Ein erheblicher Anstieg der Zahl älterer Menschen in der Grundsicherung, aber (noch) kein Grund zur quantitativen Dramatisierung

»Neue Daten zeigen: Immer mehr Rentner sind auf die Grundsicherung angewiesen. Für Linken-Politiker Bartsch sind die Zahlen alarmierend«, kann man solchen Meldungen entnehmen: Immer mehr Senioren sind auf Hilfe vom Sozialamt angewiesen. »Demnach erhielten zum Ende des ersten Quartals 684.000 Personen Grundsicherung im Alter und damit so viele wie nie zuvor … Auf Jahressicht gesehen nahm die Anzahl der Fälle … um rund 90.000 zu, das ist ein Anstieg um 15 Prozent.«

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Altersarmut und die immer wiederkehrende Frage, was niedrige Renten damit (nicht) zu tun haben

In Zeiten, in denen man mit einer nicht zu bewältigenden Menge an Informationen und vor allem Meinungen geflutet wird, ist es aufmerksamkeitsökonomisch rational, mit einigen wenigen, idealerweise mit einer und dann möglichst beeindruckenden Zahl zu hantieren, die für einen kurzen Moment auf Resonanz stoßen könnte. Dabei wissen wir alle, dass sich hinter den großen Zahlen im sozialpolitischen Bereich unzählige Einzelschicksale verbergen, hinter denen dann ganz oft unterschiedliche Konstellationen stehen, die alle zwangsläufig wegdefiniert werden, wenn man komplexe soziale Sachverhalte in einer oder einigen wenigen Zahlen zu verdichten versucht. Beispielsweise in so einer Aussage aus dem parlamentarischen Raum, in diesem Fall aus den Reihen der Linksfraktion: »Fast jeder fünfte Mensch, der in Deutschland eine Altersrente bezieht, ist von Armut betroffen. Die Zahl ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen: von 12,6 Prozent im Jahr 2010 auf 17,9 Prozent im Jahr 2021. Besonders betroffen sind Frauen mit 19,3 Prozent.«

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Zwischen Überbrückung und Verfestigung: Die Rolle der Grundsicherung beim Übergang in die Altersrente

Ein Teil der altersarmen Menschen ist auf Grundsicherung im Alter nach SGB XII angewiesen – wobei die Altersarmut auf gar keinen Fall reduziert werden darf auf diejenigen, die in diesem Sozialhilfezweig mehr oder weniger aufgefangen werden. Ausführlicher dazu der Beitrag Altersarmut: Diesseits und jenseits der Grundsicherung im Alter nach SGB XII vom 8. November 2022.

Was aber ist mit denjenigen, die vor dem Übergang in die Altersrente Grundsicherung beziehen? Setzt sich das dann im Rentenbezug fort? Oder dient der Bezug von Grundsicherungsleistungen der Überbrückung, bis der Anspruch auf eine Altersrente die betroffenen Menschen aus der Grundsicherung herausholt?

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