Ungleichheit. Der Blick darauf und das Reden darüber ist erheblich irritierender als das ewige Lamento über „die Armut“

Wenn das Thema „Armut“ aufgerufen wird, setzt in der Regel ein breites mediales Gegenfeuer ein, voller Empörung dahingehend, diesen Begriff in Deutschland überhaupt zu verwenden. Bei uns ist doch keiner (wirklich) arm. Man denke an dieser Stelle nur an die aggressiven Abwehrreaktionen, die von den „Armutsberichten“ ausgelöst werden. Das konnte Anfang dieses Jahres erst wieder studiert werden am Beispiel des neuen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der diesmal zusammen mit weiteren Organisationen aus dem Sozialbereich herausgegeben wurde (vgl. dazu meinen Blog-Beitrag Von der Armut, ihren Quoten, ihrer kritischen Diskussion – und von abstrusen Kommentaren vom 23. Februar 2016). Aber selbst wenn man eine gewisse Problematik der unteren 10 Prozent akzeptiert – seien wir ehrlich: Vom Leben der meisten anderen ist das weit weg und man kann das nach jahrelanger Übung auch ganz gut individualisieren, personalisieren und moralisieren.

Schwieriger wird es dann schon, wenn behauptet wird, auch die anderen 30 oder 40 Prozent oberhalb der 10 Prozent ganz unten gehe es vergleichsweise schlechter, sie werden abgekoppelt und ihre Perspektiven, sich gleichsam wie Münchhausen am eigenen Schopf, also durch eigene Leistung, aus dem Sumpf der Abgehängten zu ziehen, werden als Illusion und Tagträumerei enttarnt. Genau darum dreht sich die Debatte über eine – angeblich – zunehmende Ungleichheit in unserem Land.

Armut ist ein Teil der Ungleichheit, aber die ist weit mehr als die Lebenslagen der untersten zehn Prozent der Bevölkerung. Und offensichtlich tut sich was beim Thema Ungleichheit. Eine Menge im Vergleich zu den vergangenen Jahren, in denen die Marginalisierung des Themenfeldes beispielsweise innerhalb der Volkswirtschaftslehre in Deutschland durchaus erfolgreich gewirkt hat. Das Außenseiter- oder „linke“ Thema erfährt in diesen Tagen eine enorme Resonanz in den Medien. Wenn die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) eine eigene Rubrik Arm und Reich einrichtet und zahlreiche Artikel abfeuert, dann muss etwas in Bewegung gekommen sein. Offensichtlich sind die (Mainstream-)Ökonomen-Reihen nicht mehr fest geschlossen. Dazu gehört auch die Tatsache, dass das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL eine Titelgeschichte bringt unter der Heft-Überschrift „Die geteilte Nation. Deutschland 2016: Reich wird reicher, arm bleibt arm“ und darüber auch Werbung macht für das neue Buch des Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, das unter dem in Ökonomen-Kreisen fast schon revolutionär daherkommenden Titel „Verteilungskampf. Warum Deutschland immer ungleicher wird“ (was bislang von den Mainstream-Ökonomen immer vehement bestritten wurde) veröffentlicht worden ist.

Der DIW-Chef Marcel Fratzscher hat sich für seine Zunft hier in Deutschland weit aus dem Fenster gelehnt: „Die soziale Marktwirtschaft existiert nicht mehr“, so wird er vom SPIEGEL zitiert. Ein echter Verstoß gegen ein semantisches Heiligtum. Aber letztendlich – und das erklärt einen Teil des derzeitigen Hypes um das Thema – reihen sich nun auch einige der prominenten Vertreter der Volkswirtschaftslehre in Deutschland ein in einen Trend, eine Bewegung, die in den angelsächsischen Ländern schon seit längerem diskutiert wird. Im vergangenen Jahr meldete sich der Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz mit dem Buch „Reich und Arm. Die wachsende Ungleichheit in unserer Gesellschaft“ zu Wort. Und es braucht sicher nicht mehr ausführlich begründet werden, warum Thomas Piketty mit seinem 2014 veröffentlichten Werk „Das Kapital des 21. Jahrhunderts“ hier angeführt werden muss, wenn es um eine explizit ökonomische Kritik an der Ungleichheit geht.

Für seine Thesen ist Fratzscher heftig angegriffen worden von seinen Kollegen aus dem Mainstream der Volkswirtschaftslehre. Er selbst hat sich nun zu Wort gemeldet mit dem Versuch einer Erwiderung: Das Märchen vom Märchen der Ungleichheit, so ist sein Gastbeitrag überschrieben. »Die Aussage, Deutschland sei eines der ungleichsten Länder der industrialisierten Welt, ruft immer wieder erbitterten Widerstand hervor. Wir wollen offenbar kein extrem ungleiches Land sein. Aber ein ehrlicher Blick auf die Fakten zeigt, dass wir es trotzdem sind. Sechs Gründe, warum das Märchen von der Ungleichheit in Deutschland leider kein Märchen ist, sondern gelebte Realität«, so beginnt er seinen Beitrag:

1. Wirklich sozial ist, was „gute Arbeit“ schafft.
2. Die Ungleichheit ist in den vergangenen Jahrzehnten gestiegen.
3. Der größte Teil des Wirtschaftswachstums kommt den Eigentümern von Unternehmen und Kapital zugute.
4. Chancengleichheit und soziale Mobilität verbessern sich nicht, sondern sinken zum Teil.
5. Deutschland hat die höchste Ungleichheit bei privaten Vermögen in der Eurozone.
6. Die Art der Bildungsausgaben dämpfen die Ungleichheit nicht.

Aber weiten wir die Perspektive und rufen als Kronzeugen für eine umfassende Ungleichheitsdebatte Branko Milanović in den Zeugenstand. Er ist einer der führenden Ungleichheitsforscher, arbeitete für die Weltbank und lehrt heute in New York. Sein neues Buch Global Inequality. A New Approach for the Age of Globalization ist vor kurzem erschienen (vgl. dazu beispielsweise die Rezension Das Protokoll der Ungleichheit von Hansueli Schöchli).

Milanović wird verbunden mit einer radikalen Analyse. So beispielsweise  im Interview „Auf dem Weg in die Plutokratie“:

»Die realen Einkommen vieler einfacher Arbeitnehmer im Westen sind in den vergangenen 25 Jahren kaum gestiegen, an der Spitze dagegen ging es kräftig nach oben. In den USA bezog Mitte der siebziger Jahre das reichste Prozent der Bevölkerung acht Prozent des Nationaleinkommens. Heute sind es rund zwanzig Prozent. Viele Leute sind enttäuscht, das schlägt sich in ihrem Wahlverhalten nieder … Es gibt kein Land, in dem die Ungleichheit zurückgegangen ist. Selbst Schweden mit seiner sozialdemokratischen Tradition ist ungleicher geworden … Die meisten Ökonomen führen den Anstieg der Ungleichheit auf drei voneinander unabhängige Entwicklungen zurück: auf den technologischen Fortschritt, auf die Politik der Deregulierung und auf die wachsende Konkurrenz durch Länder wie China oder Indien. Ich bin davon überzeugt, dass alle drei Entwicklungen etwas mit der Globalisierung zu tun haben.«

Und er argumentiert differenziert, jedenfalls aus der globalen Perspektive: Auf den Hinweis, dass die meisten Ökonomen immer argumentiert haben, dass die Globalisierung alle reicher macht, antwortet er: »Und die Globalisierungskritiker haben argumentiert, dass die Öffnung der Grenzen im Zweifel die armen Länder ärmer macht und die reichen reicher.«

»Die Ironie der Geschichte besteht darin, dass das Gegenteil passiert ist: Die Mittelschicht in den reichen Ländern ist unter Druck, während in den armen Ländern eine neue Mittelschicht entstanden ist. Wir sollten nicht vergessen: In China und Indien sind die Einkommen zum Teil erheblich gestiegen. Wir sprechen hier über insgesamt eineinhalb bis zwei Milliarden Menschen. Für diese Menschen war die Globalisierung ein Gewinn, und die vergangenen Jahre waren gute Jahre«, so Milanović.

Er argumentiert also keineswegs einseitig nach dem Motto, überall geht es den Menschen schlechter. Wie so oft ist es eine Frage der Perspektive: »Wenn Sie ein einfacher Arbeitnehmer in den USA sind, ist es eine schlechte Nachricht, weil Ihr Einkommen nicht gestiegen ist. Insgesamt ist die Welt heute ökonomisch betrachtet aber ein gerechterer Ort als früher. Ein Teil der Menschheit ist ärmer geworden, aber ein sehr viel größerer ist reicher geworden.«

Schauen wir uns eine seiner wichtigsten Befunde einmal genauer an (dazu die Abbildung am Anfang des Beitrags): Rico Grimm hat das in seinem hervorragenden Beitrag Das wichtigste Diagramm unserer Zeit sieht aus wie ein Elefant so beschrieben:

»Ja, der Menschheit geht es besser. Aber den Menschen des Westens schlechter, jedenfalls, wenn sie der Mittel- oder Unterschicht angehören. Ein Diagramm des Ungleichheitsforschers Branko Milanović verdeutlicht das; es ähnelt zufällig einem Elefanten. Der Arbeiter aus Deutschland, Europa, den USA, er befindet sich ungefähr dort, wo der Rüssel anfängt. Im Minusbereich.«

Rico Grimm fasst die Abbildung von Milanović verständlich zusammen, wenn er schreibt:

»Milanović bildet auf der Waagerechten den Wohlstand der Menschheit ab. Indem er die Einkommen der Menschen sortiert, kann er sagen, ob jemand zu den oberen 20 Prozent der Welt gehört oder zu den unteren 20 Prozent. Ganz links befinden sich die Menschen aus Sub-Sahara-Afrika, dem ärmsten Landstrich der Welt, die Ärmsten Indiens und des Rests der Welt. Rechts davon, von ca. 10 bis 25 Prozent, reihen sich jene Inder und Indonesier ein, die in ihren Ländern zur unteren Mittelschicht gehören. In diesem Segment lassen sich auch ein paar Chinesen finden. Die meisten Chinesen befinden sich aber im Bereich zwischen 25 und 65 Prozent, zusammen mit Indern, Brasilianern und anderen Menschen aus den nicht-westlichen Weltregionen. Ihnen schließen sich die Unter- und Mittelschicht (ab ca. 65 Prozent), die obere Mittelschicht (bis 95 Prozent) und die Oberschichten des Westens an (bis 99 Prozent). Das letzte Prozent bildet die Klasse der Superreichen. Die Werte dieser Achse zeigen, warum es für viele Menschen attraktiv ist, zu migrieren. Sie können aus der globalen Unterschicht in die globale Oberschicht aufsteigen – einfach indem sie in ein anderes Land ziehen. Wenn ein Bauernsohn aus dem Senegal nach Deutschland kommt und als Putzmann arbeitet, gehört er hierzulande zur Unterschicht. Aber im weltweiten Vergleich ist das deutsche Putzmann-Einkommen immer noch hervorragend.«

Die von Milanović gewählte Zeitraum 1998 bis 2008 spiegelt »genau jene Epoche, die Neoliberale und Freunde des freien Handels geprägt haben. Experten nennen sie wegen der rasanten weltweiten Verschränkung der Produktionsketten, Informationsströme, Geldkanäle und Menschenschicksale das Zeitalter der „Hyperglobalisierung“«, so Grimm.

Er verwendet diese Befunde, da sie helfen,  »den Aufstieg von Donald Trump, der AfD und Bernie Sanders zu verstehen.« Und weiter: »Sie setzen dem völlig richtigen, aber eben auch völlig abgehobenen Blick der Global-Statistiker den (möglicherweise) konstruierten Blick des „kleinen Mannes“ entgegen. Die Losungen, die sich daraus ergeben, knüpfen an den Alltag der meisten Menschen an. Vor allem im Westen.«

Grimm beendet seine Analyse mit diesem folgenschweren Satz: »Aber Milanović‘ Elefant zeigt, dass die Verlierer der Globalisierung nicht nur in Afrika zu finden sind. Sie wohnen nebenan.«

Eine absolut lesenswerte praktische Anwendung der von Rico Grimm so herausgestellten 
Milanović-These von den Verlierern inmitten unseren Gesellschaften findet man in dem Beitrag Es ging nicht um Europa von Paul Mason über die Frage, wie es zu der Mehrheit für den Brexit in Großbritannien hat kommen können: »Die Mischung aus Sparpolitik und Migration war toxisch, Ressentiments blühen.« Und auch bei sehr eindrucksvollen wie zugleich höchst differenzierten Darstellung von Mason begegnen wir den Verlierern der gesellschaftlichen Prozesse – und nebenbei dem Unvermögen der Sozialdemokraten auch auf der Insel, ihre frühere Wähler- und Anhängerschaft noch politisch abzubilden. Der Raum für die (rechts)populistischen Bewegungen ist weit offen.

Besonders brisant sind die Befunde des Ungleichheitsforschers Milanović hinsichtlich eines Aspekts, der uns – gerade auch von Marcel Fratzscher in der deutschen Debatte – als Lösungsansatz verkauft, bei Milanović hingegen als Problem identifiziert wird: mehr soziale Mobilität durch Bildung, gleichsam eine Reanimation des alten sozialdemokratischen Versprechens eines Aufstiegs durch Bildung. Hier ist die Wahrnehmung von Milanović eine ganz andere und die hört sich nicht gut an:
Man kann zeigen, » dass es eine starke Korrelation zwischen aktueller Ungleichheit und der zwischen den Generationen gibt. Oder, um es in anderen Worten zu sagen, zwischen Ungleichheit und geringer sozialer Mobilität: Je ungleicher eine Gesellschaft, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die nächste Generation weiter nach oben kommt (oder im Gegenzug: desto unwahrscheinlicher ist die Verkleinerung der reichen Schicht)«, schreibt er in seinem Beitrag Das Schumpeter-Hotel: »Hohe Ungleichheit als Preis für eine hohe soziale Mobilität – das ist die Story des American Dream. Doch neue Forschungen zeigen, dass dies ein Mythos ist. Tatsächlich gilt: Je ungleicher eine Gesellschaft ist, desto unwahrscheinlicher wird es, dass sich die nächste Generation nach oben arbeiten kann.« Die Folgen dieses nur auf den ersten Blick abstrakt daherkommenden Befundes können wir derzeit im Kontext eines vor kurzem als unmöglich bezeichneten Aufstiegs einer Figur wie Donald Trump im real life nachvollziehen.

Auch Andreas Neinhaus hat in seinem Artikel diesen Aspekt der Arbeit von Milanović aufgegriffen und bereits in die Überschrift zu seinem Artikel gepackt: Der Rückfall in die Klassengesellschaft:

»Wir bewegen uns immer mehr hin zu einer Gesellschaft, in der es vor allem darauf ankommt, aus der richtigen Familie abzustammen, um Karrierechancen zu erhalten. Ähnlich wie im 19. Jahrhundert ist die soziale Klasse der Schlüssel zu hohem Einkommen und nicht allein der Ort … Zahlreiche Entwicklungen deuten auf die Konzentration von Kapital in den Händen einer Minderheit hin … Aber sie zeigen beispielsweise auch die Tatsache, dass in einer Gesellschaft, in der alle gut ausgebildet sind, Bildung selbst nicht mehr der ausschliessliche Faktor zum Erfolg ist. Das sei in den USA zu beobachten: „One sees the effect of family money and networks in the United States very clearly in the occupations where lots of power and money accrue.“«

Wenn das so ist, dann wird auch verständlich, warum wir mit der stetigen (formalen) Bildungsexpansion mit einer Inflationierung der „akademischen“ Abschlüsse einen echten gesellschaftlichen Sprengsatz konfigurieren, dessen Wirkung möglicherweise den heute noch dominierenden Frust der „alten weißen Männer“ in den USA oder der aussortierten Unterschicht in Großbritannien oder der Abgehängten aus den ländlichen Regionen in Frankreich und anderen Ländern ersetzen wird durch eine neue Form der Ablehnung des Establishments und „des“ Systems. Erste Beispiele lassen sich in den südeuropäischen Euro-Krisenländern studieren. Noch spricht die gewaltige Individualisierungswelle seit den 1990er Jahren für das bestehende System, weil sie einerseits Kollektivierungen erschwert bis verunmöglicht, zum anderen wird damit aber auch der politische Konflikt ungleich unberechenbarer.

Ungleichheit in allen unterschiedlichen Themen wird ein Mega-Thema der kommenden Jahre werden müssen. Die Armen ganz unten kann man zur Not exkludieren und wenn es sein muss stilllegen und darauf hoffen, dass die Mehrheitsgesellschaft ihre emphatischen Ressourcen auf die eigenen Familie oder andere gesellschaftliche Gruppen fokussieren. Dieses Muster wird nicht mehr funktionieren, wenn es um die unteren 40 Prozent einer Gesellschaft geht, die Niedrigeinkommensbzeieher und zugleich aber auch wesentliche Teile der Leistungsträger einer Gesellschaft, die das System am Laufen halten.

Der Ungleichheitsdiskurs stellt im Lichte der neueren Befunde letztendlich die Systemfrage – und deshalb wird er auch von der Gegenseite weitaus stärker unter Feuer genommen als die „klassische“ Thematisierung von Armut.

Die nächste rentenpolitische Baustelle mit der Noch-Hoffnung auf einen großen Wurf ante portas: Betriebliche Altersvorsorge

Das – theoretisch – auf drei Säulen ruhende Alterssicherungssystem hat durchaus seinen konzeptionellen Charme: Da gibt es die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung als erste Säule, dann eine betriebliche (Zusatz)Altersvorsorge als zweite und die teilweise über Steuermittel subventionierte dritte Säule, also die private Altersvorsorge, beispielsweise in Form einer „Riester-Rente“. Und der zweiten und dritten Säule kommt eine immer größer werdende Bedeutung zu, wenn man das Hauptsicherungssystem, also die gesetzliche Rentenversicherung, vom Sicherungsniveau her zurückschneidet, was seit den letzten Rentenreformen passiert ist. Dann muss aus den beiden anderen Töpfen kompensierend Geld aufgebracht werden, was aber eigentlich nicht deren Funktion war, denn sie sollten immer eine zusätzliche Altersversorgung gewährleisten, on top auf die gesetzliche Rente.

Vor diesem Hintergrund ist es dann natürlich zum einen problematisch, wenn die Betroffenen gar nicht alle Ansprüche aufbauen, weil die zweite oder dritte Säule bei ihnen gar nicht oder nur rudimentär vorhanden ist. Bei der „Riester-Rente“ wurde das schon lange diskutiert und als Schwachstelle identifiziert, aber auch die betriebliche Altersvorsorge leidet unter diesem Punkt:
Trotz recht opulenter staatlicher Förderung stagniert der Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung (bAV) seit geraumer Zeit. Nur etwa 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigen verfügt aktuell über Anwartschaften auf eine Betriebsrente – ohne die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind es sogar nur rund 50 Prozent, so der Hinweis von Johannes Steffen.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2013 wurde die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge festgehalten. Insbesondere sollen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Betriebsrenten auch in kleinen und mittleren Unternehmen besser zu verankern – und auch Geringverdiener sollen stärker als bislang einbezogen werden. Hehre Absichten, die neben einer Grundsatzentscheidung vor allem filigrane Umsetzungsarbeit bedeuten würden.

Und trotz der langsam, aber sicher auslaufenden Legislaturperiode hat sich die Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) auf den Weg gemacht, bis zum Herbst dieses Jahres einen Umsetzungsvorschlag die im Grundsatz vereinbarte Stärkung der betrieblichen Altersversorgung auf den Weg zu bringen. Wobei erfahrungsgemäß der Teufel immer und gerade in Rentenfragen im Detail steckt.

Und ganz offensichtlich will Nahles nicht nur einfach mehr Förderung aus Staatsmitteln oder andere Bestimmungen zur Abwicklung, sondern sie will die Stärkung der Betriebsrenten verknüpfen mit einer parallelen Stärkung der Tarifparteien und der Tarifverträge. Bereits im April berichtete die FAZ über die Ideen aus dem Bundesrentenministerium unter der Überschrift Tarifparteien sollen Betriebsrente voranbringen: »Gewerkschaften und Arbeitgeber sollen künftig per Tarifvertrag regeln, dass Mitarbeiter Betriebsrenten bekommen. Erst fanden die Arbeitgeber das nicht so toll – nun hat Nahles nachgebessert.«

Der Stimmungsumschwung der Arbeitgeber geht auch zurück auf zwei im April 2016 vorgelegte Gutachten – eines im Auftrag des Bundesfinanzministeriums (vgl. Kiesewetter et al.: Optimierungsmöglichkeiten bei den Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung), ein anderes im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums (vgl. Hanau/Arteaga: Rechtsgutachten zu dem „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) – die sollten Klarheit schaffen, wie man die ambitionierten Ziele des Koalitionsvertrages umsetzen kann.
Dietrich Creutzburg arbeitet in seinem Artikel heraus, warum die Arbeitgeber nun weniger Probleme mit der „Nahles-Rente“ hätten:

»Der von den Nahles-Gutachtern erarbeitete neue Vorschlag für die Betriebsrente unterscheidet sich vom Ursprungsmodell darin, dass es den Tarifparteien Gestaltungsfreiheit geben will, statt auf fest vorgegebene Strukturen und Zwangselemente zu setzen: Ursprünglich sollten die Tarifparteien branchenweite Fonds für die Verwaltung der Beiträge einführen; dazu wäre es nötig geworden, ihre Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, also auch jenen Betrieben vorzuschreiben, die nicht im Arbeitgeberverband sind.
Der neue Ansatz zielt zunächst auf freiwillig tarifgebundene Betriebe und setzt auf Anreize. Zum einen würden die Tarifparteien entscheiden, ob sie die Betriebe verpflichten, Mitarbeitern Betriebsrenten anzubieten, oder ob auf Betriebsebene entschieden werden soll. Zum anderen könnten die Tarifparteien selbst regeln, in welcher Höhe eine spätere Rentenleistung aus den Beiträgen garantiert wird. Die Idee: Wird sie als „Zielrente“ ohne volle Leistungsgarantie zugesagt, müssen Beiträge nicht nach den strengen Anlageregeln für Lebensversicherer investiert werden und können bessere Renditen erzielen. So eröffne sich ein Einstieg in das erfolgreiche niederländische Betriebsrentenmodell, erläutert Gutachter Arteaga, früher Vorstand der Zurich Versicherung.«

Der Passus verweist auf zwei zentrale Stellschrauben: Zum einen wird die ursprünglich von Andrea Nahles angedachte „en passant“-Stärkung der Tariflandschaft über das Instrument der Allgemeinverbindlichkeit aufgrund der geplanten branchenweiten Fonds wieder zurückgedrängt, zum anderen bleibt ein entscheidender Punkt für die Arbeitgeber-Seite, den man nur versteht, wenn man das heutige System der betrieblichen Altersvorsorge verstanden hat: Die geplante Abschaffung der Arbeitgeberhaftung.

Auf diesen wichtigen Punkt weisen auch Jonas Tauber und Herbert Fromme in ihrem Artikel Wie die Betriebsrente Sie vor Altersarmut schützen soll hin: »Unternehmen sollten von der Arbeitgeberhaftung befreit werden, wenn sie bei Betriebsrenten mit den Gewerkschaften an einem Strang ziehen. Bislang sind sie in letzter Instanz für alle Zusagen der betrieblichen Altersversorgung verantwortlich, auch wenn ein Versicherer oder eine Pensionskasse die Versorgung abwickelt.«

Aber soweit erkennbar wird das, was Nahles im Herbst präsentieren wird, nicht nur die Befreiung der Arbeitgeber von der Haftung enthalten wird, so Tauber und Fromme:

»Inzwischen ist klar, dass am Ende ein Gesamtkonzept stehen soll, das weit über diesen Ansatz hinausgeht. In der Diskussion sind staatliche Förderungen für Geringverdiener, darunter die Nicht-Anrechnung von Betriebsrenten auf mögliche Sozialleistungen im Alter. Außerdem plant Nahles eine „Opt-out“-Lösung. Das heißt, alle Arbeitnehmer zahlen automatisch in eine betriebliche Zusatzversorgung ein, wenn sie sich nicht aktiv dagegen entscheiden.«

Aber der Bereich der betrieblichen Altersvorsorge ist an sich und in mehrfacher Hinsicht mit strukturellen Problemen bestückt: »Das System ist vergleichsweise komplex. Und bei manchen Anbietern sind die Kosten sehr hoch«, so Tauber und Fromme.

Hinzu kommt bei aller geschürten Euphorie, dass eine ausgebaute betriebliche Altersvorsorge einen nennenswerten Beitrag zur Kompensation der Leistungskürzungen im großen System der gesetzlichen Rentenversicherung leisten kann: Auch die betriebliche Altersvorsorge mit allen unterschiedlichen Durchführungswegen gehört zu den kapitalgedeckten Alterssicherungssystemen und leidet damit unter den gleichen strukturellen Verwerfungen, die wir auch im Bereich der privaten Altersvorsorge (Stichwort „Riester-Rente“ und mehr) diskutieren und die ein Strukturproblem der Kapitaldeckung darstellen. Darauf habe ich bereits in dem Beitrag Betriebsrenten als Butter in der Sonne? Das wäre ärgerlich für die Finanzindustrie und ihre Hoffnungen auf ein Riester-Substitut. Und Betroffene erleben ihr blaues Wunder vom 21. Juni 2016 hingewiesen:

Bei Betriebsrenten »handelt es sich um kapitalgedeckte Varianten der Altersvorsorge und die langjährige Kritik an der Riester-Rente bezog sich immer auch auf die Kapitaldeckung als problematisches Verfahren an sich (vgl. dazu nur beispielsweise Joebges, H. et al.: Auf dem Weg in die Altersarmut. Bilanz der Einführung der kapitalgedeckten Riester-Rente. IMK Report Nr. 73, Düsseldorf 2012).

Offensichtlich geht es vielen Betriebsrenten nicht gut – und erst recht nicht denen, die da noch kommen sollen. Nicht wirklich überraschend hat das etwas zu tun mit dem selbst gestandene Volkswirte irritierenden Umfeld einer seit Jahren anhaltenden und auf absehbare Sicht auch weiter vorherrschenden Niedrig-, Null- und sogar Negativzinswelt, in der sich die Kapitaldeckungsvarianten bewegen und absehbar weiter bewegen müssen …  Natürlich wird es Stimmen geben, die darauf hinzuweisen versuchen werden, dass das mit dem schlechten Umfeld für die Kapitaldeckung nur eine vorübergehende Angelegenheit sein wird, dass in den vor uns liegenden Jahren die Zinsen wieder nach oben gehen. Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt. Deshalb hier nur der Hinweis auf eine immer noch lesenswerte Arbeit aus dem Jahr 2001, in dem die politischen Entscheidungsträger und viele, eigentlich fast alle anderen auch besoffen waren von der Vorstellung, dass es mit den Zinsen und den Renditen ewig so weitergehen wird: Andreas Heigl und Martin Katheder: Age Wave – Zur Demographieanfälligkeit von Aktienmärkten. Policy Brief 4/2001, München: Hypovereinsbank, 2001. Ihre Argumentation – im Jahr 2001 – ging so: Insbesondere die Generation der damals 30- bis 50-jährigen muss mit niedrigeren Renditen für ihre Geldanlage in die Aktienmärkte rechnen. Denn auch die Kapitaldeckung ist im Zuge der demografischen Alterung ähnlichen Risiken ausgesetzt wie die umlagefinanzierten Alterssicherungssysteme. Ursächlich hierfür ist das sich künftig deutlich verschlechternde Verhältnis von Sparern zu Entsparern („Age Wave“). Man kann das auch so ausdrücken: Wir sind alle Gefangene unserer Kohorte. Wenn also größere Summen von den Vorsorgenden eingesammelt werden, um diese rentierlich anzulegen und dann, wenn das Alter gekommen ist, die vereinbarten und die in Aussicht gestellten Beträge auch auszahlen zu können, dann braucht man Abnehmer für die Sachen, in die man Geld angelegt hat, beispielsweise in Immobilien oder in Aktien. Und was, wenn es zu diesem Zeitpunkt gar nicht genug Abnehmer gibt oder geben kann, weil deren Zahl deutlich niedriger ist als in der Vergangenheit.Anders formuliert: Wenn ein enormes Angebot an Anlagen in der Auszahlungsphase auf eine aus welchen Gründen auch immer deutlich niedrigere Nachfrage stößt, dann muss nach allen Regeln der Ökonomie der Preis sinken. Aus diesem Kontext wird sich auch eine ausgebaute betriebliche Altersvorsorge nicht befreien können.«

Aber selbst wenn man sich nur bewegen möchte in den Untiefen des bestehenden Systems ergeben sich zahlreiche Fragezeichen entsprechender Größenordnung. Auf die Instabilität des Systems wird seit längerem hingewiesen, vgl. dazu nur als ein Beispiel von vielen den Artikel Wetten auf ein langes Leben aus dem SPIEGEL Heft 46/2012, der auch schon auf das hinweist, was jetzt umgesetzt werden soll: »Betriebsrenten sollen die neue Wunderwaffe im Kampf gegen Armut im Alter sein. So will es die SPD. Doch auch diese Art der Vorsorge birgt erhebliche Risiken.«

Ein Punkt, der immer wieder unterschätzt wird, ist die offensichtliche Lücke zwischen der Wahrnehmung und der Realität von Betriebsrenten. Wenn man die Menschen fragt, was für sie eine „Betriebsrente“ ist, dann wird die große Mehrheit sagen, es handelt sich um eine Rentenzahlung, die vom Arbeitgeber finanziert wird und für die der auch einstehen muss. An dieser Stelle gießen Tauber und Fromme in ihrem Artikel eine Menge Wasser in den Wein:

»Dabei geht es heute nur noch selten um Direktzusagen der Unternehmen, die sie auch selbst zahlen. Die waren vor 40, 50 Jahren üblich, um gute Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten. Im Kern handelt es sich dabei um Lohnbestandteile, die aber nicht sofort an den Arbeiter oder Angestellten fließen. Das Unternehmen leiht sich das Geld von den Mitarbeitern und legt es im eigenen Unternehmen oder extern an, um die Summen als Zusatzrente später wieder auszuzahlen. Da sie für die Zusagen heute hohe Rückstellungen bilden müssen, sorgt diese Form der Altersversorgung bei Konzernen für großen Ärger.«

Heute sieht die Welt der Betriebsrenten anders aus:

»In den meisten Fällen geht es um Renten, für die Mitarbeiter selbst die Beiträge zahlen, möglicherweise mit Unterstützung des Arbeitgebers. Seit 2002 hat jeder Beschäftigte das Recht, betriebliche Altersvorsorge in Form der sogenannten Entgeltumwandlung zu betreiben. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber bis zu einer Obergrenze – 2016 sind das 2976 Euro im Jahr – vom Brutto-Einkommen seines Angestellten für dessen Betriebsrente einzahlt. Der Gesetzgeber hat dabei fünf so genannte Durchführungswege vorgesehen. Einer ist die Direktzusage der Unternehmen, die an Bedeutung verliert. Populär bei kleineren Firmen ist eine Direktversicherung bei einem Lebensversicherer. Ein Nachteil: Wer ausscheidet, hat keinen Anspruch auf Fortführung.«

Und die anderen Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge? »In den Jahren 2003 bis 2005 war der Durchführungsweg Pensionskassen modern, dann änderte der Gesetzgeber den steuerlichen Rahmen. Aber es gibt sie immer noch – und die Niedrigzinsen machen ihnen besonders zu schaffen.« Dazu beispielsweise auch mein Beitrag Wenn selbst das Beten nicht mehr hilft. Auch die zusätzliche kirchliche Altersversorgung kann (und muss) in schwieriges Fahrwasser geraten vom 22. Juni 2016 ergänzend zum Beitrag vom 21. Juni 2016.

Daneben existieren als Durchführungswege vier und fünf Pensionsfonds sowie Unterstützungskassen, die meistens von Versicherern rückgedeckt werden.

Andrea Nahles will Branchenlösungen ausbauen, wie wir sie aus den großen Industriebereichen kennen und die von Gewerkschaften und Arbeitgebern gemeinsam betrieben werden: Bei der Chemie-Altersvorsorge sind 80 Prozent der Beschäftigten Mitglied, die Metallrente hat 25.000 Unternehmen als Mitglieder.

Dabei würden sich zwei Kernfragen stellen, so Tauber und Fromme: »Wer betreibt diese Lösungen? Sind die Lebensversicherer außen vor oder, wie heute bei Metall- und Chemierente, Teil des Systems? Und wer haftet, wenn es Probleme gibt? Die Unternehmen sollen es ja nicht mehr sein … Aber der Pensions-Sicherungsverein, der nach Firmenpleiten für die Betriebsrenten aus Direktzusagen aufkommt, winkt ab, er wäre überfordert.«

Es bleibt also noch eine ganze Menge zu tun, um in die Nähe eines vernünftigen und zugleich praktizierbaren Modells einer ausgebauten betrieblichen Altersvorsorge zu kommen. Allerdings muss zugleich auf zwei Gefahren hingewiesen werden:

Zum einen gilt grundsätzlich, dass eine Betriebsrente lediglich eine zusätzliche, die allgemeine, also gesetzliche Rente aufstockende Funktion haben (sollten). Damit passen sie im Grunde sehr gut in das Gedankengebäude der Lebensstandardsicherung durch eine Kombination der drei Säulen. Nicht geeignet sind die Betriebsrenten aber für das Ziel der Altersarmutsvermeidung, denn die Betriebsrenten können in den meisten Fällen die Leistungskürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung gar nicht auffangen, hinzu kommt eine Ungleichverteilung dergestalt, dass gerade die Betroffenen, die eine Aufstockung ihrer Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung dringend bedürfen, überdurchschnittlich oft nur geringe oder gleich gar keine Betriebsrenten-Ansprüche haben. Auch wenn man das jetzt ausbauen würde, kann es erst mit einem erheblichen time lag eine Auswirkung auf die ärmeren Rentner haben, weil ja die Ansprüche auch erst einmal aufgebaut werden müssen, was in kapitalgedeckten Systemen vor allem Zeit bedeutet.

Zum anderen muss man aufpassen, dass die Ansätze einer Stärkung der Betriebsrenten nicht instrumentalisiert werden von denjenigen, die gegen Reformen der ersten und wichtigsten Säule der Alterssicherung, also die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung, sind. Und für eine Stärkung der ersten Säule, darunter auch eine Infragestellung und Korrektur der enormen Rentenniveausenkung, plädieren mittlerweile einige. Beispielsweise die Gewerkschaften, die gerade eine Rentenkampagne ins Rollen bringen. So hat nun die IG Metall ihre Vorstellungen von einer Weiterentwicklung des Rentensystems veröffentlicht:

IG Metall: Neuaufbau einer solidarischen Alterssicherung. Vorschläge der IG Metall, Frankfurt am Main 2016

Die Reaktion der Gegenseite ließ nicht lange auf sich warten, so beispielsweise das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW): Private Vorsorge nicht unterschätzen, so haben sie ihre Stellungnahme zu den Vorschlägen der IG Metall überschrieben.

Und eines sollte man klar vor Augen haben: Um den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersvorsorge vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen, wird es die Einführung der reinen Beitragszusage und die vollständige Enthaftung des Arbeitgebers hinsichtlich der Versorgungsleistungen („pay and forget“) geben. Aus Sicht der Arbeitgeber ist das zentral. Wahrscheinlich wird auch der Betrag für die abgabenfreie Entgeltumwandlung deutlich angehoben. Und damit wird eines sicher eintreten – eine weitere deutliche Erhöhung des Finanzierungsanteils der Beschäftigten an ihren „Betriebsrenten“.

Das enge Angebotsoligopol frisst seine Kinder. Die billigen Fernbusse überrollen immer mehr Subunternehmer und viele Busfahrer gleich mit

Die älteren Semester werden sich noch erinnern können. Bis in die 1970er und mit letzten Ausläufern in den 1980er Jahren gab es in Deutschland einen regen Fernbusverkehr, der von großer Bedeutung war. Damals betrieben die Deutsche Bundesbahn (Bahnbus) und die Deutsche Bundespost (Kraftpost) zahlreiche Buslinien, die Großstädte und Ballungszentren miteinander verbanden. Die Buslinien waren auf vielen Strecken eine kostengünstige Alternative zur Bahn. Neue Fernbuslinien durften nach dem bis zum 31. Dezember 2012 gültigen gesetzlichen Grundlage (PBefG) nur eingerichtet werden, wenn sie keine Konkurrenz zur Eisenbahn darstellten – was angesichts des Schienennetzes so gut wie immer der Fall war, so dass hier nichts entstehen konnte. Mit Wirkung zum 1. Januar 2013 wurde dann eine umfassende Deregulierung dieses Bereichs vorgenommen.

In der stürmischen Anfangszeit schossen zahlreiche Fernbusanbieter aus dem Boden und die trafen auf eine mehr als interessierte Nachfrageseite. Das Geschäft florierte, die Passagierzahlen stiegen stetig nach oben und immer neue Linien wurden eingerichtet. Mittlerweile werden etwa 300 Linienverbindungen angeboten. Die Zahl der Fahrgäste hat sich seit der Liberalisierung mehr als verdoppelt. 2015 sollen rund 20 Millionen Menschen mit Fernbussen unterwegs gewesen sein, 2013 waren es erst 8,2 Millionen.

Diese Wachstumsgeschichte ging einher mit einer massiven Oligopolisierung des Fernbusmarktes (vgl. dazu auch den Artikel Es kann nur wenige geben). Die Zahl der Anbieter ist in den wenigen Jahren seit 2013 erheblich eingedampft. Mittlerweile müssen wir von einem innerhalb kürzester Zeit erreichten sehr engen Angebotsoligopol sprechen: Gerade einmal drei Fernbusunternehmen teilen sich mehr als 90 Prozent des Marktes, zwei davon entfallen auf die ehemaligen staatsmonopolistischen Unternehmen Post und Bahn. MeinFernbusFlixbus hat nunmehr einen Marktanteil von über 70 Prozent – unter Berücksichtigung der im Juni 2016 verkündeten Übernahme des britischen Konkurrenten Megabus, der auch in Deutschland Fernbuslinien angeboten hat. Damit rundet sich das ab, was von Anfang an vorhergesagt worden ist: Am Ende wird es sich nur für wenige Unternehmen lohnen, ein Streckennetz mitsamt Bussen und Fahrern zu unterhalten. Was zählt, sind Größe und Auslastung.

Dieter Fockenbrock liefert in seinem Artikel Flixbus räumt den Fernbus-Markt ab einige weitere interessante Hintergrundinformationen: Megabus gehört zur börsennotierten Stagecoach-Gruppe und das Unternehmen war erst vor gut einem Jahr in den deutschen Markt eingestiegen und machte vor allem durch Kampfpreise von einem Euro pro Fahrt von sich reden. Das schottische Unternehmen wird weiter als Subunternehmer für Flixbus die europäischen Linien fahren.

»Hinter Flixbus steht eine Gruppe von Finanzinvestoren, darunter der US-amerikanische Geldgeber General Atlantic. Nach Deutschland sind seit etwa zwei Jahren die europäischen Länder Ziel der Expansion, zumal in Frankreich gerade der Fernbusmarkt liberalisiert worden ist.«

Die hier besonders interessierende Information: »Flixbus betreibt keine eigenen Busse, sondern ist eine Buchungs- und Marketingplattform. Die Linien werden von meist mittelständischen Busunternehmen im Auftrag gefahren – und jetzt auch von dem schottischen Konzern Megabus.«

Subunternehmer machen also das Geschäft unter den Markennamen. Und nicht wenige werden wissen/ahnen, was jetzt kommt. Überall, wo wir ausgedehnte Subunternehmer-Modelle haben, sind schwierige bis schlechte (Arbeits-)Bedingungen nicht weit, was an dem grundsätzlichen Machtgefälle zwischen Auftraggeber und den Subunternehmen liegt, vor allem, wenn man so eine Marktmacht hat wie das hier interessierende Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund können dann solche Berichte nicht wirklich überraschen: Hohe Verluste in Fernbus-Branche: Subunternehmer passen, so der NDR. »Der harte Wettbewerb auf dem Fernbus-Markt hat Konsequenzen: Viele Subunternehmer sind ins Grübeln gekommen, immer mehr mittelständische Fernbus-Partnerunternehmen steigen aus. Nach Recherchen des NDR … haben allein in Niedersachsen vier Unternehmen die Kooperation mit Marktführer FlixBus beendet, bundesweit sind es mehr als 20 Firmen. Betroffene Buspartner haben zum Teil hohe Verluste eingefahren. Das Hamburger Busunternehmen Elite Traffic teilt dem NDR mit, dass man sich nach einem Minus von mindestens zwei Millionen Euro entschieden habe, den Vertrag mit FlixBus zu kündigen. Dies sei die „Konsequenz des katastrophalen Preiskampfes auf dem Fernbusliniensektor“, sagt der Betriebsleiter von Elite Traffic, Sebastian Reimers.«

Der zitierte Betriebsleiter von Elite Traffic bringt das Dilemma auf den Punkt, wenn er sagt: „Es werden neue Fahrzeuge verlangt, es werden ausgeruhte Fahrer verlangt, es wird die Einhaltung der Sozialvorschriften verlangt. Und dafür sind die Preise zu günstig.“

Der Verband Mobifair, der sich für faire Arbeitsbedingen in der Verkehrsbranche einsetzt, erwartet, dass noch mehr mittelständische Partnerunternehmen aus dem Fernbus-Geschäft aussteigen werden. Busunternehmer sähen keine Möglichkeit, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig Gewinne zu machen.

Das schlägt natürlich voll auf die Arbeitsbedingungen der Busfahrer durch. Dazu berichtet der NDR ein konkretes Beispiel:

»Noch immer packt Frank Meinhard* die Wut, wenn er an die Zeit als Fernbus-Fahrer zurückdenkt. „Ich kann nur jedem empfehlen, sich auf dieses Spektakel nicht einzulassen“, sagt er mit geballter Faust. Er fuhr für das Unternehmen Der Schmidt Fernbuslinien aus Wolfenbüttel, ein Subunternehmen von FlixBus. Meinhards Strecke: unter anderem Braunschweig-Brüssel. Ohne Staus sind das acht Stunden Fahrt – keine längere Pause, keine Ablösung. Meinhard musste die Tour in der Regel allein fahren. Aus Kostengründen? Das Unternehmen bestreitet das und betont, Sicherheit stehe „zu jedem Zeitpunkt an erster Stelle“. Aus Sicht von Busfahrer Meinhard war die Tour eine extreme Belastung. Weil der Fahrplan hinten und vorne nicht hinkomme, sei er immer wieder mit dem Fahrdienstleiter aneinander geraten. Schließlich wurde ihm gekündigt.« (* Name von der Redaktion geändert).

Das sind keine neuen Informationen. Bereits im März 2016 musste man in dem Artikel Lenkzeit-Verstöße in Fernbussen haben sich fast verdoppelt erschreckende Ergebnisse der Kontrollen von Polizei und Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auf den Fernstrecken zur Kenntnis nehmen:

»Die Beanstandungsquote steigt rasant. Nicht die Technik der Fahrzeuge ist der Schwachpunkt: Die meisten Busse sind modern. Aber viele Fahrer sitzen müde hinter dem Steuer, weil sie die Arbeitszeit-Vorschriften nicht einhalten (können). 600 Kilometer am Stück oder 15 bis 16 Stunden Fahrzeit seien keine Ausnahme, klagen Fahrer immer wieder, wenn ihre Chefs nicht in der Nähe sind. Nach Angaben des BAG waren bei 278 Kontrollen im Jahr 2014 noch 14,7 Prozent der Kontrollierten beanstandet worden. Im ersten Halbjahr letzten Jahres – das sind die neuesten Erhebungen – hat sich die Zahl der Beanstandungen auf 26,9 Prozent verdoppelt. Meist stellten die Kontrolleure des BAG Verstöße gegen die Ruhezeiten-Vorgaben fest.«

In Nordrhein-Westfalen mussten 2015 bei der „Operation Bus“ bei 93 überprüften Fahrzeugen fünf sofort die Fahrt abbrechen, 35 Verstöße gegen die Arbeits- und Sozialvorschriften wurden registriert. Das gleiche Bild in Hessen und Baden-Württemberg, wo es auch sofortige Stillegungen gab. Und man sollte sich angesichts der vielen Fahrten jeden Tag über eines bewusst sein: „Man kann sich ausrechnen, wie hoch die Zahl der Beanstandungen wäre, wenn mehr kontrolliert würde“, so Helmut Diener von Mobifair.

Bereits vor über einem Jahr, am 11. März 2015, wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Das reale Leben und das Lehrbuch: Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Was mexikanische Saisonarbeiter mit deutschen Fernbusfahrern (nicht) gemeinsam haben. Und da konnte man beispielsweise lesen:

»Ganz offensichtlich wird die spezifische Marktsituation in dieser so jungen Branche mit einem alles dominierenden ruinösen Preiskampf auf die Beschäftigten verlagert. In dem Artikel wird ein Busunternehmer zitiert, der das in Euro und Cent auf den Punkt bringt: »… hinter vorgehaltener Hand gibt er zu: Um faire Löhne bezahlen zu können, müsste er zehn Cent pro Fahrgast und Kilometer verdienen – derzeit komme man aber gerade einmal auf drei bis vier Cent.« Bei so einer Spanne wird nachvollziehbar, unter welchem Kostendruck die Unternehmen agieren (müssen).«

Das Problem war also schon lange da und hin und wieder wurde auch darauf hingewiesen. Dass sich das derzeit weiter zuspitzt, liegt auch an solchen Zusammenhängen: Fernbus-Markt schwächelt: »Der rasant gewachsene Fernbusmarkt ist im ersten Halbjahr geschrumpft. Die Zahl der Fahrten und der Linien sank … Der Rückgang bei Bus-Linien und Fahrten spiegele den Preiskampf zwischen digitalen Mitfahrzentralen, Fluggesellschaften und der Bahn, hieß es beim Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer. „Die Mitbewerber haben inzwischen auf vielen Verbindungen günstigere Angebote als der Fernbus.”«

Man kann sich vorstellen, was sich da an Druck aufgebaut hat, der sich eben auch in miserablen Arbeitsbedingungen für einen Teil der Fahrer ausprägt. Einer aktuellen Erhebung zufolge verdienen die Busfirmen pro Fahrgast und Kilometer derzeit etwa neun Cent. Das dürfte kaum genügen, um nennenswerte Gewinne zu erwirtschaften. Wie bereits zitiert: Bereits im März 2015 wurde ein Mindestpreis von zehn Cent je Kilometer und Fahrgast als Minimum bezeichnet, um die die Fahrer ordentlich zu vergüten. Davon sind wir in der Regel (noch) ganz weit weg.

Zur Finanzierung der Grundschulen in Deutschland und dem offensichtlich nicht wirklich geschätzten Fundament der Bildungsbiografien

Für das Bildungssystem gilt eine vergleichbare Logik wie für das gewöhnliche Bauen: Das Fundament muss stimmen, sonst ist alle filigrane Feinarbeit in den höheren Stockwerken auf eine im wahrsten Sinne des Wortes wackelige Grundlage gestellt. Und man muss nun wirklich nicht noch einmal die vielen empirischen Studien der vergangenen Jahre und Jahrzehnte aufrufen, die zeigen, dass zum einen in der frühkindlichen Phase der ersten sechs Lebensjahre und dann in der Primarstufe, also den Grundschulen, die Basis gelegt wird (oder eben auch nicht) für die weitere Entfaltung der Bildungsbiografien der jungen Menschen.

Insofern wäre es rational und konsequent, wenn in einer Welt der begrenzten Ressourcen die immer knappen Mittel hinsichtlich ihrer Verteilung so gewichtet werden, dass sie vor allem da eingesetzt werden, wo man die größten Effekte realisieren kann. Und das wäre am Anfang der Bildungsbiografien, also in den ersten zehn Jahren der Kinder. Kurzum – am Anfang müssten wir die höchsten Bildungsausgaben und die besten Bedingungen für pädagogische (und heutzutage immer mehr auch sozialarbeiterische) Arbeit vorfinden. Nun wissen die meisten Beobachter der Wirklichkeit, dass es so gerade nicht ist, sondern ganzem Gegenteil gilt die gesellschaftspolitisch hoch brisante und letztendlich nur historisch zu erklärende Formel: Je älter die Kinder und Jugendlichen, desto mehr wird ausgegeben. Und die schlechtesten Arbeitsbedingungen für das Personal findet man in den ersten Lebensjahren der Kinder.

Auf diesen beklagenswerten Tatbestand wurde diese Tage erneut mit nackten Zahlen die Finanzierung der Grundschulen betreffend hingewiesen. Dazu hat der Bildungsökonom Klaus Klemm ein Gutachten veröffentlicht, in dem er einige Daten zusammengestellt hat:

Klaus Klemm: Finanzierung und Ausstattung der deutschen Grundschulen. Gutachten im Auftrag des Grundschulverbandes e.V., Essen, Juni 2016

Geld ist für Grundschulen Glückssache, so der Titel eines der Artikel, die über das Klemm-Gutachten berichten: »Hamburg gibt am meisten für seine Grundschüler aus, NRW ist Schlusslicht, zeigt ein Gutachten. Bildungsökonomen fordern daher: Schule dürfe nicht allein Ländersache sein.« Und die mit den Zahlen aufgezeigten Unterschiede allein auf der Ebene der Bundesländer sind erheblich: Während der Stadtstaat Hamburg 8.700 Euro pro Schüler und Jahr ausgibt, sind es im Schlusslicht Nordrhein-Westfalen lediglich 4.800 Euro. Im Schnitt geben die 16 Bundesländer an den öffentlichen Grundschulen 5.600 Euro (Jahr 2013) aus, deutlich weniger als für die Sekundarstufe I (5.900) und Sekundarstufe II (7.700 Euro). Ein Grundschulkind erhält mit durchschnittlich rund 24 Wochenpflichtstunden erheblich weniger Lernzeit als Heranwachsende in den weiterführenden Schulen (31 Stunden).
Und auch innerhalb der Bundesländer gibt es ganz erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Ausstattung zwischen den einzelnen Grundschulen.

Der Grundschulverband verweist in seiner Stellungnahme zum Klemm-Gutachten am Anfang auf die positiven Aspekte der Grundschulentwicklung trotz der schwierigen Rahmenbedingungen:

»In Deutschland sind die Grundschulen in ihrer Leistungsbilanz nicht mehr die „Hinterhöfe der Nation“ … Das hatte sich schon in den Leistungsstudien „IGLU“ (2001 ff.) angedeutet. Bei diesen internationalen Leistungsvergleichen erreichten die deutschen Schüler/innen in den letzten Jahren Plätze im oberen Viertel. Bei der Finanzierung und Ausstattung der Grundschule landet Deutschland – als einer der reichsten Staaten – inzwischen zumindest im OECD-Mittelfeld … und auch im innerdeutschen Vergleich hat die Grundschule ihren Rückstand gegenüber der Sekundarstufe I und II etwas aufgeholt … Zudem sind die Klassen bis 2014 kleiner geworden …, was sich aktuell allerdings wieder zu ändern scheint.«

Nicht zu übersehen sind die Schattenseiten der Grundschulentwicklung:

»Andere international wichtige Vergleichsländer wie die USA, das Vereinigte Königreich, Schweden, die Schweiz und Österreich geben für die ersten vier Grundschuljahre erheblich mehr aus als das reiche Deutschland: Wenn man die Ausgaben – unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft der Währungen – in Euro angibt, so zeigt sich, dass Deutschland mit etwa 6.100 € pro Jahr und Schüler/in deutlich weniger ausgibt als viele Länder, die mehr als jährlich 6.700 Euro verausgaben … Vor allem erhalten die Kinder in den anderen OECD- Staaten während der ersten vier Schuljahre mit durchschnittlich gut 3.000 deutlich mehr Unterricht als die Kinder in Deutschland mit durchschnittlich gut 2.800 Zeitstunden.«

In Europa liegen die Niederlande mit 3.640 Stunden ganz vorne.

Und die offensichtliche Unterfinanzierung der Grundschulen muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass diese mit erheblich gewachsenen Anforderungen konfrontiert werden. Der Grundschulverband hebt drei Aspekte hervor.

1. Im Vergleich zu anderen Schulformen sind die Grundschulen am weitesten in der Entwicklung zu inklusiven Schulen. Die führt angesichts der knappen Personaldecke – insbesondere bei Ausfällen durch Krankheit – regelmäßig zur Überforderung des Personals im Alltag, zum Beispiel bei der Versorgung körperbehinderter Kinder.
2. Auch das Ganztagsangebot ist im Grundschulbereich am größten. Wenn der Nachmittag nicht zu einem bloßen Anhängsel werden soll, sind die Grundschulen in einem besonderen Maße bei der Planung, Abstimmung und Betreuung der pädagogischen Angebote gefordert. Hier fehlt Zeit und Geld.
3. In vielen Grundschulen kommen 30% oder mehr der Kinder aus Armutsfamilien. Das macht schon den Fachunterricht erheblich schwieriger, es überfordert die Lehrer/innen aber auch oft in ihrer Zusatzfunktion als Sozialpädagogin oder Sozialarbeiter.

Und vor diesem Hintergrund muss man dann auch zur Kenntnis nehmen, dass in der letztendlich nur ständestaatlich zu verstehenden Bildungshierarchie die Grundschullehrer/innen, wobei es unter diesen kaum noch Männer gibt, die am schlechtesten besoldete bzw. vergütete Lehrer-Gruppe ist. Und vor kurzem wurde darüber diskutiert: Grundschulleiter? Auf den Job haben Lehrer keine Lust, so haben Freia Peters und Marcel Pauly ihren Artikel überschrieben.

»In Deutschland gibt es etwa 10.000 Grundschulen, etwa 1.000 von ihnen haben keine Leitung. Am schlimmsten ist die Situation in Berlin und in Nordrhein-Westfalen. An Rhein und Ruhr haben von 2787 Grundschulen 345 keine Schulleiter und 670 keinen Stellvertreter … Schüler, Lehrer, Erzieher und Eltern leiden, wenn die Schulleitung über einen längeren Zeitraum nicht besetzt ist. Rektoren können einer Schule zum Aufstieg verhelfen – oder sie in den Abgrund treiben. Die Situation ist drastischer, als die Zahlen belegen. In Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz etwa werden die unbesetzten Stellen nicht vom Landesbildungsministerium erfasst – zuständig sind die einzelnen Regierungspräsidien und Schulämter. Aber auch hier ist die Tendenz klar. Laut dem Philologenverband bleiben etwa auch in Rheinland-Pfalz einige Schulleiterstellen sogar über mehrere Jahre unbesetzt.«

Bei der Frage nach dem Warum für diese Misere landet man auch wieder bei dem Geld. „Die Bezahlung für Schulleiter an Grundschulen ist völlig unattraktiv“, sagt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung, zitiert. »Wer in einer kleinen Schule mit weniger als 180 Schülern vom Lehrer zum Schulleiter aufsteigt, bekommt 180 Euro im Monat mehr. Da lehnen die meisten verständlicherweise dankend ab. Zu enorm ist das Mehr an Aufgaben für eine winzige Summe an zusätzlichem Gehalt.«

Und neben dem mickrigen Zuschlag zum Gehalt: „Die Leitungszeit, die Schulleiter … zugesprochen bekommen, ist viel zu gering. Die vielen Aufgaben sind in der dafür gewährten Zeit schlicht nicht zu schaffen“, so Beckmann.

»Ein Lehrer in Vollzeit muss 28 Stunden wöchentlich unterrichten. Ein Schulleiter wird nur von einem Teil des Unterrichts befreit. Bei einer kleinen Schule muss der Rektor noch die Hälfte der Stunden geben, also 14 pro Woche. Zählt man pro Stunde Unterricht eine Stunde Vorbereitung, verbleiben bei einer 40-Stunden-Woche noch zwölf Stunden, in denen sich ein Schulleiter um die Leitungsaufgaben kümmern könnte.«

Man könnte jetzt noch ergänzend anführen, dass viele Schulleiter an Grundschulen „selbstverständlich“ kein voll besetztes Schulsekretariat haben, sondern eine Schulsekretärin für eine Handvoll Stunden in die Schule kommt, weil mehr nicht bewilligt wurde. Keine Klitsche in der normalen Wirtschaft würde unter solchen Bedingungen arbeiten. Bei unseren Grundschulen ist das aber ganz normale Realität und insofern kann man sich nur wundern, dass es immer noch so viele Masochisten gibt, die sich eine Leitungsstelle antun.

Und die Leitung einer Schule ist von ganz grundlegender Bedeutung. In dem Artikel  Grundschulleiter? Auf den Job haben Lehrer keine Lust wird die engagierte Brigitte Unger, Schulleiterin der Karlsgartenschule in Berlin-Neukölln, einer großen Grundschule mit 420 Kindern in einem sozialen Brennpunkt, mit diesen Worten zitiert:
„Es gibt niemanden, der einen auf diesen Job vorbereitet“. Auf einmal muss man betriebswirtschaftliche Aufgaben erfüllen, die Kollegen sind aber alle früher Lehrer gewesen und wissen nicht, wie man Stellen ausschreibt und 300.000 Euro verwaltet.“

Und dann dieser Passus, der de Bedeutung der Leitungsebene prägnant zusammenfasst:

„Ohne Schulleitung geht es nicht“, sagt Unger. „Dann hat niemand einen Überblick über die Lehrer, die kommen nicht zu den Konferenzen, es gibt keine klare Haltung, keinen Respekt.“ Es müsse jemanden geben, der sagt, wo es langgeht, der Ideen entwickelt, mit dem Schulamt auf Augenhöhe kommuniziert. „Denen muss man auf den Füßen stehen“.

Ach ja: Brigitte Unger geht in diesem Sommer in Rente, vier Wochen ist sie noch im Dienst. Dann wird wieder eine Stelle frei.

Ein Griff ins Patienten-Portemonnaie im Verkaufsraum Arztpraxis? Oder eine neue Jagdsaison auf Ärzte? Der Streit über die IGeL-Leistungen

Das Arzt-Patienten-Verhältnis ist eine besondere Beziehung oder sollte es sein. Denn sie ist charakterisiert durch eine ganz erhebliche Asymmetrie zwischen dem einen und dem anderen. Und es berührt eines des wichtigsten Güter der Menschen, also ihre Gesundheit bzw. Krankheit. Eine gute Arzt-Patienten-Beziehung basiert unabdingbar auf ein hohes Maß an Vertrauen und der betroffene Patient muss sich darauf verlassen können, dass der Arzt eine uneingeschränkt advokatorische Perspektive auf ihn hat.

Nun ist der niedergelassene Mediziner zugleich auch eine unternehmerische Gestalt, eingebunden in ein höchst komplexes und an vielen Stellen nicht wirklich nachvollziehbar ausgestaltetes Vergütungssystem, bei dem die Krankenkassen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) einen Gesamtbetrag zur Abgeltung der ambulant erbrachten Leistungen überweisen und die verteilen dass dann auf die Haus- und Fachärzte sowie die Psychotherapeuten. Die ganz überwiegend (von den Angestellten Ärzten in den Medizinischen Versorgungszentren abgesehen) freiberuflich praktizierenden Mediziner sind konfrontiert mit einem Budget-System, das über Punktwerte und Mengensteuerungsversuche permanent versucht, den Deckel auf dem Topf der Honorare zu halten, damit das nicht aus dem Ruder läuft. Würde man beispielsweise alle Leistungen als Einzelleistungen vergüten unabhängig von der Menge und Art, dann würde sich zwangsläufig eine Situation ergeben, in der die Leistungserbringer „in die Menge gehen“, um eine höhere Vergütung zu realisieren. Und die Möglichkeiten dazu hätten sie – ganz anders als in anderen Systemen. Denn sie haben die Definitionshoheit über die Leistungen, die eine Vergütung auslösen. Und damit verbunden Freiheitsgrade der Definition, ob dieses oder jenes noch am und mit dem Patienten gemacht werden sollte/könnte/müsste.


Aber im Bereich der Kassenpatienten aus der GKV-Welt sind die Handlungsmöglichkeiten dazu begrenzt durch zahlreiche Steuerungsauflagen. Bleiben die Privatpatienten, die man aufgrund der im PKV-Bereich vorherrschenden Einzelleistungsvergütung weitaus mehr „schröpfen“ könnte, in dem man dies und das macht, was man unter den pauschalierten Bedingungen der GKV-Abrechnung von Leistungen nicht so in diesem Maße und weitaus weniger gewinnbringend machen könnte. Das kann sich für den einen oder anderen Privatpatienten regelrecht bedrohlich auswirken in Form einer Kombination von Überdiagnostik und Übertherapie, die eher abrechnungstechnisch begründet ist, aber bei den Betroffenen sogar zu gesundheitlichen Schäden führen kann.
Und es gibt noch eine weitere Möglichkeit, um die Einnahmen der Praxis zu erhöhen. Man nutzt bestimmte Patienten bzw. treibt einige dazu, auf eigene Rechnung bestimmte Leistungen in der Praxis abzunehmen, die nicht über die eigene Krankenkasse erstattungsfähig sind. Und schon sind wir bei den „individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL) angekommen. Und die sind wieder einmal in den Mittelpunkt einer kritischen Betrachtung geraten (vgl. dazu die Pressemitteilung IGeL-Monitor: Patienten werden über Schaden von IGeL kaum informiert des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen).

»Eine Blutegeltherapie mit sechs Würmern für nur 50 Euro! Die „Colon-Hydro-Therapie“ im Zehner-Pack für 350 Euro! In vielen Arztpraxen geht es zu wie auf einem Basar. Mit Verkaufsargumenten wie „Ihre Gesundheit wird Ihnen das doch wohl wert sein?“ oder „Sie müssen ja nicht, aber denken Sie an die möglichen Folgen!“ werden die gesetzlich Versicherten von den Ärzten bedrängt, sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (Igel) in Anspruch zu nehmen. Das sind häufig fragwürdige Angebote, die die Versicherten aus eigener Tasche direkt an die Mediziner zahlen müssen. Obwohl sich die Ärzteschaft selbst mehr Zurückhaltung auferlegt hat, boomt das Geschäft weiter«, so Timot Szene-Ivanyi in seinem Artikel Fragwürdige Gesundheitsleistungen.
Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDS), wird mit den Worten zitiert: „Für manche Facharztgruppen ist ‚Igeln‘ zum Volkssport geworden“. Die Verteilung der IGeL-Leistungen auf die niedergelassenen Ärzte ist konzentriert auf bestimmte Arztgruppen: Rund 72 Prozent der Angebote stammen aus den Praxen von Frauen- und Augenärzten, Orthopäden, Hautärzten und Urologen. Allgemeinärzte seien deutlich zurückhaltender.

Und dabei geht es offensichtlich nicht um Peanuts. Nach früheren Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen nehmen die Mediziner mit den Igel-Behandlungen pro Jahr mehr als eine Milliarde Euro ein.

„Selbstzahler-Leistungen sind ein Griff der Ärzte ins Patienten-Portemonnaie“, so hat Anno Fricke seinen Artikel über die Kritik an den IGeL-Leistungen überschrieben. Darin wird darauf hingewiesen, dass der MDS-Geschäftsführer Peter Pick eingeräumt hat, dass nicht nur Ärzte die IGeL nutzten, sondern auch Krankenkassen als Satzungsleistungen im Wettbewerb – was das sich hier öffnende Interessengeflecht weiter verkompliziert.

41 IGeL hat der MDS bislang geprüft. Lediglich drei seien tendenziell positiv bewertet worden, sagte Pick, keine einzige positiv. Um sich darüber zu informieren, hat der MDS die Website IGeL-Monitor eingerichtet. Wer sich umfassender über die kritischen Evaluierungsergebnisse der IGeL-Leistungen informieren möchte, der kann die in diesem vom MDS herausgegebenen Bericht machen: Evaluation des IGeL-Monitors 2016. Ergebnisse der Anwender- und Versichertenbefragung, wobei die auf Befragungsergebnissen basiert.

Natürlich gibt es auch aus dem Ärztelager kritische Stimmen zur Kritik: Die neue Jagdsaison auf Ärzte hat begonnen, so hat Matthias Wallenfels seinen Artikel überschrieben. Er weist mit Blick auf den erwähnten IGeL-Monitor des MDS beispielsweise darauf hin:

»Am Rande sei noch bemerkt, dass die Voten des IGeL-Monitors für Patienten auch nicht den Anspruch der Unfehlbarkeit erheben können, sie lediglich eine erste Orientierung bieten können. Das zeigte sich exemplarisch im Sommer vergangenen Jahres, als der IGeL-Monitor auf Kritik von HNO-Ärzten eingegangen ist und sein Negativvotum für die auf Selbstzahlerbasis in Praxen angebotene Gabe von Glukokortikoiden bei Hörsturz, darunter Kortison, modifiziert hat.
Das Expertenteam hatte eine aktuelle Leitlinie von 2014 nicht berücksichtigt, worüber sich die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie und der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte beschwerte. Der Grundtenor ist aber negativ geblieben.«

Wallenfels stellt eine nur scheinbar einfache Frage: Sind Patienten wirklich so unmündig? Das Problem: Die Antwort kann nur lauten: Sowohl als auch und man muss den Rahmen berücksichtigen, in dem die Entscheidungsfindung abläuft. Dazu zwei Beispiele:

»Vielen werdenden Eltern ist das bildlich dokumentierte Wohlergehen des Föten mehr wert, als die Kassen bereit sind, für Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft zu zahlen. Für das Babyfernsehen sind sie bereit, den ergänzenden Ultraschall aus der eigenen Tasche zu bezahlen – als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL).
Das Team des vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) betriebenen Online-Portals IGeL-Monitor kommt bei seiner nun vorgestellten Bewertung des Babyfernsehens zu dem Ergebnis, dass diese Selbstzahlerleistung, für die laut MDS zwischen 20 und 200 Euro zu bezahlen sind, weder Schaden anrichte noch einen Nutzen aufweise.«

Als Kassenleistung werden während einer normalen Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen vergütet. Wenn nun die werdenden Eltern mehr haben wollen, müssen sie selbst zahlen, wenn sie sich das leisten wollen und können. Aber was spricht dagegen? Wenn es angeblich keine medizinische Evidenz für mehr Ultraschalluntersuchungen gibt, dann ist die Mehrinanspruchnahme, die ja mit einem entsprechenden Aufwand beim Mediziner verbunden ist, wie jede andere Leistung auch zu bezahlen aus der eigenen Brieftasche.

Anders sieht es angesichts des am Anfang angesprochenen überaus asymmetrischen Arzt-Patienten-Verhältnisses aus, wenn man diese Schilderung zur Kenntnis nimmt, die der  MDS-Geschäftsführer Peter Pick in seinem Statement bei der Pressekonferenz des MDS als Beispiel vorgetragen hat:

Wie erleben Patienten den IGeL-Markt und wie werden IGeL-Leistungen in der Praxis an die Frau bzw. an den Mann gebracht?
So schrieb uns eine Nutzerin des IGeL-Monitors:
„Besonders in zwei Frauenarztpraxen ist mir IGeL-Werbung durch die Assistentinnen aufgedrängt worden. Und zwar in äußerst ärgerlicher Weise. Erstens: Argumente wie: „Diese Untersuchung zahlt die Krankenkasse ja nicht mehr.“ Das war gelogen, denn es ging um eine Untersuchung, die noch nie in der Kassenleistungs-Vorsorge inbegriffen war. Zweitens: das Formular, das frau unterschreiben „muss“, wenn frau keine IGeL-Leistung will. Das macht so einen Druck. Einmal habe ich gesagt: „ Ich unterschreibe im Geschäft ja auch nicht, wenn ich keinen Fernseher kaufe.“ Antwort. „Ja, aber es geht ja um Ihre Gesundheit.“
Eine andere Nutzerin schrieb:
„Auch ich sehe die IGeL-Leistungen sehr kritisch. Sie dienen in den meisten Fällen dem Zusatzeinkommen der Ärzte. Ich meide inzwischen Arztpraxen mit diesen Angeboten, um mir den Stress zu ersparen, diese Leistungen abzulehnen und mich dafür rechtfertigen zu müssen. Bei einer Hautärztin liegt beispielsweise eine Art Hochglanz-Katalog im Wartezimmer mit ihren Angeboten und für jedes noch so banales Leiden hat sie einen kostenpflichtigen Vorschlag.“
Erkennbar wird ein zentrales Problem, also eine – nicht umplausible – Besorgnis der Patienten, dass das betriebswirtschaftlich systemimmanente Einkommens- und Gewinnmaximierungsinteresse des Arztes in seinem Unternehmen die advokatorische Interessenvertretungsfunktion gegenüber dem Patienten überlagert, deformiert oder sogar verdrängt.

Die möglichen Lösungsansätze sind wie immer im Gesundheitswesen nicht eindeutig, sondern diskussionsbedürftig ambivalent. So berichtet Wallenfels in seinem Artikel:

»Stufe eins zündete … in der vergangenen Woche die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (vzNRW), die den Umgang mit Selbstzahlerleistungen im Praxisalltag stärker reglementieren will und die Einrichtung einer unabhängigen, für Patienten leicht erreichbaren Schlichtungsstelle gefordert hat, die sich um Meinungsverschiedenheiten bei IGeL kümmert.

„Um im Konfliktfall nicht ins Leere zu laufen, brauchen Patientinnen und Patienten eine leicht zugängliche Instanz, bei der die Kompetenzen und Zuständigkeiten von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung mit Beteiligung von Patientenvertretern in jedem Versorgungsgebiet verbindlich geregelt sind“, erklärte vzNRW-Chef Wolfgang Schuldzinski in einer Mitteilung vom Donnerstag … Um die Verbraucher effektiv vor Wildwuchs im IGeL-Alltag zu schützen, fordert die vzNRW unter anderem ein im BGB verbrieftes Anrecht auf einen schriftlichen Vertrag zwischen Patient und Arzt, der vor Behandlungsbeginn vorzuliegen hat. Die Frage, ob ein solches bürokratisches Korsett wirklich irgendeinem IGeL-Patienten je nutzen würde, wird vorsichtshalber nicht gestellt.«

Und Anno Fricke hat in seinem Artikel diese Position zitiert:

„Was für Haustürgeschäfte gilt, muss auch für IGeL gelten“, sagte Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz. Deshalb sei zwischen dem Angebot des Arztes und der Leistungserbringung eine vierzehntägige Bedenkzeit notwendig. Dafür müssten die gersetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Wichtig sei, dass Patienten eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen ein Angebot des Arztes treffen könnten.

Eine ehrenwerte Position mit Blick auf den Schutzgedanken gegenüber den Patienten, die hier formuliert wird – aber ehrlich: zugleich eine Position, die an den Realitäten der ärztlichen Versorgung fast vollständig vorbeigeht. So läuft das nicht ab und so wird das auch nicht funktionieren können in der Praxis.

Gibt es Alternativen zu einem weiteren Bürokratisierungsschub? Leider nicht wirklich. Man kann (und sollte) an kleinen Stellschrauben drehen: Die bereits als Beispiel genannten umstrittenen Verzichtserklärungen seien zu unterbinden, wird beispielsweise Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, zitiert. Hier wird mehr als offensichtlich die Psychologie des Machtgefälles zwischen dem Arzt und dem Patienten und seine systembedingte Unsicherheit ausgenutzt zugunsten des Verkaufsinteresses.

Ansonsten kann man auf weiche Steuerungsfaktoren hoffen und setzen. Zum einen, dass Patienten sich abwenden von Arztpraxen, in denen offensichtlicher Verkaufsdruck im IGeL-Bereich aufgebaut wird. Das funktioniert a) wenn Auswahl- und Wechselmöglichkeiten existieren und b) bei kritischen Patienten, die das reflektieren und für die das entscheidungsrelevant wird.
Parallel wären hier Selbstbindungsversuche der Ärzteschaft selbst zu nennen. Dazu Wallenfels in seinem Artikel:

»Der 2006 auf dem 109. Deutschen Ärztetag in Magdeburg verabschiedete IGeL-Dekalog sowie der Bundesmantelvertrag Ärzte stecken bereits die Leitplanken für ein transparentes IGeLn ab. Dass es weiter schwarze Schafe im IGeL-Alltag geben wird, ließe sich nur durch eine – rechtlich sicher nicht durchsetzbare und auch nicht konsensfähige – Komplettüberwachung in Arztpraxen abstellen.«

Der von ihm angesprochene „IGeL-Dekalog“ findet sich hier: Beschlüsse des 109. Deutschen Ärztetages: Zum Umgang mit individuellen Gesundheitsleistungen.

Was bleibt? Ein irgendwie unbefriedigend-ungutes Gefühl aus der Perspektive der (potenziellen und tatsächlichen) Patienten, hier möglicherweise mit Ökonomisierungseffekten konfrontiert zu werden, bei denen andere als seine Interesse relevant sind. Auf der anderen Seite lernt man wieder, dass alle auf den ersten Blick scheinbar nachvollziehbaren Regulierungsversuche aufgrund der Existenz schwarzer Schafe enorme Kollateralschäden auch bei den anderen Leistungserbringern auslösen (werden), die mit hohen zusätzlichen Kosten und auch Frustrationen in einem bereits heute an vielen Stellen überbürokratisierten Gesundheitswesen verbunden sind.