Gerechtigkeit beim Lohn per Gesetz? Das „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“ zwischen Hoffnung und Enttäuschung

Das mit der Gerechtigkeit ist eine wirklich große Sache. Was das ist, wann wir die haben und wie man da hinkommt, das bewegt die Menschen seit Anbeginn an. Und viele können sich – oft völlig zu Recht – aufregen über offensichtliche, zuweilen aber auch nur scheinbare Verletzungen der Gerechtigkeit oder der Vorstellung davon. Eine in diesem Zusammenhang immer wieder auftauchende Frage ist die nach der Lohngerechtigkeit. Die – nicht nur, aber auch – deshalb so schwer zu beantworten ist, weil es immer mehrere Dimensionen gibt, die zu berücksichtigen wären bei der Frage nach der Lohngerechtigkeit. Und auch scheinbar einfache, für jeden nachvollziehbare Antworten wie „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ zeichnen sich dadurch aus, dass es kompliziert wird, wenn man genauer hinschaut. Das beginnt schon bei der Frage, wann haben wir es denn mit „gleicher“ Arbeit zu tun?

Ein Beispiel, das in diesem Zusammenhang immer wieder genannt wird, ist die Leiharbeit, deren gesetzliche Ausgestaltung erst vor kurzem wieder mal Thema war angesichts der Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Auch hier gibt es gute Gründe für eine Umsetzung der Zielbestimmung „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, was bedeuten würde, dass die Leiharbeiter vom ersten Tag ihrer Tätigkeit an den gleichen Lohn bekommen würden wie die Stammbeschäftigten. Das ist bekanntlich heute und auf absehbare Zeit nicht der Fall, sie bekommen teilweise deutlich weniger. Aber selbst wenn man den „equal pay“-Ansatz ab dem ersten Tag durchsetzen würde, wäre man die mehrdimensionale Gerechtigkeitsfrage nicht los. So könnten die Stammbeschäftigten aus ihrer Sicht die Frage aufwerfen, warum denn jemand, der für eine begrenzte Zeit in den Betrieb kommt und gar nicht über die Kenntnisse derjenigen, die dort schon seit langem tätig sind, verfügen kann, den gleichen Lohn bekommen soll, ist er oder sie doch erwartbar weniger produktiv und außerdem bald wieder weg. Aus der Perspektive der Leiharbeiter könnte man hingegen durchaus und gerechtigkeitstheoretisch gut begründet für eine höhere Bezahlung als die Stammbeschäftigten plädieren, beispielsweise in Form eines „Flexibilitätszuschlags“, denn die Leiharbeiter müssen sich schnell in die Anforderungen der entleihenden Betriebe einpassen und funktionieren und sie wechseln diese häufig, müssen also permanent flexibel sein und haben dann auch noch erhebliche Beschäftigungsrisiken zu tragen. Alles zusammen würde ein „mehr Lohn für gleiche Arbeit“ rechtfertigen können. Man sieht an diesem Beispiel: Die Frage nach der Gerechtigkeit ist nicht nur für Theologen eine harte Nuss.

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Neue Studie: Beamte in die Gesetzliche Krankenversicherung?

Aus sozialpolitischer Sicht sind die Beamten ein echter „Fremdkörper“. Sie sind nicht in die normale Sozialversicherung integriert, zahlen keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung, haben ihr eigenes Alterssicherungssystem, aus dem sie keine Rente bekommen, sondern nach dem Alimentationsprinzip eine dem Amt, das sie vorher mehr oder wenig ausgefüllt haben, angemessene Pension. Und auch die Absicherung im Krankheitsfall weicht ab von dem der normalen Arbeitnehmer. Denn sie bekommen zum einen von ihrem „Dienstherrn“ Beihilfeleistungen, mit den anteilig die tatsächlich angefallenen Kosten erstattet werden (im Regelfall übernimmt die Beihilfe 50 Prozent, bei Pensionären sogar 70 Prozent der Krankheitskosten). Und den Rest sichern sie über eine private Krankenversicherung ab, womit sie auch in den Genuss der meisten Besonderheiten des Privatversicherungssystems kommen.

Nun gibt es immer wieder die Forderung, dass doch neben den Selbständigen auch die Beamten einbezogen werden sollten in das „normale“ Sicherungssystem. Die Debatte kreist dann zum einen um die Alterssicherung, also im Sinne einer Einbeziehung in das Regelwerk der Gesetzlichen Rentenversicherung. Zum anderen haben wir ebenfalls seit längerem unter dem Terminus „Bürgerversicherung“ eine Debatte, bei der es um die Erweiterung des Versicherten- und Beitragszahlerkreises in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geht (vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Der Weg würde ein steiniger sein: Vom dualen Krankenversicherungssystem zur „Bürgerversicherung“ (light) vom 22.11.2016). 

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Der Algorithmus als Sensenmann? Umrisse der Gefahr einer totalen Ökonomisierung am Ende des Lebens

Der Eintritt in eine Welt, in der alle Lebens- und im wahrsten Sinne des Wortes auch Sterbensbereiche des Menschen der Ökonomisierung unterworfen werden, erfolgt nicht von hier auf heute, nicht durch ein großes Tor, das drinnen und draußen trennt, sondern das geht schleichend, man rutscht über viele kleine Etappen da rein. Deshalb ist es ja auch oftmals so schwer, am Anfang der Wegstrecke die Punkte zu erkennen, an denen man hätte stehen bleiben, umkehren, sich des Weges verweigern sollen. In mehreren Beiträgen wurde die Ambivalenz oftmals gut gemeinter Ansätze, die in eine völlig andere Richtung abdriften können, am Beispiel der Sterbehilfe diskutiert. Jetzt öffnet sich ein benachbartes Feld: »Eine Firma aus Amerika will voraussagen können, welche Patienten in einer Woche, sechs Wochen oder einem Jahr sterben«, berichtet Adrian Lobe in seinem Artikel Der Algorithmus schlägt die letzte Stunde. Er stellt gleich am Anfang seines Beitrags die entscheidende Frage: »Und was ist, wenn der Algorithmus errechnet, dass sich eine Behandlung nicht mehr lohnt?«

Eingebettet ist das in den Siegeszug der Algorithmen in unser Gesellschaft – punktuell, hier und da, langsam sich durch das soziale Gewebe fressend, letztendlich irgendwie unaufhaltsam. Algorithmen bestimmen immer öfter uns immer stärker, welchen Partner wir über eine Single-Börse treffen, ob wir bei der Bank einen Kredit bekommen, welche Wahlentscheidung wir treffen – und künftig auch, wann unser letztes Stündlein geschlagen hat. Zumindest wenn es nach dem Start-up-Unternehmen Aspire Health geht.

Die behaupten, einen Algorithmus entwickelt zu haben, der die verbleibende Lebensdauer schwerkranker Patienten vorhersagen soll. Und man sollte die folgenden Aussagen, die Lobe in seinem Artikel zitiert, zwischen Hybris und bedrohlicher Vision ansiedeln:

„Wir können sagen, welche Patienten in einer Woche, sechs Wochen oder einem Jahr sterben“, sagte William First, ehemaliger Mehrheitsführer der Republikaner im Senat und Mitgründer von Aspire Health, im Gespräch mit dem „Wall Street Journal“: „Wir können zu Gesundheitsplänen sagen: Wie viel kostet dich der Patient? Wir können sie für weniger Geld pflegen und gleichzeitig höhere Zufriedenheitsraten bei den Patienten haben.“

An diesen markigen Ausführungen ansetzend schreibt Adrian Lobe in seinem Artikel:

»So funktioniert das Gesundheitswesen im neoliberalen Gleichungssystem: weniger Geld gleich mehr Leistung. Statt im Krankenhaus soll der Todgeweihte palliativmedizinisch zu Hause behandelt werden, wovon man sich Einsparungen für das Gesundheitssystem erhofft. Das ist der Ausstieg aus dem Solidarsystem. Der Hintergrund: Ein Viertel des jährlichen Budgets der amerikanischen Krankenversicherung Medicare, rund 150 Milliarden Dollar, fließt in die Behandlung von Patienten in ihrem letzten Lebensjahr.
Das Kalkül ist nun, dass man sich teure Untersuchungen sparen kann, wenn man zu wissen glaubt, dass es um den Patienten ohnehin bald geschehen sei. Für jeden Patienten wird ein medizinisches Ablaufdatum errechnet, das ihn als Risikopatienten oder hoffnungslosen Fall ausweist. Im Klartext heißt das: Ein Algorithmus bestimmt, wie jemand ärztlich versorgt wird.«

Und wir haben hier im Hintergrund enorme Kapitalinteressen, die am Rand mitdrehen. Das junge Unternehmen wird finanziert von der Wagniskapital-Tochter „GV“ der Google-Mutter Alphabet. Das passt wie der Deckel auf den Topf, denn Google selbst »engagiert sich immer stärker im Wettbewerb um lukrative Gesundheitsdaten. Rund ein Prozent aller täglich drei Milliarden Suchanfragen betreffen Krankheitssymptome.«

Es wird nicht wenige geben, die an dieser Stelle abwinken und das für eine Spielerei von datenverliebten Nerds halten, die an der Komplexität des menschlichen Lebens und Sterbens scheitern werden. Aber selbst wenn das so ist, dann wäre die Verknüpfung unvollständiger Vorhersagesysteme mit den Kostenbegrenzungsinteressen der Versicherungen ein übler Giftcocktail. Wir sollten wachsam sein und bleiben – und die ersten holprigen Schritte in eine Welt, in der Algorithmen den Sensenmann spielen (können), konsequent zu Ende denken, um sie zu verhindern.