Eine gefährliche Gemengelage: Über Berlin-Hellersdorf und darüber hinaus. Zur Entwicklung der Asylbewerberzahlen und der damit verbundenen Herausforderungen

Bei vielen Menschen werden die aktuellen Ereignisse rund um ein Flüchtlingsheim im Berliner Stadtteil Hellersdorf schlimme Erinnerungen an das Jahr 1992 auslösen, als eine Welle fremdenfeindlicher Übergriffe Deutschland in Atem hielt. Die damaligen tagelangen Ausschreitungen in Rostock-Lichterhagen gegen die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und ein Wohnheim für ehemalige vietnamesische Vertragsarbeiter im sogenannten „Sonnenblumenhaus“ habe viele ältere Semestern noch schmerzhaft vor Augen. Sowohl die Asyldebatte als auch die Zahl gewaltsamer Übergriffe auf Asylbewerber und andere Einwanderer erreichten 1991/92 ihren Höhepunkt – und im Jahr 1993 wurde dann auf der Bundesebene sogar das Grundgesetz einschneidend hinsichtlich des Grundrechts auf Asyl von einer großen Koalition der Parteien geändert.

Nun also wieder das gleiche Spiel? Die Herausforderungen, vor denen sich die Stadt Berlin gestellt sieht, sind nicht singulär, sondern hier manifestiert sich eine Entwicklung, die derzeit viele Kommunen in Deutschland erleben und vor allem organisieren müssen: Einen doppelten Anstieg der Flüchtlings- und Zuwandererzahlen, zum einen aus Ländern der Europäischen Union (man denke hier an die Debatte über die Zuwanderung aus den Armenhäusern der EU, also Rumänien und Bulgarien), aber auch eine deutliche Zunahme der Asylbewerber aus anderen Ländern.

Zuerst ein Blick auf die Berliner Situation: »Hunderte neu eintreffende Flüchtlinge muss Berlin derzeit unterbringen. Mit 5.000 Neuankömmlingen rechnet die Stadt in diesem Jahr, so viele wie lange nicht. Weil alle Asylheime belegt sind, eröffneten zuletzt Notunterkünfte. Am Montag auch in Hellersdorf, im Osten der Stadt, in einem Plattenbaugebiet. Weil der Bezirk bisher wenige Flüchtlinge aufnahm und weil er leerstehende Gebäude hat. So wie das frühere Max-Reinhardt-Gymnasium, auch ein Plattenbau. Nun soll er zur Schutzstätte für Geflohene werden«, so Konrad Litschko in seinem Artikel „Flucht ins Feindesland„. Seit Wochen macht eine „Bürgerinitiative Marzahn-Hellersdorf“ Stimmung gegen die Unterkunft, klagt gegen die Unterbringung. Die Gruppe tritt anonym auf, der Verfassungsschutz sieht sie von Rechtsextremisten beeinflusst. Auf Facebook sind die mit einer eigenen Seite präsent – selbstverständlich ist auch die „Gegenseite“ aktiv, mit der Facebook-Seite „Hellersdorf hilft Asylbewerbern„. Die Proteste gegen das Flüchtlingsheim ziehen gerade in Berlin natürlich linke und linksradikale Kräfte an, so dass es zu konflikthaften Auseinandersetzungen gekommen ist und weitere derzeit erwartbar sind – die Überschrift des Artikels „Eingekesselt zwischen Fremdenhass und Begrüßungsplakaten“ bringt die Berliner Mischung zutreffend zum Ausdruck. Das geht sogar so weit, dass Monika Lüke (SPD), die Integrationsbeauftragte des Landes Berlin, ein Demonstrationsverbot vor dem Flüchtlingsheim fordert (vgl. hierzu das Interview mit ihr im Deutschlandfunk: „Asylbewerber unter Polizeischutz„).
Hintergrund des aktuellen Problems ist neben allen ideologisch motivierten Instrumentalisierungen des Themas auch ein grundsätzliches Dilemma: Wohnraum zu finden in einer Stadt, in der Wohnraum an sich, vor allem aber billiger Wohnraum, knapp und zunehmend umkämpft ist – zu den ganz praktischen Problemen, die damit verbunden sind, sei hier der Artikel über Stephan Djacenko empfohlen, der bei der Unterbringungsleitstelle in Berlin arbeitet und dessen Job es ist, Wohnrauzm für Flüchtlinge zu suchen – eine gleichsam herkulische Aufgabe: „Niemand will Flüchtlinge im Bezirk haben„.

Verlassen wir nun in einem zweiten Schritt die Berliner Bühne im engeren Sinne und machen das Bild weiter auf. Seit einiger Zeit wird in den Medien immer stärker über eine erhebliche Zunahme der Asylbewerberzahlen berichtet und diskutiert. Deshalb ein Blick auf die Daten, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht.

Schaut man sich die lange Zeitreihe des BAMF zu den jährlichen Asylantragszahlen genau an, dann erkennt man den enormen Rückgang seit Mitte der 1990er Jahre – bis zum Jahr 2008, als nur noch 28.000 Asylanträge in Deutschland insgesamt gezählt wurden. Seitdem geht es aber wieder aufwärts. Im vergangenen Jahr waren es wieder über 77.000 Anträge. Und die Entwicklung im laufenden Jahr 2013 zeigt eine weitere erhebliche Zunahme. So berichtet das BAMF: »Im bisherigen Berichtsjahr 2013 nahm das Bundesamt 52.754 Asylerstanträge entgegen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 27.760 Erstanträge, was einen Zuwachs von 90 Prozent bedeutet. Auch die Zahl der Folgeanträge stieg im bisherigen Jahr 2013 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum um 24,3 Prozent auf 7.084 Folgeanträge. Damit gingen im Jahr 2013 insgesamt 59.838 Asylanträge beim Bundesamt ein.« Auch hinsichtlich der „Erfolgsquote“ der gestellten Asylanträge gibt es Daten: »Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer für das bisherige Jahr 2013 liegt bei 30,2 Prozent (11.772 positive Entscheidungen von insgesamt 39.027).« Schaut man sich die Herkunftsländer der Menschen an, die hier einen Asylantrag gestellt haben, dann werden Muster und Auffälligkeiten erkennbar: Die „Top-3-Länder“ sind die Russische Föderation, Syrien und Afghanistan. 18.000 der 43.000 Erstanträge auf Asyl und damit mehr als 40 Prozent aller Asylanträge im ersten Halbjahr 2013 entfallen auf diese drei Länder.

Während Asylanträge von Menschen aus Syrien und Afghanistan sicher gut nachzuvollziehen sind, gibt es eine besondere Auffälligkeit: Die Zahl der Asylanträge von Menschen aus der Russischen Föderation belief sich im ersten Halbjahr 2013 auf 9.957, im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es lediglich 898 – das bedeutet eine Steigerung im Vorjahresvergleich in der Größenordnung +1.009 Prozent! Ganz offensichtlich liegt hier ein von Schleuseraktivitäten gesteuerter Prozess vor. Zwischenfazit: Schaut man sich die allgemeinen Entwicklungen um uns herum an, dann ist es durchaus plausibel, davon auszugehen, dass in den kommenden Monaten die Asylbewerberzahlen weiter ansteigen werden. Dies verweist auf die abschließend anzusprechende Frage, wie man konkret damit umgehen soll – und das heißt in diesem Fall immer konkret vor Ort, denn die Menschen müssen untergebracht und versorgt werden.

Wo ein Heim, da Protest„, so die taz zum Grundproblem, dessen besonders hässliche Ausformung wir derzeit in Berlin beobachten müssen.  Seit einem Rekord-Tief 2008 hat sich die Zahl der ankommenden Asylbewerber etwa verdreifacht. Auch wenn viele direkt wieder abgeschoben werden, müssen die Kommunen mehr Unterkünfte bereit stellen als bislang. Und wo ein Flüchtlingsheim eingerichtet wird, lassen die Proteste nicht lange auf sich warten. Die taz erinnert uns an aktuelle Beispielfälle:

  • »Im mecklenburg-vorpommerschen Wolgast etwa richtete die Stadt im Herbst 2012 ein erstes Flüchtlingsheim mitten in einer renovierten Plattenbausiedlung ein. Die Gemeinde wollte die Asylsuchenden ausdrücklich nicht am Stadtrand isolieren … Das Heim wurde mit rechtsextremen Sprüchen beschmiert, die NPD kündigte einen Fackelzug an. Der NDR strahlte Szenen aus, wie Flüchtlingskinder im Hof spielten, während arbeitslose deutsche Nachbarn sie mit Liedern wie „Zick, Zack Kanackenpack, haut den Türken auf den Sack“ beschallten.«
  • »Im gutbürgerlichen Berlin-Reinickendorf wehren sich Anwohner juristisch und auf Stammtischniveau gegen die neuen Nachbarn: Als acht Kinder im Flüchtlingsheim an Windpocken erkrankten, hingen überall Flugblätter, die vor Seuchengefahr warnten. Die Hauseigentümer haben nach Einzug der Flüchtlinge ihren Spielplatz eingezäunt und „melden“ Heimbetreiber und Bezirk, wenn trotzdem Flüchtlingskinder darauf spielen. Sie wollen zudem juristisch erstreiten, dass das Heim wieder schließt.«

In der Regel wird dann protestiert, wenn Flüchtlinge zentral, also in Heimen untergebracht werden. Das Asylverfahrensgesetz sieht dies als Regelfall vor.

Aber wie heißt es so schön – keine Regel ohne Ausnahme. Die taz nennt ein Beispiel: »Leverkusen beispielsweise hat mit dezentraler Unterbringung gute Erfahrungen gemacht. Das Rezept: So früh wie möglich ziehen die Flüchtlinge in private Wohnungen ein – zu Mieten auf Hartz-IV-Niveau. Das als „Leverkusener Modell“ bekannt gewordene Prinzip habe sich bewährt und sogar Geld gespart, betont die Gemeinde. Einige Städte wollten das Modell deshalb kopieren.« Wer sich für dieses Modell genauer interessiert, dem sei beispielsweise diese Folienpräsentation der Flüchtlingshilfe Lerverkusen empfohlen.

Allerdings – auch die taz ist nicht völlig unrealistisch: »Der Wohnraum im Niedrigpreissegment ist in vielen Städten knapp.« Und das wird das größte Problem für eine weitgehend dezentrale Lösung des Unterbringungsproblems. Da soll man sich keine Illusionen machen.

Sollte das Unterbringungsproblem in welcher Form auch immer gelöst sein, dann geht es um die Beantwortung einer weiteren Frage, um die sich die meisten Politiker gerne drücken: Wie halten wir es mit dem Arbeitsverbot für die Asylbewerber? Man kann es drehen und wenden wie man will – das mehrmonatige Arbeitsverbot sowie die weiterhin dann bestehenden „Vorrangprüfungen“ schaffen Probleme, die dann im Alltag als Problem durch „die“ Asylbewerber wahrgenommen und als solche bewertet werden. Hier kann es nur eine Antwort geben – auch wenn das natürlich immer mit der Gefahr „negativer Anreizeffekte“ verbunden sein kann und wird: Schafft das Arbeitsverbot endlich ab.

Bulgaren und Rumänen: Kommen (noch) mehr und wenn ja wie viele? Und welche? Über Arbeits- und Armutszuwanderung aus dem Armenhaus der EU

Erinnern wir uns noch an die Debatten im Vorfeld der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Menschen aus den osteuropäischen Beitrittsländern zur EU? Da wurde von vielen Medien mit der Angst vor den vielen Polen gespielt, die nur darauf warten, ins gelobte Deutschland zu strömen. Aus dem Strom ist bekanntlich in der Realität eher ein überschaubares Flüsschen geworden.

Nun beginnt das Spiel wieder von vorne, diesmal sind alle Augen auf die Bulgaren und Rumänen gerichtet. Denn ab 2014, also in einem halben Jahr, fällt auch gegenüber diesen beiden Ländern die Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Und sofort beginnt wieder die Debatte über einen gewaltigen Zustrom, handelt es sich bei diesen Ländern doch auch tatsächlich um das Armenhaus der EU. Und übrigens – sind nicht schon viele aus den dort herrschenden trostlosen Verhältnissen ins reiche Deutschland gekommen? Häufen sich nicht die Berichte über die Armutszuwanderer in deutschen Großstädten, von Duisburg bis Berlin-Neukölln?

Zu den damit verbundenen Fragen hat sich nun das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit Gedanken gemacht und eine Studie veröffentlicht:

Herbert Brücker, Andreas Hauptmann und Ehsan Vallizadeh: Arbeitsmigration oder Armutsmigration? Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien (= IAB-Kurzbericht 16/2013), Nürnberg, 2013

Zehntausende werden die Chance nutzen, schätzen Experten, wie wir einem der Artikel über die neue IAB-Studie entnehmen können: „2014 bis zu 180.000 Zuwanderer aus Südosteuropa„. Schauen wir uns die Studie des IAB einmal genauer an:

Die kompakte Zusammenfassung lautet: »Der starke Anstieg der Migration aus Bul­garien und Rumänien hat Befürchtungen ausgelöst, dass dies den Arbeitsmarkt und die Sozialsysteme in Deutschland belasten könnte. Zwar sind die bulgari­schen und rumänischen Neuzuwanderer im Durchschnitt geringer qualifiziert als andere, aber die Arbeitslosenquoten und die Anteile der Bezieher von Transfer­leistungen sind unter den hier lebenden Bulgaren und Rumänen deutlich geringer als bei anderen Migrantengruppen – und insgesamt profitiert Deutschland von die­ ser Zuwanderung. Allerdings sieht das Bild in deutschen Großstädten sehr un­terschiedlich aus.«

Die Nettozuwanderung aus Bulgarien und Rumänien könnte nach Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit am 1.1.2014 von 71.000 Personen im Jahr 2012 auf 100.000 bis 180.000 Personen steigen, schreiben die Wissenschaftler in ihrer Zusammenfassung der Befunde aus ihrer Studie.

Vor dem Hintergrund der sich zunehmend verfestigenden Wahrnehmung der Menschen, die aus Rumänien und Bulgarien zu uns kommen, als „arme Schlucker“, die für unsere Sozialsysteme zu einer großen Belastung werden, ist der folgende Befund interessant, der zugleich wieder einmal verdeutlicht, dass es keinen Sinn macht, von „den“ Rumänen oder Bulgaren zu sprechen: »Im Jahr 2010 verfügten 25 Prozent der Neuzuwanderer aus Bulgarien und Rumänien über einen Hochschulabschluss, aber auch 35 Prozent hatten keine abgeschlossene Berufsausbildung.«

Die Abbildung, die dem IAB-Bericht entnommen ist, verdeutlicht anschaulich, dass die Betroffenheit der Rumänen und Bulgaren sowohl von (gemessener) Arbeitslosigkeit und von Grundsicherungsbezug zwar etwas höher liegt als der Bevölkerungsdurchschnitt, aber deutlich unter der aller Ausländer in Deutschland.

Mit Blick auf die Zukunft und im Lichte der Erfahrungswerte aus der jüngeren Vergangenheit schreiben die Wissenschaftler: »Bei der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Länder der ersten Osterweiterungsrunde sind die Arbeitslosenquoten und Anteile der SGB-II-Leistungsempfänger gesunken. Ob dies auch bei Bulgaren und Rumänen der Fall sein wird, ist aufgrund ihrer im Schnitt geringeren Qualifikation allerdings offen.«

Die bulgarische und rumänische Bevölkerung konzentriert sich in Deutschland mit wenigen Ausnahmen auf prosperierende Großstädte. Allerdings ist bereits heute eine bedenkliche Polarisierung zu beobachten, die dazu führt, dass die Kommunen, denen es schon heute am schlechtesten geht, überdurchschnittlich stark belastet werden: »Während in Großstädten wie München, Mannheim und Stuttgart die Zahl der arbeitslosen Bulgaren und Rumänen vergleichsweise moderat ausfalle, konzentrierten sich die Probleme vor allem auf drei Städte: Berlin, Duisburg und Dortmund. Hier seien die Arbeitslosenquoten außergewöhnlich hoch. In Berlin beziehe fast ein Fünftel der bulgarischen und rumänischen Bevölkerung Hartz IV-Leistungen, berichten die Arbeitsmarktforscher. Auch in Köln, Hamburg, Frankfurt am Main und Offenbach sei der Anteil der bulgarischen und rumänischen Hartz-IV-Bezieher groß«, so der Beitrag bei Handelsblatt Online.

Und hier sind wir an einem bereits aktuell mehr als sichtbaren Armutsproblem angekommen, was auch von anderen Medien und in anderen Formaten aufgegriffen wird. Besonders zu empfehlen in diesem Zusammenhang ist die ARD-Dokumentation „Deutschlands neue Slums – Das Geschäft mit den Armutseinwanderern“, die am 19.08.2013 ausgestrahlt worden ist. Der redaktionellen Beschreibung der Dokumentation können wir entnehmen:

»Dortmund im Frühsommer 2013. Zwei Gestalten laufen durch die Nacht, mit einem Bündel Habseligkeiten. Zuletzt etwas gegessen haben sie gestern, sagen sie. Wo sie schlafen werden? Vielleicht in einem alten Transporter, im Park oder in einem Keller – wie viele andere Bulgaren und Rumänen auch. Viele der Alteingesessenen fühlen sich in ihren Vierteln nicht mehr wohl. Sie fürchten den Anstieg von Kriminalität, Prostitution, Menschenhandel. Manche haben Angst vor den Zuwanderern und vor denen, die mit ihnen Geschäfte machen. Die Reportage begleitet die neuen Armutseinwanderer ein halbes Jahr lang und versuchen herauszufinden, wer an den Menschen „ganz unten“ verdient. Unter welchen Umständen kommen sie nach Deutschland? Wer sind die Leute, die ihnen statt Wohnungen Matratzen oder Kellerlöcher vermieten? Wer lässt sie unter unwürdigen Bedingungen arbeiten, oftmals nur für einen Hungerlohn, wie sie erzählen?«

Ein sehenswerter Beitrag zu einem schwierigen Thema.

Tiefen und Untiefen des branchenbezogenen Mindestlohns – am Beispiel des Wach- und Sicherheitsgewerbes

Vor drei Jahren wurde erstmals ein branchenbezogener Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe eingeführt. Dieser bewegt sich regional in einem Korridor zwischen 7,50 Euro vor allem in den ostdeutschen Bundesländern bis zu 8,90 Euro in Baden-Württemberg.
Das Gegenüber der Gewerkschaft ver.di in diesem Bereich ist der Bundesverband der Deutschen Sicherheitswirtschaft (BDSW), der rund 850 Unternehmen der Branche vertritt. In den insgesamt etwa 4.000 Unternehmen der Sicherheitswirtschaft sind nach Verbandsangaben 183.000 Menschen beschäftigt, davon gut 100.000 in den Mitgliedsunternehmen des BDSW. Der Verband hatte sich mit ver.di im Jahr 2010 auf einen Branchen-Mindestlohn geeinigt, der dann vom Bundesarbeitsministerium für allgemein verbindlich erklärt wurde. Jetzt gibt es ein Problem, denn der BDSW hat »beschlossen, den bestehenden Mindestlohn-Tarifvertrag zum 31. Dezember zu kündigen«, berichtet Dietrich Creutzburg in seinem Artikel „Mindestlohn für Wachleute vor dem Aus„. Nun könnte man sagen, was ist denn daran wirklich berichtenswert, die Arbeitgeber versuchen doch nur, eine ihnen unliebsame Regelung zu kippen bzw. Druck aufzubauen im Kontext laufender Tarifverhandlungen. Aber wenn man genauer hinschaut, dann offenbart das Beispiel Wach- und Sicherheitsgewerbe zahlreiche strukturelle Probleme, die wir mittlerweile in diesem Bereich haben – und zugleich kann man ein wichtiges Argument der kategorischen Gegner eines gesetzlichen Mindestlohns kritisch beleuchten.

Die Arbeitgeberseite steht vor einem Problem, das sich erst auf den zweiten Blick richtig erschließt: Sie wollen keinen bundesweiten Mindestlohn-Tarifvertrag vereinbaren, der in den Ländern nicht akzeptiert wird, aber dort werden – gerade derzeit – Tarifverhandlungen geführt. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung darüber, ob eine Einigung auf neue regionale Mindestlohnsätze auch eine bindende Wirkung für die regulären Tarifverhandlungen haben soll. Hört sich kompliziert an, meint aber „nur“ folgendes: »Die Arbeitgeber fordern von Verdi eine Zusage, dass die untersten Lohngruppen für die freiwillig tarifgebundenen Betriebe nicht anschließend in diesen Tarifrunden über das Niveau des Mindestlohns hinaus erhöht werden.« Aus Sicht der Arbeitgeber geht es also darum, von der Gewerkschaft die Zusage zu bekommen, die tariflichen Einstiegslöhne für freiwillig tarifgebundene Betriebe in den nächsten regulären Tarifrunden nicht über den Mindestlohn hinaus zu erhöhen.

An diesem Beispiel kann man ein Phänomen erkennen, mit dem sich gerade die Befürworter von Mindestlohnregelungen auseinandersetzen müssen: Dass die Gefahr besteht, dass eine Mindestlohngrenze faktisch zum Referenzpunkt für die tariflich vereinbarten Löhne wird, diese gleichsam substituiert.

Natürlich geht es auch um die Höhe des branchenbezogenen Mindestlohns, denn gleichzeitig haben die Arbeitgeber »vorgeschlagen, die Stundensätze je nach Region in einer Bandbreite von 3,4 bis 6,7 Prozent anzuheben. Für die Länder, in denen bisher 7,50 Euro gelten, sollten es künftig 7,90 Euro bis 8 Euro sein«, was für ver.di natürlich viel zu wenig ist, will die Gewerkschaft doch überall mindestens die 8 vor dem Komma und bis spätestens 2015 garantiert die 8,50 Euro pro Stunde in allen Regionen durchsetzen.

Hier wird erkennbar, wie stark die Wirkkraft „symbolischer Zahlen“ sein kann.

Als wenn das nicht schon genug ist, gibt es in der Branche auch noch einen Streit über tarifliche Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge. »Der BDSW fordert, die Zuschläge, derzeit je nach Region bis zu 100 Prozent des Grundlohns, zu senken und teilweise in den Grundlohn einzurechnen … Auf das Jahr gerechnet machen die Zuschläge laut BDWS im Durchschnitt 12 bis 15 Prozent des Grundlohns aus«, berichtet Creutzburg in seinem Artikel. Hier verbirgt sich eine weitere – gleichsam doppelte – Komplexitätssteigerung des Themas, denn es geht nicht nur – wie bei der Forderung gegenüber der Gewerkschaft, die tariflichen Einstiegslöhne nicht über das regionale Mindestlohnniveau anzuheben – um die Problematik der freiwillig tarifgebundenen Unternehmen in der Branche, die dann mehr zahlen müssten als den Mindestlohn, wenn diese Forderung nicht erfüllt wird. Es geht bei den Zuschlägen noch um eine andere Problematik: »Denn anders als der Grundlohn können die für tarifgebundene Betriebe geltenden Zuschläge nicht als allgemeinverbindlich erklärt werden; die nicht tarifgebundenen Betriebe können nicht verpflichtet werden, die Zuschläge zu zahlen.« Das bedeutet im Klartext: Wenn die Zuschläge so bleiben, dann ist das für die tarifgebundenen Unternehmen ein Kostennachteil gegenüber den nicht-tarifgebundenen Betrieben und damit in einem Markt, bei dem die Auftragsvergabe in weiten Teilen überwiegend oder gar ausschließlich preisgesteuert läuft, tödlich. Und jetzt die zweite Komplexitätssteigerungsstufe:

»Verschärft wird das Problem durch die mittlerweile in mehr als der Hälfte der Bundesländer geltenden Tariftreuegesetze, welche eine Mindestentlohnung zur Vergabebedingung bei öffentlichen Aufträgen machen – auch sie nehmen keine Rücksicht auf solche tariflichen Zuschläge. Für nicht tarifgebundene Betriebe reicht es aus, wenn sie den gesetzlich geforderten Lohn – in den meisten Ländern derzeit 8,50 Euro – garantieren. Ein tarifgebundener Betrieb muss dagegen auch die Zuschläge zahlen und hat daher bei der Auftragsvergabe schlechtere Karten. Öffentliche Aufträge machen laut BDSW je nach Region zwischen 20 und 60 Prozent des Geschäfts der Sicherheitsbranche aus.«

Im Zusammenspiel dieser beiden Mechanismen muss der BDSW natürlich befürchten, dass es zu Verbandsaustritten auf der Arbeitgeberseite kommen könnte bzw. wird. Und das wäre nun nicht nur für den Arbeitgeberverband ein Problem – sondern auch ganz schnell ein existenzielles Problem für den branchenbezogenen Mindestlohn an sich, worauf Creutzburg zu Recht hinweist: »Derzeit erreicht der BDSW eine Tarifbindung von 56 Prozent. Unterhalb von 50 Prozent wäre der Richtwert für tarifliche Branchenmindestlöhne nicht mehr erfüllt.« Rien ne va plus.

Abschließend noch eine Anmerkung: Gerade an diesem Fallbeispiel kann man sehen, dass eines der Hauptargumente der Gegner eines gesetzlichen Mindestlohns auf wackeligen Beinen steht: Die Drohung mit dem Verlust an Beschäftigung. Glaubt jemand ernsthaft, dass die Aufgaben, also die Wach- und Sicherheitsdienstleistungen, seitens der Auftraggeber eingestellt werden, wenn es einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro oder 9 Euro geben würde? Man wird kaum deswegen nach Rumänien abwandern (können). Auf der anderen Seite führt der Mindestlohn aber eben auch dazu, dass es weiterhin ein Spannungsverhältnis gibt zu darüber liegenden tariflichen Vereinbarungen. Auch das gehört zur Wahrheit.