Der Fortschritt ist eine Schnecke, die den Putzfrauen (und wenigen Putzmännern) höhere Löhne bringt, jedenfalls bei den Arbeitgebern, die sich daran halten

Der Fortschritt ist bekanntlich eine Schnecke und muss zuweilen in Cent-Beträgen gemessen werden. Wieder ein kleines Stück voran gekommen sind die Menschen, ganz überwiegend sind es Frauen, die als Gebäudereiniger arbeiten, denn für die wurden jetzt höhere Löhne vereinbart. Gewerkschaft IG BAU und die Arbeitgeber auf eine Erhöhung des Mindestlohns in der Branche, die derzeit aus etwa 20.000 Unternehmen besteht. Die Gewerkschaft IG BAU und die Arbeitgeber haben sich nach 14 Stunden und fünf Verhandlungsrunden auf eine Erhöhung des Mindestlohns in der Branche verständigt, die in zwei Stufen fällig wird:
»Für die Innenreinigung steigt er 2014 im Westen von neun auf 9,31 Euro pro Stunde, 2015 auf 9,55 Euro (Ost: 7,96 statt 7,56 Euro in 2014, 8,21 Euro in 2015). Für die Fassadenreiniger gilt im Westen ab 2014 ein Mindestlohn von 12,33 Euro pro Stunde, ab 2015 von 12,65 Euro (Ost: 10,31 und 10,63 Euro). Beide Seiten wollen 2019 einen einheitlichen Lohn in Ost und West,« berichtet Jahel Mielke in ihrem Artikel „Sauberer Abschluss für Gebäudereiniger„. Es geht hier immerhin nach Angaben des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks um 590.000 gewerblich Beschäftigte in dieser Branche.

Zwei Komponenten fallen besonders ins Auge: Zum einen haben wir es mit einem Branchen-Mindestlohn zu tun – was auch bedeutet, dass dieser Abschluss voraussetzt, dass die vereinbarte Lohnhöhe ab 2014 durch einen Erlass im Rahmen des Arbeitnehmerentsendegesetzes seitens des Bundesarbeitsministeriums für allgemeinverbindlich erklärt wird, damit alle Arbeitnehmer/innen in den Genuss der neuen Lohnhöhe kommen, denn in Betrieben, die dem Arbeitgeberverband angehören, sind 85% der Beschäftigten tätig. Zum anderen markiert die Jahreszahl 2019 als Datum für eine angestrebte Entgeltgleichheit zwischen Ost und West, dass immer noch und auf weitere Jahre ein Lohnunterschied zwischen West- und Ostdeutschland gemacht wird.

In dem Artikel von Mielke wird der Betriebsrat eines Gebäudereinigungsunternehmens zitiert, der darauf hinweist, der Mindestlohn »habe den „Wildwuchs“ in der Branche vermindert, die immer wieder wegen Lohndrückerei und schlechter Arbeitsbedingungen in die Schlagzeilen gerät«. Die in der Vergangenheit beobachtbaren Lohnspiralen nach unten durch das Ausspielen mehrerer miteinander konkurrierender Unternehmen sind dadurch eingedämmt worden. Gerade diese Branche zeigt – für die allgemeine Mindestlohndebatte relevant -, dass das immer wieder vorgetragene Argument, Mindestlöhne vernichten Arbeitsplätze, nicht haltbar ist. Dazu bereits grundlegend der Abschlussbericht des IAQ (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen – Branche: Gebäudereinigung. Man kann sich das natürlich auch gedanklich klar machen: Wenn alle Gebäudereiniger gezwungen sind, einen Mindestlohn zu zahlen und gleichzeitig die Umgehungsstrategien seitens der Auftraggeber begrenzt bleiben, dann wird wohl kaum ein nennenswerter Beschäftigungsverlust zu befürchten sein, denn die Auftraggeber werden kaum die Büros selber putzen.

Allerdings muss auch darauf hingewiesen werden, dass der bereits seit 2007 geltende Mindestlohn in der Branche immer wieder in der Praxis umgangen wird. Die Gewerkschaft sieht hier vor allem zwei Varianten, mit denen Reinigungsunternehmen versuchen, den Mindestlohn zu unterlaufen:
Zum einen werden Reinigungsdienstleistungen an Einzelselbständige ausgelagert, die dann als Subunternehmer fungieren.

Zum anderen wird auch in dieser Branche ein immer beliebterer Weg, um die Löhne zu drücken, von Werkverträgen berichtet.

In beiden Fällen gilt der Tarifvertrag und der damit der Mindestlohn für die Branche nicht. Und beide Varianten verdeutlichen einmal mehr, dass das Problem der Scheinselbständigkeit wie auch der Instrumentalisierung von Werkverträgen für Lohndumping unbedingt Einhalt geboten werden muss.

Hinzu kommt die Tatsache, dass sehr viele Arbeitsverträge befristet sind, so dass die davon Betroffenen permanent in Sorge sind, ob sie eine Verlängerung bekommen – eine „hervorragende“ Basis, um über die Differenz zwischen der theoretischen und der praktischen Arbeitszeit faktische Lohndrückerei zu betreiben. Reinigungskräfte, die beispielsweise drei Stunden am Tag arbeiten sollen und ihr Pensum nicht schaffen (können), würden häufig Überstunden machen (müssen) – und nicht selten trauen sich die Arbeitnehmer nicht, diese Mehrleistung abzurechnen, aus Angst, dass beispielsweise keine Entfristung vorgenommen wird (generell zum Thema befristete Beschäftigungsverhältnisse gibt es aktuelle Daten aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): Befristete Beschäftigung – Aktuelle Zahlen aus dem IAB-Betriebspanel 2012, Nürnberg, 2013).

Der Vollständigkeit halber muss darauf hingewiesen werden, dass ein Großteil der Beschäftigten in dieser Branche Frauen sind und immer mehr von ihnen arbeiten als geringfügig Beschäftigte, woraus weitere arbeitsmarktliche Verzerrungseffekte resultieren, die in der allgemeinen Debatte über Sinn und vor allem Unsinn der Minijobs thematisiert werden. Aus Sicht der Gewerkschaft ist diese Entwicklung besonders problematisch. In dem Artikel von Jahel Mielke wird Zeynep Bicici, Fachreferentin bei der IG BAU, zitiert: „Vor 20 Jahren haben in erster Linie Hausfrauen als Gebäudereinigerinnen gearbeitet, die sich etwas dazuverdienen wollten, doch heute müssen viele der Frauen von ihren Jobs ihre Familien ernähren.“ Das ist dann sicher auch eine der Quellen für solche Meldungen: „Frauen müssen Einkommen häufiger aufstocken als Männer„, so Spiegel Online: Der Anteil erwerbstätiger Frauen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen – doch für viele reicht es trotzdem nicht zum Leben: Laut einer Untersuchung müssen sie ihre Einkommen deutlich häufiger als Männer mit Hartz IV aufstocken. Alleinerziehende sind besonders stark betroffen.

„Pflege-Bahr“: Begeisterung für das „Erfolgsmodell“ (bei der Versicherungswirtschaft)

Muss man sich beim Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) und der Versicherungswirtschaft entschuldigen? War die massive Kritik an der staatlichen Förderung einer privaten Pflegeversicherung in der Größenordnung von 5 Euro pro Monat vielleicht doch überzogen und nur eine reflexhafter, möglicherweise gar ideologisch begründeter Verhinderungsversuch von mehr Privatisierung in den Bereichen, in denen die Sozialversicherungen die Hauptlast zu schultern haben? Immerhin gibt es ja auch eine ausgeprägte und öffentlichkeitswirksame Kritik bis hin zur grundsätzlichen Infragestellung der „Riester-Rente“ als Schlachtschiff einer dritten Säule der Alterssicherung.
Man könnte schon auf diesen Gedanken kommen, wenn man die Jubelmeldung der privaten Versicherungswirtschaft über den so genannten „Pflege-Bahr“ zur Kenntnis nimmt.

So berichtet der „Tagesspiegel“ in dem Beitrag „Begeistert vom Pflege-Bahr“ von der Jahrestagung des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV):

»Entgegen aller Schwarzmalerei habe sich die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung – kurz Pflege-Bahr genannt – als „echtes Erfolgsmodell“ erwiesen. Bis Ende Mai, so berichtete Schulte, hätten bereits mehr als 125 000 Menschen die neue, von Schwarz-Gelb propagierte Zusatzversicherung abgeschlossen. Da mit jedem Tag 1000 neue Anträge hinzukämen, liege man inzwischen wahrscheinlich schon bei rund 150 000. Und das, so der Verbandschef, sei „erst der Anfang“.«

Besonders empören können sich die Verbandsvertreter über eine angebliche Kampagne gegen die Pflegezusatzversicherung in den Medien, angestachelt durch Verbraucherschützer, die nur die Produkte madig machen. So hatte – ein Beispiel – schon im April Frederike Roser in ihrem Beitrag Stiftung-Warentest: „Pflege-Bahr taugt nichts“ über die deutliche Kritik der Verbraucherschützer berichtet. Die vom Staat geförderten Tarife, so Stiftung Warentest, decken den Bedarf häufig nicht. Besser seien nicht geförderte Pflegeversicherungen. Beim „Pflege-Bahr“ zahlt der Staat monatlich fünf Euro zu einer privaten Pflegeversicherung dazu, wenn der Versicherte mindestens zehn Euro im Monat selbst zahlt und der Vertrag eine Leistung von mindestens 600 Euro monatlich in Pflegestufe III vorsieht. Die staatliche Förderung hat allerdings für die privaten Versicherungsanbieter einen echten Nachteil: Bei den geförderten Tarifen dürfen die Versicherungen keine Kunden ablehnen und keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse verlangen.

Nun muss man wie immer bei den an sich unmöglichen Versicherungsvergleichen einen genauen Blick werfen auf die Annahmen, die den tarifvergleichenden Berechnungen zugrunde liegen. Im Fall der Stiftung Warentest waren die Modellkunden im Alter von 45 und 55 Jahren – mit einem monatlichen Betrag von 55 Euro (für den 45-Jährigen) beziehungsweise 85 Euro (für den 55-Jährigen). Das auf der Grundlage dieser Modellkunden gefundene negative Ergebnis muss – so ein Einwand der Kritiker – nicht auf andere Fallkonstellationen übertragbar sein, sondern kann sich beispielsweise bei den Jüngeren in der Altersgruppe 25 bis 35 ganz anders, nämlich positiv aussehen.
Der zweite Einwand gegen die Kritik der Verbraucherschützer bezieht sich auf die Zielgröße „Deckung der Versorgungslücke“, also Kompensation der Differenz zwischen den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten. Es war nun aber vom Anfang an auch klar, dass die als „Pflege-Bahr“ titulierten staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen angesichts der relativ mickrigen Beträge, die man da im Regelfall einzahlt, weil auch die „generöse“ Förderung seitens des Staates aufgrund der Begrenzung der Förderhöhe auf 60 Euro im Jahr nicht wirklich hoch ist, den teilweise erheblichen Differenzbetrag nicht ausgleichen kann.

Dies vor allem nicht, wenn man sich an eine Empfehlung hält, die man auf vielen der mittlerweile im Netz auffindbaren Seiten über den Pflege-Bahr finden kann: Man soll demnach eine Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung abschließen, aber nur in der Höhe, dass man die 60 Euro pro Jahr „mitnehmen“ kann und alles, was darüber hinaus abzusichern ist, sollte dann über nicht geförderte Pflegezusatzversicherungen abgedeckt werden, weil die wieder anders kalkuliert werden (können). Denn für diese Produkte gibt es kein Kontrahierungszwang und auch kein Verbot von Risikoaufschlägen, so dass diese Nicht-Belastung in relativ gesehen günstigere Tarife eingebaut werden können.

Folgt man diesem Ansatz, dann relativieren sich auf der anderen Seite aber auch zugleich die bereits zitierten Jubelmeldungen der Versicherungswirtschaft mit den mehr als 125.000 Menschen, die schon so eine staatlich subventionierte Versicherung abgeschlossen haben. Beim normalen Leser wird der Eindruck hängen bleiben, da haben 125.000 oder noch mehr Menschen zusätzlich eine Versicherung abgeschlossen, die das ansonsten nicht gemacht hätten. Dabei sind darunter auch sicher sehr viele, die genau so vorgehen, wie das gerade beschrieben wurde. Dann hätten wir auf der einen Seite eine eben nur scheinbare Zunahme der Pflegezusatzversicherungen (weil aus bislang einer werden mindestens zwei gemacht, um die Förderung zu bekommen) und auf der anderen Seite würde das bedeuten, dass es sich um einen klassischen Mitnahmeeffekt handeln würde, denn diese Personen hätten ansonsten auch eine dann eben ungeförderte private Zusatzversicherung abgeschlossen, sie splitten jetzt halt ihre Verträge, um die staatlichen Zuschüsse abzugreifen. Hinzu kommt die sicher wie auch bei der „Riester-Rente“ beobachtbare soziale Selektivität der Inanspruchnahme, das also gerade die bereist relativ gesehen gut gestellten Personen die Förderung in Anspruch nehmen.

Schlussendlich kann und muss man sich natürlich fragen, warum man überhaupt seitens des Staates Produkte mit Steuermitteln subventioniert, wo die Staatsmittel teilweise oder ganz in die Töpfe der Versicherungsunternehmen wandert. Man könnte an dieser Stelle die Vermutung äußern, dass das eigentliche Ziel dieser Maßnahme weniger die Absicherung des Pflegerisikos an sich war und ist, sondern dass es darum ging, der Versicherungswirtschaft eine Geschäftsmodell zu eröffnen. Aber das ist jetzt reine Spekulation …

Warum nur nach 69 streben? Da geht doch noch was. Wieder eine Studie zur Rente und ihrem (Nicht)Beginn

Immer diese Studien. Es gibt die einen und die anderen. Zu den anderen gehören die einfach gestrickten Auftragsstudien, die nicht wirklich etwas herausfinden wollen, sondern die der Legitimation von irgendetwas dienen. Damit die Auftraggeber sich schmücken können mit dem Satz „Studien haben gezeigt“, „das renommierte Forschungsinstitut XY kommt zu dem Ergebnis“ usw. Irgendwer hat mal den Begriff „junk science“ verwendet. Wie dem auch sei, derzeit ist definitiv Hochkonjunktur für solche Studien, denn im September stehen die Bundestagswahlen an und da will man doch alle Kanäle für die Bearbeitung der öffentlichen Meinung nutzen.

Und in der Rentenfrage ist es aus Sicht bestimmter Interessengruppen dringend erforderlich, wieder mehr Ordnung zu schaffen, also eine bestimmte Ordnung, die man verbinden kann mit dem Schlagwort und der nunmehr auch sukzessive ablaufenden Realisierung der „Rente mit 67“. Für den dahinter stehenden Ansatz einer Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters (u.a. mit der Folge erheblicher Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug, was natürlich für viele, die nicht länger arbeiten können, massive Rentenkürzungen zur Folge hat) steht neben vielen anderen sicher der ehemalige „Superminister“ für Wirtschaft und Arbeit der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder in Person des Wolfgang Clement. Der ist mittlerweile „Vorsitzender des Kuratoriums“ der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM) geworden, einer  im Jahr 2000 vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall gegründeten und von Arbeitgeberverbänden getragenen Lobby-Organisation. Als wissenschaftlicher Arm fungiert das von Verbänden und Unternehmen der privaten Wirtschaft finanzierte Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.

Die INSM hat nun schon im vergangenen Jahr das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen mit einer Studie beauftragt, die in Zusammenarbeit mit Prof. Reinhold Schnabel von der Universität Duisburg-Essen sowie dem Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel erstellt und jetzt von der INSM veröffentlicht wurde. Die Studie „Demografie und Rente“ will  mit Modellrechnungen der Ökonomen nachweisen, dass die „Rente mit 69“ einen deutlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Rentensystems leisten könnte – ein Ansatz, der bereits 2011 vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, den so genannten „Wirtschaftsweisen“, vorgeschlagen wurde. Wenn man die Rente mit 69 ab dem Jahr 2030 einführen würde, dann könnte das Bruttorentenniveau bei knapp unter 40 Prozent „stabilisiert werden“ (heute 46 Prozent). Das ist ganz nach dem Geschmack von Wolfgang Clement, der in dem Artikel „Warum die Rente mit 69 allen Deutschen helfen soll“ folgendermaßen zitiert wird:

»Die rentenpolitischen Wahlkampfversprechen von SPD, Grünen und Union, die höhere Renten für Mütter und Geringverdiener ankündigen, seien unseriös, warnt Clement. Der Schlüssel für ein zukunftsfähiges Rentensystem liege im längeren Arbeiten, fügte der Ex-Minister hinzu«.

Aber Clement wäre nicht Clement, wenn er nicht den Blick auf das nächste Ziel gerichtet hätte:
»Und der Ex-Arbeitsminister Clement rät der Politik: „Das Renteneintrittsalter sollte kontinuierlich an die weiter steigende Lebenserwartung angepasst werden.“ So könne ein Teil der hinzugewonnenen Lebensjahre aktiv am Arbeitsmarkt verbracht werden.«

In seine Spurrillen springt dann jemand, der auch mal in die Zeitung kommen wollte: Der Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen, der 30-jährige Lasse Becker. Er wird in dem Beitrag „Chef der Jungen Liberalen glaubt an Rente mit 75“ mit den folgenden Worten zitiert: „Die Rente mit 69 wird kommen, nur wird es dabei nicht bleiben … Meine Generation der um die 30-Jährigen wird ein Renteneintrittsalter von 70 bis 75 haben.“ Und wenn man schon mal interviewt wird, dann kann man rentenpolitisch gleich auch noch ein paar weitere Versatzstücke nachschieben: »Becker will einen Umbau zu mehr Kapitaldeckung – und verweist auf Studien, denen zufolge eine auf Kapitalaufbau basierende Altersvorsorge „mehr einbringt als unser jetziges Umlagesystem“.« Auch hier wieder die en passant vermittelte scheinbare Gewissheit der „Studien“. Wenn er mal eine Studie lesen möchte, die sich mit der angeblich höheren Rendite der kapitalgedeckten Altersvorsorge kritisch befasst hat, dann sei ihm an dieser Stelle die IMK-Studie „Auf dem Weg in die Altersarmut. Bilanz der Einführung der kapitalgedeckten Riester-Rente“ empfohlen, die im vergangenen Jahr veröffentlicht worden ist. Und schlussendlich: „Auch die Rentengarantie gehört zum Wohle aller Generationen abgeschafft.« Der auch nicht mehr ganz so junge Mann hat offensichtlich nicht den Hauch einer Ahnung von Sozialpolitik, Sozialrecht usw. Aber immerhin war er jetzt in der Zeitung.