Verstorbene, ihre Angehörigen und das Rentenrecht. Zwei Fälle aus dem Leben vor dem Sozialgericht

Es gibt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) derzeit mehr als 20,8 Millionen Rentner und Rentnerinnen. Neben der Regelaltersrente gibt es noch einige andere Rentenarten – aber eine wichtige Funktion der gesetzlichen Rentenversicherung ist auch die Absicherung der Hinterbliebenen. Diese Funktion wird durch die im § 46 SGB VI normierte Witwenrente und Witwerrente abgebildet. Diese Form der Hinterbliebenenversorgung hat eine ganz wesentliche sozialpolitische Dimension, denn die gesetzliche Rentenversicherung bildet ja die Erwerbsbiografie der Versicherten ab und in der Vergangenheit war es oftmals so, dass bei verheirateten Paaren einer der beiden, im Regelfall die Frau, teilweise über viele Jahre oder ganz aus dem Erwerbsleben ausgestiegen ist, um sich der Kindererziehung zu widmen. Auch der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ist vielen dieser Frauen oft nur in Teilzeit oder gar geringfügiger Beschäftigung gelungen. Entsprechend niedrig fallen die eigenen Rentenansprüche aus, die sich diese Frauen erarbeiten konnten im bestehenden System. Ganz offensichtlich sind diese Frauen angewiesen auf die „abgeleiteten Sicherungsansprüche“, die das Rentenrecht gegenüber dem Ehegatten eben in Form der Witwen- und deutliche seltener der Witwerrenten konstruiert. Wobei darauf hinzuweisen wäre, dass die Hinterbliebene nicht die gesamte Rente des verstorbenen Ehegatten bekommt, sondern 55 Prozent (früher 60 Prozent) bei der großen Witwenrente und eigene Einkommen der Hinterbliebenen (eigene Rente, weitere Alterseinkünfte, Erwerbseinkommen) oberhalb eines Freibetrags angerechnet werden. Detailinformationen und Berechnungsbeispiele dazu gibt es in der Broschüre Hinterbliebenenrente: Hilfe in schwerer Zeit (Stand: Juni 2016).

Im Jahr 2014 gab es 4,8 Mio. Witwenrenten und 0,6 Mio. Witwerrenten. Für den 31.12.2014 weist die Statistik der Rentenversicherung folgende monatliche Zahlbeträge bei den Witwen-/Witwerrenten aus: Westdeutschland: Männer: 273 Euro und Frauen: 584 Euro; Ostdeutschland: Männer 347 Euro und Frauen: 628 Euro.

Aber werfen wir einen vertiefenden Blick auf die gesetzliche Grundlage der Witwen- und Witwerrenten, also den § 46 SGB VI.

Von Bedeutung ist zum einen, dass die Voraussetzung für den Bezug dieser Rente der vorrangige Status der Ehe mit dem Verstorbenen ist, also unverheiratet zusammenlebende Partner haben gegeneinander keinen Anspruch.

Und der Absatz 2 spricht von „Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben“. Wenn man also erneut heiratet, entfällt die Hinterbliebenenversorgung – es sei denn, die neue Ehe wird wieder geschieden, dann gibt es nach Absatz 3 die „Witwenrente oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten“.

Und es gibt eine Art „Missbrauchsvorschrift“ im § 46 Absatz 2a SGB VI:

(2a) Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.

Mit diesen Hintergrundinformationen ist man gerüstet, sich mit dem folgenden Artikel auseinanderzusetzen, der aus dem rentenrechtlichen Alltag eines Sozialgerichts berichtet: Richter verweigern Hinterbliebenen Rente, so hat das George Stavrakis überschrieben. Er schildert zwei überaus unterschiedlich gelagerte Fälle:

Der erste Fall berührt die angesprochene „Missbrauchsvorschrift“, besser: die Abwehrnorm einer reinen „Versorgungsehe“ im Absatz 2a des § 46 SGB VI:

»Liebe allein sei kein Umstand dafür, dass einem Witwer eine Hinterbliebenenrente gewährt wird, sagt das Sozialgericht Stuttgart. Die 6. Kammer hat einem Mann, der seine Witwerrente einklagen wollte, eben diese verweigert. Es liege eine sogenannte Versorgungsehe vor, so die Richter – obwohl oder vielmehr gerade deshalb, weil das Paar 25 Jahre lang zusammenlebte. Der Mann und seine schwer an Krebs erkrankte Partnerin hatten sich nach 25 Jahren entschlossen, zu heiraten. Sie meldeten die Ehe am 25. Oktober 2013 an. Die Trauung fand am 29. Oktober in der gemeinsamen Wohnung des Paares statt, da die Frau bereits bettlägerig war. Noch am selben Tag musste sie stationär in eine Klinik aufgenommen werden. Sie starb nur vier Tage später an ihrer schweren Erkrankung.«

Ganz offensichtlich kollidiert der Einzelfall mit dem Erfordernis einer „mindestens ein Jahr“ existierenden Ehe vor dem Todesfall – zugleich ein Beispiel von so vielen aus dem Sozialrecht, wo man mit Fristen konfrontiert wird, die natürlich immer auch Gerechtigkeitsfragen aufwerfen. Was beispielsweise ist mit einer Ehe, die 11 Monate gehalten hat, aber eben nicht die geforderten 12 Monate? Allerdings hat der Gesetzgeber, wenn man den Absatz 2a des § 46 SGB VI genau liest, einen Spalt in der Tür offen gelassen („es sei denn, dass nach den besonderen Umständen …“).

Im Fall aus Stuttgart aber haben die Sozialrichter davon keinen Gebrauch gemacht:

»Die Behauptung, es habe sich um eine reine Liebesheirat gehandelt, könne die Vermutung nicht widerlegen, es liege eine reine Versorgungsehe vor. Schließlich habe das Paar ein Vierteljahrhundert zusammengelebt. In dieser Zeit habe eine Trauung aber keine Rolle gespielt, so die Richter. Das Urteil (Aktenzeichen: S 6 R 2504/14) ist nicht rechtskräftig. Das Landessozialgericht wird sich wohl mit dem Fall zu befassen haben.«

Interessant ist auch die zweite Fallkonstellation, von der George Stavrakis in seinem Artikel berichtet – und die bezieht sich auf den Wegfall des Anspruchs auf eine Witwenrente bei erneuter Heirat, wobei im folgenden Fall der Begriff „Heirat“ weniger eindeutig ist, als man glauben mag:

70.602,63 Euro – eine Rechnung der Rentenversicherung mit diesem horrenden Betrag fand eine heute 73 Jahre alte Frau Mitte 2014 in ihrem Briefkasten. Sie habe das Geld zurückzubezahlen, weil sie elf Jahre lang zu Unrecht Witwenrente bezogen habe. Wie das?

»Der Fall ist verzwickt. Die Frau hatte seit 1996 völlig zu Recht eine Witwenrente in Höhe von 500 Euro bezogen. Im April 2003 flog die Rentnerin mit ihrem neuen Lebensgefährten in die USA. Dort entschloss sie sich „spontan“, wie sie sagt, den neuen Mann in ihrem Leben zu heiraten. Gesagt, getan: In einer sogenannten Wedding Chapel in Las Vegas ging das Paar den Bund fürs Leben ein.
Erst im Juni 2014 erfuhr die Rentenversicherung von der Las-Vegas-Heirat. Folgerichtig stellte die Versicherung die Überweisung der Witwenrente mit sofortiger Wirkung ein. Doch nicht nur das: Die Versicherung forderte besagte 70 602,63 Euro an Witwenrente zurück, die die nun 73-Jährige seit ihrer Vermählung in den USA 2003 bezogen hatte.«

Die Frau klagte gegen diese Rückforderung – mit teilweisem Erfolg. Was bedeutet, dass auch die beklagte Rentenversicherung einen Teil-Erfolg erreichen konnte:

»Die ältere Dame argumentiert, ihre in Las Vegas geschlossene Ehe habe in Deutschland doch gar keine Wirkung. Deshalb müsse ihr die Versicherung weiterhin Witwenrente zahlen. Und deshalb müsse sie auch nichts zurückzahlen. Und tatsächlich: Die 21. Kammer des Sozialgerichts entscheidet, die Rückforderung der Rentenversicherung sei zu Unrecht erfolgt. Die Kammer habe sich einen persönlichen Eindruck von der Klägerin verschafft und sei nicht davon überzeugt, dass die Frau ihre Mitteilungspflicht gegenüber der Versicherung „grob fahrlässig“ verletzt habe. Sprich: Die Richter glaubten der Seniorin. Die Frau hatte beteuert, sie habe nicht gewusst, dass sie ihre Heirat in Las Vegas hätte melden müssen. Im anderen Punkt bekam die Versicherung Recht. Sie durfte die Zahlung nun einstellen (Aktenzeichen: S 21 R 7242/14).«

Neben den trockenen sozialrechtlichen Implikationen des Verfahrens sollte der Sachverhalt alle sentimental veranlagten Las Vegas-Reisenden auf den Boden der rentenrechtlichen Tatsachen holen. Wedding Chapels können ungeahnte Folgerisiken auslösen.

Eine kurze Erinnerung an Oswald von Nell-Breuning, dem „Nestor der katholischen Soziallehre“

Die Sozialpolitik ist nicht nur von verwirrender Vielgestaltigkeit, sondern letztendlich nur historisch zu verstehen. Und gerade in den zurückliegenden Jahrzehnten war der Einfluss einzelner Persönlichkeiten von weitaus größerer Bedeutung, als man sich das in der technokratisch bestimmten Gegenwart vorstellen kann. Nicht nur, aber auch vor diesem Hintergrund ist es durchaus berechtigt, an einzelne Persönlichkeiten zu erinnern, die wichtige Impulse für die Sozialpolitik in Deutschland gegeben haben. Und angesichts der Bedeutung, die der katholische Soziallehre mit Sicherheit zugeschrieben werden muss, soll hier an den „Nestor der katholischen Soziallehre“ erinnert werden. Heute vor 25 Jahren, am 21. August 1991, starb Oswald von Neal-Breuning (1890-1991), der die sozialpolitischen Diskussionen der jungen Bundesrepublik mitgeprägt hat, im wahrhaft biblischen Alter von 101 Jahren. Eine Erinnerung an diesen beeindruckenden Jesuiten findet man beispielsweise in diesem Beitrag: Mahner und Kämpfer: »Vieles, was in den vergangenen Jahrzehnten als soziale Errungenschaft eingeführt wurde, hatte der Jesuit vorgedacht.« Als Beispiele nennt der Artikel die Forderung, Kindererziehung bei der Rente zu berücksichtigen, die in einem 1978 von Nell-Breuning erfassten Beitrag über „Versäumnisse der Rentengesetzgebung“ nachzulesen ist.  »In 1.800 Publikationen entwickelte der Jesuit Modelle der Mitbestimmung, äußerte sich zu Währungsfragen, zur Vermögensbildung, zum Steuerrecht, zur Familien- und Lohnpolitik.«

Zu seiner Biografie (vgl. auch Kurzbiografie von Pater Oswald von Nell-Breuning SJ) erfahren wir: »Nachdem er 1908 am selben Gymnasium wie Karl Marx in Trier das Abitur abgelegt hatte, studierte Nell-Breuning in Kiel, München, Straßburg, Berlin und Innsbruck und trat 1911 im niederländischen s’Heerenberg in den damals in Deutschland verbotenen Jesuitenorden ein, zehn Jahre später wurde er Priester. 1928 erhielt er an der Frankfurter Hochschule Sankt Georgen einen Lehrstuhl für christliche Gesellschaftslehre und Ethik. Er war Mitverfasser der 1931 unter Papst Pius XI. veröffentlichten Sozialenzyklika „Quadragesimo anno“, die eine Sozialbindung des Eigentums forderte. Zwischen 1936 und 1945 bekam er Publikationsverbot, 1944 wurde er wegen „Misstrauens gegen den nationalsozialistischen Staat“ zu einer Geldstrafe und zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt, musste die Strafe aber nicht antreten.«

In den frühen Jahren der Bonner Republik beriet er Sozial- und Christdemokraten sowie Repräsentanten aus Wirtschaft und Gewerkschaften. Und er war dabei nie einseitig gebunden, er vermied es, vereinnahmt zu werden.

»Als ihm 1972 der Romano-Guardini-Preis verliehen wurde, betonte er, dass die Kirche nicht länger die Wahl von Betriebsräten verhindern dürfe. Dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) schrieb er bei der Übergabe des „Hans-Böckler-Preises“ ins Stammbuch, dass Arbeitgeber das Recht zur Aussperrung hätten.«

Nun hat Nell-Breuning wie bereits angedeutet ein umfassendes sozialpolitisches, nennen wir es besser: gesellschaftspolitisches Werk hinterlassen. Wer sich auseinandersetzen möchte mit der Frage, welchen Einfluss seine Gedanken auf die deutsche Sozialpolitik hatten (und haben), dem sei dieses im vergangenen Jahr veröffentlichte Sammelwerk zur Lektüre empfohlen:

Bernhard Emunds, Hans Günter Hockerts (Hg.): Den Kapitalismus bändigen. Oswald von Nell-Breunings Impulse für die Sozialpolitik, Paderborn 2015

Seine Gedanken und gesellschaftspolitischen Vorstellungen werden teilweise fortgeführt im Frankfurter Oswald von Nell-Breuning-Institut für Wirtschaftsethik und Gesellschaftsethik der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen.

In dem Beitrag Oswald von Nell-Breuning zum 3. Weg der Kirchen wurde heute dankenswerterweise vom Blog caritas-verdi.blogspot.de an Stellungnahmen von ihm erinnert, die man in den offiziellen Verlautbarungen der katholischen Kirche wohl nicht finden wird. Angesichts der seit langem anhaltenden Auseinandersetzung mit dem kirchlichen Sonderrecht, von dem Millionen Arbeitnehmer in unserem Land betroffen sind, sollen diese wichtigen Standpunkte an dieser Stelle gerne zitiert werden:

„Keine noch so idealen Vorstellungen von Dienstgemeinschaft vermögen es zu rechtfertigen, Menschen, die nichts weiter wollen als rechtschaffenen Broterwerb und gutes Fortkommen im Leben, ein religiös bestimmtes Dienstverhältnis aufzunötigen, das mehr Opfer und Verzichte abverlangt und weniger Freiheit und rechtliche Absicherung gewährt als ein Arbeitsverhältnis beim Staat oder in der Wirtschaft.“(Oswald von Nell-Breuning, Kirchliche Dienstgemeinschaft, Stimmen der Zeit 1977, S. 707)

„Die Kirchen sind nicht wie die Unternehmer von Haus aus Arbeitgeber; sie sind vielmehr erst durch die Entwicklung der neueren und neuesten Zeit in diese ihnen an sich fremde Rolle hineingewachsen, ohne sich bis jetzt dieser Tatsache mit allen sich daraus ergebenden Folgewirkungen voll bewusst geworden zu sein. Daraus erklärt sich das Suchen nach dem vermeintlichen „dritten Weg“. Diesen „dritten Weg“ werden sie nicht finden; den „dritten Weg“ gibt es nicht.“ (Oswald von Nell-Breuning, Arbeitnehmer in kirchlichem Dienst, Arbeit und Recht. Zeitschrift für Arbeitsrechtspraxis, Heft 11, Januar 1979)

„Gelänge es der Kirche (den Kirchen), sich zu den Entschluss durchzuringen, auch für ihre Anstalten und Einrichtungen sich des Tarifvertrags als einer vom staatlichen Recht dargebotenen Möglichkeit „zur Wahrung und Förderung der Arbeitsbedingungen“ zu bedienen, dann würde(n) sie nach meiner festen Überzeugung nicht nur sich nicht das Allergeringste vergeben, sondern dürfte(n) sich davon einen hohen Gewinn an Ansehen und Vertrauen in breiten Kreisen der Arbeitnehmerschaft versprechen. – Die Unternehmerschaft hat lange gebraucht, um die hohen Vorzüge unseres Tarifvertragssystems zu begreifen, die selbstverständlich auch ihren Preis kosten. Mein dringender Wunsch ist, dass auch bei den Kirchen diese Einsicht sich bald siegreich durchsetzt.“ (Oswald von Nell-Breuning, Kirche(n) als Arbeitgeber,  ötv-magazin 3/1980)

Das letzte Zitat stammt aus dem Jahr 1980 – und man könnte es heute, im Jahr 2016, ohne Schwierigkeiten erneut verwenden, denn getan hat sich seitdem wenig.

Aus den Untiefen des Selbstverständlichen: Energiearmut als soziales Risiko und existenzielles Problem

Armutsforschung mit dem Thermometer sei eine spinnerte Idee? Nicht so in Großbritannien. Dort liebt man empirische Vorgehensweisen und dazu gehört eben auch immer das Messen. Also hat man für „Energiearmut“ eine Messdefinition entwickelt – und die geht so: Ein Haushalt gilt als energiearm, wenn er mehr als zehn Prozent seines Einkommens für den Kauf von Energie aufwenden muss, um im Hauptwohnraum 21 Grad Celsius und in den übrigen Räumen 18 Grad Celsius zu gewährleisten.

„Energiearmut“ bezeichnet vor allem keinen oder nur einen beschränkten Zugang zu Energieressourcen wie Strom. Bereits im Oktober 2012 wurde auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ in einem Beitrag über die relativ neue Wortschöpfung „Energiearmut“ berichtet – damals im Zusammenhang mit dem durch die EEG-Umlage bedingten Anstieg der Stromkosten. Und am 16. Februar 2015 wurde hier der Beitrag Hartz IV: Teurer Strom, Energiearmut und das ewige Pauschalierungsdilemma veröffentlicht. Die Stromkosten, die in einem Hartz IV-Haushalt anfallen, sind aus dem Regelsatz zu decken. Nun beläuft sich der Regelsatz derzeit auf 404 Euro pro Monat – und darin enthalten sind 33,76 Euro insgesamt für „Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung“. In dem Beitrag vom 16. Februar 2015 wurde darauf hingewiesen, dass dieser Posten für 2015 mit 33,36 Euro pro Monat ausgewiesen wurde. Wir können also eine sensationelle Steigerung von 40 Cent pro Monat verbuchen.

Und schon damals wurde auf der Grundlage einer CHECK24-Analyse gezeigt, dass die Strompreise, aufs Jahr gerechnet, durchschnittlich 29 Prozent teurer sind als das, was in dem Regelsatz eingerechnet ist. Das bedeutet für Hartz-IV-Empfänger Mehrkosten von etwa 116 Euro im Jahr, die aus anderen Bestandteilen des Hartz IV-Regelsatzes gedeckt werden müssen.

Nun wissen wir alle, dass die wahren Steigerungsbeträge bei den Stromkosten irgendwie höher sind. Und das kann natürlich für den einen oder anderen – übrigens nicht nur für Hartz IV-Empfänger – zu einem massiven Problem werden, vor allem, wenn größere Nachzahlungen fällig werden.

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Flüchtlingshelfer im Niemandsland zwischen euphorischer Willkommenskultur und verunsicherungsbedingter Ablehnung. Und die Flüchtlinge selbst?

Es ist sicherlich keine Übertreibung, wenn man schreibt, dass die Verunsicherung in der deutschen Bevölkerung über die Folgen der starken Zuwanderung vor allem von Flüchtlingen erheblich zugenommen hat. Umfrageergebnisse belegen die Bedeutung, die mittlerweile das Thema Zuwanderung und Integration bekommen hat – völlig gegenläufig zu den Sorgen über andere Themen wie Arbeitslosigkeit oder wirtschaftliche Stabilität. Vor allem die Angst vor Arbeitslosigkeit hat in den vergangenen Jahren dramatisch abgenommen (vgl. die Abbildung mit dem Verlauf der Werte von 2006 bis heute). Seit 2015 explodieren hingegen die Werte, die eine Sorge um Zuwanderung und Integration anzeigen. Und es ist sicherlich ebenfalls keine Übertreibung, dass das Merkel’sche „Wir schaffen das“-Postulat mittlerweile nicht nur seine Strahlkraft, sondern auch die Mehrheit verloren hat. Es ist naheliegend, dass die Frage nach den Flüchtlingshelfern auch in dem angedeuteten Kontext einer deutlichen Stimmungsverschiebung in der Bevölkerung gestellt und behandelt werden muss. Wir erinnern uns alle an den Spätsommer einer hoch emotionalisierten „Willkommenskultur“ im vergangenen Jahr, in der an Bahnhöfen ankommenden Flüchtlinge klatschend in Empfang genommen worden sind. Das nun hat sich geändert und damit auch das Umfeld, in dem sich die vielen, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren bzw. engagiert haben.

Vor diesem Hintergrund scheint eine solche Meldung der Bertelsmann-Stiftung eine gewisse Entspannung zu signalisieren: Trotz Anschlagsserie: freiwillige Flüchtlingshelfer lassen nicht nach, so hat die Stiftung den Bericht über eine neue Studie überschrieben. Die Bedeutung der Rolle der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer ist offensichtlich, so die Bertelsmann-Stiftung:

»Die engagierten Helfer in Deutschland übernehmen in der Flüchtlingsarbeit unter anderem Aufgaben, die normalerweise der Staat leisten müsste, wie zum Beispiel die Versorgung mit Lebensmitteln, Kleidung und Wohnraum. Weiterhin besonders wichtig bleibt ihr Einsatz als Brücke zwischen den Geflüchteten und den Behörden. So übernehmen sie wichtige Lotsen-Funktionen: begleiten Geflüchtete bei Behördengängen, bei ersten Schritten in Schulen und Praktika oder führen frühzeitige Sprachförderung unabhängig vom Status der Flüchtlinge durch. Die Helfer sorgen dafür, dass geflüchtete Menschen Angebote zur Integration überhaupt wahrnehmen können.«

Die von Ulrike Hamann, Serhat Karakayali, Leif Jannis Höfler, Mira Wallis erstellte Studie Koordinationsmodelle und Herausforderungen ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe in den Kommunen wurde vom Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) an der Humboldt-Universität zu Berlin im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt. Dabei sind in 17 Kommunen deutschlandweit 25 qualitative Interviews geführt, sowie ein Workshop mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Koordinatoren umgesetzt worden. Die Erhebung fand zwischen Januar und März 2016 statt. Es handelt sich also um eine qualitative Studie, die keinesfalls repräsentative Aussagen über „die“ Flüchtlingshelfer erlaubt.

Die Bertelsmann-Stiftung bilanziert wichtige Ergebnisse der Studie:
Die Forscher haben in der Studie drei Formen der Zusammenarbeit zwischen den Städten und den Initiativen vor Ort identifiziert:

1. Nach dem ersten Modell übernehmen vor allem einzelne Menschen ehrenamtlich die Koordination in den Städten oder Stadtteilen. Ihre Aufgaben reichen von der Einführung neuer Engagierter in die Initiativen über die Vermittlung konkreter Hilfsangebote bis zur Beantragung von Fördermitteln. Diese Koordination zwischen Behörden und Geflüchteten ist oft ein Vollzeitjob. Der Vorteil: Der Koordinator weiß genau, was Geflüchtete und Engagierte brauchen. Der Nachteil: Schnell kann es hierbei zu einer Überlastung einzelner Personen kommen.

2. Beim zweiten Modell handelt es sich um eine Netzwerk-Koordination. Hierbei gibt es keinen einzelnen, zentralen Akteur, sondern die Aktiven treffen ihre Entscheidungen an runden Tischen. Der Vorteil: Die Netzwerk-Koordination ermöglicht Austausch auf Augenhöhe. Der Nachteil: Es gibt keinen zentralen Ansprechpartner. Entscheidungen brauchen viel Zeit und Geduld. Hinzu kommt, dass die Augenhöhe zwischen Freiwilligen und Behörden-Mitarbeitern selten erreicht wird. Vor allem Engagierte, aber auch Geflüchtete erleben ihre Teilnahme deswegen nicht selten als Alibi, da die entgültige Entscheidung meist doch in den Behörden getroffen wird.
3. Das dritte Modell bildet die zentrale Koordinationsstelle in der Kommunalverwaltung. Hier gibt es einen hauptamtlichen Ansprechpartner, dem entsprechende Kompetenzen und Mittel zur Verfügung stehen. Seine Hauptaufgaben: Bedarfe und Angebote zusammenbringen, Informationen bündeln, Fördermittel, Austausch und Fortbildungen organisieren. Damit die Arbeit der zentralen Koordinierungsstelle wirkt, muss sie unabhängig arbeiten können und von den Initiativen akzeptiert sein. Außerdem sollte sie auf die Unterstützung der Initiativen ausgerichtet sein.Die Forscher weisen in ihren Empfehlungen zur Koordination der Flüchtlingshilfe  (S. 54 ff. der Studie) darauf hin, dass man diese drei Formen nicht separat voneinander betrachten sollte, da sie – idealerweise – alle miteinander verwoben sind bzw. sein sollten, decken sie doch unterschiedliche Bedarfe ab:

»Wir haben in den Kommunen drei Typen der Koordination ehrenamtlichen Engagements festgestellt: die zentrale Koordination, die Netzwerk-Koordination und die Initiativen-Koordination. Die drei Typen sind auf verschiedenen Ebenen anzutreffen und sind ergänzend zu verstehen. Das bedeutet, dass eine Kommune, in der alle drei Typen vorhanden sind, eine besonders gute Zusammenarbeit auf den unterschiedlichen Ebenen des Engagements erreichen kann. Während die Initiativen-Koordination den engen Kontakt zu Engagierten und Geflüchteten hat, kann die zentrale Koordination Spendenangebote koordinieren und Qualifikation für Freiwillige organisieren. Damit die Arbeit rund um das Ankommen der Flüchtlinge gut funktioniert, ist eine netzwerkartige Koordination vonnöten, die alle Akteure in regelmäßigen Abständen zum Austausch zusammenbringt.«

Mit Blick auf eine Stabilisierung der Flüchtlingshelfer-Arbeit wird auf die Koordinationsaufgabe abgestellt: »Die Koordinationsarbeit für die Initiativen-Koordination überschreitet den zeitlichen Umfang des typischen Ehrenamts. Durch einen Zeitaufwand von bis zu 40 Stunden kann diese Aufgabe auf lange Sicht nicht ehrenamtlich durchgeführt werden. Um Kontinuität zu gewährleisten, sollten Finanzierungsmöglichkeiten für diese zeitaufwändigen Arbeiten gefunden werden … Für eine nachhaltige Zusammenarbeit von Kommunen und freiwilligen Initiativen ist es sinnvoll, eine ausreichende Stellenanzahl zu schaffen und die Koordinatorinnen und Koordinatoren tarifgerecht zu bezahlen.«

Man kann erkennen, dass wir uns offensichtlich in einer aus anderen Handlungsfeldern gut bekannten und nicht unproblematischen Übergangsphase befinden, die man als einerseits notwendige, aber andererseits durchaus auch kritisch bewertbare „Professionalisierung“ der Flüchtlingshilfe bezeichnen kann.

Damit verbunden ist ein höchst ambivalenter Sachverhalt. Diese Ambivalenz kann man daran festmachen, dass wir es am Anfang mit einem rein ehrenamtlichen Hilfeimpuls zu tun hatten (und weiter haben), der aber im Laufe der Zeit durch das Hilfe- und Helferwachstum wie auch durch Erfahrungseffekte immer stärker in Richtung Strukturierung, Ausdifferenzierung und Hierarchiebildung getrieben wird. In deren Logik macht dann eine Stabilisierung der ehrenamtlichen Arbeit durch die von den Forschern vorgeschlagenen Maßnahmen einer durch Hauptberufliche zu leistenden Unterstützung sowie „natürlich“ auch – ob explizit benannt oder implizit mitlaufend – einer Lenkung und Steuerung der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer durchaus Sinn. Auf der anderen Seite löst das bei einem Teil der ehrenamtlich Engagierten Abwehr- und Rückzugsreaktionen aus, da eine solche Einbindung ihrem Selbstverständnis zuwiderläuft.

Auch wenn die Bertelsmann-Stiftung aus der von ihr in Auftrag gegebenen Studie die beruhigend daherkommende Schlussfolgerung zieht, dass die freiwilligen Flüchtlingshelfer nicht nachlassen, sollte man den offensichtlich ablaufenden Stimmungsumschwung in weiten Teilen der Bevölkerung (und die sich verändernde Berichterstattung in den Medien) nicht unterschätzen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das ehrenamtliche Engagement, das eben nicht mehr unbedingt von einer breiten Zustimmungs- und Sympathiewelle getragen wird. Insofern – so meine These – bleibt die Frage offen, ob die im Ergebnis tatsächlich so wichtige Hilfe auch auf längere Sicht stabilisiert werden kann. Dazu würde man sich mehr Forschungsbefunde wünschen über die Motivationslagen der Flüchtlingshelfer, um mögliche Reaktionen auf das sich verändernde Umfeld einschätzen zu können.

Ergänzend zu den Ergebnissen der BIM-Studie kann man auf eine weitere – ebenfalls qualitativ angelegte – Studie verweisen, die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) veröffentlicht wurde: Geflüchtete Menschen in Deutschland: Eine qualitative Befragung, so ist die Arbeit von Herbert Brücker et al. überschrieben.

Die Studie stellt hoch relevante Fragen: »Warum mussten die in den letzten drei Jahren nach Deutschland gekommenen Geflüchteten ihre Heimat verlassen, welche Erfahrungen haben sie auf der Flucht gemacht und warum haben sie Deutschland als Zielland ausgewählt? Was bringen sie im Hinblick auf Bildung, Ausbildung und andere Fähigkeiten mit? Welche Einstellungen, Werte und Vorstellungen von einem Leben in Deutschland haben sie? Welche Voraussetzungen haben sie für eine Integration in Arbeitsmarkt, Bildungssystem und Gesellschaft und auf welche Hürden treffen sie?«

Auch bei dieser Studie haben wir es mit einem qualitativen Design zu tun: Im Rahmen dieser Studie wurden 123 Flüchtlinge und 26 Experten aus der Flüchtlingsarbeit in eineinhalb- bis zweistündigen Interviews befragt.

Die Bedeutung dieser Untersuchung ist eine doppelte: Erstmals geht es tatsächlich um die Geflüchteten, die mit der Einwanderungswelle seit September in Deutschland ankamen. Und zum anderen bereiten das BAMF, das IAB und das DIW damit eine größere Erhebung vor, die noch kommen soll.

Anna Steiner hat ihren Artikel über die Studie überschrieben mit Warum Flüchtlinge nach Deutschland kommen – und was sie können:

»Die Fluchtursachen sind je nach Herkunftsland sehr verschieden. Während die Befragten aus Syrien, Irak, Pakistan und Afghanistan mehrheitlich angaben, vor den Repressalien verschiedener radikalislamischer Gruppierungen – wie beispielsweise dem sogenannten Islamischen Staat – geflohen zu sein, nannten Flüchtlinge aus den Balkanstaaten vor allem die wirtschaftliche Perspektivlosigkeit und Diskriminierung von Minderheiten als Fluchtgrund … Etwa die Hälfte der befragten Flüchtlinge hatte sich Deutschland bereits vor Beginn der Flucht als Zielland ausgesucht … Auch die hier vermutete Chance auf eine Zukunft lockte einen großen Teil der Flüchtlinge hierher … Für die Bildung und Arbeitserfahrung der Asylbewerber ist vor allem die Situation in ihren Herkunftsländern entscheidend … Wo bis vor Kurzem der Schulbesuch, ein Studium oder ein regelmäßiger, gesicherter Erwerb möglich waren, fallen die Bildungsbiografien besser aus. Menschen aus Ländern, die aus langjährigen Krisenregionen geflohen sind, stehen im Vergleich wesentlich schlechter da … Bei genauerer Betrachtung wird … deutlich, dass das Bildungsniveau von ethnischen und religiösen Minderheiten in den jeweiligen Ländern – wie den Jesiden aus Syrien oder den Roma vom Balkan – deutlich geringer ausfällt. Ihnen wurde in ihrer Heimat der Zugang zur Bildung verwehrt oder zumindest nur eingeschränkt ermöglicht. Flüchtlinge aus Afghanistan, Pakistan oder auch Eritrea befinden sich hingegen oft schon in zweiter Generation auf der Flucht. Sie haben sich daher schwer getan, eine Bildungsbiografie ohne große Lücken aufzubauen. Die Folgen sind – besonders auch für die Integration in Deutschland – drastisch: Analphabetismus und das Fehlen jeglicher Allgemeinbildung sind weit verbreitet.«

Insgesamt deuten auch diese Befunde darauf hin, dass wir von einer Polarisierung dergestalt ausgehen können und müssen, dass einer großen Gruppe mit (formal) höheren Bildungsabschlüssen eine noch größere Gruppe mit niedrigem oder gar keinem Schulabschluss gegenübersteht.

Viele derjenigen, die im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommen sind, werden hier bleiben (dürfen) und wachsen jetzt von wenigen Ausnahmen abgesehen in das Hartz IV-System hinein. Man sollte sich keinen Illusionen hingeben und das auch nicht verschweigen: die meisten Flüchtlinge werden über eine längere Zeit, wenn nicht auf absehbare Dauer, von Transferleistungen des Staates abhängig sein. Insofern gilt hier natürlich auch und gerade für die Jobcenter, die dann für die Regelbetreuung der Menschen zuständig sind, dass es notwendig sein wird, für nachhaltige Integrationsversuche in den Arbeitsmarkt einen weitaus intensiveren Blick auf die Vielgestaltigkeit der Motive, ethnischen und kulturellen Hintergründe zu werfen bzw. einen solchen ermöglicht zu bekommen. Logischerweise „ticken“ viele derjenigen, die aus anderen kulturellen und auch religiösen Zusammenhängen gekommen sind, anders als beispielsweise die „normale“ Hartz IV-Klientel, mit deren Heterogenität viele Jobcenter oftmals bereits überfordert erscheinen.

Die Forschung steckt hier offensichtlich auch noch in den Kinderschuhen, wie die hier vorgestellten Beispiele zeigen. Ein nicht auflösbares Dilemma besteht natürlich darin, dass Forschung schlichtweg Zeit benötigt, die Menschen aber schon im Land sind und die Akteure vor Ort nicht warten können (bzw. das nicht tun sollten), bis wir mehr wissen als heute. Insofern wird das Steuern im Nebel des Nicht-Wissens und das Ausprobieren an der Tagesordnung bleiben müssen. Bleibt die Hoffnung, dass man von Tag zu Tag besser wird.

Statista-Infografik: Sorge um Zuwanderung und Integration auf Höchstwert, 26.07.2016