Zwischen Überbrückung und Verfestigung: Die Rolle der Grundsicherung beim Übergang in die Altersrente

Ein Teil der altersarmen Menschen ist auf Grundsicherung im Alter nach SGB XII angewiesen – wobei die Altersarmut auf gar keinen Fall reduziert werden darf auf diejenigen, die in diesem Sozialhilfezweig mehr oder weniger aufgefangen werden. Ausführlicher dazu der Beitrag Altersarmut: Diesseits und jenseits der Grundsicherung im Alter nach SGB XII vom 8. November 2022.

Was aber ist mit denjenigen, die vor dem Übergang in die Altersrente Grundsicherung beziehen? Setzt sich das dann im Rentenbezug fort? Oder dient der Bezug von Grundsicherungsleistungen der Überbrückung, bis der Anspruch auf eine Altersrente die betroffenen Menschen aus der Grundsicherung herausholt?

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Altersarmut: Diesseits und jenseits der Grundsicherung im Alter nach SGB XII

Blickt man die vergangenen Jahre zurück, dann steigt sie kontinuierlich an, die Zahl der Empfänger der Sozialhilfeleistung Grundsicherung im Alter (und bei Erwerbsminderung für Menschen vor dem Erreichen der Altersgrenze) nach § 41 ff. SGV XII.

»Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedarfsorientierte und bedürftigkeitsgeprüfte Fürsorgeleistung. Zugang zu den Leistungen haben erwachsene Personen, deren (anrechenbares) Einkommen, (verwertbares) Vermögen und/oder (realisierbare) Unterhaltsansprüche nicht ausreichen, um den individuellen Bedarf zu decken. Hierbei bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern bzw. Eltern unberücksichtigt, sofern das jährliche Gesamteinkommen des Unterhaltspflichtigen 100.000 Euro nicht übersteigt«, so die Kurzbeschreibung von Johannes Steffen.

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„Die meisten sind gut versorgt“ und gleichzeitig: Die Altersarmut wird weiter wachsen. Kein Widerspruch

»Wer bei Google das Wort Altersarmut eingibt, kommt auf mehr als 1,1 Millionen Treffer. Darin spiegelt sich wider, dass viele Menschen in Deutschland, vor allem die Jüngeren, ein finanziell unsicheres Leben im Ruhestand befürchten. Die meisten Rentner heute müssen sich deshalb wohl keine Sorgen machen. Dies zeigt der neue Alterssicherungsbericht 2020 der Bundesregierung. „Die heutige Rentnergeneration“, heißt es in der 275 Seiten starken Analyse, „ist überwiegend gut versorgt.“ Ihr Alterseinkommen habe sich in den vergangenen Jahren sogar „insgesamt günstig“ entwickelt«, so Thomas Öchsner unter einer endlich mal positiv daherkommenden Überschrift: Vielen Rentnern geht es gut. Und dann wird nachgeschoben: »In den vergangenen zehn Jahren stiegen … die Altersbezüge deutlich stärker als die Inflationsrate. Rentner gewannen zuletzt an Kaufkraft – auch das bestätigt der neue Alterssicherungsbericht … Ein älteres Ehepaar verfügt laut der Analyse im Durchschnitt über monatlich 2.907 Euro netto, alleinstehende Männer über 1.816 Euro, Frauen über 1.607 Euro.«

Wer noch mehr Zahlen haben möchte, der kann gleich in das Original reinschauen, in den alle vier Jahre von der Bundesregierung erstellten und veröffentlichten Alterssicherungsbericht:

➔ Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2020): Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2020 gemäß § 154 Abs. 2 SGB VI (Alterssicherungsbericht 2020), Berlin 2020

Altersarmut ist kein Problem in unserem Land, das hört und liest man immer wieder – und die zitierten Zahlen scheinen das auch unmittelbar zu bestätigen. Aber Schein bleibt Schein und wird nicht zum Sein, nur weil man es immer behauptet. Tatsächlich haben wir bereits in den zurückliegenden Jahren einen überdurchschnittlichen Anstieg der Armutsbetroffenheit bei den älteren Menschen. Wenn man „richtig“ rechnet. Und diese Entwicklung, die sich in den vor uns liegenden Jahren unter Fortschreibung der heutigen Bedingungen noch deutlich verstärken wird, wenn viele von Einkommensarmut bedrohten Senioren in das Rentenalter kommen, steht nicht im Widerspruch zu der gleichzeitig beobachtbaren Zunahme der Zahl und des Anteils älterer Menschen, die materiell sehr gut bestückt ihren Lebensabend werden verbringen können.

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