitischen Themen zu tun?

Briefkastenfirmen werden oft zur Steuervermeidung genutzt. Doch immer häufiger werden sie auch eingesetzt, um entsandte Beschäftigte auszubeuten und zu schlechteren Arbeits- und Einkommensbedingungen einzusetzen.

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Die fortschreitende Programmitis in der Arbeitsmarktpolitik und ein sich selbst verkomplizierendes Förderrecht im SGB II

Es wird seit vielen Jahren beklagt. In der Arbeitsmarktpolitik wird zum einen das Förderrecht immer komplizierter, weil man über dieses Instrumentarium versucht, ganz andere Ziele zu adressieren als eine möglichst passgenaue Förderung der Arbeitslosen, dabei vor allem haushaltpolitische Ziele, also die Verteilung begrenzter und in den vergangenen Jahren deutlich schrumpfender Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Zum anderen hat man natürlich den Effekt, dass je komplizierter das Förderrecht ausgestaltet ist, desto mehr Schnittstellen ergeben sich, die man dann wieder, wenn es nötig erscheint, mit neuen Regelungen einzufangen versucht.

Zum anderen liebt man es in der Politik, mit Hilfe von Sonderprogrammen energisches Handeln gegen erkannte bzw. kritisierte Probleme zu signalisieren. Manche Skeptiker wenden an dieser Stelle ein, oftmals geht es dabei nur um eine Aktivitätssimulation. Für diese Kritiklinie spricht, dass viele der Sonderprogramme hinsichtlich der Anforderungen, die (potenzielle) Teilnehmer erfüllen müssen, derart restriktiv bzw. hoch selektiv sind, dass von vornherein klar ist, dass nur wenige tatsächliche Förderfälle realisiert werden können, was auch vor dem Hintergrund der knappen Budgets für diese Programme ein eigenes, natürlich nicht offen kommuniziertes Ziel ist.

Derzeit können wir wie in einem Lehrbuch genau diese skeptische Einschätzung in der Realität bestätigt beobachten. Gemeint sind die Sonderprogramme zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, die von der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) aufgelegt worden sind, um das offensichtliche und manifeste Problem einer sich trotz der allgemein guten Arbeitsmarktverfassung der vergangenen Jahre verhärtenden und verfestigenden Langzeitarbeitslosigkeit zu „bekämpfen“. 

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Der EuGH und das Kindergeld: In Großbritannien gibt es das nur für EU-Bürger, die rechtmäßig auf der Insel existieren. Und in Deutschland gibt es es eine Wohnsitzfiktion für Nicht-Anwesende

Es wird an vielen Stellen immer offensichtlicher: Wer sich mit Sozialpolitik, die in weiten Bereichen eben auch Sozialrecht ist, beschäftigt, der kommt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht vorbei. Viele formatierende Entscheidungen kommen mittlerweile aus Luxemburg und selbst höchste deutsche Gerichte legen dem europäischen Gericht bestimmte Fragen zur Klärung vor. Man denke nur an die Entscheidungen den Sozialleistungsbezug von EU-Ausländern betreffend  in den vergangenen Monaten (vgl. dazu nur die Blog-Beiträge vom 25.02.2016, vom 02.01.2016 oder vom 06.12.2015, um nur die letzten Einträge zu zitieren. Dabei geht es vordergründig um Sozialleistungen wie die Grundsicherung (Hartz IV) in Deutschland, es geht aber auch um Leistungen wie das Kindergeld. Und dann geht es immer wieder um Großbritannien, bei denen wir derzeit besonders sensibilisiert sind angesichts der anstehenden Volksabstimmung über einen „Brexit“, also einem Austritt aus der EU. Die EU-Gegner auf der Insel beziehen sich immer wieder auf eine (angebliche) „Zuwanderung in das Sozialsystem“, vor allem natürlich seitens der EU-Mitbürger aus den Armenhäusern der Union, also Bulgarien und Rumänien.

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