„Pflege-Bahr“: Begeisterung für das „Erfolgsmodell“ (bei der Versicherungswirtschaft)

Muss man sich beim Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) und der Versicherungswirtschaft entschuldigen? War die massive Kritik an der staatlichen Förderung einer privaten Pflegeversicherung in der Größenordnung von 5 Euro pro Monat vielleicht doch überzogen und nur eine reflexhafter, möglicherweise gar ideologisch begründeter Verhinderungsversuch von mehr Privatisierung in den Bereichen, in denen die Sozialversicherungen die Hauptlast zu schultern haben? Immerhin gibt es ja auch eine ausgeprägte und öffentlichkeitswirksame Kritik bis hin zur grundsätzlichen Infragestellung der „Riester-Rente“ als Schlachtschiff einer dritten Säule der Alterssicherung.
Man könnte schon auf diesen Gedanken kommen, wenn man die Jubelmeldung der privaten Versicherungswirtschaft über den so genannten „Pflege-Bahr“ zur Kenntnis nimmt.

So berichtet der „Tagesspiegel“ in dem Beitrag „Begeistert vom Pflege-Bahr“ von der Jahrestagung des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV):

»Entgegen aller Schwarzmalerei habe sich die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung – kurz Pflege-Bahr genannt – als „echtes Erfolgsmodell“ erwiesen. Bis Ende Mai, so berichtete Schulte, hätten bereits mehr als 125 000 Menschen die neue, von Schwarz-Gelb propagierte Zusatzversicherung abgeschlossen. Da mit jedem Tag 1000 neue Anträge hinzukämen, liege man inzwischen wahrscheinlich schon bei rund 150 000. Und das, so der Verbandschef, sei „erst der Anfang“.«

Besonders empören können sich die Verbandsvertreter über eine angebliche Kampagne gegen die Pflegezusatzversicherung in den Medien, angestachelt durch Verbraucherschützer, die nur die Produkte madig machen. So hatte – ein Beispiel – schon im April Frederike Roser in ihrem Beitrag Stiftung-Warentest: „Pflege-Bahr taugt nichts“ über die deutliche Kritik der Verbraucherschützer berichtet. Die vom Staat geförderten Tarife, so Stiftung Warentest, decken den Bedarf häufig nicht. Besser seien nicht geförderte Pflegeversicherungen. Beim „Pflege-Bahr“ zahlt der Staat monatlich fünf Euro zu einer privaten Pflegeversicherung dazu, wenn der Versicherte mindestens zehn Euro im Monat selbst zahlt und der Vertrag eine Leistung von mindestens 600 Euro monatlich in Pflegestufe III vorsieht. Die staatliche Förderung hat allerdings für die privaten Versicherungsanbieter einen echten Nachteil: Bei den geförderten Tarifen dürfen die Versicherungen keine Kunden ablehnen und keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse verlangen.

Nun muss man wie immer bei den an sich unmöglichen Versicherungsvergleichen einen genauen Blick werfen auf die Annahmen, die den tarifvergleichenden Berechnungen zugrunde liegen. Im Fall der Stiftung Warentest waren die Modellkunden im Alter von 45 und 55 Jahren – mit einem monatlichen Betrag von 55 Euro (für den 45-Jährigen) beziehungsweise 85 Euro (für den 55-Jährigen). Das auf der Grundlage dieser Modellkunden gefundene negative Ergebnis muss – so ein Einwand der Kritiker – nicht auf andere Fallkonstellationen übertragbar sein, sondern kann sich beispielsweise bei den Jüngeren in der Altersgruppe 25 bis 35 ganz anders, nämlich positiv aussehen.
Der zweite Einwand gegen die Kritik der Verbraucherschützer bezieht sich auf die Zielgröße „Deckung der Versorgungslücke“, also Kompensation der Differenz zwischen den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten. Es war nun aber vom Anfang an auch klar, dass die als „Pflege-Bahr“ titulierten staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen angesichts der relativ mickrigen Beträge, die man da im Regelfall einzahlt, weil auch die „generöse“ Förderung seitens des Staates aufgrund der Begrenzung der Förderhöhe auf 60 Euro im Jahr nicht wirklich hoch ist, den teilweise erheblichen Differenzbetrag nicht ausgleichen kann.

Dies vor allem nicht, wenn man sich an eine Empfehlung hält, die man auf vielen der mittlerweile im Netz auffindbaren Seiten über den Pflege-Bahr finden kann: Man soll demnach eine Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung abschließen, aber nur in der Höhe, dass man die 60 Euro pro Jahr „mitnehmen“ kann und alles, was darüber hinaus abzusichern ist, sollte dann über nicht geförderte Pflegezusatzversicherungen abgedeckt werden, weil die wieder anders kalkuliert werden (können). Denn für diese Produkte gibt es kein Kontrahierungszwang und auch kein Verbot von Risikoaufschlägen, so dass diese Nicht-Belastung in relativ gesehen günstigere Tarife eingebaut werden können.

Folgt man diesem Ansatz, dann relativieren sich auf der anderen Seite aber auch zugleich die bereits zitierten Jubelmeldungen der Versicherungswirtschaft mit den mehr als 125.000 Menschen, die schon so eine staatlich subventionierte Versicherung abgeschlossen haben. Beim normalen Leser wird der Eindruck hängen bleiben, da haben 125.000 oder noch mehr Menschen zusätzlich eine Versicherung abgeschlossen, die das ansonsten nicht gemacht hätten. Dabei sind darunter auch sicher sehr viele, die genau so vorgehen, wie das gerade beschrieben wurde. Dann hätten wir auf der einen Seite eine eben nur scheinbare Zunahme der Pflegezusatzversicherungen (weil aus bislang einer werden mindestens zwei gemacht, um die Förderung zu bekommen) und auf der anderen Seite würde das bedeuten, dass es sich um einen klassischen Mitnahmeeffekt handeln würde, denn diese Personen hätten ansonsten auch eine dann eben ungeförderte private Zusatzversicherung abgeschlossen, sie splitten jetzt halt ihre Verträge, um die staatlichen Zuschüsse abzugreifen. Hinzu kommt die sicher wie auch bei der „Riester-Rente“ beobachtbare soziale Selektivität der Inanspruchnahme, das also gerade die bereist relativ gesehen gut gestellten Personen die Förderung in Anspruch nehmen.

Schlussendlich kann und muss man sich natürlich fragen, warum man überhaupt seitens des Staates Produkte mit Steuermitteln subventioniert, wo die Staatsmittel teilweise oder ganz in die Töpfe der Versicherungsunternehmen wandert. Man könnte an dieser Stelle die Vermutung äußern, dass das eigentliche Ziel dieser Maßnahme weniger die Absicherung des Pflegerisikos an sich war und ist, sondern dass es darum ging, der Versicherungswirtschaft eine Geschäftsmodell zu eröffnen. Aber das ist jetzt reine Spekulation …

Warum nur nach 69 streben? Da geht doch noch was. Wieder eine Studie zur Rente und ihrem (Nicht)Beginn

Immer diese Studien. Es gibt die einen und die anderen. Zu den anderen gehören die einfach gestrickten Auftragsstudien, die nicht wirklich etwas herausfinden wollen, sondern die der Legitimation von irgendetwas dienen. Damit die Auftraggeber sich schmücken können mit dem Satz „Studien haben gezeigt“, „das renommierte Forschungsinstitut XY kommt zu dem Ergebnis“ usw. Irgendwer hat mal den Begriff „junk science“ verwendet. Wie dem auch sei, derzeit ist definitiv Hochkonjunktur für solche Studien, denn im September stehen die Bundestagswahlen an und da will man doch alle Kanäle für die Bearbeitung der öffentlichen Meinung nutzen.

Und in der Rentenfrage ist es aus Sicht bestimmter Interessengruppen dringend erforderlich, wieder mehr Ordnung zu schaffen, also eine bestimmte Ordnung, die man verbinden kann mit dem Schlagwort und der nunmehr auch sukzessive ablaufenden Realisierung der „Rente mit 67“. Für den dahinter stehenden Ansatz einer Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters (u.a. mit der Folge erheblicher Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug, was natürlich für viele, die nicht länger arbeiten können, massive Rentenkürzungen zur Folge hat) steht neben vielen anderen sicher der ehemalige „Superminister“ für Wirtschaft und Arbeit der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder in Person des Wolfgang Clement. Der ist mittlerweile „Vorsitzender des Kuratoriums“ der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM) geworden, einer  im Jahr 2000 vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall gegründeten und von Arbeitgeberverbänden getragenen Lobby-Organisation. Als wissenschaftlicher Arm fungiert das von Verbänden und Unternehmen der privaten Wirtschaft finanzierte Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.

Die INSM hat nun schon im vergangenen Jahr das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen mit einer Studie beauftragt, die in Zusammenarbeit mit Prof. Reinhold Schnabel von der Universität Duisburg-Essen sowie dem Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel erstellt und jetzt von der INSM veröffentlicht wurde. Die Studie „Demografie und Rente“ will  mit Modellrechnungen der Ökonomen nachweisen, dass die „Rente mit 69“ einen deutlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Rentensystems leisten könnte – ein Ansatz, der bereits 2011 vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, den so genannten „Wirtschaftsweisen“, vorgeschlagen wurde. Wenn man die Rente mit 69 ab dem Jahr 2030 einführen würde, dann könnte das Bruttorentenniveau bei knapp unter 40 Prozent „stabilisiert werden“ (heute 46 Prozent). Das ist ganz nach dem Geschmack von Wolfgang Clement, der in dem Artikel „Warum die Rente mit 69 allen Deutschen helfen soll“ folgendermaßen zitiert wird:

»Die rentenpolitischen Wahlkampfversprechen von SPD, Grünen und Union, die höhere Renten für Mütter und Geringverdiener ankündigen, seien unseriös, warnt Clement. Der Schlüssel für ein zukunftsfähiges Rentensystem liege im längeren Arbeiten, fügte der Ex-Minister hinzu«.

Aber Clement wäre nicht Clement, wenn er nicht den Blick auf das nächste Ziel gerichtet hätte:
»Und der Ex-Arbeitsminister Clement rät der Politik: „Das Renteneintrittsalter sollte kontinuierlich an die weiter steigende Lebenserwartung angepasst werden.“ So könne ein Teil der hinzugewonnenen Lebensjahre aktiv am Arbeitsmarkt verbracht werden.«

In seine Spurrillen springt dann jemand, der auch mal in die Zeitung kommen wollte: Der Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen, der 30-jährige Lasse Becker. Er wird in dem Beitrag „Chef der Jungen Liberalen glaubt an Rente mit 75“ mit den folgenden Worten zitiert: „Die Rente mit 69 wird kommen, nur wird es dabei nicht bleiben … Meine Generation der um die 30-Jährigen wird ein Renteneintrittsalter von 70 bis 75 haben.“ Und wenn man schon mal interviewt wird, dann kann man rentenpolitisch gleich auch noch ein paar weitere Versatzstücke nachschieben: »Becker will einen Umbau zu mehr Kapitaldeckung – und verweist auf Studien, denen zufolge eine auf Kapitalaufbau basierende Altersvorsorge „mehr einbringt als unser jetziges Umlagesystem“.« Auch hier wieder die en passant vermittelte scheinbare Gewissheit der „Studien“. Wenn er mal eine Studie lesen möchte, die sich mit der angeblich höheren Rendite der kapitalgedeckten Altersvorsorge kritisch befasst hat, dann sei ihm an dieser Stelle die IMK-Studie „Auf dem Weg in die Altersarmut. Bilanz der Einführung der kapitalgedeckten Riester-Rente“ empfohlen, die im vergangenen Jahr veröffentlicht worden ist. Und schlussendlich: „Auch die Rentengarantie gehört zum Wohle aller Generationen abgeschafft.« Der auch nicht mehr ganz so junge Mann hat offensichtlich nicht den Hauch einer Ahnung von Sozialpolitik, Sozialrecht usw. Aber immerhin war er jetzt in der Zeitung.

Warum die „Niedrigzinsfalle“ auch ein großes Thema für die Sozialpolitik ist

Die Rentenversicherung und die Krankenversicherung sind die beiden großen Systeme des deutschen Sozialstaats – diese beiden Versicherungszweige bringen es auf mehr als die Hälfte des gesamten Sozialbudgets, also aller Sozialleistungen in Deutschland. Demnach entfielen nach dem amtlichen Sozialbudget 2011 von den 767,6 Mrd. Euro Sozialleistungen 32% auf die Rentenversicherung und 24,5% auf die Krankenversicherung (gesetzliche und private Krankenversicherung zusammen). Die Entwicklung in diesen beiden großen Systemen ist zentral für das, was unter „Sozialleistungen“ diskutiert wird – bzw. eigentlich werden sollte, denn wenn beispielsweise in der öffentlichen Debatte über Einsparmöglichkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe gestritten wird, dann ist das aus der Gesamtperspektive des Sozialbudgets ohne spürbare Relevanz.

Man sollte sich an dieser Stelle einmal verdeutlichen, dass alle Ausgaben für den Bereich Kinder- und Jugendhilfe zusammen lediglich 3,4% des Sozialbudgets ausmachen (BMAS, Sozialbudget 2011, S. 6). Wenn man jetzt also – um zu „sparen“ – alle Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe komplett einstellen würde, also alle Kindertageseinrichtungen schließen würde, alle Kinder- und Jugendheime und Wohngemeinschaften, alle Beratungsangebote, dann würde das erhebliche Verwüstungen vor Ort anrichten, wie sich jeder vorstellen kann, aber der Effekt im Sozialbudget wäre marginal.

Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass der Ausgabenentwicklung in den beiden großen Systemen die größte Bedeutung zukommt. Deshalb hat es ja auch mit den so genannten „Rentenreformen“ der damaligen rot-grünen Bundesregierung vor allem Anfang der 2000er Jahre massive Einschnitte bei der gesetzlichen Rente gegeben, die im Wesentlichen daraus bestanden, faktische Rentenkürzungen zuungunsten der Versicherten durchzusetzen. Gleichzeitig wurden die bewusst geschaffenen Sicherungslücken bekanntlich auf dem Papier dadurch „ausgeglichen“, dass man ein mit erheblichen Steuermitteln gepampertes System der (freiwilligen) privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge („Riester-Rente“) installiert hat – zum besonderen Wohlgefallen der Versicherungswirtschaft, die hier ein weiteres staatlich subventioniertes Betätigungsfeld bekommen hat. Es ist hier nicht der Platz, in die Details der vielstimmigen Kritik an dieser Form der Altersvorsorge einzusteigen – aber ein Aspekt soll besonders herausgestellt werden: Die immer wieder vorgetragene Kritik, dass die milliardenschwere öffentliche Förderung der „Riester-Rente“ vor allem den privaten Finanzunternehmen zugute kommt und weniger bis gar nicht den betroffenen Versicherten. Das führt unmittelbar zu der Frage, warum eigentlich diese Säule der Altersvorsorge von privaten, auf Gewinn und Gewinnmaximierung ausgerichteten Unternehmen durchgeführt werden muss und ob man das – wenn schon – nicht in die Hände eines öffentlichen Versicherers hätte legen können und müssen. Vorbilder dafür gibt es in anderen Ländern, beispielsweise in Schweden.
Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß von Herbert Rische, dem Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) von Interesse, den dieser in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ geäußert hat:

»Ich kann mir ein Modell vorstellen, nach dem die Menschen zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rente, über freiwillige Zahlungen weitere Ansprüche bei der Rentenversicherung erwerben. Solche Zahlungen ließen sich auch mit einer betrieblichen Altersvorsorge oder anderen Altersvorsorgeprodukten kombinieren. Von Versicherten haben wir oft solche Nachfragen. Wir sollten hier die Türen öffnen.«

Rische geht davon aus, dass die Deutsche Rentenversicherung mit einem solchen Angebot konkurrenzfähig wäre.

Es kann allerdings nicht wirklich verwundern, dass es so gut wie keine Resonanz auf diesen Versuchsballon der DRV in der Politik gegeben hat. Man kann sich vorstellen, welche Lobby-Geschütze der finanzindustrielle Komplex auffahren würde, um so eine Konkurrenz zu verhindern.

Aber auch wenn wir uns vorstellen, es würde eine solche private Altersvorsorge-Alternative in der Hand der Deutschen Rentenversicherung geben – sie müsste wie die private Konkurrenz angesichts der Kapitaldeckung in dieser Säule der Altersvorsorge das anzusparende Kapital rentierlich anlegen (können) – und würde damit sogleich vor ein Problem gestellt werden, mit dem die privaten Versicherungsunternehmen schon längst zu kämpfen haben: Der seit längerem anhaltenden Niedrigzinsphase, für deren Ende es in der absehbaren Zeit keine erkennbaren Anzeichen gibt. Das bringt die kapitalgedeckten Systeme in schweres Fahrwasser.

Nehmen wir als Beispiel eines der wichtigsten Instrumente für die private Altersvorsorge in Deutschland: Die Lebensversicherungen, von denen es in Deutschland mehr als 90 Millionen gibt. Die Zinsproblematik wird beispielsweise in dem SWR-Radiobeitrag „Sorge trotz Vorsorge. Warum der Leitzins die privaten Lebensversicherungen unter Druck setzt“ behandelt:

»Die Zinsen sind im Keller. Wer jetzt einen Kredit aufnimmt, kann sich vielleicht freuen. Wer aber spart und versucht fürs Alter vorzusorgen, macht ein langes Gesicht. Beim Blick auf den Bescheid der privaten Renten- und Lebensversicherungen kann einem angst und bange werden. Denn die private Absicherung, die die Versorgungslücke schließen sollte, reicht hinten und vorne nicht mehr. Droht im Alter jetzt Sorge trotz Vorsorge? Und welche Alternativen gibt es? Warum des Deutschen liebstes Vorsorgeprodukt weit hinter den Erwartungen zurückbleibt. Gesprächspartner ist Prof. Uwe Wystup. Der Finanzmathematiker ist Honorarprofessor an der Frankfurt School of Finance und Vorstand der MathFinance AG.«

Das Handelsblatt bringt es bereits mit einem Zitat in der Überschrift zu einem Artikel auf den Punkt: „Gib mir Geld, ich gebe es ohne Zinsen zurück“: Die lockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank macht den Anbietern von Lebensversicherungen das Leben schwer. Verbraucherschützer warnen bereits vor dem Abschluss solcher Versicherungen. Ist die Panik berechtigt?
Auf alle Fälle muss man zur Kenntnis nehmen, dass der Garantiezins bei Neuverträgen auf 1,75 Prozent gedrückt worden ist seitens der Bundesregierung, die für die Festlegung verantwortlich ist – wegen der niedrigen Leitzinsen und magerer Kapitalmarktrenditen. »Auch die Beteiligungen der Versicherten an den Überschüssen der Unternehmen sinken. Verbraucherschützer warnen: Kunden müssten sich fragen, ob sie bei einer Lebensversicherung am Ende – nach Abzug der Inflationsrate – nicht draufzahlen.« Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg wird in dem Handelsblatt-Beitrag zitiert mit den Worten: „Alles läuft nach dem Motto: Gib mir Geld, in 30 Jahren gebe ich es zurück, allerdings fast ohne Zinsen“. Allerdings stellt sich das Problem mangelnder Alternativen, den wo soll statt dessen eine Anlage erfolgen? In Aktien oder Immobilien? Aber auch die Lebensversicherer selbst sind ein Risikofaktor, denn sie müssen einlösen, was sie mal zugesagt haben: In den 1990er Jahren beispielsweise lag der erwähnte Garantiezins bei bis zu vier Prozent und die müssen für die Kunden auch erwirtschaftet werden.

Das klingt alles nicht wirklich beruhigend. Zudem wird bei den meisten auch kritischen Berichten über die Probleme der kapitalgedeckten Systeme ein grundlegender Aspekt immer wieder ausgeklammert: Die wahren Probleme der kapitalgedeckten Systeme werden zu Tage treten, wenn die Babyboomer-Generation in die Renten geht oder zu gehen versucht und die Anlagen aufgelöst werden müssen, um die zugesagten Beträge auszahlen zu können. Nur muss es immer auch Nachfrager geben für die Anlagen der Versicherer, also Anleihen, Aktien und Immobilien, die dann ganz konkret zu Gbeld gemacht werden müssen. Dann wird richtig erkennbar werden, dass auch die Kapitaldeckung in großem Stil zumindest eher der Umlagefinanzierung ähnelt, als das heute gerade von vielen Ökonomen gesehen wird, die anscheinend eher einem „Sparkassen-Modell“ gedanklich frönen.

Und das ist nicht nur ein Problem der privaten Altersvorsorge, sondern auch eines für die privaten Krankenversicherer (PKV), wie Thomas Schmitt in seinem im Handelsblatt veröffentlichten Artikel „Privatpatienten tappen in die Zinsfalle“ erläutert. Konkret geht es um den „Rechnungszins“: »Mit diesem Satz werden die Altersrückstellungen verzinst, die in späteren Jahren den Beitragsanstieg in der PKV dämpfen sollen. Dieser Zins beträgt derzeit für die neun Millionen Altkunden 3,5 Prozent. Er ist damit viel höher als der Garantiezins der Lebensversicherung, der nur noch 1,75 Prozent beträgt.«  Aber 18 private Krankenversicherungsunternehmen liegen unterhalb dieses Satzes, wie laut Handelsblatt aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervorgeht – die von den Mathematikern der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) ermittelten Werte lägen zwischen 2,86 Prozent und 3,48 Prozent (zu den Auswirkungen der aktuellen Niedrigzinsphase auf die Lebensversicherungen gab es am 25. April 2013 eine Podiumsdiskussion der DAV, die man als Video anschauen kann). Die 18 privaten Krankenversicherungsunternehmen – die übrigens fast 40% der PKV-Unternehmen repräsentieren, zu denen beispielsweise Axa und die Generali-Tochter Central gehören, die beide zusammen 1,2 Mio. Vollversicherte auf die Waage bringen – müssten also den Rechnungszins eigentlich absenken, was aber höhere Beiträge für die Versicherten zur Folge hätte, damit diese im gleichen Umfang für niedrigere Beiträge im Alter vorsorgen können.

Es war immer schon ein grundsätzliches Problem der PKV, dass keiner hier richtig durchblickt. Nun wird auch der Teilbereich des Rechnungszinses ein buntes Biotop: »Gerade erst hat die Branche ab 2013 die Prämien für Neukunden kräftig erhöht – unter anderem auch wegen der niedrigen Zinsen. Manche Anbieter rechnen nun im Neugeschäft mit 2,5 Prozent Rechnungszins, viele mit 2,75 Prozent und manche auch noch mit 3,5 Prozent.« Das wir hier aus Sicht des Verbraucherschutzes ein echtes Problem haben, verdeutlicht der folgenden Passus in dem Beitrag von Thomas Schmitt:

„Größere Transparenz wäre sinnvoll.“ Das sagt selbst ein PKV-Insider wie Gerd Güssler, Geschäftsführer des Branchenspezialisten KVpro.de. Selbst Spezialisten wie er hätten keinen Überblick mehr über so wichtige Kennziffern wie den Rechnungszins einzelner Unternehmen.
Was lernen wir aus beiden Beispielen? Vielleicht mal wieder einen gewissen Respekt vor dem Umlageverfahren in den vielgeschmähten Sozialversicherungssystemen und die Richtigkeit einer grundlegenden Skepsis gegenüber kapitalgedeckten Systemen, die zu lange als die „bessere“ Alternative durch die politische Landschaft segeln konnten.