Armutsbericht: Work in progress. Aufblähen, ganz viele Einzelaspekte nebeneinander behandeln, große Zahlen kleinschreddern und dann kritische Passagen rauskratzen

Mittlerweile ist ein zweiter Entwurf des 5. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung an die Öffentlichkeit gedrungen. Bereits im Oktober gab es einen ersten Entwurf, der nunmehr an einigen Stellen überarbeitet worden ist. Während der erste Entwurf vom Bundesarbeitsministerium erstellt worden ist, haben bei der zweiten, jetzt vorliegenden Version das Kanzleramt und andere Ministerien mitschreiben können.

Zuerst eine Vorbemerkung: Als der Entwurf des 4. Armut- und Reichtumsberichts am 17.09.2012 veröffentlicht wurde, hatte man es mit 487 Seiten zu tun. Der nun vorliegende Entwurf des 5. Berichts kommt schon auf 649 Seiten. Wir werden nicht nur Zeuge einer gewaltigen text- und zahlenlastigen Aufblähung, sondern erleben zugleich ein bekanntes Vorgehen, wenn man sich entweder nicht entscheiden kann oder aber – was hier als These in den Raum gestellt wird – wenn man Verwirrung stiften will in dem Sinne, dass man sich verliert in einer Vielzahl an Einzelaspekten, die dann auch noch eine Gewichtung neben- bzw. nacheinander abgearbeitet oder auch nur angerissen werden. Und auch das erleben wir – wenn man denn das Problem der „großen Zahlen“ hat, beispielsweise bei der Zahl der armen bzw. von Armut bedrohten Kinder, dann geht man hin und rechnet die Zahlen nach unten. Dazu mein Beitrag Armutsbericht: Welche Kinderarmut soll es denn sein? Die Zahlen werden eingedampft, bis die Kinderarmut in homöopathischen Welten verschwindet vom 13. Dezember 2016, wo demonstriert wird, wie man es schafft, eine Armutsrisikoquote von erschreckenden 19,7 Prozent unter den Kindern auf knapp 5 Prozent runterzurechnen.
Und dann sollte man – wenn man so ein Werk auf der Regierungsseite schon erstellen muss – nicht vergessen, den Entwurf des Berichts immer wieder „textkritisch“ zu lesen und „problematische“ Passagen umzuschreiben oder – wenn es denn sein muss – sie lieber zu streichen, als später mit ihnen konfrontiert zu werden.

Nur „leider“ aus Sicht der Streichenden (bzw. dankenswerterweise aus Sicht der anderen) geht so ein Streichkonzert heute nicht mehr geräuschlos über die Bühne, sondern dem einen oder anderen fällt auf, was da gemacht wurde. Und das kann dann zu solchen Schlagzeilen führen: Regierung strich heikle Passagen aus Armutsbericht.

Thomas Öchsner berichtet darin: »Ministerin Nahles hatte den Einfluss von Reichen auf die Politik untersuchen lassen. Manche Ergebnisse fehlen in der zweiten Fassung – an ihr hat auch das Kanzleramt mitgeschrieben.« Klare Aussagen, ob Menschen mit mehr Geld einen stärkeren Einfluss auf politische Entscheidungen haben als Einkommensschwache, sind in der überarbeiteten Fassung des Berichts gestrichen. So fehlt zum Beispiel jetzt der Satz: „Die Wahrscheinlichkeit für eine Politikveränderung ist wesentlich höher, wenn diese Politikveränderung von einer großen Anzahl von Menschen mit höherem Einkommen unterstützt wird.“ Zum Hintergrund schreibt Öchsner:

»Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte im März 2015 angekündigt, in dem Bericht erstmals den Einfluss von Eliten und Vermögenden auf politische Entscheidungen untersuchen zu lassen. Ihr Ministerium gab daher eine Studie bei dem Osnabrücker Politikwissenschaftler Armin Schäfer in Auftrag. Dessen Erkenntnisse flossen in den Bericht, den das Arbeitsministerium im Oktober vorlegte. So wurde in dieser ersten Fassung noch von einer „Krise der Repräsentation“ gewarnt: „Personen mit geringerem Einkommen verzichten auf politische Partizipation, weil sie Erfahrungen machen, dass sich die Politik in ihren Entscheidungen weniger an ihnen orientiert.“ Diese Aussagen fehlen nun. Ebenso gestrichen wurde dieser Satz aus der Studie der Forscher: In Deutschland beteiligten sich Bürger „mit unterschiedlichem Einkommen nicht nur in sehr unterschiedlichem Maß an der Politik, sondern es besteht auch eine klare Schieflage in den politischen Entscheidungen zulasten der Armen“.«

Bei der im Artikel angesprochenen Studie handelt es sich um diese Arbeit:

Lea Elsässer, Svenja Hense und Armin Schäfer (2016): Systematisch verzerrte Entscheidungen? Die Responsivität der deutschen Politik von 1998 bis 2015. Endbericht, Osnabrück, 02.06.2016

Die Forscher kommen in ihrer Zusammenfassung der Befunde zu dem recht eindeutigen Ergebnis, dass sie erstmals für Deutschland nachweisen konnten, »dass politische Entscheidungen mit höherer Wahrscheinlichkeit mit den Einstellungen höherer Einkommensgruppen übereinstimmen, wohingegen für einkommensarme Gruppen entweder keine systematische Übereinstimmung festzustellen ist oder sogar ein negativer Zusammenhang. Was Bürger_innen mit geringem Einkommen in besonders großer Zahl wollen, hatte in den Jahren von 1998 bis 2013 eine besonders niedrige Wahrscheinlichkeit, umgesetzt zu werden. In Deutschland beteiligen sich Bürger_innen mit unterschiedlichem Einkommen nicht nur in sehr unterschiedlichem Maß an der Politik, sondern es besteht auch eine klare Schieflage in den politischen Entscheidungen zulasten der Armen. Damit droht ein sich verstärkender Teufelskreis aus ungleicher Beteiligung und ungleicher Responsivität, bei dem sozial benachteiligte Gruppen merken, dass ihre Anliegen kein Gehör finden und sich deshalb von der Politik abwenden – die sich in der Folge noch stärker an den Interessen der Bessergestellten orientiert. Das für die USA nachgewiesene Muster von systematisch verzerrten Entscheidungen trifft auch auf Deutschland zu.« (Elsässer/Hense/Schäfer 2016: 42).

Alles keine wirklich neuen Erkenntnisse. Die Befunde werden seit langem publiziert und diskutiert (und das macht die Versuche einer Textbereinigung beim neuen Entwurf auch irgendwie lächerlich). Man schaue sich beispielsweise die Ergebnisse einer vertiefenden Analyse des Wahlverhaltens bei der Bundestagswahl 2013 an, publiziert in Armin Schäfer, Robert Vehrkamp, Jérémie Felix Gange (2013): Prekäre Wahlen. Milieus und soziale Selektivität der Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2013, Gütersloh 2013, aus der auch die Abbildung entnommen wurde.

Ebenfalls herausgenommen aus dem neuen Entwurf sind die Hinweise auf den „Einfluss von Interessensvertretungen und Lobbyarbeit“.

Auf die Streichungen wurde auch schon in der Hintergrund-Sendung Armut in Deutschland: Die Bedürftigen ohne Lobby des Deutschlandfunks vom 13.12.2016 aufmerksam gemacht. Dort findet man auch diese Wahrnehmungsbeschreibung durch Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband: »… der Armutsbericht der Bundesregierung erschlägt einen erst mal. Man kriegt Hunderte von Seiten. Und man hat den Eindruck, da hat man wirklich mal alles aufgeschrieben, was einem so zur Armut einfallen kann. Dadurch hat der Bericht überhaupt keine Aussage mehr. So wie dort mit Armut umgegangen wird, kann man auch versuchen, einen Pudding an die Wand zu nageln, man kriegt’s nicht auf den Punkt gebracht.“«

Und damit der Pudding noch glitschiger wird, erleben wir jetzt (erneut) das aus Sicht der Regierenden so bewährte Muster der Textbereinigung. Damit steht man durchaus in einer Art Traditionslinie.

Auch beim Bericht aus dem Jahr 2013 hatte es Ärger gegeben. Damals setzte die FDP durch, dass Aussagen über die ungleiche Vermögensverteilung in Deutschland verschwanden.

Aber die zunehmende Ungleichheit lässt sich vielleicht aus Berichten verbannen, wenn sie aber Realität ist, dann bricht sie an anderer Stelle durch und manifestiert sich in einem breiten Spektrum bis hin zur Protestwahl, wenn die Betroffenen merken, dass die Stimmabgabe für eine bestimmte Partei sehr wohl eine große Unruhe und Unsicherheit entfalten kann, egal, was die Partei denjenigen aus den Kelleretagen unserer Gesellschaft wirklich zu bieten hat.

Armutsbericht: Welche Kinderarmut soll es denn sein? Die Zahlen werden eingedampft, bis die Kinderarmut in homöopathischen Welten verschwindet

Natürlich sind solche Zahlen und dann auch noch Kinder betreffend unangenehm: Insgesamt ist die Zahl der unter 15-Jährigen, die auf Hartz IV angewiesen sind, im vergangenen Jahr gestiegen. Etwa jedes siebte Kind in Deutschland ist von Hartz-IV-Leistungen abhängig, konnte man am 1. Juni 2016 in diesem Beitrag lesen: Ein Teil der armen Kinder im Blitzlicht der Medienberichterstattung, erneut die Abwertung von Geldleistungen und jenseits der Sonntagsreden sogar weitere Kürzungen ganz unten ante portas. 2015 waren im Schnitt 1,54 Millionen unter 15-Jährige betroffen. Das waren gut 30.000 Kinder und Jugendliche mehr als im Vorjahr. In Bremen und Berlin ist mit 31,5 Prozent fast jedes dritte Kind unter 15 Jahren von Hartz-IV-Leistungen abhängig (Ende 2015). Prozentual am wenigsten Betroffene gibt es in Bayern mit 6,5 Prozent.

Man muss berücksichtigen, dass hier nur ein Teil der Kinder aufgeführt wird, die in einkommensarmen Verhältnissen leben (müssen), denn die Gruppe der Hartz IV-Empfänger ist nur eine Teilgruppe der von Einkommensarmut „gefährdeten“ Menschen, wie das die Statistiker nennen. Zur Größenordnung: Fast drei Millionen Kinder leben am Rande des Existenzminimums, also in Familien, denen weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens zur Verfügung steht. Drei Millionen.

Diese Zahl ist nicht irgendwie aus der Luft gegriffen, sondern sie basiert auf der international vereinbarten Regel, nach der jemand als von Einkommensarmut gefährdet ausgewiesen wird, wenn weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens vorhanden ist – ein relativer Armutsbegriff, wenn auch immer wieder gerne unter Beschuss der Dauer-Nörgler, so macht er dennoch Sinn, wenn man eine Teilhabeorientierung und keinen „veterinärmedizinischen“ Armutsbegriff zugrundelegt. Wenn.

Aber in letzter Zeit stößt man immer wieder in vielen Artikeln auf eine seltsam überschaubar daherkommende Zahl an armen Kindern, die mit dem, was am Anfang dieses Beitrags präsentiert wurde, wenig zu tun hat (vgl. beispielsweise schon am 24.10.2016 den Artikel Entwurf zum Armutsbericht: Jedes 20. Kind in Deutschland leidet materielle Not.)

Und erneut wird einem in dem Artikel Mehr als zwei Millionen deutsche Haushalte sind überschuldet, der sich auf den neuen Entwurf des 5. Armut- und Reichtumsbericht der Bundesregierung bezieht, der im Frühjahr 2017 veröffentlicht werden soll, folgendes zum Thema Kinderarmut serviert:

»In Deutschland ist demnach noch immer jedes 20. Kind mit Armut konfrontiert. Seit dem Anstieg bis Mitte des vergangenen Jahrzehnts habe sich die Armutsrisikoquote von Kindern aber nicht weiter erhöht.
„Nur wenige Kinder in Deutschland leiden unter materieller Not“, heißt es demnach in dem Bericht. Wenn der Anteil der Haushalte „mit einem beschränkten Zugang zu einem gewissen Lebensstandard und den damit verbundenen Gütern“ betrachtet werde, dann seien fünf Prozent der Kinder betroffen. Das sei deutlich weniger als im EU-weiten Schnitt mit neun Prozent, heißt es dem Bericht zufolge.«

Wie geht das zusammen? Nur 5 Prozent der Kinder sind von Einkommensarmut betroffen? Liegt nicht bereits die Zahl der Hartz IV-Kinder deutlich darüber? Und dann erst die Armutsgefährdungsquote, die ausweislich der amtlichen Sozialberichterstattung für 2015 mit 19,7 Prozent für die unter 18-Jährigen angegeben wird? Zwischen 5 und 19,7 Prozent ist nun wahrlich eine ganz erhebliche Differenz.

Die nebenstehende Abbildung verdeutlicht nicht nur die unterschiedlichen Quoten, mit denen da hantiert wird, sondern gibt auch den entscheidenden Hinweis, wie es dazu kommen kann. Eigentlich relevant ist die mit 19,7 Prozent für 2015 ausgewiesene Armutsgefährdungsquote der Statistiker, denn die basiert auf den internationalen Konventionen und in Deutschland wird die aus dem Mikrozensus abgeleitet. Nun wollte man aber offensichtlich eine kleinere, eine deutliche kleinere Zahl haben. Also nimmt man sich aus  einer anderen Erhebung – EU-SILC – eine Untergruppe der auch dort ausgewiesenen von Armut gefährdeten Personen: Materielle Deprivation nennt man das. Und die ist so definiert: »Der Indikator zur „materiellen Deprivation“ oder „materiellen Entbehrung“ dient der Identifikation individueller Mangelsituationen. Das Konzept geht von einem Katalog von Gütern und Aktivitäten aus, die den durchschnittlichen Lebensstandard kennzeichnen. Die Quote misst, inwieweit sich Personen als üblich geltende Güter und Aktivitäten nicht leisten können. Personen gelten dann als „materiell depriviert“, wenn sie Entbehrungen in mindestens drei der folgenden neun Bereiche erfahren: 1. Finanzielles Problem, die Miete, Hypotheken oder Rechnungen für Versorgungsleistungen rechtzeitig zu bezahlen. 2. Finanzielles Problem, die Wohnung angemessen heizen zu können. 3. Problem, unerwartete Ausgaben in einer bestimmten Höhe aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten zu können. 4. Finanzielles Problem, jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine gleichwertige vegetarische Mahlzeit essen zu können. 5. Finanzielles Problem, jährlich eine Woche Urlaub außerhalb der eigenen Wohnung zu verbringen. 6. Fehlen eines Autos im Haushalt. 7. Fehlen einer Waschmaschine im Haushalt. 8. Fehlen eines Farbfernsehgeräts im Haushalt. 9. Fehlen eines Telefons im Haushalt … Sind die Lebensbedingungen aufgrund fehlender Mittel in mindestens vier der neun Bereiche stark eingeschränkt, spricht man von „erheblicher materieller Entbehrung“.« (Entwurf des 5. Armut- und Reichtumsberichts der Bundesregierung, Stand: 12/2016, S. 567).

Im Armutsbericht findet man dann diesen Hinweis: »Das Konzept der materiellen Deprivation basiert auf einer Reihe von normativen Setzungen. Dazu gehört die Auswahl der Bereiche, in denen eine materielle Entbehrung vorliegen kann und die Festlegung, in wie vielen Bereichen Defizite vorliegen müssen, damit eine Situation der „materiellen Benachteiligung“ konstatiert werden kann.« (S. 567)

Würde man der EU-Definition folgen, dass Personen dann als „materiell depriviert“ gelten, wenn sie in mindestens drei der neun genannten Bereichen Entbehrungen in Kauf nehmen müssen, dann hat man die „viel zu hohe“ Quote von 19,7 Prozent bei den Kindern und Jugendlichen schon mal auf 11 Prozent reduziert. Aber immer noch zweistellig und zu hoch. Also nimmt man die nächste Untergruppe der Untergruppe, also die, bei denen mindestens vier von neun Bereiche betroffen sind von den Einschränkungen. Und nur scheinbar durch Zauberhand, in Wirklichkeit durch die enge Definition der zu erfüllenden Mangel-Bereiche rutscht die Quote ab auf sensationell niedrige 4,7 Prozent. Erledigt.

Und viele Journalisten schreiben – wie am Anfang des Beitrags zitiert – das einfach ab, ohne zu prüfen, warum dieser Wert so viel niedriger ist als die offiziell ausgewiesene Armutsgefährdungsquote. So kann man natürlich auch Kinderarmut „bekämpfen“. Man rechnet sie einfach weg.

Eine eigene Welt? Niedriglöhner im Jobwunderland Deutschland

Das sind den einen oder anderen sicher irritierende Schlagzeilen aus dem „Jobwunderland“ Deutschland: Anteil der Niedriglohnempfänger wächst rasant, so ist einer der vielen Artikel dazu überschrieben. Etwas vorsichtiger bzw. genauer formulierend Jeder Fünfte verdient unter zehn Euro pro Stunde: »Laut Daten des Arbeitsministeriums arbeiten mehr als 20 Prozent der deutschen Beschäftigten zu Niedriglöhnen. Im Westen hat der Anteil zuletzt sogar zugenommen.« Wie kann das sein? Ist nicht erst vor nunmehr zwei Jahren der gesetzliche Mindestlohn als verbindliche Lohnuntergrenze für (fast) alle eingeführt worden? Und dann solche Meldungen?

Da lohnt es sich, genauer auf die Daten zu schauen. Ausgelöst wurde die aktuelle Berichterstattung durch eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken „Niedriglöhne in der Bundesrepublik Deutschland“ und der nun vorliegenden Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 18/10582 vom 07.12.2016).

Nun wird der eine oder andere einwerfen, dass der in den Artikeln zitierte Anteilwert von „jedem fünften Beschäftigten“, der zu Niedriglohnbedingungen arbeiten muss, kein wirklich neuer oder überraschender und auch keineswegs ein „rasant angestiegener“ Wert sein kann, wenn man an die bisherige Berichterstattung über die Niedriglohnbeschäftigung denkt, wie sie vor allem vom IAQ der Universität Duisburg-Essen veröffentlicht wird. So konnte man beispielsweise in der Studie Niedriglohnbeschäftigung 2013: Stagnation auf hohem Niveau von Thorsten Kalina und Claudia Weinkopf aus dem Jahr 2015 lesen: »Im Jahr 2013 arbeiteten in Deutschland 24,4% aller abhängig Beschäftigten für einen Stundenlohn unterhalb der Niedriglohnschwelle von 9,30 € pro Stunde. Damit hat sich der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten gegenüber 2012 kaum verringert. Im Durchschnitt  erzielten die rund 8,1 Millionen gering bezahlten Beschäftigten einen Stundenlohn von 6,72 € und lagen damit deutlich unter der Niedriglohnschwelle.«

Die Zahlen des IAQ basieren auf Daten aus dem Sozio-ökonomischen Panels (SOEP). Das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) ist eine repräsentative Wiederholungsbefragung, die bereits seit 30 Jahren läuft. Im Auftrag des DIW Berlin werden zurzeit jedes Jahr in Deutschland etwa 30.000 Befragte in fast 11.000 Haushalten befragt. Die Angaben zu den Einkommen, aus denen dann Stundenlöhne berechnet werden, basieren also in diesem Fall auf Umfragedaten.

Die Antwort der Bundesregierung zur Anfrage der Linken im Bundestag verwendet hingegen eine andere Datenquelle, die alle vier Jahre stattfindende Verdienststrukturerhebung (VSE) des Statistischen Bundesamtes, die ab dem Berichtsjahr 2014 erweitert wurde. Bis dahin waren nur Betriebe ab 10 Beschäftigten enthalten, das hat man nun entsprechend erweitert, ebenso die bislang nicht berücksichtigten Bereiche Land- und Forstwirtschaft, Fischerei mit aufgenommen. Die Verdienststrukturerhebung ist eine Statistik über Beschäftigungsverhältnisse, die als geschichtete Stichprobe bei den Arbeitgebern erhoben wird. Für das Berichtsjahr 2014 wurden die Daten von 60.000 Betrieben und 1,0 Millionen Beschäftigungsverhältnissen erfasst und ausgewertet.

Wir müssen bei der Interpretation der Daten also berücksichtigen, dass sich diese – sowohl beim IAQ wir auch seitens des Statistischen Bundesamtes – auf das Jahr 2014 beziehen. Also vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015.

Die Niedriglohnschwelle beträgt für das Erhebungsjahr 2014 bezogen auf den Bruttostundenlohn 10,00 Euro. Der für Vollzeitbeschäftigte berechnete Bruttomonatslohn wurde bei 1.993 Euro taxiert. Wie kommt man zu dieser Niedriglohnschwelle? Wir sehen hier das gleiche Vorgehen der Statistiker wie auch bei der Bestimmung der relativen Einkommensarmut:

»Die Niedriglohnschwelle und der Anteil der Beschäftigten mit einem Bruttostundenlohn unterhalb dieses Schwellenwertes (Niedriglohnquote) sind statistische Verteilungskennziffern für die Lohnspreizung. Ihre Höhe hängt u. a. von der Definition des zugrundeliegenden Erwerbseinkommens, der Arbeitszeit und der verwendeten Datenquelle ab. Berechnungen zur Niedriglohnquote richten sich üblicherweise nach einer Konvention der OECD, die einen Niedriglohn als einen Bruttolohn definiert, der unterhalb von zwei Dritteln des mittleren Bruttolohns (Median) liegt.« (BT-Drs. 18/10582: 1-2).

Ausgehend von dieser Definition stellen die Statistiker für das Jahr 2014 fest, dass 21,4 Prozent der Beschäftigten unterhalb der Niedriglohnschwelle von 10,00 Euro pro Stunde brutto verdient haben. Markus Krüsemann, der sich auch mit den unterschiedlichen Werten von IAQ und Statistischem Bundesamt befasst, hebt in seinem Beitrag Jeder Fünfte war vor Mindestlohneinführung Niedriglöhner hervor: »Das geringste Risiko, zu Niedriglöhnen zu arbeiten, haben demnach Vollzeitbeschäftigte. Hier war 2014 etwa jedes zehnte Beschäftigungsverhältnis ein Niedriglohnjob. Ganz anders verhält es sich bei den Minijobs, die zu fast zwei Dritteln mit Stundenlöhnen unter zehn Euro vergütet werden. Hohe Niedriglohnrisiken haben auch Leiharbeitnehmer/innen und befristet Beschäftigte.«

Die Abbildung am Anfang dieses Beitrags liefert detaillierte Informationen über Merkmale Anteile in den Bundesländern, Verteilung zwischen den Geschlechtern oder nach Altersgruppen. Zu beachten ist dabei, dass der in der Tabelle ausgewiesene Anteil an Niedriglöhnern in Westdeutschland um einen Prozentpunkt niedriger liegt, weil hier nur die Betriebe ab 10 und mehr Beschäftigten berücksichtigt werden, denn die kleineren Betriebe werden ja erst seit der Erhebung 2014 berücksichtigt, vorher nicht, dann könnte man keinen Vergleich zwischen den Jahren machen.

Und der Vergleich der Jahre 2006, 2010 und 2014 verdeutlicht, dass es in Westdeutschland einen Anstieg von 16,4 Prozent auf 18,4 Prozent gegeben hat, in Ostdeutschland schwankt der Wert kontinuierlich um mehr als 33 Prozent, so dass dort jeder dritte Beschäftigte von Niedriglöhnen betroffen ist. Mit Blick auf den Anstieg in Westdeutschland und das anhaltend, verfestigt hohe Niveau der Niedriglohnbeschäftigung in Ostdeutschland muss daran erinnert werden, dass die Jahre seit 2010 auf dem deutschen Arbeitsmarkt sehr gute Jahre waren, mit einer erheblichen Expansion der Beschäftigung bis hin zu Arbeitskräfteknappheit in einigen Branchen und/oder Regionen, so dass sich nach allen Regeln der Ökonomie die Lohneinkommen nach oben bewegen müssten.

Aber ganz offensichtlich sind wir mit einer Verfestigung der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland konfrontiert. Und das ist an sich schon bedenklich, muss aber zudem auch noch im Zusammenhang mit der Tatsache gesehen werden, dass der Niedriglohnsektor in Deutschland gemessen an den Anteilwerten zur traurigen Spitzengruppe in Europa gehört – gemeinsam mit Ländern wie Rumänien, Litauen, Lettland, Estland oder Polen. Die Tabelle mit den Anteilwerten in Europa verdeutlicht auch, dass es andere Länder gibt, die vom Entwicklungsstand her vergleichbar sind mit Deutschland und bei denen der Anteil der Niedriglohnbeschäftigung erheblich geringer ausfällt, beispielsweise Schweden mit 2,64 Prozent, Belgien mit 3,79 Prozent, Dänemark mit 8,61 Prozent oder Finnland mit 5,28 Prozent.

So glänzend das „Jobwunderland“ Deutschland nach außen erscheint, so genauer sollte und muss man hinschauen in die ganz eigenen und ziemlich großen Landstriche der verfestigten Niedriglohnwelt.

Wie gesagt – die hier präsentierten Daten beziehen sich auf das Jahr vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Ob sich 2015 etwas geändert hat, bleibt abzuwarten. Viel erwarten sollte man nicht, weil auch eine Beschäftigung von dann zum Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde statt bislang vielleicht 6 oder 7 Euro holt die Betroffenen keineswegs aus dem Niedriglohnsektor, denn die Niedriglohnschwelle liegt ja höher. Es könnte höchstens dann spürbare Auswirkungen gegeben haben, wenn die Unternehmen nicht nur den Mindestlohn eingeführt haben, sondern auch die darüber liegenden Lohngruppen angehoben worden sind, so dass viele „Grenzarbeitnehmer“ über die Niedriglohnschwelle gekommen wären/sind.

Es weihnachtet sehr – bei den spendensammelnden Organisationen rollt der Rubel. Und da sind sie wieder, die Dialoger

Weihnachtszeit. Das sind nicht nur die alles entscheidenden Wochen des Glühweinabsatzes und die wichtigste Umsatzzeit des Einzelhandels, sondern auch der spendensammelnden Organisationen. Und die kämpfen – zuweilen im wahrsten Sinne des Wortes – um eine begrenzte Grundgesamtheit an mehr oder weniger spendenwilligen Mitmenschen. Da wird dann nicht nur mit einem wirklich guten Grund für eine Spende geworben, sondern mit allen Bandagen versucht, sich einen besseren Platz beim Einsammeln des pekuniären Beitrags zum „Gemeinwohl“ und den „guten Taten“ zu verschaffen. Und dann kommen sie – trotz einer seit Jahren kritischen Berichterstattung – wieder ins Spiel: die Dialoger. Bereits 2014 wurde der Beitrag Wenn „Dialoger“ um Mitglieder für das Gemeinwohl werben und sich dabei in sittenwidrigen Vergütungsmodellen verfangen veröffentlicht. Darin ging es um den immer wiederkehrenden Spagat zwischen gut Reden und schlecht Handeln. Der Beitrag befasste sich vor allem mit den teilweise hundsmiserablen Arbeitsbedingungen, mit denen die Werber für die „gute Sache“ der anderen konfrontiert werden. Vgl. dazu auch – ebenfalls aus dem Jahr 2014 – den Beitrag auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“: „Aus Liebe zum Leben“ – aber das kostet was und manche kriegen sehr wenig dafür, wenn sie das Geld auftreiben, um die Liebe zum Leben leben zu können, am Beispiel der Johanniter.

Und auch zu Weihnachten 2016 wird das Thema erneut aufgerufen: »Gemeinnützige Organisationen und Vereine bezahlen Fundraising-Agenturen für die Spenden- und Mitgliederwerbung. Wieso? Und was kostet sie das?«, so in dem Artikel Das Geschäft mit Spenden: Wenn Agenturen mit verdienen.

Rund 620.000 gemeinnützige Vereine und 20.000 Stiftungen gibt es in Deutschland. Sie alle sind auf eines angewiesen: Spenden. Doch diese sammeln die Hilfsorganisationen meistens gar nicht selbst, sondern beauftragen Fundraising-Agenturen mit der Spenden- und Mitgliederwerbung.

»Gegen die Straßen- und Haustürenwerbung, die von bekannten Hilfsorganisationen aber auch unbekannten Vereinen durchgeführt wird, sei prinzipiell nichts einzuwenden, meint Burkhard Wilke vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). „Solange eben kein emotionaler Druck bei der Anwerbung ausgeübt wird.“ Doch genau das ist häufig der Fall – vor allem, wenn Agenturen mit im Spiel sind.
Kein Wunder, schließlich verdienen diese so ihr Geld. „In vielen Fällen wird mit einer Mischung aus pauschalen und leistungsorientierten Gehältern gearbeitet“, erklärt Wilke. Heißt: Je mehr Verträge ein Dialoger, wie die Werber in Fachkreisen genannt werden, abschließt, desto höher fällt die Provision aus, die er von der Hilfsorganisation bekommt.«

Die an diesem System partizipierenden Organisationen verteidigen die Inanspruchnahme der „Profis“, beispielsweise wird Iris Manne, Sprecherin von „World Vision“, so zitiert: „Das Dialog-Marketing ist die effizienteste Möglichkeit, potentielle Spender über das eigene Thema zu informieren. Da braucht es dann auch professionelle Kräfte.“ Auch die Hilfsorganisationen WWF und Terres des Hommes arbeiten mit professionellen Partner-Agenturen zusammen.

Unabhängig von der Art und Weise des Anwerbens sehen Kritiker allerdings generell ein Problem darin, dass Non-Profit Organisationen Unternehmen damit beauftragen, in ihrem Namen auf Spendensuche zu gehen. „Die Agenturen machen Profit mit Non-Profit“, so der Schweizer Kevin Brutschin. Er hat selbst einige Jahre bei mehreren Hilfsorganisationen gearbeitet, aufgrund der Vorgehensweise bei der Suche nach Neu-Spendern allerdings gekündigt.

»Während ein Dialoger laut Brutschin vor 20 Jahren noch rund acht Spender pro Tag anwerben konnte, seien es heute bloß noch zwei bis vier. Die Spendensumme fällt nach Angaben des Schweizers also deutlich geringer aus, die Festhnorare für die Agenturen seien jedoch immer noch die gleichen. Dementsprechend befürchten Kritiker, dass der größere Teil der Spendensumme bei den Agenturen landet – und eben nicht da ankommt, wo sie ankommen sollte.«

Um welche Beträge es hier gehen kann, erläutert Iris Manne von „World Vision“: Im vergangenen Jahr konnte die Hilfsorganisation durch das Face-to-Face-Fundraising rund 5.000 Neuspender gewinnen, die durchschnittlich 108 Euro pro Jahr spenden und im Schnitt vier bis fünf Jahre Mitglied bleiben. „Von der Spendensumme geht ein Jahresbeitrag an die Agentur.“ Und Jörg Ehlers von der Umweltorganisation ergänzt: „Unsere Analysen zeigen, dass uns ein so genannter Pate circa sechs Jahre die Treue hält und im Schnitt etwa 1.000 Euro spendet. Die vollen Kosten auf diesen Einsatz wären dann 120 Euro, also rund zwölf Prozent.“

Das scheinen realistische Werte zu sein, wie auch Burkhard Wilke vom DZI bestätigt: „Nach unseren Informationen belaufen sich die Kosten pro Spender für die Organisationen auf 80 bis 110 Prozent eines Jahresbeitrages.“

Gibt es abweichende Beispiele? In dem Artikel wird die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen. Seit 2007 stemmt die Organisation die Standwerbung in Eigenregie. „Die Identifikation mit Ärzte ohne Grenzen und der kompetente, professionelle und seriöse Kontakt zwischen den potentiellen Spendern und unserer Organisation ist uns ein hohes Anliegen“, erklärt Katrin Dehmel, die das Face-to-Face-Fundraising koordiniert. Insgesamt sind bei „Ärzte ohne Grenzen“ im vergangenen Jahr sieben Prozent der Einnahmen in die Spendenverwaltung und Spendenwerbung geflossen – das offenbart der Jahresbericht. 87 Prozent, und damit der deutlich größere Teil, ging hingegen direkt in die Projekte.

Es ist überaus schwierig, sich in dem großen Spenden-Durcheinander orientieren zu können. Dass aber eine gewisse Vorsicht notwendig ist, verdeutlicht auch dieser Bericht des rbb-Fernsehens: Drum prüfe, wer spendet. Dabei geht es um eine wirklich gute Sache – eigentlich: »Mehrere Tausend Menschen leben auf Berlins Straßen im Freien. Gerade jetzt im Winter sind sie auf Hilfe angewiesen. In der Weihnachtszeit steigt die Spendenbereitschaft der Menschen traditionell an. Doch auch die Gefahr von Spendenbetrügern ist in diesem Bereich groß.«

»Auf einer Internetseite bittet die sogenannte Obdachlosenhilfe Berlin um Spenden, die mit dem Bezahldienst Paypal auf ein Konto der Berliner Sparkasse überwiesen werden sollen. Auf der Seite wird unter dem Stichwort „Beratungsstellen“ auch die richtige Berliner Obdachlosenhilfe aufgeführt, ebenso wie andere seriöse Hilfsorganisationen. Diese seriösen Vereine wehren sich. „Wir sind zur Polizei und haben das dort angezeigt“, erklärt Johannes Walter von der Berliner Obdachlosenhilfe e.V. Die Vermutung sei, dass dort Spenden gesammelt würden, von denen keiner weiß, wie sie verwendet werden. „Es gibt kein Impressum, was letztendlich schon Fragen aufwirft“, so Walter. Die Polizei will wegen der laufenden Ermittlungen keine Auskunft geben. Im Impressum heißt es nur, dass die Gründer selbst obdachlos seien oder waren.«

Es geht bei der kritisierten Spendensammelseite um diese: www.obdachlosenhilfe-berlin.de. Davon zu unterschieden ist die „richtige“ Obdachlosenlosenhilfe, die man im Netz unter www.berliner-obdachlosenhilfe.de finden kann. Auch zum Obdachlosenhilfe-Verein „Die Brücke“ wird eine Verbindung hergestellt. Auf deren Internetseite heißt es inzwischen: „Achtung – wir distanzieren uns von der Spendensammelseite www.obdachlosenhilfe-berlin.de“.

Ähnliche Versuche gibt es offensichtlich auch in Köln und Hamburg.

Rettungsdienst: Blaulicht dauerhaft an für den Honorararzt an Bord, eine (mögliche) Sozialabgabenpflicht wird gesetzlich ausgeschlossen

Da gab es in den vergangenen Monaten eine Menge Aufregung: »Die vor allem in ländlichen Regionen verbreitete Beschäftigung von Honorar-Notärzten auf Rettungswagen ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes so künftig nicht mehr möglich«, konnte man beispielsweise diesem Artikel entnehmen: Honorar-Notärzte auf Rettungswagen nicht mehr erlaubt: »Die Richter in Kassel bestätigten ein Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern, das die Beschäftigung als Scheinselbstständigkeit eingestuft hatte (Az: L7R60/12 und B12R19/15B). Im konkreten Fall geht es um den Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes im Nordosten. Nach Angaben des Rechtsvertreters des DRK, BDO Legal, dürfen damit ab sofort in dem Bundesland keine Honorar-Notärzte mehr beschäftigt werden. Sie müssten sozialversicherungspflichtig angestellt werden. Fraglich sei, ob die Ärzte, die den notärztlichen Rettungsdienst bisher neben ihrem eigentlichen Job übernähmen, dazu bereit sind. Auch seien Konflikte mit dem Arbeitszeitgesetz zu befürchten.« Allerdings ist die Materie weitaus komplexer als sich das nach dem Zitat anhört. Siehe dazu den Beitrag Scheinselbständige „Pioniere in Weiß“? Wenn der Notarzt auf Honorarbasis arbeitet, bleibt das Blaulicht aus. Nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern droht ein Kollaps vom 13. September 2016.

Denn es gab schon damals andere Bewertungen der immer wieder zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts. Hinsichtlich der Einschätzung der Anwälte des in Mecklenburg-Vorpommern unterlegenen DRK, dass das BSG klar gemacht habe, wie es in anderen Fällen entscheiden würde (also für die Einstufung als Scheinselbständigkeit), vertritt Martin Wortmann in dem Artikel Aufregung um Scheinselbstständigkeit von Ärzten unnötig eine andere Auffassung:

»Das BSG hat in der Sache gar nicht entschieden. Das stellte das Bundessozialgericht am Donnerstag auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ klar. Es habe vor kurzem lediglich einen Nichtzulassungsbeschluss aus rein formalen Gründen gegeben … Zwar habe man die Revision gegen ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Mecklenburg-Vorpommern nicht zugelassen. Eine inhaltliche Entscheidung sei damit aber nicht verbunden bekräftigte BSG-Sprecher Olaf Rademacker.
Das BSG habe nur die formalen Voraussetzungen für eine Revisionszulassung geprüft und verneint. „Die Frage, ob die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz richtig ist, ist nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde.“«

Dennoch hat das alles weitere Kreise gezogen. Beispiel Rheinland-Pfalz: Der SWR meldet am 20.09.2016 unter der Überschrift: Urteil führt zu längeren Wartezeiten:

»Patienten müssen im Land künftig wohl länger auf den Notarzt warten. Grund ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes: Es geht um Scheinselbständigkeit der Ärzte. Erste Kliniken ziehen Konsequenzen. Der Vorsitzende der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. , Gerald Gaß, hält es sogar für möglich, dass Notarztstandorte geschlossen werden müssen … Ein Beispiel ist das Krankenhaus in Daun in der Eifel. Es hat dem SWR mitgeteilt, dass es ab sofort keine Honorarärzte mehr einsetze. Die Folge: Das Krankenhaus hat weniger personelle Optionen – und Patienten müssen künftig möglicherweise länger auf den Notarzt warten.«

Aber in dieser Meldung wurde auch schon ein Hinweis auf eine mögliche Problemlösung gegeben:

»Ein ähnliches Problem hatte auch Österreich. Dort wurde per Gesetz festgelegt, dass die Arbeit der Notärzte nicht scheinselbstständig ist. Eine solche Lösung befürwortet laut Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler auch die Landesregierung. Sie werde sich zusammen mit anderen Ländern dafür bei der Bundesregierung einsetzen. Der Bund ist zuständig für eine solche Gesetzesänderung.
Auch Experten befürworten eine Lösung wie in Österreich. Carsten Lott, rheinland-pfälzischer Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V., sprach sich auf SWR-Anfrage für eine solche Regelung aus: „Die Politik ist jetzt gefordert. Inhaltlich würde ein Gesetz wie in Österreich eine gute Lösung darstellen.“«

Das wurde dann im Oktober aufgegriffen: »Neben Mecklenburg-Vorpommern hat sich auch Rheinland-Pfalz der Problematik angenommen. Beide Bundesländer brachten … einen Entschließungsantrag „zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“ ins Bundesratsplenum ein, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, nach dem Vorbild Österreichs die Sozialversicherungspflicht von nebenberuflichen Honorarärzten im Notdienst ausdrücklich auszusetzen. Der Antrag wurde angenommen und an die Ausschüsse für Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie den Innenausschuss überwiesen«, konnte man am 30.11.2016 diesem Artikel entnehmen: Nebentätigkeit Notdienst: Vorschlag in der Schublade.

Den österreichischen Weg hat man jetzt offensichtlich beschritten, um die sich ausbreitende Verunsicherung (und die damit verbundenen negativen Schlagzeilen) zu beenden. Koalition kippt Sozialabgaben für Honorarärzte, berichtet Christoph Winnat. Eine grundsätzliche Lösung wird aus dem Bundestag berichtet: Ab März kommenden Jahres dürfte für Rettungsdienste bundesweit Rechtssicherheit darüber bestehen, dass sie für nebenberuflich und auf Honorarbasis beschäftigte ärztliche Mitarbeiter keine Sozialabgaben abführen müssen. Eine entsprechende Vorgabe haben die Koalitionsfraktionen per Änderungsantrag zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungs-Gesetz (HHVG) in den Gesundheitsausschuss des Bundestages eingebracht. Laut Gesetzgebungsfahrplan soll das HHVG Mitte Februar abschließend im Bundestag beraten werden und könnte dann bereits im März in Kraft treten:

»Konkret heißt es in dem vorgeschlagenen Passus zur Änderung des vierten Sozialgesetzbuches, dass „Einnahmen aus Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst“ dann „nicht beitragspflichtig sind“, wenn daneben
„einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes“ nachgegangen wird,
oder wenn eine „Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt oder als Arzt in privater Niederlassung“ ausgeübt wird.
Zugleich wird mittels einer Änderung am siebten Sozialgesetzbuch festgehalten, dass Honorarärzte im Rettungsdienst gesetzlich unfallversichert sind.«