Vielgestaltige Mindestlohn-Landschaft: Die einen Arbeitgeber wollen (vielleicht) gegen die Erhöhung auf 12 Euro klagen, die anderen erhöhen ihre Lohnuntergrenze auf 14 Euro

Die Ampel-Koalition hat es in ihrem Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 versprochen: »Wir werden den gesetzlichen Mindestlohn in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöhen. Im Anschluss daran wird die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden.« Angesichts der Höhe, die der gesetzliche Mindestlohn seit seiner Einführung zum 1. Januar 2015 mittlerweile erreicht hat (vor allem bedingt durch die Festschreibung eines restriktiven, der Lohnentwicklung nachlaufenden Anpassungsmechanismus und einer entsprechenden Auflage für die Empfehlungen der Mindestlohnkommission), wird das ein ordentlicher Sprung nach oben sein.

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Von einer „höchst unsozialen Inflation“ bis zur Frage, wie man denn wem wodurch (nicht) helfen kann angesichts der Verfestigung hoher Preissteigerungsraten

Schon immer hat man bei der Behandlung des Problems einer zu hohen Preissteigerungsrate darauf hingewiesen, dass Inflation sozial höchst ungleich ist bei ihren Auswirkungen. Das wird auch in diesen Tagen nicht nur thematisiert, sondern Millionen Menschen bekommen das auch zu spüren.

»Mit den Energiepreisen und der Inflation, die wir im Augenblick haben, ist das eine höchst unsoziale Inflation, weil Menschen mit geringen Einkommen das Drei-, Vier-, Fünffache ihres monatlichen Einkommens im Vergleich zu gut verdienenden Menschen für Energie und Lebensmittel ausgeben.« So Marcel Fratzscher, der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in einem Interview mit dem Deutschlandfunk am 19. April 2022, das man hier nachlesen kann: „Das ist eine höchst unsoziale Inflation“. Und tatsächlich sehen wir derzeit Preissteigerungswerte, die seit langem vom gesellschaftlichen Radarschirm verschwunden waren – noch vor einigen Monaten, man darf und muss daran erinnern, kreisten die volkswirtschaftlichen Diskussionen um eine „zu niedrige“ Inflationsrate, gemessen an der Zielinflationsrate der Europäischen Zentralbank (EZB) in Höhe von um die 2 Prozent, die jahrelang nicht erreicht worden ist.

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Zunehmende Energiearmut: Anmerkungen zu der im bestehenden System überaus komplexen Aufgabe der Sicherung des „Energie-Existenzminimums“

»Schon seit Monaten steigen die die Verbraucherpreise in Deutschland, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Entwicklung noch zusätzlich verstärkt. Im März stiegen die Verbraucherpreise auf über sieben Prozent. Besonders hoch ist der Preisanstieg von Energieprodukten, die Haushaltsenergie verteuerte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum fast um 40 Prozent. Aber auch Lebensmittel sind über sieben Prozent teurer. Besonders für Menschen, die sowieso schon in Armut leben müssen, bedeutet der Preisanstieg reale, existenzielle Not. Sie können weder auf Erspartes zurückgreifen noch Ausgaben einsparen, da sie sowieso nur Geld für das Notwendigste haben«, so Lisa Ecke unter der Überschrift Grundsicherung schrumpft. Aber die Bundesregierung hat doch bereits gehandelt? Richtig, auch darauf wird hingewiesen: „Während Erwerbstätige einen Energiekostenzuschlag von 300 Euro erhalten, bekommen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung gerade einmal 200 Euro. Das wird in den wenigsten Fällen ausreichen, die ansteigenden Stromkosten aufzufangen.“ Mit diesen Worten wird Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband zitiert. Man muss der Vollständigkeit halber anmerken, dass es sich bei den genannten Beträgen um Einmalzahlungen handelt.

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Bisherige Muster lösen sich angeblich auf: Wem geben Deutsche mit Migrationsgeschichte ihre Stimme?

Es gab ja mal eine Zeit, in der intensiv darüber diskutiert wurde, dass Deutschland angeblich kein Einwanderungsland sei. Schaut man sich dann solche aktuelle Meldungen an, dann wird klar, dass wir (schon seit langem) natürlich in einer Einwanderungsgesellschaft leben: Gut jede vierte Person in Deutschland hatte 2021 einen Migrationshintergrund, berichtet das Statistische Bundesamt in einer Mitteilung vom 12. April 2022. »Im Jahr 2021 hatten 22,3 Millionen Menschen und somit 27,2 % der Bevölkerung in Deutschland einen Migrationshintergrund.« Das sind viele.

Was muss man sich unter diesem „Migrationshintergrund“ vorstellen, eine immer wieder auftauchende Begrifflichkeit, die so abstrakt und fast schon konturlos daherkommt? Die Statistiker verwenden für ihre Zählung diese Definition: »Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.«

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Eine (nur vorübergehende?) Corona-Delle im System der dualen Berufsausbildung in Deutschland?

Der eine oder andere auf der Suche nach positiven Nachrichten in diesen wahrlich dunklen Zeiten wird eine solche Meldung aus dem Statistischen Bundesamt sicher neugierig zur Kenntnis genommen haben: Zahl der neuen Ausbildungsverträge leicht über Vorjahresniveau. In den zurückliegenden zwei Corona-Jahren war doch immer wieder von Einbrüchen im System der dualen Berufsausbildung die Rede, sogar von einer „verlorenen Corona-Generation“ wurde stellenweise spekuliert. Geht es also wieder aufwärts in diesem für die Zukunft so bedeutsamen Bereich der Ausbildung?

Lesen wir weiter, was uns die Bundesstatistiker an Zahlen präsentieren: »Im Jahr 2021 haben rund 467.100 Personen in Deutschland einen neuen Ausbildungsvertrag in der dualen Berufsausbildung abgeschlossen. Das waren … 0,3 % mehr als im Vorjahr, das aufgrund der Corona-Pandemie mit 465.700 Ausbildungsverträgen einen historischen Tiefstand verzeichnet hatte.«

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